OECD-Antikorruptionskonvention. Verschärfung der nationalen Umsetzung (Mo. 23.3844)

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Als Mitglied der parlamentarischen OECD-Delegation reichte Ständerat Ruedi Noser (fdp, ZH) im Sommer 2023 eine Motion ein, mit der er den Bundesrat aufforderte, das schweizerische Dispositiv zur Korruptionsbekämpfung an die Anforderungen der OECD-Anti-Korruptionskonvention anzupassen. Die OECD kritisiere die Schweiz immer lauter, dass sie erkannte Lücken in ihrer Korruptionsbekämpfung nicht schliesse, konkret, dass sie keinen gesetzlichen Schutz für Whistleblowerinnen und Whistleblower habe, begründete Noser seinen Vorstoss. Mit der Motion forderte er erstens die Schaffung eines geeigneten Rechtsrahmens für den Schutz von Whistleblowerinnen und Whistleblowern im privaten Sektor und zweitens die Erhöhung der aktuell auf CHF 5 Mio. festgesetzten Höchststrafe für juristische Personen in Art. 102 StGB. Der Bundesrat beantragte beide Ziffern der Motion zur Ablehnung. Der geltende Strafrahmen sei angemessen, da der betreffende Artikel nicht Korruptionstatbestände wie Geldwäscherei oder Bestechung bestrafe, sondern lediglich die Organisationsmängel, infolge derer diese Delikte nicht verhindert wurden. Bei der Forderung nach einer Whistleblowing-Gesetzgebung verwies die Regierung auf den Entwurf von 2013, der vom Parlament abgelehnt worden sei. Mangels neuer Erkenntnisse sehe sie sich nicht in der Lage, nun eine mehrheitsfähige Vorlage zu präsentieren. In der Herbstsession 2023 sprach sich der Ständerat dennoch deutlich für einen neuen Anlauf aus: Er nahm Ziffer 1 der Motion mit 35 zu 2 Stimmen bei 2 Enthaltungen an. Ziffer 2 des Vorstosses hiess er mit Stichentscheid der Präsidentin Eva Herzog (sp, BS) ebenfalls gut.

Nachdem der Ständerat im September 2023 der Motion Noser (fdp, ZH) für die Anpassung des schweizerischen Dispositivs zur Korruptionsbekämpfung an die Anforderung der OECD-Anti-Korruptionskonvention zugestimmt hatte, empfahl die zuständige RK-NR ihrem Rat mit 16 zu 8 Stimmen bei einer Enthaltung deren Ablehnung. Wie Kommissionssprecherin Maya Bally (mitte, AG) ausführte, sei die erste geforderte Massnahme – der erweiterte Schutz von Whistleblowerinnen und Whistleblowern im privaten Sektor – seit der im Frühjahr 2020 abgelehnten Bundesratsvorlage (BRG 13.094) vom Tisch, und es sei nicht anzunehmen, dass die damals nicht vorhandene Kompromissbereitschaft im Parlament inzwischen zugenommen habe. Auch der zweiten Forderung nach einer Erhöhung der Höchststrafe für juristische Personen stand die Kommission ablehnend gegenüber. Deren Sprecher Philippe Nantermod (fdp, VS) begründete dies damit, dass bereits heute durch den Einzug von unrechtmässigen Gewinnen zusätzlich zur Geldbusse genügend Handlungsspielraum bestehe. Eine Kompromisslösung in Form eines Postulats für einen bundesrätlichen Prüfbericht zu allfälligen Änderungen im Schweizer Recht zum Schutz von Whistleblowern wurde in der Kommission ebenfalls knapp mit 13 zu 12 Stimmen abgelehnt. Eine Minderheit um Sibel Arslan (basta, BS) widersprach der Kommissionsmehrheit und dem Antrag des Bundesrates und beantragte die Annahme der Motion, da der unzureichende Schutz von Whistleblowerinnen und Whistleblowern nach wie vor bestehe und jetzt der richtige Moment für einen Neuanlauf sei. Der Nationalrat folgte jedoch dem Bundesrat und der Kommissionsmehrheit und lehnte beide Ziffern der Motion mit 125 zu 60 bei einer Enthaltung, respektive 129 zu 60 Stimmen ab. Links-Grün und die beiden EVP-Vertreter wurden dabei von den Mitte-Rechts-Fraktionen überstimmt. Das Geschäft ist somit erledigt.