Abkommen mit dem Vereinigten Königreich über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (BRG 24.030)

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Der Bundesrat publizierte im Februar 2024 die Botschaft zum Abkommen zwischen der Schweiz und dem Vereinigten Königreich über die gegenseitige Anerkennung von Berufsqualifikationen. Das Abkommen, das zuvor in der Vernehmlassung auf breite Zustimmung gestossen war, soll es Fachpersonen ermöglichen, Zugang zu den reglementierten Berufen im jeweils anderen Staat zu erhalten. Das Abkommen soll die Übergangsregelung ersetzen, welche seit dem Ausscheiden des Vereinigten Königreichs aus der EU im Jahr 2020 gilt. In der Botschaft enthalten ist auch eine Kompetenzdelegation an den Bundesrat, damit dieser in Zukunft über die Möglichkeit verfügt, internationale Abkommen über die Anerkennung für Berufsqualifikationen in den Bereichen Medizinalberufe, Gesundheitsberufe, Psychologieberufe sowie bei den Anwältinnen und Anwälten abzuschliessen.

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Das Abkommen zwischen der Schweiz und dem Vereinigten Königreich über die gegenseitige Anerkennung von Berufsqualifikationen stiess im Nationalrat, der das Geschäft in der Sommersession 2024 als Erstrat behandelte, auf einmütige Zustimmung.
Kommissionssprecherin Sibel Arslan (basta, BS) betonte, dass bei diesem Abkommen der Einbezug der Berufsverbände sowie auch der Kantone sehr wichtig gewesen sei. Bildungsminister Guy Parmelin ergänzte, dass das Abkommen auch die Diplome der Berufsbildung umfasse, was für die Schweiz sehr wichtig sei.
Anschliessend wurde Eintreten ohne Gegenantrag beschlossen. Der Rat nahm keine Änderungen am Entwurf vor und stimmte ihm in der Gesamtabstimmung einstimmig zu.

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Das Abkommen zwischen der Schweiz und dem Vereinigten Königreich über die gegenseitige Anerkennung von Berufsqualifikationen sowie die Kompetenzdelegation an den Bundesrat zum Abschluss völkerrechtlicher Verträge wurde in der Herbstsession 2024 vom Ständerat behandelt. Auch in diesem Rat war das Geschäft unbestritten. APK-SR-Sprecherin Isabelle Chassot (mitte, FR) berichtete dem Plenum, dass das Abkommen für Berufstätige und Unternehmen, die im Vereinigten Königreich arbeiten und wirtschaften möchten, unverzichtbar sei. Die Kompetenzübertragung an den Bundesrat zur Anerkennung von Diplomen in den Bereichen Medizin, Gesundheit, Rechtsanwaltschaft und Psychologie wiederum werde den Abschluss von solchen Abkommen erleichtern und vor allem einen einheitlichen Ansatz für alle Berufe in den genannten Bereichen mit sich bringen.
Nachdem sich auch Wirtschaftsminister Parmelin für die Vorlage stark gemacht hatte, schritt die kleine Kammer zu den Abstimmungen: Eintreten auf den Bundesbeschluss sowie auf das Bundesgesetz zur Kompetenzdelegation waren unbestritten. In den Gesamtabstimmungen wurden die beiden Teile der Vorlage jeweils einstimmig angenommen.

In den Schlussabstimmungen am Ende der Herbstsession stimmten die beiden Räte ebenfalls jeweils einstimmig für den Bundesbeschluss über das Abkommen sowie für das Bundesgesetz betreffend die Kompetenzübertragung an den Bundesrat.

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