Im Nachgang des Zusammenbruchs der Credit Suisse forderte die Fraktion der Grünen mittels Motion die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für eine substanzielle Erhöhung der Einlagensicherung für Banken und Wertpapierhäuser in der Schweiz, abhängig von der relativen Grösse der Schweizer Volkswirtschaft. Obschon die Schweiz mit einer gesetzlich vorgeschriebenen Einlagensicherung von CHF 100'000 etwa dem europäischen Schnitt entspreche, zeige sich unter Berücksichtigung des median verfügbaren Äquivalenzvermögens und der Zahlungskraft von Schweizer KMU, dass die Einlagensicherung relativ betrachtet wesentlich tiefer sei, erklärte Gerhard Andrey (gp, FR) im Ratsplenum während der Frühlingssession 2024. Weil die Schweiz mit ihrem überdurchschnittlich grossen Finanzmarkt sowie aufgrund der Konsequenzen einzelner Bankkonkurse besonders exponiert sei, müsse der Einlagenschutz den effektiv herrschenden Gegebenheiten angepasst werden.
Der Bundesrat lehnte die Motion mit der Begründung ab, dass die Diskussion um die Einlagensicherung bereits in den in der ausserordentlichen Session 2023 beschlossenen Bericht des Bundesrats zur Credit Suisse einfliesse. Mit 129 zu 62 Stimmen bei einer Enthaltung folgte der Nationalrat dem Antrag der Regierung und lehnte die Motion ab. Für die Annahme sprachen sich einzig die Mitglieder der SP- und der Grünen- sowie zwei Personen der Mitte-Fraktion aus.