Finanzierungssicherheit der Karriere von Spitzenathletinnen und Spitzenathleten

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Die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK) des Nationalrates reichte im Mai 2014 ein Postulat zur Finanzierungssicherheit der Karriere von Spitzenathletinnen und Spitzenathleten ein. Damit wurden Aspekte der sogenannten "Spliss-Studie" der Eidgenössischen Hochschule für Sport in Magglingen aufgenommen, die im Frühjahr 2014 publiziert wurde. Mit Umfragedaten aus dem Jahr 2011 wurde eine Abklärung über die Wettbewerbsfähigkeit der Nationen im Spitzensport vorgenommen und dabei unter anderem festgestellt, dass in der Schweiz weniger als 100 Athletinnen und Athleten ihren Lebensunterhalt vom Spitzensport finanzieren konnten. Nebst anderen Anliegen strebte die WBK mit ihrem Vorstoss an, eine Berufsanerkennung für Spitzensportler herbeizuführen. Die gegenwärtige Situation sei nicht zuletzt auch hinderlich für die Kompetitivität des Schweizer Sportes im internationalen Wettbewerb. Die Mehrheit der Kommission stand also für eine ausgebaute Leistungssportförderung ein. Der Bundesrat setzte sich für das Anliegen ein, wollte es jedoch in ein Leistungssportkonzept einfliessen lassen, welches damals beim VBS bereits in Auftrag gegeben worden war, jedoch bis Ende 2014 noch nicht vorlag. Eine Kommissionsminderheit Keller (svp, NW) stellte sich gegen das Postulat. Sie argumentierte, dass es keine staatliche Aufgabe sei, Sportler finanziell zu unterstützen, die ihr Hobby zum Beruf machen wollten. Überhaupt sah die Minderheit nicht ein, was ein Spitzensportler genau sei, beziehungsweise ab welchen Leistungen man Athletinnen und Athleten dazuzählen könne. Das Postulat wurde schliesslich mit 165 gegen 21 Stimmen überraschend deutlich angenommen – fast alle Gegenstimmen stammten aus der SVP-Fraktion.

Der Bericht des Bundesrates zur Finanzierungssicherheit der Karriere von Spitzenathletinnen und Spitzenathleten lag im Herbst 2016 vor. Darin wurde eine recht umfassende Bestandsaufnahme vorgenommen und wiedergegeben, wobei als Fazit festgehalten wurde, dass noch einiger Handlungsbedarf bestehe. Besonders hinsichtlich der (zeitlichen) Vereinbarkeit von Spitzensport und Ausbildung könne noch viel erreicht werden. Sowohl auf Stufe Berufsbildung, wo neue Modelle angestrebt werden sollten, um Lehrstellen für Sportlerinnen und Sportler zu schaffen, als auch bei den Hochschulen müssten verbesserte Rahmenbedingungen angestrebt werden. Ebenfalls wurde deutlich, dass eine Spitzensportkarriere ohne die Unterstützung sowohl Privater als auch der öffentlichen Hand kaum möglich sei.
Dem Bericht zufolge betrieb ein Drittel der Spitzensportlerinnen und Spitzensportler vollzeitlich Sport, alle anderen arbeiteten Teilzeit oder befanden sich in Ausbildung. Mit dem im Sport erzielten Einkommen können nur wenige ihren Lebensunterhalt finanzieren und 40% der Sportlerinnen und Sportler haben ein Jahreseinkommen von unter CHF 14'000 zur Verfügung (dieses Gesamteinkommen entspricht dem Bruttolohn aus Tätigkeiten im Sport und/oder in der Wirtschaft). Darum hebt der Bericht auch die Unterstützer-Rolle des Elternhauses stark hervor. Die finanziellen Umstände seien jedoch auch nach der Karriere entscheidend für den Lebensunterhalt. Gerade für die Athletinnen und Athleten, die nicht innerhalb ihres Sports eine Weiterbeschäftigung finden, gestalte sich die Integration in ein neues Berufsfeld als schwierig. Es gebe aber bereits Bestrebungen, um Ausbildungsplätze für Sportlerinnen und Sportler in verschiedenen Sparten zu schaffen. Diese Erkenntnisse stammten aus einer international ausgerichteten Studie, die 2011 von der EHSM für die Schweiz durchgeführt worden war. Im Rahmen der Studie wurden die Daten von 897 Athletinnen und Athleten ausgewertet.
Der Bericht schloss mit mehreren Punkten, die zur Verbesserung der Finanzierungssicherheit im Sport, darin eingeschlossen auch die Vorsorgesicherheit der Profis, beitragen könnten. Festgehalten wurde aber letztlich, dass ein Fördersystem für Athletinnen und Athleten von allen Akteuren im Sport mitgetragen werden müsse, wobei jedoch private Akteure federführend sein sollten, während sich der Bund nur subsidiär engagiere. Eckpunkte zur Vereinbarung einer Spitzensportkarriere mit der Ausbildung und dem Berufsleben respektive zu Fördermöglichkeiten in diesen Bereichen wurden auch im Leistungssportkonzept des Bundes festgehalten.