Bessere Absicherung von Freizügigkeits- und Säule-3a-Guthaben (Mo. 23.3604)

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Peter Hegglin (mitte, ZG) erläuterte in seiner im Juni 2023 eingereichten Motion die aktuelle Situation der Schweizer Vorsorgeguthaben bei einem allfälligen Konkurs einer Bank. Demnach legten Freizügigkeits- und Säule-3a-Stiftungen Gelder in der Höhe von CHF 35 Mrd. respektive CHF 91 Mrd. bei Banken an. Gehe eine Bank Konkurs, kämen die Gelder in die Konkursmasse, CHF 100'000 pro vorsorgenehmender Person würden jedoch konkursrechtlich privilegiert in der 2. Konkursklasse behandelt. Diese Gelder seien zwar gut abgesichert, es dauere aber lange Zeit, bis die Gelder an die Stiftungen zurückbezahlt würden, was diese in Liquiditätsschwierigkeiten bringen könne. Bei einem Konkurs der Stiftungen wären diese Gelder verloren. Daher verlangte der Motionär, dass die «Begrenzung des Konkursprivilegs von CHF 100'000 aufgehoben» wird, wie es im Rahmen eines Postulats der SGK-NR (Po. 17.3634) bereits diskutiert, aber nicht umgesetzt worden sei, und dass die gesamten Gelder vor dem eigentlichen Kollokationsverfahren – bei dem die Forderungen aller Gläubiger gesammelt werden – an die Stiftungen ausbezahlt werden.
Der Bundesrat empfahl die Motion zur Ablehnung, da er ohnehin eine erneute Revision der «Massnahmen im Bereich der Einlagensicherung und der Privilegierung von Einlagen» plane.
In der Herbstsession 2023 lehnte der Ständerat erst einen Ordnungsantrag Gmür-Schönenberger (mitte, LU), die Motion der zuständigen Kommission zuzuweisen, ab und nahm die Motion anschliessend mit 37 zu 0 Stimmen (bei 6 Enthaltungen) ohne Gegenstimme an.

Auch die WAK-NR sprach sich im Januar 2024 einstimmig für die Annahme der Motion Hegglin (mitte, ZG) aus, welche die Aufhebung der Begrenzung des Konkursprivilegs von CHF 100'000 forderte. Leo Müller (mitte, LU) präsentierte den Standpunkt der Kommission in der Frühjahrssession 2024 im Nationalrat. Dabei griff er primär die zwei Hauptargumente des Motionärs auf, dass der Maximalbetrag von CHF 100'000 klar zu tief sei und die Rückzahlung im Kollokationsverfahren zu lange dauere. Konträr zur Argumentation des Bundesrats sei die Aufhebung der Begrenzung des Konkursprivilegs unabhängig von der Too-big-to-fail-Regelung im Interesse vieler Sparender. Weiter skizzierte er in seiner Rede das Fallbeispiel einer nach BVG-versicherten Person, die von einem Unterbruch der Arbeitstätigkeit betroffen ist. In einem solchen Szenario könne diese nicht entscheiden, «ob sie ihr Sparguthaben aus der zweiten Säule auf ein Freizügigkeitskonto einbezahlen will oder nicht». Da keine individuelle Risikoabwägung vorgenommen werde, seien viele Versicherte unverschuldet von der heutigen Regelung betroffen. Bundesrätin Karin Keller-Sutter verwies anschliessend auf die verschiedenen Lösungen zur Aufhebung der Obergrenze, die der Bundesrat dem Parlament bereits in Erfüllung des Postulats der SGK-NR (Po. 17.3634) präsentiert habe, wovon jedoch keine umgesetzt worden sei.
Die grosse Kammer folgte ihrer Kommission deutlich: Sie nahm die Motion mit 131 zu 2 Stimmen (51 Enthaltungen) an, wobei sämtliche Enthaltungen und Nein-Voten aus den Fraktionen der Grünen und der SP kamen.