Erhöhung der Interventionsgrenze von Bürgschaftsorganisationen

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Die Bürgschaftslimite für Klein- oder Mittelbetriebe (KMU) soll von CHF 500'000 auf CHF 1 Mio. angehoben werden. Dieser Meinung war in der Herbstsession 2015 der Ständerat, der eine entsprechende Motion Comte (fdp, NE) mit 20 zu 14 Stimmen bei 1 Enthaltung an den Nationalrat weiterreichte. Der Bundesrat stellte sich gegen den Vorstoss. Die Erhöhung der Bürgschaftslimite sei bereits 2013 eingehend geprüft und als nicht notwendig erachtet worden. An dieser Einschätzung habe sich auch in den letzten Jahren nichts geändert, so der Bundesrat, zumal der Schweizer KMU-Kreditmarkt insgesamt funktioniere.

Dossier: Bundesgesetz über die Finanzhilfen an gewerbeorientierte Bürgschaftsorganisationen

In der Frühjahrssession 2016 sprach sich auch der Nationalrat dafür aus, die Bürgschaftslimite für Klein- oder Mittelbetriebe (KMU) von CHF 500'000 auf CHF 1 Mio. zu erhöhen. Er folgte bei der Annahme der entsprechenden Motion Comte (fdp, NE) auch seiner vorberatenden Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK-NR), die sich mit 18 zu 5 Stimmen bei 1 Enthaltung für die Motion ausgesprochen hatte. Eine Kommissionsminderheit Egloff (svp, ZH) stellte sich ganz auf die Seite des Bundesrates, der seinerseits darauf hingewiesen hatte, dass nur 10% der gewährten Bürgschaften die geltende Limite von CHF 500'000 ausnutzen würden und die Nachfrage nach grösseren Bürgschaften bescheiden sei und bescheiden bleiben dürfte. Das Abstimmungsresultat fiel mit 169 zu 5 Stimmen bei 2 Enthaltungen indes sehr deutlich zu Ungunsten des Bundesrats und der Kommissionsminderheit aus.

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