Die SGK-NR forderte den Bundesrat im Februar 2023 mittels Postulat auf, zu prüfen, wie im BVG ein Splittingmodell der Altersguthaben von Eltern umgesetzt werden könne. Im April 2023 beantragte der Bundesrat die Annahme des Postulats.
In der Sondersession vom Mai 2023 gelangte das Geschäft in den Nationalrat, wo die Kommissionsmehrheit von Brigitte Crottaz (sp, VD) und Christian Lohr (mitte, TG) vertreten wurde: Nach wie vor gebe es beträchtliche Unterschiede beim Rentenniveau von Männern und Frauen in der zweiten Säule, wobei gerade Frauen, die eine längere Zeit unbezahlter Care-Arbeit nachgingen, von Altersarmut gefährdet seien und in der Folge öfters EL beziehen müssten. Ein Splitting der Pensionskassenguthaben der beiden Elternteile zu je 50% entlaste die zweite Säule von Frauen, welche durch Kindererziehung Lücken bei ihrer BVG-Rente hätten. Was bereits heute bei Ehepaaren die Normalität sei, wolle das Postulat nun auch für unverheiratete Eltern prüfen. Eine Minderheit Bircher (svp, AG) forderte die Ablehnung des Postulats. Familiengefüge seien in der Praxis oft komplexer als im Vorstoss dargestellt. Es sei beispielsweise unklar, wie das Altersguthaben von Vätern gesplittet werden würde, die Kinder mit verschiedenen Frauen hätten. Auch könne die geforderte Neuerung dazu führen, dass Frauen auf eine Pensionskasse verzichteten, da sie automatisch die Hälfte des Guthabens vom Vater des gemeinsamen Kindes erhielten.
Die grosse Kammer nahm das Postulat mit 104 zu 73 Stimmen (1 Enthaltung) an. Die geschlossene SVP-Fraktion und fast sämtliche Mitglieder der FDP.Liberalen-Fraktion stimmten gegen den Vorstoss.