Im Mai 2023 veröffentlichte der Bundesrat den jährlichen Bericht zur Beurteilung der Bedrohungslage gemäss Art. 70 NDG. Als sicherheitspolitisch relevantester Faktor galt dabei weiterhin der russische Angriffskrieg auf die Ukraine, welcher einen Umbruch von globaler Bedeutung – den Beginn des Übergangs in eine bipolare Weltordnung – markiere. Der Schweiz komme dabei als Mitglied im UNO-Sicherheitsrat 2023/2024 und als Gastland verschiedenster internationaler Organisationen eine besondere Verantwortung zu. Zudem sei auch die kritische Infrastruktur der Schweiz aufgrund von Abhängigkeiten nicht gänzlich vor den Auswirkungen der russischen Aggression geschützt. Bei der Betrachtung der Bedrohungen im Einzelnen sei nach wie vor die Terrorbedrohung durch dschihadistisch inspirierte Einzeltäterinnen und Einzeltäter sowie die Spionagetätigkeit rivalisierender Staaten auf Schweizer Staatsgebiet erhöht. Ebenfalls zu beachten sei die Gefährdung von geflüchteten Personen durch deren autoritäre Heimatstaaten, welche ihre geflüchteten Staatsangehörigen in der Schweiz überwachen und einschüchtern würden. Obwohl bisher keine konkreten Vorbereitungshandlungen festgestellt worden seien, bestehe überdies das Risiko von terroristischen Aktionen der rechts- und linksextremistischen Szenen. Weiterhin zu beobachten sei überdies die Entwicklung in der coronaextremistischen Szene, welche sich inzwischen gegen alle Massnahmen, die als «Diktatur» einer gewissen «Elite» angesehen würden, wehre.

jährliche Berichte zur Beurteilung der Bedrohungslage gemäss Artikel 70 Nachrichtendienstgesetz (NDG)