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Infrastruktur und Lebensraum
Energie
Des réserves sont émises contre une extension illimitée de la production énergétique — Controverse autour d'une initiative populaire argovienne visant à interdire la construction de nouvelles centrales hydroélectriques sur la Reuss — Mise en service de nouvelles centrales nucléaires — Le Conseil fédéral refuse l'autorisation de prélever des eaux de refroidissement destinées à de nouvelles centrales nucléaires en Argovie ; discussion sur les effets des tours de refroidissement — Demande de subventions fédérales pour la prospection de pétrole et de gaz naturel — Permis définitif d'exploitation pour la raffinerie de Cressier — Critique d'une installation de transbordement de mazout dans le Rheintal saint-gallois — Arrivée à Bâle de la première importation de gaz naturel — L 'économie gazière suisse participe à la construction d'une conduite de gaz de Hollande en Italie.
Energiepolitik
Die schweizerische Energiewirtschaft war weiterhin bemüht, die Deckung des steigenden Bedarfs durch die Erweiterung der Produktion und die Erschliessung neuer Quellen zu sichern. Dabei verschärfte sich — insbesondere im Bereich der Atomenergie — das Problem, wie sich ein rein bedarfsorientiertes Wachstum mit der Notwendigkeit vereinbaren lasse, die natürlichen Lebensgrundlagen zu erhalten.
Das Eidg. Amt für Energiewirtschaft veröffentlichte wie schon 1967 eine Studie über die Entwicklung der Energieversorgung mit einer Prognose. Diese nahm für die Zeit bis 1980 einen jährlichen Zuwachs des gesamten Energieverbrauchs von 5,1 % an (1959-1969: 7,6 %). Der Anteil der Erdölprodukte (einschliesslich öl-thermische Kraftwerke) würde dabei kaum mehr steigen (1980: 79,9 %; 1971: 79,7 %), wohl aber derjenige des Erdgases (auf 3,5 %). Der Elektrizitätsbedarf (ohne ölthermische Kraftwerke) bliebe anteilmässig stationär (1980:15,3 %;1971:15,4%), wobei die Atomkraft 1980 etwa einen Drittel decken würde; die Voraussage rechnete mit einer nuklearen Leistung von 2500 MW [1].
Gegenüber einer unbeschränkten Steigerung der Energieproduktion erhoben Wissenschafter und Vertreter des Umweltschutzes ernste Bedenken; unter Hinweis auf die Möglichkeit unberechenbarer Klimaveränderungen durch die Abfallwärme wurde eine Verlangsamung der Verbrauchszunahme, ja eine Rationierung der Energie postuliert [2]. Die Komplizierung der Energiepolitik durch neue Aspekte der Umweltgefährdung trug dazu bei, die Fertigstellung des vom Bundesrat in den « Richtlinien » von 1968 angekündigten umfassenden Berichts über die Energieversorgung zu verzögern [3]. Neben der Produktionsausweitung stiess auch der Ausbau des Stromleitungsnetzes auf Hindernisse, die den Verband schweizerischer Elektrizitätswerke zu einer Eingabe an den Bundesrat veranlassten; diese beanstandete namentlich die oft mehrjährige Dauer des Bewilligungsverfahrens [4].
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Wasserkraft
Der Fortgang des Ausbaus der Wasserkräfte führte zur Einweihung der Engadiner Kraftwerke. Sie wurden als zweitletzte Grossanlage ihrer Art auf Schweizer Boden bezeichnet, und es fehlte nicht der Hinweis auf die durch natürliche und politische Hindernisse bedingten hohen Erstellungskosten [5]. Zusätzliche Wasserkraftwerke wird man künftig hauptsächlich zur Deckung der Bedarfsspitzen benötigen, wobei die Form der Pumpspeicheranlage im Vordergrund steht, welche Überschussenergie in Zeiten geringen Bedarfs zur Füllung von Speichern mit Pumpwasser aus tieferen Lagen verwendet. Das Eidg. Amt für Wasserwirtschaft führte eine Untersuchung zum Abschluss, welche 26 Standorte bezeichnete, die sich energiewirtschaftlich eignen und zugleich den Erfordernissen des Umweltschutzes Rechnung tragen [6].
Im Aargau erregte die Frage der energiewirtschaftlichen Nutzung der Reuss noch einmal die öffentliche Meinung. Ein Gesamtprojekt für die Neugestaltung des Reusstals oberhalb Bremgartens, das die Gewinnung und Sicherung landwirtschaftlichen Bodens mit einer Ausscheidung von Naturschutzgebieten und einer Steigerung der Energieproduktion verband, war 1969 vom Volk angenommen und 1970 gegen eine dem Naturschutz verpflichtete Initiative behauptet worden; nun wurde mit einem zweiten Volksbegehren versucht, ein Verbot neuer Kraftwerkanlagen längs des ganzen aargauischen Reusslaufs durchzusetzen. Weil eine solche Einschränkung das mühsam ausgehandelte Kompromissprojekt durchkreuzt hätte, wandten sich auch die grossen Naturschutzverbände gegen die neue fnitiative. Die aargauische Regierung erklärte sie obendrein aufgrund eines Rechtsgutachtens als verfassungswidrig, da sie die Befugnis der Behörden zur Erteilung von Wasserrechtskonzessionen missachte [7].
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Kernenergie
Die Produktion von Atomenergie wurde im Laufe des Jahres in zwei neuen Werken aufgenommen: im Frühjahr in Mühleberg (BE) und im Herbst in einer zweiten Anlage auf der aargauischen Aareinsel Beznau (Beznau II). Bevor man aber in Mühleberg zum vollen Betrieb übergehen konnte, legte ein Ölbrand das Werk für längere Zeit lahm. Auch Beznau I musste wegen Störungen und Revisionsarbeiten erneut einige Monate ausgeschaltet werden [8]. Im Zuge der Planung weiterer Anlagen ersuchte die Energie de l'Ouest-Suisse (EOS) im Januar um die Standortbewilligung für ein Werk in Verbois (GE) [9], und die Centralschweizerischen Kraftwerke (CKW) interessierten sich für Landerwerb in Inwil (LU) [10].
Die heftigen Auseinandersetzungen um den Bau neuer Atomkraftwerke im Aargau [11] veranlassten den Bundesrat zu einem Entscheid, der die Elektrizitätswirtschaft zu einer bedeutsamen Umstellung zwang, ohne freilich die erregten Gemüter beruhigen zu können. Zwar wurde die Gefahr von Strahlenschäden in der Umgebung der Kraftwerke von Behörden und Experten wiederholt bestritten [12], doch die Landesregierung gab sich aufgrund neuer Untersuchungen Rechenschaft, dass die Kühlung weiterer Reaktoren durch Wasserentnahme aus dem Rhein die Temperatur des erheblich verunreinigten Flusses stärker erhöhen würde, als es in einem Expertenbericht als tragbar bezeichnet worden war [13]. In einer Aussprache legte der Chef des EVED den Vertretern der an Aare und Rhein gelegenen Kantone dar, dass für die nächsten Atomzentralen Flusswasserkühlung nicht mehr in Frage komme, und der Gesamtbundesrat bestätigte diesen Bescheid [14]. Die aargauische Regierung, welche die neuen Kraftwerkprojekte gefährdet sah, zeigte sich darob sehr ungehalten, und auch andere Stimmen warfen dem Bundesrat, der mit den Standortbewilligungen für Kaiseraugst und Leibstadt die Flusswasserkühlung praktisch genehmigt hatte, Kurslosigkeit vor. Es wurde ferner darauf hingewiesen, dass der seinerzeit angenommene Gestehungspreis für Atomenergie durch einen Wechsel des Kühlungssystems merklich erhöht würde [15]. Die Studienkonsortien für beide Projekte trugen jedoch der neuen Lage rasch Rechnung und legten Varianten mit Kühltürmen vor [16]. Die Aussicht auf die Erstellung unförmiger Riesenbauten von rund 100 m Höhe und Durchmesser rief freilich neue Opposition auf den Plan: gegen das. Baugesuch für entsprechende Anlagen in Kaiseraugst wurden mehrere Einsprachen eingereicht, nicht zuletzt aus Kreisen des Fremdenverkehrs. Auch von Kühltürmen wurden klimatische Veränderungen befürchtet [17]. Vertreter der Energiewirtschaft betonten demgegenüber, dass ab 1976 Energieknappheit zu erwarten sei, wenn nicht umgehend mit dem Bau eines weiteren Kernkraftwerkes begonnen werde [18], und Bundesrat Bonvin rief im Interesse einer ungestörten Stromversorgung zur Verständigung aller Beteiligten auf [19]. Das EVED setzte zwei Kommissionen ein. Die eine sollte kurzfristig die Auswirkungen der für Kaiseraugst und Leibstadt vorgesehenen Kühlturmtypen abklären; da sie eingehende meteorologische Studien anordnete, kam sie freilich vor Jahresende noch zu keinen definitiven Ergebnissen. Die andere hatte ganz allgemein die verschiedenen Kühlsysteme zu untersuchen; dabei zog sie auch die Verwendung der Abfallwärme für die Fernheizung von Städten in Betracht [20].
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Erdöl und Erdgas
Die unverminderte Abhängigkeit der schweizerischen Energieversorgung von eingeführtem Erdöl veranlasste den Bundesrat, die Subventionierung der einheimischen Erdöl- und Erdgassuche in Betracht zu ziehen. Er ermächtigte das EVED zu einem Vernehmlassungsverfahren über die Frage, ob der Swisspetrol Holding, die für kostspielige Forschungen und Bohrungen am Alpenrand um einen Beitrag von 30 Mio Fr. ersucht hatte, ein bedingt rückzahlbares Darlehen zu gewähren sei [21]. Namentlich von seiten der Wirtschaftsverbände erfolgten einige negative Reaktionen. Die Swisspetrol wurde deshalb aufgefordert, vorerst die Bereitschaft der Erdölgesellschaften zu einer finanziellen Beteiligung abzuklären [22]. Sie vereinbarte darauf mit der schweizerischen Tochtergesellschaft der Shell ein Schürfprogramm für das Juragebiet [23].
Die Raffinerie von Cressier (NE) erhielt nach fast fünfjähriger Probezeit endlich grünes Licht: die 1965 eingesetzte Eidgenössische Oberaufsichtskommission gab ihr Einverständnis zur definitiven Betriebsbewilligung durch die neuenburgische Regierung [24]. Im Kanton St. Gallen, wo ein früheres Raffinerieprojekt gescheitert war, eröffnete sich nun doch die Aussicht auf eine unmittelbare Nutzung der Rohrleitung Genua-Ingolstadt, in der seit 1966 öl durch das ostschweizerische Rheintal fliesst. Die 1964 gegründete Rheintal-Raffineriegesellschaft, deren Aktienmehrheit 1970 von einer Tochtergesellschaft des staatlichen italienischen Erdölkonzerns ENI übernommen worden war, ersuchte um die Bewilligung für den Bau einer Reinigungs- und Umschlagsanlage für Heizöl. Die sanktgallische Regierung, die sich von der Anlage eine Verbilligung des in der Ostschweiz besonders teuren Heizöls und auf weitere Sicht anscheinend auch noch die Errichtung einer Raffinerie versprach, zeigte sich der Initiative gewogen. Diese stiess jedoch auf Widerstand, namentlich bei Ölimporteuren, die eine Monopolstellung des bereits an der Rohrleitung massgeblich beteiligten ENI-Konzerns befürchteten; es kam zu Einsprachen gegen eine Konzessionierung der erforderlichen Anschlussleitung beim Bund und zu Angriffen auf die Regierung im Grossen Rat und in einer Inseratenkampagne [25]. Der Misserfolg des freisinnigen Baudirektors Frick bei den Ständeratswahlen wurde mit dessen Erdölpolitik in Zusammenhang gebracht [26].
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Entscheidende Schritte wurden zur Versorgung des Landes mit Erdgas getan. Im August konnte der Gasverbund Mittelland damit beginnen, die Bezüger der Region Basel mit Naturgas aus Frankreich zu beliefern [27]. Neue Perspektiven eröffneten sich, da die SNAM, eine Tochtergesellschaft der ENI, die schon den Bau der Erdölleitung Genua-Ingolstadt veranlasst hatte, sich 1970 für die Erstellung einer besonderen Rohrleitung von Oberitalien zu den holländischen Erdgasfeldern entschieden hatte. Die schweizerische Gaswirtschaft hatte sich, von den Bundesbehörden unterstützt, in die Verhandlungen eingeschaltet, und im Februar 1971 konnte ein Vertrag über Bau und Betrieb des schweizerischen Teilstücks abgeschlossen werden, welcher der Schweiz ein festes Transportrecht einräumte. Der Bundesrat erklärte sich bereit, die erforderliche Konzession zu erteilen, als deren Träger nach Rohrleitungsgesetz freilich nur eine Gesellschaft mit schweizerischer Kapitalmehrheit in Betracht kommt [28]. Auf Anregung des EVED schlossen sich darauf die drei bestehenden Gasverbünde (Mittelland, Ostschweiz und Gaznat) mit dem Verband schweizerischer Gaswerke zu einer Aktiengesellschaft für Erdgas zusammen, die bereits im Juni mit der SNAM die Transitgas AG als mehrheitlich schweizerische Trägergesellschaft für das Teilstück zwischen Möhlin (AG) und dem Griespass gründete [29]. Da die ausländischen Interessenten eine Inbetriebnahme der Leitung vor Ende 1973 vorgesehen hatten, wurde mit den Bauvorbereitungen schon vor Erteilung der Konzession begonnen, was insbesondere im Haslital (BE) einige Opposition in der Bevölkerung auslöste [30].
Die Aussicht auf einen infolge günstiger Transportverhältnisse relativ billigen und ausserdem von Umweltschutzauflagen weniger belasteten Energieträger, der zudem die wegen Verzögerung des Atomkraftwerkbaus drohende Versorgungslücke zu überbrücken versprach, liess das Interesse an Gasbezügen sprunghaft ansteigen, so dass die Gaswirtschaft, die eben noch um ihre Existenz gebangt hatte, nun plötzlich bremsen und vor übertriebenen Erwartungen warnen musste [31]. Die Befriedigung der anschwellenden Nachfrage liess beträchtliche Investitionen notwendig erscheinen. So wandte sich die schweizerische Gaswirtschaft an den Bund um Subventionen für die Suche nach geeigneten unterirdischen Lagerstätten für die Gasspeicherung. Ein Vemehmlassungsverfahren zeitigte aber seitens der Verbände überwiegend negative Reaktionen [32].
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[1] «Die Entwicklung des Energieverbrauches der Schweiz im Zeitraum 1950 bis 1969 und Vorschau auf die Jahre 1975 und 1980 », in Wasser- und Energiewirtschaft, 63/1971, S. 249 ff.; vgl. « Die Entwicklung des Energieverbrauches der Schweiz im Zeitraum 1950 bis 1965 und Vorschau auf die Jahre 1970 und 1975 », in Wasser- und Energiewirtschaft, 59/1967, S. 163 ff. Die Zahlen von 1971 sind mitgeteilt vom Eidg. Amt für Energiewirtschaft.
[2] NZZ, 506, 30.10.71; 519, 7.11.71; 536, 17.11.71.
[3] Vgl. Antwort auf Kleine Anfrage von StR Bachmann (fdp, AG) (NZZ, sda, 112, 9.3.71) sowie BBI, 1971, I, S. 881 f.
[4] NZZ, 145, 28.3.71; NZZ (sda), 546, 23.11.71.
[5] Als letzte Anlage gilt Emosson an der Grenze zwischen VS und Frankreich. NBüZ, 254, 27.8.71; BN, 360, 28./29.8.71; NZ, 396, 30.8.71.
[6] M. OESTERHAUS, « Möglichkeiten und Aussichten für Pumpspeicherwerke in der Schweiz », in Documenta Helvetica, 1971, Nr. 12, S. 1 ff.; vgl. SPJ, 1966, S. 71.
[7] NZZ (sda), 193, 28.4.71; TA, 262, 9.11.71; 266, 13.11.71; 277, 26.11.71; 30, 5.2.72; NZZ, 531, 14.11.71. Vgl. dazu SPJ, 1965, in SJPW, 6/1966, S. 173; SPJ, 1969, S. 157; 1970, S. 125 f. u. 175; ferner unten, S. 165.
[8] Mühleberg: Bund, 146, 27.6.71; 175, 30.7.71; Beznau II : NZZ (sda), 497, 25.10.71; Beznau I: NZ, 108, 8.3.71; Tat, 147, 25.6.71; NZZ (sda), 475, 12.10.71; SPJ, 1970, S. 100.
[9] GdL (sda), 4, 7.1.71; TdG, 5, 8.1.71; JdG, 9, 13.1.71.
[10] TA, 270, 18.11.71.
[11] Vgl. SPJ, 1970, S. 100 f.
[12] NZZ (sda), 186, 23.4.71; 564, 3.12.71; 602, 27.12.71; Bund, 289, 10.12.71.
[13] Vgl. SPJ, 1969, S. 92 f.
[14] NZZ (sda), 110, 8.3.71; 164, 8.4.71; NZZ, 325, 16.7.71. Vgl. auch BR Bonvin in NR: Sten. Bull. NR, 1971, S. 530 ff.
[15] Regierung von AG: NZZ, 137, 23.3.71. Vgl. ferner Bund, 87, 16.4.71; NZZ, 176, 18.4.71; Vat., 99, 30.4.71; Interpellation Binder (cvp, AG) im NR: Sten. Bull. NR, 1971, S. 528 ff. Zu den Standortsbewilligungen vgl. SPJ, 1969, S. 93, zu den Strompreiskalkulationen SPJ, 1965, in SJPW, 6/1966, S. 170.
[16] Kaiseraugst: TA, 160, 13.7.71; Leibstadt: NZZ (sda), 579, 12.12.71.
[17] NZ, 339, 28.7.71; 379, 20.8.71; 389, 26.8.71. Andere Kreise opponierten weiterhin mit dem Argument der Strahlengefahr: NZ, 151, 2.4.71; 520, 11.11.71; 576, 14.12.71.
[18] NZZ (sda), 303, 3.7.71; NZZ, 449, 27.9.71; 505, 29.10.71; 512, 3.11.71.
[19] Anlässlich der Einweihung der Engadiner Kraftwerke (NZZ, 401, 30.8.71).
[20] NZZ, 299, 1.7.71; 471, 10.10.71; 519, 7.11.71; TA, 259, 5.11.71; NZZ (sda), 564, 3.12.71; Gesch.ber., 1971, S. 247. Zur Frage der Fernheizung vgl. auch Interpellation Bächtold (ldu, BE) im NR: Sten. Bull. NR, 1971, S. 521 ff.
[21] NZZ (sda), 319, 13.7.71; TA, 160, 13.7.71. Vgl. SPJ, 1970, S. 102.
[22] Vgl. Gesch.ber., 1971, S. 249; NZZ, 352, 1.8.71. Der SGB lehnte eine Subvention ab und beantragte eine Beteiligung des Bundes am Aktienkapital (NZZ, sda, 398, 27.8.71).
[23] GdL (sda), 290, 13.12.71.
[24] Bund, 29, 5.2.71; NZZ, 99, 1.3.71. Vgl. SPJ, 1966, S. 76.
[25] NZ, 89 u. 90, 24.2.71; NZZ, 135, 22.3.71; NZZ (sda), 301, 2.7.71; BN. 425, 9.10.71; Ww, 43, 29.10.71. Vgl. auch SPJ, 1966, S. 76; 1967, S. 80.
[26] Ostschw., 255, 1.11.71; vgl. oben, S. 31 u. 39.
[27] NZZ, 403, 31.8.71.
[28] NZZ, 157, 4.4.71; 160, 6.4.71.
[29] NZZ (sda), 166, 11.4.71; 293, 28.6.71.
[30] Bund, 168, 22.7.71; 204, 2.9.71; TA, 195, 23.8.71; NZ, 397, 31.8.71. Vgl. Konzessionsgesuch in BBI, I, S. 1582 f.
[31] NZZ, 251, 3.6.71; TA, 224, 25.9.71. In der Elektrizitätswirtschaft wurde der Bau von thermischen Kraftwerken mit Erdgasbetrieb erwogen (NZZ, 160, 6.4.71).
[32] Gesch.ber., 1971, S. 250; TA, 160, 13.7.71; Ostschw., 245, 20.10.71.
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