Verbot der öffentlichen Verwendung von extremistischen, gewaltverherrlichenden und rassistischen Symbolen (Pa.Iv. 21.524)

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Mit einer Ende 2021 eingereichten parlamentarischen Initiative wollte Nationalrat Angelo Barrile (sp, ZH) die öffentliche Verwendung von extremistischen, gewaltverherrlichenden und rassistischen Symbolen verbieten. Die Schweiz sei eines von wenigen Ländern, das die öffentliche Verwendung von Hakenkreuzen, dem Hitlergruss oder Ku-Klux-Klan-Symbolik nicht verbiete, stellte der Initiant in der Begründung fest. Seit der Bundesrat den letzten Anlauf für ein solches Verbot im Jahr 2010 nach der Vernehmlassung abgebrochen und dafür neben Umsetzungsschwierigkeiten auch das Fehlen eines dringenden gesellschaftlichen Bedürfnisses geltend gemacht habe, habe sich dieses gesellschaftliche Bedürfnis verändert, argumentierte Barrile. Die öffentliche Verbreitung einschlägiger Symbole nehme zu; als Belege nannte er das bisher grösste Neonazi-Konzert Europas in Unterwasser (SG) 2016, den unbehelligten Ku-Klux-Klan-Aufmarsch an der Schwyzer Fasnacht 2019 und die «inflationäre» Verwendung von rassistischen Symbolen und Hassrhetorik im Zuge der Coronaproteste. Die heutige Gesetzgebung missachte den Effekt solcher Symbole auf die Öffentlichkeit, auch wenn sie ohne explizite Werbeabsicht gezeigt würden. Nachdem der Bundesrat Ende 2022 einen Bericht zur Thematik veröffentlicht hatte, kam die RK-NR Anfang 2023 zum Schluss, es sei notwendig, stärker gegen die Verbreitung nationalsozialistischer Symbole vorzugehen, und gab der parlamentarischen Initiative Barrile mit 12 zu 11 Stimmen Folge. Gleichzeitig lancierte sie eine eigene Kommissionsinitiative für ein spezialgesetzliches Verbot der öffentlichen Verwendung von nationalsozialistischen, rassendiskriminierenden, gewaltverherrlichenden und extremistischen Symbolen (Pa.Iv. 23.400).

Dossier: Verbot der öffentlichen Verwendung von nationalsozialistischen Symbolen

Im Oktober 2023 befasste sich die RK-SR mit mehreren Vorstössen für ein Verbot von extremistischen, insbesondere nationalsozialistischen, Symbolen in der Öffentlichkeit, darunter auch mit der parlamentarischen Initiative Barrile (sp, ZH). Die Kommission begrüsste ein Verbot für entsprechende Symbole, erachtete den Weg über eine Motion allerdings als zielführender als jenen über eine parlamentarische Initiative. Sie lancierte daher eine eigene Kommissionsmotion (Mo. 23.4318) und gab der parlamentarischen Initiative Barrile keine Folge.

Dossier: Verbot der öffentlichen Verwendung von nationalsozialistischen Symbolen

Nachdem die RK-SR im Oktober 2023 zugunsten einer eigenen Kommissionsmotion (Mo. 23.4318) der parlamentarischen Initiative Barrile (sp, ZH) für ein Verbot der öffentlichen Verwendung von extremistischen, gewaltverherrlichenden und rassistischen Symbolen keine Folge gegeben hatte, empfahl die Rechtskommission des Nationalrates mit 14 zu 2 Stimmen (6 Enthaltungen) weiterhin deren Annahme. Wie Kommissionssprecherin Patricia von Falkenstein (ldp, BS) im Plenum ausführte, halte sich das Parlament damit die Möglichkeit offen, die Gesetzgebung des Bundesrates allenfalls durch einen eigenen Erlassentwurf zu beschleunigen. Eine Kommissionsminderheit um Barbara Steinemann (svp, ZH) und Manfred Bühler (svp, BE) sprach sich grundsätzlich gegen ein Verbot von solchen Symbolen aus und beantragte daher, der Initiative keine Folge zu geben. Die Kommissionsinitiative kam gemeinsam mit der Kommissionsmotion der RK-SR und einer Kommissionsinitiative der RK-NR (Pa.Iv. 23.400) zur Behandlung in den Nationalrat, welcher in der Sondersession vom April 2024 mit 132 zu 41 Stimmen bei 15 Enthaltungen der Kommissionsinitiative Folge gab. Die Gegenstimmen und Enthaltungen stammten ausschliesslich von den Mitgliedern der SVP-Fraktion.

Dossier: Verbot der öffentlichen Verwendung von nationalsozialistischen Symbolen