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Bildung, Kultur und Medien
Medien
Controverse au sujet du droit de surveillance du Conseil fédéral sur les programmes de radio et de télévision — Nouvelle hausse de la taxe de concession radio — Les plans d'extension de la télévision sont critiqués — Le Conseil fédéral choisit le système PAL pour la télévision en couleurs — Dispute sur le déplacement éventuel de l'orchestre radiophonique de Beromünster — La tendance croissante à la commercialisation de la presse provoque des appels aux autorités — Discussions sur la liberté de la presse.
Radion und Fernsehen
Die sich in weiten Kreisen verbreitende Oppositionsstimmung [1] liess Probleme der Massenkommunikationsmittel noch stärker in den Vordergrund treten. So spitzte sich die Auseinandersetzung um die Programmgestaltung von Fernsehen und Radio zu, namentlich als der Zürcher Regierungsrat und Nationalrat König (LdU), Mitglied des Zentralvorstandes der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft (SRG), in einem Interview mit der « Weltwoche » dem Bundesrat vorwarf, dass er auf die SRG einen ungebührlichen Druck ausübe, und für Radio und Fernsehen die gleiche Freiheit verlangte, wie sie die Presse geniesst. König bezog sich dabei vor allem auf eine Zusammenkunft von vier Bundesräten mit dem Zentralpräsidenten und dem Generaldirektor der SRG am 27. Juni 1966 in Bern, die durch den Wunsch der SRG-Leitung nach einer stärkeren Beteiligung der Bundesräte an Femseh- und Radiosendungen veranlasst worden war [2]. Die Einstellung der satirischen Radiosendereihe «Mini Meinig — Dini Meinig» Anfang März wurde mit der von den Bundesräten geäusserten Kritik in Zusammenhang gebracht [3]. Die Auseinandersetzung liess das Bestreben nach einer Verankerung der Radio- und Fernsehordnung in der Bundesverfassung, das 1957 durch einen negativen Volksentscheid durchkreuzt worden war, neu aufleben. Die Redaktion der « Weltwoche » kündigte eine Volksinitiative zur Garantierung der Programmfreiheit an [4], während im Nationalrat ein Postulat Hackhofer (k.-chr., ZH) und eine Interpellation Hofer (BGB, BE) die Wiederaufnahme eines normalen Gesetzgebungsverfahrens anregten, das allerdings mindestens so sehr der öffentlichen Aufgabe der beiden Massenmedien Rechnung tragen sollte wie dem Prinzip der Programmfreiheit [5]. Bundesrat Gnägi, der am 15. März eine ganze Reihe parlamentarischer Vorstösse zur Radio- und Fernsehfrage zu beantworten hatte, gab bekannt, dass der Bundesrat durch Veranlassung eines Rechtsgutachtens bereits zu einem neuen Anlauf für einen Radio- und Fernsehartikel angesetzt habe. Er wies den Vorwurf einer Verletzung der Programmautonomie durch den Bundesrat zurück, betonte aber zugleich den grundsätzlichen Unterschied zwischen den mit einer Art Monopol ausgestatteten Massenmedien und den einander konkurrenzierenden Presseorganen [6]. Die Diskussion in Parlament und Öffentlichkeit ergab eine gewisse Frontbildung gegenüber der auflagenstarken und parteipolitisch neutralen « blauen Presse », deren Mitarbeiter es verstanden hatten, sich in den Massenmedien Positionen zu schaffen; anderseits wurde der Vorstoss Königs als Auftakt zu den Zürcher Aprilwahlen gedeutet [7].
Radio und Fernsehen stehen untereinander und namentlich gegenüber den ausländischen Sendern im Wettbewerb um das Interesse des Publikums. Während aber das Fernsehen seine Teilnehmerzahl weiterhin beträchtlich zu steigern vermag, wächst der Bestand der Radiohörer nur noch sehr langsam [8]. Um die steigenden Aufwendungen zu decken und Mittel für den weiteren Programmausbau zu beschaffen, sah sich der Bundesrat genötigt, die schon 1965 um 7 Fr. erhöhte Radiogebühr auf Neujahr 1968 noch einmal um denselben Betrag (auf 40 Fr.) heraufzusetzen. Die von der SRG gewünschte Indexierung lehnte er jedoch ab. Er erklärte sich auch nicht zu einer vorzeitigen Konzessionsrevision zwecks Zulassung der Radioreklame bereit [9]. Das Leistungsangebot des Radios wurde ab Neujahr 1968 namentlich durch Verlängerung der Sendezeiten, durch Ausbau der Gemeinschaftssendungen für alle drei Sprachregionen sowie durch vermehrte Lokalsendungen erhöht [10]. Ausgreifendere Pläne gab die SRG für das Fernsehen bekannt : bis 1976 sollten für 92 % der Bevölkerung zwei weitere Fernsehketten benützbar gemacht werden, wobei die eine für die Vermittlung des Programms einer andern Sprachregion, die zweite namentlich für ausgewählte Programme aus dem gleichsprachigen Ausland sowie für Bildungssendungen vorgesehen war. Die Überlassung der dritten Kette an eine andere Konzessionärin, insbesondere für die unbeschränkte Ausstrahlung eines ausländischen Programms, wurde von der SRG nicht befürwortet; sie gab dem Kontakt mit dem anderssprachigen Landesteil vor dem Kontakt mit dem Ausland den Vorzug [11]. Diese Haltung wurde als Tendenz zur Abschirmung des Schweizervolkes gegen ausländische Sendungen kritisiert [12]; einem parlamentarischen Vorstoss für die Zulassung von Experimenten mit Kleinumsetzern, die zur weiteren Verbreitung ausländischer Programme dienen könnten, begegnete Bundesrat Gnägi vor allem mit dem Hinweis auf die Gefahr von Störungen [13].
Um den Zugang zu ausländischen Programmen ging es auch bei der Wahl zwischen den beiden in Europa eingeführten Systemen für das Farbfernsehen. Indem sich der Bundesrat am 15. August endgültig für das von drei Nachbarländern übernommene PAL-System entschied, wurde der westschweizerischen Bevölkerung der Empfang von Farbsendungen aus Frankreich, das ein anderes System gewählt hat, erschwert. Bundesrat Gnägi begab sich im September zu einer Pressekonferenz nach Lausanne, um dem entstandenen Unmut durch eine einlässliche Begründung des Entscheids entgegenzuwirken [14]. Gleichzeitig waren am Lausanner Comptoir die ersten farbigen Versuchssendungen der PTT zu sehen [15]. Regionale Differenzen entstanden anderseits in der Frage eines Standortwechsels des Radioorchesters Beromünster von Zürich nach Basel. Ein Angebot der Regierung von Baselstadt aus dem Jahre 1966, das Radioorchester zu übernehmen und sich an seiner Finanzierung zu beteiligen, wurde im Juli von der deutschschweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft als Verhandlungsbasis akzeptiert, nachdem Bemühungen, in der Ostschweiz finanzielle Unterstützung zu finden, kein konkretes Ergebnis gezeitigt hatten. Das Basler Angebot, das als Konsequenz der Radioreorganisation von 1964 bezeichnet wurde, stiess auf lebhaften Widerstand in Zürich und in der Ostschweiz, wo man einen Wegzug des Radioorchesters als schweren Verlust für das regionale Musikleben ablehnte und die Heranziehung des Fernsehens zur Finanzierung vorschlug; der Bundesrat wurde um eine Präzisierung früherer Zusagen ersucht, erklärte jedoch die SRG als zuständig [16].
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Presse
Die Presse stand im Zeichen eines verschärften wirtschaftlichen Wettbewerbs, der nicht ohne Auswirkungen politischer Art blieb. Besonderes Aufsehen erregte die Übernahme der Aktienmehrheit des « Weltwoche »-Verlags durch die Firmen Ringier und Jean Frey, die gemeinsam in der AG für Presse-Erzeugnisse die Morgenzeitung « Blick » herausgeben. Diese Transaktion wurde als Gegenzug gegen die angekündigte Lancierung eines Nachmittagsboulevardblattes «Neue Presse » durch die Verlage der « National-Zeitung » und des « Tages-Anzeigers » gewertet [17]. Als weiterer Gegenzug war die Veröffentlichung einer Abendboulevardzeitung durch die Ringier-Gruppe geplant, doch verzögerte sie sich, was zum Teil mit der Anfechtung des vorgesehenen Namens « Express » durch den Verlag des Neuenburger Blattes « L'Express » begründet wurde [18]. Ungewöhnlich war ferner die Entlassung des Chefredaktors und Verwaltungsratsdelegierten der « Weltwoche », R.R. Bigler, der bereits mit der Redaktionsleitung für den « Express » betraut worden war, nach seiner vorübergehenden Ständeratskandidatur [19]. In der Westschweiz führte die Verschärfung des Konkurrenzkampfes zum Eingehen verschiedener Blätter [20].
Die Tendenz zur Kommerzialisierung der Presse wurde von verschiedener Seite mit Besorgnis registriert [21]. Sie gab Anlass zum Ruf nach einer staatlichen Pressepolitik; der Bundesrat wurde in einem parlamentarischen Vorstoss zu Gegenmassnahmen auf Grund des Kartellgesetzes oder neuzuschaffender gesetzlicher Grundlagen aufgefordert [22]. In der Boulevardpresse kam jedoch auch eine andere Tendenz zu verstärktem Ausdruck: die Neigung zur Härte und Sorglosigkeit der journalistischen Kritik. Diese wurde namentlich von behördlicher Seite verurteilt, wobei auch traditionellere Organe ins Schussfeld gerieten [23]. Dadurch wurde aber die Frage der Pressefreiheit grundsätzlich aufgeworfen und eine gewisse Solidarität unterschiedlichster Blätter provoziert [24]. Besonders zum Ausdruck kam dies im Zusammenhang mit der Behandlung des Zeugnisverweigerungsrechts der Presse im Rahmen der neuen Gesetzgebung über das Verwaltungsverfahren. Nachdem der Nationalrat im Dezember 1966 den Schutz des Informationsgeheimnisses unter Vorbehalt der inneren und äusseren Landessicherheit in die Vorlage des Bundesrates eingefügt hatte, erweiterte der Ständerat im Juni mit knappem Mehr den ungeschützten Bereich, und Bundesrat von Moos erkannte dem Journalisten nicht das volle Berufsgeheimnis zu [25].
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[1] Vgl. oben, S. 13 f.
[2] Weltwoche, 1733, 27.1.67. Zur Zusammenkunft vom 27.6.1966 vgl. insbesondere Erklärung Bundesrat Gnägis vor dem NR am 15.3.67 (Sten.Bull.NR, 1967, S. 111 ff.).
[3] Vgl. Votum NR Königs am 15.3. (Sten.Bull.NR, 1967, S. 108 ff.). Der Direktor des Zürcher Radiostudios, G. Padel, begründete die Einstellung mit Differenzen zwischen ihm und dem Sendeleiter H. Gmür (NZZ, 888, 2.3.67). Vgl. dazu auch Tat, 23, 28.1.67; NZZ, 396, 30.1.67; Tages-Anzeiger, 31.1.67; NZ, 103, 3.3.67.
[4] Weltwoche, 1734, 3.2.67; NZ, 59, 5.2.67.
[5] Sten.Bull.NR, 1967, S. 99 ff.
[6] Sten.Bull.NR, 1967, S. 111 ff. Der NR überwies das Postulat Hackhofer und lehnte ein Postulat Vincent (PdA, GE) für Gewährleistung der Gleichberechtigung aller politischen Gruppen bei den Sendungen ab; Interpellanten waren ausser Hofer König (LdU, ZH), Müller (k.-chr., LU) und Baumgartner (rad., BE).
[7] Vgl. NBZ, 22, 27.1.67; 28, 3.2.67; Vat., 23, 28.1.67; 28, 3.2.67; Bund, 38, 28./29.1.67; NZZ, 386, 29.1.67; 488, 5.2.67; Tw, 28, 3.2.67; ferner Dürrenmatt (lib., BS) im NR (Sten.Bull. NR, 1967, S. 117 f.); auf der Gegenfront: Weltwoche, 1734, 3.2.67; Tat, 29, 4.2.67; NZ, 59, 5.2.67; zurückhaltender Zürcher Woche, 6, 10.2.67. Zu den Zürcher Wahlen vgl. oben, S. 28 ff.
[8] Die Fernsehteilnehmerzahl stieg von 620 783 Anfang 1966 über 751 695 Anfang 1967 (Zunahme 21,1 %) auf 867 951 Anfang 1968 (Zunahme 15,5 %), die Radiohörerzahl von 1 653 679 Anfang 1966 über 1 677 302 Anfang 1967 (Zunahme 2,1 %) auf 1 725 341 Anfang 1968 (Zunahme 2,9 %) (auf Grund der Bekanntmachungen der PTT).
[9] NZZ, 4798, 10.11.67; 4812, 11.11.67; Tat, 266, 11.11.67; Bund, 300, 12.11.67; vgl. ferner Erklärung Bundesrat Gnägis im NR vom 7.6. (NZZ, 2486, 7.6.67). Die Konzession der SRG läuft bis 1974.
[10] NZZ, 5219, 4.12.67.
[11] NZZ, 5165, 1.12.67.
[12] NZ, 71, 12.2.67; NZZ, 4060, 29.9.67; vgl. auch SPJ 1966, S. 126 f. Direktempfang aus dem gleichsprachigen Ausland ist in der deutschen Schweiz für 85,3 %, in der welschen Schweiz für 70,9 % und im Tessin für 78,8 % der Fernsehzuschauer möglich (NZZ, 5165, 1.12.67). Für den Rest wurde das Prinzip der Gleichheit vor dem Bildschirm geltend gemacht.
[13] Motion Eibel (rad., ZH), vom NR als Postulat überwiesen (NZZ, 1130, 15.3.67). Vgl. auch NZZ, 2092, 12.5.67, sowie Eingabe der Bündner Regierung für Ausstrahlung eines deutschen Programms im Churer Rheintal (NZZ, 4475, 23.10.67).
[14] NZZ, 3388, 16.8.67; JdG, 190, 16.8.67; 227, 30.9./1.10.67; Bund, 317, 1.12.67. Zur Reaktion in der Westschweiz vgl. TdL, 228, 16.8.67; TdG, 194, 19.8.67; 217, 16.9.67; NZZ, 3585, 31.8.67 ; GdL, 217, 16./17.9.67 ; Bund, 262, 28.9.67.
[15] TdG, 214, 13.9.67; NZZ, 4925, 17.11.67.
[16] NZZ, 2914, 5.7.67; 4684, 3.11.67; 4703, 5.11.67; 5054, 24.11.67; 5431, 15.12.67; Tat, 260, 4.11.67; 262, 7.11.67; NZ, 533, 17.11.67. Zur Antwort des Bundesrates auf eine dringliche Kleine Anfrage Eisenring (k.-chr., ZH) vgl. NZ, 8.12.67; NZZ, 5331, 23.12.67.
[17] Zürcher Woche, 34, 25.8.67; 35, 1.9.67; Weltwoche, 1764, 1.9.67. Zur Gründung der « Neuen Presse» vgl. NZ, 393, 27.8.67; Zürcher Woche, 36, 8.9.67; die erste Nummer erschien am 6.11.1967.
[18] NZZ, 2816, 28.6.67; 4023, 27.9.67; NZ, 405, 3.9.67; 445, 27.9.67.
[19] NZZ, 5461,18.12.67; 5514, 22.12.67; NZ, 588, 19.12.67; 596, 24.12.67; Bund, 334, 21.12.67; Tw, 300, 22.12.67. Vgl. auch oben, S. 13 f. Etwas früher war bei einem andern Erzeugnis der Ringier-Gruppe, bei der Wochenzeitschrift Sie und Er, ein ähnlich abrupter Chefredaktorenwechsel vollzogen worden (NZ, 516, 7.11.67; NZZ, 4734, 7.11.67 ; Vat., 259, 8.11.67). Vgl. ferner den Redaktionswechsel an der Zürcher Woche, der eine völlige Umstellung des bis dahin betont nonkonformistischen Kurses bewirkte (Bund, 104, 23.3.67; Zürcher Woche, 13, 30.3.67; 21, 26.5.67; NZ, 144, 30.3.67; 222, 18.5.67; Lb, 74, 1.4.67; NZZ, 2092, 12.5.67).
[20] Vgl. für den Kanton Neuenburg: GdL, 77, 4.4.67; für das Wallis: GdL, 305, 30./31.12.67.
[21] NZZ, 1991, 7.5.67; 4703, 5.11.67; Lb, 19.12.67; Tw, 296, 22.12.67; Vat., 297, 23.12.67; BN, 546, 23./24.12.67. Vgl. auch oben, S. 14.
[22] Postulat Müller (k.-chr., LU) vom 18.12. (Übersicht über die Verhandlungen der Bundesversammlung, 1967, IV, S. 26). Vgl. GdL, 108, 11.5.67.
[23] Vgl. Kritik des Bundesrates an der Reporterjagd auf Swetlana Allilujewa im März bei Kenntnisnahme entsprechender Vorstösse NR Brogers (k.-chr., AI, Postulat) und NR Schaffers (soz., BE, Kleine Anfrage) (Bund, 100, 19.3.67; Tat, 64, 17.3.67; Übersicht über die Verhandlungen der Bundesversammlung, 1967, I, S. 16), ferner Kritik Bundespräsident Bonvins an einzelnen Journalisten und Anregung einer journalistischen Eignungsprüfung bei der Beratung des Geschäftsberichts im StR (GdL, 132, 9.6.67).
[24] GdL, 132, 9.6.67; JdG, 134, 12.6.67; NZZ, 2587, 14.6.67; Bund, 172, 15.6.67; Weltwoche, 1753,16.6.67; Zürcher Woche, 24, 16.6.67.
[25] Auf die « Abklärung von Tatsachen..., die im öffentlichen Interesse ein Einschreiten gegen eine Behörde erfordern » (Sten.BulI.StR, 1967, S. 166 ff.). Der Beschluss wurde im Dezember nach Prüfung eines Antrags Dietschi (rad., BS) leicht modifiziert, indem in Anlehnung an die Fassung des NR nicht nur die Quelle, sondern auch der Inhalt der Informationen unter Schutz gestellt wurde (Sten.Bul.StR, 1967, S. 364 ff.). Vgl. dazu SPJ 1966, S. 127, und oben, S. 18. Zur Kritik vgl. Bund, 172, 15.6.67; 177, 21.6.67; JdG, 138, 16.6.67; NZ, 271, 16.6.67; Lb, 138, 17.6.67; BN, 251, 17./18.6.67; Tat, 147, 24.6.67; Tw, 149, 29.6.67; Weltwoche, 1755, 30.6.67 (H. Seelhofer, Geschäftsführer des Vereins der Schweizer Presse).
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