Grundlagenforschung Geistes- und Sozialwissenschaften

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Ende November verabschiedete der Bundesrat seine Botschaft zur Förderung von Bildung, Forschung und Technologie (BFT) in den Jahren 2004–2007 ans Parlament. Er beantragte, die Mittel für diesen Bereich nach einer Phase der Stagnation deutlich aufzustocken. Gemäss seinen Anträgen soll der BFT-Bereich 2004-2007 mit rund CHF 17.3 Mrd. unterstützt werden. Das entspricht gegenüber dem Finanzplan 2003 einem durchschnittlichen jährlichen Wachstum von sechs Prozent, wovon ein Prozent – im Jahr 2005 1.5 Prozent – noch der Kreditsperre unterstellt bleiben. Das finanzielle Engagement des Bundes betrifft die berufliche und die höhere Bildung sowie die Forschung und ist mit Ausnahme des ETH-Bereichs subsidiär zu den Leistungen der Kantone. Für den Einsatz dieser Ressourcen setzte der Bundesrat vier Schwerpunkte: Die Erneuerung der Lehre, die Intensivierung der Forschung, die Förderung der Innovation sowie die Verstärkung der nationalen und internationalen Zusammenarbeit. Gemäss Botschaft will der Bundesrat die Voraussetzungen schaffen, damit die Studierenden in angemessener Zeit eine solide Grundausbildung erwerben können. Diese soll das Fundament für die in einer weltweit vernetzten Bildungslandschaft erforderliche Mobilität und für eine lebenslange Weiterbildung gewährleisten. Hochschulübergreifend gilt es, die Aufgabenteilung zwischen den ETH, den kantonalen Universitäten und den Fachhochschulen zu bereinigen. Als wichtiges Thema erachtet der Bundesrat die zügige Umsetzung der Bologna-Doktrin. Er möchte zudem wichtige Investitionen vornehmen, um die Betreuungsverhältnisse an den kantonalen Universitäten, insbesondere bei den Geistes- und Sozialwissenschaften, zu verbessern.

Als eines der Hauptziele im BFT-Bereich nannte der Bundesrat eine bessere Nutzung des wissenschaftlichen Potenzials der Hochschulen, um Forschungsresultate rascher in erfolgreiche Produkte umzusetzen. Dazu sollen die Hochschulen und die Wirtschaft in der angewandten Forschung und Entwicklung intensiver zusammenarbeiten. Der Bundesrat möchte vor allem Projekte in den Bereichen Life Sciences, Informations- und Kommunikationstechnologien, Nano- und Mikrosystemtechnologie unterstützen sowie die Entwicklung von neuen High-tech-Unternehmen fördern. National und international will der Bundesrat auf eine verstärkte Zusammenarbeit und Arbeitsteilung im Hochschulbereich, auf eine Stimulierung der internationalen Kooperation der schweizerischen BFT-Institutionen im Rahmen des europäischen Forschungs- und Hochschulraums sowie auf vermehrte wissenschaftliche und wirtschaftliche Präsenz der Schweiz auf internationaler Ebene setzen.

In seiner Botschaft zur Förderung von Bildung, Forschung und Technologie in den Jahren 2004–2007 anerkannte der Bundesrat, dass der SNF seit einigen Jahren mit Schwierigkeiten zu kämpfen hat, die zu einer Verringerung der finanziellen Unterstützung pro Projekt und einer Zunahme der Ablehnungsquote bei den Gesuchen führten. Nach dem Willen des Bundesrates soll nun die Förderung der freien Grundlagenforschung hohe Priorität erhalten. Vermehrt zu unterstützen sind seiner Auffassung nach insbesondere die Geistes- und Sozialwissenschaften. Der wissenschaftliche Nachwuchs soll gezielt auf den drei Stufen Doktorat, Postdoktorat und Förderprofessur gestärkt werden. Bei den Nationalen Forschungsschwerpunkten (NFS) als Instrument der orientierten Forschung wird mit der Ausschreibung von weiteren drei bis sechs NFS eine Konsolidierung angestrebt, wobei die Geistes- und Sozialwissenschaften besonders berücksichtigt werden sollen.

In seiner Botschaft zur Förderung von Bildung, Forschung und Technologie in den Jahren 2004–2007 erklärte der Bundesrat die Umsetzung der Strategie gemäss neuem Berufsbildungsgesetz zu einem Hauptziel der neuen Bundespolitik. Im Zentrum muss seiner Auffassung nach die flexible Anpassung der Ausbildung an die veränderten Bedürfnisse von Individuum und Wirtschaft stehen. Eine weitere Hauptaufgabe sieht er in der Überführung der Berufsbildung in den Bereichen Gesundheit, Soziales und Kunst in die Zuständigkeit des Bundes. Der Anteil des Bundes an den öffentlichen Aufwendungen soll von rund 16 auf 25 Prozent steigen.

In seiner Maisession sorgte der Nationalrat während den Beratungen der Botschaft zur Förderung von Bildung, Forschung und Technologie (BFT) (BRG 02.089) für etliche Spannung. Am ersten Verhandlungstag sah es noch so aus, als ob der Rat einen Zahlungsrahmen von CHF 16.866 Mrd. bewilligen würde, was einem jährlichen Ausgabenwachstum von fünf Prozent in diesem Bereich gleichgekommen wäre. Eine Woche zuvor hatte der Bundesrat im Rahmen seines Entlastungsprogramms (EP) (BRG 03.047), das Einsparungen im Umfang von CHF 3.3 Mrd. vorsah, ein Wachstum von nur vier Prozent im BFT-Bereich vorgeschlagen. Die grosse Kammer entschied dann aber mit einem Mehr von 80 zu 76 Stimmen, einer Kommissionsminderheit zu folgen und die Botschaft von der Kreditsperre vollständig auszunehmen beziehungsweise die Maximalvariante eines Wachstums von sechs Prozent zu bevorzugen. Ein Antrag der SVP auf eine Reduktion des Wachstums auf vier Prozent beziehungsweise auf Rückweisung der Vorlage wurde abgelehnt. Die SVP hatte vor allem bei der vom Nationalfonds (SNF) finanzierten Grundlagenforschung sparen wollen – und zwar mit deren Beschneidung um einen Viertel. Zwei Motionen wurden von der grossen Kammer überwiesen – mit der einen verlangte die nationalrätliche WBK, den BFT-Bereich vom Sparpaket II auszunehmen, mit der anderen wollte eine Minderheit der WBK die Bildungsausgaben sowohl vom Sparpaket als auch von der Kreditsperre verschonen beziehungsweise das BFT-Wachstum bei sechs Prozent belassen.

Darin sah eine Mehrheit des Ständerats einen Widerspruch. Sie hiess zwar die WBK-Motion (Sparpaket, Mo. 03.3187) gut, lehnte hingegen die Motion der Kommissionsminderheit (Kreditsperre, Mo. 03.3005) ab. Den BFT-Bereich vom Sparpaket auszunehmen, schien der Ratsmehrheit als Zukunftsinvestition akzeptabel, nicht aber die Ausnahme von der Kreditsperre. Auch der Bildungs- und Forschungsbereich habe einen Beitrag zur Sanierung der Bundesfinanzen zu leisten. Aus diesen Gründen befürwortete die kleine Kammer denn auch ein Wachstum von fünf Prozent im BFT-Bereich und lehnte mit 27 zu neun Stimmen ein Wachstum von sechs Prozent ab. Im weiteren verdoppelte der Ständerat die Betriebsbeiträge an die Fachhochschulen (FH) auf CHF 80 Mio. – der Bundesrat hatte CHF 40 Mio. eingeplant. Vorgesehen wurde das Geld für die Integration der GSK-Studiengänge in die FHS (siehe oben, Fachhochschulen). Je hälftig sollte es bei der Forschungsförderung und der Kommission für Technologie und Innovation (KTI) eingespart werden. Eine weitere Differenz zur grossen Kammer schuf der Ständerat beim Programm Innovation und Valorisierung des Wissens, indem er dessen Streichung mit 24 zu 14 Stimmen ablehnte. Schliesslich entstand auch hinsichtlich des Universitätsförderungsgesetzes (UFG) eine Differenz, weil der Ständerat darin den Passus strich, wonach die zusätzlichen Mittel schwerpunktmässig zur Verbesserung der Betreuungsverhältnisse in den Geistes- und Sozialwissenschaften einzusetzen seien. Das Problem an sich wurde nicht dementiert, wohl aber die Notwendigkeit, diese Priorität im Gesetz zu verankern.