Sonderschutz für Jugendliche am Arbeitsplatz auf 18 Jahre gesenkt

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Nach Ansicht des Bundesrates, der bürgerlichen Parteien, der Arbeitgeber in Industrie und Gewerbe und der meisten Kantone soll der Sonderschutz für Jugendliche am Arbeitsplatz auf 18 Jahre gesenkt werden. Das Schutzalter ist heute im Arbeitsgesetz für jugendliche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf 19 Jahre und für Lehrlinge auf 20 Jahre festgelegt. Bis zu diesem Alter haben sie Anspruch auf längere Ruhezeiten und dürfen nicht für Nacht- und Sonntagsarbeit eingesetzt werden. Die Befürworter argumentierten, die Herabsetzung des Schutzalters auf 18 Jahre bringe mehrere Vorteile mit sich: Erstens stimme es mit der zivilrechtlichen Volljährigkeit überein und entspreche dem Schutzalter im europäischen und internationalen Recht. Ausserdem würde ein auf 18 Jahre festgelegtes Schutzalter erlauben, die Schutzmassnahmen für jugendliche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gezielter und strenger zu gestalten, da diese Massnahmen auf einen engeren Personenkreis anwendbar wären. Schliesslich könnten junge Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wie Erwachsene eingesetzt werden, was ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt erhöhe. Linke Parteien, Gewerkschaften, Jugendverbände und die Kirchen lehnten die Gesetzesänderung kategorisch ab. Sie argumentierten, die Schweiz könne wegen ihres dualen Bildungssystems, welches die praktische Ausbildung am Arbeitsplatz mit dem Besuch der Berufsschule verbindet, nicht mit anderen Ländern verglichen werden. SGB-Präsident und Nationalrat Rechsteiner(sp, SG) stellte die Vorlage in den Zusammenhang mit der angestrebten Lockerung des Sonntagarbeitsverbots im Detailhandel und drohte mit dem Referendum.

Als Erstrat stimmte der Ständerat in der Frühjahrssession der Senkung der Altersgrenze für den Sonderschutz für Jugendliche am Arbeitsplatz von 20 auf 18 Jahre mit 27 zu 8 Stimmen zu. Damit gelten in Bezug auf Nacht- und Sonntagsarbeit für alle Beschäftigten ab 18 Jahren die gleichen Schutzbestimmungen. Grundsätzlich hatte auch die Linke gegen die generelle Senkung der Altersgrenze kaum Einwände; auch für sie machte es wenig Sinn, für Personen zwischen 18 und 20 Jahren, welche zivilrechtlich als volljährig gelten, Nachtarbeit grundsätzlich zu verbieten. Ständerätin Fetz (sp, BS) verlangte aber die Beibehaltung von besonderen Schutzbestimmungen für Lehrlinge. Ein Antrag der Linken, das Schutzalter für Lehrlinge bei 20 Jahren zu belassen, fand zwar bei einem Teil der CVP-Abgeordneten, nicht aber bei der Ratsmehrheit Anklang und wurde mit 27 zu 11 Stimmen abgelehnt. Bundesrat Deiss hatte als Gegenargument gegen diesen Antrag ins Feld geführt, dass die Sozialpartner in Branchen mit regelmässiger Nachtarbeit auch nach der Gesetzesänderung ohne weiteres Sonderbestimmungen für ihre Lehrlinge vereinbaren können. Die Jugendsektionen der Gewerkschaften und der SP protestierten gegen diesen Entscheid und drohten, sollte er vom Nationalrat bestätigt werden, mit einem Referendum.

Gegen das Votum des links-grünen Lagers trat der Nationalrat mit 99 gegen 64 Stimmen auf die im Vorjahr vom Ständerat beschlossene Revision des Arbeitsgesetzes und damit auf den Antrag des Bundesrates ein, den Sonderschutz für Jugendliche am Arbeitsplatz von 20 auf 18 Jahre zu senken. Betroffen sind Nacht- und Sonntagsarbeit. Der bereits in der kleinen Kammer eingebrachte Antrag der SP und der GP, zumindest die Lehrlinge von der Neuregelung auszunehmen, da sie durch das in der Schweiz geltende duale Ausbildungssystem (Berufsschule und praxisbezogene Lehre) besonders belastet seien, wurde mit 91 zu 79 Stimmen abgelehnt; einzelne CVP-Vertreter schlossen sich hier der Linken an. In der Gesamtabstimmung wurde die Gesetzesänderung mit 100 zu 72 Stimmen angenommen, was darauf zurückzuführen war, dass sich die CVP-Abgeordneten nach einigem Zögern doch mehrheitlich hinter den Entwurf stellten. In der Schlussabstimmung passierte die Revision im Ständerat mit 38 zu sechs und im Nationalrat mit 114 zu 76 Stimmen. Das von den Jugendorganisationen der SP und der Gewerkschaften angedrohte Referendum wurde nicht ergriffen.