Leo Müller (mitte, LU) forderte mit einer im Dezember 2024 eingereichten Motion eine Anpassung der Gewässerschutzverordnung. Der Motionär verlangte, dass die Definition des Schwellenwerts von Pestiziden in Oberflächengewässern («wiederholt und verbreitet überschrittene Grenzwerte») in der GSchV abgeschwächt und konkretisiert wird. Neu solle die Schwelle erst dann erreicht sein, wenn der Grenzwert eines Pestizids in mindestens 20 Prozent der untersuchten Oberflächengewässer überschritten und diese Überschreitung in mindestens vier von fünf aufeinanderfolgenden Jahren gemessen wird. Die aktuell geltende Definition, welche strengere Werte vorsehe, sei «von minimer wissenschaftlicher Relevanz» und ungenau begründet. Aktuell müsse die Zulassung für das entsprechende Mittel überprüft und gegebenenfalls entzogen werden, wenn festgestellt werde, dass der Grenzwert für ein Pestizid «wiederholt und verbreitet überschrittenen» werde.
In der Sondersession im Mai 2025 ergänzte der Motionär, dass mit der aktuellen Definition Pflanzenschutzmittel für viele Kulturpflanzen, wie etwa Raps, Kartoffeln oder manche Gemüsearten, verboten werden könnten und in der Folge immer zahlreichere Notzulassungen für Pflanzenschutzmittel notwendig seien. Gabriela Suter (sp, AG), welche die Motion bekämpfte, erläuterte in der Folge, dass tatsächlich ein Zielkonflikt zwischen der Nahrungsmittelproduktion und dem Gewässerschutz bestehe. Die in der Motion geforderte Änderung gehe aber zu stark zu Lasten des Gewässerschutzes, gefährde die Trinkwasserqualität und verstosse gegen das Vorsorgeprinzip. Weiter kritisierte Suter, dass die Überprüfung der Einhaltung der Grenzwerte gemäss den Bestimmungen in der GSchV noch gar nicht begonnen habe, da diese Änderung erst vor zwei Jahren – in Umsetzung der entsprechenden parlamentarischen Initiative 19.475 – in Kraft getreten sei. Folglich sei noch kein einziges Pflanzenschutzmittel aufgrund dieser Bestimmung verboten worden. Als Lösung schlug Gabriela Suter vor, die Entwicklung neuer Wirkstoffe und die Zulassung weniger toxisch wirkender Stoffe aus der EU zu fördern.
Bundesrat Albert Rösti war sich des Zielkonflikts bewusst, empfahl den Vorstoss aber zur Annahme. Der Bundesrat wolle bei lokalen Grenzwertüberschreitungen in Erfüllung der Motionen 20.3625, 20.4261 und 20.4262 gezielt und streng handeln, dafür aber auf gesamtschweizerischer Ebene eine Zulassung für ein Pestizid nur dann in Frage stellen, wenn es im Sinne der vorliegenden Motion Müller zu einer klaren und wiederholten Überschreitung des Grenzwertes komme.
Anschliessend wurde die Motion mit 113 zu 72 (2 Enthaltungen) angenommen. Die geschlossen stimmende SVP-Fraktion sowie die fast geschlossen votierenden Fraktionen der Mitte und der FDP vermochten sich gegen Links-Grün durchzusetzen.