Die Gewährung von direkten oder indirekten staatlichen Beihilfen aus Bundesmitteln an systemrelevante Banken soll an Nachhaltigkeitskriterien geknüpft werden können, forderte eine Motion Ryser (gp, SG). Konkret soll der Bundesrat in solchen Fällen die Kompetenz erhalten, den SIB und deren Konzernobergesellschaften Massnahmen im Bereich nachhaltiger Finanzflüsse anzuordnen. Finanzielle Verpflichtungen des Bundes in dieser Höhe reduzierten erstens den Spielraum, andere zentrale Ziele für das Wohlergehen der Bevölkerung, wie etwa die Anpassung an den Klimawandel, zu verfolgen. Zweitens sei stossend, dass beispielsweise im Fall CS CHF 109 Mrd. an eine SIB gingen, die gemäss dem Pariser Klimaabkommen eigentlich einen zentralen Beitrag an die Erfüllung der Klimaziele hätte leisten müssen – einem Ziel, dem die CS mit ihren Investitionen «diametral entgegenstand», so die Motionärin in der Sondersession 2024. Wie Karin Keller-Sutter daraufhin darlegte, sei der Bundesrat der Ansicht, dass Nachhaltigkeitskriterien keine grosse Too-big-to-fail-Relevanz hätten, weshalb er die Motion ablehne. Mit 119 zu 59 Stimmen beschloss der Nationalrat die Ablehnung der Motion. Zustimmung fand sie einzig bei den geschlossen stimmenden SP- und Grünen-Fraktionen sowie bei einer Person aus der Mitte-Fraktion.

Dossier: Vorstösse als Folge der CS-Übernahme