Förderung von Sportveranstaltungen (Mo. 13.3369)

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Nach der Ablehnung der Olympia-Finanzierung durch die Bündner Stimmbürgerschaft reichte die WBK des Nationalrates im Mai des Berichtsjahres eine Motion zur Förderung von Sportveranstaltungen ein. Gestützt auf das Sportförderungsgesetz soll die Regierung eine Vorlage zur konkreten Förderung von Breiten-, Nachwuchs- und Leistungssport sowie die Umsetzung von ausgewählten Projekten aus dem NIV-Konzept (Nachhaltigkeit, Innovation und Vermächtnis) ausarbeiten. Die WBK erachtete das Nein zum Olympiaprojekt nicht als grundsätzliche Kritik an der Sportförderung oder gar als ein Vorbehaltsvotum gegen andere wiederkehrende Sportanlässe wie Welt- oder Europameisterschaften. Deswegen sollten von den zahlreichen Ideen und Projekten, welche im Zusammenhang mit einer allfälligen Olympiakandidatur entwickelt wurden, einige trotzdem weiterverfolgt werden. Diese Projekte, welche nicht direkt mit den Spielen in der Schweiz zusammenhängen, jedoch wohl die Bewegung, Infrastruktur und Dynamik des Sports begünstigten, sollen nicht einfach fallen gelassen werden, so der Grundgedanke dieses Vorstosses. Der Bundesrat sah mit dem kürzlich revidierten Sportförderungsgesetz die gestellten Forderungen bereits als erfüllt an und beantragte deswegen die Ablehnung der Motion. Eine Erhöhung der Mittel sei denkbar, es bedürfe aber des politischen Willens dazu. Eine Anhörung der interessierten Kreise hinsichtlich des Entwurfs eines neuen Leistungskonzeptes stellte der Bundesrat jedoch in Aussicht. Im Nationalrat fand der Vorstoss dennoch Gehör und wurde auf Antrag der Kommission deutlich angenommen. Kommissionssprecher Stahl (svp, ZH) betonte insbesondere die positiven Effekte der Vorbereitungsarbeiten im Bereich des Nachwuchs- und Spitzensports, welche die Olympiakandidatur bereits vor der Bewerbung freigesetzt hatte. Gleichzeitig hielt er auch fest, dass es nicht primär um eine finanzielle Unterstützung gehe, sondern aus Sicht der Kommission vielmehr um die Bedeutung und die ideelle Unterstützung der Veranstaltungen sowie der Förderung des Nachwuchs- und Spitzensports. Schlussendlich seien sowohl die Veranstaltungen wie auch die Spitzenathleten verlässliche Botschafter der Schweiz. Eine kurze Rede des Sportministers liess die Stimmung nicht kippen: 169 Nationalrätinnen und Nationalräte schickten das Geschäft in den Ständerat, lediglich fünf stellten sich dagegen. Die kleine Kammer wird sich im kommenden Jahr damit befassen.

Dossier: Sportförderung

Die im Vorjahr vom Nationalrat gegen den Willen der Regierung angenommene Motion „Sportveranstaltungen und Förderung von Nachwuchs- und Spitzensport“ wurde in der Frühlingssession 2014 vom Ständerat behandelt und ebenfalls angenommen. Zwar merkte der Sportminister auch im Ständerat an, mit dem Anliegen würden offene Türen eingerannt, da ein Leistungssportkonzept bereits vorliege. Die überwiegende Meinung war es jedoch, sowohl in der SGK-SR als auch im Plenum, dass die Motion im Sinne eines Zeichens für den Sport anzunehmen sei. Mit 40 Stimmen tat dies der Rat einstimmig.

Dossier: Sportförderung

In Erfüllung einer Motion der WBK-NR veröffentlichte der Bundesrat Ende Oktober 2016 den Bericht «Aktionsplan Sportförderung des Bundes». Ziel der Kommissionsmotion war es, eine umfassende Förderstrategie für den Breiten-, Nachwuchs- und Leistungssport sowie für ausgewählte Projekte aus dem NIV-Konzept (Nachhaltigkeit, Innovation, Vermächtnis) – inklusive eines Finanzierungsvorschlags – zu erarbeiten. Der Aktionsplan basierte schliesslich auf drei miteinander verknüpften Konzepten: Breitensport, Leistungssport und Sportinfrastruktur. Beim Breitensport lag der Fokus auf Initiativen, die Menschen unterschiedlichster Altersgruppen und Herkunft dazu anregen sollten, sich regelmässig zu bewegen. Dabei wurden beispielsweise die Förderung lebenslanger Bewegung, integrative Aspekte des Sports und die Unterstützung des freiwilligen Engagements thematisiert. Das Leistungssportkonzept zielte auf die Sicherung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz ab. Unter anderem mittels gezielter Ausbildung, professionellen Strukturen und sozialer Absicherung sollen die Bedingungen für Athletinnen und Athleten, Trainerinnen und Trainer sowie Sportverbände verbessert werden. Aus dem Konzept, das sich mit der Infrastruktur befasste, ging ein dringender Sanierungs- und Ausbaubedarf für die Bundesstandorte Magglingen und Tenero hervor. Bis 2023 seien dort denn auch Bauprojekte in der Höhe von über CHF 180 Mio. geplant. Das Projekt eines Nationalen Schneesportzentrums sei hingegen aufgrund veränderter Rahmenbedingungen auf Eis gelegt worden.
Die Umsetzung der in den drei Konzepten vorgesehenen Massnahmen soll in zwei Phasen erfolgen. Während der ersten Etappe – zwischen 2017 und 2023 – sollen vorrangig jene Vorhaben realisiert werden, die als prioritär gelten und kurzfristig finanzierbar sind. Dazu zählten etwa die Stärkung etablierter Programme wie J+S, gezielte Investitionen in die bestehende Sportinfrastruktur sowie erste Umsetzungen von Pilotprojekten aus dem NIV-Konzept. 2024 beginne die zweite Etappe. Diese soll weiteren Massnahmen gewidmet werden, die aufgrund von Budgetbeschränkungen zunächst zurückgestellt werden müssen. Die Umsetzung des Aktionsplans soll in enger Zusammenarbeit mit Kantonen, Gemeinden und Sportorganisationen, die eine wichtige Rolle bei der Sportförderung spielen, erfolgen. Zudem seien Mechanismen zur Evaluation und Fortschrittskontrolle vorgesehen, um die Wirksamkeit der Massnahmen langfristig zu gewährleisten.

Dossier: Sportförderung

Die Motion «Sportveranstaltungen und Förderung von Nachwuchs- und Spitzensport» der WBK-NR wurde während der Sommersession 2017 von National- und Ständerat abgeschrieben, nachdem der Bundesrat die Forderung im Bericht über Motionen und Postulate der gesetzgebenden Räte im Jahre 2016 als erfüllt erachtet hatte. Im Oktober des Vorjahres hatte sich die Landesregierung dem Anliegen in Form des Aktionsplans «Sportförderung des Bundes» angenommen.

Dossier: Sportförderung