Aus einem im Nationalrat überwiesenen Postulat der CVP-EVP-Fraktion erhielt der Bundesrat im Herbst 2014 den Auftrag, Bericht über die Medikamentenverschwendung zu erstatten. Dabei steht unter anderem eine Kostenschätzung im Zentrum. Zahlreiche Medikamente werden jährlich von den Krankenkassen bezahlt, jedoch von den Patientinnen und Patienten nicht eingenommen, sondern weggeworfen. Die Menge derjenigen Medikamente, die nicht im Abfall landen, jedoch bei Abgabestellen oder Apotheken zurückgegeben werden, sollte abgeschätzt werden und deren Kosten beziffert werden. Weiter fordert die Fraktion eine Abschätzung des Volumens derjenigen Medikamente, die tatsächlich weggeworfen werden. Entsprechend der vermuteten Erkenntnisse solle die Regierung in der Folge aufzeigen, welche Massnahmen zu ergreifen seien, um diesen Überkonsum einzudämmen. Vorgeschlagen wurden die Einführung kleinerer Medikamentenpackungen sowie eine längere Haltbarkeitsangabe auf denselben. Der Bundesrat hatte in seiner Reaktion die Kosten bereits umreissen können. Gemäss Santésuisse belaufen sich diese auf jährlich rund CHF 500 Mio. Der Bundesrat sei ebenso wie die Fraktion bestrebt, den Einsatz von Arzneimitteln effizient zu halten und Abfälle möglichst zu vermeiden. Ähnliche Aspekte waren bereits in zahlreichen anderen parlamentarischen Vorstössen behandelt worden, weswegen nicht mehr als ein Kurzbericht im Sinne einer Übersicht über den Stand der Arbeiten zur Verminderung der Medikamentenabfälle in Aussicht gestellt wurde.

In Erfüllung des Postulats «Stopp der Medikamentenverschwendung!» veröffentlichte der Bundesrat Ende November 2022 einen Bericht. Aus diesem ging hervor, dass in der Schweiz keine ganzheitlichen Studien und Statistiken zur Arzneimittelverschwendung und der damit einhergehenden Kosten existierten. Einzig für das Jahr 1996 gebe es eine Hochrechnung. Diese gehe von 6 Prozent der im ambulanten Bereich verkauften Arzneimittelpackungen aus, welche in die Apotheke zurückgebracht und von dieser entsorgt worden seien. Insgesamt entspreche dies einem Verkaufswert von circa CHF 200 Mio. für das Jahr 1996. Eine andere – ebenfalls ungefähr zwanzig Jahre zurückliegende – Schätzung vermute Arzneimittelabfällen in einem Wert von etwa CHF 500 Mio. pro Jahr. Arzneimittelverschwendung lasse sich gemäss Bericht grob in die beiden Problemfelder der Überversorgung und der fehlenden Therapietreue einteilen. Während sich ersteres Problemfeld aus unnötigen Verschreibungen und einer in zu grossen Mengen erfolgten Abgabe zusammensetze, sei letzteres auf eine ungenügende Regelmässigkeit bei der Einnahme der verschriebenen Medikamenten zurückzuführen. Arzneimittelverschwendung müsse als multifaktorielles Problem verstanden werden, weshalb an mehreren Stellen Massnahmen ergriffen werden sollten. Analog zur Einteilung in die beiden Problemfelder lägen die beiden Hauptansätze zur Verschwendungsreduktion in der Förderung der Therapietreue und in der Überversorgungsverminderung. Neben dem Bund und den Kantonen hätten in den vergangenen Jahren auch private Akteurinnen und Akteure Vorkehrungen getroffen, mit welchen der Umgang mit Arzneimitteln effizienter gelinge und dadurch der Verschwendung Einhalt geboten werden könne. Der eingeschlagene Kurs soll gemäss Bundesrat fortgesetzt werden. Dabei soll insbesondere auf die Verbesserung der Gesundheitsversorgung im Allgemeinen abgezielt werden, weil dadurch auch die Arzneimittelverschwendung vermindert würde.

Nach der Publikation des Berichts erachtete die Landesregierung das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragte im Rahmen des Berichts über die Motionen und Postulate aus dem Jahr 2022 dessen Abschreibung. Der Nationalrat kam dieser Forderung in der Sommersession 2023 nach.