Mit einer Motion forderte Jacques Nicolet (svp, VD) den Bundesrat Mitte Dezember 2022 dazu auf, das KVG dahingehend zu ändern, dass Hausärztinnen und Hausärzte einen besseren Einzelleistungstarif erhalten, ohne dass sich dadurch die Kosten für die Prämienzahlenden erhöhten.

Die Motion gelangte in der Sommersession 2024 in den Nationalrat, wo Nicolet der grossen Kammer seinen Vorstoss präsentierte: Momentan herrsche in der Schweiz ein akuter Mangel an Ärztinnen und Ärzten in der Grundversorgung, wodurch die dezentrale medizinische Versorgung gefährdet sei und die Vorteile der Grundversorgung, wie die enge Bekanntschaft zwischen dem medizinischen Personal und den Patientinnen und Patienten, nur ungenügend ausgenützt würden. Eine Aufwertung des Einzelleistungstarifs würde mehr Ärztinnen und Ärzte dazu motivieren, sich für die weniger kostspielige Grundversorgung anstelle eines Spezialgebiets zu entscheiden. Diese Umstellung müsse im übrigen für die Prämienzahlenden kostenneutral sein. Verschiedene Berichte deuteten zudem auf eine Übertarifierung bei fachärztlichen Eingriffen hin, wobei die Ärzteverbände bei der nötigen Neugewichtung bisher untätig geblieben seien, um keinen internen Konflikt zu schüren, so Nicolet. Ein weiterer Vorteil bestehe in dem Umstand, dass durch die Motion die Überlastung der Notaufnahmen etwas gelindert würde, da sich Personen vermehrt an ihre Hausärztinnen und Hausärzte wendeten und sich so die Patientinnen und Patienten besser verteilten. Gemäss Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider unterstütze der Bundesrat zwar die Aufwertung der Grundversorgung, weswegen er auch entsprechende Änderungen bei den Tarmed-Anpassungen von 2014 und 2018 vollzogen habe, jedoch sei eine gesetzliche Anpassung nicht nötig, da in erster Linie die Tarifpartner für die Höhe der Tarife zuständig seien. Dennoch sei man mit dem Motionär einverstanden, dass die Grundversorgung weiter gestärkt werden müsse. So beabsichtige sie die Erarbeitung eines neuen Masterplans auf Grundlage der Postulate Juillard (mitte, JU; Po. 23.3678) und Hurni (sp, NE; Po. 23.3864), um den Zugang zur medizinischen Grundversorgung in den ländlichen Regionen zu verbessern. Die Motion hingegen empfehle der Bundesrat abzulehnen. Die grosse Kammer nahm die Motion jedoch mit 158 zu 20 Stimmen (11 Enthaltungen) an. Lediglich vereinzelte Personen aus der FDP.Liberalen-Fraktion und der GLP-Fraktion votierten gegen den Vorstoss.