In der Sommersession 2024 beugte sich der Nationalrat über eine parlamentarische Initiative von Samira Marti (sp, BL), welche ein Rückkehrrecht für Mieterinnen und Mieter nach Sanierung und Umbau forderte. Die Initiantin bemängelte, dass vielen Mieterinnen und Mietern nach Sanierung, Umbau und Renovation die Wohnungskündigung drohe. Um dies zu verhindern, könne unter anderem ein Rückkehrrecht geschaffen werden. Jedoch sei das Rückkehrrecht auf kantonaler Ebene durch das Bundesgericht für ungültig erklärt worden, da das «Verhältnis von Mietenden und Vermietenden [...] bundesrechtlich abschliessend geklärt» sei. Folglich solle den Kantonen im Mietrecht Handlungsspielraum zur Schaffung eines Rückkehrrechts zugesprochen werden. Diese könnten beispielsweise das Erteilen von Baugenehmigungen an das Rückkehrrecht knüpfen. Die RK-NR empfahl mit 16 zu 9 Stimmen, der Initiative keine Folge zu geben. Kommissionssprecher Vincent Maitre (mitte, GE) argumentierte, dass es nach geltendem Recht bereits schwierig sei, einer Mieterin oder einem Mieter im Falle einer Sanierung oder eines Umbaus zu kündigen, da dieses Vorgehen an extensive Richtlinien geknüpft sei und Mietende eine mehrjährige Mietvertragsverlängerung beantragen könnten. Weiter sei unklar, wie oft Mieterinnen und Mieter überhaupt von einem solchen Rückkehrrecht Gebrauch machen würden, da sie schon während der Dauer einer Sanierung anderweitig leben müssten. Schliesslich vermische der Vorstoss problematischerweise Elemente des öffentlichen Rechts – namentlich die Erteilung von Baugenehmigungen – mit der privatrechtlichen Vertragsfreiheit des Mietrechts. Auf Antrag seiner Rechtskommission gab der Nationalrat mit 125 zu 61 Stimmen (bei 3 Enthaltungen) der parlamentarischen Initiative keine Folge. Lediglich die geschlossen stimmenden SP- und Grünen-Fraktionen sprachen sich für den Vorstoss aus.

Dossier: Abgelehnte Vorstösse zum Mietwesen 2024