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Bildung, Kultur und Medien
Kultur, Sprache, Kirchen
Les Chambres fédérales adoptent une révision de la loi sur la fondation Pro Helvetia et augmentent les subventions fédérales annuelles — Elles accroissent également les subventions destinées au maintien et à la promotion de l'entité culturelle et linguistique du canton du Tessin; cependant, à cause des réductions de subventions de la Confédération, elles restreignent celles qui sont attribuées à la minorité linguistique grisonne — Lancement d'une initiative fédérale «en faveur de la culture» — Discussions à propos d'une culture établie ou d'une alternative culturelle dans différentes villes, à Zurich en particulier — La situation financière des créateurs cinématographiques et artistiques reste précaire — Nouvelles discussions à propos des relations entre la Suisse alémanique et la Suisse romande — L'initiative en faveur d'une séparation entre l'Eglise et l'Etat est refusée en votation populaire.
Kultur
Die Bedeutung staatlicher Kulturpolitik und Kulturförderung ist in den vergangenen Jahren wiederholt unterstrichen worden. In der Praxis lag die Kulturförderung jedoch eher im politischen Windschatten und hatte sich mit unverbindlicher Sympathie zu begnügen. Wenige schienen ihre Bedeutung als Integrationsinstrument für kulturelle und sprachliche Minderheiten voll zu erkennen. So erstaunt es auch nicht, dass 1980 die herkömmliche Kulturpolitik, im Gegensatz zu den zentralen Politikbereichen, von den grossen gesellschaftspolitischen Auseinandersetzungen nicht direkt berührt wurde.
Dies zeigte sich am Beispiel der Revision des Bundesgesetzes über die Stiftung Pro Helvetia. Mit dem seit 1972 auf 5,5 Mio Fr. pro Jahr fixierten Bundesbeitrag war die Stiftung nicht mehr in der Lage, ihren gesetzlichen Auftrag zu erfüllen, der neben der Förderung kultureller Beziehungen mit dem Ausland vor allem in Ausgleich und Vermittlung zwischen sprachlichen und kulturellen Gruppen im Inland besteht. Als wesentlichste Anderung wurden die jährlichen Bundesbeiträge aus dem Gesetz herausgenommen; sie werden künftig für eine bestimmte Beitragsperiode in einem nicht dem Referendum unterstellten Bundesbeschluss festgelegt. Der vom Bundesrat für die Jahre 1981–83 beantragte Beitrag von 37,5 Mio Fr. wurde von Stände- und Nationalrat mit Rücksicht auf die Lage der Bundesfinanzen auf 33 Mio Fr. gekürzt. Da auch in diesem Fall die zehnprozentige Subventionskürzung im Sinne der Sparmassnahmen zur Anwendung gelangte, verbleiben Pro Helvetia für die folgenden drei Jahre effektiv 29,7 Mio Fr., die mit einer gestaffelten Erhöhung der Jahresbeiträge auf 8,1 Mio, 9,9 Mio und 11,7 Mio Fr. erreicht werden. Weitere gesetzliche Neuerungen bestehen in der Erhöhung der Mitgliederzahl des Stiftungsrates von 25 auf 35, wodurch die zeitliche Behandlung der Gesuche beschleunigt werden soll, und in der Schaffung einer unabhängigen Rekurskommission, die in umstrittenen Fällen über Zusprechung und Verweigerung von Beiträgen endgültig entscheidet [1]. Die von beiden Räten verabschiedete Gesetzesrevision, insbesondere die Beitragserhöhung, wurde allgemein mit Genugtuung aufgenommen. Kritische Stimmen sprachen von bleibender Konzeptlosigkeit der Kulturförderung und von übertriebenem administrativem Aufwand. Sie befürchteten eine allfällige Abschiebung der bundesrätlichen Verantwortung auf die Rekursinstanz, besonders wenn diese später auch für andere Kulturentscheide des Bundes zuständig sein sollte [2].
Mit einem neuen Bundesgesetz über den Beitrag an den Kanton Tessin zur Wahrung und Förderung seiner kulturellen und sprachlichen Eigenart, das die beiden Kammern des Parlaments oppositionslos passierte, wurde der seit 1942 unveränderte Bundesbeitrag von 225 000 Fr. auf 1,5 Mio Fr. erhöht. Die bundesrätliche Botschaft betonte die staatspolitische Notwendigkeit, die Italianità des Tessins zu erhalten und das heikle politisch-kulturelle Gleichgewicht zu sichern. Die nur mehr allgemeine Umschreibung der Zweckbestimmung lässt die kantonale Behörde weitgehend frei in der Verwendung des Beitrags, der zusätzliche kulturelle Vorhaben ermöglichen soll [3]. Im Gegensatz zum Kanton Tessin müssen die kleinsten sprachlich-kulturellen Minderheiten und ihre Organisationen (Lia Rumantscha/Ligia Romontscha und Pro Grigioni Italiano) infolge der linearen Subventionskürzungen künftig mit geringeren Beiträgen auskommen. Dies wurde im Kanton Graubünden mit Verbitterung aufgenommen, umso mehr, als es sich für die Bundeskasse bloss um eine Einsparung von 64 000 Fr. handelt. Ein zusätzlicher Beitrag des Kantons Graubünden an die beiden Organisationen scheiterte an der kantonalen Ausgabenbremse, die eine absolute Mehrheit sämtlicher Grossräte bei Mehrausgaben vorschreibt [4]. Zu den staatlichen Leistungen für kulturelle Belange gehört im weiteren Sinne auch der von beiden Räten genehmigte Objektkredit von 30,79 Mio Fr. für Bundesbauten, der unter anderem eine Sanierung des Bundesarchivgebäudes und die Erstellung eines auch von der Landesbibliothek nutzbaren unterirdischen Magazinneubaus einschliesst [5].
Trotz der Erhöhung der Bundesbeiträge an die Stiftung Pro Helvetia werden die Bundesleistungen von Kulturschaffenden und kulturell Interessierten als ungenügend betrachtet. Die schon 1979 angekündigte und nun im Frühjahr lancierte «Eidgenössische Kulturinitiative» will ein Prozent der Gesamtausgaben des Bundes für kulturelle Aufgaben einsetzen. Dieses Kulturprozent könnte je nach Finanzlage um einen Viertel erhöht oder gesenkt werden, was in der gegenwärtigen Situation eine Erhöhung der Kulturausgaben des Bundes von rund 70 Mio Fr. auf rund 120 Mio Fr. bedeuten würde. Zahlreiche Verbände von Kulturschaffenden aus den verschiedensten Sparten unterstützten die Initiative, währenddem Kritiker einen Präzedenzfall für die Festschreibung von Prozentsätzen im Budget auch für andere Bereiche oder, in der Westschweiz, das Entstehen einer « culture suisse » oder «culture fédérale» befürchteten. Immerhin wurde zu Jahresende gerade im Kanton Waadt eine breite Unterschriftenkampagne lanciert [6], Auch wenn der Initiative wenig Chancen eingeräumt wurden, so bewirkte sie doch eine breitere Diskussion der herrschenden Kulturpolitik. Dabei stand vor allem die Verteilung der Kulturausgaben zur Diskussion, insbesondere die Tatsache, dass die etablierten klassischen Kulturbereiche einen ganz überwiegenden bis fast ausschliesslichen Anteil für sich einstreichen können [7]. Um dies etwas zu korrigieren, reichten die Stadtzürcher Jungsozialisten eine «Pop-Initiative» ein, die mindestens ein Prozent des jeweiligen städtischen Kulturbudgets fir die Organisation von öffentlichen Pop-, Rock-, Folk- und Jazzkonzerten sicherstellen will [8].
An der Verteilung der Kulturausgaben entzündete sich verschiedentlich auch die Auseinandersetzung zwischen «etablierter» und «alternativer» Kultur. Während von offizieller Seite durchaus eine Demokratisierung der Kultur angestrebt, aber als Erweiterung der Zugangsmöglichkeiten zu den traditionellen Kulturgütern verstanden wird, besteht die alternative Kultur auf der Vielfalt und Nichtabgrenzbarkeit ihrer Inhalte. Sie will zur Anerkennung des Werts vielfacher Ausdrucksformen des schöpferischen Lebens auf allen Gebieten beitragen [9]. Die Zürcher Jugendunruhen brachen im Vorfeld der Abstimmung über einen 61,4 Mio Fr.-Kredit für Renovation, Umbau und Erweiterung des Opernhauses aus, der schliesslich nicht allzu deutlich angenommen wurde. Die Schuld für die Vorfälle wurde von bürgerlicher Seite den linken Kulturkritikern angelastet, die aber, wie die spätem Ereignisse bestätigten, auf eine tieferliegende Problematik hinweisen konnten [10]. Dass die alternative Kultur keineswegs auf eine bestimmte politische Linie festgemacht werden kann, zeigte die politisch breite Fächerung der «Interessengemeinschaft Rote Fabrik» (IGRF), die zu Jahresbeginn gegründet und später als Trägerverein für einen dreijährigen Versuchsbetrieb konstituiert wurde. Mit dessen Bewilligung und Kreditanträgen von total 26,6 Mio Fr. entsprach der Zürcher Stadtrat, offensichtlich unter dem Druck der Ereignisse, dem Verdikt einer Volksabstimmung des Jahres 1977 zur Nutzung der «Roten Fabrik» als Kultur- und Freizeitzentrum, das sowohl traditionellen als auch alternativen kulturellen Aktivitäten Raum zur Verfügung stellen soll. Das Experiment blieb aber politisch umstritten, nicht zuletzt wegen der Absicht der städtischen Exekutive, in einem Teil des Gebäudes einen Ersatz für das geschlossene autonome Jugendzentrum einzurichten [11].
Andernorts verlief die Entwicklung wesentlich ruhiger. Der Rapport der Fondation Patiflo zur Bestandesaufnahme der Genfer Kultur brachte zu Tage, dass vor allem die Konservierung der Kultur mit finanziellen Mitteln bedacht und zur Förderung der Kreativität weniger als ein Prozent des Kulturbudgets aufgewendet wird. Die städtische Regierung schien jedoch gewillt zu sein, bestehende Einrichtungen zu ergänzen, um auch neue Kunstformen zu ermöglichen und der Jugend zusätzlichen Raum zur Verfügung zu stellen. Mit der Anerkennung der Alternativkultur soll zu ihrer politischen Integration beigetragen werden [12].
Die finanzielle Situation beim Film, der vor allem im Ausland grosse künstlerische Erfolge erzielte, blieb weiterhin prekär. In Beantwortung von parlamentarischen Vorstössen stellte selbst der Bundesrat fest, dass der Schweizer Film in seiner weiteren Existenz materiell gefährdet ist, und er gab bekannt, dass sich eine Anderung des Filmgesetzes, die zu einer Verbesserung der Verhältnisse führen soll, in Vorbereitung befinde. Die Landesregierung will aber jede Art von Staatsfilm vermeiden und erachtet einen vom Bund finanzierten nichtkommerziellen Filmverleih als nicht notwendig. Durch Verschiebung von Budgetposten im Bereich des EDI konnte der Kredit zur Förderung des Filmwesens um 979 000 Fr. auf. 4,129 Mio Fr. erhöht und damit immerhin die zehnprozentige Subventionskürzung mehr als ausgeglichen werden [13].
Finanzielle Probleme bedrückten auch die Produzenten von Kunst. Zu ihrer Entlastung überwies der Nationalrat eine Motion zur Befreiung der Werke von Malern und Bildhauern von der Warenumsatzsteuer. Der Bundesrat erklärte sich bereit, die von der 21. UNESCO-Generalkonferenz verabschiedete Empfehlung zur Verbesserung der rechtlichen und sozialen Stellung der Künstler ernst zu nehmen, obwohl sie die Schweiz nicht rechtlich bindet. Zur Empfehlung soll ein Vernehmlassungsverfahren eröffnet und danach ein Rechtsetzungsprogramm ausgearbeitet werden [14]. Im weitern bekundete Bundesrat Hürlimann sein unvermindertes Interesse am Projekt eines zweiten Landesmuseums im Schloss von Prangins bei Nyon und verwies auf Kredite erster Priorität, die im Finanzplan 1981–83 für die Wiederinstandstellung des Schlosses vorgesehen sind. Er begegnete damit einer offenbar wachsenden Ungeduld in der Westschweiz. Die Bedeutung der Berücksichtigung von Minderheiten in Sprache und Kultur war ausschlaggebend bei der Ernennung von Frédéric Dubois zum neuen Direktor des Bundesamtes für Kulturpflege [15].
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Sprache
Zu dem seit einiger Zeit wieder stark diskutierten Verhältnis Deutsch-Welsch versuchten verschiedene Veranstaltungen, so ein Seminar der Neuen Helvetischen Gesellschaft und ein Kolloquium des eidgenössischen Personalamtes, Beiträge zur Klärung zu erbringen. Klagen über die Verschlechterung der Beziehungen, die in der Westschweiz zunehmend lauter wurden, wiesen vor allem auf die Dominanz des vielzitierten «goldenen Dreiecks» (Basel-Zürich-Bern) hin. Tatsächlich wurde dem wirtschaftlichen Aspekt mehr Bedeutung zugemessen, dabei aber auch deutlich gemacht, dass das durchschnittliche Volkseinkommen in der Westschweiz eher höher liegt als in der deutschen Schweiz und dass Disparitäten eher im Innern der Sprachregionen bestehen. Immerhin konnte nicht von der Hand gewiesen werden, dass die Entscheidungszentren der Grossbetriebe, insbesondere der Sitz der grössten Banken, Versicherungen und Handelsfirmen, im besagten «goldenen Dreieck» liegen, und dass viele Grossbetriebe der Romandie von Deutschschweizern kontrolliert werden. Bundesrat Chevallaz bezeichnete die Vertiefung des Föderalismus und den Abbau der wirtschaftlichen und politischen Zentralisierung als Bedingung für die Sicherung der friedlichen Koexistenz von Kantonen und Regionen. Von einem Vormarsch der deutschen Sprache könne aber nicht die Rede sein [16]. Gerade autonomistische Kreise im Südjura befürchteten allerdings eine Verschiebung der Sprachgrenze im Sinne einer Germanisierung, sei es auch bloss durch wachsende Zweisprachigkeit, was jedoch von den Behörden des Berner Juras entschieden zurückgewiesen wurde. Vorwürfe wurden auch an die Stadt Bern gerichtet, die Anderssprachige zur Anpassung zwinge. Eine parlamentarische Einzelinitiative Crevoisier verlangt in diesem Zusammenhang ein spezielles Statut für Bern als Bundesstadt mit gleichen Möglichkeiten für Behördemitglieder und Beamte aller Sprachgemeinschaften, insbesondere Schulen und öffentliche Information in allen Amtssprachen [17]. Wie schon im Vorjahr befassten sich weitere parlamentarische Vorstösse mit den Problemen der Mehrsprachigkeit in den Institutionen [18]. Im Sommer schlossen sich zudem Romands, Tessiner und Rätoromanen aus Bundesverwaltung und Parlament zur Vereinigung Helvetia Latina zusammen, die darüber wachen will, dass Kultur, Sprache und Geist der lateinischen Schweiz in der Bundesverwaltung erhalten bleiben und auf allen Stufen der Beamtenschaft angemessen vertreten sind. Die Reaktionen waren nicht nur wohlwollend: Kritiker befürchteten die Institutionalisierung kulturpolitischer Konflikte, und der Bundespersonalverband fühlte sich unangenehm konkurrenziert [19].
Weiterhin prekär blieb die Situation des Rätoromanischen. Immerhin konnte die Lia Rumantscha/Ligia Romontscha (LR) den Entwurf für ein neues Sprachengesetz zuhanden der Bündner Regierung verabschieden, die ihn den Gemeinden zur Vernehmlassung zustellte. Uneinigkeit im Lager der Rätoromanen scheint der effizienten Durchsetzung ihrer Anliegen nicht eben förderlich zu sein. Die Auseinandersetzungen um die Ernennung eines neuen Sekretärs der LR liessen die Diskussion um die Vertretung der einzelnen rätoromanischen Idiome und damit auch die Bedeutung von Konfessionsarithmetik und Parteitaktik wieder aufleben [20],
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Kirchen
Die in den vergangenen Jahren vom eidgenössischen Parlament abgelehnte Volksinitiative für eine vollständige Trennung von Kirche und Staat gelangte am 2. März zur Abstimmung. Im Vorfeld des Volksentscheides wurden vor allem der mögliche Verlust kantonaler Kirchenhoheit und föderalistischer Substanz hervorgehoben, im weitern aber kaum neue Argumente vorgebracht. Das auffallendste Merkmal war deshalb die recht intensive Kampagne der Initiativgegner, die mit der Gelegenheit, das Verhältnis zwischen Kirche und Staat grundsätzlich zu diskutieren, begründet wurde. Da die Sozialdemokratische Partei, wohl aus Rücksicht auf ihre Wähler, Stimmfreigabe beschloss, wurde die Initiative nur von den Parteien links von der SP und von der Jungliberalen Bewegung zur Annahme empfohlen. Letztere begründete ihre Parole mit dem Hinweis, dass die kantonalen Ordnungen die Glaubens- und Gewissensfreiheit des Einzelnen nicht genügend garantierten [21]. Bei einer Stimmbeteiligung von 34,4% entstieg den Urnen mit 281 475 Ja und 1 052 575 Nein ein eindeutiges Verdikt gegen die Initiative. Auch ein Graben Deutsch-Welsch war für einmal nicht sichtbar. Eine Nachanalyse der Abstimmung zeigte, dass der föderalistische Reflex, mit Ausnahme der Westschweiz, beim Entscheid der Gegner nicht in erster Linie bestimmend war, sondern dass die Motive für Ja und Nein eher in finanziellen Überlegungen gründeten [22].
Eine zu Jahresbeginn in Zürich konstituierte Aktion «Kirche wohin?» nahm die Politik der Kirchen unter Beschuss, insbesondere deren entwicklungspolitisches Engagement. Sie forderte, die Kirchen sollten sich auf ihren wesentlichen Auftrag, der nicht politisch sei, besinnen, sich parteipolitisch nicht verstricken und auch Menschenrechtsorganisationen im Ostblock unterstützen. Das Zentralsekretariat der EVP stellte umgehend fest, die Kirche bedürfe eines «Hofer-Klubs» gegen angeblich linke Tendenzen nicht [23]. Zumindest der Schweizerische Evangelische Kirchenbund (SEK) dürfte sich mit seiner Stellungnahme zur Weiterführung des Antirassismusprogramms des Weltkirchenrats der erwähnten Kritik entziehen können. Er regte an, das Programm zur Bekämpfung des Rassismus zu einem Programm zur Verwirklichung der Menschenrechte, auch in Ost und West, auszuweiten und entsprechend die Vergabungspraxis des Sonderfonds zu überprüfen [24].
Dass auch ein unparteiliches Verhalten in politischen Konflikten Amtsträger in Schwierigkeiten bringen kann, zeigte ein Fall im Südjura: Eine an der deutschsprachigen Kirchgemeinde Moutier wirkende protestantische Pfarrerin wurde von ihrer Stelle abgewählt, weil sie in der Jurafrage eine versöhnliche und neutrale Haltung einnahm, was probernischen Kreisen missfiel [25].
Seit einiger Zeit wird ein Stillstand in der ökumenischen Bewegung beobachtet, der vor allem durch einen restaurativen Kurs der Katholischen Kirche, für den das im Vorjahr gegen den Theologen Hans Küng ausgesprochene Lehrverbot nur ein Beispiel war, bedingt sein soll. Immerhin fand im Herbst in Interlaken mit einer ökumenischen Konsultation der Arbeitsgemeinschaft christlicher Kirchen der Schweiz die erste grossangelegte ökumenische Gesprächsrunde der Schweizer Kirchen seit vielen Jahren statt [26]. Der 1975 aufgenommene, allerdings nicht offizielle Dialog zwischen Führungskräften aus Kirche und Wirtschaft führte zur Publikation einer Thesenreihe «Leitlinien für die internationale Geschäftstätigkeit», in der die Beziehungen zur staatlichen Ordnung der Gastländer und zur Allgemeinheit und das Verhalten als Arbeitgeber umrissen sowie fünf Grundsätze für wirtschaftliche Beziehungen mit totalitären und rassistischen Systemen formuliert wurden. Eine Wirtschaftskreisen nahestehende Interpretation machte jedoch deutlich, dass von Fall zu Fall zwischen ethischen Postulaten und wirtschaftlichen Interessen zu entscheiden sei [27].
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[1] BBl, 1980, II, S. 109 ff. (Botschaft); III, S. 689 f. (endgültige Fassung); Amtl. Bull. StR, 1980, S. 343 ff. und S. 463 f. ; Amtl. Bull. NR, 1980, S. 881 ff. ; Presse vom 15.4.80, 18.6.80 und 24.9.80. VgI. SPJ, 1979, S. 159 sowie oben, Teil I, 5 (Mesures d'économie).
[2] Bund, 87, 15.4.80; LNN, 87, 15.4.80; 221. 23.9.80; TA, 171, 25.7.80; 228, 1.10.80.
[3] BBl, 1980, I, S. 1225 ff. (Botschaft) ; III, S. 1423 f. (definitiver Text); Amtl. Bull. StR, 1980, S. 196 ff. und S. 681; Amtl. Bull. NR, 1980, S. 1352 ff.; Presse vom 29.3.80, 4.6.80, 3.12.80 und 12.12.80.
[4] Amtl. Bull. StR, 1980, S. 663 ff.; BaZ (sda), 243, 16.10.80; 293, 13.12.80; Bund, 275, 22.11.80.
[5] BBl, 1980, II, S. 1 ff. (Botschaft ) ; III, S. 712 (definitiver Text); Amtl. Bull. StR, 1980, S. 348 f. ; Amtl. Bull. NR, 1980, S. 942 ff.; Presse vom 18.6.80 und 26.9.80.
[6] BaZ (ddp), 37, 13.2.80; JdG, 37, 14.2.80; NZZ, 45. 23.2.80; Presse vom 15.3.80; TA, 130, 7.6.80: TLM, 310, 5.11.80; 321, 17.11.80; 24 Heures, 258, 5.11.80; 272. 22.11.80; vgl. SPJ, 1979, S. 159. Vgl. auch A. Müller-Marzohl, «Wir brauchen eine neue Kulturpolitik», in Vat., 63, 15.3.80; O. Böni, «Ein Prozent des Bundesbudgets für Kultur», in Profil, 59/1980, S. 43 ff. Vorprüfung der Initiative: BBl, 1980, I, S. 444 f.
[7] TA, 18, 23.1.80; BaZ, 137, 14.6.80; 145, 24.6.80; 196, 22.8.80; Bund, 304, 29.12.80.
[8] TA, 18. 23.1.80; Vr, 50, 12.3.80; 105, 2.6.80; 214, 31.10.80; NZZ, 253, 30.10.80.
[9] Stimmen zur Alternativkultur in Vat., 130. 7.6.80 ; Bund, 155, 5.7.80. Zu Kultur im weitern Sinne vgl. auch U. Bircher, «Kultur in Theorie und Praxis — am Beispiel Schweiz», in W. F. Haug / K. Maase (Hrsg.), Materialistische Kulturtheorie und Alltagskultur, Berlin 1980. S. 93 if.
[10] Opemhauskredit : Vr, 25, 6.2.80 ; 47, 7.3.80 ; NZZ, 55, 6.3.80 ; 131, 9.6.80 ; 239, 14.10.80 ; TA, 131.9.6.80. Opernhauskrawall: NZZ, 124, 31.5.80; 125, 2.6.80; TA, 125, 2.6.80; 126, 3.6.80; Bund, 127, 3.6.80; vgl. auch oben, Teil I, 7d (Jeunesse).
[11] TA, 47, 26.2.80; 213, 13.9.80; 231, 4.10.80; Ww, 21, 21.5.80; 38, 17.9.80; NZZ, 146, 26.6.80; 194, 22.8.80; 213, 13.9.80; 246, 22.10.80; 250, 27.10.80; 252, 29.10.80; 260, 7.1 1.80; 265, 13.1 1.80; 266, 14.1 1.80; 269, 18.11.80; 271, 20.11.80; 272, 21.11.80.
[12] Ww, 24, 11.6.80; BaZ, 196, 22.8.80.
[13] Motion Hubacher (sp, BS) betreffend Bericht über Zukunft des Schweizer Films (als Postulat überwiesen): Amtl. Bull. NR, 1980, S. 952 ff.; NZZ, 224, 26.9.80. Interpellation Carobbio (psa, TI) betreffend Filmverleih (abgeschrieben): Verhandl. B.vers., 1980, I, S. 36. Budget: Amtl. Bull. StR, 1980, S. 662; Amtl. Bull. NR, 1980, S. 1412 ff.
[14] Motion Junod (fdp, VD) betreffend Warenumsatzsteuer-Befreiung: Amtl. Bull. NR, 1980, S. 1689. UNESCO-Empfehlung: Bund, 77, 1.4.80; Vat., 280, 2.12.80; Amtl. Bull. NR, 1980, S. 1718 f.
[15] Landesmuseum: NZZ, 44, 22.2.80; Dubois: NZZ, 95, 24.4.80; 24 Heures, 95, 24.4.80; Suisse, 161, 9.6.80.
[16] Seminar der Neuen Helvetischen Gesellschaft : TLM, 160.8.6.80; Bund, 132, 9.6.80; NZZ, 132, 10.6.80; BaZ (sda), 134, 11.6.80; vgl. auch «Wirtschaftlich relevante Aspekte der Beziehungen zwischen der deutschen und der französischen Schweiz», in Mitteilungen/Neue Helvetische Gesellschaft, 1980, S. 35 ff.; G. A. Chevallaz, «Dialogue entre Suisses, le 6 juin 1980 à Lenzbourg», ebenda, 1980, S. 40 ff. ; « Les relations entre Suisse Romande et Suisse Alémanique», ebenda, 1980, S. 63 ff. Kolloquium des eidg. Personalamts in Montreux : TLM, 304-306, 30.10.—1.11.80; JdG, 255, 31.10.80; 24 Heures, 254, 31.10.80; Bund, 257. 1.11.80 ; NZZ, 256, 3.11.80; daneben auch BaZ, 254, 29.10.80. Zu den wirtschaftlichen Besorgnissen in der welschen Schweiz vgl. auch unten. Teil III b (Industrie, Handel und Banken). Vgl. im übrigen die Antwort des BR auf das 1978 überwiesene Postulat Delamuraz (fdp, VD) in Gesch. ber., 1980, S. 229 ff.; vgl. dazu SPJ, 1978, S. 146.
[17] Jura: TA, 181, 7.8.80; Bund, 210, 8.9.80. Parlamentarische Initiative Crevoisier (psa, BE): Verhandl. B.vers., 1980, IV, S. 17; Ldb, 72, 27.3.80; TLM, 237, 24.8.80.
[18] Einfache Anfrage Crevoisier (psa, BE) betreffend Redaktion Bundesgesetzgebung: Amtl. Bull. NR, 1980, S. 405 ; TLM (ats), 61, 1.3.80. Motionen Donzé (sp. GE) betreffend Kompetenzerweiterung des zentralen Sprach- und Übersetzungsdienstes (auch vom NR angenommen): Amtl. Bull. NR, 1980, S. 1675 f.; vgl. SPJ, 1979, S. 161 ; und betreffend Einführung der Simultanübersetzung im StR (Kenntnisnahme ohne Beschlussfassung): Amtl. Bull. StR, 1980, S. 168 ff.; NZZ, 69, 22.3.80. Motion Christinat (sp. GE) betreffend deutschsprachige Ubersetzungen (als Postulat überwiesen): Amtl. Bull. NR, 1980, S. 1676 ff.; Suisse, 354, 19.12.80. Parlamentarische Initiative Crevoisier betreffend Übersetzung sämtlicher Publikationen in die Amtssprachen (abgeschrieben), ersetzt durch Postulat NR-Kommission betreffend Ausdehnung der Übersetzungen auf weitere Publikationen (angenommen): Amtl. Bull. NR, 1980, S. 1672 ff.; NZZ (sda), 245, 21.10.80;2 4 Heures, 245, 21.10.80. Parlamentarische Initiative Crevoisier betreffend Schaffung einer Kommission zur Auswahl der amtlichen Texte, die in eine andere Amtssprache übersetzt werden müssen (Behandlung hängig): Verhandl. B.vers., 1980, IV, S. 19.
[19] TLM, 164, 12.6.80; 317, 12.11.80; Bund (sda), 136. 13.6.80; 24 Heures, 136, 13.6.80; BaZ, 232, 3.10.80.
[20] NZZ, 72, 26.3.80; (sda), 125, 2.6.80; 130, 7.6.80; (sda), 134, 12.6.80; Vat., 284. 6.12.80; vgl. auch G. Capaul, «Nova lescha da lungatgs piI Grischun», in Civitas, 36/1980-81, S. 80 ff.; und SPJ, 1979, S. 162 und S.193.
[21] BaZ, 22, 26.1.80; 46, 23.2.80; LNN, 21, 26.1.80; NZZ, 25, 31.1.80; 33, 9.2.80; (sda), 48.27.2.80; TW, 30, 13.2.80; TA, 41, 19.2.80; 24 Heures, 42, 20.2.80; 44, 22.2.80; Vat., 43, 21.2.80; Bund, 45, 23.2.80; JdG, 48. 27.2.80; SPJ, 1979, S. 162. Vgl. auch U. Cavelti, «Vor der Volksabstimmung über die Trennung von Kirche und Staat ». in Civitas, 35/1979-80, S. 177 ff ; L. Rumpf, «Vers une votation sur la séparation de l’Eglise et de l' Etat », in Les Cahier protestants, 1980, 1, S. 21 ff.
[22] BBl, 1980, II, S. 204 ff.; Presse vom 3.3.80; Vox, Analysen eidgenössischer Abstimmungen, 2.3.80; auch Vat., 69, 22.3.80; LNN, 105, 6.5.80; Bund, 109, 10.5.80; NZZ, 111, 14.5.80.
[23] NZZ (sda), 62. 14.3.80 ; Vat., 62, 14.3.80 ; BaZ, 67, 19.3.80 ; 77, 31.3.80 ; Vr, 61, 27.3.80 ; TA, 74, 28.3.80. «Hofer-Klub»: Populäre Bezeichnung für «Schweizerische Fernseh- und Radio-Vereinigung», vgl. SPJ, 1974, 5.149.
[24] TA, 90, 18.4.80; Bund, 92, 21.4.80; Vat., 102, 2.5.80.
[25] TA, 87, 15.4.80; TLM, 106, 15.4.80; 269, 25.9.80; 270, 26.9.80; BaZ, 89, 16.4.80; Bund (sda), 169, 22.7.80; 226, 26.9.80.
[26] BaZ, 103. 3.5.80; 282, 1.12.80; LNN, 246, 22.10.80; TA, 250, 27.10.80; E. Wildbolz. «Rückzug auf Bastionen? Das Verdikt gegen Hans Küng und die Ökumene», in Reformatio, 29/1980. S. 69 ff. — Als schweizerisches Novum schuf die Katholische Kirchgemeinde Luzern eine Beratungsstelle für die Jugendsekten-Problematik; vgl. LNN, 198, 27.8.80; Vat., 198, 27.8.80; BaZ, 211, 9.9.80. Zu den Jugendreligionen vgl. auch R. Krieger, «'Neue Jugendreligionen' — Gefahr und Zeitzeichen», in Civitas, 35/1979-80, S. 231 f.
[27] Lib., 59, 10.12.80; NZZ, 292, 15.12.80; H. Ruh, «Kommentar zu den 'Leitlinien'», in Gewerkschaftliche Rundschau, 73/1981, S. 4 ff. Vgl. SPJ, 1978, S. 147.
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