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Bildung, Kultur und Medien
Medien
La commission pour une conception générale des media fait ses premières propositions pour une réglementation des media et suggère l'introduction d'un droit à l'information — La politique d'information des autorités et de l'administration donne lieu à différentes indiscrétions — Licenciements contestés de rédacteurs en chef de journaux connus — Critiques véhémentes adressées à la Société suisse de radiodiffúsion et télévision (SSR): l'AdI lance une initiative pour la cessation du monopole de la SSR — Le Conseil fédéral soutient un article détaillé en matière de radio et télévision — L'émetteur commercial «Radio 24» continue de préoccuper les autorités — Dépôt de différentes demandes de concessions de radio et télévision, dont une demande pour la télévision par satellite — Fin de la réorganisation interne de la SSR — Leo Schürmann devient le nouveau directeur de la SSR.
Medienpolitik
Die Notwendigkeit einer umfassenden Medienordnung wird kaum bestritten. Dies umso mehr, als interessierte Kreise die neuen technischen Möglichkeiten (z.B. grenzüberschreitendes Satellitenfernsehen) umgehend kommerziell ausbeuten und entsprechende Ordnungsbemühungen des Staates mit Faits accomplis unterlaufen möchten. Selbst bei den Parteien scheint ein langsames medienpolitisches Erwachen in Gang zu kommen, wobei aber nur die SP über ein ausformuliertes Medienkonzept verfügt. Dieses wurde allerdings am Parteitag von Ende November nicht behandelt; die Delegierten beschlossen hingegen, ein Aktionsprogramm auszuarbeiten [1].
Die 1979 eingesetzte Kommission für eine Medien-Gesamtkonzeption unter der Leitung von Hans W. Kopp, die fortlaufend neue Medienprobleme zugeschoben erhält, widmete sich der vertieften Behandlung der sich stellenden Fragen und formulierte erste Vorschläge [2]. Die Mitte 1981 auslaufende Kabelrundfunkverordnung soll durch eine auf zwei bis drei Jahre befristete Übergangsordnung abgelöst werden. Diese sieht Versuche für lokales und regionales Radio und Fernsehen vor, die neu mit Werbung finanziert würden. Konzessionen für Satellitenfernsehen sowie für nationale und sprachregionale Radio- und TV-Versuche sollten erst nach verbindlicher Klärung der Verfassungsgrundlagen für Radio und Fernsehen erteilt werden. Offenbar unter dem Eindruck der Kritik an diesen Vorschlägen, die insbesondere auf die Gefährdung der Regionalpresse hinwies, beschloss jedoch die Expertenkommission Kopp, den Entscheid über Zulassung der Werbung noch einmal zu überdenken [3]. Gewerkschaftliche Stimmen verlangten, dass bisherige und neue elektronische Medien nicht kommerzialisiert werden dürften und dass sie unabhängig von Werbung und Wirtschaft zu organisieren seien. Private Interessen müssten den Bedürfnissen einer demokratischen Gesellschaft untergeordnet werden. Kopp bestätigte, dass der Trend gegenwärtig umgekehrt laufe, wobei er aber nicht glaube, dass der wirtschaftliche Druck auf die Kommissionsarbeit bereits so gross sei, dass man nicht mehr frei entscheiden könne [4].
Die Berichterstattung der Medien über die Zürcher Jugendunruhen wurde von den Behörden und einigen Parteien heftig kritisiert. Insbesondere der Zürcher Stadtrat warf den Medien übertriebene Berichterstattung vor, die die Krawalle angeheizt habe. Das wiederholte Eingehen auf Hintergründe und Motive des Jugendprotestes habe der Bewegung Publizität verschafft. An einem Aktionstag in Zürich wandten sich Angestellte von Radio, TV und Zeitungen gegen den Versuch, Medienschaffende als Sündenböcke für gesellschaftliche Missstände verantwortlich zu machen [5].
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Die Kommission Kopp befasste sich auch mit Problemen der Information und schlug zuhanden des Bundesrats ein Gesetz vor, das jedermann zum Einholen von Auskünften über die Tätigkeit der Bundesverwaltung berechtigt. Dieses Recht auf Information soll nur bei wirklich geheimem Charakter der Akten eingeschränkt werden [6]. Die Kommission traf sich dabei mit andern Stimmen, die eine umfassende Informationspflicht für Regierung, Parlament und Verwaltung forderten und die weitverbreitete Geheimhaltung, insbesondere von parlamentarischen Kommissionssitzungen, kritisierten. Das Büro des Nationalrates hatte zu Jahresbeginn festgestellt, das Wächteramt der Presse dürfe erst wirksam werden, wenn nach Abschluss einer Kommissionstätigkeit Anhaltspunkte für eine Vertuschung vorliegen würden [7]. Diese Situation provozierte verschiedentlich Indiskretionen, wobei vor allem die vorzeitige Veröffentlichung eines noch als vertraulich bezeichneten Kommissionsberichts zur Spionageaffäre Bachmann/Schilling einen eigentlichen Eklat auslöste. Die parlamentarische Immunität des freisinnigen Nationalrats Georg Nef, der den Bericht dem Journalisten einer Boulevard-Zeitung ausgehändigt hatte, wurde jedoch nicht aufgehoben [8]. In einem Indiskretionsfall aus dem Vorjahr (SRG-Papier der Geschäftsprüfungskommission) wurde der verantwortliche Journalist, der seine Bezugsquelle nicht angeben wollte, zu einer Busse und zur Zahlung der Gerichtskosten verurteilt [9]. Die Praxis, bei Indiskretionen mit Mitteln des Strafrechts gegen Journalisten zu fahnden und die Suche nach ihren Urhebern in Verwaltung und Kommissionen weniger nachhaltig zu führen oder gar zu unterlassen, bewog unter anderem Ständerat Binder (cvp, AG) zur Einreichung einer Motion, in der eine Überprüfung der Geheimhaltungsvorschriften, ein Zeugnisverweigerungsrecht für Journalisten und ein Gegendarstellungsrecht zur Sicherung des Persönlichkeitsschutzes gefordert werden. Ein Zeugnisverweigerungsrecht für Journalisten in Presse, Radio und Fernsehen verlangt ausserdem eine parlamentarische Initiative von Nationalrat Bäumlin (sp, BE) [10].
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Presse
Auch die Presse [11] bekam die Verschärfung des medienpolitischen Klimas zu spüren. Insbesondere jene Stimmen, die die Pressefreiheit durch überhandnehmenden Einfluss der Wirtschaft gefährdet sehen, fühlten sich des öftern bestätigt. So wurde am Gratisanzeiger «Winterthurer Woche» zwei Redaktoren gekündigt, weil ihre politische Linie für das auf Inserateneinnahmen angewiesene Blatt offenbar nicht richtig lag; der Denner-Konzern verhängte eine Inseratensperre gegenüber Publikationen der Jean Frey AG wegen angeblich kreditschädigenden Artikeln; das Warenhaus Globus reduzierte sein Inseratenvolumen im «Tages-Anzeiger» um die Hälfte, weil dessen Berichterstattung über die Jugendunruhen nicht genehm war, und aus denselben Gründen rief ein anonymer Artikel in der «Schweizerischen Arbeitgeber-Zeitung» ziemlich unverhüllt zum Inseratenboykott gegen das grosse Zürcher Blatt auf. Verschiedene Kritiker glaubten später einen redaktionellen Kurswechsel des «Tages-Anzeigers» beobachten zu können [12].
Im Zentrum der pressepolitischen Diskussionen standen jedoch zwei Vorfälle, bei denen es um die Redaktionsleitung bekannter Zeitungen ging. Der erste Ersatzmann auf der freisinnigen Stadtzürcher Nationalratsliste, Ernst Cincera, behauptete im rechtslastigen Aargauer Monatsblatt «Abendland» die Unterwanderung der bürgerlichen Presse durch linkslastige Journalisten, was er am Beispiel der «Thurgauer Zeitung» zu zeigen versuchte; diese wies die Vorwürfe jedoch vorerst zurück. Die grossen bürgerlichen Blätter wandten sich vehement gegen Cinceras Unterstellungen, die selbst der freisinnige Pressedienst als «absolut absurd» bezeichnete. Kurz nachdem Cincera seine Attacke wiederholte hatte, wurde der ebenfalls freisinnige Chefredaktor der «Thurgauer Zeitung», Daniel Witzig, der dieses Blatt im Sinne einer echten Meinungsvielfalt geöffnet hatte, entlassen. Der Verlag bestritt einen Zusammenhang mit Cincera, Witzig sah sich aber als dessen Opfer [13]. Ebenso wurde das Mitarbeiterverhältnis mit mehreren freien Korrespondenten aufgelöst. Fast gleichzeitig wurde Jürg Tobler vom Ringier-Verlag als Chefredaktor der «Luzerner Neusten Nachrichten» (LNN) abgesetzt. Tobler hatte aus der LNN eine redaktionell aufwendige und hohen Qualitätsansprüchen verpflichtete Zeitung gemacht. Er widersetzte sich der von der Konzernleitung beschlossenen Konzeptänderung, die einen Ausbau des Regionalteils und eine «lesernahe» Gestaltung anstrebt. Die Redaktoren wandten sich gegen die befürchtete Boulevardisierung des Blattes und planten auf der Welle einer breiten Solidarisierung in der Innerschweiz die Herausgabe einer «Neuen Zeitung». Dieses Vorhaben musste jedoch trotz beachtlichen Abonnementsbestellungen wieder aufgegeben werden, weil das Inseratenvolumen nicht gesichert war [14]. Die auf höhere Profiterwartungen des Ringier-Verlags ausgerichtete Konzeptänderung der LNN, die nur mit der Entlassung des Chefredaktors möglich wurde, machte für viele deutlich, dass nicht nur die klassische Pressefreiheit dem Staate gegenüber, sondern auch die innere Pressefreiheit eines Schutzes bedarf [15]. Einer staatlichen Presseförderung wird allerdings eher mit Skepsis begegnet, wie die recht geteilte Aufnahme des Berichts über den von einer Nationalratskommission verabschiedeten Presseförderungsartikel zeigte. Über dessen Schicksal soll nach Vorschlag des Medienrechtlers Kopp erst nach Vorliegen der Medien-Gesamtkonzeption entschieden werden [16].
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Radio und Fernsehen
Im Vorfeld bedeutender gesetzgeberischer Entscheide bei Radio und Fernsehen, zu denen die Expertenkommission für eine Medien-Gesamtkonzeption die oben bereits erwähnten Vorschläge formuliert hat, geriet die Schweizerische Radio- und Fernsehgesellschaft (SRG) wiederholt ins Schussfeld der Kritik. Diese wurde vor allem von denjenigen Parteien und Interessengruppierungen getragen, die für eine Lockerung oder Aufhebung des allerdings rechtlich nicht verankerten, sondern nur faktisch bestehenden SRG-Monopols eintraten. So lancierte der Landesring eine unformulierte Verfassungsinitiative «für Freiheit und Unabhängigkeit von Radio und Fernsehen», die die Aufhebung des SRG-Monopols verlangt, wobei die umstrittene und teils heftig kritisierte Behandlung der Zürcher Jugendunruhen durch Radio und Fernsehen einen willkommenen Propagandaaufhänger abgab. Kompetente Medienleute wie auch Bundesrat Schlumpf gaben zu verstehen, dass die Initiative offene Türen einrenne [17]. Allenfalls könnte der überfällige Verfassungsartikel über Radio und Fernsehen durch sie nochmals verzögert werden. Gestützt auf die Ergebnisse des 1979 abgeschlossenen Vernehmlassungsverfahrens beauftragte der Bundesrat das EVED, einen entsprechenden Artikel noch vor dem Vorliegen einer Medien-Gesamtkonzeption auszuarbeiten. Dieser Artikel soll nicht bloss mit einer Kompetenznorm ausgestattet werden, sondern einen ausführlichen, enumerierenden Charakter haben und damit materielle Aussagen über die künftige Radio- und Fernsehgesetzgebung sowie über die Schaffung einer unabhängigen Beschwerdeinstanz enthalten [18]. Insbesondere die Aufnahme einer solchen Instanz in die Verfassung wurde als Voraussetzung für die politische Realisierung des Artikels angesehen. Für ein Ausführungsgesetz sind hingegen noch kaum Unterlagen vorhanden. Die Bedeutung der Beschwerdeinstanz kam auch mit der Motion Guntern (cvp, VS) zum Ausdruck, die nach dem Ständerat nun auch vom Nationalrat überwiesen wurde. Die heute bestehende, des öftern als zu tolerant bezeichnete Beschwerdekommission Reck, die in ihrer beratenden Funktion zwar faktisch, aber nicht rechtlich unabhängig ist, soll durch eine staats- und verwaltungsunabhängige Instanz ersetzt werden [19]. In der vom Bundesrat Ende des Jahres beschlossenen Revision der Konzessionsbestimmungen wird zudem die Bundesaufsicht über die SRG für zusätzliche Bereiche, insbesondere bei den Finanzen, verstärkt und die Vertragsfreiheit der SRG gegenüber den Personalverbänden in Gehalts- und andern arbeitsrechtlichen Fragen beschnitten [20].
Der von den Behörden angestrebte gesetzlich geordnete Umbruch bei den elektronischen Medien wurde von dem in Italien stationierten Kommerzsender «Radio 24» [21] unterlaufen, der nach peripetienreichen juristischen Geplänkeln der italienischen Stellen im Januar stillgelegt, im März wieder zugelassen und im November vorläufig erneut geschlossen wurde. Der Bundesrat betrachtet den Sender als im Widerspruch zu internationalen Abkommen stehend und führt neben juristischen auch medienpolitische Einwände an, da er sich eine gesellschaftlich orientierte Medienordnung nicht verbauen lassen will [22]. Eine weitere Kontroverse entstand um die von den Kabelnetz-Verbänden zunehmend praktizierte Einspeisung von «Radio 24» in ihre Netze. Sie ignorierten damit ein Schreiben der PTT, das die Übernahme des Grenzsenders als illegal bezeichnete. Die PTT-Generaldirektion beantragte deshalb, bei der Revision der Verordnung 1 des Telegrafen- und Telefonverkehrsgesetzes einen Artikel aufzunehmen, der die Verbreitung von Sendern, die die Bestimmungen des internationalen Fernmeldevertrages und anderer Abkommen nicht einhalten, untersagt. Insbesondere der Entscheid des Zürcher Stadtrates (Exekutive), «Radio 24» ins Kabelnetz der Rediffusion aufzunehmen, stiess auf etliches Unverständnis. Er wurde auch als Honorierung für die behördenfreundliche Berichterstattung dieses Senders über die Jugendkrawalle interpretiert [23].
Die Auseinandersetzungen um «Radio 24» intensivierten die Diskussion über ein drittes, rund um die Uhr auszustrahlendes Radioprogramm, das die SRG selbst übernehmen möchte, ohne dass allerdings die Frage der Finanzierung geklärt wäre. Eine Konzession für ein drittes werbefreies nationales Programm wurde zudem von der Schweizerischen Fernseh- und Radio-Vereinigung (SFRV) beantragt. Diese will eine SRG-unabhängige Trägerschaft aufstellen, die allenfalls durch Beteiligung der Stiftung Dialog und der Schweizerischen Staatsbürgerlichen Gesellschaft repräsentativ legitimiert würde. Zur Finanzierung sollen ein Teil der Radio-Konzessionsgebühren beansprucht und zusätzliche Trägerschaftsbeiträge eingezogen werden [24]. Da die Kabelrundfunkverordnung, die drahtlose und mit Werbung finanzierte Sendungen ausschliesst, Mitte 1981 ausläuft, reichten bis Ende des Jahres über 40 Interessenten verschiedener Herkunft Konzessionsgesuche ein, in der Regel für lokale UKW-Stationen. Eine Mehrzahl der Gesuchsteller gedenkt sich dabei mit Werbung zu finanzieren [25]. Besonderes Aufsehen erregte das schweizerisch-britische Tel-Sat-Projekt für ein grenzüberschreitendes Satellitenfernsehen, das schweizerischerseits unter anderem von sieben Presseverlagen getragen wird. Die Initianten möchten als erste am europäischen Himmel präsent sein, um sich vorneweg einen Grossteil des Werbekuchens sichern zu können. Das in dieser Sache durchgeführte Vernehmlassungsverfahren liess erkennen, dass das Projekt sowohl Gegner als auch — allerdings häufig skeptische — Befürworter findet. Die SRG sprach sich für eine Nutzung des Satellitenfernsehens aus und betrachtet sich selbst als natürliche Anwärterin [26]. Medien-Gesamtkonzept, Verfassungsartikel und Ausführungsgesetzgebung über Radio und Fernsehen werden nicht oder nicht rechtsgültig vorliegen, wenn über die verschiedenen regionalen und lokalen Konzessionsgesuche entschieden werden muss; die Entscheide sollen nach bundesrätlicher Aussage aber auf die Leitlinien des Medien-Gesamtkonzepts und die absehbaren verfassungsmässigen Grundlagen ausgerichtet werden.
Die SRG-interne Reorganisation wurde 1980 abgeschlossen. Als letzte der drei Regionalgesellschaften revidierte diejenige der italienischen Schweiz (CORSI) ihre Statuten, wobei im Gegensatz zu den beiden andern Gesellschaften den ansässigen Ausländern die Mitgliedschaft verwehrt wurde. In der Westschweiz konstituierten sich als Ersatz für die beiden bisherigen Trägerorganisationen sieben offene kantonale Gesellschaften, womit jedermann Zugang zu den Gremien erhält. Auffallend waren die grosse Zahl von weit über 10 000 Einschreibungen und die teils harten Auseinandersetzungen bei der Wahl der Vorstände. In der Deutschschweiz konnte erstmals nach 28 Jahren eine neugegründete Mitgliedgesellschaft, nämlich diejenige von Aargau/ Solothurn, in die Regionalgesellschaft aufgenommen werden [27].
Etwas überraschend ernannte der Bundesrat als Nachfolger von Stelio Molo den bisherigen Vizepräsidenten des Direktoriums der Schweizerischen Nationalbank, Leo Schürmann, zum neuen SRG-Generaldirektor. Dies unter Aufhebung der Alterslimite von 65 Jahren. Von Schürmanns Wahl versprachen sich einige Kommentatoren frischen Wind und neues Vertrauen der Öffentlichkeit für die SRG. Weniger Aufsehen erregte die Wahl des Genfers Jean Brolliet, als Nachfolger von Ettore Tenchio, zum neuen Präsidenten des SRG-Zentralvorstands [28].
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[1] Parteien allgemein: LNN, 217, 18.9.80. SP: BaZ, 219, 18.9.80; 282, 1.12.80; Vr, 183. 18.9.80; TW, 282, 1.12.80; Vat., 279, 1.12.80. Liberale Partei: JdG, 98, 28.4.80; BaZ, 99, 28.4.80. Vgl. auch Presse, radio et télévision dans notre démocratie. Résumé des rapports présentés au Congrès du Parti libéral suisse à La Chaux-de-Fonds le 24 avril 1980.
[2] NZZ (sda), 44, 22.2.80; (sda), 66, 19.3.80; (sda), 90, 18.4.80; (sda), 130, 7.6.80; (sda), 150, 1.7.80; (sda), 216, 17.9.80 ; (sda), 271, 20.11.80; Bund (ddp), 67, 20.3.80; TA, 74.28.3.80; vgl. SPJ, 1979, S. 163 f. Dazu auch H.W. Kopp, « Die Schweiz auf dem Weg zu einer Medien-Gesamtkonzeption», in Presserecht und Pressefreiheit. Festschrift für Martin Löffler, München 1980, S. 151 ff. J.P. Müller, «Grundrechtliche Aspekte der Mediengesamtkonzeption», in Zeitschrift für Schweiz. Recht, NF, 99/1980, I, S. 31 ff.
[3] Vorschläge: Presse vom 18.10.80 ;NZZ (sda), 269, 18.11.80 ; BaZ (sda/ddp). 272, 19.11.80. Kritik: Presse vom 18.10.80; NZZ (ddp), 246, 22.10.80; 269, 18.11.80; BaZ, 249, 23.10.80; Vat. (ddp), 247, 23.10.80.
[4] Gewerkschafter: NZZ (sda), 70, 24.3.80; SGT, 108, 9.5.80. Kopp: TA, 70, 24.3.80.
[5] Kritik an Medien: BaZ, 155, 5.7.80; TW, 163, 15.7.80; TA, 165, 18.7.80; Vr, 160, 18.8.80. Aktionstag: Vr, 152, 6.8.80; 155, 11.8.80; BaZ, 186, 11.8.80; NZZ, 184, 11.8.80.
[6] Presse vom 18.10.80; TW, 265, 11.11.80. Information allgemein: B. Lempen, Information et pouvoir. Essai sur le sens de l'information et son enjeu politique. Lausanne 1980. Vgl. auch Postulat Crevoisier (psa. BE) betreffend Information der Kantone und Gemeinden über UNESCO und Europarat (überwiesen): Amtl. Bull. NR, 1980, S. 1687.
[7] Vat. (ddp), 129. 6.6.80; Bund, 134, 11.6.80; Ww, 39, 24.9.80; BaZ, 259, 4.11.80 (als Beispiel: Nach zweitägigen Kommissionsberatungen zur revidierten Arbeitslosenversicherung wird nur das nächste Sitzungsdatum und nichts zur Sache bekannt gegeben).
[8] BaZ, 130, 6.6.80; 226, 26.9.80; Vat. (sda), 129, 6.6.80; NZZ (sda). 132, 10.6.80; vgl. auch oben. Teil I, 1c (Parlament) und 3 (Organisationsfragen).
[9] Vr, 22, 1.2.80 ; NZZ (sda), 187, 14.8.80 ; (sda), 195, 23.8.80 ; (sda), 248, 24.10.80 ; Vat. (sda), 297. 23.12.80 ; vgl. SPJ, 1979, S. 164.
[10] Strafpraxis: NZZ, 223, 25.9.80; (sda), 302, 29.12.80. Motion Binder (cvp, AG): Verhandl. B.vers., 1980, IV, S. 77 f.; NZZ, 235, 9.10.80; TLM, 283, 9.10.80; BaZ, 238, 10.10.80; LNN, 243, 18.10.80. Parlamentarische Initiative Bäumlin (sp, BE): Verhandl. B.vers.. 1980, IV, S. 18; LNN, 55, 6.3.80; TW, 73, 27.3.80.
[11] Publikationen zu verschiedenen Aspekten der Presse: K. Nuspliger, Pressefreiheit und Pressevielfalt, Diessenhofen 1980; U. Haldimann, Der verkaufte Leser. Presse unter Inserentendruck, Basel 1980; K. Appert, Presse und Partei, Schwyz 1980 ; E. Bollinger, « 1980: inquiétudes pour la presse romande », in Alliance culturelle romande. Le Cap de 1980 – et nous, Chêne-Bourg 1980; D. Züst, Pressefreiheit in Schule und Hochschule unter besonderer Berücksichtigung der Verhältnisse im Kanton Bern, Diss. Zürich 1980.
[12] «Winterthurer Woche»: Vr, 34, 19.2.80. Jean Frey AG: TA, 266, 14, 11.80; 267, 15.11.80. «Tages-Anzeiger», Inserentenboykott: SAZ, 31/32, 31.7.80; BaZ, 179, 2.8.80; TW, 179, 2.8.80; 183, 7.8.80; NZZ, 179, 5.8.80; redaktioneller Kurs: Das Konzept, Nr. 9, Sept. 1980; Vr, 176, 9.9.80; TW, 233, 4.10.80; BaZ, 233, 4.10.80. Zur TA-Berichterstattung über die Jugendunruhen vgl. auch « Der «anwaltschaftliche Journalismus» als Desinformation», in IPZ-Information, Nr 7/8, Aug. 1980, und die Replik dazu im TA, 211, 11.9.80. Als erste Zeitung führte der «Tages-Anzeiger» ein Gegendarstellungsrecht ein, vgl. TA, 215, 16.9.80.
[13] Presse vom 4.9.80; Ww, 37, 10.9.80; TA, 248, 24.10.80; Presse vom 31.10.80, 1.11.80 und 3.1 1.80; BaZ, 259, 4.11.80.
[14] Vat., 19, 24.1.80; (sda), 33, 9.2.80; 250, 27.10.80; 260, 8.11.80; 279, 1.12.80; TA, 33, 9.2.80; 249, 25.10.80; 253, 30.10.80; 266, 14.11.80; 273, 22.11.80; 280, 1.12.80; Presse vom 24.10.80; BaZ (sda), 252, 27.10.80; 255, 30.10.80; 262, 7.11.80; 268, 14.11.80; 275, 22.11.80; 282, 1.12.80; Presse vom 31.10.80; Das Konzept. Nr. 11, Nov. 1980; NZZ, 255, 1.11.80; 266, 14.11.80.
[15] Zur Pressefreiheit vgl. auch die von NR A. Müller-Marzohl (cvp, LU) eingereichte Motion betreffend Ausarbeitung von presse- und kartellrechtlichen Vorschriften zur besseren Garantierung der innern und äussern Pressefreiheit: Verhandl. B.vers., 1980, IV, S. 63; NZZ (sda), 282, 3.12.80.
[16] BBl, 1980, II, S. 189 ff.; BaZ, 49, 26.2.80; JdG, 48, 27.2.80 ; NZZ, 54, 5.3.80 ; TA, 74, 28.3.80 ; Presse vom 3.5.80; Vat. (sda), 116, 20.5.80; vgl. SPJ, 1979, S. 165.
[17] Initiative: NZZ, 55, 6.3.80; BaZ, 87, 14.4.80; 156, 7.7.80; Presse vom 5.5.80; Ring, 4, 19.5.80; Vr, 143, 24.7.80; TW. 197, 23.8.80; TA, 196, 25.8.80. Vorprüfung der Initiative: BBl, 1980, II, S. 337 f. Berichterstattung Unruhen. Auseinandersetzungen um die Tagesschau: Presse vom 4.7.80; NZZ, 164, 17.7.80; 206, 5.9.80; 210, 10.9.80; BaZ, 196, 22.8.80; TW, 215, 13.9.80.
[18] Presse vom 26.6.80; NZZ, 228, 1.10.80; L. Schlumpf, «Grundsatzfragen der Medienpolitik», in Documenta, 1980, Nr. 3, S. 23 ff.; vgl. SPJ, 1979, S. 166.
[19] Amtl. Bull. NR, 1980, S. 987 ff. und S. 1573 ff.; Presse vom 10.9.80, 26.9.80 und 17.12.80 ; vgl. SPJ, 1979, S.167. Im übrigen stellten BR und Beschwerdekommission in einem Fall (Beitrag über «Wehrsteuerverweigerung ») eine Konzessionsverletzung fest ; vgl. BaZ (sda), 152, 2.7.80. Bei einem andern Fall aus dem Vorjahr lehnte das Bundesgericht eine Verwaltungsgerichtsbeschwerde der SRG gegen einen Aufsichtsentscheid des EVED ab; vgl. TA, 243, 18.10.80; SPJ, 1979, S. 167.
[20] Presse vom 26.7.80 ; BaZ, 301, 23.12.80 ; NZZ, 300, 24.12.80 ; 24 Heures, 299, 24.12.80 ; vgl. SPJ, 1979, S. 167.
[21] Zur Radioszene Schweiz vgl. W. von Büren / J. Frischknecht, Kommerz auf Megahertz, Basel 1980.
[22] NZZ, 2, 4.1.80; (sda), 10, 14.1.80; 13, 17.1.80; 18, 23.1.80; 237, 11.10.80; TA, 2, 4.1.80; 3, 5.1.80; 7, 10.1.80; 18, 23.1.80; 60, 12.3.80: BaZ, 3, 4.1.80; (sda), 71, 24.3.80; Ww, 18, 30.4.80; Presse vom 6.10.80, 19.11.80 und 26.11.80; vgl. SPJ, 1979, S. 168.
[23] PTT: Vat., 138, 17.6.80; LNN, 158, 10.7.80; BaZ, 161, 12.7.80; NZZ, 162, 15.7.80. Aufnahme von «Radio 24» in Kabelnetze: TA, 13, 17.1.80; 162, 15.7.80; 193, 21.8.80; 195, 23.8.80; 205, 4.9.80; NZZ, 142, 21.6.80; 148, 28.6.80; 193, 21.8.80; Bund, 165, 17.7.80; BaZ, 196, 22.8.80. Der Zürcher Gemeinderat überwies ein Postulat, das die Rückgängigmachung des stadträtlichen Entscheides fordert; vgl. NZZ, 206, 5.9.80:
[24] SRG : TA, 27, 2.2.80 ; 261, 8.11.80 ; Bund, 28, 4.2.80 ; BaZ, 263, 8.11.80. SFRV : TLM, 34, 3.2.80; Bund, 28, 4.2.80; NZZ (sda). 38, 15.2.80; BaZ, 53, 3.3.80; 58, 8.3.80; 160, 11.7.80; Ww, 36, 3.9.80.
[25] TA, 28, 4.2.80; 24 Heures, 255, 1.11.80; Ww, 46, 12.11.80; Bund, 257, 1.12.80.
[26] BaZ, 98, 26.4.80; 112, 14.5.80; 113, 16.5.80; (ddp), 135, 12.6.80; Ww, 21, 21.5.80; NZZ, 118, 23.5.80; (ddp), 124, 31.5.80; (sda), 141, 20.6.80; (sda) 167, 21.7.80; (sda), 255, 1.11.80; 40, 18.2.81 ; Presse vom 27.6.80 und 9.8.80; TA, 255, 1.11.80.
[27] CORSI: CdT, 97, 25.4.80; 104, 5.5.80; 108, 8.5.80; 119, 23.5.80; BaZ (sda), 105, 6.5.80; TA, 105, 7.5.80. Westschweiz : TLM, 10, 12, 18, 27, 29, 10. — 29.1.80 ; 73, 74, 82, 83, 90, 92, 13.3.—1.4.80 ; 24 Heures, 23, 29.1.80 ; 31, 7.2.80; 70, 24.3.80; TA, 34, 11.2.80; LNN, 103, 3.5.80. Deutschschweiz: BaZ, 8, 10.1.80; Vat., 54, 5.3.80; 260, 8.11.80; vgl. SPJ, 1979, S. 167 f.
[28] Schürmann: TA, 51, 1.3.80; 71, 25.3.80; Ww, 13.26.3.80; Presse vom 27.3.80; BaZ, 75, 28.3.80; LNN, 74, 28.3.80; Bund, 75, 29.3.80. Brolliet: Presse vom 23.12.80.
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