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Allgemeine Chronik
Öffentliche Finanzen
La situation des finances publiques se détériore, surtout dans les cantons et les communes —Le Conseil fédéral s'efforce de présenter un budget conjoncturellement neutre — Conférence sur la coordination financière et élaboration en commun de la structure du budget constituent l'ébauche d'une collaboration entre cantons et DFFD — Les Chambres adoptent sans modification majeure le nouveau régime des finances fédérales qui ne vise que des buts d court terme — Lors de la votation populaire, l'opposition des communistes, indépendants et évangéliques demeure sans effet — Nouvelles démarches en vue d'une révision de la péréquation financière et d'une harmonisation des systèmes fiscaux; la Commission Ritschard présente un modèle de loi — Travaux préparatoires en vue de l'instauration en Suisse, dans la perspective d'un arrangement avec la CEE, d'une taxe d la valeur ajoutée (TVA) — Controverse autour d'une convention de double imposition avec l'Allemagne fédérale — Adaptation d'impôts spéciaux.
Situation der öffentlichen Finanzen
Im Jahre 1971 hat sich die Situation der öffentlichen Finanzen verschlechtert. Diese Entwicklung zeigte sich am deutlichsten bei den Kantonen. Deren Rechnungen für das Jahr 1970 fielen zwar besser aus als budgetiert. Es wurden aber immerhin rund 246 Mio Fr. mehr ausgegeben als eingenommen. Im Vergleich zum vorangehenden Jahr (1969) mussten 17 Kantone zum Teil wesentlich höhere Defizite ausweisen. Wie in den beiden Vorjahren sind auch für 1972 die kantonalen Gesamtvoranschläge ausnahmslos defizitär. Die Verschlechterung der Lage zeigt sich darin, dass erstmals bereits sämtliche Budgets der ordentlichen Rechnung einen Ausgabenüberschuss aufweisen. Die budgetierten Defizite erreichen eine Grössenordnung von 1180 Mio Fr. (1971: 810 Mio Fr). Zudem rechnen die Gemeinden mit einem Ausgabenüberschuss von etwa 500 Mio Fr. Davon gehen 390 Mio Fr. allein auf das Konto der acht grossen Städte [1].
Obwohl sich das finanzielle Gesamtbild beim Bund immer noch günstiger präsentierte als bei den Kantonen und Gemeinden, wiesen die Zahlen auch bei der Eidgenossenschaft auf eine Tendenzumkehr hin. Schon bei der Veröffentlichung der Staatsrechnung 1970, die in der Finanzrechnung einen unerwartet hohen Einnahmenüberschuss von 210 Mio Fr. und einen Reinertrag von 298 Mio Fr. in der Gesamtrechnung auswies, warnte Bundesrat Celio vor einem allzugrossen Finanzoptimismus. Die Staatsrechnung wurde vom Parlament erstmals zusammen mit dem Geschäftsbericht des Bundesrates behandelt. Sie wurde von beiden Räten oppositionslos genehmigt [2]. Wesentlich schlechter als erwartet fiel die Staatsrechnung für 1971 aus. Statt dem budgetierten Defizit von 92 Mio Fr. ergab sich in der Finanzrechnung ein Ausgabenüberschuss von 294 Mio Fr. Der Reinertrag in der Gesamtrechnung schmolz von den veranschlagten 318 Mio Fr. auf 64 Mio Fr. zusammen. Der Grund für diesen unerfreulichen Abschluss liegt darin, dass die Budgetzahlen bei den Ausgaben um 4,1 %, bei den Einnahmen nur um 1,8 % übertroffen wurden [3]. Die bedeutenden Mehraufwendungen lassen sich bereits aus den 1971 bewilligten Nachtragskrediten, die eine Höhe von fast 600 Mio Fr. erreichten, ersehen. Diese Kredite waren schon im Nationalrat kritisiert worden [4]. Der Voranschlag für 1972, in dem sich die Bemühungen um einen zumindest ausgeglichenen Haushalt abzeichneten, sah in der Finanzrechnung einen Einnahmenüberschuss von 178 Mio Fr., in der Gesamtrechnung einen Reinertrag von 416 Mio Fr. vor. Die Botschaft stellte fest, dass ein Budget noch nie derart im «Spannungsfeld wachstums-, sozial- und konjunkturpolitischer Erfordernisse» gestanden sei. In den parlamentarischen Debatten stand denn auch die Frage nach der Konjunkturgerechtigkeit des Budgets im Vordergrund. Da die Steigerung der Ausgaben die mutmassliche Zunahme des Bruttosozialprodukts übertreffen dürfte, wurde das Budget bestenfalls als konjunkturneutral bezeichnet. Auch die Kreditkürzungen von 135 Mio Fr., die bei wesentlicher Abkühlung des konjunkturellen Klimas auf dem Nachtragskreditweg wieder rückgängig gemacht werden können, wurden nur als Ansatz zu einem Eventualbudget und zu einer elastischen Finanzpolitik gesehen. Die Konjunkturrücklage sei so gering, dass damit kaum wirksam operiert werden könne. In der Detailberatung gerieten die Militärkredite, obwohl sie einen immer kleineren Anteil an den Gesamtausgaben ausmachen, erneut unter Beschuss. Die Opposition blieb freilich im Nationalrat zahlenmässig klein. Im Ständerat machte sie sich gar nicht bemerkbar. Anträge auf eine Erhöhung der Investitionskredite für die Landwirtschaft wurden knapp abgelehnt [5].
Dem kleinen Einnahmenüberschuss des Bundes standen somit grosse budgetierte Defizite der Kantone und Gemeinden gegenüber. Um diesen Gegensatz abzubauen, fand im August in Bern erstmals ein Koordinationsgespräch zwischen den kantonalen Finanzdirektoren und dem Vorsteher des EFZD statt. Es wurden die Erfordernisse und Möglichkeiten einer konjunkturgerechten Budgetierung erörtert und Empfehlungen für die Voranschläge 1972 gutgeheissen. Solche Koordinationsgespräche sollen in Zukunft fester Bestandteil der Budgetvorbereitungen sein [6]. Die bescheidenen Ansätze zu einer vermehrten Zusammenarbeit der Kantone auf dem Gebiete der Finanzpolitik waren auch bei zwei Konferenzen der Finanzdirektoren zu erkennen; es wurden in Zusammenarbeit mit dem EFZD erste Schritte in den Vereinheitlichungsbestrebungen für die Gestaltung des Rechnungswesens nach funktionalen und volkswirtschaftlichen Kriterien unternommen, mit dem Ziel, Vergleiche zwischen den verschiedenen öffentlichen Haushalten zu ermöglichen [7].
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Bundesfinanzordnung
Nachdem die Vorlage für eine neue Bundesfinanzordnung im November 1970 am Ständemehr gescheitert war, legte der Bundesrat einen neuen Entwurf vor. Einerseits sollte damit die kalte Progression beseitigt, anderseits dem Bund zusätzliche Einnahmen erschlossen werden. Auf die umstrittenen mittelfristigen Strukturreformen wurde verzichtet, und damit waren die Maximalsätze für die Warenumsatzsteuer (Wust) und die Wehrsteuer (West) wieder in die Verfassung aufgenommen. Für die Wust wurden Höchstsätze von 4 % für Detail- und von 6 % für Engroslieferungen vorgesehen; bei der West der natürlichen Personen wurde die Höchstbelastung, um der Opposition von links entgegenzukommen, auf 9,5 % angesetzt anstelle der 9 % in der abgelehnten Vorlage. Im Bedarfsfalle sollten die Höchstsätze beider Steuern durch Bundesbeschluss, der dem fakultativen Referendum unterliegt, bis zu einem Zehntel erhöht werden können. Für die nach dem Tarif geschuldete West war eine Ermässigung von 5 % vorgesehen, die durch nicht dem Referendum unterstehendem Bundesbeschluss aufgehoben werden kann. Somit betrug die Flexibilität bei der West insgesamt 15 %. Auch eine Befristung der neuen Ordnung, und zwar bis Ende 1980, war vorgesehen. Da aus administrativen Gründen die erhöhten Sozialabzüge bei der West erst auf den 1. Januar 1973 zu verwirklichen waren, schlug der Bundesrat an deren Stelle für die Steuerperiode 1971/72 einen Staffelrabatt von 25 % auf den ersten 100 Fr. und von 15 % auf den nächsten 400 Fr. Jahressteuer vor. Schliesslich sah auch die neue Vorlage vor, den Anteil der Kantone an der Verrechnungssteuer von bisher 6 auf 12 % zu erhöhen. Dieser neue Satz sollte allerdings erst auf 1. Januar 1972 in Kraft gesetzt werden können [8].
Im Ständerat, der die neue Finanzordnung in einer Sondersession im Januar behandelte, erfuhr die Vorlage kaum Änderungen. Einzig die Befristung wurde bis 1982 ausgedehnt. Der Nationalrat änderte die Finanzvorlage in der Frühjahrssession nur noch in zwei Punkten ab: bei der West wurde der Abzug vom Erwerbseinkommen der Ehefrau von 1000 Fr. auf 2000 Fr. erhöht und die Auflage, die kalte Progression auszugleichen, in eine imperativere Formulierung gekleidet. Alle anderen Abänderungsanträge wurden abgelehnt: das gilt für die Anträge auf Verzicht auf eine sachliche Fixierung der Biersteuer, für die Einführung einer Minimalsteuer für nicht gewinnstrebende Genossenschaften, für einen Zusatz, der eine Harmonisierung der kantonalen Steuergesetze anstrebte, für eine getrennte Veranlagung des Erwerbseinkommens der Ehefrau, für eine Erhöhung des Staffelrabattes bei der West auf 30 % sowie für eine Streichung des Artikels, der eine Erhöhung des Anteils der Kantone am Ertrag der Verrechnungssteuer vorsah. Am heftigsten umstritten waren die Höchstsätze der West. Aber auch der namentlich von sozialdemokratischer und unabhängiger Seite unterstützte Antrag, diese Höchstgrenze auf 12 statt auf 9,5 % festzusetzen, unterlag mit 93 zu 62 Stimmen. In der Gesamtabstimmung nahm der Nationalrat die Vorlage mit 110 zu 19 Stimmen an [9].
Die Oppositionsgruppe rekrutierte sich aus den Kreisen der PdA und des Landesrings. Die ersten stellten der Finanzvorlage, die sie als « Reform für die Reichen » bezeichneten, ein prinzipielles Nein entgegen [10]. Die zweiten begründeten ihre Ablehnung mit Mängeln der Vorlage. Sie kritisierten das Fehlen von Ansätzen zu einer Steuerharmonisierung, die mangelnde Rücksicht auf die arbeitenden Ehefrauen, den Verzicht auf jede Reform und auch die « Privilegierung der Reichen » [11]. Schliesslich lehnte auch die EVP die Finanzordnung ab, und zwar weil der Bundesrat den Bierbrauern bei der Regelung der Biersteuer « ungerechtfertigte Sonderrechte» eingeräumt habe. Alle übrigen bedeutenden schweizerischen Parteien, Verbände und Gruppierungen empfahlen den Stimmbürgern, ein Ja in die Urne zu legen. Sie taten dies ohne grosse Begeisterung und im Bewusstsein, dass für grössere Reformen, wie sie von den Parteien in ihren Wahlprogrammen postuliert wurden, keine tragfähige Mehrheit zu finden war [12]. Die Abstimmung vom 6. Juni warf keine hohen Wellen. Sie ergab einen komfortablen Stimmenüberschuss (931 129 Ja, 348 451 Nein) für die Vorlage. Kein einziger Stand lehnte sie ab. Das nochmalige Absinken der Stimmbeteiligung auf 37 % wurde teilweise der erstmaligen Teilnahme der Frauen an einem eidgenössischen Urnengang zugeschrieben [13]. Das Aktionskomitee für die Rechte von Volk und Ständen in Steuersachen, das im November 1970 die damalige Vorlage mit einer Gegeninitiative bekämpft hatte, sah seine Ziele erreicht und verzichtete auf die Einreichung des Volksbegehrens [14].
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Finanzausgleich und Steuerharmonisierung
Die Probleme des Finanzausgleichs und der Steuerharmonisierung konnten mit der Annahme der Bundesfinanzierung nicht als gelöst betrachtet werden. Es waren denn auch eine ganze Reihe von wissenschaftlichen Arbeiten [15] und von politischen Vorstössen zu verzeichnen, die sich mit der Vereinheitlichung des Steuerrechtes und der Beseitigung von ungerechtfertigten Ungleichheiten auseinandersetzten.. So wurde etwa im Berner Grossen Rat ein Postulat erheblich erklärt, das forderte, der Kanton solle bei den Bundesbehörden vorstellig werden, « um die interkantonale Steuerkonkurrenz in vernünftige Grenzen zurückzuführen » [16]. Auch das Centre patronal romand zog gegen die gegenseitige Steuerunterbietung zu Felde und lancierte das Projekt eines interkantonalen Konkordats, mit dem zwischen den Kantonen eine Minimalbelastung von Einkommen und Vermögen bei natürlichen Personen sowie von Kapital und Gewinn bei juristischen Personen vereinbart werden sollte. Die darin vorgesehenen Steuerminima würden Uri, Nidwalden, Baselland und Zug zu Steuererhöhungen zwingen [17]. Auch die von den kantonalen Finanzdirektoren eingesetzte Kommission zur Vereinheitlichung des Steuerwesens, die nach ihrem Präsidenten benannte Kommission Ritschard, kündigte ihre Absicht an, die Steuerharmonisierung auf dem Konkordatsweg zu realisieren. Als Basis für die Vereinheitlichung des Steuerrechts soll ein Mustergesetz dienen. Dieses wurde den Kantonen bereits zur Vernehmlassung unterbreitet. Es musste aber auch noch auf das zu schaffende neue West-Gesetz abgestimmt werden. Es dürfte zudem keine einheitliche Steuerskala für natürliche Personen vorsehen [18]. Da eine wirkungsvolle Steuerharmonisierung und ein gleiches Ausschöpfen aller Steuerquellen durch alle Kantone als Vorbedingung für eine Neuordnung des Finanzausgleichs betrachtet wurde, wurde eine rein formale Harmonisierung als ungenügend kritisiert und zudem bezweifelt, dass der komplizierte Weg des Konkordats zum Ziel führen werde [19]. Nationalrat Biel (Idu, ZH) reichte deshalb eine neue Motion ein, mit der er den Bundesrat aufforderte, eine grundlegende Reform des schweizerischen Steuerwesens auszuarbeiten, die vorhandenen Steuerprivilegien auszumerzen und die Bemessungsgrundlagen, ihre Ermittlung und die Grundtarife einheitlich zu regeln [20]. Es wurde zudem bekannt, dass der Landesring eine fixfertige Steuerinitiative bereit halte, deren Lancierung er allerdings noch für inopportun betrachte [21]. Nationalrat Binder (cvp, AG) verlangte seinerseits in einer grundsätzlichen Motion eine Neuverteilung der Aufgaben, sowie die entsprechende Zuweisung der Finanzierungsquellen zwischen Bund, Kantonen und Gemeinden [22].
Bei der Budgetdebatte im Nationalrat stellte Bundesrat Celio fest, dass ein allfälliges Arrangement mit der EWG nach einem Zeitraum von fünf Jahren Ausfälle bei den Zolleinnahmen im Umfang von etwa 1 Mia Fr. jährlich zur Folge haben dürfte. Er zeigte sich deshalb überzeugt, dass die Schweiz ohne eine namhafte Erhöhung des Umsatzsteuerertrages und daher ohne die Einführung eines eigenen Systems einer Mehrwertsteuer auf die Dauer nicht auskommen werde [23]. Die Kommission Rohner, die mit dem Studium neuer Einnahmequellen für den Bund beauftragt war, hätte bereits Grundzüge für ein solches System skizziert [24]. Eine Annäherung an ausländische Steuersysteme drängte sich nach der Meinung kritischer Stimmen auch deshalb auf, weil die Schweiz immer mehr zu einer « Steueroase für ausländische Millionäre » werde. Aufsehen erregte vor allem der Fall des deutschen Milliardärs Horten, der im Kanton Tessin auf legale Weise zu ausserordentlichen Steuervorteilen gelangte [25]. Erste Konzessionen musste die Schweiz in einem Doppelbesteuerungsabkommen gegenüber der Bundesrepublik Deutschland machen [26].
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Sondersteuern
Im Bereiche der Sondersteuern wurde der zweckgebundene Zollzuschlag auf Treibstoffen mit Wirkung ab 15. Dezember von 15 auf 20 Rp. je Liter erhöht [27]. Die Eidgenössische Kommission für Lufthygiene schlug aus Gründen des Umweltschutzes vor, bei der Motorfahrzeugbesteuerung von der Bemessung nach der Grösse des Hubraums abzusehen und zu einer reinen Benzinsteuer überzugehen [28]. Das EFZD arbeitete einen Vorentwurf zu einem neuen Bundesgesetz über die Stempelabgabe aus. Die Emissionsabgaben auf inländischen Obligationen, auf ausländischen Wertpapieren sowie die Abgabe auf Wechseln und Checks sollen aufgehoben werden. Das Vernehmlassungsverfahren wurde auf Ende März 1972 befristet [29]. Im Rahmen der 8. AHV-Revision soll die Tabaksteuer um 40 % erhöht und auf Zigaretten ohne Tabak, die in absehbarer Zeit auf den Markt kommen dürften, ausgedehnt werden [30].
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[1] Vgl. SPJ, 1970, S. 82; Die Volkswirtschaft, 45/1972, S. 11 ff.; wf, Dokumentations- und Pressedienst, 27/28, 5.7.71; 49, 6.12.71.
[2] Vgl. SPJ, 1970, S. 82; Staatsrechn. Eidg., 1970; Sten. Bull. NR, 1971, S. 557 ff., 861; Sten. Bull. StR, 1971, S. 215 ff.; BBI, 1971, I, S. 1493 f.
[3] NZZ, 112, 7.3.71.
[4] Sten. Bull. NR, 1971, S. 503 ff.; 1473 ff.; Sten. Bull. SIR, 1971, S. 294 ff., 820 ff.; NZZ, 229, 19.5.71; 546, 23.11.71.
[5] Voranschl. Eidg., 1972; Sten. Bull. StR, 1971, S. 678 ff., 706 ff.; Sten. Bull. NR, 1971, S. 1509 ff., 1562 ff.; Kommentare in JdG, 249, 26.10.71; Lb, 249, 26.10.71; NBZ, 249, 26.10.71; NZ, 493, 26.10.71; TA, 250, 26.10.71; Vat., 249, 26.10.71; VO, 251, 30.10.71; NZZ, 529, 12.11.71; vgl. unten, S. 91.
[6] Bund, 196, 24.8.71; NZZ, 391, 24.8.71; GdL, 196, 24.8.71.
[7] Tat, 138, 15.6.71; TdG, 136, 15.6.71.
[8] Vgl. SPJ, 1970, S. 86 f.; BBI, 1970, II, S. 1581 ff.
[9] Sten. Bull. StR, 1971, S. 2 ff., 112, 168; Sten. Bull. NR, 1971, S. 86 ff., 108 ff., 301.
[10] VO, 121, 29.5.71; 124, 3.6.71.
[11] Tat, 52, 3.3.71; 53, 4.3.71; NZ, 236, 27.5.71.
[12] NZZ (sda), 228, 18.5.71; NZZ, 241, 27.5.71; BN, 219, 29./30.5.71.
[13] NZZ, 257 u. 258, 7.6.71; Tat, 131, 7.6.71.
[14] NZZ (sda), 128, 18.3.71; Tw, 65, 19.3.71.
[15] DIONYS LEHNER, Der Finanzausgleich zwischen Bund und Kantonen im Hinblick auf eine Bundesfinanzreform, Bern 1971; WALTER WITTMANN, Bundesstaatlicher Finanzausgleich, Eine Globalbilanz, Zürich 1971 (Zeitfragen der schweizerischen Wirtschaft und Politik, 101); BN, 264, 29.6.71; 266, 30.6.71. Den Zusammenhang zwischen Finanzpolitik und Strukturpolitik zeigt sehr deutlich auf: FRANK RÜHL, «Staatsfinanzen und Strukturpolitik: Einige Gedanken in zukünftiger Absicht », in Die Schweiz, Jahrbuch der NHG, 43/1972, S. 217 ff.
[16] NZ, 66, 11.2.71.
[17] GdL, 115, 19.5.71; BN, 288, 14.7.71; Lb, 197, 26.8.71.
[18] TA, 181, 6.8.71; 194, 21.8.71; Tw, 184, 10.8.71; NZZ (sda), 488, 20.10.71 NZZ. 268, 13.6.71.
[19] Vgl. dazu CVP, Aktionsprogramm 71, S. 26 f.; FDP, Zielsetzungen 71, S. 23; AZ, 112, 15.5.71; Tw, 148, 29.6.71; NZN, 188, 14.8.71.
[20] Tat, 61, 13.3.71; Verh. B.vers., 1971, I/II, S. 20.
[21] BN, 338, 14./15.8.71; vgl. auch HEINZ HALLER, WALTER BIEL, Zukunftsgerechte Finanzreform für die Schweiz; ein finanzwissenschaftliches Gutachten und die darauf gestützten finanzpolitischen Vorstösse, Zürich 1971.
[22] Verh. B.vers., 1971, V, S. 23; Vgl. oben, S. 24.
[23] Sten. Bull. NR, 1971, S..1523.
[24] Bund, 287, 8.12.71; NZZ, 591, 19.12.71; mit der Frage hat sich eine Arbeitsgruppe der Liberal-demokratischen Union intensiv auseinandergesetzt, vgl. GdL, 244, 20.10.71.
[25] AZ, 5, 8.1.71; 7, 11.1.71; 9, 13.1.71; 123, 29.5.71; Vat., 9, 13.1.71; Lb, 19, 23.1.71; TLM, 61, 2.3.71.
[26] Vgl. oben, S. 83.
[27] Vgl. unten, S. 103.
[28] Vgl. unten, S. 106; NZZ, 551, 25.11.71.
[29] NZZ (sda), 33, 21.1.71; 573, 8.12.71.
[30] Vgl. unten, S. 133 ff.
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