Nachdem sich der Regierungsrat von Appenzell-Ausserrhoden für die Totalrevision der aus dem Jahre 1908 stammenden Verfassung ausgesprochen hatte, befürwortete auch der Kantonsrat diesen Entscheid. Wichtigste Fragen einer allfälligen Totalrevision, über deren Durchführung die Landsgemeinde 1991 entscheiden soll, wären die Beibehaltung der Landsgemeinde, die Einführung des Proporzwahlrechts, die Einführung kultureller und umweltschützerischer Anliegen sowie die vollamtliche Regierungstätigkeit.
Dossier: Revisionen der Kantonsverfassungen- Schlagworte
- Datum
- 30. Oktober 1990
- Prozesstyp
- Kantonale Politik
- Akteure
- Quellen
-
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- NZZ, 26.9.90; SGT, 26.9.und 30.10.90
von Matthias Rinderknecht
Aktualisiert am 06.05.2025
Aktualisiert am 06.05.2025