Botschaft über die Beteiligung der Schweiz an der Kapitalerhöhung der EBWE zugunsten der Ukraine und über die Genehmigung der Änderung des Artikels 1 des Übereinkommens zur Errichtung der EBWE (BRG 24.076)

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Mitte September 2024 legte der Bundesrat die Botschaft über die Beteiligung der Schweiz an der Kapitalerhöhung der EBWE zugunsten der Ukraine und über die Genehmigung der Änderung des Artikels 1 des Übereinkommens zur Errichtung der EBWE vor. Der Bundesrat erläuterte, dass die Anteilseigner der EBWE (also die Mitgliedstaaten) im Dezember 2023 beschlossen hatten, eine Kapitalerhöhung um EUR 4 Mrd. zugunsten der Ukraine durchzuführen. Die einzelnen Mitgliedstaaten seien nun dazu aufgerufen, sich an dieser Kapitalerhöhung zu beteiligen; diesem Aufruf wollte der Bundesrat mit einem Kredit von rund CHF 96 Mio. nachkommen. Dem entsprechenden Bundesbeschluss war zu entnehmen, dass rund CHF 92 Mio. tatsächlich einbezahlt würden, der Restbetrag diene als Reserve bei Wechselkursschwankungen. Der Bundesrat argumentierte, dass die Kapitalerhöhung das Engagement der Schweiz für die Ukraine weiterführe und auch auch für den Schweizer Privat- und Finanzsektor lukrativ sein könnte, wenn sich Schweizer Unternehmungen bei von der Bank finanzierten Projekten beteiligten.
In einem zweiten Bundesbeschluss, der inhaltlich nicht mit dem Bundesbeschluss zur Ukraine verknüpft war, beantragte der Bundesrat die Ermächtigung, der Änderung des ersten Artikels des Übereinkommens zur Errichtung der EBWE zustimmen zu dürfen, wonach die Geschäftstätigkeit der Bank auf die Subsahara-Region sowie auf den Irak ausgeweitet wird.

Dossier: Schweizer Reaktion auf die russischen Aggressionen in der Ukraine (ab 2014)

Der Ständerat widmete sich in der Wintersession 2024 dem Geschäft zur Beteiligung der Schweiz an der Kapitalerhöhung der EBWE zugunsten der Ukraine und der Genehmigung der Änderung des Artikels 1 des Übereinkommens zur Errichtung der EBWE.
Franziska Roth (sp, SO) berichtete seitens der APK-SR, dass der erste Beschluss zur Kapitalerhöhung zu Gunsten der Ukraine unbestritten war; die Kommission habe die Annahme mit 9 zu 1 Stimme bei 1 Enthaltung empfohlen. Der zweite Beschluss zur Ausweitung der Geschäftstätigkeit der EBWE auf die Subsahara-Region sowie auf den Irak sei hingegen auf Widerstand gestossen und von der Kommission nur knapp zur Annahme empfohlen worden. Die Kommissionssprecherin und der Wirtschaftsminister Guy Parmelin führten die Gründe auf, die aus ihrer Sicht für die Ausdehnung des Wirkungsbereichs sprachen: Zum einen sei es wichtig, dass Europa in den Subsahara-Ländern präsent sei, dort einen gewissen geopolitischen Einfluss ausüben könne und das Feld nicht China überlasse. Zum anderen helfe die angestrebte wirtschaftliche Entwicklung in der Region, Migrationsbewegungen aus diesen Ländern nach Europa zu verhindern. Zudem komme der Schweiz die Zustimmung der Ausweitung des Geltungsbereichs zu Gute, indem die Glaubwürdigkeit und der Einfluss der Schweiz innerhalb der EBWE gestärkt würden. Schliesslich werde die EBWE subsidiär zu anderen multilateralen Entwicklungsbanken agieren und sich auf die Bereitstellung von Krediten in der Lokalwährung konzentrieren, um die Überschuldung aufgrund von Fremdwährungskrediten zu verhindern. Die EBWE werde sich im Übrigen auch im Irak auf spezifische Bereiche wie etwa die Reform des Energiesektors hin zu mehr Nachhaltigkeit konzentrieren, betonten Roth und Parmelin. Minderheitensprecher Beat Rieder (mitte, VS) begründete den Widerstand gegen die Ausdehnung des Wirkungsbereichs durch den Umstand, dass die Afrikanische Entwicklungsbank bereits in Subsahara-Afrika tätig sei und die EBWE daher in dieser Region nicht gebraucht werde.
Nachdem Eintreten ohne Gegenantrag beschlossen worden war, votierte die kleine Kammer in der Abstimmung über die Kapitalerhöhung der EBWE zugunsten der Ukraine mit 36 zu 2 Stimmen und 2 Enthaltungen für die Annahme des Entwurfs. Die Abstimmung über die Erweiterung des Wirkungsbereichs fiel knapper aus: Der Ständerat stimmte diesem Entwurf mit 21 zu 19 Stimmen und 1 Enthaltung zu. Gegen diesen Entwurf stimmten Mitglieder der SVP, der Mitte und der FDP.

Dossier: Schweizer Reaktion auf die russischen Aggressionen in der Ukraine (ab 2014)

In der Frühjahressession 2025 beugte sich der Nationalrat als Zweitrat über das Bundesratsgeschäft zur EBWE, welches in zwei Bundesbeschlüsse aufgeteilt war. Es handelte sich dabei zum einen um die Beteiligung der Schweiz an der Kapitalerhöhung der EBWE zugunsten der Ukraine und zum anderen um die Genehmigung der Änderung des Artikels 1 des Übereinkommens zur Errichtung der EBWE betreffend die Erweiterung der geografischen Ausrichtung der Bank auf Subsahara-Afrika und auf den Irak.
Die Mehrheit der APK-NR wollte auf beide Beschlüsse eintreten. Eric Nussbaumer (sp, BL) und Nicolas Walder (gp, GE) erläuterten vonseiten der Kommission, dass die erste Vorlage insbesondere als Signal der Unterstützung für die Ukraine und als Investition in die Stabilität Europas wirke. Zudem könnten durch die Beteiligung an der Kapitalerhöhung auch Schweizer Unternehmen profitieren, indem sie an Ausschreibungen von über die EBWE finanzierten Projekten teilnehmen. Vom zweiten Bundesbeschluss zur Ausweitung des Radius der EBWE erhoffte sich die Kommissionsmehrheit allen voran eine Stärkung der demokratischen Institutionen in den betroffenen Ländern, mehr Einfluss der Schweiz in dieser Region sowie generell eine Reduktion der Armut und als Folge davon weniger Migrationsdruck. Zudem soll bei dieser Ausweitung gemäss Kommissionsmehrheit darauf geachtet werden, dass die Prinzipien der «Mehrparteiendemokratie und des gesellschaftlichen Pluralismus» in den entsprechenden Regionen gestärkt und Doppelspurigkeiten mit den Arbeiten anderer internationaler Entwicklungsbanken verhindert werden. Demgegenüber plädierte eine Minderheit um Lukas Reimann (svp, SG) bei beiden Bundesbeschlüssen auf Nichteintreten. Der St. Galler SVP-Nationalrat legte dar, dass die beiden Vorlagen in Widerspruch zueinander stünden: Es sei weder sinnvoll, noch machbar, gleichzeitig mehr Mittel für die Ukraine und mehr Mittel für die geografische Ausdehnung zu sprechen. Reimann kritisierte zudem generell die Arbeitsweise der EBWE, welche beispielsweise in Nordmazedonien den Privatsektor und damit die einheimische Wirtschaft geschwächt habe.
Anschliessend kamen die Fraktionen zu Wort: Während sich die Fraktionen der SP, Grünen und Mitte für die beiden Bundesbeschlüsse aussprachen, sich die Fraktion der GLP nicht äusserte und die Fraktion der FDP.Liberalen lediglich den ersten Beschluss unterstützte, lehnte die SVP-Fraktion beide Beschlüsse gemäss Minderheitsantrag Reimann ab.
In der Folge beschloss der Nationalrat mit 124 zu 65 Stimmen, auf den ersten Bundesbeschluss einzutreten. Mit einem sehr ähnlichen Stimmenverhältnis (125 zu 65 Stimmen) wurde er überdies in der Gesamtabstimmung angenommen. Eintreten auf den zweiten Bundesbeschluss wurde mit 102 zu 85 Stimmen und 5 Enthaltungen beschlossen, woraufhin in der Gesamtabstimmung erneut ein sehr ähnliches Ergebnis (104 zu 85 Stimmen und 3 Enthaltungen) resultierte.
Das Geschäft ist damit erledigt.

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