In der Herbstsession 2024 behandelte der Nationalrat eine Motion Klopfenstein Broggini (gp, GE), welche eine Aufteilung der Kosten der CO2-Abgabe zwischen Eigentümerschaft und Mieterschaft forderte. Um unter anderem die energetische Sanierung und Optimierung attraktiver zu gestalten, solle bei Mietobjekten mit Zentralheizung ein Teil der CO2-Abgaben – ohne Auswirkungen auf die Mieten – bis zur Umsetzung einer bestimmten Anzahl von energetischen Massnahmen von den Eigentümerinnen und Eigentümern getragen werden. Die Motionärin bemängelte, dass nach geltendem Recht in Mietobjekten ohne individuelle Abrechnung kaum Anreize zum Sparen von energetischen Ressourcen bestünden – weder seitens Mieterinnen und Mietern noch seitens der Eigentümerinnen und Eigentümer. Umweltminister Rösti konterte in der parlamentarischen Debatte, dass Regelungen betreffend den Verbrauch von Energie in Gebäuden in den kantonalen Aufgabereich fielen und eine Verstärkung der bestehenden Anreizsysteme für die energetische Sanierung von Gebäuden bereits in der Umsetzung des Klimagesetzes verfolgt werde. Folglich empfahl der Bundesrat die Motion zur Ablehnung. Die Volkskammer kam diesem Antrag nach und sprach sich mit 123 zu 62 Stimmen (bei 2 Enthaltungen) gegen den Vorstoss aus. Unterstützung kam der Motion lediglich von den geschlossen stimmenden Fraktionen der SP und Grünen zu.

Dossier: Abgelehnte Vorstösse zum Mietwesen 2024