Veröffentlichung von Gesetzen. Rechtsverbindlichkeit der konsolidierten Fassung (Po. 14.3319)

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Die Systematische Rechtssammlung (SR) ist in der Praxis sowohl für Bürgerinnen und Bürger als auch für Juristinnen und Juristen das bevorzugte Instrument, um das Bundesrecht zu konsultieren. Durch die Annahme eines Postulats Schneider Schüttel (sp, FR) im Herbst 2014 beauftragte der Nationalrat den Bundesrat zu prüfen, ob und mit welchem Aufwand anstelle der bisher massgebenden Amtlichen Sammlung (AS) die konsolidierte Fassung der Gesetzestexte in der SR als rechtsverbindlich festgelegt werden könnte.

Die Einführung der Rechtsverbindlichkeit der Systematischen Rechtssammlung (SR) ist gemäss dem Bericht in Erfüllung eines entsprechenden Postulats Schneider Schüttel (sp, FR) wenig sinnvoll. Der Aufwand, um der konsolidierten Gesetzessammlung die alleinige Massgeblichkeit zuzuschreiben, sei viel zu gross angesichts des Nutzens, der diese Änderung brächte. Da die konsolidierte Fassung der Gesetzestexte ein Produkt der Verwaltung und nicht der Legislative ist, kann sie nicht den gleichen Stellenwert haben wie die Amtliche Sammlung (AS), welche die Beschlüsse des rechtsetzenden Organs wiedergibt. Um ihr diesen Stellenwert zu geben, müsste der Gesetzgebungsprozess wesentlich aufwändiger gestaltet werden: Die rechtsetzende Behörde müsste neu jeweils den gesamten, angepassten Gesetzestext – und nicht nur die Änderungen – genehmigen. Aus der Rechtsanwendung seien ausserdem keine nennenswerten rechtlichen Probleme als Folge von Fehlern in der Konsolidierung bekannt. Die parallele Massgeblichkeit von AS und SR wird im Bericht ebenfalls als untauglich erachtet, da damit bei Abweichungen der beiden Texte Rechtsunsicherheit geschaffen würde.