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  • Spoerry, Vreni (fdp/plr, ZH) NR/CN

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Die Medienpräsenz der Kandidatinnen im Vorfeld der eidgenössischen Wahlen war auch 1995 im Vergleich zu ihren männlichen Konkurrenten unterproportional. Dennoch konnten sich die Frauen im Wahlkampf besser profilieren als noch vier Jahre zuvor. Dies zeigte eine Studie, welche von der Eidgenössischen Frauenkommission (EKF) in Auftrag gegeben wurde. Untersucht wurden für die Zeit vom 11. September bis 21. Oktober 1995 nach Sprachregionen ausgewählte Printmedien sowie die Sendegefässe von Schweizer Fernsehen und Radio. Bei 5'057 Namensnennungen in fünf Deutschschweizer Zeitungen entfielen 27 Prozent auf Kandidatinnen und 73 Prozent auf Kandidaten, obgleich die Frauen 36 Prozent aller Kandidierenden in der Deutschschweiz ausmachten. Parteibezogen erreichten die SP-Kandidatinnen die meisten Nennungen, gefolgt von jenen der FDP. Besser sah es in der Romandie aus, wo rund 34 Prozent der Nennungen auf Frauen entfielen. Quantitativ geschlechtergerecht verhielt sich Radio DRS 1, in dessen Sendungen die Frauen 36 Prozent der Redezeit erhielten, wobei hier sogar mit der Berner Ständeratskandidatin Christine Beerli (fdp) eine Frau deutlich am längsten das Wort hatte. Anders verhielt es sich bei der Radio Suisse romande La Première, wo den Frauen nur gerade 25 Prozent Antennenpräsenz vergönnt war. Schlecht kamen die Kandidatinnen auch beim Fernsehen weg (23% in der Deutschschweiz und 27% in der Romandie). Insbesondere SF DRS bat mit Vorliebe männliche Politprominenz vor die Kamera. Hinter Peter Bodenmann rangierten neben dem Zürcher SVP-Mann Christoph Blocher die Vorsitzenden der drei bürgerlichen Bundesratsparteien an der Spitze. Erst als sechste folgte Monika Weber, vor Vreni Spoerry als achter und der Zürcher Grünen Verena Diener als neunter.

geschlechtergerecht Radio DRS 1 Fernsehen

Dans la droite ligne du débat suscité en 1995 par les interpellations Spoerry (prd, ZH) et Cavadini Jean (pl, NE), la motion Schmid Samuel (udc, BE) – qui charge le Conseil fédéral d'établir sans tarder et en accord avec les cantons ainsi que les milieux économiques intéressés un plan destiné à garantir l'approvisionnement de la Suisse en électricité qui soit conforme aux objectifs fixés par le gouvernement en matière de réduction des émissions de CO2 – a été transmise comme postulat par la Chambre basse.

Motion Schmid à propos d'une garantie de l’approvisionnement en électricité (Mo. 96.3157)

Mit einer Motion verlangte Nationalrätin Vreni Spoerry (fdp, ZH), dass Väter oder Mütter, die ihren Beruf nur ausüben können, wenn sie ihre Kinder betreuen lassen, die Kosten dafür von den Steuern sollen absetzen dürfen. Bundesrat Otto Stich beantragte die Umwandlung in ein Postulat, da der Vorstoss das eben erst in Kraft getretene Steuerharmonisierungsgesetz strapazieren würde und die Anrechnung der Betreuungskosten als Gewinnungskosten zu Abzügen in unkontrollierbarer Höhe führen würde. Der Nationalrat folgte aber den Argumenten von Frau Spoerry, wonach die geltende gesetzliche Regelung nicht mehr den heutigen gesellschaftlichen Gegebenheiten und insbesondere der grossen Anzahl von alleinerziehenden Müttern entspreche und überwies den Vorstoss in der verbindlichen Form. Da Spoerry für ihr Anliegen nicht eigentlich eine Gesetzesänderung vorschlug, sondern eher den Weg über eine Anpassung der entsprechenden Verordnung ins Auge fasste, erachtete der Ständerat die Motion als ein rechtlich nicht haltbares Instrument, weil damit das Parlament in den Hoheitsbereich der Exekutive eingreifen würde. Er befand zudem, die Diskussion über diese Fragen sei ohnehin lanciert, weshalb es nicht richtig wäre, jetzt bereits ein Präjudiz für die eine oder andere Lösung zu schaffen. Um aber zu unterstreichen, dass er ebenfalls der Ansicht sei, dass hier Handlungsbedarf bestehe, überwies er die Motion als Postulat.

Kinder betreuen von den Steuern absetzen

Am 27. September standen der Vereinigten Bundesversammlung somit zwei offizielle Kandidaten zur Auswahl: die beiden Sozialdemokraten Leuenberger und Piller. Ein letzter Ordnungsantrag der SD/Lega-Fraktion, die Wahl erst nach den Gesamterneuerungswahlen für das Parlament vorzunehmen, scheiterte. Im 1. Wahlgang erhielt Leuenberger 81 Stimmen, an zweiter Stelle folgte die Freisinnige Spoerry mit 65; die Sozialdemokraten Piller resp. Belser und Haller erhielten 48, 17 resp. 15 Stimmen. Im 2. Wahlgang überholte Piller Spoerry, welche in einer persönlichen Erklärung nach dem 1. Wahlgang auf den Entscheid der FDP-Fraktion, keine Sprengkandidatin aufzustellen, verwiesen hatte. Nach dem 3. Wahlgang schied Spoerry mit 21 Stimmen als letzte aus; nach dem 4. Wahlgang Belser. Im 5. Wahlgang wurde schliesslich Moritz Leuenberger bei einem absoluten Mehr von 106 Stimmen mit deren 124 gewählt; Piller kam auf 86 Stimmen.

Bundesratswahlen 1995

Für die Leitungsgremien der drei grossen bürgerlichen Parteien war der Anspruch der SP auf den freiwerdenden Sitz unbestritten. Die FDP des Kantons Zürich beschloss aber, die Zauberformel trotzdem anzugreifen. Neben grundsätzlichen Überlegungen mag dabei auch die Konstellation mitgespielt haben, wonach der Zürcher Freisinn bei der Wahl des noch nicht 50jährigen Leuenberger aus verfassungsrechtlichen Gründen (Kantonsklausel, Art. 96 BV) für längere Zeit aus der Landesregierung ausgeschlossen bliebe. Seine bekanntesten Exponenten, Vreni Spoerry und Eric Honegger, lehnten jedoch eine mögliche Kandidatur ab. Unterstützung fand der Zürcher Freisinn bloss bei der Freiheitspartei, welche eine Absage an die Zauberformel forderte und ankündigte, dass sie nicht für einen SP-Kandidaten stimmen werde. Die Liberale Partei sprach sich ebenfalls für eine neue parteipolitische Zusammensetzung der Regierung aus; dieser Schritt sei allerdings nicht bei der anstehenden Ersatz-, sondern erst bei der Gesamterneuerungswahl vom Dezember zu wagen. Die FDP-Fraktion hatte noch eine Woche vor der Wahl den Zürcher Vorschlag für eine eigene Kandidatur deutlich abgelehnt. Am Vorabend der Wahl war es dann nur noch eine knappe Mehrheit (25:23), die auf eine eigene Bewerbung mit Vreni Spoerry - welche sich nun nicht mehr von einer Kandidatur distanzierte - verzichten wollte. Dabei stand selbst für diese Mehrheit eingestandenermassen nicht der Fortbestand der Zauberformel im Vordergrund. Ausschlaggebend war vielmehr die Befürchtung, bei den Gesamterneuerungswahlen vom Dezember einen jetzt eroberten dritten Sitz wieder zu verlieren, da sich die CVP und die SVP gegen eine Veränderung der parteimässigen Zusammensetzung der Regierung ausgesprochen hatten.

Bundesratswahlen 1995

Se faisant l'écho des prévisions du DFTCE et de l'AIE, les députés Spoerry (prd, ZH) (Ip. 94.3419) et Cavadini (pl, NE) (Ip. 94.3427) ont - dans une interpellation commune aux deux Chambres et cosignée par 92 parlementaires - questionné le Conseil fédéral de façon circonstanciée sur ses vues concernant l'avenir énergétique de la Suisse. Tant dans sa réponse écrite à la radicale zurichoise que lors de l'intervention d'Adolf Ogi devant le Conseil des Etats, le gouvernement a reconnu que, face à l'importance du problème, toutes les options devaient être envisagées: économies d'électricité accrues, utilisation renforcée des énergies renouvelables, construction de nouvelles centrales hydro-électriques, recours à l'énergie nucléaire, importations de courant, etc. Le Conseil fédéral a néanmoins reconnu que chacune de ces solutions comporte des inconvénients soit de nature juridique, écologique ou politique. Quoi qu'il en soit, la définition des objectifs de la politique énergétique suisse après l'an 2000 devrait avoir lieu durant les années 1996/97, comme a tenu à le déclarer à plusieurs reprises le chef du DFTCE (Le CN a par ailleurs décidé de renvoyer la discussion relative à une interpellation Jöri (ps, LU) (Ip. 95.3118) ayant elle aussi pour thème l'approvisionnement électrique du pays. Sur le même sujet, voir encore l'interpellation Rychen (udc, BE) (Ip. 95.3575)).

Interpellations quant à l'approvisionnement futur en électricité de la Suisse

Im Berichtsjahr wurde verschiedentlich der Erlass von Verordnungen anstelle von Gesetzen in Frage gestellt, wie es bei der Mehrwertsteuer der Fall ist. Nationalrätin Spoerry(fdp, ZH) forderte mit einer parlamentarischen Initiative (Pa.Iv. 94.404), dass in sensiblen Bereichen die politische Kontrolle durch das Parlament sichergestellt sein müsse und mindestens die gesetzesvertretenden Verordnungen des Bundesrates der Genehmigung durch die eidgenössichen Räte bedürfen.

Pa.Iv. Spoerry Genehmigungsvorbehalt bei wichtigen Ver­ordnungen

Das im Vorjahr von der Landesregierung vorgelegte Bundesgesetz über die Gleichstellung von Frau und Mann («Gleichstellungsgesetz»), welches den seit 1981 in der Bundesverfassung (BV) stehenden Gleichstellungsartikel umsetzen und die Frauen im Wirtschaftsleben vor direkten und indirekten Diskriminierungen schützen soll, wurde bereits von der vorberatenden Kommission des Nationalrates (WBK-NR) in wichtigen Punkten abgeschwächt. Wie umstritten die ganze Vorlage war, ging schon nur daraus hervor, dass dem Plenum ein Nichteintretensantrag Sandoz (lp, VD) und zwei Rückweisungsanträge Aubry (fdp, BE) und Bortoluzzi (svp, ZH) sowie mehr als 30 Abänderungsanträge zu dem 18 Artikel umfassenden Gesetz vorlagen. Nach einer rund vier Stunden dauernden und teilweise emotional geführten Eintretensdebatte, in der aber doch die sachlichen Argumente und die Einsicht überwogen, dass dieses Gesetz überfällig sei, wurden der Nichteintretens- bzw. die Rückweisungsanträge deutlich abgelehnt. Eine parlamentarische Initiative Sandoz (lp, VD; Pa. Iv. 92.412) für die Festschreibung der Lohngleichheit im OR als Ersatz für das neue Gesetz wurde diskussionslos verworfen.

In der ebenfalls sehr ausführlichen Detailberatung schloss sich das Plenum in den meisten Punkten den Anträgen der Mehrheit der bürgerlich dominierten Kommission an. So sprach sich die grosse Kammer nach einem längeren Rededuell für eine engere Definition des Tatbestandes der sexuellen Belästigung aus und wollte dafür die Beweislast allein bei den Betroffenen belassen. Vergeblich monierten Sprecherinnen von SP, GP und LdU/EVP, die Stellung der Frauen werde dadurch im Vergleich zur heutigen Praxis verschlechtert. Gegen die Kommissionsmehrheit konnten sich lediglich Anträge durchsetzen, welche die Vorlage noch weiter abschwächten. Eine von Nationalrat Dominique Ducret (cvp, GE) angeführte Minderheit erreichte so, dass anstelle eines generellen Diskriminierungsverbotes mit einer erklärenden Aufzählung eine restriktivere, abschliessende Auflistung von Diskriminierungen eingeführt wurde, wobei Stellenausschreibung und Anstellung aus dem Katalog gestrichen wurden. Unter das Diskriminierungsverbot sollten nur noch Aufgabenzuteilung, Arbeitsbedingungen, Entlöhnung, Aus- und Weiterbildung, Beförderung und Entlassung fallen. Auch in der Frage der Beweislastumkehr wurde die Haltung der Kommissionsmehrheit übernommen. Die generelle Erleichterung der Beweislast zugunsten der Frauen war als eine Art «Schicksalsartikel» der gesamten Vorlage erachtet worden. Die Kommissionsmehrheit wollte das Prinzip jedoch lediglich bei Lohngleichheitsklagen gelten lassen. Sie argumentierte, dass einzig die Lohnungleichheit objektiv mess- und feststellbar sei, in den anderen Bereichen hingegen von vagen Vermutungen ausgegangen werden müsse.

Zu harten Diskussionen kam es beim Verbandsbeschwerderecht, ein weiterer Grundpfeiler des Gleichstellungsgesetzes. Von rechtsbürgerlicher Seite wurde verlangt, den Verbänden sei das Klagerecht nur mit Einwilligung der betroffenen Frauen zuzugestehen. Nachdem Bundesrat Arnold Koller darauf aufmerksam gemacht hatte, dass das Bundesgericht (BGer) bereits heute das Klagerecht der Berufsverbände nicht vom Einverständnis der Betroffenen abhängig macht, wurde dieser Passus des Gesetzes schliesslich in der ursprünglichen Fassung angenommen, allerdings auf Antrag Spoerry (fdp, ZH) in dem Sinne präzisiert, dass die Verbände vor einer Klage das Gespräch mit dem Arbeitgeber suchen müssen.

Im Bereich des Kündigungsschutzes setzten sich die Vorschläge des Bundesrates durch. Demnach kann die Kündigung einer Arbeitnehmerin, die aus Rache für eine vorgängige Gleichstellungsbeschwerde ausgesprochen wird, angefochten werden. Keine Chance hatte ein Antrag von Felten (sp, BS), Rachekündigungen seien schlechthin für nichtig zu erklären. Klar wurde auch die Aufwertung des eidgenössischen Büros für die Gleichstellung von Frau und Mann (EBG) gutgeheissen. Das Büro soll direkt dem Departement des Innern (EDI) unterstellt werden, um Dienstwege zu verkürzen und ihm mehr Gewicht zu verschaffen. Trotz dem Hinweis einiger Ratsmitglieder auf die leere Bundeskasse fanden auch die gesetzlichen Bestimmungen für Finanzhilfen an Förderungsprogramme und Beratungsstellen für Frauen Zustimmung. In der Gesamtabstimmung passierte das neue Gesetz mit 114 zu 35 Stimmen.

Loi fédérale sur l'égalité entre femmes et hommes (loi sur l'égalité, MCF 93.024)

Die Staatspolitische Kommission des Nationalrats beantragte dem Plenum, die unbestrittenen Punkte der Vorlage bereits in der Dezembersession zu behandeln, um sie noch auf die nächsten Nationalratswahlen in Kraft treten zu lassen. Der Rat beschloss jedoch auf Antrag von Spoerry (fdp, ZH) und Iten (cvp, NW) und gegen den Widerstand der Linken und der Grünen, sich nicht auf die formalen Änderungen zu beschränken, sondern auch die umstrittenen Massnahmen gegen Juxlisten und Unterlistenverbindungen in die Beratung zu ziehen. In der Detailberatung folgte der Rat den Vorschlägen des Bundesrates sowohl für eine Erhöhung der Unterschriftenzahl für die Einreichung von Wahllisten in den grossen Kantonen als auch für die Druckkostenbeteiligung für erfolglose Listen. An dem von SP und GP bekämpften Verbot von Unter-Unterlistenlistenverbindung hielt der Rat fest. Hingegen beschloss er auf Antrag seiner Kommission und gegen den Widerstand der AP, dass Unterlistenverbindungen für Gruppen gleichen Namens, die sich in bezug auf Geschlecht, Region oder Alter abgrenzen, weiterhin erlaubt sein sollen. Das revidierte Gesetz wurde gegen den Widerstand der SP, der GP und den Fraktionen LdU/EVP und SD/Lega zuhanden des Ständerats verabschiedet.

Teiländerung des Bundesgesetzes über die politischen Rechte (93.066)
Dossier: Révisions sur les droits politques 1990-2000

Eine Motion Spoerry (fdp, ZH; Mo. 92.3138) aus dem Jahr 1992, welche eine Angleichung der Mietzinsen von Alt- und Neubauwohnungen durch einen schrittweisen Übergang zur Marktmiete forderte, überwies der Nationalrat als Postulat. Um die Einführung der Marktmiete ging es auch Baumberger (cvp, ZH), indem er deren graduelle Einführung auch im Bereich der Altbauwohnungen sowie eine Überarbeitung der Vorschriften über die Eigentumsrechte verlangte. Dabei sollten die bestehenden Rechte der Mieter gegenüber Missbräuchen gewahrt bleiben. Da der Bundesrat bereits im Herbst 1991 eine Studienkommission zur Prüfung der Frage der Marktmiete eingesetzt hatte, beschloss der Rat auf Antrag Seilers (cvp, ZH), deren Bericht abzuwarten und das Geschäft auf eine spätere Session zu verschieben.

Übergang von der Kostenmiete zur Marktmiete (Mo. 92.3576)
Dossier: Loyer du marché

Im März befasste sich der Nationalrat mit Massnahmen gegen die vor allem in grossen Kantonen als zu gross empfundene Anzahl von Listen bei den Nationalratswahlen. Da der Bundesrat in Aussicht gestellt hatte, noch im laufenden Jahr seine Vorschläge für eine Teilrevision des Gesetzes über die politischen Rechte vorzulegen, in welcher auch dieses Thema angeschnitten würde, entschied sich der Nationalrat dafür, einer 1991 eingereichten parlamentarischen Initiative Spoerry (fdp, ZH) keine Folge zu geben. Immerhin verabschiedete er eine Motion, welche generell entsprechende Massnahmen verlangt. Da das in der Initiative Spoerry enthaltene Verbot von Listenunterverbindungen sowohl in der vorberatenden Staatspolitischen Kommission als auch im Plenum stark umstritten war, wurde es im Motionstext lediglich unverbindlich als Möglichkeit aufgeführt. Eine weniger umstrittene Motion des Nationalrats verlangte vom Bundesrat die Staffelung der für die Einreichung eines Wahlvorschlags erforderlichen Unterschriftenzahl nach der Kantonsgrösse.

Massnahmen zur Bekämpfung der Listenflut (Pa.Iv. 91.434)
Dossier: Révisions sur les droits politques 1990-2000

Am 10. März trat die Bundesversammlung erneut zusammen. Vor dem Bundeshaus demonstrierten rund 10'000 Frauen und Männer für die Wahl Brunners. Das sonst während Sessionen übliche Demonstrationsverbot auf dem Bundesplatz war von den Berner Behörden in Absprache mit Nationalrats-Präsident Schmidhalter (cvp, VS) aufgehoben worden. Matthey erklärte, dass er die vor einer Woche erfolgte Wahl nicht annehme, da er von der SP-Fraktion nicht unterstützt werde. In der Geschichte des Bundesstaates war es bisher fünfmal zu einer Nichtannahme der Wahl zum Bundesrat gekommen; zum erstenmal geschah dies jetzt auf Druck einer Partei. Von einigen Staatsrechtlern wurde die Durchführung dieser Wahl deshalb heftig kritisiert. Für diesen nun eingetretenen Fall einer Nichtannahme hatte die SVP-Fraktion eine Verschiebung der Wahl um eine Woche vorgeschlagen. Sie begründete diesen Antrag damit, dass die zwei Tage zuvor nominierte Kandidatin Dreifuss noch zuwenig bekannt sei. Zudem könne unter diesen Begleitumständen — gemeint war damit vor allem die gleichzeitig auf dem Bundesplatz stattfindende Demonstration — eine seriöse Wahl nicht vorgenommen werden. Der auch von den Liberalen, der AP und der SD/Lega unterstützte Ordnungsantrag wurde mit 117 zu 62 Stimmen abgelehnt.

Vor dem Wahlgang kam es nochmals zu einer kurzen Diskussion. Die LP gab bekannt, dass sie keine der beiden Kandidatinnen unterstützen werde, und die FDP rief zur Wahl von Ruth Dreifuss auf. Im ersten Wahlgang erhielten Brunner und Dreifuss fast gleich viele Stimmen (90 resp. 92). Deren 54 entfielen auf die freisinnige Nationalrätin Spoerry (ZH), welche daraufhin erklärte, dass sie nicht kandidiere und die Stimmen einer welschen Frau gegeben werden sollten. Auch im zweiten Wahlgang erreichte keine der Kandidatinnen das absolute Mehr; aber Dreifuss steigerte sich auf 112 Stimmen. Brunner kam noch auf deren 86; sie forderte daraufhin diejenigen, welche ihr die Stimme gegeben hatten, zur Unterstützung von Dreifuss auf. Im dritten Wahlgang wurde Ruth Dreifuss bei einem absoluten Mehr von 96 Stimmen — die Vertreter der AP sowie ein Teil der SD/Lega-Fraktion hatten den Saal verlassen, 38 Abgeordnete legten leer ein — mit 144 Stimmen gewählt. Sie nahm die Wahl an, womit der Kanton Genf seit 1919 erstmals wieder in der Landesregierung vertreten ist. Mit Ruth Dreifuss ist zudem zum erstenmal eine Angehörige der jüdischen Religionsgemeinschaft in der Landesregierung vertreten.

Bundesratsersatzwahl 1993

Die Fraktionen der bürgerlichen Regierungsparteien sowie der Liberalen arbeiteten gemeinsam eine Reihe von Motionen für eine ordnungspolitische Erneuerung aus. In diesem Zusammenhang reichten Vertreter der FDP verschiedene finanzpolitische Motionen in beiden Räten ein. Die Motion Spoerry (fdp, ZH) (Mo. 92.3276) verlangte unter anderem eine "gesetzeskonforme" Anwendung des Bundesgesetzes über direkte Steuern bei der Behandlung von rückkaufsfähigen Kapitalversicherungen; dabei ging es um die Frage, ob die Kapitalerträge aus Lebensversicherungen mit Einmalprämie nur unter den im Gesetz präzisierten, kumulierten Voraussetzungen oder auch unter einer einzigen gegebenen Voraussetzung von einer Besteuerung ausgenommen werden sollen oder nicht. Der Bundesrat versprach, dem Parlament dazu eine Botschaft mit sachlich und sprachlich befriedigendem Text zu unterbreiten. Die Motion Cavadini (fdp, TI) (Mo. 92.3212) forderte den Bundesrat auf, ein steuerpolitisches Programm auszuarbeiten, welches die Voraussetzungen für ein unternehmerfreundliches Steuersystem, für attraktive Investitionsbedingungen, die Sicherung der Arbeitsplätze sowie die Fortsetzung der bisherigen Sozial- und Umweltpolitik liefert. Eine gleichzeitig eingereichte Motion Gros (lp, GE) (Mo. 92.3200) verfolgte ähnliche Ziele. Alle drei Motionen wurden überwiesen.

Motionen für eine ordnungspolitische Erneuerung

Eine Motion des Genfer Sozialdemokraten de Dardel (Mo. 92.3213) für einen grösseren Kündigungsschutz der Mieter bei Zahlungsverzug wurde von Leuba (lp, VD) und Hegetschweiler (fdp, ZH) bekämpft und damit der Diskussion vorläufig entzogen. Ebenso erging es einer Motion Vreni Spoerrys (fdp, ZH; Mo. 92.3138) für eine bedingte Erhöhung der Mietzinsen von Altwohnungen zur Verbilligung der Mieten von Neubauwohnungen.

Kündigungen bei Mietzinszahlungsverzug (Mo. 92.3213)

In Antwort auf die von beiden Räten überwiesenen parlamentarischen Initiativen Spoerrys (fdp, ZH) und Kündigs (cvp, ZG) und in Abschreibung von gleich sieben Postulaten legte der Bundesrat im August den Entwurf für ein Bundesgesetz über die Wohneigentumsförderung mit Mitteln der beruflichen Vorsorge vor. Darin wird das bisher geltende Verbot der Verpfändung von Vorsorgeansprüchen im Falle des Erwerbs von Wohneigentum für den eigenen Bedarf aufgehoben und die Rechtsgrundlage für einen Vorbezug der Pensionskassengelder festgeschrieben. Gemäss der in der Vernehmlassung mehrheitlich geäusserten Kritik und im Gegensatz zu der ursprünglich vom EDI ausgearbeiteten Vorlage soll der Bezug der Gelder bar und nicht als Darlehen erfolgen. Zur Sicherung des Vorsorgezweckes werden Höchstgrenzen der zu beziehenden Pensionskassengelder sowie Alterslimiten festgelegt.

Der Bundesrat rechnet aufgrund der im Gesetz vorgesehenen Einschränkungen mit einer Beanspruchung von maximal 120 der heute von den Vorsorgeeinrichtungen verwalteten CHF 300 Mrd., wovon jedoch nach heutigen Werten lediglich rund CHF 20 Mrd., oder sieben Prozent der Vorsorgegelder, auch wirklich bezogen werden dürften. Auch auf die Boden- und Wohnungspreise dürfte die vorgesehene Lockerung nach Ansicht des Bundesrates kaum Auswirkungen haben, da der Kreis der Nutzniesser begrenzt sei.

Encouragement à la propriété du logement au moyen de la prévoyance professionnelle (MCF 92.066)
Dossier: L'encouragement à la propriété du logement au moyen de la prévoyance professionnelle

Die Zahl der Listen von Nationalratskandidaten war in den letzten Jahren kontinuierlich angestiegen. Waren es 1979 gesamt schweizerisch noch 164 Listen gewesen, so wurden den Stimmberechtigten 1987 insgesamt 222 und 1991 gar 248 Listen vorgelegt. Vor allem in den bevölkerungsreichsten Kantonen, in denen es nur einen geringen Stimmenanteil für einen Sitzgewinn braucht, schossen die Listen von bisher kaum oder gar nicht bekannten Gruppierungen ins Kraut. Dies schaffte einerseits Probleme beim Versand der Stimmzettel und des Propagandamaterials sowie der Auszählung. Es wurde andererseits auch vermutet, dass sich die Stimmberechtigten infolge der grossen Anzahl von Listen nicht mehr zurechtfinden. Die Freisinnige Spoerry (ZH) hatte deshalb bereits Ende 1991 mit einer parlamentarischen Initiative «Massnahmen zur Bekämpfung dieser Listenflut» gefordert. Sie schlug vor, die für einen Wahlvorschlag erforderliche Unterschriftenzahl für grosse Kantone auf 200-300 zu erhöhen, ein Gelddepot zu verlangen, das bei Nichterreichen einer bestimmten Stimmenzahl verfallen würde, und Unterlistenverbindungen zu verbieten.

Da der Bundesrat ohnehin an einer Revision des Bundesgesetzes über die politischen Rechte arbeitet, beantragte die vorberatende Staatspolitische Kommission des Nationalrats, diese Forderungen in Form einer Motion an den Bundesrat zu überweisen. Eine aus Grünen und Linken gebildete Minderheit der Kommission möchte allerdings nur den ersten Punkt verwirklichen. Unabhängig davon hatte Nationalrat Bürgi (fdp, SG) ein Postulat für ein Verbot von parteiübergreifenden Listenverbindungen bzw. Unterlistenverbindungen eingereicht. Da dieses von Thür (gp, AG) bekämpft wurde, konnte es im Berichtsjahr noch nicht behandelt werden.

Massnahmen zur Bekämpfung der Listenflut (Pa.Iv. 91.434)
Dossier: Révisions sur les droits politques 1990-2000

Die freisinnig-demokratische Partei verfolgte im Berichtsjahr weiterhin eine Strategie der Personalisierung ihrer Parteipolitik, was laut dem Generalsekretär Christian Kauter die einzige Chance zur Überwindung der Vertrauenskrise in der Wählerschaft seit der Kopp-Affäre darstellt. An den Parteitagen profilierten sich neben Parteipräsident Franz Steinegger sowie Fraktionschef Pascal Couchepin auch Gilles Petitpierre, René Rhinow und die Zürcherinnen Vreni Spoerry und Lili Nabholz.

Sowohl in den «Grundsätzen zur Wirtschaftspolitik der neunziger Jahre», welche an der ausserordentlichen Delegiertenversammlung in Basel verabschiedet wurden, als auch in dem am Parteitag in Freiburg gutgeheissenen neuen Parteiprogramm «Zielsetzungen 1991–95 der FDP Schweiz», bekräftigte die Partei die Politik der Deregulierung in Wirtschaft und Gesellschaft, wonach der Staat nur noch wenige Rahmenbedingungen setzen sollte. Dieses Prinzip des «Ordoliberalismus» sollte, der Schweiz die nötigen Voraussetzungen liefern, um international wettbewerbsfähig zu bleiben. Im Parteiprogramm unterstrich die FDP die Notwendigkeit, die Totalrevision der Bundesverfassung als Voraussetzung für die Regierungs- und Parlamentsreform voranzutreiben. Zur Frage der europäischen Integration nahm die Partei eine differenzierte Position ein; falls die EWR-Verhandlungen ein unbefriedigendes Ergebnis zeitigen sollten, will die FDP in einer Urabstimmung alle Parteimitglieder befragen, ob sie für einen Vollbeitritt zur EG oder für einen Ausbau der bilateralen Beziehungen im Rahmen der bisherigen Freihandelspolitik sind. In der Diskussion zur Drogenpolitik äusserten sich die Delegierten positiv zur Möglichkeit der kontrollierten Abgabe von Drogen an Süchtige, lehnten jedoch die Eröffnung weiterer Fixerräume deutlich ab. Ins Programm aufgenommen wurde auch die Befürwortung von marktwirtschaftlichen Instrumenten wie Lenkungsabgaben im Umwelt- und Energiebereich, allerdings unter der Bedingung, dass diese keinerlei fiskalische Nebenzwecke verfolgen und die Teuerung nicht anheizen.

Personalisierung der Parteipolitk der FDP

Das EDI erarbeitete auf Veranlassung der letztes Jahr von Spoerry (fdp, ZH; Pa.Iv. 89.232) und Kündig (cvp, ZG; Pa.Iv. 89.235) von den jeweiligen Räten angenommenen parlamentarischen Initiativen Vorschläge über eine Revision des Obligationenrechts (OR) sowie des Gesetzes über die berufliche Vorsorge. Darin wird angeregt, einen Teil der in der beruflichen Vorsorge angelegten Gelder zur Finanzierung selbstgenutzten Wohneigentums zu verwenden, um so die mit 30 Prozent als zu niedrig empfundene Wohneigentumsquote zu erhöhen. Konkret werden vor allem zwei Massnahmen vorgeschlagen: Die Aufhebung des Verbots der Verpfändung des Versichertenkapitals sowie die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage, welche es den Versicherten ermöglicht, die ihnen im Umfang des Freizügigkeitsanspruchs zustehenden Gelder als Darlehen – und nicht als Barauszahlung – für die Finanzierung von Wohneigentum zu verwenden. Diese Vorschläge gingen Anfang Juli in die Vernehmlassung.

Neukonzeption der Wohneigentumsförderung mit Mitteln der beruflichen Vorsorge (Pa.Iv. 89.235)
Dossier: L'encouragement à la propriété du logement au moyen de la prévoyance professionnelle

Umstritten bleibt auch die Auslegung des betreffenden Bundesbeschlusses. Die nach einem Urteil des Bundesgerichtes (BGer) in dieser Angelegenheit eingereichten Motionen der Nationalratskommission (Mo 90.055) und Vreni Spoerrys (fdp, ZH; Mo 90.517) sowie eine ähnlich gerichtete Motion Ducret (cvp, GE; Mo 90.517) wurden vom Nationalrat mit deutlicher Mehrheit überwiesen.

Umstritten bleibt auch die Auslegung des Bundesbeschlusses Motionen vom Nationalrat mit deutlicher Mehrheit überwiesen

Bisherige Bemühungen zur Wohneigentumsförderung mit Mitteln aus der beruflichen Vorsorge haben sich zumindest vorläufig als unrealisierbar erwiesen. Die Schweizerische Zentralstelle für Eigenheim- und Wohnbauförderung (SZEW), die 1989 ihr 25jähriges Bestehen feiern konnte und die generell für eine breitere Streuung des Wohneigentums mit Geldern aus der Altersvorsorge eintritt, möchte allerdings diese Zielsetzung nicht aus dem Auge verlieren. In beiden Räten wurden gleichlautende Motionen von StR Küchler (cvp, OW) (Mo. 89.528) und NR Weber (fdp, SZ) (Mo 89.542) als Postulate überwiesen, welche eine Lockerung des Verpfändungsverbots bei Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum vorschlagen; im weitern sollen die angesparten Mittel der beruflichen Vorsorge bis zur Hälfte des jeweiligen Freizügigkeitskapitals bar bezogen werden können. Bundesrat Koller gab dabei bekannt, dass die Landesregierung noch vor der Revision des Bundesgesetzes über die berufliche Vorsorge einen Vorschlag zur Ermöglichung der Verpfändung von Vorsorgegeldern für den Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum unterbreiten werde. Eine parlamentarische Initiative Spoerry (fdp, ZH) (PI.89.235), welcher eine Kommission des Nationalrats zustimmte, hat ebenfalls den vorzeitigen Bezug von Geldern aus der Altersvorsorge (2. und 3. Säule) zum Inhalt, und möchte als Sicherung im Grundbuch anmerken lassen, welcher Anteil des Kapitals aus Pensionskassenmitteln stammt, damit dieser bei einem späteren Verkauf zurückerstattet werden müsste.

Bemühungen Wohneigentumsförderung mit Mitteln aus der beruflichen Vorsorge
Dossier: L'encouragement à la propriété du logement au moyen de la prévoyance professionnelle

Die Ersatzwahl für alt-Bundesrätin Kopp wurde in der Februar-Sondersession 1989 durchgeführt. Im Vorfeld hatten die Vertreter der CVP, der SP und der SVP betont, dass für sie kein Anlass zum Rütteln an der Zauberformel gegeben sei und sie den Anspruch des Freisinns nicht bestreiten würden. Die Verteidigung des traditionellen, wenn auch nicht rechtlich abgesicherten Zürcher Sitzes erwies sich hingegen als schwieriger. Einerseits wurde auch parteiintern die jeweils nur kurze Amtszeit der drei letzten freisinnigen Zürcher Bundesräte Honegger (5 Jahre), Friedrich (2) und Kopp (4) kritisiert. Andererseits tat sich die Kantonalpartei mit der Kandidatenauswahl schwer: Nachdem Fraktionschef Bremi und die Nationalrätinnen Nabholz und Spoerry auf eine Nomination verzichtet hatten, schlug sie den 59-jährigen Ständerat Jagmetti vor. Mit teilweise jüngeren Kandidaten rückten die Innerschweizer Freisinnigen auf: Die Luzerner präsentierten den 47-jährigen Unternehmer und Ständerat Villiger, die Urner den 45-jährigen Rechtsanwalt und Nationalrat Steinegger und die Zuger den 59-jährigen Regierungs- und Nationalrat Stucky. Die für die Nomination zuständige freisinnige Fraktion schlug der Vereinigten Bundesversammlung Kaspar Villiger zur Wahl vor.

Ersatzwahlen für Elisabeth Kopp
Dossier: Affaire Kopp

Zur Konkretisierung und Ergänzung des Umweltschutzgesetzes (USG) wurden die Arbeiten an weiteren Ausführungserlassen betreffend Lärm, Abfall, umweltgefährdende Stoffe und Katastrophenschutz fortgeführt und die Vernehmlassungen vorbereitet. Eine Motion von Nationalrätin Spoerry (fdp, ZH) über die Erfolgskontrolle in der Umweltschutzgesetzgebung wurde auch vom Ständerat überwiesen.

Erfolgskontrolle in der Umweltschutzgesetzgebung (Mo. 87.425)
Dossier: Loi sur la protection de l'environnement

Um die – nach der Schliessung der Deponie Kölliken (AG) dringlich gewordene – kontrollierte Endlagerung von Sondermüll zu gewährleisten, schlug der Bund in Zusammenarbeit mit den Industriekantonen des Mittellandes fünf mögliche Deponiestandorte vor. Im Rahmen der Präsentation der Vorstellungen des Bundesrates zur künftigen Sondermüllentsorgung wurden die Gemeinden Pieterlen (BE), Pfaffnau (LU), Hägendorf (SO), Ormalingen (BL) und Dietgen (BL) als mögliche Standorte für Sonderabfalldeponien bezeichnet. Die betroffenen Gemeinden lehnten die Errichtung von Sonderabfalldeponien auf ihrem Gebiet jedoch entschieden ab. In seiner Stellungnahme zu einer Motion Spoerry (fdp, ZH) bekräftigte der Bundesrat, dass er nötigenfalls von seiner Kompetenz, selber solche Standorte zu bestimmen, Gebrauch machen werde. Eine Denkpause bei der Suche nach neuen Deponien forderten namentlich auch Umweltschutzkreise; sie kritisierten das bundesrätliche Sonderabfallentsorgungskonzept, da es statt bei der Abfallverminderung erst bei der Entsorgung einsetze, und verlangten vom Bund Vorschläge, wie die Sondermüllmenge bis zum Jahr 2000 um die Hälfte reduziert werden könne.

Bestimmung von Deponiestandorten (Mo. 85.971)