Sicherstellung der Blutversorgung und Unentgeltlichkeit der Blutspende

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Mittels parlamentarischer Initiative wollte Ulrich Giezendanner (svp, AG) Ende 2016 die Sicherstellung der Blutversorgung und die Unentgeltlichkeit der Blutspende auf Gesetzesebene erreichen. So sei Ersteres rechtlich kaum geregelt. Es handle sich dabei zwar um eine «landesweite gesundheitspolitische Aufgabe», für welche hauptsächlich das SRK zuständig sei, jedoch anerkenne der Gesetzgeber den Blutspendedienst nicht ausdrücklich als eine öffentliche Aufgabe und es bestehe kein Leistungsauftrag zwischen dem Bund und der Blutspende SRK Schweiz AG. Dies sei allerdings notwendig, um die nachhaltige Sicherstellung von Blut und Blutprodukten zu gewährleisten, zumal durch die Aufgabenerfüllung verursachte ungedeckte Kosten auf diese Weise abgegolten werden könnten. Die Unentgeltlichkeit von Blutspenden sei hinsichtlich Vermeidung kontaminierter Blutspenden, aber auch aus ethischer Sicht zentral. Es existiere zwar sowohl in der Bundesverfassung als auch im Übereinkommen über Menschenrechte und Biomedizin ein Unentgeltlichkeitsgebot, welches auch für die Blutspende gelte, auf Gesetzesebene seien diese Bestimmungen bislang jedoch noch nicht umgesetzt worden.
Im Januar 2018 beschäftigte sich die SGK-NR mit dem Geschäft. Angesichts des demographischen Wandels, welcher Engpässe bei der Blutversorgung zur Folge haben könne, solle die Blutversorgung als Aufgabe des Bundes definiert werden, wobei die Aufgabe auch in Zukunft durch eine geeignete Organisation getragen werden könne. Mit 16 zu 2 Stimmen (bei 5 Enthaltungen) gab die Kommission der parlamentarischen Initiative Folge. Einstimmig folgte die SGK-SR ihrer Schwesterkommission im Oktober 2018.

Dossier: Blutspende

Im August 2019 entschied sich die SGK-NR dafür, dass die Umsetzung der parlamentarischen Initiative Giezendanner (svp, AG) «Sicherstellung der Blutversorgung und die Unentgeltlichkeit der Blutspende» gemäss dem eingereichten Text erfolgen soll. Ende Juni 2020 beugte sich die Kommission erneut über den Vorstoss. Einstimmig beschloss sie, die Verwaltung mit der Erarbeitung eines Entwurfs zur Verankerung und Erweiterung des bisherigen Finanzhilfesystems bezüglich des Blutspendewesens zu betrauen.

Dossier: Blutspende

Mit 17 zu 1 Stimmen (bei 2 Enthaltungen) beantragte die SGK-NR im April 2021 ihrem Rat, die Behandlungsfrist für die parlamentarische Initiative Giezendanner (svp, AG) zur Sicherstellung der Blutversorgung und die Unentgeltlichkeit der Blutspende um zwei Jahre zu verlängern. Sie hatte im Juni des Vorjahres beim BAG die Ausarbeitung eines Entwurfs in Auftrag gegeben. Aufgrund der starken Auslastung durch die Covid-19-Pandemie werde damit gerechnet, dass ein entsprechender Vorentwurf und erläuternder Bericht erst im Oktober 2021 vorliegen würden, so die Kommission.

Dossier: Blutspende

Stillschweigend hiess der Nationalrat in der Sommersession 2021 den Antrag seiner SGK gut, die Behandlungsfrist der parlamentarischen Initiative Giezendanner (svp, AG) «Sicherstellung der Blutversorgung und die Unentgeltlichkeit der Blutspende» um zwei Jahre zu verlängern.

Dossier: Blutspende

Im November 2021 hiess die SGK-NR den Vorentwurf zur Umsetzung einer parlamentarischen Initiative von Ulrich Giezendanner (svp, AG) «Sicherstellung der Blutversorgung und die Unentgeltlichkeit der Blutspende» einstimmig gut, nachdem sie einen Antrag, welcher ein Diskriminierungsverbot bei der Blutspende durchsetzen wollte, mit 7 zu 4 Stimmen bei 2 Enthaltungen angenommen hatte.

Am 24. Februar 2022 wurde die Vernehmlassung über den Entwurf, der eine Änderung des Bundesgesetzes über Arzneimittel und Medizinprodukte vorsah, eröffnet. Insgesamt trafen 43 Stellungnahmen zum Vernehmlassungsentwurf ein. Der Grossteil der Kantone, die GDK, der SGB sowie die GLP, die Mitte und die SP unterstützten die Vorlage ohne spezifische Änderungsvorschläge, fügten jedoch Kommentare an. Bei den anderen Vernehmlassungsteilehmenden gab insbesondere die vorgeschlagene Unentgeltlichkeit der Blutspende zu reden. Der Kanton Zürich erachtete die geforderte Unentgeltlichkeit bei der Einfuhr von Blut und Blutprodukten aus dem Ausland als hindernd für die Bereitstellung einer ausreichenden Zahl an Blutkonserven in der Schweiz. Auch die Blutspendeorganisationen wünschten sich Ausnahmen der Unentgeltlichkeit, unter anderem im Falle der Einfuhr von Blut mit seltenen Merkmalen zu Forschungszwecken. Die Kantone Basel-Landschaft und Thurgau schlugen vor, dass bei einem akuten Engpass Ausnahmen der Unentgeltlichkeit zum Zuge kommen sollten, also auch entgeltlich gespendete Blutkonserven eingeführt werden könnten. Bezüglich des Diskriminierungsverbots, erachtete es der Kanton Tessin nicht als nötig, die sexuelle Orientierung spezifisch zu erwähnen, da der heutige Ausschluss von Männern, welche Sex mit Männern haben (MSM), nicht durch deren sexuelle Orientierung, sondern durch das daraus potentiell entstehende HIV-Risikoverhalten gerechtfertigt werde. Der Kanton Waadt hielt fest, dass bei der vorgesehenen Änderung noch klarer aufgezeigt werden müsse, dass spezifische Sperrfristen für MSM abgeschafft werden würden und das Sexualverhalten einheitlich, und von der sexuellen Orientierung unabhängig, beurteilt werde. Als Eingrenzung des noch sehr breit gefassten Diskriminierungsverbots, schlugen die Grünen eine individuelle Beurteilung des Risikoverhaltens von Spenderinnen und Spendern, unabhängig von deren Geschlecht und sexueller Orientierung, vor. Auch die GLP und die Mitte kommentierten, dass das individuelle Risikoverhalten eines Individuums im Vordergrund zu stehen habe, brachten aber keine spezifischen Vorschläge zur Umsetzung ein. Diese Meinung teilten auch eine Reihe von LGBTQIA+-Organisationen. Die Blutspendeorganisationen warnten jedoch, dass ein allgemeines Diskriminierungsverbot in bestimmten Fällen die Patienten- und Produktsicherheit gefährden könne. Andere Teilnehmende der Vernehmlassung, so auch die Kantone Basel-Stadt und Zürich, empfanden die Anti-Diskriminierungsklausel in der Bundesverfassung als ausreichend und wollten darauf verzichten, das HMG entsprechend zu ergänzen. Die SVP wünschte sich, dass unter Einbezug wissenschaftlicher Erkenntnisse der Ausschluss gewisser Personengruppen von der Blutspende weiterhin möglich bleibe. Schliesslich äusserten sich auch viele Vernehmlassungsteilnehmende zur geplanten Finanzhilfe zur Sicherstellung des sicheren Umgangs mit Blut. Blutspendeorganisationen sprachen sich für eine starke Verbindlichkeit bei der Förderung von Finanzhilfen aus; sie wollten aber auch Klarheit darüber, welche konkreten Leistungen der Bund unterstütze. FDP und SVP verlangten, dass diese Finanzierungshilfen nur im äussersten Notfall zum Zuge kommen sollten, währenddem der Kanton St. Gallen an der Effektivität finanzieller Unterstützung zur Verbesserung der Blutspende-Problematik zweifelte.
In Reaktion auf die Vernehmlassungsergebnisse entschied die SGK-NR im August 2022 ihren Entwurf in zwei Punkten anzupassen: Erstens sollten bei der Unentgeltlichkeit der Blutspende Ausnahmen möglich sein, zweitens solle der Ausschluss von der Blutspende am individuellen Risikoverhalten festgemacht und wissenschaftlich begründet werden.

Dossier: Blutspende

Die Umsetzung der parlamentarischen Initiative Giezendanner (svp, AG) zur Sicherstellung der Blutversorgung und Unentgeltlichkeit der Blutspende schritt Ende 2022 und im Frühjahr 2023 weiter voran.
Im Dezember 2022 nahm der Bundesrat Stellung zur Vorlage. Er begrüsste im Grundsatz die gesetzliche Verankerung der Unentgeltlichkeit der Blutspende sowie das Diskriminierungsverbot bei den Ausschlusskriterien der Spenderinnen und Spender; er schlug bei diesen Artikeln nur wenige kleinere Änderungen vor. Er lehnte jedoch die von der SGK-NR vorgesehene Verankerung von Finanzhilfen des Bundes im HMG ab, da das schweizerische Blutspendewesen durch den Verkauf der aus den unentgeltlichen Blutspenden hergestellten Produkte finanziert werden solle. Des Weiteren sei die Gesundheitsversorgung Aufgabe der Kantone und nicht des Bundes.
Im März 2023 diskutierte die SGK-NR die Stellungnahme des Bundesrates und nahm alle Änderungswünsche mehrheitlich an. Eine Minderheit hatte sich vergeblich dafür eingesetzt, die Finanzhilfen des Bundes im Gesetz verbleiben zu lassen.
Nachdem die Behandlungsfrist des Geschäfts zweimal verlängert worden war, konnte der Nationalrat in der Sondersession 2023 über die Vorlage diskutieren. Brigitte Crottaz (sp, VD) zog die Minderheit aus der Kommission weiter in den Nationalrat und setzte sich hier abermals für die Möglichkeit für Finanzhilfen von Bundesseite ein, um die ausreichende Versorgung mit Blutkonserven zu gewährleisten. Dies unter anderem, da es sich bei der Finanzhilfe lediglich um eine Kann-Formulierung handle, diese also nicht umgesetzt werden müsse, wenn es nicht nötig sei. Da die parlamentarische Initiative Giezendanner primär auf die Bereitstellung genügender Blutkonserven fokussiere, gebe es durchaus Sinn in Ausnahmefällen eine Finanzierungsmöglichkeit auf Bundesebene bereitzustelllen, pflichtete Nationalrat Lorenz Hess (mitte, BE) für die Mitte-Fraktion bei. Nach den weiteren Fraktionsvoten und der Stellungnahme von Gesundheitsminister Berset schritt die grosse Kammer zur Abstimmung. Nachdem Eintreten ohne Gegenantrag beschlossen wurde, stimmte der Nationalrat mit 101 zu 81 Stimmen für den Mehrheitsantrag bezüglich der Finanzhilfen und unterstützte damit vollumfänglich seine Kommission. Sowohl die geschlossen stimmenden Fraktionen der FDP und der SVP, als auch die klare Mehrheit der Grünen-Fraktion sprachen sich für den Mehrheitsantrag aus. Die Fraktionen der SP, GLP und Mitte unterstützten dagegen die Minderheit Crottaz. In der Gesamtabstimmung wurde das Geschäft einstimmig angenommen.

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