Im November 2024 lancierte ein überparteiliches Bündnis die eidgenössische Volksinitiative «Für einen nachhaltigen und zukunftsgerichteten Finanzplatz Schweiz». Die «Finanzplatz-Initiative» forderte erstens, dass sich der Bund verfassungsmässig für «eine ökologisch nachhaltige Ausrichtung des Schweizer Finanzplatzes» einsetzen und Massnahmen ergreifen muss, um Finanzflüsse entsprechend auszurichten. Zweitens wurden Geschäftstätigkeiten von Schweizer Finanzinstituten mit Unternehmen im Ausland, die erhebliche Umweltauswirkungen zur Folge haben, ins Visier genommen: Schweizer Finanzmarktteilnehmende, wie Banken, Versicherungsunternehmen, Finanzinstitute und Vorsorge- sowie Sozialversicherungseinrichtungen, sollen also dazu verpflichtet werden, ihre Geschäftstätigkeiten entlang der gesamten Wertschöpfungskette an den international vereinbarten und von der Schweiz unterstützten Klima- und Biodiversitätszielen auszurichten, etwa am Pariser Klimaabkommen oder am Kunming-Montreal Abkommen. Drittens soll es diesen Akteurinnen und Akteuren verboten werden, die Erschliessung und Förderung neuer oder die Ausweitung des Abbaus bestehender fossiler Energievorkommen zu finanzieren oder zu versichern. Um diese Vorgaben durchzusetzen, soll gemäss dem siebenundzwanzig-köpfigen Initiativkomitee ein Aufsichtsorgan eingesetzt werden, das mit Verfügungs- und Sanktionskompetenzen ausgestattet wird. Die Unterschriftensammelfrist endet am 26. Mai 2026.