Bei Anhörungen im Herbst 2021 stellte die SPK-NR fest, dass die 2017 von der Stimmbevölkerung angenommene Einbürgerungsregelung für Ausländerinnen und Ausländer der dritten Generation ihr Ziel nicht erreicht habe, nämlich die Einbürgerung für jene Personen wirklich zu erleichtern. Verschiedene Hürden erschwerten den Zugang zum erleichterten Verfahren, weshalb die Kommission im Januar 2022 mit 14 zu 10 Stimmen bei einer Enthaltung eine parlamentarische Initiative beschloss, um den Zugang zu erleichtern und unnötige administrative Hürden zu beseitigen. Ihre Schwesterkommission lehnte die parlamentarische Initiative im Mai 2022 jedoch mit 5 zu 4 Stimmen ab. Vier Jahre nach Inkrafttreten sei es zu früh für eine Revision, argumentierte sie. Ausserdem müsste mehr über die Gründe bekannt sein, weshalb Ausländerinnen und Ausländer der dritten Generation auf ein Einbürgerungsgesuch verzichten, merkte die SPK-SR weiter an.
- Schlagworte
- Datum
- 5. Mai 2022
- Prozesstyp
- Parlamentarische Initiative
- Geschäftsnr.
- 22.404
- Quellen
-
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- Medienmitteilung SPK-NR vom 28.1.22
- Medienmitteilung SPK-SR vom 6.5.22
- CdT, 29.1., 7.5.22
von Karin Frick
Aktualisiert am 23.09.2022
Aktualisiert am 23.09.2022