In der Frühjahressession 2025 beugte sich der Nationalrat als Zweitrat über das Bundesratsgeschäft zur EBWE, welches in zwei Bundesbeschlüsse aufgeteilt war. Es handelte sich dabei zum einen um die Beteiligung der Schweiz an der Kapitalerhöhung der EBWE zugunsten der Ukraine und zum anderen um die Genehmigung der Änderung des Artikels 1 des Übereinkommens zur Errichtung der EBWE betreffend die Erweiterung der geografischen Ausrichtung der Bank auf Subsahara-Afrika und auf den Irak.
Die Mehrheit der APK-NR wollte auf beide Beschlüsse eintreten. Eric Nussbaumer (sp, BL) und Nicolas Walder (gp, GE) erläuterten vonseiten der Kommission, dass die erste Vorlage insbesondere als Signal der Unterstützung für die Ukraine und als Investition in die Stabilität Europas wirke. Zudem könnten durch die Beteiligung an der Kapitalerhöhung auch Schweizer Unternehmen profitieren, indem sie an Ausschreibungen von über die EBWE finanzierten Projekten teilnehmen. Vom zweiten Bundesbeschluss zur Ausweitung des Radius der EBWE erhoffte sich die Kommissionsmehrheit allen voran eine Stärkung der demokratischen Institutionen in den betroffenen Ländern, mehr Einfluss der Schweiz in dieser Region sowie generell eine Reduktion der Armut und als Folge davon weniger Migrationsdruck. Zudem soll bei dieser Ausweitung gemäss Kommissionsmehrheit darauf geachtet werden, dass die Prinzipien der «Mehrparteiendemokratie und des gesellschaftlichen Pluralismus» in den entsprechenden Regionen gestärkt und Doppelspurigkeiten mit den Arbeiten anderer internationaler Entwicklungsbanken verhindert werden. Demgegenüber plädierte eine Minderheit um Lukas Reimann (svp, SG) bei beiden Bundesbeschlüssen auf Nichteintreten. Der St. Galler SVP-Nationalrat legte dar, dass die beiden Vorlagen in Widerspruch zueinander stünden: Es sei weder sinnvoll, noch machbar, gleichzeitig mehr Mittel für die Ukraine und mehr Mittel für die geografische Ausdehnung zu sprechen. Reimann kritisierte zudem generell die Arbeitsweise der EBWE, welche beispielsweise in Nordmazedonien den Privatsektor und damit die einheimische Wirtschaft geschwächt habe.
Anschliessend kamen die Fraktionen zu Wort: Während sich die Fraktionen der SP, Grünen und Mitte für die beiden Bundesbeschlüsse aussprachen, sich die Fraktion der GLP nicht äusserte und die Fraktion der FDP.Liberalen lediglich den ersten Beschluss unterstützte, lehnte die SVP-Fraktion beide Beschlüsse gemäss Minderheitsantrag Reimann ab.
In der Folge beschloss der Nationalrat mit 124 zu 65 Stimmen, auf den ersten Bundesbeschluss einzutreten. Mit einem sehr ähnlichen Stimmenverhältnis (125 zu 65 Stimmen) wurde er überdies in der Gesamtabstimmung angenommen. Eintreten auf den zweiten Bundesbeschluss wurde mit 102 zu 85 Stimmen und 5 Enthaltungen beschlossen, woraufhin in der Gesamtabstimmung erneut ein sehr ähnliches Ergebnis (104 zu 85 Stimmen und 3 Enthaltungen) resultierte.
Das Geschäft ist damit erledigt.
Dossier: Schweizer Reaktion auf die russischen Aggressionen in der Ukraine (ab 2014)