Umstritten bleibt auch die Auslegung des betreffenden Bundesbeschlusses. Die nach einem Urteil des Bundesgerichtes (BGer) in dieser Angelegenheit eingereichten Motionen der Nationalratskommission (Mo 90.055) und Vreni Spoerrys (fdp, ZH; Mo 90.517) sowie eine ähnlich gerichtete Motion Ducret (cvp, GE; Mo 90.517) wurden vom Nationalrat mit deutlicher Mehrheit überwiesen.