Thomas Rechsteiner (mitte, AI) forderte den Bundesrat in seiner im Dezember 2023 eingereichten Motion auf, das AHVG so zu ändern, dass Versicherte einen digitalen Zugang erhalten, bei dem die voraussichtlichen AHV-Leistungen jederzeit eingesehen werden können. Anders als bei der beruflichen und privaten Vorsorge, wo Versicherte jährlich über die Situation der Leistungen informiert würden, müssten persönliche Angaben zur AHV extra bei der jeweiligen Ausgleichskasse erfragt werden. Nicht nur dauere dieser Prozess oft lange, auch enthalte der Auszug keine Angaben über die prognostizierte Höhe der AHV-Leistungen, so der Motionär.
Der Bundesrat forderte im Februar 2024 die Annahme der Motion. Er werde die gesetzlichen Grundlagen für die Erfüllung des Vorstosses in das neue Bundesgesetz über Informationssysteme in den Sozialversicherungen (BISS) integrieren. In der Frühjahrssession 2024 nahm der Nationalrat den Vorstoss stillschweigend und diskussionslos an.

Ende August 2024 sprach sich die SGK-SR mit 3 zu 2 Stimmen (4 Enthaltungen) für eine Annahme der Motion Rechsteiner (mitte, AI) aus, die Versicherten einen digitalen Zugang verschaffen wollte, mit welchem sie ihre AHV-Beiträge und ihre voraussichtlichen Leistungen jederzeit und vollumfänglich abrufen können. Die Kommission behandelte den Vorstoss parallel mit der abgeänderten Fassung einer Motion Kuprecht (svp, SZ; Mo. 23.4041), die eine gesamtheitliche Digitalisierung der Sozialversicherungen forderte. Wie Esther Friedli (svp, SG) als Kommissionssprecherin erklärte, rührten die ablehnenden Stimmen und Enthaltungen in der Kommission daher, dass manche Mitglieder die Notwendigkeit der Motion Rechsteiner angesichts der abgeänderten Motion Kuprecht in Frage stellten. In der Folge nahm der Ständerat die Motion Rechsteiner zusammen mit der Motion Kuprecht stillschweigend an.