Volksinitiative für gleiche Rechte von Frau und Mann bei der Wahl des Familiennamens (Familiennameninitiative)

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Knapp drei Wochen, nachdem die Bundeskanzlei das definitive Scheitern der Volksinitiative «für die Gleichberechtigung von Mann und Frau bei der Wahl des Ehenamens (Stammhalterinitiative)» bekannt gegeben hatte, wurde von denselben Initianten ein neues Begehren «für gleiche Rechte von Frau und Mann bei der Wahl des Familiennamens (Familiennameninitiative)» lanciert. Im Unterschied zur ersten Initiative wurde der Passus weggelassen, wonach der Name des Mannes zum Familiennamen wird, wenn die Eheleute keine andere Bestimmung treffen. Obgleich die Trägerschaft diesmal politisch breiter abgestützt ist – dem Initiativkomitee gehören unter anderen der zurückgetretene Ständerat Miville (sp, BS) und Nationalrätin Grendelmeier (ldu, ZH) an – verlief die Unterschriftensammlung erneut harzig, da sich keine bedeutende Organisation hinter das Begehren stellen mochte.

Dossier: Gleichberechtigung von Frauen und Männern im Namensrecht

Die Volksinitiative «für gleiche Rechte von Frau und Mann bei der Wahl des Familiennamens (Familiennameninitiativekam nicht zustande. Bereits 1990 war eine analoge Initiative an der notwendigen Unterschriftenzahl gescheitert. Auch im Parlament hatte die Forderung nach mehr Freiheit bei der Wahl des Familiennamens kaum Chancen. Bei der Behandlung einer Motion Haering Binder (sp, ZH) erinnerte Bundesrat Koller daran, dass der Gesetzgeber seinerzeit bei der Revision des Eherechts unter allen Umständen an der Einheit des Familiennamens für Ehegatten und Kinder festhalten wollte, obgleich er sich bewusst war, dass dies dem Gleichheitsgebot in der Bundesverfassung nicht entspricht. Aus diesem Grund wurde die Motion auf Antrag des Bundesrates nur als Postulat angenommen.

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