Während alle Parteien ausnahmslos eine härtere Gangart gegen den gewinnorientierten Drogenhandel und mehr Einsatz bei der Prävention forderten, wichen ihre Auffassungen beim Umgang mit den Drogensüchtigen zum Teil recht stark voneinander ab. Die SVP nahm dabei eine besonders repressive Haltung ein. Sie machte die ihrer Ansicht nach zunehmend permissive Haltung in der Drogenfrage für die Ausbreitung des Drogenelends verantwortlich, lehnte jede Art der Straffreiheit des Konsums sowie die medizinisch überwachte Abgabe von Heroin ab und verlangte eine konsequente Beachtung der geltenden gesetzlichen Vorschriften. Auch CVP und EVP wollten am Ziel einer drogenfreien Gesellschaft festhalten, den Konsum weiterhin unter Strafe stellen und die kontrollierte Abgabe von Heroin nicht zulassen. Die FDP sprach sich – mit Vorbehalten – für eine Entkriminalisierung des Drogenkonsums aus, aber gegen eine Abgabe von Heroin unter ärztlicher Aufsicht. Damit wich sie von der Auffassung ihrer Sektionen in den Städten Basel und Zürich ab, welche – mit dem täglichen Drogenelend besonders konfrontiert – die Prüfung der kontrollierten Heroinabgabe an Süchtige befürwortet hatten.
Dossier: Bundesbeschluss über die ärztliche Verschreibung von Heroin- Schlagworte
- Datum
- 1. November 1989
- Prozesstyp
- Positionspapier und Parolen
- Akteure
- Quellen
-
anzeigen
- BaZ, 26.1.89; Presse vom 7.7.89; Bund, 2.9. und 9.11.89; NZZ, 1.11. und 13.12.89.
- Der Freisinn, Nr. 9 und 10, Sept.-Okt. 1989.
- SVP Pressedienst, Nr. 43, 31.10.89, S. 6 f.
- Verhandl. B. vers., 1989, IV, S. 45
von Marianne Benteli
Aktualisiert am 30.01.2024
Aktualisiert am 30.01.2024