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Bildung, Kultur und Medien
Bildung und Forschung
Le Conseil fédéral présente des projets de révision des articles constitutionnels sur l'enseignement et la recherche — Publication d'une étude prospective sur l'éducation en Suisse — Institution d'un groupe d'étude sur les questions relatives à la jeunesse — Les Chambres adoptent la législation d'exécution de l'article constitutionnel sur la gymnastique et le sport — Le concordat sur la coordination scolaire entre en vigueur ; dix-huit cantons le ratifient — Le Conseil fédéral propose le rejet de l'initiative sur la coordination scolaire — Nouveaux essais d'école globale — Le Parlement approuve la révision partielle de la loi sur la formation professionnelle — Discussion sur le développement des universités — Pour éviter l'introduction d'un numerus clausus, les Chambres votent une révision de la loi sur l'aide aux universités — Malgré de vives controverses, la réforme des structures universitaires se poursuit — Nouveaux préparatifs en vue de la réforme des études, de la fondation de nouvelles universités et de l'élaboration d'une conception générale relative au développement de la recherche nationale — La Suisse participe à la mise sur pied du projet du Super-CERN.
Allgemeine Bildungspolitik
Die allgemeine Bildungspolitik war 1971 durch drei wichtige Ereignisse bestimmt: das EDI legte Vorentwürfe für die Neufassung des Bildungsartikels 27 und für einen Forschungsartikel 27bis der Bundesverfassung vor [1]; eine Arbeitsgruppe unter Leitung Professor Kneschaureks veröffentlichte « Perspektiven des schweizerischen Bildungswesens» [2], und das von der Erziehungsdirektorenkonferenz ausgearbeitete Konkordat für die Schulkoordination wurde rechtskräftig [3].
Das Vernehmlassungsverfahren über den Entwurf des EDI verlief insofern positiv, als sich ausser den Waadtländer Liberalen alle angefragten Gruppen (Kantone, Parteien und interessierte Organisationen) für eine Neufassung des Bildungsartikels aussprachen. Über den materiellen Gehalt einer Revision gingen jedoch die Meinungen weit auseinander [4]. Wesentliches Anliegen des Entwurfs war es, Bemühungen der Kantone um eine Verstärkung ihrer Zusammenarbeit durch Erweiterung der Verantwortung des Bundes zu sichern und zu ergänzen. Die vorgenommene Kompetenzabgrenzung zwischen Bund und Kantonen auf den einzelnen Bildungsstufen — Zuständigkeit der Kantone auf der Vor- und Volksschulstufe, jedoch Pflicht zur Koordination und Festlegung der obligatorischen Schuldauer durch den Bund; Zuständigkeit des Bundes für das Mittelschulwesen, die höhere Ausbildung, die Weiter- und Erwachsenenbildung — stiess auf Kritik hauptsächlich aus zwei Richtungen. Auf der einen Seite verwahrten sich einzelne Kantone gegen jeglichen Eingriff des Bundes in die kantonale Schulhoheit auf der Volksschulstufe [5]. Anderseits sprachen sich der Wissenschaftsrat und weitere Organisationen für eine Ausdehnung der Rahmengesetzgebungskompetenz des Bundes auf alle Bildungsstufen aus. Dadurch sollte die Einheit des Bildungswesens betont und eine Erhaltung von Strukturen, die unter Berufung auf moderne pädagogische Erkenntnisse als überholt empfunden wurden, verhindert werden [6]. Die Aufnahme einer Bestimmung über den Zweck des Bildungswesens in den Entwurf fand bei einer Mehrheit der Vernehmlassungen keine Anerkennung; umgekehrt erhoben mehrere Gruppen erneut die Forderung nach einer Verankerung des Rechts auf Bildung in der Verfassung [7]. In der Folge befasste sich eine Expertenkommission unter dem Vorsitz von Bundesrat Tschudi mit den durch das Vernehmlassungsverfahren aufgeworfenen Fragen, ohne bis Jahresende einen bereinigten Entwurf vorlegen zu können [8].
Die « Perspektiven des schweizerischen Bildungswesens » setzten sich kritisch mit dem Ist-Zustand auseinander und hielten fest, dass die Schweiz seit dem Zweiten Weltkrieg nur unzureichende Anstrengungen für die Anpassung des Bildungswesens an die Erfordernisse einer sich rasch wandelnden Welt unternommen habe [9]. Zur Deckung eines überdurchschnittlich ansteigenden Bedarfs an qualifizierten Arbeitskräften schlug die Arbeitsgruppe eine Förderung des Frauenstudiums, eine bessere Ausbildung der ausländischen Arbeitskräfte, eine ständige Weiterbildung der im Erwerbsleben Stehenden, eine Reduzierung der Schulversager durch Schul- und Studienreform und eine Aufwertung der Berufslehre vor [10]. Die Perspektiven trugen dazu bei, die Diskussionen über Bildungspolitik in der Öffentlichkeit zu versachlichen, indem sie wissenschaftlich fundierte Grundlagen lieferten [11].
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Grund- und Mittelschulen
Im Bereich der Primar- und Mittelschulen wurde einerseits die Koordinationsfrage weiterverfolgt, anderseits aber vermehrt zum Ausdruck gebracht, dass sich äussere Umstellungen ohne innere Schulreform nicht rechtfertigen liessen [12]. Der Bundesrat legte nunmehr den eidgenössischen Räten einen Bericht zur Schulkoordinationsinitiative vor. Darin empfahl er eine Ablehnung des Volksbegehrens und betonte, dass der Schulhoheit der Kantone eine grosse staatspolitische Bedeutung zukomme.; der Bund habe auf eigene Initiativen zu verzichten, solange die Kantone ihre Aufgaben befriedigend zu lösen vermöchten [13]. Am 9. Juni trat das Konkordat über die Schulkoordination, nachdem ihm die erforderlichen zehn Kantone beigetreten waren, in Kraft. Bis zum Jahresende hatten 18 Kantone das Konkordat ratifiziert [14]. Die Hoffnung des Bundesrates, dass damit den Kantonen ein Instrument zur Verfügung stehe, das es gestatte, die Anliegen der Initiative unter Wahrung der kantonalen Schulhoheit weitgehend zu verwirklichen, wurde indessen von den Befürwortern einer Bundeslösung nicht geteilt. Insbesondere sah sich das Initiativkomitee noch nicht veranlasst, die Initiative zurückzuziehen, da es die Verbindung von Konkordat und Bildungsartikelentwurf nicht als genügende Alternative betrachtete [15].
In weiteren Kantonen wurden die Anpassungen vollzogen, die der Beitritt zum Schulkoordinationskonkordat erforderte [16]. In Zürich fiel der Volksentscheid über den Herbstschulbeginn überaus knapp aus, was die Gegner veranlasste, durch eine Gesetzesinitiative die Rückgängigmachung des Umstellunggesetzes zu verlangen [17]. Die Berner Regierung musste eine abstimmungsreife Vorlage zurückziehen, da die Zulassung verschiedener Termine für den Schuljahrbeginn schwere Bedenken erregte. Bis zum Jahresende konnte keine neue Vorlage verabschiedet werden [18]. Damit schien die Vereinheitlichung des Schuljahrbeginns in den beiden bevölkerungsreichsten Kantonen noch keineswegs gesichert.
Die Zusammenarbeit der Kantone beschränkte sich jedoch nicht auf Organisationsfragen, sondern betraf auch das Gebiet der Schulreform. Die von der Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren 1969 eingesetzte Kommission « Mittelschule von morgen» veröffentlichte einen Zwischenbericht, der für die Dauer der obligatorischen und nichtobligatorischen Schulzeit (1.-13. Schuljahr) eine Gesamtschule postulierte. Für das 5.-9. Schuljahr sollte es sich um eine differenzierte Gesamtschule handeln, das heisst der Unterricht wäre in Kern- und Wahlpflichtfächer aufzuteilen und die ersteren in Niveaukursen (mit wechselnder Schülerzusammensetzung) zu unterrichten. Auch das 10.-13. Schuljahr wäre als differenzierte oder aber als additive Gesamtschule, das heisst mit festen Klassenzügen, jedoch unter Beibehaltung der Durchlässigkeit, zu führen. Die Kommission empfahl, die Experimentiertätigkeit auszuweiten und zugleich zu koordinieren [19]. Damit hatte die öffentliche Diskussion um eine grundlegende Schulreform, die durch den ersten Gesamtschulversuch in Dulliken (SO) [20] eine starke Belebung erfahren hatte, eine breitere Basis erhalten [21]. Im Kanton Waadt wurden vom Grossen Rat Schulversuche in der Art des in Genf seit zehn Jahren erprobten Cycle d'orientation, einer additiven Gesamtschule mit grosser Durchlässigkeit, beschlossen [22].
Die Schülerunruhen des vorangegangenen Jahres hatten zu Untersuchungen über Lehrmethoden in Genf und Aarau geführt. In beiden Fällen kamen die Untersuchungskommissionen zum Schluss, dass von einer Indoktrinierung der Schüler gegen das bestehende Gesellschaftssystem kaum gesprochen werden könne; die Schule als freiheitliche Bildungsinstitution habe die Pflicht, die Schüler zu kritischem Denken zu erziehen [23].
Die Expertenkommission « Volksschullehrerbildung von morgen », die 1970 von der Erziehungsdirektorenkonferenz eingesetzt worden war [24], kündigte erste Empfehlungen für eine Verbesserung der Lehrerausbildung auf Ende 1973 an. Erste Aussprachen hatten zur Forderung geführt, dass die Grundausbildung in der ganzen Schweiz intensiviert und vermehrt auf wissenschaftliche Grundlagen gestellt werden sollte. Sie sei durch eine Betreuung der Junglehrer während der ersten zwei Dienstjahre und durch obligatorische Fortbildungskurse während der ersten acht Dienstjahre zu ergänzen [25]. Regionale Zusammenarbeit in der Lehreraus- und -weiterbildung vereinbarten die Erziehungsdirektoren der Ostschweiz und diejenigen der Innerschweiz [26].
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Berufsbildung
Bei der Veröffentlichung des Entwurfs für eine Revision des Bildungsartikels hatte das EDI zusätzlich die Frage gestellt, ob die verfassungsrechtliche Grundlage für das Berufsbildungswesen in den Wirtschaftsartikeln zu belassen oder ob sie zur Betonung der Einheit des Bildungswesens in den Bildungsartikel aufzunehmen sei. Eine Mehrheit der Vemehmlassungen sprach sich für einen Einbezug in den Bildungsartikel aus; eindeutig dagegen wandten sich jedoch der Vorort und der Zentralverband der Arbeitgeber, da sie von einer solchen Änderung eine Gefährdung der Meisterlehre befürchteten [27]. In seiner Eingabe an das BIGA hatte der Schweizerische Gewerkschaftsbund verlangt, dass die Grundausbildung in Fachschulen oder Lehrwerkstätten zu erfolgen habe und durch Praktika in Lehrbetrieben ergänzt werden solle. Weiter wurde die Einführung einer stufenweisen Ausbildung mit Abschluss für jede Stufe befürwortet [28]. Dass die Meisterlehre verbessert und von neugegründeten Lehrlingsgewerkschaften aufgezeigte Missstände beseitigt werden müssten, wurde kaum bestritten [29]. Insbesondere wurde anerkannt, dass mit der Einführung von Berufsmittelschulen [30] für die begabtesten Lehrlinge nur ein Teilproblem gelöst war, und dass auch die schulische Grundausbildung der Normallehren auf anderthalb Schultage pro Woche auszudehnen sei [31]. Die Maschinenindustrie legte ein neues Bildungskonzept vor, das die zahlreichen Berufsarten in fünf Gruppen mit je einer gemeinsamen Grundausbildung zusammenfasste und eine Stufenlehre vorsah [32]. Auch für die Verbesserung der kaufmännischen Lehre lagen Neukonzepte vor, nämlich eine Zweiteilung der Grundausbildung in eine sprachliche und eine rechnerische Richtung und neu eine zweijährige Ausbildung für Bürohilfskräfte [33].
Alle diese Bemühungen um eine Verbesserung der Berufslehre können aber nur langfristig verwirklicht werden, da zuerst die benötigten Lehrkräfte und der Schulraum beschafft werden müssen. Um den Kantonen den Bau von Berufsschulzentren zu erleichtern, beantragte der Bundesrat dem Parlament eine Teilrevision des Berufsbildungsgesetzes [34], die eine Verdoppelung der bisherigen Bundessubventionen an die Gesamtkosten für Berufsschulbauten enthielt [35]. In der Folge erhöhte das Parlament die Höchstansätze und stimmte der Teilrevision zu [36]. Die Vorbereitungsarbeiten für ein in parlamentarischen Vorstössen angeregtes Schweizerisches Institut für. Gewerbelehrerausbildung wurden vom Bundesrat beschleunigt [37]. Gewerkschaftliche Forderungen von Lehrlingsgruppen nach mehr Ferien und höheren Löhnen konnten zum Teil erfüllt werden [38]. So sah der neue Gesamtarbeitsvertrag in der Maschinen- und Metallindustrie vier Wochen Ferien für Jungarbeiter und Lehrlinge vor [39]. Für den Bau eines landwirtschaftlichen Berufsschulzentrums in Changins (VD), das der Eidgenössischen landwirtschaftlichen Forschungsanstalt angegliedert werden sollte, bewilligte das Parlament die notwendigen Kredite [40]. Dagegen verweigerten die freiburgischen Stimmbürger knapp einen Kredit für den Weiterausbau der landwirtschaftlichen Schule Grangeneuve [41], und in Luzern wurde erfolgreich das Referendum gegen den Bau einer milchwirtschaftlichen Schule eingesetzt [42].
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Hochschulen
Im Hochschulwesen stand im abgelaufenen Jahr die Frage der Trägerschaft der Hochschulen und der Kompetenzabgrenzung zwischen Bund und Kantonen im Vordergrund.. Die Arbeitsgruppe Kneschaurek prognostizierte eine Verdoppelung der Studentenzahlen für das Jahr 2000 [43], und Berechnungen des Wissenschaftsrats über die künftigen Aufwendungen für das gesamte Hochschulwesen (Bund, Kantone, Gemeinden) ergaben einen Betrag von 5-6,3 Mia Fr. im Jahre 1985 [44]. Angesichts solcher Zahlen und der daraus resultierenden Notwendigkeit der Bereitstellung vermehrter Bundesmittel musste auch die Frage der Schaffung grösserer . Bundeskompetenzen im Hochschulwesen neu überdacht werden. Als Grundlage stipulierte der Entwurf für einen revidierten Bildungsartikel (Art. 27 BV) ein Rahmengesetzgebungsrecht des Bundes für den Hochschulbereich und das Recht, höhere Lehranstalten zu errichten, zu übernehmen oder zu unterstützen. Dieser Absicht des Bundesrates stimmten die Vernehmlassungen in der Mehrheit zu [45]. Damit wäre dem Bund die Möglichkeit gegeben, anlässlich der für das Ende der ersten Beitragsperiode 1974 vorgesehenen Totalrevision des Hochschulförderungsgesetzes eine Grundsatzgesetzgebung und nicht nur ein Subventionsgesetz aufzustellen [46]. Vorschläge, wie die Bundeskompetenzen zu formulieren wären — ob in der vom Präsidenten des Wissenschaftsrats angeregten Form der Übernahme der finanziellen Trägerschaft für die naturwissenschaftlichen Fakultäten, den nicht-klinischen Teil der Medizin und die medizinische Forschung durch den Bund [47] oder einer gemeinsamen Trägerschaft aller Hochschulen durch Bund und Kantone, wie sie die Hochschulkonferenz befürwortete [48] — sollte der vom Wissenschaftsrat auszuarbeitende zweite Bericht über den Ausbau der schweizerischen Hochschulen enthalten [49].
Die Perspektiven der Arbeitsgruppe Kneschaurek hatten festgestellt, dass sich eine Drosselung der Nachfrage nach akademischer Ausbildung weder aus volkswirtschaftlichen noch aus gesellschaftspolitischen Gründen aufdränge. Befürchtungen über einen möglichen Akademikerüberschuss, die durch die Veröffentlichung von Zahlen aus dem Jermann-Bericht ohne Hinweis auf den Modellcharakter der Studie aufgekommen waren, konnten angesichts des geringen Anteils von akademisch Ausgebildeten an der erwerbstätigen Bevölkerung entkräftet werden [50]. Der Wissenschaftsrat machte weiter geltend, dass die Nachfrage nach Bildung und nicht die Bedürfnisse der Wirtschaft für die zuständigen Organe wegleitend zu sein hätten. Diese Feststellungen veranlassten den Bundesrat und seine hochschulpolitischen Organe zur Erklärung, dass ein numerus clausus vermieden werden müsse [51]. Die Hochschulen sollten so ausgebaut werden, dass auch in Zukunft jeder befähigte Bildungswillige ein Studium nach eigener Wahl ergreifen könne [52]. Die Bestandesaufnahme der Hochschulkonferenz hatte gezeigt, dass die welschen Kantone mit einem Endausbau ihrer Hochschulen von ungefähr 32 000 Studienplätzen rechnen; das heisst, dass in der welschen Schweiz in Zukunft kaum mit Engpässen gerechnet werden muss [53]. Ganz anders stellt sich die Lage in der deutschen Schweiz dar. Eine Bremsung der Entwicklung der Universitäten Basel, Bern und Zürich [54] würde dazu führen, dass 1980 ungefähr 17 000 Studienplätze fehlen würden [55]. Der Bundesrat sprach sich darauf in erster Linie für eine Förderung des Ausbaus der bestehenden Hochschulen aus, da Neugründungen die notwendigen Studienplätze nicht kurzfristig zu beschaffen vermöchten [56].
Um dringende Aufgaben umgehend lösen zu können, legte der Bundesrat einen Entwurf für die von den Hochschulkantonen verlangte Revision des Hochschulförderungsgesetzes vor [57]. Diese sah eine Neuverteilung der in den Jahren 1971-1974 verfügbaren Mittel auf die Betriebs- und Investitionsbeiträge an die Hochschulkantone vor. Der Mehrbeitrag an die Betriebsaufwendungen von 100 Mio Fr. sollte in Form einer Sonderquote ausgeschieden und nur an diejenigen Hochschulkantone ausbezahlt werden, die sich den Richtlinien der Hochschulkonferenz über den Verzicht auf Zulassungsbeschränkungen angeschlossen hatten [58]. Zum gleichen Zweck einer Vermeidung des numerus clausus sollte auch eine Sonderquote der Sachinvestitionsbeiträge für eine kurzfristige Erhöhung des Studienplatzangebots (bauliche oder personelle Massnahmen) ausgeschieden werden. Ferner sollte der Bund die Koordination und die Beratung der Kantone auf dem Gebiet der Hochschulplanung intensivieren [59]. Die Gesetzesrevision wurde vom Parlament mit kleinen Änderungen genehmigt. Anlass zur Diskussion gaben namentlicfi Anträge von Nationalrat Schwarzenbach (rep., ZH), der die Zusicherung eines Studienplatzes nur für Schweizer, nicht aber für niedergelassene Ausländer zugestehen wollte. Mit dem Hinweis auf die zahlreichen Schweizer an ausländischen Universitäten und die Befruchtung der geistigen Auseinandersetzung durch den Kontakt mit Ausländern lehnte der Nationalrat diese Anträge ab [60].
Die Hochschulreform bot weiterhin Anlass zu heftigen Kontroversen. Da der Strukturreformprozess den hochschulpolitisch aktiven Studierenden zu langsame Fortschritte machte, zogen sie sich zum Teil aus den Reformgremien zurück [61]. Anderseits drängten extreme Gruppen, die über eine Demokratisierung der Universität eine revolutionäre Umgestaltung der Gesellschaft anvisierten, an einzelnen Orten in die studentischen Ämter und verschärften auftretende Konflikte [62]. Dadurch wurde das Klima an einzelnen Hochschulen verschlechtert, und die Bereitschaft der Behörden zur Weiterführung der Reformpolitik drohte beeinträchtigt zu werden. Konflikte ergaben sich hauptsächlich bei Versuchen der Studierenden, ihr Mitspracherecht auf Berufungen auszudehnen [63], und in Fällen der Nichterneuerung von Lehraufträgen durch die Behörden [64]. Als eine Gruppe von Studierenden mit ihrer gesellschaftspolitischen Agitation den Lehrbetrieb an der Universität Zürich zu lähmen drohte, verfügte die Erziehungsdirektion eine Teilschliessung der Universität; diese Massnahme wurde nicht nur von den Betroffenen als unverhältnismässig hart empfunden [65]. Ein Umschlag zeichnete sich erst ab, als die fortdauernde Beeinträchtigung des Lehrbetriebs auch im folgenden Semester die hochschulpolitisch bisher weniger interessierten Studierenden aktivierte [66].
Trotz der zahlreichen Auseinandersetzungen konnten in der Ausarbeitung neuer Hochschulgesetze Fortschritte erzielt werden. In Neuenburg genehmigten die Stimmbürger ein neues Universitätsgesetz, das eine Verstärkung des Rektorats (Viererkollegium: Rektor, zwei Vizerektoren und Verwaltungsdirektor), ergänzt durch zwei Konsultativorgane, den Rektoratsrat und den Universitätsrat als Bindeglied zur Öffentlichkeit, vorsah [67]. Da einem Teil der Studierenden die gewährte 'Mitbestimmung zu wenig weit ging, wurde gegen das Gesetz das Referendum ergriffen und von der SP und vom POP unterstützt [68]. Die Basler Regierung legte einen Gesetzesentwurf vor, der die administrative Leitung einem siebenköpfigen Universitätsrat mit einem vollamtlichen Präsidenten und die akademische Selbstverwaltung dem Rektorat und einem Fakultätsrat übertrug [69]. Einen Beitrag zur Zürcher Universitätsreform veröffentlichte das Betriebswirtschaftliche Institut der ETH Zürich in Form einer Studie über die Leitungs- und Verwaltungsorganisation der Universität [70]. Eine weitgestreute Umfrage zur Revision des ETH-Gesetzes wurde abgeschlossen [71].
Im Bereich der Studienreform ergab eine Bestandesaufnahme der Hochschulkonferenz, dass die Empfehlungen des Wissenschaftsrats für eine Gliederung des Studiums [72] in der welschen Schweiz weitgehend verwirklicht sind. Auch hier ist die Entwicklung in der deutschen Schweiz etwas zurückgeblieben. Hochschulrektorenkonferenz und Hochschulkonferenz beauftragten eine Kommission, die Fragen der Studienreform genauer abzuklären und die entsprechenden Bestrebungen an den Hochschulen zu unterstützen und zu koordinieren [73]. Auch zur Prüfung von Vorschlägen für die Verbesserung des Stipendienwesens wurde eine Kommission eingesetzt [74]. Der Verband der Schweizerischen Studentenschaften leitete die Unterschriftensammlung für eine Volksinitiative zur Studienfinanzierung . nach dem « Lausanner Modell » ein [75].
Noch bevor sich die Spannungen an der Universität ernstlich verschärft hatten, hiessen die Zürcher Stimmbürger im März trotz der ablehnenden Haltung verschiedener studentischer Organe eine Vorlage gut, die für eine Teilverlegung der kantonalen Hochschule nach dem Strickhofareal im Zeitraum von 20 Jahren Aufwendungen von rund 1 Mia Fr. vorsieht [76]. Der Entscheid wurde in einzelnen Kommentaren auf die Bildungsfreundlichkeit der erstmals mitstimmenden Frauen zurückgeführt [77]. Die 1970 für Fragen der Neugründung von Hochschulen eingesetzte Kommission [78] konnte ihre Arbeiten noch nicht abschliessen, so dass in bezug auf das Anerkennungsgesuch einer Hochschule Luzern noch kein Entscheid getroffen wurde [79]. Der Regierungsrat des Kantons Aargau wählte den Gründungsausschuss für eine Hochschule für Bildungswissenschaften, dem neben wissenschaftlichen Fachleuten der aargauische und der solothurnische Erziehungsdirektor angehören. Bis 1976 soll eine definitive Hochschulvorlage ausgearbeitet, mit ersten Forschungsprojekten indessen unmittelbar begonnen werden [80]. An einer Hochschule in der italienischen Schweiz bekundete auch die Bündner Regierung ihr Interesse; sie liess durch eine Kommission die Bedürfnisse Italienisch-Bündens abklären [81].
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Forschung
Da der Bund noch keine verfassungsmässige Grundlage für eine allgemeine Forschungspolitik besitzt, legte der Bundesrat mit dem Bildungsartikel 27 auch einen Artikel 27bis vor, der eine Bundeskompetenz zur Förderung der Forschung im allgemeinen Interesse des Landes sowie zur Errichtung eigener Forschungsstätten begründen soll [82]. Gegen das Vorhaben sprach sich einzig die Hochschulrektorenkonferenz aus, die im Hinblick auf die Einheit von Lehre und Forschung an den Hochschulen einen einzigen Artikel empfahl [83]. Indessen erschwerte die Vielfältigkeit des Hochschulwesens und die Tatsache, dass rund 70 % der schweizerischen Forschungsaufwendungen durch die Privatwirtschaft getragen werden, aber auch das Fehlen von artikulierten Bedürfnissen der Wissenschaft und der Wirtschaft die Formulierung von Grundsätzen für die Forschungsförderung durch den Bund [84]. Die Erhebung über die dringlichen Forschungsbedürfnisse in der Schweiz, die der Wissenschaftsrat im Verlaufe des Jahres auswertete, soll dazu das erforderliche Grundlagenmaterial liefern [85]. Eine Arbeitsgruppe des Wissenschaftsrats prüfte ferner einen Bericht der Kommission Allemann über ein neues Konzept für die Förderung der wirtschaftlich motivierten Forschung durch den Bund, das ebenfalls in eine Neukonzeption der nationalen Forschungsförderung integriert werden soll [86].
Als besonderes Informationsinstrument der zuständigen Bundesorgane wurde bei der Eidg. Parlaments- und Zentralbibliothek eine Dokumentationsstelle für Wissenschaftspolitik errichtet. Diese sollte insbesondere auch der Intensivierung einer Zusammenarbeit mit den Dokumentationsstellen des Europarats und der OECD dienen [87]. Die Kontakte mit der OECD verstärkten sich. Die schweizerische Wissenschaftspolitik wurde von dieser Organisation einer Prüfung unterzogen, deren Ergebnis eine schweizerische Delegation im Frühling mit Vertretern der OECD besprachen; auf schweizerischer Seite wies man speziell auf die Probleme hin, die sich für unsere Wissenschaftspolitik aus der föderativen Staatsstruktur ergeben [88]. Eine Konferenz der Wissenschaftsminister der OECD betonte, dass sich die Forschung vermehrt der Umwelt, dem Gesundheitswesen, dem Bildungswesen und dem Städtebau zuwenden sollte [89]. Diese Neuorientierung entsprach den von Vertretern der schweizerischen Forschungspolitik wiederholt geäusserten Grundsätzen [90]. Die Vorbereitungen für ein Institut für Konfliktforschung und Friedenssicherung wurden weitergeführt ; der Bundesrat leitete eine von Botschafter Ganz ausgearbeitete Projektstudie dem Wissenschaftsrat und der Zentralstelle für Gesamtverteidigung zur Stellungnahme zu [91]. Für den weiteren Ausbau der eidgenössischen landwirtschaftlichen Forschungsanstalten bewilligten die Räte Kredite von rund 100 Mio Fr. [92]. Der Bundesrat anerkannte die Schweizerische Osteuropa-Bibliothek in Bem und das Institut für experimentelle Krebsforschung in Lausanne als Institutionen, die aus den für die Hochschulförderung bereitgestellten Bundesmitteln subventioniert werden sollen [93].
Die europäische Zusammenarbeit machte namentlich auf den Gebieten der Hochenergiephysik und der Raumfahrt Fortschritte. Die Entwicklung, die sich im vorangegangenen Jahr in der Frage des Standorts des Super-CERN-Projekts angebahnt hatte [94], kam zum Abschluss: der Rat der europäischen Organisation für kernphysikalische Forschung (CERN) beschloss den Bau der Anlagen in Meyrin [95]. Auf Antrag des Bundesrates stimmten die Räte in der Folge einer Beteiligung der Schweiz am Super-CERN zu und bewilligten den notwendigen Verpflichtungskredit für Landerwerb und Ausbau der Infrastruktur [96]. Diese Beteiligung der Schweiz am Super-CERN stand in engem Zusammenhang mit der schwerpunktmässigen Förderung der Hochenergiephysik auch auf nationaler Ebene. Die Bauarbeiten am Schweizerischen Institut für Nuklearforschung in Villigen (AG) konnten planmässig weitergeführt werden ; die Forschung soll 1974 beginnen [97]. Der Bundesrat genehmigte eine von einer Expertenkommission ausgearbeitete Verordnung über die Organisation und den Betrieb des Eidgenössischen Instituts für Reaktorforschung; neben den Forschungsarbeiten über schnelle Brutreaktoren sollten Fragen der. nuklearen Sicherheit und des Umweltschutzes im Zusammenhang mit dem Bau von Atomkraftwerken studiert und die Ausbildungstätigkeit erweitert werden [98]. Schwierigkeiten in der europäischen Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Raumforschung [99] konnten mit der Verabschiedung neuer Richtlinien der Europäischen Organisation für Weltraumforschung (ESRO) überwunden werden. Ein obligatorisches wissenschaftliches Minimalprogramm sollte durch die Entwicklung eines Flugsicherungs-, eines Wetterbeobachtungs- und eines Fernmeldesatellitensystems ergänzt werden. Eine Vorlage über die Beteiligung der Schweiz wurde in Aussicht gestellt [100] .Der Bundesrat unterzeichnete schliesslich fünf Übereinkommen der europäischen Ministerkonferenz für Wissenschaft und Technologie (COST), die vor allem den Aufbau eines Informationsnetzes und Fragen des Umweltschutzes betrafen [101].
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[1] Wortlaut des Entwurfs in BBI, 1971, II, S. 1016 ff.
[2] Arbeitsgruppe Perspektivstudien (F. Kneschaurek), Entwicklungsperspektiven der schweizerischen Volkswirtschaft bis zum Jahre 2000, Teil IV : Perspektiven des schweizerischen Bildungswesens, St. Gallen 1971, zitiert: Perspektiven.
[3] Vgl. unten, S. 141.
[4] Zum folgenden vgl. BBI, 1971, II, S. 1019 ff.
[5] TG (NZZ, 332, 20.7.71); SG (TA, 166, 20.7.71); BS (BN, 299, 21.7.71); LU (NZZ, 335, 22.7.71); AR (TA, 170, 24.7.71); SO (NZZ, 348, 29.7.71).
[6] Wissenschaftsrat (Wissenschaftspolitik. 5/1971, Heft 3, S. 29 ff.); SP (BBI, 1971, II, S. 1021); LdU (ebenda); SGB (NZZ, sda, 303, 3.7.71; gk, 28, 12.8.71); Verband der Schweiz. Studentenschaften (NZ, 338, 27.7.71); Gesellschaft für Hochschule und Forschung (Lb, 177, 3.8.71); Verband Schweiz. Mittelschüler (NZZ, sda, 359, 5.8.71); Schweiz. Liberaler Studentenverband (NZZ, 367, 10.8.71); Schweiz. Gemeinnützige Gesellschaft (NZZ, 377, 16.8.71).
[7] Vgl. SPJ, 1970, S. 146; diese Verankerung verlangten die Kantone AG (NZ, 398, 31.8.71); BL (BBI, 1971, II, S. 1024); ferner die CVP (ebenda); SP (ebenda); SGB; CNG (ebenda, S. 1025); Schweiz. Liberaler Studentenverband; Verband Schweiz. Mittelschüler; Verband der Schweiz. Studentenschaften. Gegen ein Recht auf Bildung sprachen sich der Vorort und der Zentralverband schweiz. Arbeitgeber-Organisationen aus (NZ, 338, 27.7.71; NZZ, sda, 338, 23.7.71).
[8] TA. 304, 29.12.71. Entwurf und Botschaft in BBI, 1972, I, S. 375 ff.
[9] NZZ, 328, 18.7.71; NZ. 356, 6.8.71; 360, 9.8.71. Vgl. Perspektiven, S. 91 u. S. 81 f.
[10] Perspektiven, S. 128 ff.
[11] Material zur Bildungsdiskussion in La Suisse au-devant de l'éducation permanente, Lausanne 1971; Civitas, 26/1970-1971, H. 12, Sonderheft Bildungspolitik; Schulprobleme, Zürich 1970 (Dossier Schweiz); NZZ, 61, 7.2.71; 304, 4.7.71.
[12] NZZ, 73, 14.2.71; 249, 2.6.71.
[13] BBI, 1971, II, S. 1001 ff.
[14] Mitteilungen der Schweizerischen Dokumentationsstelle für Schul- und Bildungsfragen (vorher Zentrale Informationsstelle für Fragen des Schul- und Erziehungswesens in der Schweiz: NZZ, sda, 32, 21.1.71), 10/1971, Nr. 40, S. 9: bis Jahresende traten dem Konkordat folgende Kantone bei: 1970: AI und NE. 1971: OW, SO, VD, BL, GL,NW, LU, UR, SZ, ZG, GE, ZH, SG, VS, AR, FR.
[15] NBZ, 128, 5./6.6.71; TA, 226, 28.9.71; NZZ, 464, 6.10.71.
[16] Es handelt sich um die Kantone AI, ZG, LU, SG, UR und VS. Vgl. unten, S. 172 f.
[17] NZN, 129, 7.6.71; NZZ, 412, 5.9.71; 474, 12.10.71; 21, 13.1.72.
[18] Bund, 214, 14.9.71; 274, 23.11.71.
[19] NZZ (sda), 67, 10.2.71.
[20] Vgl. SPJ. 1970, S. 149 f.; zum Versuch siehe Erziehungs-Departement des Kantons Solothurn, Schulversuch Gesamtschule Dulliken, 2. Bericht, Solothurn 1971.
[21] NZ, 26, 18.1.71; 30, 20.1.71; 44, 28.1.71; 56, 4.2.71; 66, 10.2.71; 232, 25.5.71; NZZ, 420, 9.9.71; 450, 28.9.71; 517, 5.11.71; Bund, 214, 14.9.71. EUGEN EGGER, « Die Gesamtschule in Europa — Entwicklung und Erfahrungen », in Schulprobleme, Zürich 1970. Zu den Vorbereitungen weiterer Gesamtschulversuche in BL, BS, SG, SO und ZH vgl. URS HAEBERLIN, Der Weg zur Gesamtschule, Kreuzlingen 1971.
[22] GdL, 44, 23.2.71; 46, 25.2.71.
[23] Vgl. SPJ, 1970, S. 150; Aarau: BN, 25, 19.1.71; NZZ, 30, 20.1.71; Lb, 204, 3.9.71. Genf: JdG, 125, 2.6.71.
[24] Vgl. SPJ, 1970, S. 150 f.
[25] Bund, 63, 17.3.71; Lb, 153, 6.7.71; Ostschw. 131, 3.6.71.
[26] NZZ (sda), 551, 25.11.71; 594, 21.12.71.
[27] BBl, 1971, II, S. 1024.
[28] AZ, 53, 5.3.71. Ähnliche Forderungen stellte der Schweiz. Werkbund auf, als Übergangslösung bis zur Einführung einer Gesamtschule mit integrierter Berufsschule: Bund, 248, 24.10.71; vgl. dazu Schweiz. Gewerbe-Zeitung, 48, 26.11.71.
[29] NZ, 22, 15.1.71; 191, 28.4.71; 266, 15.6.71; 270, 17.6.71; 272, 18.6.71; 295, 2.7.71; BN, 161, 26./27.6.71; 340, 16.8.71; NZZ, 417, 8.9.71; AZ, 227, 29.9.71; Tw, 275, 24.11.71.
[30] Neue Berufsmittelschulen wurden eröffnet in BL (NZ, 28, 19.1.71; 507, 3.11.71); BS (NZ, 30, 20.1.71; 60, 7.2.71); GR (NBüZ, 333, 5.11.71); LU (TA, 239, 13.10.71); SH (NZN, 115, 19.5.71); SO (Vat., 117, 22.5.71); TG (Lb, 94, 24.4.71). Eine erste Berufsmittelschule für kaufmännische Lehrlinge wird in Zürich errichtet: NZZ, 326, 16.7.71.
[31] BBI, 1971, II, S. 1209; Bund, 141, 21.6.71.
[32] NZN, 271, 19.11.71; TA, 274, 23.11.71.
[33] Interpellation Meyer (fdp, LU) und Antwort BR: Sten. Bull. NR, 1971, S. 386 ff.; Tat, 296, 17.12.71; Bund, 182, 8.8.71.
[34] Eine Totalrevision wird von der Kommission Grübel (vgl. SPJ, 1970, S. 151) vorbereitet.
[35] BBI, 1971, II, S. 1207 ff.
[36] Vorschlag BR: 40 % für finanzschwache, 33 % für finanzmittelstarke, 26 % für finanzstarke Kantone; Vorschlag Parlament: 45 % für finanzschwache, 37,5 % für finanzmittelstarke, 30 % für finanzstarke Kantone. NR: Sten. Bull. NR, 1971, S. 1424 ff.; StR: Bund, 56, 7.3.72; Schlussabstimmung: Bund, 59, 10.3.72.
[37] Vgl. SPJ, 1970, S. 151. Motionen Renschler (sp, ZH) und Fischer (fdp, BE): Sten. Bull. NR, 1971, II, S. 389 ff.; NZZ (sda), 415, 7.9.71; TA, 218, 18.9.71; Schweiz. Gewerbe-Zeitung, 49, 3.12.71.
[38] NZZ (sda), 222, 14.5.71; GdL, 148, 29.6.71; SJ, 18, 1./2.5.71.
[39] JdG, 155, 7.7.71. Vgl. auch NZZ (sda), 529, 12.11.71. In den Kantonen SO und VD beantragten die Regierungen vier Wochen Ferien für Lehrlinge: SO (NZZ, upi, 546, 23.11.71); VD (TLM, 308, 4.11.71; GdL, 261, 9.11.71).
[40] Botschaft in BBI, 1971, II, S. 599 ff.; Bundesbeschluss ebenda, S. 2001 f.
[41] Lib., 206, 7.6.71; GdL, 129, 7.6.71. Vgl. oben, S. 95.
[42] NZZ, 234, 23.5.71; Vat., 278, 29.11.71.
[43] Perspektiven, S. 117, Tab. 27: 1970: 42 300; 1980: 64 000; 1990: 74 000; 2000: 85 000. Von 1958/59 bis 1969/70 hatten sich die Studentenzahlen an den kantonalen Hochschulen bereits verdoppelt, von 15 133 auf 32 820 Studierende: BBl, 1971, I, S. 1543.
[44] Wissenschaftspolitik, 5/1971, H. 4, S. 15. Die gesamten Hochschulaufwendungen betrugen 1960: 162 Mio; 1965: 312 Mio; 1969: 606 Mio Fr.
[45] BBI, 1971, II, S. 1022. Zustimmung insbesondere von den Hochschulkantonen BS, BE, FR, SG, ZH.
[46] Bundesrat Tschudi im NR: Sten. Bull. NR, 1971, S. 1456.
[47] Wissenschaftspolitik, 5/1971, H. 4, S. 17 f.
[48] Ausbildungskapazität, Studienreform, Strukturreform, Ist-Zustand und Planung an den schweizerischen Universitäten, eine Bestandesaufnahme der Schweizerischen Hochschulkonferenz, Bern 1971, zitiert: Bestandesaufnahme, S. 273.
[49] Vgl. SPJ, 1970, S. 155; Gesch.ber., 1971, S. 82.
[50] Vgl. SPJ, 1970, S. 155. Zur Kritik am Jermann-Bericht vgl. Perspektiven, S. 1 ff; S. 91; MARTIN KOHLI, « Ist Bildungsplanung überflüssig? » in Orbis Scientiarum, 1/1971, Nr. 2, S. 3 ff.; FRANZ WYSS, « Bildungsplanung als Politikum, eine Stellungnahme zum Bericht Jermann », Dokumentation des Verbandes der Schweizerischen Studentenschaften, 1971; Mitteilungsblatt des Delegierten für Konjunkturfragen, 27/1971, S. 29 ff.; NZZ, 322, 15.7.71; Postulat Leu (cvp, LU): Sten. Bull. StR, 1971, S. 249 ff.
[51] Bund, 63, 17.3.71; NZZ (sda), 131, 19.3.71; GdL, 109, 12.5.71.
[52] Ein von der Hochschulkonferenz angeregtes Konkordat zur Verhinderung eines numerus clausus wurde von den Kantonen abgelehnt: Bund, 13, 18.1.71; NZZ, 128, 18.3.71. Zur besonderen Problematik des numerus clausus für Medizin-Studenten vgl. Bund, 57, 10.3.71; 157, 9.7.71; Schweizerische Hochschulkonferenz, Jahresbericht 1971, S. 18 ff.
[53] Bestandesaufnahme, S. 131 ff.
[54] Vgl. SPJ, 1970, S. 154 f.
[55] Bestandesaufnahme, S. 134 ff.
[56] Kleine Anfrage Gut (fdp, ZH): NZZ, 127, 17.3.71; Antwort BR: NZZ (sda), 231, 21.5.71.
[57] Vgl. SPJ, 1970, S. 155. Motionen Eisenring (cvp, ZH) und Hofmann (cvp, SG): Sten. Bull. StR, 1971, S. 173 ff.; gleichlautende Motion Hummler (fdp, SG): Sten. Bull. NR, 1971, S. 383 ff.; Berner Standesinitiative für Revision des Hochschulförderungsgesetzes, der Bundesversammlung eingereicht: NZZ, 335, 22.7.71. Entwurf BR in BBI, 1971, I, S. 1568 ff. Für das Folgende siehe ebenda, S. 1540 ff.
[58] Die Richtlinien wurden von der Hochschulkonferenz im Dezember genehmigt. Weiter prüfte sie die Frage einer allgemeinen obligatorischen Voranmeldung für alle Studienrichtungen, wie sie bereits für die medizinischen Fakultäten gebräuchlich ist: Mitteilungen der Schweizerischen Dokumentationsstelle für Schul- und Bildungsfragen, 10/1971, Nr. 41, S. 13. Richtlinien in Wissenschaftspolitik, 1972, Nr. 1, S. 35 f.
[59] Vgl. Interpellation Schürmann (cvp, SO): Sten. Bull. NR, 1971, S. 378 ff. Ein vorgesehener « Dienst für Fragen der Hochschulplanung » sollte im Auftrag von Bund und Kantonen Grundlagenarbeit zu mittel- und langfristigen Entwicklungsproblemen leisten: Schweizerischer Wissenschaftsrat, Jahresbericht 1971, S. 25.
[60] Sten. Bull. StR, 1971, S. 531 ff., 883; Sten. Bull. NR, 1971, S. 1439 ff.; 1451 ff.; 1712. Vgl. auch Interpellation Schlegel (sp, SG), ebenda, S. 1686 ff.
[61] JdG, 66, 20./21.3.71; AZ, 95, 26.4.71; NZZ, 265, 11.6.71. Der Studenten-Ring Zürich ist eine der Gruppen, deren Ziel eine Hochschulreform unter Beachtung der demokratischen Spielregeln ist. Vgl. Schweizer Universitäten zwischen Experiment und Gesetz, Zürich 1971.
[62] Zürich: NZZ, 256, 6.6.71; 265, 11.6.71; Ww, 27, 9.7.71. Lausanne: TLM, 37, 6.2.71; NZZ, 70, 12.2.71.
[63] Lausanne (Forderung nach Errichtung eines Lehrstuhls für marxistische Ökonomie): TLM, 147, 27.5.71; 166-168, 15.-17.6.71; 182, 1.7.71; NZ, 290, 29.6.71. Genf (Besetzung der Architekturschule wegen Nichtberücksichtigung von Berufungsvorschlägen): 1dG, 127, 4.6.71; 128, 5./6.6.71.
[64] Universität Zürich, Fall Rothschild : NZZ, 200, 2.5.71; 207, 6.5.71; AZ, 107, 10.5.71; 113, 17.5.71; NZN, 146, 26.6.71. ETH Zürich : NZZ, 290, 25.6.71; 296, 29.6.71; 302, 2.7.71; Bund, 153, 5.7.71; TA, 154, 6.7.71; 155, 7.7.71.
[65] NZN, 156, 8.7.71; 157, 9.7.71; NZZ, 312, 8.7.71; 313, 9.7.71; 316, 11.7.71; AZ, 157, 9.7.71; NZ, 310, 11.7.71; Fraktionserklärung von EVP, BGB, FDP, LdU und NA im Kantonsrat, die die Massnahme unterstützte : NZZ, 319, 13.7.71; 523, 9.11.71; TA, 262, 9.11.71.
[66] NZZ, 577, 10.12.71; NZZ (sda), 579, 12.12.71; 583, 14.12.71; AZ (sda), 292, 14.12.71. Disziplinarfälle Universität ZH: AZ, 283, 3.12.71. Disziplinarfall ETH Zürich: NZZ, 571, 7.12.71; TA, 286, 7.12.71. Petition für geordneten Lehrbetrieb und Aufhebung der Zwangsmitgliedschaft in der Studentenschaft, mit 2000 Unterschriften eingereicht: NZZ, 582, 14.12.71; NZZ (sda), 602, 27.12.71.
[67] PS, 54, 19./20.171; TLM, 83, 24.3.71; 158, 7.6.71; Bestandesaufnahme, S. 241 ff.
[68] VO, 78, 3.4.71; 108, 13.5.71; PS, 65, 5.4.71. Die Studenten beanstandeten insbesondere die fehlende Mitbestimmung bei Professorenwahlen.
[69] BN, 486, 17.11.71; NZ, 603, 31.12.71. Den Studenten wurde Mitbestimmung auf den verschiedenen Ebenen (Fakultät, Institut, Abteilung) gewährt, jedoch ein neues Berufungsverfahren ohne Mitwirkung von Studentenvertretern eingerichtet.
[70] Lb, 286, 8.12.71; NZZ, 579, 12.12.71.
[71] Gesch.ber., 1971, S. 92.
[72] Vgl. SPJ, 1967, S. 120. Ein neuer Bericht über Fragen der Studien- und Strukturreform ist vorgesehen: Schweizerischer Wissenschaftsrat, Jahresbericht 1971, S. 9f.
[73] Bestandesaufnahme, S. 179; NZZ (sda), 296, 29.6.71.
[74] Gesch.ber., 1971, S. 80; Bund, 301, 24.12.71. Vgl. Motion Honegger (fdp, ZH) und Postulat Ulrich (cvp, SZ) für Harmonisierung des Stipendienwesens: Sten. Bull. StR, 1971, S. 755 ff.; Entwurf der Zürcher Freisinnigen für Revision des eidg. Stipendiengesetzes: NZZ (sda), 23, 15.1.71.
[75] Vgl. SPJ, 1970, S. 155 f.; Bund, 42, 21.2.71; NZ, 118, 14.3.71; Tw, 65, 19.3.71.
[76] Vgl. SPJ. 1970, S. 156, 182.
[77] Zur Opposition der Studentenschaft: AZ, 23, 29.1.71; NZZ. 84, 20.2.71. Für die Vorlage sprachen sich die Studenten der Medizin, der Biologie, der Chemie und die Assistentenvereinigung aus: NZZ (sda), 45, 28.1.71; 88, 23.2.71; 95, 26.2.71; 98, 1.3.71. Zur Vorlage: NZZ, 53, 2.2.71; 93, 25.2.71. Einzig die liberalsozialistische Partei gab die Nein-Parole aus: AZ (sda), 50, 2.3.71. Abstimmungsresultat: 217 063 Ja : 129 806 Nein: AZ, 61, 15.3.71; NZZ, 128, 15.3.71.
[78] Vgl. SPJ, 1970, S. 156.
[79] Sten. Bull. StR, 1971, S. 537; 539.
[80] TA, 244, 19.10.71; Bund, 291, 13.12.71. In Aarau nahm auch das Sekretariat der Koordinationsstelle für Bildungsforschung seine Tätigkeit auf: Wissenschaftspolitik, 1972, Nr. 1, S. 43 ff.
[81] NZZ (sda), 5, 5.1.71.
[82] BBI, 1971, II, S. 1017.
[83] Ebenda, S. 1025 ff.; mehrere Vernehmlassungen forderten, dass im Forschungsartikel die Bildungsforschung namentlich erwähnt werde. Zum Stand der Bildungsforschung vgl. Institut romand de recherches et de documentation pédagogiques, Enquête sur l'état de la recherche pédagogique en Suisse, Neuchâtel 1971.
[84] KARL SCHMID, « Probleme der schweizerischen Wissenschaftspolitik », in Wissenschaftspolitik, 5/1971, H. 4., S. 12 ff.
[85] Vgl. SPJ, 1970, S. 157. Gesch.ber., 1971, S. 82. Orientierung über den Stand der Arbeiten in Wissenschaftspolitik, 1972, Nr. 1, S. 11 ff.
[86] Gesch.ber., 1971, S. 220 f.; Schweizerischer Wissenschaftsrat, Jahresbericht 1971, S. 29. Der BR erhöhte den Zusicherungskredit der Kommission von 2,5 auf 3 Mio Fr.: NZZ, 474, 12.10.71.
[87] NZZ, 140, 25.3.71.
[88] OCDE, Politiques nationales de la science, Suisse, Paris 1971; Wissenschaftspolitik, 1972, Nr. 1, S. 72 f.; JdG, 99, 30.4.71; NZZ, 194, 28.4.71; 200, 2.5.71.
[89] Wissenschaftspolitik, 5/1971, H. 3, S. 49 ff.
[90] Vgl. SPJ, 1970, S. 157 f.; Gesch.ber., 1971, S. 80. Vgl. auch Postulat Reimann (cvp, AG): Sten. Bull. StR, 1971, S. 759; Postulat Grünig (fdp, AG): Sten. Bull. NR, 1971, S. 1601.
[91] NZZ, 71, 12.2.71; NZZ (sda), 259, 8.6.71. Vgl. SPJ, 1970, S. 157. Zur Diskussion in der Öffentlichkeit vgl. NZ, 88, 23.2.71; 465, 10.10.71; 477, 17.10.71; 482, 20.10.71; 489, 24.10.71; 603, 31.12.71; SJ, 22, 29./30.5.71; TA, 148, 29.6.71; Tw, 245, 20.10.71; Lb, 191, 19.8.71; 286, 8.12.71.
[92] Sten. Bull. StR, 1971, S. 738 ff.; Sten. Bull. NR, 1971, S. 1567 ff. Botschaft BR in BBI, 1971, II, S. 557 ff.; Bundesbeschluss in BBI, 1971, II, S. 2012 f. Vgl. oben., S. 95.
[93] NZZ, 183, 22.4.71; NZZ (sda), 297, 30.6.71.
[94] Vgl. SPJ, 1970, S. 157.
[95] JdG, 42, 20./21.2.71. Kostenvoranschlag 1125 Mio Fr., Anteil der Schweiz 3 %.
[96] Botschaft BR in BBI, 1971, I, S. 915 ff.; Beschluss StR: Sten. Bull. StR, 1971, 5.206 ff.; 349; Beschluss NR: Sten. Bull. NR, 1971, S. 453 ff.; 650.
[97] Vgl. SPJ, 1967, S. 124; Gesch.ber., 1971, S. 84 f.
[98] Vgl. SPJ; 1969, S. 137; Gesch.ber., 1971, S. 84; NZZ (sda), 475, 12.10.71. Zur im StR geforderten Zusammenarbeit von SIN und EIR vgl. Sten. Bull. StR, 1971, S. 251 ff.
[99] Vgl. SPJ, 1968, S. 127.
[100] Gesch.ber., 1971, S. 21; NZZ, 327, 17.7.71; 428, 14.9.71. Vgl. dazu Interpellation Wartmann (fdp, AG): Sten. Bull. NR, 1971, S. 455 ff.
[101] NZZ (sda), 551, 25.11.71.
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