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Wirtschaft
Landwirtschaft
Les défenseurs des petites et moyennes exploitations rurales haussent le ton — L'Union suisse des paysans concrétise ses nouvelles directives en matière de politique agricole et réclame une intervention accrue des pouvoirs publics; des agronomes souhaiteraient, en revanche, une politique d'aide aux investissements plus efficace — Le PSS élabore un nouveau programme sur les questions agricoles qui contient un système de prix différentiels — Les chefs des départements de l'agriculture des cantons montagnards tiennent à ce que la Confédération garde la conduite de la politique agricole — Le Conseil fédéral n'approuve qu'en partie les revendications de l'Union suisse des paysans dans le domaine de la politique agraire; par contre, il se déclare favorable au nouveau mode de calcul du salaire paritaire — En dépit des résistances, le parlement ratifie le relèvement des taxes sur les huiles et graisses alimentaires importées — Le gouvernement obtient la compétence de fixer lui-même le montant des crédits destinés à l'encouragement de l'élevage bovin en région de montagne; un premier crédit-cadre a été voté par le parlement — Le GATT examine le statut d'exception du commerce agricole de la Suisse — L'initiative contre les importations excessives de denrées fourragères sera soumise au souverain sans recommandation de vote de la part des Chambres; de nouvelles propositions sont formulées afin d'inciter les milieux paysans à retirer leur initiative — Le Conseil fédéral assouplit à nouveau les mesures de contingentement du lait — L'avant-projet de loi sur les denrées alimentaires passe en consultation; nouvelles mesures pour lutter contre la «pollution alimentaire» — La réglementation de la protection des animaux fait l'objet de nouvelles critiques — L'encouragement à la culture de betteraves sucrières et la réduction des subventions allouées à la production de tabac indigène suscitent toujours des controverses — Malgré des avis contradictoires, le gouvernement prolonge diverses mesures de contrôle des importations au profit des viticulteurs helvétiques — La « culture biologique» suscite de nouvelles réactions — Nouveau programme national de recherche sur la mise en valeur des ressources forestières — Propositions en faveur d'une meilleure protection des détenteurs de terrains cultivables.
Landwirtschaftspolitik
Die schweizerische Landwirtschaft entwickelte sich auch 1982 ertragsmässig gesamthaft gut [1]. Bei den einkommensverbessernden Preisbeschlüssen des Bundesrates fielen diesmal für die Bauern nicht nur eine Reihe von Preiserhöhungen positiv ins Gewicht, sondern auch neue Kriterien für die Paritätslohnberechnung. Anpassungen erfuhren im Jahresverlauf ebenfalls die Sondermassnahmen für das Berggebiet. Eine Landwirtschaftspolitik mit «weniger Staat» steht somit schwerlich in Aussicht. Das belegen vor allein der verstärkte Ruf nach Schutzvorkehren zum Zweck von Einfuhrerschwerungen sowie Forderungen nach vermehrter Begünstigung «bäuerlicher» Strukturen. Diese Bestrebungen stehen nicht zuletzt unter dem Druck der umstrittenen Futtermittelinitiative, die namentlich eine wirksamere Förderung der kleinen und mittleren Familienbetriebe anstrebt.
In der Agrarpolitik haben in jüngster Zeit Postulate zur Erhaltung möglichst vieler traditioneller, unmittelbar bodenbewirtschaftender Familienbetriebe an Bedeutung gewonnen. Es verbinden sich damit Vorstösse zur Abwehr grosser, «industrieller» und bodenunabhängiger Tierhaltungsbetriebe («Tierfabriken») etwa in der Schweinemast und Geflügelzucht oder auch von überdimensionierten Gemüse- und Obstbaumbetrieben. Diese «Agrobusiness» wird nicht nur für Überproduktionstendenzen verantwortlich gemacht, die in verschiedenen Sparten weiterbestehen, sondern auch aus tierschützerischen und ökologischen Gründen angefochten. Anderseits sind Einkommensverbesserungen wegen der ausgeprägter gewordenen Bevölkerungsstagnation und dem Rezessionseinbruch Mitte der siebziger Jahre kaum mehr über eine Ausdehnung von Produktion und Absatz zu erreichen. Trotzdem haben sich technische und biologische Leistungsverbesserungen in Pflanzenbau und Tierhaltung fortgesetzt, wenn auch ebenso verlangsamt wie die Verminderung der Betriebszahl und der landwirtschaftlichen Erwerbsbevölkerung [2].
Obschon die herkömmlichen agrarpolitischen Erhaltungsstrategien zunehmend kostspieliger und interventionistischer werden, sind gemäss den bäuerlichen Spitzenverbänden und den zuständigen Bundesbehörden zumindest vorderhand keine tauglichen Neukonzeptionen in Sicht [3]. Die erneuten Begehren nach einer vermehrten Begünstigung bedrängter Bauernbetriebe, namentlich solcher in den benachteiligten Regionen, zeigten indessen, dass die in den Vorjahren getroffenen Korrekturmassnahmen (z.B. Tierbestandvorschriften und Stallbaubewilligungsverfahren, Flächenbeiträge sowie eine Reihe weitere Beitragsleistungen) nicht als hinreichend beurteilt werden [4]. Zur Konkretisierung des neuen agrarpolitischen Kurses, wie ihn die Delegiertenversammlung bereits im Vorjahr genehmigt hatte, verlangte der Schweizerische Bauernverband (SBV) einen Ausbau des Instrumentariums namentlich in den Bereichen Marktregulierung, Produktionslenkung, Forschung, Berufsbildung und Beratung, Investitionspolitik und Importschutz [5]. Einer gezielteren Investitionshilfe des Bundes (z.B. für Hofsanierungen und Gebäuderationalisierungen) redeten demgegenüber zwei Agrarwissenschafter das Wort. Im Sinne einer gerechteren Mittelverteilung, die den unterschiedlichen Produktionsvoraussetzungen vermehrt Rechnung trägt, plädierten die Autoren sogar für deutliche Subventionskürzungen besonders für die mittleren und grossen Talzonenbetriebe [6].
Über struktur- und produktionspolitische Überlegungen hinaus führt ein umfassendes Agrarprogramm, das von der SPS erarbeitet und den Kantonalparteien zur Vernehmlassung unterbreitet worden ist. Es reicht von entwicklungspolitischen (z.B. problematische Importe aus Dritt-Welt-Staaten) über ideelle Kriterien (Verwirklichung der Selbstverwaltung auf den Bauernbetrieben) bis in gesellschaftspolitische Gebiete (z. B. Säuglingspflegekurse für Bäuerinnen) hinein. Hauptstossrichtungen sind die Versorgung der Bevölkerung mit gesunden, vollwertigen und kostengünstig hergestellten Nahrungsmitteln, eine umweltfreundliche Produktion und partnerschaftliche Betriebsorganisation, wobei damit sowohl Familien wie auch andere Gruppen von Menschen gemeint sind. Direkte Ausgleichszahlungen sollen dort eingesetzt werden, wo über Preisdifferenzierungen kein ausreichendes Einkommen gesichert werden kann. Zusätzlich notwendige Mittel wären gegebenenfalls aus der Bundeskasse zu beschaffen, während eine Mehrbelastung der Konsumenten nur im Ausmasse von effektiven Qualitätsverbesserungen bei den Produkten zu erfolgen hätte [7].
Mit dem zweiten Paket zur Neuverteilung der Aufgaben zwischen Bund und Kantonen wird auch die Landwirtschaft zur Sprache kommen [8]. Unabhängig davon haben in den letzten Jahren bereits verschiedene Kantone die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen, um selber aktiv in die Sozial- oder in die Strukturpolitik, insbesondere der Berglandwirtschaft, einzugreifen [9]. Als Folge derartiger Bestrebungen stellt sich freilich vorab für die Vertreter der finanzschwachen Stände und der Berggebiete die Frage, wieweit agrarpolitische Massnahmen kantonalisiert werden können, ohne das Problem der regionalen Disparitäten noch zu verschärfen. In Anbetracht dieser Gefahr sprachen sich die Landwirtschaftsdirektoren der Gebirgskantone dafür aus, dass in diesem Aufgabenbereich eindeutig an der Führungsrolle des Bundes festzuhalten sei. Eine Mehrbelastung der Kantone als reine Sparübung wurde ebenso zurückgewiesen wie die vorgeschlagene Abwälzung der Familienzulage in der Landwirtschaft auf die Kantone [10].
Angesichts der kritischer gewordenen Gesamtwirtschaftslage und unsicheren Absatzverhältnissen wurden die Preisbegehren des SBV zur Einkommenssicherung im Agrarsektor vielerorts als übersteigert empfunden [11]. Wie erwartet, erfüllte allerdings der Bundesrat die Forderungen der Bauernsame einmal mehr nur etwa zur Hälfte. Immerhin wurde der Grundpreis pro Liter Milch erstmals in einem Zug um volle fünf Rappen erhöht; die Bauernvertreter hatten sieben Rappen verlangt [12]. Hinzu kam eine Heraufsetzung der Beiträge an Viehhalter ohne Verkehrsmilchproduktion, der Richtpreise für Schlachtvieh sowie der Produzentenpreise für Brotgetreide und Speisekartoffeln. Verschiedene Verbesserungen im Bereich des Ackerbaus (Erhöhung der Anbauprämien für Futtergetreide, des Anbaukontingents von Zuckerrüben und der Anbaufläche für Raps) entsprachen dem Wunsch nach vermehrten Ausweichsmöglichkeiten zur Milchproduktion. Zusätzliche Massnahmen wie der gezielte Ausbau der Flächen- und Bewirtschaftungsbeiträge sollen vor allem der Berglandwirtschaft zugute kommen. Aufgrund der Beschlüsse wird das landwirtschaftliche Einkommen gesamthaft um rund 300 Mio Fr. verbessert. Da diese Summe weitgehend von den Konsumenten aufzubringen ist, wird die Bundeskasse mit ungefähr 40 Mio Fr. vergleichsweise wenig belastet [13].
Dass der SBV vom Ergebnis der Preisrunde relativ befriedigt Kenntnis nahm, die Klein- und Bergbauern (namentlich infolge der nach wie vor fehlenden Preisstaffelung) dagegen ziemlich enttäuscht und die Konsumentenvertreter sichtlich empört reagierten, vermochte niemanden zu erstaunen [14]. Etwas überraschender kam dafür der Entscheid der Landesregierung, gleichzeitig mit den Preisbeschlüssen das Begehren nach Anderungen der Paritätslohnberechnung zu akzeptieren und nicht schrittweise, sondern vollumfänglich zu berücksichtigen. Daraus resultiert eine Erhöhung des Grundlohnanspruchs der Landwirte um rund fünf Prozent [15]. Laut einem Sprecher des Bundesamtes für Landwirtschuft lassen allerdings die begrenzten Absatzmöglichkeiten, die schwierige Finanzlage des Bundes sowie die künftig kleineren Produktivitätsfortschritte nicht erwarten, dass der höhere Paritätslohn auch sofort realisiert werden kann [16].
Damit dem Bund aufgrund der beschlossenen Milchpreiserhöhung nach Möglichkeit keine zusätzliche finanzielle Belastung erwächst, hatte der Bundesrat gleichzeitig auch die Konsumentenpreise für Butter heraufgesetzt. Um nun den Butterabsatz nicht zu gefährden und zu vermeiden, dass durch vermehrten Konsum von Margarine die Milchrechnung zu Lasten des Bundes noch stärker defizitär wird, setzte der Bundesrat gemäss früherer Praxis auch die Preiszuschläge auf eingeführten Speiseölen und Speisefetten hinauf. Da die gesamte Belastung dieser Importprodukte von nunmehr rund 200% des Warenwertes mittlerweile auch die Besteuerung von Tabak und Alkohol übersteigt und zudem auch Öle und Fette erfasst, die nicht direkt in Konkurrenz zur Butter stehen, waren die Sozialdemokraten und der Landesring nicht bereit, der definitiven Genehmigung der Preiszuschläge durch das Parlament zuzustimmen. Nach einer längeren Auseinandersetzung zwischen Vertretern der Landwirtschaft und der Konsumenten wurde die bundesrätliche Massnahme mit der Unterstützung der bürgerlichen Fraktionen schliesslich doch gebilligt [17].
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Trotz einem reichhaltigen Instrumentarium an produktionsgebundenen Förderungsmassnahmen und immer mehr auch an Direktzahlungen konnte der Einkommensrückstand der Berglandwirtschaft nicht verringert werden [18]. So erreicht das Gesamteinkommen im Berggebiet nach wie vor nur ungefähr 2/3 von jenem der Talbetriebe. Um eine weitere Verbesserung des bergbäuerlichen Einkommens zu erreichen, ersuchte der Bundesrat die eidgenössischen Räte, die Kostenbeiträge an Viehhalter im Berggebiet und in der voralpinen Hügelzone zu erhöhen. Entsprechend einer bereits vor Jahresfrist in die Wege geleiteten Gesetzesänderung ermächtigte deshalb das Parlament vorerst die Landesregierung, fortan die Ansätze für die Kostenbeiträge selbst festzusetzen und der Entwicklung auf diesem Gebiet künftig mit einem flexibleren und rascheren Verfahren Rechnung zu tragen [19]. Die Bundesversammlung, welche den Höchstbetrag der erforderlichen finanziellen Mittel künftig jeweils für zwei Jahre zu bewilligen hat, genehmigte in der Folge für die Jahre 1983/84 einen Kredit von 350 Mio Fr. Damit gingen die Parlamentarier trotz anfänglichem Widerstand der Kleinen Kammer und ungeachtet der finanzpolitischen Bedenken des zuständigen Departementsvorstehers um 30 Mio Fr. über den vom Bundesrat beantragten Betrag hinaus. Dies in der Absicht, die seit 1974 unverändert gebliebenen Kostenbeiträge nicht nur um 30, sondern 40 Prozent zu erhöhen und so der seither eingetretenen Teuerungsentwicklung besser Rechnung zu tragen [20].
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Die schweizerische Agrarhandelspolitik hat im Berichtsjahr vermehrt zu Diskussionen Anlass gegeben. So ist unser agrarhandelspolitisches Sonderstatut im GATT, wonach die Schweiz in Abweichung von den entsprechenden GATT-Bestimmungen mengenmässige Einfuhrbeschränkungen gestützt auf die wichtigsten Agrarerlasse beibehalten oder neu einführen kann, erstmals einem detaillierten Examen unterzogen worden. Gesamthaft ist die Prüfung für die Schweiz zufriedenstellend verlaufen, wenn auch klar zum Ausdruck kam, dass wir mit unserem Sonderstatut keinen agrarhandelspolitischen Freipass erhalten haben. Schliesslich führten gewisse Schutzmassnahmen an der Grenze (vor allem vorübergehende Zollerhöhung auf importierten Tafeltrauben) zu zeitweiligen Unstimmigkeiten mit der EG [21].
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Tierische Produktion
Zu ausgiebigen Kontroversen um die Lenkung der tierischen Produktion kam es im Rahmen der parlamentarischen Behandlung der Futtermittelinitiative. In Übereinstimmung mit dem Bundesrat, der das Volksbegehren bereits 1981 zur Verwerfung ohne Gegenvorschlag empfohlen hatte [22], lehnte auch der Nationalrat die angestrebten Massnahmen «gegen übermässige Futtermittelimporte und Tierfabriken sowie für bestmögliche Nutzung des einheimischen Bodens» knapp mit 71 zu 68 Stimmen als zu weitgehend ab. Zur Unterstützung des gegenteiligen Antrages der vorberatenden Kommission, die Initiative Volk und Ständen zur Annahme zu empfehlen, fanden sich namentlich die bäuerlichen Kreise aus der SVP und zum Teil aus den anderen bürgerlichen Fraktionen mit der weitgehend geschlossenen Linken zusammen. Sie machten geltend, nur durch die vorgeschlagene Futtermittelbewirtschaftung liessen sich Überschüsse in der Produktion von Fleisch, Preiszusammenbrüche und das weitere Fortschreiten der Konzentration in der Landwirtschaft zu Lasten der bäuerlichen Betriebe mit landeseigener Futterbasis wirksam verhindern. Zudem riefen die Verbraucher immer mehr nach einer naturnäheren Produktion ohne Schadstoffe und seien angesichts des Hungerelendes in der Dritten Welt gegen die Verftitterung von Getreide an das Vieh der Reichen. Die Gegner der Initiative wandten sich nicht gegen die Ziele des Volksbegehrens an sich, sondern gegen den vorgeschlagenen Weg. So genüge es, die 1979 neu eingeführten Lenkungsvorschriften (z.B. Höchstbestände in der Tierhaltung, Bewilligungspflicht für Stallbauten) im Landwirtschaftsgesetz auszubauen. Eine rigorose Bewirtschaftung der Futtermittel setze ausserdem eine eigentliche Kontingentierung der Tierbestände voraus, was einen nicht mehr zu bewältigenden administrativen Aufwand verursache und auch ordnungspolitisch bedenklich sei. Obschon sich die zuständige Kommission der Kleinen Kammer mit Stichentscheid ihres Präsidenten mittlerweile den Ablehnungsantrag des Bundesrates und der Volksvertreter zu eigen gemacht hatte, nahm hier die Plenumsdebatte eine überraschende Wendung. Vom Neuenburger Liberalen J.-F. Aubert darauf aufmerksam gemacht, dass die gesetzliche Frist von vier Jahren zur abschliessenden Behandlung von Initiativen durch die Behörden in diesem Fall inzwischen bereits überschritten worden war, folgte die Mehrheit der Ständeräte dem Antrag des Staatsrechtlers, die Initiative dem Volk ohne Empfehlung der eidgenössischen Räte zu unterbreiten. Trotz einiger Opposition sah sich daraufhin der Nationalrat zu einer entsprechenden Korrektur seines früheren Beschlusses veranlasst [23].
Ob mit der umstrittenen Futtermittelinitiative nach 1977 (Fristenlösungsinitiative) wieder einmal ein Volksbegehren ohne Empfehlung des Parlaments dem Souverän zum Entscheid vorgelegt wird, ist allerdings immer noch nicht endgültig entschieden. Wie die Wortführer der Initianten verschiedentlich erklärten, könnte nämlich das Volksbegehren immer noch zurückgezogen werden, falls auf Gesetzesebene rasche Verbesserungen an die Hand genommen würden [24]. Der Präsident des Zentralverbandes schweizerischer Milchproduzenten (ZVSM), R. Reichling (svp, ZH), hatte deshalb bereits früher Anträge gestellt, die im Rahmen der Beratungen der Futtermittelinitiative zu einer nationalrätlichen Kommissionsinitiative ausgebaut wurden. Parallel dazu und mit dem Einverständnis des Bundesrates überwiesen beide Kammern eine Motion der CVP-Fraktion. Diese Vorstösse bezwecken, die Ziele der Futtermittelinitiative mit einer erneuten Änderung der Vorschriften über die Produktionslenkung im Landwirtschaftsgesetz zu verwirklichen. Aber im Unterschied zur Motion sieht die Kommissionsinitiative zusätzlich und als Notlösung auch eine einzelbetriebliche Futtermittelkontingentierung vor [25]. Während der Bundesrat diesen Alternativvorschlägen dadurch Rechnung trug, dass er unverzüglich das Vernehmlassungsverfahren für eine entsprechende Gesetzesrevision einleitete, drohte die Vereinigung zum Schutz der kleinen und mittleren Bauern (VKMB) wiederholt mit der sofortigen Lancierung einer neuen Futtermittelinitiative, falls das hängige Begehren zurückgezogen werden sollte [26]. Dass sich die Initiative der Bauernverbände so oder so als besonders wirkungsvolles politisches Druckmittel erwiesen hat und weiterhin erweisen wird, stand ohnehin vielerorts ausser Zweifel [27].
Nicht nur bei der Fleischerzeugung auf Importfutterbasis, sondern auch in der Milchwirtschaft ist der Produktionsdruck anhaltend gross. Dies umso mehr, als neben züchterischen Fortschritten und verbesserter Technik die 1977 eingeführte Kontingentierung die Milchproduktion in der Einschätzung der Bauern als Garant regelmässig fliessender und sicherer Einkommen aufgewertet hat [28]. Um vorab dem höher gelegenen Berggebiet zusätzliche Erleichterungen zu verschaffen, lockerte der Bundesrat die Milchkontingentierung erneut. Wer masslos übermarcht, soll hingegen rascher als bisher zur Kasse gebeten werden. Obschon die bestehende Gesamtmilchmenge grundsätzlich beibehalten wird, können Produzenten neuerdings unter bestimmten Voraussetzungen auch Gesuche um Ausdehnung der Produktionsmöglichkeiten stellen [29]. Dass die Milchkontingentierung freilich nach wie vor Unmut schafft, äusserte sich namentlich in gewohnt kämpferischen Aktionen der dissidenten Union des producteurs suisses (UPS), wobei namentlich die Propagierung eines organisierten Schwarzverkaufs von Milch und Milchprodukten zu reden gab [30].
Die seit längerer Zeit erwartete Revision des Lebensmittelgesetzes hat insbesondere durch die «Hormonaffäre» von 1980 (Hormonspuren in Kalbfleischproben) zusätzliche Aktualität erhalten. Mit seiner Stellungnahme zu einem schon 1981 vorgelegten Untersuchungsbericht der nationalrätlichen Geschäftsprüfungskommission (GPK) zur Hormonangelegenheit erklärte sich nun der Bundesrat bereit, nicht nur die von der GPK empfohlenen Verbesserungen der Lebensmittelkontrolle in die Gesetzesrevision rniteinzubeziehen, sondern unabhängig davon den Schwarzhandel mit Tierarzneimitteln zu bekämpfen und die Kontrolle über die Verwendung landwirtschaftlicher Hilfsstoffe zu verstärken [31]. Noch vor Ablauf des Jahres wurde das EDI emächtigt, das Vernehmlassungsverfahren zu einem Vorentwurf für ein neues Lebensmittelgesetz zu eröffnen. Der neue Erlass soll nach menschlichem Ermessen Gewähr dafür bieten, dass den Konsumenten aus dem Genuss von Nahrungsmitteln keine gesundheitlichen Schäden erwachsen. Dem umstrittenen, aber ebenfalls von der GPK angeregten Entscheid, die Verantwortung für die Fleischkontrolle von den Tierärzten auf die Kantonschemiker zu übertragen, wich der Entwurf allerdings ebenso aus wie der Frage, inwiefern die Aufgabenteilung unter den Departementen und Bundesämtern neu zu regeln ist [32]. Damit Lebensmittel nicht nur die Gesundheit nicht schädigen, sondern auch nicht zur Täuschung Anlass geben und möglichst frei von Fremdstoffen sind, verfügte der Bundesrat überdies mittels einer Reihe von Änderungen der Lebensmittelverordnung schärfere Deklarationsvorschriften und strengere Qualitätsgarantien [33].
Trotz der neuen Tierschutzgesetzgebung und der dazu gehörigen Verordnung von 1981 streben die Tierschützer primär im Bereich der Nutztierhaltung und der Tierversuche weitere Verbesserungen an [34]. Aber auch seitens der Produzenten gibt man sich nicht zufrieden. Im Hinblick aufdie neuen Tierschutzvorschriften (z.B. schrittweise Anpassung und schliesslich Aufhebung der Batteriehaltung) zielten namentlich Vorstösse aus der Eier- und Geflügelwirtschaft auf einen besseren Schutz der eigenen Erzeugnisse vor Importwaren, die weniger strengen Auflagen unterliegen [35].
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Pflanzliche Produktion
Bei der pflanzlichen Produktion drehte sich die Diskussion ebenfalls vorwiegend um den Schutz einheimischer Erzeugnisse vor der preisgünstigeren Konkurrenz des Auslandes. Angesichts der Überschusstendenzen bei der Milch und beim Fleisch [36] erachten zwar auch der Bundesrat ein vermehrtes Ausweichen der Bauern auf den Zuckerrübenanbau als sinnvoll. Einer Motion des Präsidenten des SBV, Ständerat P. Gerber, zur schrittweisen Ausweitung der Anbaufläche ab 1984 von 17 000 auf 20 000 Hektaren wollte die Landesregierung aufgrund der ungewissen finanziellen Auswirkungen freilich nicht vorbehaltlos zustimmen. Trotz einiger Opposition auch von sozialdemokratischer Seite überwies die Mehrheit des Ständerates den Vorstoss jedoch in verbindlicher Form [37].
Bloss als Postulat akzeptierte dagegen die Kleine Kammer eine nationalrätliche Motion zur Aufhebung der Bundesbeiträge an den schweizerischen Tabakanbau. Dieser Wirtschaftszweig deckt den Bedarf der einheimischen Tabakindustrie nur zu rund 5%, belastet aber den eidgenössischen Finanzhaushalt aufgrund acht Mal höherer Gestehungskosten als im Ausland jährlich mit 20 Mio Fr. Es soll nun noch abgeklärt werden, ob der nationalrätliche Entscheid vom Vorjahr zweckmässig ist, wonach der einheimische Tabakanbau trotz der hohen Belastung weiter aufrecht erhalten würde, aber die Konsumenten (und nicht mehr der Bundeshaushalt) die Kosten zu tragen hätten [38].
Handelt es sich beim Tabak um den verhältnismässig weitaus kostspieligsten Zweig der schweizerischen Landwirtschaftspolitik, so gilt der Weinbau als die durch Zölle, Importbeschränkungen und sonstige Regelungen wohl bestgeschützte Sparte unseres Agrarsektors. Versuche, die Einfuhr von Rotwein von der mengenmässigen Beschränkung (Kontingentierung) zu befreien und insbesondere die neuerliche Verlängerung der Zollzuschläge auf Rotweinimporten in Flaschen zu blockieren, blieben erfolglos. Dies trotz einer entsprechenden Motion in der Kleinen Kammer sowie scharfer Attacken der Firma Denner, die der Grossverteiler bis vor das Bundesgericht zog. Die Befürworter einer Liberalisierung dieses Marktsegmentes machten namentlich geltend, dass die Weinwirtschaft die Nachfrage nach inländischem Rotwein je länger je weniger zu decken vermag, weshalb sich besondere Schutzmassnahmen an der Grenze nicht mehr rechtfertigen liessen. Sowohl der Bundesrat als auch die Mehrheit der Ständeräte hielten es aber mit denen, die eine Benachteiligung der einheimischen Rebbauern befürchteten. Während die Kleine Kammer das Begehren zur Lockerung der Schutzmassnahmen mit 21 zu 10 Stimmen ablehnte, verankerte der Bundesrat die selbst verwaltungsintern nicht ganz unumstrittenen Zollzuschläge für weitere zwei Jahre. Die auch von der Regierung zugegebenen Probleme und Missbräuche im Zusammenhang mit der vielerorts angefochtenen Importkontingentierung (z. B. unerlaubter, da preistreibender Weiterverkauf von Kontingenten durch die sogenannten Sofa-Importeure) sollen im Rahmen der in Gang befindlichen Revision des Weinstatuts durch eine ausserparlamentarische Expertenkommission überprüft werden [39]. Dass sich der Bundesrat nicht nur mit Importbeschränkungen, sondern darüber hinaus auch mit der Exportförderung für den einheimischen Wein zu beschäftigen hatte, ging hauptsächlich auf eine Rekordernte des Jahrgangs 1982 zurück [40].
Der teilweise heftige «Glaubenskrieg» um den biologischen Anbau wurde durch eine umstrittene Studie aus Kreisen der konventionellen Landwirtschaft neu angeheizt. Deren Autoren kamen zum Schluss, dass zwischen Produkten aus biologischem und konventionellem Landbau nur im Hinblick auf die höheren Verkaufspreise für die Bioerzeugnisse Unterschiede festzustellen sind. Erwartungsgemäss am schärfsten reagierten die Anhänger alternativer Methoden auf den Bericht. Dabei beriefen sie sich auf die ihrer Ansicht nach weit vertrauenswürdigeren, aber tendenziell gegenteiligen Befunde kantonaler Laboratorien und eidgenössischer Forschungsinstitutionen [41].
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Forstpolitik
Der Umstand, dass das Holzimportland Schweiz infolge der weltweiten Übernutzung der Wälder dereinst in Versorgungsschwierigkeiten geraten könnte, erfordert eine gezieltere Forstpolitik. Auf dieser Annahme beruht ein neues Nationales Forschungsprogramm, in dessen Rahmen die Möglichkeiten zur vermehrten Nutzung des einheimischen Holzes als erneuerbare Rohstoff- und Energiequelle untersucht werden sollen [42]. Wie in einem Bericht einer vom Bund eingesetzten Arbeitsgruppe betont wird, fehlen freilich die Voraussetzungen, um der Auslandkonkurrenz in diesem Wirtschaftsbereich mit handelspolitischen Schutz- und Förderungsmassnahmen vermehrt entgegenzutreten. Derartige Vorkehrungen standen demgegenüber im Mittelpunkt von Forderungen aus der Wald- und Holzwirtschaft, deren Begehren für ein Sonderstatut für das Holz auch bei der bernischen Kantonsregierung Unterstützung fand [43].
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Bodenrecht
Namentlich im Hinblick auf den kantonalen Vollzug bietet das neue Raumplanungsgesetz von 1979 unmittelbar keine Gewähr zur Verhinderung eines weiteren Kulturlandverlustes. Um den bäuerlichen Grundbesitz besser zu schützen, akzeptierte deshalb die Grosse Kammer einen Vorstoss zu einer entsprechenden Änderung des bäuerlichen Bodenrechts. Dieses wird ausserdem in seiner Gesamtheit von einer Expertenkommission des Bundes nicht zuletzt auch im Verhältnis zu den Zielen und Auswirkungen der Raumplanung überprüft. Aus diesem Gesamtrahmen herausgelöst und gesondert vorgezogen wurde die Revision des landwirtschatflichen Pachtrechts. Obschon der Erlass neuer Bestimmungen für einen wirksameren Schutz der Pächter anerkanntermassen besonders dringlich ist, kam der bereits 1981 vorgelegte Entwurf für ein neues Pachtgesetz nicht über die Kommissionsberatung des prioritären Ständerates hinaus [44].
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[1] NZZ, 303, 29.12.82; TA, 303, 29.12.82.
[2] NZZ, 115, 21.5.82; 205, 4.9.82; Ww, 29, 21.7.82; Suisse, 251, 8.9.82; vgl. auch SPJ, 1981, S. 83 f. Vgl. ferner W. Kipfer, Die schweizerische Landwirtschaft, Bilder. Zahlen. Kommentare, Zollikofen 1982; H. Popp / E. Alther (Hrsg.), Agrartechnischer Fortschritt und moderne Landwirtschaft in Zeiten begrenzter Absatzmärkte, St. Gallen 1982; «Die post-traditionale Welt der Bauern», in Schweiz. Zeitschrift für Soziologie, 8/1982, Nr. 1 (Sonderheft).
[3] Spitzenverbände: Bund, 131, 9.6.82; NZZ, 293, 16.12.82; Der Staatsbürger, 1982, Nr. 8, S. 27; Die Volkswirtschaft, 55/1982, S. 213 f. Behörden : Vat., 22, 28.1.82; Woche, 11, 19.3.82 ; Bund, 78, 3.4.82 ;SGT, 283, 4.12.82 (BR Honegger); Documenta, 1982, Nr. 3, S. 5 ff. (BR Furgler); vgl. auch Bundesamt für Landwirtschaft, Hundert Jahre Bundesamt für Landwirtschaft, Bern 1982.
[4] Vr, 37, 23.2.82 ; Vat., 144, 25.6.82 ;NZZ, 232, 6.10.82 ; Der Staatsbürger, 1982, Nr. 8, S. 28 f. ; vgl. SPJ, 1979, S. 93 f. und 95 f. Vgl. ferner ein überwiesenes Postulat Pini (fdp, TI) und eine Interpellation Oehen (na, BE) in Amtl. Bull. NR, 1982, S. 971 f. und 1005 f. sowie eine als Postulat überwiesene Motion Gadient (svp, GR) in Amtl. Bull. StR, 1982, S. 426 ff.
[5] NZZ, 268, 17.11.82; vgl. auch unten, Teil III b (Landwirtschaft) sowie SPJ, 1981, S. 85 und 210. Zu wirtschaftsliberaler Kritik am neuen Kurs des SBV vgl. wf, Dok., 20, 20.5.82; 21, 24.5.82; 50, 30.12.82. Zur landwirtschaftlichen Berufsbildung vgl. ausserdem Die Volkswirtschaft, 55/1982, S. 267 ff.
[6] R. Schwarzenbach / H. Popp, Finanzhilfen als Instrument derAgrarstrukturpolitik, St. Gallen 1982 ; vgl. auch SGT, 129, 7.6.82. Vgl. überdies eine als Postulat überwiesene Motion Bühler (svp, GR) zum Ausbau der Investitionskredite zwecks Entschuldung der Landwirtschaft (Amtl. Bull. NR, 1982, S. 964 f.).
[7] TA, 15, 20.1.82; Vr, 54, 18.3.82. Vgl. auch SGT, 139, 18.6.82 (Interview mit Parteipräsident H. Hubacher) sowie Sozialdemokratische Partei der Schweiz, Chemie im Kochtopf, Bern 1982.
[8] Vgl. auch oben, Teil I, 1d (Confédération et cantons) sowie SPJ, 1981, S. 85.
[9] Zu derartigen Bestrebungen in den Kantonen ZG und TI vgl. unten, Teil II, 3b ; vgl. ferner SPJ, 1981, S. 184 (BE und LU).
[10] Vat., 209, 9.9.82 ; NZZ, 215, 16.9.82. Vgl. überdies NZZ, 165, 20.7.82 (Schweiz. Arbeitsgemeinschaft für die Bergbevölkerung); BaZ, 269, 17.11.82.
[11] Presse vom 22.4.82; SGB, 14, 22.4.82; Vr, 78, 21.4.82; vgl. auch NZZ, 1, 4.1.82; Ww, 16, 21.4.82; TA, 132, 11.6.82. Zur Gesamtwirtschaftslage vgl. oben, Teil I, 4a (Konjunkturlage). Zu den unsicheren Absatzverhältnissen infolge überraschend hoher Milcheinlieferungen vgl. Vat., 15, 20.1.82; BaZ, 17, 21.1.82; zu teilweise ähnlichen Tendenzen auf dem Fleischmarkt vgl. IBZ, 20, 21.5.82; Die Volkswirtschaft, 55/1982, S. 513 ff.
[12] Aufgrund einer Margenverbesserung von 3 Rappen pro Liter Milch ausschliesslich zugunsten des Handel:, war der Ladenpreis bereits früher um 5 Rappen pro Liter heraufgesetzt worden (BaZ, 17, 21.1.82). Dem Beschluss des BR, die Aufrundungsdifferenz von 2 Rappen über die Konsummilchabgabe zur Deckung der Verwertungsverluste in die Milchrechnung einfliessen zu lassen, stimmten die eidgenössischen Räte zu (BBl, 1982, I, S. 237 ff: und 870; Amtl. Bull. NR, 1982, S. 141 ff.; Amtl. Bull. StR, 1982, S. 153 ff.).
[13] Presse vom 22.6.82.
[14] SBV: NZZ, 141, 22.6.82; vgl. auch IBZ, 25, 25.6.82. Klein- und Bergbauern: Vat., 142, 23.6.82; vgl. ausserdem Union, 16, 23.6.82; TW, 148, 29.6.82 sowie Amtl. Bull. NR, 1982, 5.1459 f. (Kritik an der Preisstaffelung im Rahmen einer Interpellation Delamuraz, fdp, VD). Konsumentenvertreter: NZZ, 141, 22.6.82; vgl. ferner TW, 142, 22.6.82; SGB, 21, 24.6.82.
[15] Die Änderungen gehen auf eine bereits 1981 erzielte Einigung zwischen dem SBV und Vertretern der Verwaltung zurück. Besser als bis anhin werden dabei insbesondere die Mitarbeit der Bäuerin und die im Vergleich. zur übrigen Wirtschaft längere Arbeitszeit des Bauern bewertet (Bund, 125, 2.6.82; TA, 141, 22.6.82; vgl. SPJ, 1981, S. 87). Vgl. auch AT, 63, 17.3.82; 88, 17.4.82.
[16] SGT, 142, 22.6.82.
[17] BBl, 1982, II, S. 941 ff. (Botschaft); III, S. 170 (Bundesbeschluss); Amtl. Bull. NR, 1982, S. 1146 ff.; Amtl. Bull. StR, 1982, S. 483 ff.; vgl. auch SPJ, 1981, S. 88.
[18] IBZ, 42, 22.10.82; vgl. auch die überwiesenen Postulate der Christlichdemokraten Kühne (SG) und Zumbühl (NW) in Amtl. Bull. NR, 1982, S. 970 und Amtl. Bull. StR, 1982, S. 309 f. Zu einer Ausdehnung des Gebietes mit erschwerten Produktionsbedingungen zugunsten des Brot- und Futtergetreideanbaus auf dem Verordnungsweg vgl. AS, 1982, S. 599 f. sowie NZZ, 92, 22.4.82. Zum Problem der Nebenerwerbslandwirtschaf im Berggebiet vgl. Bund, 165, 19.7.82 und LNN, 271, 22.11.82 (Seminar zum Nationalen Forschungsprogramm über Regionalprobleme in der Schweiz) sowie J. Valarche, «L'agriculture comme activité seconde, sur l'exemple fribourgeois », in Revue économique et sociale, 40/1982, 5.114 ff. Vgl. ferner Documenta, 1982, Nr. 4, S. 8-11 (BR Honegger).
[19] Amtl. Bull. NR, 1982, S. 901 ff. und 1479; Amtl. Bull. StR, 1982, S. 409 ff. und 557; BBl, 1982, III, S.130 f. (Bundesgesetz); vgl. SPJ, 1981, S. 86.
[20] BBl, 1982, III, S. 313 ff. (Botschaft), S. 1161 und 1983, I, S. 95 (Bundesbeschluss); Amtl. Bull. NR, 1982, S. 1671 ff.; Amtl. Bull. StR, 1982, S. 646 ff. und 691 f.
[21] GATT: NZZ, 39, 17.2.82; 303, 29.12.82; 24 Heures, 109, 12.5.82. EG: NZZ, 203, 4.9.82; 258, 5.11.82; BaZ, 258, 4.11.82.
[22] Vgl. SPJ, 1981, S. 89. Vgl. ebenfalls SPJ, 1978, S. 86 (Einreichung der Initiative) und 1980, S. 86.
[23] Amtl. Bull. NR, 1982, S. 790 ff., 1 504 ff. und 1826 ; Amtl. Bull. StR, 1982, S. 414 ff., 646 und 727 ; BBl, 1982, III, S. 1136 f. (Bundesbeschluss); vgl. ebenfalls SPJ, 1979, S. 95 f. sowie Ww, 16, 21.4.82. Zur Kritik an der Wirksamkeit der als indirekter Gegenvorschlag zur Futtermittelinitiative gedachten Revision des Landwirtschaftsgesetzes von 1979 vgl. TA, 113, 18.5.82; Vat., 301, 29.12.82.
[24] Amtl. Bull. NR, 1982, S. 802 f. und 807 (Voten der SVP-Bauernpolitiker Hofmann, BE, und Reichling, ZH); Amtl. Bull. StR, 1982, S. 415 f. (Gerber, svp, BE).
[25] Kommissionsinitiative: NZZ, 91, 21.4.82; 135, 15.6.82; 189, 17.8.82; BaZ, 222, 23.9.82. Motion: Amtl. Bull. NR, 1982, S. 786 ff. ; Amtl. Bull. StR, 1982, S. 310 ff. (Motion Zumbühl, cvp, NW); die Motion wurde freilich von den Futtermittelinitianten als zuwenig weitgehend beurteilt; vgl. Amtl. Bull. NR, 1982, S. 788 f. (Votum Reichling, svp, ZH).
[26] BR : NZZ, 135, 15.6.82 ; 299, 23.12.82 ; TA, 135, 15.6.82. VKMB : NZZ, 28, 4.2.82 ; 262, 10.11.82 ; SGT, 36, 13.2.82; BaZ, 210, 9.9.82; vgl. auch Union, 8, 31.3.82.
[27] SGT, 36, 13.2.82; TA, 135, 15.6.82; 196, 25.8.82; Bund, 139, 18.6.82; BaZ, 210, 9.9.82; AT, 222, 23.9.82. Siehe ferner Domaine public, 630, 18.3.82; 644, 1.7.82.
[28] NZZ, 32, 9.2.82; IBZ, 44, 5.11.82; 46, 19.11.82; vgl. SPJ, 1977, S. 88 f. Vgl. ebenfalls BaZ, 254, 30.10.82, sowie Zentralverband schweiz. Milchproduzenten (Hrsg.), Die schweizerische Milchwirtschaft zu Beginn der achtziger Jahre, Bern 1982.
[29] AS, 1982, S. 601 ff. ; vgl. auch Presse vom 22.4.82 sowie ein überwiesenes Postulat Hari (svp, BE) zur Milderung von Härtefällen (Amtl. Bull. NR, 1982, S. 538). Zu Bestrebungen des ZVSM und der Verwaltung, die Milchkontingentierung durch einen Austausch von Kontingenten so zu verbessern, dass eine standortgerechtere Verlagerung der Milchproduktion in Gebiete ohne Alternative möglich wird, vgl. Vat., 290, 15.12.82.
[30] Suisse, 79, 20.3.82; VO, 16, 22.4.82; TA, 152, 5.7.82; NZZ, 180, 6.8.82; Union, 22, 18.8.82 ; vgl. auch Amtl. Bull. NR, 1982, S. 1814 (Interpellation Chopard, sp, AG). Zu einer Demonstration der UPS in La Chaux-de-Fonds, vgl. welsche Presse vom 8.4.82; Union, 10, 21.4.82.
[31] BBl, 1982, II, S. 106 ff. (Stellungnahme des BR); Amtl. Bull. NR, 1982, S. 679 ff. (Kenntnisnahme vom Bericht der GPK).
[32] Presse vom 11.11.82; vgl. ebenfalls Ww, 4, 27.1.82; Bund, 39, 17.2.82 sowie eine als Postulat überwiesene Motion des Genfer Tierarztes Tochon (cvp) in Amtl. Bull. NR, 1982, S. 1778 f.
[33] AS, 1982, S. 342 ff. und 1966 ff.; vgl. Presse vom 13.1. und 21.10.82; BaZ, 88, 16.4.82. Zu einem vorübergehenden Verkaufsverbot von spanischem Olivenöl vgl. oben, Teil I, 2 (Relations économiques bilatérales).
[34] Amtl. Bull. NR, 1982, S. 538 (überwiesenes Postulat Kunz, fdp, BE); BaZ, 230, 2.10.82; vgl. SPJ, 1982, S. 90. Vgl. ferner Civitas, 37/1982, S. 90 ff. Zu einer Kundgebung in Basel gegen Tierversuche vgl. BaZ, 231, 4.10.82; zu den Reaktionen der Pharma- und Chemieindustrie vgl. NZZ, 230, 4.10.82. Zu einer geplanten Konvention des Europarates über Tierversuche vgl. Presse vom 11.12.82; L'Hebdo, 52, 30.12.82.
[35] Bund, 66, 20.3.82 ; NZZ, 69, 24.3.82. Zu einer Auseinandersetzung um den Vorwurf der Firma Denner, vom bestehenden, privatrechtlich abgestützten Kostenausgleichsystem zugunsten einheimischer Geflügelproduzenten profitierten vorwiegend Grossmästereien, insbesondere die Migros-eigenen Vertragsproduzenten statt die eigentlichen Bauernbetriebe vgl. TA, 118, 25.5.82; Ww, 21, 26.5.82; NZZ, 126, 4.6.82.
[36] Zu Überproduktionstendenzen auch in der Obstwirtschaft vgl. NZZ, 256, 3.11.82 ; Vat., 296, 22.12.82 ; vgl. ferner Die Volkswirtschaft, 55/1982, S. 271 ff.
[37] Amtl. Bull. StR, 1982, S. 306 ff.; vgl. auch TLM, 41, 10.2.82. Zur Ablehnung der Begehren für den Bau einer dritten, in der Westschweiz gelegenen Zuckerfabrik durch den Bundesrat und den Freiburger Staatsrat vgl. Amtl. Bull. NR, 1982, S. 962 ff. (als Postulat überwiesene Motion Teuscher, svp, VD) und TW, 105, 7.5.82; vgl. SPJ, 1981, S. 91.
[38] Amtl. Bull. StR, 1982, S. 406 f. ; vgl. SPJ, 1981, S. 91 sowie BaZ, 221, 22.9.82. Vgl. ferner CdT, 36, 15.2.82; Vat., 289, 14.12.82.
[39] StR: Amtl. Bull. StR, 1982, S. 487 ff. (Motion Dobler, cvp, SZ). Denner: NZZ, 60, 13.3.82; Presse vom 16.10., 18.10., 20. 10 und 4.12.82; vgl. auch SFJ, 1981, S. 92. Zollzuschläge: AS, 1982, S. 1882 f. (vgl. auch Presse vom 21.10.82); zur Verlängerung der Importbeschränkung von Weisswein um zwei Jahre vgl. AS, 1982, S. 2290. Revisionsarbeiten: Presse vom 21.10.82; vgl. auch eine Motion Hubacher (sp, BS) in Verhandl. B. vers., 1982, III, S. 54 sowie Woche, 16, 23.4.82; Sonntags-Blick, 43, 24.10.82.
[40] Exportförderung: 24 Heures, 225, 28.9.82; NZZ, 297, 21.12.82 (Bundesratsbeschluss zu Subvention für Weinexport). Rekordernte: NZZ, 240, 15.10.82: IBZ, 47, 26.11.82. Während die Rekordernte die massiv gestiegenen Weinpreise ins Wanken brachte, ersparte umgekehrt eine schlechte Getreideernte den Konsumenten eine in Aussicht gestellte Brotpreiserhöhung. Dies dank zusätzlicher Verwendung von billigerem Auslandgetreide, aber unter gleichzeitigen Verlusten vorab für die Bundeskasse sowie für die Getreidebauem (Weinpreise: Presse vom 21.12.82; TA, 304, 30.12.82. Brotpreiserhöhung: BaZ, 183, 9.8.82; NZZ, 186, 13.8.82; 219, 21.9.82).
[41] LNN, 91, 21.4.82 ; NZZ, 97, 28.4.82 ; TA, 109, 13.5.82 ; Bund, 165, 19.7.82 ; vgl. auch R. Fischer, Der andere Landbau, Zürich 1982. Zu einer Aktion des World Wildlife Fund für eine im Vergleich zur konventionellen Landwirtschaft ebenbürtige Förderung des Bio-Anbaus durch Bund und Kantone vgl. TA, 139, 19.6.82.
[42] Presse vom 21.5.82; TA, 141, 22.6.82; Suisse, 241, 29.8.82; vgl. ferner NZZ, 261, 9.11.82.
[43] Schutz- und Förderungsmassnahmen: Presse vom 12.10.82; vgl. auch Amtl. Bull. NR, 1982, S. 1813 f. (Interpellation Schnyder, svp, BE) sowie S. 1779 f. (überwiesene Motion Houmard, fdp, BE für eine Qualitätsprüfung für Holzschutzmittel). Kantonsregierung: Bund, 275, 24.11.82.
[44] Amtl. Bull. NR, 1982, S. 1781 ff. (als Postulat überwiesene Motion Bundi, sp, GR); NZZ, 203, 2.9.82; vgl. SPJ,1981, S. 92 f. Siehe überdies Ww, 5, 3.2.82; LNN, 34,11.2.82; Blätter für ein neues Bodenrecht, Heft 12, 1982, S. 29 ff.; Dokumente und Informationen zur Schweizerischen Orts-, Regional- und Landesplanung, Nr. 66, 1982, S. 43ff.
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