Eine vom Nationalfonds in Auftrag gegebene Untersuchung zur Schattenwirtschaft in Deutschland, Österreich und der Schweiz ergab, dass sich der Umfang der Schwarzarbeit in der Schweiz 1997 auf 8% des Bruttosozialproduktes (BSP) resp. 29 Mia Fr. belief. Obgleich unbestritten war, dass dem Fiskus und den Sozialversicherungen durch die Schwarzarbeit jährlich Mindereinnahmen in der Grössenordnung des derzeitigen Bundesfinanzdefizits entstehen, überwies der Ständerat die im Vorjahr vom Nationalrat angenommenen Motionen Eymann (lp, BS) und Tschopp (fdp, GE) nur als Postulate. Er machte für seinen Entscheid verfahrensrechtliche Gründe geltend (Unzulässigkeit einer Ständeratsmotion für Bereiche, die im ausschliesslichen Zuständigkeitsbereich des Bundesrates liegen), obgleich er ebenfalls der Ansicht war, die Behörden sollten hier unbedingt tätig werden.

Dossier: Diverse Statistiken zum Arbeitsmarkt 1990-2000

1997 war der Bundesrat mit zwei vom Nationalrat angenommenen Motionen aufgefordert worden, dezidierter gegen die Schwarzarbeit vorzugehen. Im Berichtsjahr wurde er nun aktiv und lud die Vertreter der Kantone und der Sozialpartner zu einem Hearing ein. Dabei einigten sich die Gesprächspartner auf einen Massnahmenkatalog. Eine Informationskampagne soll die Bevölkerung dafür sensibilisieren, dass Schwarzarbeit kein Kavaliersdelikt ist, sondern die Allgemeinheit Milliarden kostet. Deshalb sollen die kantonalen Kontrollen und die Gerichtspraxis verschärft werden. Der Bund wird zudem nach administrativ einfacheren Wegen suchen, die es Kleinunternehmen und Haushaltungen ohne grossen Aufwand ermöglichen, im Stundenlohn beschäftigte Personen zu deklarieren. Der Nationalrat überwies eine Motion der CVP-Fraktion, welche ähnlichlautende Vorschläge machte, in der Postulatsform.

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