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Wirtschaft
Landwirtschaft
Le processus de concentration dans l'agriculture se poursuit, mais à un rythme ralenti — Le conseiller fédéral Honegger promet de présenter un nouveau rapport sur l'agriculture — Controverses autour du programme 1981-1985 en matière de production agraire — La Conférence des directeurs cantonaux de l'agriculture se prononce contre une «cantonalisation» de la politique agricole — Les petits exploitants et les paysans de montagne, tout comme les associations paysannes dissidentes, demandent des mesures contre la « décimation » de la population rurale — L'Union suisse des paysans poursuit ses efforts dans le but de mieux intégrer le monde agricole et de promouvoir de nouvelles directives dans le domaine de la politique agricole — Publication d'études sur les coûts de production agraire — L'introduction d'une échelle de prix différenciés pour les régions de montagne et de plaine est controversée — Les nouveaux prix décrétés par le Conseil fédéral affectent principalement les intérêts des consommateurs — La révision des bases de calcul fixant le revenu paritaire des paysans tend à augmenter leurs prestations — A la suite des mesures d'économie 1980, le parlement accepte des suppléments de prix prélevés sur les huiles et les graisses comestibles importées tout comme la réduction des dépenses dans le domaine des cultures céréalières — Le gouvernement propose un assouplissement dans le contingentement du lait et en particulier en faveur des régions de montagne; en revanche, il recommande le rejet de l'initiative populaire contre les importations excessives de denrées fourragères et propose d'augmenter la capacité de concurrence dans ce secteur — Les nouveaux cas de la pollution alimentaire» incitent les autorités à prendre des mesures visant à améliorer le contrôle des aliments — L'entrée en vigueur de l'ordonnance sur la protection des animaux ne satisfait pas les défenseurs de la faune — Propositions en faveur de la promotion de méthodes de culture alternatives — Divergences au sujet de la production de betteraves sucrières, de tabac et de vin — Recherche de bases juridiques plus solides pour réglementer l'économie forestière et la chasse — La révision du droit foncier agricole est contestée — Les milieux des propriétaires s'opposent au projet de révision du droit régissant le contrat de bail.
 
Für die schweizerische Landwirtschaft war 1981 ertragsmässig ein gutes Jahr [1]. Auf der politischen Ebene verlief die Entwicklung ruhiger als im Vorjahr [2]. Dagegen gaben vor allem die längerfristigen Probleme der Agrarstruktur und Agrarpolitik zu Auseinandersetzungen Anlass. Trotzdem ist für die nächste Zeit nicht mit einem entscheidenden Kurswechsel zu rechnen. Dies umso weniger, als die Vorstellungen über grundlegendere Korrekturen weit auseinanderklaffen. Postulieren die Bauernvertreter vermehrte Massnahmen gegen die Abnahme der landwirtschaftlichen Bevölkerung und der Familienbetriebe, so streben die Behörden weiterhin eine Redimensionierung der Produktion an. Anderseits stossen Bemühungen, die Kosten der landwirtschaftlichen Einkommens- und Preispolitik zur Schonung der angespannten Bundeskasse in stärkerem Mass auf die Verbraucher abzuwälzen, auf zunehmenden Widerstand aus Konsumentenkreisen. Hier wird überdies mehr und mehr auch erwartet, dass gesundheitlich hochwertige Nahrungsmittel erzeugt werden, ohne dass den Anliegen des Umwelt- und Tierschutzes Abbruch getan wird.
Agrarpolitik
Die schweizerische Agrarpolitik geht vom unveränderten Leitbild des bäuerlichen Familienbetriebes und dessen Erhaltung aus; immer weniger Landwirtschaftsbetriebe erweisen sich jedoch als leistungs- und überlebensfähig. Eine neue Landwirtschaftszählung ergab eine Abnahme der Zahl der Betriebe um rund 8000 oder 6 % zwischen 1975 und 1980. Die Verminderung hat sich jedoch gegenüber früheren Jahren verlangsamt. Während von 1965 bis 1975 pro Jahr durchschnittlich 2900 Betriebe aufgelöst wurden, waren es seither nur noch 1570 oder 4 pro Tag. Dementsprechend stieg die durchschnittliche Betriebsgrösse in der jüngsten Untersuchungsperiode von 8,6 auf 9,4 ha, bei den hauptberuflich bewirtschafteten Betrieben von 13,3 auf 14,6 ha. Der Schrumpfungsprozess betraf vor allem Kleinbetriebe mit einer Kulturfläche zwischen 5 und 10 ha (Bestandesverminderung 18%) und von 1 bis 5 ha (-15%). Demgegenüber reduzierte sich die Zahl der Mittelbetriebe (10-20 ha) bloss um 6%. Zunahmen verzeichneten lediglich die Grossbetriebe (20-50 ha: + 19%; über 50 ha: + 22%). Die nur einprozentige Verringerung der Kleinstbetriebe (bis 1 ha) wurde nicht zuletzt mit einem neu erwachten Interesse vorab junger Leute für die Landwirtschaft in Verbindung gebracht. So hat auch die Schülerzahl in den landwirtschaftlichen Schulen während der betrachteten Fünfjahresperiode um rund 30% auf über 3000 zugenommen. Trotz Anzeichen eines alternativen «Zurück aufs Land» auch im Alpsennentum hatte der Betriebsschwund im Berggebiet insgesamt ein ähnliches Ausmass wie anderswo. Parallel mit dieser Entwicklung war eine starke Zunahme der mechanischen Hilfsmittel einerseits und eine Abnahme der in der Landwirtschaft beschäftigten Arbeitskräfte um 8 % auf 331 895 anderseits zu verzeichnen. Der Anteil familienfremder Arbeitskräfte bildete sich ebenfalls weiter zurück. Nicht kleiner geworden ist bemerkenswerterweise die gesamte Nutzfläche der erfassten Betriebe. Trotzdem sind in Regionen mit grosser Bautätigkeit und seit langem zuverlässig ermittelten Flächen massive Abnahmen an Kulturland festzustellen [3].
Fragen der landwirtschaftlichen Strukturentwicklung trugen wesentlich zur Belebung der agrarpolitischen Diskussion bei. Das führte zur Verstärkung bestehender Interessengegensätze und Spannungen auch innerhalb der Landwirtschaft selber [4]. Einig war man sich höchstens über die Wünschbarkeit, Produktivitätssteigerungen vermehrt über Kostensenkungen statt über Mengensteigerungen und Produktionsausweitungen anzustreben [5]. Seitens der Bundesbehörden erklärte man es ausserdem weiterhin als unmöglich und unerwünscht, den landwirtschaftlichen Strukturwandel mit staatlichen Mitteln aufhalten zu wollen. Immerhin hätten die agrarpolitischen Massnahmen hier eher bremsend als beschleunigend gewirkt. So sei es gelungen, den bäuerlichen Familienbetrieb als Organisationsform nicht nur zu erhalten, sondern zu festigen [6]. Trotz dem Ruf nach neuen Leitbildern in der Agrarpolitik wollte Bundesrat Honegger den Entscheid über den bereits im Vorjahr erwogenen Einsatz einer Expertenkommission noch offen lassen [7]. Dafür stellte er für 1984 einen sechsten Landwirtschaftsbericht in Aussicht. Im gleichen Sinn überwiesen die Räte zwei Postulate zur Bereitstellung besserer agrarpolitischer Entscheidungshilfen und zur Analyse der Ungleichgewichte auf dem Agrarmarkt. In Ermangelung derartiger Abklärungen waren die Volksvertreter nicht willens, auf eine grundlegende Änderung des geltenden Landwirtschaftsgesetzes einzugehen, wie sie mit einer parlamentarischen Initiative angestrebt worden war [8]. Eine überwiegend andere Meinung ergab sich aus einer Repräsentativumfrage. Zwei Drittel der Befragten befürworteten eine Gesetzesrevision mit dem Ziel, Überproduktionstendenzen und Preissteigerungen durch flächenund lagemässig abgestufte Subventionen in Schranken zu halten [9].
Nicht rechtsverbindlich ist das von der Arbeitsgruppe für die Lenkung der landwirtschaftlichen Produktion ausgearbeitete Produktionsprogramm 1981 bis 1985. Dieses fordert wie sein Vorgänger eine merkliche Ausdehnung der offenen Ackerfläche. Ausbauwürdig erscheinen namentlich der Futtergetreidebau und die Zuckerrübenerzeugung. Finanziellen und rechtlichen Vorbehalten der Bundesbehörden begegneten die bäuerlichen Organisationen mit der Forderung, die bestehenden Erlasse für eine wirksamere Produktionslenkung besser auszuschöpfen und nötigensfalls neue zu schaffen [10]. Die kantonalen Landwirtschaftsdirektoren äusserten anderseits die Befürchtung, der Bund wolle sich vermehrt aus seiner agrarpolitischen Hauptverantwortung zurückziehen und suche sich auch hier finanziell zu entlasten. Bedenklich stimmten nicht nur die Sparmassnahmen, sondern ebenfalls die bevorstehende Aufgabenneuverteilung zwischen Bund und Kantonen. Allerdings dürfe diese Neuverteilung auch nicht durch Alleingänge der Kantone präjudiziert werden. Die Aufstockung der landwirtschaftlichen Bundessubventionen in einzelnen Kantonen führe zu regionalen Einkommensunterschieden vorab zu Lasten der Bauern finanzschwacher Kantone [11].
Überzeugt davon, dass die bisherige Agrarpolitik die «laufende Dezimierung» der bäuerlichen Betriebe bewusst in Kauf genommen habe und deshalb korrigiert werden müsse, gab sich die Schweizerische Vereinigung zum Schutze der kleinen und mittleren Bauern (VKMB). Schützenhilfe erhielt die rührige, erst vor Jahresfrist gegründete Vereinigung von der Schweizerischen Arbeitsgemeinschaft für das Berggebiet (SAB) und von den dissidenten Bauernverbänden. Ein Bruch mit dem auf Produktions- und Leistungssteigerung ausgerichteten Kurs der offiziellen Landwirtschaftspolitik schien diesen Kreisen unvermeidlich. Dies nicht nur im Interesse der Erhaltung eines gesunden Bauernstandes, sondern auch in dem der Konsumenten und Steuerzahler, die von den Kosten der Überschussverwertung und vom Angebot ungesunder Produkte betroffen werden. Es wurde auch geltend gemacht, dass übermässige Futtermittelimporte der «Tierfabriken» ohne hofeigene Futterbasis die weltweiten Hungerprobleme verschärften [12].
Gegen eine Spaltung innerhalb der Landwirtschaft wandte sich der Schweizerische Bauernverband (SBV). Seinen Anspruch auf Vertretung des gesamten bäuerlichen Spektrums unterstrich «Brugg» mit der Entwicklung neuer landwirtschaftspolitischer Zielvorstellungen. Postuliert wird namentlich die Erhaltung einer möglichst grossen Zahl bäuerlicher Familienbetriebe unter verstärkter Berücksichtigung der kleinen und mittleren Einheiten sowie der bergbäuerlichen Heimwesen. Dem Instrument der Preisdifferenzierung werden ein Bündel anderer Massnahmen vorgezogen. Dazu zählen die Bevorzugung des Selbstbewirtschafters durch erb-, boden- und pachtrechtliche Mittel, eine Verbesserung der Viehabsatzförderung, die Begünstigung der kleineren Betriebe in der Ausbildung, der Beratung und der Produktionszuteilung. Dem innerlandwirtschaftlichen Ausgleich soll gegebenenfalls über eine Sozialcharta Rechnung getragen werden. Trotz weitergehenden Anträgen wurde das Grundsatzpapier von der Delegiertenversammlung oppositionslos genehmigt und durch die Forderung nach einer Indexierung der produktunabhängigen Zuwendungen des Bundes an das Berggebiet ergänzt. Der integrierenden Tendenz der Verbandsleitung entsprach die Aufnahme der neuen Kleinbauernvereinigung in den SBV [13]. In der Presse wurde Skepsis an der Wirksamkeit der vorgeschlagenen Massnahmen laut, da keine eigentliche Kehrtwendung in der Agrarpolitik zu erkennen sei [14].
Eng verknüpft mit der agrarpolitischen Reformdebatte waren Probleme der bäuerlichen Einkommenssicherung. Deren Finanzierung stösst angesichts der prekären Bundesfinanzen und der Sparmassnahmen einerseits, der beschränkten Aufnahmefähigkeit des Marktes anderseits immer mehr auf Schwierigkeiten. Bewusst vorsichtige Schätzungen führten den Verfasser einer von der Gesellschaft zur Förderung der schweizerischen Wirtschaft herausgegebenen Publikation zum Resultat, dass sich die Aufwendungen der öffentlichen Hand (rund 1,2 Mia Fr.) und das im Vergleich zur EG höhere Agrarpreisniveau zu einer Belastung der schweizerischen Volkswirtschaft mit «kaum weniger» als 2,2 Mia Fr. jährlich summierten. Die bäuerlichen Nettoeinkommen von 3,4 Mia Fr. stammten somit nur zu gut einem Drittel aus echter agrarischer Wertschöpfung, ein Verhältnis, das im internationalen Vergleich als ungünstig beurteilt werden müsse. Zu noch höheren Agrarproduktionskosten gelangt der Verfasser einer vom Nationalfonds mitfinanzierten Studie, der allerdings als Basis im wesentlichen die noch tieferen Weltmarktpreise zugrunde liegen. Die durch die Agrarpolitik ausgelösten Einkommensübertragungen werden hier auf knapp 3,4 Mia Fr. veranschlagt. Davon wird ein Anteil von rund drei Vierteln den Haushalten direkt über politisch-administrativ erhöhte Nahrungsmittelpreise überbunden, der Rest durch allgemeine Bundeseinnahmen gedeckt. Diese Analysen wollen zeigen, dass die Agrarpolitik an Wirksamkeit gewinnen und zugleich erheblich vereinfacht werden könnte, wenn sie vermehrt auf ein System produktunabhängiger Direktzahlungen mit degressiv ausgestalteten Flächenbeiträgen ausgerichtet würde [15].
Direktzahlungen des Bundes gelangen in der Berglandwirtschaft bereits zur Anwendung (Kostenbeiträge an Rindviehhalter, flächenbezogene Bewirtschaftungsbeiträge usw.). Ihr Anteil am durchschnittlichen landwirtschaftlichen Einkommen der Bergbauern beträgt rund 18%, am gesamten Einkommen etwa 14%. Um der Zunahme der Produktionskosten im Berggebiet besser folgen zu können, legte der Bundesrat eine Botschaft zu einer Änderung des Bundesgesetzes über Kostenbeiträge an Rindviehhalter vor. Dieses soll ihn ermächtigen, die Ansätze künftig selber zu bestimmen [16]. Die 1979 erlassenen Bewirtschaftungsbeiträge an die Landwirtschaft mit erschwerten Produktionsbedingungen wirken sich positiv aus. Neben Einkommensverbesserungen wurde in verschiedenen Kantonen auch eine vermehrte Nutzung von Hanglagen festgestellt [17].
Trotz diesen und anderweitigen Ausgleichsmassnahmen [18] nehmen die Einkommensunterschiede zwischen Klein- und Bergbauern auf der einen, Gross- und Talbauern auf der anderen Seite stetig zu [19]. Die Forderung, die durchwegs als stossend empfundenen Disparitäten zu mildern, ist dabei praktisch unbestritten. An der Frage, ob dieses Ziel direkt über eine Preisdifferenzierung angestrebt werden soll, schieden sich indes die Geister weiterhin. In der immer hitziger geführten Diskussion wandten sich die Befürworter der Preisdifferenzierung dagegen, dass man sich auf die Klein- und Bergbauern beruft, um generelle Preiserhöhungen zu erzielen, die vor allem den Grossproduzenten zugute kommen. Im Sinne eines innerlandwirtschaftlichen Einkommensausgleichs und zur Verminderung der Produktionsanreize für grosse Betriebe verlangten sie mengenmässig abgestufte Produzentenpreise zugunsten der kleinen und mittleren. Die Gegner bezeichneten ihrerseits das Instrument als marktwidrig, verwiesen auf fragwürdige Produktionslenkungswirkungen sowie auf Umgehungsmöglichkeiten und werteten die Preisdifferenzierung als «Bestrafung der Tüchtigkeit» [20]. Zwei Berggebietsvertreter aus parteipolitisch verschiedenen Lagern trugen die Auseinandersetzungen in die parlamentarische Arena. Ihre befürwortenden Motionen überwiesen die Räte aber nur als Postulat. Damit folgten sie dem Chef des EVD, der die vorgeschlagene Methode des Einkommensausgleichs zumindest vorläufig als untauglich erklärte. Unterstützung erhielt Bundesrat Honegger hauptsächlich aus dem Lager der Agrarpolitiker des Flachlandes. Diese plädierten nicht zuletzt auch für eine vermehrte Bewirtschaftung der Klein- und Bergbauernbetriebe im Nebenerwerb [21].
Besteht die Lösung der einkommenspolitischen Probleme der Landwirtschaft in der Erhebung zweckgebundener Konsumabgaben und gezielter Verbrauchssteuern? Angesichts des kritischen Zustandes der Bundesfinanzen und des Ausbleibens innerlandwirtschaftlicher Korrektive sind neuerdings Vorschläge für eine Belastung des Umsatzes und des Importes von Lebensmitteln ins Spiel gebracht worden [22]. Der Konsument wird jedenfalls zusehends stärker zur Kasse gebeten. Zunächst im Rahmen der neusten Agrarpreisbeschlüsse des Bundesrates vom Sommer. Diese bringen bäuerliche Einkommensverbesserungen von 150-170 Mio Fr. pro Jahr. Dadurch wird die Bundeskasse nur mit 11 Mio Fr. belastet, den Rest haben die Verbraucher zu tragen. Erhöht wurden die Richtpreise für Schlachtvieh, die Produzentenpreise für Brotgetreide und Speisekartoffeln, das Anbaukontingent für Zuckerrüben und die Beiträge zur Förderung des Nutzviehabsatzes. Damit entsprach die Regierung den Begehren des SBV etwa zur Hälfte. Andere Forderungen wie eine erneute Milchpreiserhöhung blieben unerfüllt [23].
Die Grundlage für die alljährlichen Preisbegehren der Bauernsame bildet der Paritätslohnanspruch. Eine Revision der Berechnungselemente dieser seit jeher umstrittenen Grösse hatten die Bauernorganisationen schon seit längerer Zeit verlangt [24]. Nun ist es zwischen dem SBV und einer Delegation der Bundesverwaltung zu einer Einigung gekommen. Den beiden Hauptbegehren der Landwirtschaft wird damit stattgegeben. Die Frauenarbeit soll höher bewertet und die Zahl der in die Berechnung einbezogenen Arbeitstage an die Entwicklung in der übrigen Wirtschaft angepasst werden. Anderseits sind die verbesserten Wohnverhältnisse in den Bauernbetrieben durch eine Erhöhung des entsprechenden Abzuges vom Grundlohnanspruch zu berücksichtigen. Diese vom Bundesrat allerdings noch nicht genehmigten Korrekturen würden den bäuerlichen Verdienstanspruch um ungefähr 5% ansteigen lassen [25].
Als Folge der Sparbeschlüsse des Vorjahres hatte auch das Parlament zu Preiserhöhungen für landwirtschaftliche Erzeugnisse Stellung zu nehmen. Damit die bereits per Anfang 1981 verteuerte Butter nicht allzu sehr durch billigere Ersatzprodukte wie Margarine konkurrenziert wird und Ertragsausfälle bei der Importbutterabgabe entstehen, hatte der Bundesrat gleichzeitig eine Erhöhung der Preiszuschläge auf importierten Speiseölen und Speisefetten verfügt. Gegen die endgültige Genehmigung dieser Aufschläge durch die eidgenössischen Räte setzten sich die Sozialdemokraten und der Landesring vergeblich zur Wehr [26]. Ohne Gegenstimme billigten die Räte eine Teilrevision des Getreidegesetzes. Dabei handelte es sich in erster Linie um eine zwingende Folge der Aufhebung der Brotpreisverbilligung, die von Volk und Ständen bereits 1980 gutgeheissen worden war. Kontroversen ergaben sich bei anderen Revisionspunkten, namentlich über die neu vorgesehene Befugnis des Bundesrates, produktionslenkende Massnahmen zu ergreifen und etwa Anbaugebiete bestimmter Getreidesorten festzulegen. Trotz Versuchen von liberaler und freisinniger Seite, dem Bund die neuen Kompetenzen vorzuenthalten, fanden diese mit geringfügigen Änderungen die Zustimmung des Parlaments [27]. Dasselbe gilt für den Bundesbeschluss über die Verordnung zur Neugestaltung des Mahllohnausgleichs, mit dem die Wettbewerbsstellung der kleinen und mittleren Mühlen gegenüber den grossen aus versorgungspolitischen Gründen verstärkt werden soll [28].
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Tierische Produktion
Der Widerspruch zwischen der bäuerlichen Einkommenssicherung und dem Ziel eines Marktgleichgewichts äusserte sich vor allem in der tierischen Produktion. Um die anhaltende Überproduktion von Milch vermehrt einzudämmen, hatte der Bundesrat bereits gegen Ende des Vorjahres beschlossen, die Milchkontingentierung auf den 1. Mai 1981 auf das Berggebiet auszudehnen. Der Unmut der Betroffenen kam zum Teil in heftigen Reaktionen inner- und ausserhalb des Parlaments zum Ausdruck [29]. Auf Grund der vehementen Kritik sah sich der Bundesrat veranlasst, die entsprechende Verordnung bereits vor ihrer Inkraftsetzung wieder abzuändern. An der vorgesehenen Ausdehnung der Kontingentierung auf das Berggebiet wurde festgehalten, allerdings in gemilderter Form und vorläufig nur für ein Jahr. Für die Talgebiete bringt die neue Verordnung anstelle der strengeren einzelbetrieblichen Kontingentierung eine Rückkehr zu einem flexibel ausgestalteten Genossenschaftskontingent. Dagegen lehnte es der Bundesrat erneut ab, den vom Zentralverband schweizerischer Milchproduzenten (ZVSM) beantragten Bonus für nicht ausgeschöpfte Kontingente einzuführen [30]. Die erklärte Hoffnung Bundesrat Honeggers, mit diesen Erleichterungen die Situation in der Berglandwirtschaft wieder zu beruhigen, erwies sich trotz bleibender Vorbehalte weitgehend als berechtigt [31]. Grundsätzlichere Kritiker aus dem nichtlandwirtschaftlichen Lager bewerteten die Kontingentierungspolitik freilich als schlechtes Beispiel staatlicher Intervention, wobei sie auf das ständige Nachgeben einerseits und die stetig wachsenden Milchverwertungskosten anderseits hinwiesen [32].
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In Anbetracht der anhaltenden Überproduktionstendenzen mehrten sich die Stimmen, die wirksamere Massnahmen zur Produktionsbeschränkung und -lenkung verlangten. Die entsprechenden Ziele der Revision des Landwirtschaftsgesetzes von 1979 (Art.19) seien jedenfalls nicht erreicht worden. Mit den dort vorgesehenen, strukturlenkenden Eingriffen wie Höchsttierbeständen, Stillegungsbeiträgen, Stallbaubewilligungen sowie mit dem finanziellen Ausgleichssystem sei innert nützlicher Frist die gewünschte Umlagerung der Mast von den Grossbetrieben auf Mittel- und Kleinbetriebe gar nicht zu realisieren [33]. Gegen diese Kritik wandten sich die Bundesbehörden. Finanzielle Engpässe und administrative Probleme hätten bisher den vollumfänglichen Einsatz des vorgesehenen Instrumentariums verhindert. Erste Erfolge der jüngsten Gesetzesrevision liessen sich aber insbesondere beim Abbau der Viehbestände nachweisen. Vor neuen Interventionen wolle man zunächst abwarten, was die erwähnten Massnahmen einbrächten [34]. Weitgehend mit derselben Begründung und ohne Gegenvorschlag lehnte der Bundesrat auch das Volksbegehren «gegen übermässige Futtermittelimporte und Tierfabriken sowie für bestmögliche Nutzung des einheimischen Bodens» ab. Die von den Bauernverbänden bereits 1978 eingereichte Futtermittelinitiative zielt auf eine Eindämmung der Überschussproduktion unter gleichzeitiger Begünstigung der aufstockungswürdigen bäuerlichen Klein- und Mittelbetriebe mit hofeigener Futterbasis. Hiezu sind schärfere Importbeschränkungen für Futtermittel und eine zweckmässige Neuzuteilung der Futtermittelkontingente vorgesehen. Obschon mit der Zielsetzung der Initianten prinzipiell einig, hielt der Bundesrat die vorgeschlagenen Massnahmen für unnötig und zu dirigistisch. Unliebsame Auswirkungen auf die Fleischpreise wären ausserdem unvermeidlich [35]. Dass sich die Bauernorganisationen von der parlamentarischen Beratung trotzdem noch weitergehende Zugeständnisse erhoffen, bewies ihr Entschluss, einstweilen an ihrer Initiative festzuhalten [36]. In einem Entwurf zu einem Bundesgesetz über die schweizerische Genossenschaft für Getreide und Futtermittel (GGF) beantragte der Bundesrat vor allem Anderungen wettbewerbspolitischer Art. An der bisherigen Globalkontingentierung der Futtermitteleinfuhr wird zwar festgehalten, doch sollen Neubewerber im Sinne der Reformvorschläge der Kartellkommission bei der Kontingentszuteilung besser berücksichtigt werden [37].
Eine immer breitere Öffentlichkeit zeigt sich an der Herstellung gesunder Nahrungsmittel und an tier- und umweltgerechten landwirtschaftlichen Produktionsmethoden interessiert [38]. Nach der im Vorjahr bekannt gewordenen missbräuchlichen Verwendung von Hormonen bei der Kälbermast führten weitere Meldungen über unerwünschte oder schädliche Zusätze und Rückstände in agrarischen Erzeugnissen zu Kritik und Kontroversen (z.B. Perchloräthylen-Rückstände in der Milch, in Milchprodukten, Eiern, Geflügel und Schweinefleisch). Die einen bemängelten, dass die den Kantonen übertragene Lebensmittelkontrolle zu wenig effizient arbeite und keine Garantie gegen gesundheitsschädliche Rückstände in Lebensmitteln biete. Andere wandten sich dagegen, dass manbereits wegen kleinster Mengen von Fremdsubstanzen von gesundheitlichen Gefahren rede und damit zur weiteren Verunsicherung Anlass gebe [39]. Der Bundesrat zog erste Konsequenzen aus den verschiedenen «Affären» im Lebensmittelbereich, was die Diskussion sichtlich versachlichte. Zum einen wurden die Kantone angewiesen, die Kontrollen zu verschärfen, worauf die künstlichen Hormone im Verlauf des Jahres — nach Stichproben zu schliessen — aus der Tiermast verschwanden [40]. Zum andern soll eine kurzfristige Teilrevision der Lebensmittelverordnung den Konsumenten besser vor gesundheitsgefährdenden Stoffen schützen. Verwendete Fremdstoffe sind künftig dem Bundesamt für Gesundheitswesen zur Beurteilung vorzulegen [41]. Weiter wurde die Expertenkommission, die sich mit der Totalrevision des Lebensmittelgesetzes befasst, mit der Ausarbeitung einer zusätzlichen Variante beauftragt; nach dieser soll auf die vielkritisierte Zweigleisigkeit bei Lebensmittelkontrolle und Fleischschau verzichtet und die letztere von den Tierärzten auf die Kantonschemiker übertragen werden [42]. Die nationalrätliche Geschäftsprüfungskommission (GPK), die im Vorjahr zu Abklärungen im Zusammenhang mit der «Hormonaffäre» aufgefordert worden war, erachtete in ihrem Bericht namentlich die Information der Öffentlichkeit als verbesserungswürdig [43].
Der Trend zur industriellen Nutztierhaltung und zu immer rationelleren Aufzuchtmethoden gerät zunehmend auch mit tierschützerischen Anliegen in Konflikt [44]. Beispielhaft zeigt sich dies bei der Ausarbeitung der neuen Tierschutzverordnung, um die es zu heftigen Auseinandersetzungen zwischen dem Schutzgedanken und wirtschaftlichen Interessen kam. Hauptstreitpunkte bildeten die Nutztierhaltung und die Tierversuche [45]. Der Bundesrat entschied sich schliesslich für eine «mittlere Lösung». So sind Tierversuche weiterhin möglich, doch werden sie beschränkt. Die bisher übliche Käfighaltung von Hühnern wird verboten, allerdings erst ab 1992 [46]. Obschon gegenüber früheren Entwürfen zurückhaltender, gingen die beschlossenen Regelungen den bäuerlichen Organisationen immer noch zu weit [47]. Überhaupt nicht zufrieden mit dem Erreichten zeigten sich die Vertreter der Tierschutzkreise. Mit Eingaben und parlamentarischen Vorstössen will deshalb ein Aktionskomitee weitere Verbesserungen der Verordnung durchsetzen [48]. Erste Erfolge buchte eine Gruppe um Franz Weber, dessen Volksbegehren «gegen die Vivisektion» bereits drei Monate vor Ablauf der Sammelfrist eingereicht werden konnte [49].
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Pflanzliche Produktion
Die zunehmende Rationalisierung der Nahrungsmittelherstellung hat auch bei der pflanzlichen Produktion zu einer technischen Perfektionierung geführt. Damit verbunden ist eine fortlaufende Steigerung des Einsatzes gesundheits- und umweltgefährdender Hilfsstoffe [50]. Das Thema alternativer Landwirtschaftsmethoden hat deshalb weiter an Bedeutung gewonnen [51]. Dies äusserte sich in konkreten Vorstössen auf eidgenössischer und kantonaler Ebene. Hiebei ging es um den Erlass von Deklarationsvorschriften für Produkte des sogenannten biologischen Landbaus, um einen Bericht über die Erforschung der ökologischen Auswirkungen insbesondere alternativer Anbaumethoden sowie um die Einrichtung entsprechender Beratungsdienste [52].
Eher quantitativen Anliegen galten die Diskussionen um den Anbau von Zuckerrüben, Tabak und Wein. Bei diesen Produkten ist der Selbstversorgungsgrad relativ gering, so dass ein grösserer Absatz möglich erscheint. Einem solchen stehen allerdings die günstigeren Preise für vergleichbare Importware entgegen, weshalb mehr oder weniger kostspielige Schutz- und Ausgleichsmassnahmen getroffen werden [53]. Beim Zucker entsprach der Bundesrat den bäuerlichen Begehren nach besserer Ausschöpfung bestehender Produktionsreserven und erhöhte die preisgarantierte Zuckerrübenmenge erneut (um 50 000 auf 800 000 Tonnen). Das zusätzliche Kontingent soll vorab Produzenten zugeteilt werden, die bereit sind, keine Verkehrsmilch abzuliefern [54]. Dem Bau einer dritten, in der Westschweiz gelegenen Zuckerfabrik, wie er von Vertretern der welschen Zuckerrübenpflanzer auf verschiedenen parlamentarischen Ebenen gefordert wurde, stehen die Behörden freilich skeptisch gegenüber [55]. Einig waren sich die Bauernvertreter und der Bundesrat dafür in der Absicht, die Bundesbeiträge an die «Zuckerrechnung» soweit möglich abzubauen und die Verteuerung des Zuckers ganz auf die Verbraucher abzuwälzen. Aufgrund des Widerstandes seitens der Nahrungsmittelindustrie wurde dieser Vorschlag vorläufig zurückgezogen; er soll aber im Rahmen eines neuen Sparprogramms zur Sanierung der Bundesfinanzen wieder zur Sprache kommen [56].
Erste Resultate zeigten ähnliche Bemühungen beim Tabak. Anlässlich der Beratungen des Budgets 1982 überwies der Nationalrat eine Motion seiner Finanzkommission zur Aufhebung des Bundesbeitrages von jährlich 20 Mio Fr. für den Tabakanbau. Obschon die bezahlten Subventionen von rund 28 000 Fr. pro ha (vergleichsweise 1240 Fr. beim übrigen Ackerbau) höher ausfallen als der Ertrag, soll der einheimische Tabakanbau erhalten bleiben. Zu diesem Zweck sieht der Vorstoss zugleich eine obligatorische Übernahmepflicht der Tabakindustrie zu kostendeckenden Preisen vor. Die entsprechende Verteuerung der Tabakverarbeitung soll auf die Konsumenten abgewälzt werden [57].
Vor allem infolge einer Mangelernte im Vorjahr stiegen die Weinpreise massiv an. Die Freigabe ausserordentlicher Importkontingente wurde unausweichlich [58]. Das hatte lebhafte Kontroversen um die Liberalisierungsforderungen des Handels einerseits und die protektionistischen Anliegen der Produzenten anderseits zur Folge [59]. Dass sich die Situation auch für die Konsumenten weiterhin zuspitzen dürfte, wurde nicht nur auf die abermals sehr unterdurchschnittliche Lese, sondern auch auf den preistreibenden Kontingenthandel zurückgeführt [60].
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Forstpolitik
In der Forstpolitik kommt einer verstärkten Erschliessung der Waldungen wegen der zunehmenden Nachfrage nach Holz, insbesondere zur Energieproduktion, immer grössere Bedeutung zu [61]. Angesichts einer zu erwartenden weltweiten Holzverknappung sollen die Holz- und Energiereserven der schweizerischen Wälder genau ermittelt werden. Zu diesem Zweck ermächtigte der Bundesrat das EDI, ein Landesforstinventar zu erstellen [62]. Eine Revision des eidgenössischen Forstpolizeigesetzes soll für die Wald- und Holzwirtschaftspolitik eine solidere und vor allem umfassendere Grundlage schaffen [63]. Dass man ebenfalls die Erhaltung des Lebensraumes der Tierwelt rechtlich verankern will, zeigte das Vernehmlassungsverfahren zu einem Gesetzesentwurf über Wildfauna und Jagd. Die Meinungen über die Regelungskompetenzen des Bundes, hauptsächlich für die Jagd, gehen freilich stark auseinander [64].
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Boden- und Pachtrecht
Soll der im Forstrecht seit mehr als 100 Jahren verankerte absolute Schutz des Waldareals für die Revision des bäuerlichen Bodenrechts als Vorbild gelten? Eine integrale Erhaltung des bäuerlichen Bodens, wie sie von Agrarexperten angeregt wurde, stiess allerdings auf die Ablehnung von Juristen, die dadurch die verfassungsmässigen Eigentumsrechte zu stark gefährdet sahen. Auf einen verstärkten Schutz des landwirtschaftlichen Areals zielt auch die neue «Stadt-Land-Initiative gegen die Bodenspekulation», auf die wir an anderer Stelle zu sprechen kommen; sie wird von dissidenten Bauerngruppen unterstützt. In Kreisen des SBV glaubt man dagegen, die bodenrechtlichen Reformbestrebungen auf der bestehenden Verfassungsgrundlage realisieren zu können. Im Vordergrund steht das Postulat einer möglichst konsequenten Bevorzugung des Selbstbewirtschafters beim Erwerb landwirtschaftlichen Bodens. Infolge des Auseinanderklaffens von Verkehrs- und Ertragswert ist es jedoch sehr schwierig, den landwirtschaftsfremden und spekulativen Bodenerwerb zu verhindern. Bestehende Lücken sollen namentlich mit einem Vorkaufsrecht für Selbstbewirtschafter sowie einem ausgedehnten Einsprache- und Bewilligungsverfahren bei der Veräusserung von Landwirtschaftsbetrieben geschlossen werden [65]. Im Kanton Genf bewies ein Grossratsbeschluss, dass bereits auf Grund des geltenden Rechts eine Einsprachemöglichkeit zur Spekulationsabwehr gewährt werden kann [66].
Weiter als die Bodenrechtsreform ist die Revision des Pachtrechts gediehen. Der vom Bundesrat verabschiedete Entwurf zu einem neuen Bundesgesetz über die landwirtschaftliche Pacht ist darauf ausgerichtet, die rechtliche Stellung des Pächters zu verstärken [67]. Hauptneuerungen sind ein verbesserter Kündigungsschutz und Massnahmen gegen die parzellenweise Verpachtung ganzer landwirtschaftlicher Heimwesen. Im Interesse des Verpächters wird dagegen eine Anpassung der Pachtzinse an die Entwicklung auf dem Hypothekarmarkt ermöglicht. Kreise, die den Eigentümerinteressen nahestehen, äusserten schwerste Bedenken gegen den Entwurf, da er wie die Revisionsvorlage zum Mietrecht zu interventionistisch sei und gegen die Eigentumsgarantie verstosse [68].
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[1] Vat., 299, 28.12.81; NZZ, 302, 30.12.81; IBZ, 1, 8.1.82. Vgl. auch Bulletin/Schweizerische Kreditanstalt, 87/1981, Nr. 12, S. 21 f.
[2] Vgl. SPJ, 1980, S. 83 u. 86 f. («Hormonskandal», Konsumentenboykott und Bauernbesetzung).
[3] Bundesamt für Statistik, Eidgenössische Landwirtschafts- und Gartenbauzählung 1980, Bern 1981; Die Volkswirtschaft, 54/1981, S. 56 ff. u. 525 ff. Vgl. auch Presse vom 12.5.81; wf, Dok, 37, 14.9.81. Zahl der Betriebe 1980: 125 274.
[4] Vgl. auch unten, Teil III b (Landwirtschaft) sowie Union, 11, 18.3.81.
[5] Vat., 7, 10.1.81; 104, 6.5.81; NZZ, 24, 30.1.81. Vgl. auch «Landwirtschaftspolitik: Mit Volldampf in die Sackgasse», in Woche, 7-9, 23.10-6.11.81.
[6] 24 Heures, 1, 3.1.81 (J.-C. Piot); H. Popp, «Die Agrarpolitik im Schussfeld der Kritik», in Zentralblatt für Land- und Milchwirtschaft, 4, 22.1.81.
[7] Vat., 31, 7.2.81; vgl. SPJ, 1980, S. 82. Vgl. auch SGT, 4, 7.1.81. Zu agrarpolitischen Grundsatzreferaten BR Honeggers vgl. Presse vom 11.2.81; NZZ, 98, 29.4.81; 24 Heures, 98, 29.4.81.
[8] Entscheidungshilfen und Agrarmarkt: Amtl. Bull. StR, 1981; S. 412 ff. (Postulat Knüsel, fdp, LU) und Amtl. Bull. NR, 1981, S. 1701 f. (Postulat Muff, fdp, LU). Landwirtschaftsgesetz: Amtl. Bull. NR, 1981, S. 1730 f. (Parlamentarische Initiative Pini, fdp, TI); vgl. auch NZZ, 149, 1.7.81.
[9] 20% der Befragten lehnten eine solche Revision ab, 14% hatten keine Meinung; vgl. Vox, Analysen eidgenössischer Abstimmungen, 29.11.81, S. 13 f.
[10] Der Arbeitsgruppe gehören Vertreter der bäuerlichen Organisationen, verschiedener Bundesstellen, der Betriebsberatung und der Wissenschaft an. NZZ, 28, 4.2.81; 35, 12.2.81; Vat., 34, 11.2.81; Bund, 54, 6.3.81; vgl. auch SPJ, 1980, S. 93.
[11] NZZ, 46, 25.2.81; 244, 21.10.81; SGT, 255, 31.10.81; LNN, 284, 7.12.81. Zur Aufgabenteilung vgl. oben, Teil I, 1d (Confédération et cantons). Über einkommensverbessernde und landwirtschaftsfördernde Massnahmen in den Kantonen BE und LU bzw. AG und TI vgl. unten, Teil II, 3b.
[12] VKMB: SGT, 8,12.1.80; NZZ, 62,16.3.81; BaZ, 198, 26.8.81. SAB: NZZ, 64,18.3.81; Union, 15, 15.4.81; Presse vom 27.5.81. Dissidente: BaZ, 17, 21.1.81. Zu den Futtermittelimporten vgl. auch unten.
[13] Presse vom 25.11.81; vgl. auch Vat., 80, 6.4.81; 262, 11.11.81. Zur Delegiertenversammlung und zur Verbandspolitik vgl. auch unten, Teil III, b (Landwirtschaft).
[14] BaZ, 276, 25.1 1.81. Vgl. ferner Ww, 47, 18.11.81.
[15] Wirtschaftsförderung: V. Gawronski, Landwirtschaft und Agrarpolitik in der Schweiz, Zürich 1981; als Kritik vgl. IBZ, 37, 10.9.81. Nationalfonds: B. Altermatt, Verteilungswirkungen der schweizerischen Landwirtschaftspolitik, Zürich 1981; zu ersten Ergebnissen dieser Untersuchung vgl. SPJ, 1980, S. 84.
[16] BBl, 1982, I, S. 169 ff. Zum landwirtschaftlichen Einkommen vgl. die Antworten BR Honeggers auf die lediglich als Postulate überwiesenen Motionen Hofmann (svp, BE) und Genoud (cvp, VS) in Amtl. Bull. NR, 1981, S. 647 f. und Amtl. Bull. StR, 1981, S. 17 f. Die Motionäre hatten eine automatische Koppelung der Kostenbeiträge an Rindviehhalter an jeweilige Milchgrundpreiserhöhungen verlangt.
[17] TA, 88, 15.4.81. Vgl. auch Lib., 88, 17.1.81. Vgl. SPJ, 1979, S. 93 f.
[18] Fast 40% des durchschnittlichen Einkommens einer Bergbauernfamilie kommen aus der Bundeskasse (SGT, 23, 29.1.81). Vgl. auch eine als Postulat überwiesene Motion Schnider (cvp, LU) für Erleichterungen bei den Investitionskrediten für die Berglandwirtschaft (Amtl. Bull. NR, 1981, S. 646 f.). Zur Berggebietsförderung allgemein vgl. oben, Teil I, 4a (Strukturpolitik).
[19] Ww, 15, 8.4.81. Die Feststellung innerlandwirtschaftlicher Einkommensdisparitäten beruht vor allem auf einer offiziell immer noch nicht veröffentlichten Studie des SBV (vgl. SPJ, 1980, S. 84).
[20] Pro Preisdifferenzierung: Union, 3, 21.1.81; TW, 29, 5.2.81 (VKMB); NZZ, 56, 9.3.81 (SAB). Kontra: NZZ, 24, 30.1.81; 84, 10.4.81 (SBV); IBZ, 39, 24.9.81. Vgl. auch TA, 49, 28.2.81; Lib., 197, 27.5.81; Ww,.47, 18.11.81 sowie SPJ, 1980, S. 84.
[21] Amtl. Bull. NR, 1981, S. 1690 ff.; Amtl. Bull. StR, 1981, S. 248 ff. (Motionen Bäumlin, sp, BE und Guntern, cvp, VS). Vgl. auch Presse vom 10.6. und 17.12.81; Vat., 153, 6.7.81.
[22] Gawronski, a.a.O., S. 80 f.; NZZ, 8, 12.1.81; 24, 30.1.81.
[23] Begehren: NZZ, 90, 18.4.81; Presse vom 28.4.81; TW, 99, 30.4.81. Beschlüsse: Presse vom 25.6.81; BaZ, 146, 26.6.81.
[24] Den Vorschlag, zur Sanierung der Bundesfinanzen beim Paritätslohn zu sparen, bewerteten in einer Repräsentativumfrage 44% der Befragten positiv, 38% negativ, und 18% hatten keine Meinung (Vox, a.a.O., S. 13 f.).
[25] BaZ, 168, 22.7.81; NZZ, 168, 23.7.81; TLM, 244, 1.9.81.
[26] BBl, 1981, I, S. 449 ff. (Botschaft); S. 836 (Bundesbeschluss); Amtl. Bull. NR, 1981, S. 261 ff.; Amtl. Bull. StR, 1981, S. 26 ff. Vgl. SPJ, 1980, S. 83. Zu den Sparbeschlüssen vgl. ebenda, S. 75 ff.
[27] BBl, 1981, I, S. 393 ff. (Botschaft); II, S. 594 ff. (Bundesgesetz) ; Amtl. Bull. NR, 1981, S. 470 ff. u. 924; Amtl. Bull. StR, 1981, S. 138 ff., 257 u. 339; vgl. auch SPJ, 1980, S. 88 f. Zum Brotpreisaufschlag vgl. BaZ, 224, 25.9.81; NZZ, 303, 31.12.81.
[28] BBl, 1981, I, S. 432 ff. (Botschaft); II, S. 615 (Bundesbeschluss) ; Amtl. Bull. NR, 1981, S. 485 f. ; Amtl. Bull. StR, 1981, S. 148.
[29] Vgl. die Interpellationen Cavelty (cvp, GR), Crevoisier (psa, BE) und Bühler (svp, GR) in Amtl. Bull. StR, 1981, S.18 ff. u. Amtl. Bull. NR, 1981, S. 1350 ff. ; zu einer zurückgezogenen Motion Bühler vgl. ebenda, S. 1698 ff. Vgl. ferner Bund, 10, 14.1.81; TLM, 25.1.81; 51, 20.2.81; 24 Heures, 22, 28.1.81; 24, 30.1.81; NZZ, 48, 27.2.81; 65, 19.3.81 sowie SPJ, 1980, S. 85 f.
[30] Presse vom 9. u. 16.4.81. Ausgangsbasis für das Berggebiet bildet ein im Vergleich zu 1977 um 18 % höheres Kontingent, das nun für 1981-82 nochmals um rund 8% aufgestockt werden kann. Zur Eingabe des ZVSM vgl. NZZ, 52, 4.3.81. Bereits im Herbst erfolgten erneut Änderungen, die namentlich beim Milchkontingent für die Alpwirtschaft Erleichterungen brachten (AS, 1981, S. 1697 f.; vgl. auch Presse vom 22.10.81).
[31] NZZ, 93, 23.4.81; TLM, 113, 23.4.81.
[32] TA, 89, 16.4.81; BaZ, 90, 16.4.81; TW, 90, 18.4.81. Vgl. ferner Ww, 17, 22.4.81.
[33] NZZ, 48, 27.2.81; SGT, 63, 17.3.81. Vgl. auch parlamentarische Vorstösse zur Viehabsatzförderung aus dem Berggebiet in Amtl. Bull. NR, 1981, S. 650 u. 1688 ff. (überwiesenes Postulat Kühne, cvp, SG u. abgelehnte Motion Reichling, svp, ZH; vgl. auch SPJ, 1980, S. 85). Zur Fleischproduktionslenkung vgl. Amtl. Bull. StR, 1981, S. 13 ff. (als Postulat überwiesene NR-Motion Räz, svp, BE und überwiesenes Postulat Zumbühl, cvp, NW ; vgl. auch SPJ, 1980, S. 86). Zur Revision des Landwirtschaftsgesetzes vgl. SPJ, 1979, S. 95 f. ; über Umgehungen des Landwirtschaftsgesetzes vgl. BaZ, 225, 26.9.81; Woche, 14, 11.12.81.
[34] Vgl. die Antworten des BR auf die in Anm. 33 erwähnten parlamentarischen Vorstösse sowie NZZ, 237, 13.10.81.
[35] BBl, 1981, III, S. 542 ff.; vgl. ferner Presse vom 20.8. u. 7.11.81. Vgl. auch SPJ, 1978, S. 86; 1980, S. 86.
[36] NZZ, 193, 22.8.81; 246, 23.10.81. Vgl. auch wf, Dok., 34, 24.8.81; Woche, 4, 2.10.81.
[37] BBl, 1982, I, S. 101 ff.; vgl. auch eine überwiesene StR-Motion Dreyer, cvp, FR (Amtl. Bull. NR, 1981, S. 486) sowie SPJ, 1980, S. 86.
[38] Bund, 80, 6.4.81; TA, 110, 14.5.81; SZ, 116, 20.5.81; TW, 173, 28.7.81; NZZ, 190, 19.8.81.
[39] 24 Heures, 11, 15.1.81; Presse vom 3.3.81; Blick, 52, 4.3.81; NZZ, 58, 11.3.81; Suisse, 115, 25.4.81; BaZ, 212, 11.9.81. Vgl. auch eine als Postulat überwiesene Motion Christinat (sp, GE) für ein Einfuhrverbot für Hormone (Amtl. Bull. NR, 1981, S. 894 f.) und eine überwiesene NR-Motion Dürr (cvp, SG) insbesondere für eine wirksamere Kontrolle der Beimischung von Medikamenten in Futtermitteln (Amtl. Bull. StR, 1981, S. 10 f.; vgl. SPJ, 1980, S. 86 f.).
[40] Kontrollen : Presse vom 1.9.81. Stichproben : Suisse, 120, 30.4.81; Vat., 99, 30.4.81; Presse vom 4.11.81.
[41] AS, 1981, S. 1364 ff.; Presse vom 20.8.81. Vgl. auch Bund, 96, 27.4.81; NZZ, 298, 23.12.81.
[42] TA, 86, 13.4.81; 87, 14.4.81; Bund, 87, 14.4.81; NZZ, 87, 14.4.81.
[43] BBl, 1981, III, S. 996 ff. ; Presse vom 4.12.81. Vgl. SPJ, 1980, S. 87.
[44] Zu einer unternehmensinternen Initiative oppositioneller Migros-Genossenschafter (Migros-Frühling) gegen den Verkauf von Produkten aus industrieller Tierhaltung vgl. oben, Teil I, 4a (Wettbewerb).
[45] NZZ, 39, 17.2.81; 107, 11.5.81; Vat., 71, 26.3.81; BaZ, 86, 11.4.81. Vgl. auch SPJ, 1980, S. 87 f.
[46] AS, 1981, S. 572 ff.; Presse vom 29.5.81. Zum ebenfalls auf den 1.7.1981 in Kraft gesetzten Tierschutzgesetz von 1978 vgl. AS, 1981, S. 562 ff. und SPJ, 1978, S. 87.
[47] NZZ, 122, 29.5.81; TA, 122, 29.5.81; IBZ, 26, 25.6.81.
[48] NZZ, 163, 17.7.81; 165, 20.7.81; BaZ, 240, 14.10.81; 24 Heures, 294, 18.12.81. Vgl. auch eine Interpellation und ein Postulat Kunz, fdp, BE (Amtl. Bull. NR, 1981, S. 655 f. bzw. Verhandl. B. vers., 1981, IV, S. 54). Vgl. ferner JdG, 88, 15.4.81 u. TA, 149, 1.7.81 (Tierschutz-Petition).
[49] BBl, 1981, III, S. 391 ff. (151 965 gültige Unterschriften) ; Presse vom 18.9.81. Vgl. auch CdT, 233, 12.10.81; 24 Heures, 241, 17.10.81 (F. Weber) sowie SPJ, 1980, S. 87.
[50] Zum Problem der Überdüngung und zu weiteren Belangen des Umweltschutzes vgl. unten, Teil I, 6d (Gewässerschutz).
[51] Union, 17, 13.5.81; Woche, 5, 9.10.81; TW, 301, 24.12.81. Zur Kritik am «Bio-Anbau» vgl.IBZ, 5, 29.1.81.
[52] Deklarationsvorschriften : Amtl. Bull. NR, 1981, S. 635 ff. (als Postulat überwiesene Motion Neukomm, sp, BE); vgl. auch SPJ, 1980, S. 88. Bericht: Amtl. Bull. NR, 1981, S. 637 (überwiesenes Postulat Schalcher, evp, ZH); vgl. auch NZZ, 110, 14.5.81. Beratungsdienste: BaZ, 94, 23.4.81 (Lancierung einer kantonalzürcherischen Volksinitiative der Grünen Partei für eine «biologische Landwirtschaftsberatung»).
[53] Zu Forderungen nach Importschutzmassnahmen für die Gartenbaubetriebe vgl. LNN, 262, 11.11.81; Ww, 47, 18.11.81. Zum Importschutz allgemein vgl. R. Horber, Die schweizerische Agrarimportkonzeption, Diessenhofen 1981.
[54] NZZ, 40, 18.2.81; Bund, 176, 31.7.81; Lib., 255, 6.8.81. Vgl. auch Amt. Bull. NR, 1981, S. 633 f. (Postulat Spreng, fdp, FR) sowie SPJ, 1980, S. 83.
[55] Behörden : 24 Heures, 216, 17.9.81; NZZ, 215, 17.9.81. Zuckerrübenpflanzer: Motion im Grossen Rat von VD (24 Heures, 187, 14.8.81; Suisse, 226, 14.8.81; 277, 4.10.81); Vorstoss im Grossen Rat von FR für eine Standesinitiative (24 Heures, 216, 17.9.81); Motion Teuscher, svp, VD ( Verhandl. B. vers., 1981, II, S. 74 f.).
[56] Ldb, 35, 12.2.81; BaZ, 77, 1.4.81; Bund, 218, 18.9.81. Vgl. auch SPJ, 1980, S. 89.
[57] Amtl. Bull. NR, 1981, S. 1588 ff. Vgl. auch Amtl. Bull. StR, 1981, S. 523 sowie Ww, 50, 9.12.81; LNN, 287, 11.12.81; TA, 302, 30.12.81.
[58] TW, 47, 16.2.81; Ww, 10, 4.3.81; Presse vom 14.3.81; NZZ, 292, 16.12.81.
[59] Handel : Vat., 111, 14.5.81; 24 Heures, 113, 16.5.81; NZZ, 170, 25.7.81; über eine Attacke der Firma Denner gegen das EVD betreffend Zollzuschläge auf Rotweinimporten vgl. Presse vom 2.12.81. Produzenten: Presse vom 15.5.81; SGT, 231, 3.10.81.
[60] Lese : 24 Heures, 223, 26.9.81; Bund, 287, 8.12.81; NZZ, 294, 18.12.81. Kontingenthandel: NZZ, 95, 25.4.81; Ww, 48, 25.11.81; Suisse, 361, 27.12.81; W. Linder, «Kontingente – Quelle von „arbeitslosen” Einkommen», in Schweizer Monatshefte, 61/1981, S. 168 f. Kontingente wurden bis zu 1.30 Fr. pro l Wein gehandelt.
[61] Bund, 42, 20.2.81; BaZ, 128, 4.6.81; 24 Heures, 209, 9.9.81; Vat., 209, 10.9.81. Zum Problem erneuerbarer Energiequellen vgl. auch unten, Teil I, 6a (Gesamtenergiekonzeption).
[62] BaZ, 193, 20.8.81; Bund, 193, 20.8.81.
[63] NZZ, 71, 26.3.81; 87, 14.4.81; Amtl. Bull. StR, 1981, S. 189 f. (als Postulat überwiesene NR-Motion Houmard, fdp, BE; vgl. SPJ, 1980, S. 88, Anm. 48).
[64] Presse vom 13.8.81 ; 24 Heures, 202, 1.9.81. Zu den Belangen des Naturschutzes vgl. auch unten, Teil I, 6d (Natur- und Heimatschutz).
[65] Agrarexperten und Juristen: BaZ, 250, 26.10.81; NZZ, 248, 26.10.81. SBV: Presse vom 25.11.81 (Delegiertenversammlung); vgl. auch die als Postulate überwiesenen Motionen Gehen (na, BE) und Nussbaumer (cvp, SO) sowie ein überwiesenes Postulat Merz (sp, AR) in Amtl. Bull. NR, 1981, S. 401 u. 855 ff. Zum Problem der preistreibenden, da kapitalkräftigen «Bauland-Bauern» vgl. NZZ, 193, 22.8.81. Zur «Stadt-Land-Initiative» vgl. unten, Teil I, 6c (Droit foncier).
[66] Vgl. unten, Teil II, 3b.
[67] BBl, 1982, I, S. 257 ff.; Presse vom 12.11.81 ; vgl. auch SPJ, 1980, S. 89. Der Anteil des Pachtlandes an der landwirtschaftlichen Betriebsfläche beträgt 36,3% (Information des Bundesamtes für Statistik).
[68] Eigentümerinteressen: wf, Dok, 46, 16.11.81. SBV: Presse vom 25.11.81 (Delegiertenversammlung des SBV); vgl. auch Union, 20, 24.6.81. Zum Mietrecht vgl. unten, Teil I, 6c (Protection des locataires).
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