Evaluation des Bundesgesetzes über internationale Kindesentführungen (Po. 20.4448)

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Diskussionslos überwies der Nationalrat in der Frühjahrssession 2021 ein Postulat Feri (sp, AG) für eine Evaluation des Bundesgesetzes über Kindesentführungen. Der Bundesrat soll in einem Bericht beleuchten, wie die Bundesbehörden internationale Kindesentführungsfälle im Zusammenhang mit dem Haager Kindesentführungsübereinkommen bearbeiten. Dabei soll untersucht werden, ob sie alle Möglichkeiten ausschöpfen, um die Interessen der entführten Kinder wahrzunehmen.

In Erfüllung eines Postulats von Yvonne Feri (sp, AG) veröffentlichte der Bundesrat im August 2024 einen Bericht zur Evaluation des Bundesgesetzes über internationale Kindsentführungen (BG-KKE). Darin hält er fest, dass das aus der Unterzeichnung des Haager Kindsentführungsübereinkommens (HKÜ) resultierende BG-KKE die Interessen der Kinder grundsätzlich angemessen wahrnehme und keine Gesamtrevision nötig sei. Besonders seit nur noch eine Behörde für die Verfahren zuständig sei, seien diese deutlich beschleunigt worden, was die ungewisse Situation der betroffenen Kinder verkürzt habe. Verbesserungsbedarf gebe es jedoch bei der konkreten Umsetzung in den Kantonen, welche grosse Unterschiede unter anderem im Einbezug des Kindes, der Ernennung geeigneter Kindesvertretungen oder der Zwangsvollstreckung aufweisen würde. Um in diesen Bereichen Verbesserung zu erzielen, soll das BJ als Zentralbehörde den Austausch mit den betroffenen Stellen intensivieren. Zudem seien zwei gesetzgeberische Änderungen bezüglich Fristenstillstand während der Gerichtsferien und die Zuständigkeit der oberen kantonalen Gerichte bei der Anerkennung von Vereinbarungen zwischen den Eltern zu klären. Diese würden im Rahmen der laufenden Revision des Bundesgerichtsgesetzes (BGG) und einer künftigen Revision des Familienverfahrensrechts geprüft, so die Regierung.