1998 war das Jahr der nationalen Privatsender. Insgesamt sechs Privatsender drängelten auf den Deutschweizer TV-Markt. Die Sat 1 Schweiz AG, mit der das Schweizer Verlagshaus Ringier zusammenarbeitet, erschien nach Erhalt einer Konzession Mitte Jahr mit der sonntäglichen Sportsendung «ran» im Rahmen ihres Schweizer Programmfensters auf dem Markt. RTL und PRO 7 bewarben sich um eine Konzession für ein gemeinsames Schweizer Programmfenster. Der Sender Prime TV, Projekt des Verbunds der lokalen TV-Stationen Tele M1, Tele Bärn, Tele Tell, Winti TV, Hasli TV und Tele Basel, sowie TV 3 aus dem Hause TA Media AG planten angesichts ihrer noch hängigen Gesuche den Sendestart auf Mitte 1999. Der Start von Prime TV schien ernsthaft gefährdet, als sich die Koalition der lokalen TV-Stationen im Herbst als brüchig erwies. Nachdem Hasli TV in Konkurs gegangen war, stieg Tele Basel aus dem Projekt aus. Damit verlor Prime TV seine beiden Standbeine in Zürich und Basel. Das Kräfteverhältnis konzentrierte sich fortan auf die beiden Medienhäuser AZ Medien und die BTM-Gruppe.
Als erster privater Schweizer TV-Anbieter ging im Oktober Tele 24 nach erfolgter Konzessionserteilung sprachregional auf Sendung. Der Bundesrat hatte Tele 24-Betreiber Roger Schawinski verpflichtet, sich vom ursprünglich geplanten Sendernamen «Tele Swiss» zu trennen, da dieser den Anschein eines gesamtschweizerischen Programms erwecke. Im weiteren schrieb der Bundesrat vor, Tele 24 habe sein Programm auf die ganze Deutschschweiz auszurichten, die Interessen der ganzen Sprachregion abzudecken und das Programm nicht nur auf wirtschaftlich interessante Agglomerationen oder gar nur auf Zürich zu konzentrieren. Eine Zürich-Lastigkeit sei auch aus staatspolitischen Gründen zu vermeiden. Die Konzessionserteilung für Tele 24 nannte das BAKOM den ersten konkreten Entscheid des Bundesrats im Sinne der neuen medienpolitischen Leitlinien. Die Erwägungen des Bundesrats zugunsten der Konzessionserteilung wurden von Nationalrat Vollmer (sp, BE) in einer Interpellation (Ip. 98.3293) als aktive Schwächung der Printmedien auf dem Werbemarkt kritisiert. So sei insbesondere die in einer Medienmitteilung des UVEK-Pressedienstes vom 1.4.98 gemachte Äusserung fragwürdig, wonach der Anteil der elektronischen Medien am schweizerischen Werbevolumen zu fördern sei. Der Bundesrat hielt in seiner Antwort fest, es sei nie die Absicht gewesen, den Radio- und Fernsehbereich zulasten der Printmedien zu fördern. Mit der neuen Konzessionierungspraxis wolle der Bundesrat verhindern, dass weiterhin Werbegelder ins Ausland abgezogen würden, ohne dass in der Schweiz eine redaktionelle Gegenleistung erbracht werde