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Wirtschaft
Geld, Währung und Kredit
La Banque nationale poursuit sa politique visant à la stabilisation du niveau des prix — Suite à des interventions de la Banque nationale sur le marché des changes, la base monétaire augmente un peu plus que prévu — Le franc suisse se déprécie par rapport au dollar américain et s'apprécie par rapport au mark allemand— Hausse des taux d'intérêt réels — La Banque nationale limite provisoirement les exportations de capitaux — Le Conseil national rejette l'impôt anticipé sur les intérêts fiduciaires — L'initiative socialiste «contre l'abus du secret bancaire et le pouvoir des banques» ne reçoit pas l'approbation du parlement — L'avant-projet de révision de la loi sur les banques suscite des avis divergents en procédure de consultation.
Geld und Währung
Der geldpolitische Kurs der Nationalbank erfuhr keine grundsätzliche Änderung. Hauptzielsetzung blieb trotz des Sinkens der Teuerung und der Zunahme der Arbeitslosigkeit die Inflationsbekämpfung. Auf eine massive Ausdehnung der Geldversorgung der Wirtschaft im Hinblick auf eine Ankurbelung der Beschäftigung wurde verzichtet. Das weitgehende Festhalten an der bisherigen Politik gründete auf der Überzeugung, dass sich Arbeitslosigkeit auf lange Sicht nicht durch eine monetäre Expansion beseitigen lässt. Ihren wichtigsten Beitrag zur Dämpfung konjunktureller Schwankungen sah die Nationalbank nach wie vor in der Herbeiführung eines stabilen Preisniveaus. Zur Sicherstellung eines inflationsfreien Wirtschaftswachstums strebt sie längerfristig eine jährliche Vergrösserung der bereinigten Notenbankgeldmenge von höchstens 2 bis 3% an [1].
Die bereinigte Notenbankgeldmenge dient der Nationalbank seit 1980 als direkte geldmengenpolitische Zielgrösse. Sie stellt den von der Währungsbehörde selbst geschaffenen Teil der Geldmenge dar [2]. Für das Berichtsjahr war eine Ausweitung der Zielgrösse um 3 % geplant. Die tatsächliche Zunahme lag mit 3,6% (Vorjahr 2,6%) etwas über diesem Richtwert. Ursache der Zielüberschreitung waren insbesondere Devisenmarktinterventionen der Nationalbank: Im Sommer kaufte die Währungsbehörde Deutsche Mark gegen Schweizer Franken, um ein zu starkes Absinken der Mark zu verhindern. Auf diese Weise schuf sie zusätzliche Liquidität, lockerte also ihre Geldpolitik leicht [3]. Kritische Stimmen aus Presse und Wissenschaft gaben der Befürchtung Ausdruck, dass die Devisenrnarktinterventionen inflationsfördernd wirken könnten. Einige Kommentatoren sprachen von einem Balanceakt zwischen Wechselkurs- und Geldmengensteuerung oder gar von einer «Gratwanderung» der Nationalbank [4]. Von seiten der politischen Parteien und der Wirtschaftsverbände blieb die Geldmengenpolitik der Nationalbank jedoch weitgehend unangefochten.
Die einzelnen Geldmengenaggregate entwickelten sich uneinheitlich. M1 (Bargeld und Sichtguthaben) wuchs um 7,5%, während M2 (M1 plus Termineinlagen) um 3,3% abnahm. M3 (M2 plus Spareinlagen) verzeichnete wie M1 einen Zuwachs, und zwar um 6,7%. Der entgegengesetzte Verlauf der Geldmengen lässt sich auf die verhältnismässig tiefen Zinssätze für Termineinlagen zurückführen. Die geringere Rendite hatte eine Umschichtung dieser Gelder zur Folge, einerseits auf Sichtdepositen und andererseits auf Spareinlagen [5].
Im Einvernehmen mit dem Bundesrat setzte sich die Nationalbank für 1984 erneut eine Ausdehnung der Notenbankgeldmenge um 3% zum Ziel. Mit dieser Erweiterung der Geldversorgung will sie der Wirtschaft genügenden monetären Spielraum für eine .Erholung geben [6].
Die Kontroverse über die Verwendung der Gewinne der Nationalbank hielt im Berichtsjahr an. Der Nationalrat behandelte drei 1982 eingereichte Motionen, die alle auf eine teilweise Heranziehung dieser Gewinne als Finanzquelle des Bundes abzielten. Auf Antrag der Landesregierung überwies die grosse Kammer die Vorstösse lediglich in :Form von Postulaten [7]. Die Nationalbank erzielte 1983 einen Ertragsüberschuss von über 2 Mia Fr. Sie verwendete ihn in erster Linie zur Erhöhung der Rückstellungen, insbesondere derjenigen für Währungsrisiken [8].
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Auf dem Devisenmarkt tendierte die schweizerische Währung gegenüber dem amerikanischen Dollar zur Schwäche, gegenüber der Deutschen Mark aber zur Stärke. Bis zum Herbst stieg der Dollarkurs beinahe ununterbrochen an. Nach einem vorübergehenden Wertverlust im Oktober erreichte er Mitte Dezember mit Fr. 2.21 seinen Jahreshöchststand. Im Jahresdurchschnitt lag der Dollarkurs geringfügig über dem entsprechenden Wert von 1982. Die anhaltende Stärke der amerikanischen Währung hing reit dem ungewöhnlich hohen realen Zinsniveau in den Vereinigten Staaten zusammen, das den Zufluss von Kapitalien in die USA förderte. Das Hauptaugenmerk der Schweizerischen Nationalbank richtete sich aber nicht auf die Kursentwicklung des Dollars, sondern auf jene der Deutschen Mark. Vom Frühjahr an sank der Wert der deutschen Währung und drohte im Sommer die Marke von 80 Rappen zu unterschreiten. Kreise aus unserer Exportwirtschaft sahen in der Lage am Devisenmarkt eine Beeinträchtigung ihrer internationalen Konkurrenzfähigkeit und riefen nach Interventionen der Schweizerischen Nationalbank. Diese griff schliesslich im August in grösserem Umfang ins Währungsgeschehen ein, indem sie im Rahmen aufeinander abgestimmter Aktionen der Notenbanken der USA, der Bundesrepublik Deutschland und Japans Deutsche Mark erwarb. Sie tätigte diese Käufe einerseits gegen Dollars und andererseits gegen Schweizer Franken. Letzteres hatte, wie bereits erwähnt, eine Ausdehnung der Geldversorgung unseres Landes zur Folge. Die Aktionen zur Stützung der D-Mark vermochten allerdings nicht zu verhindern, dass sich deren Kurs vom September an weiter abschwächte und im Dezember gar unter 80 Rappen fiel. Der nominale exportgewichtete Gesamtindex des Frankenkurses stieg im Verlaufe des Jahres kontinuierlich an; im vierten Quartal erreichte er einen Höchststand. Da die Teuerung in der Schweiz niedriger war als im Ausland, hielt sich die reale Aufwertung des Frankens mit 2% in Grenzen [9].
Die eidgenössischen Räte haben im Berichtsjahr den Beitritt der Schweiz zu den «Allgemeinen Kreditvereinbarungen» und damit zum sogenannten Zehnerklub beschlossen. Der Zehnerklub umfasst wichtige Industrieländer und fungiert als Kreditgeber des Internationalen Währungsfonds (IMF). Wir werden in einem anderen Zusammenhang auf den schweizerischen Beitritt eingehen. Hier sei immerhin erwähnt, dass das Parlament die Nationalbank als teilnehmende Institution unseres Landes bezeichnet hat, welche sich allerdings in wichtigen Fragen mit dem EFD absprechen muss. Die im Zehnerklub zu fällenden Entscheide könnten unter Umständen für die schweizerische Geld- und Währungspolitik von erheblicher Bedeutung sein oder gar den rein währungspolitischen Rahmen sprengen. In sozialdemokratischen Kreisen befürchtete man deshalb, der Beitritt zu den Kreditvereinbarungen bringe eine Verlagerung aussenpolitischer Macht auf die Nationalbank mit sich [10].
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Der für das Vorjahr festgestellte Abbau der Zinssätze auf dem Geld- und Kapitalmarkt hielt zunächst an. Vom Februar an machte er dann aber einer Hausse Platz, die ihrerseits im Verlaufe des zweiten Semesters wiederum von einem leichten Abwärtstrend abgelöst wurde. Ende Dezember lagen die Sätze mehrheitlich — mit Ausnahme insbesondere der offiziellen Diskont- und Lombardsätze sowie der wenig flexiblen Spar- und Hypothekarzinssätze — über ihrem entsprechenden Vorjahresstand. Im Jahresmittel hingegen blieben sie unter dem Niveau von 1982. Wegen des markanten Rückgangs der Inflation war die reale Verzinsung 1983 aber doch höher.
Am Eurofrankenmarkt, der die Situation am schweizerischen Geldmarkt am besten widerspiegelt, fiel der Zinssatz für Dreimonatsfranken Anfang Januar auf 2 1/2%, stieg bis Mitte Juni auf über 5% und schwankte im letzten Quartal um 4%. Nicht ganz dem Markttrend folgend senkte die Nationalbank im März den Diskont- und den Lombardsatz .um je ein halbes Prozent auf 4 beziehungsweise auf 5 1/2%.
Auf dem Kapitalmarkt erhöhte sich die durchschnittliche Rendite von Bundesanleihen im Laufe des Jahres von 4,23% auf 4,53%. Abgesehen von einer kurzen Periode im Sommer lag sie stets über den Geldmarktsätzen. Erneut nicht im gleichen Rhythmus wie die übrigen Zinssätze bewegten sich die Spar- und Hypothekarzinsen. Nach einer Reduktion um ein halbes Prozent im Frühjahr blieben sie bis zum Jahresende unverändert. Im Dezember betrug der Satz für 1. Hypotheken bei den Kantonalbanken in der Regel 5'/z%, während Spareinlagen mit 3 'h% verzinst wurden [11]. Nach wie vor stellten die Hypothekarzinsen, welche insbesondere für die Gestaltung der Wohnungsmieten von erheblicher Bedeutung sind, ein Politikum dar [12]. Mit der Begründung, die Gewinne der Banken aus dem Hypothekargeschäft seien zu hoch, forderte der Schweizerische Mieterverband eine weitergehende Herabsetzung des Hypothekarsatzes, und zwar ohne gleichzeitige Anpassung der Sparzinsen. Bankenvertreter hingegen bezeichneten die Gewinnmarge als normal; unter Hinweis auf den allgemeinen Zinstrend wurde eine über die Reduktion vom Frühjahr hinausgehende Hypothekarzinssenkung abgelehnt. Sozialdemokratische Exponenten betonten in diesem Zusammenhang den Einfluss der von den Vereinigten Staaten betriebenen Hochzinspolitik aufden schweizerischen Kapitalmarkt; die attraktiven amerikanischen Anlagemöglichkeiten führten zu einem Abfluss von Geldern aus unserem Land und damit zu einem überhöhten schweizerischen Zinsniveau, was Mieter und Eigenheimbesitzer Hunderte von Millionen Franken koste. In der sozialdemokratischen Presse wurde angeregt, der Austrocknung des hiesigen Kapitalmarktes mittels Beschränkungen des Kapitalexports zu begegnen [13].
Im September entschloss sich die Nationalbank in der Tat zu einer gewissen Limitierung der Ausfuhr von Kapital; Ziel der Massnahme war jedoch nicht die Senkurig des Zinsniveaus, sondern der Schutz der Exportindustrie. Die Währungsbehörde wollte der zunehmenden Benachteiligung schweizerischer Exporteure durch staatlich subventionierte Exportfinanzierung im Ausland entgegenwirken. Sie ersuchte deshalb die Geschäftsbanken, vorerst keine Gesuche für Anleihen ausländischer Exportfinanzierungsinstitute mehr einzureichen. Aufgrund veränderter Verhältnisse konnte diese Massnahme im November aber bereits wieder weitgehend gelockert werden [14]. Insgesamt nahmen die von der Nationalbank bewilligten Kapitalexporte 1983 um rund 7% zu. Sie beliefen sich damit auf etwas mehr als 40 Mia Fr. Nahezu 80% der Exportbewilligungen entfielen auf Industrieländer. Die Quote der Entwicklungs- und der Staatshandelsländer war l'.eicht rückläufig [15].
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Banken
Eines der beherrschenden Themen in der bankenpolitischen Diskussion stellte im Berichtsjahr die Verschuldung der Entwicklungsländer gegenüber den Industriestaaten dar. Einige Länder der Dritten Welt bekundeten in zunehmendem Masse Mühe, ihre finanziellen Verpflichtungen zu erfüllen. Damit akzentuierte sich für die Kreditgeber — vor allem das westliche Bankensystem — das Problem der sogenannten «Länderrisiken». Die Eidgenössische Bankenkommission betonte allerdings, dass die Schweizer Banken im internationalen Vergleich eine verhältnismässig gute Position einnähmen, sowohl bezüglich der Ausstattung mit Eigenmitteln als auch bezüglich der Länderrisiken. Auf internationaler Ebene wurden 1983 wiederum Aktionen zur Milderung der Verschuldungskrise durchgeführt; dabei nahm der Internationale Währungsfonds (IMF) eine Schliisselstellung ein. Die Schweizerische Nationalbank beteiligte sich im Rahmen der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (BIZ) an Überbrückungskrediten zugunsten Jugoslawiens und Argentiniens [16].
Angesichts der internationalen Schuldenproblematik erhöhten die schweizerischen Geschäftsbanken ihre Vorsicht. Dies manifestierte sich darin, dass das Volumen der ausstehenden Kredite der 71 monatlich erfassten Banken an öffentliche Schuldner im Auslandbereich Ende 1983 geringer war als vor Jahresfrist; ohne die Teilnahme der Banken an Umschuldungsmassnahmen für einzelne Länder wäre der Rückgang noch deutlicher ausgefallen. Andere Sparten des Bankgeschäfts verzeichneten demgegenüber ein Wachstum. An neuen Mitteln flossen vor allem Spargelder zu, die 1983. erstmals seit langem wieder eine positive Realverzinsung erzielten. Die Bilanzsumme der 71 Banken vergrösserte sich um 7,1 %. Das nicht in den Bilanzen erscheinende Treuhandgeschäft der Banken stieg um 8'/z% auf 181 Mia Fr. [17]. Alle fünf Grossbanken wiesen markant erhöhte Reingewinne aus [18].
Der Nationalrat setzte im Berichtsjahr einen Schlussstrich unter die seit langem hart umstrittenen Vorschläge für eine Verrechnungssteuer auf Erträgen aus Treuhandgeldern und Auslandanleihen. Wie wir an anderer Stelle ausführlich darlegen, lehnte die bürgerliche Mehrheit der grossen Kammer sämtliche zur Diskussion gestellten Steuervarianten ab. Aus der Sicht der SPS stand diese «Null-Lösung» nicht nur im Gegensatz zum Ziel der Sanierung des Bundeshaushaltes, sondern widersprach auch dem Postulat der Steuergerechtigkeit. In Bankenkreisen zeigte man sich erfreut über den Ausgang der Parlamentsdebatte; hier hatte man befürchtet, dass die geplanten Steuern zu einer Abwanderung von Geldern ins Ausland und zu einer Schädigung des Finanzplatzes Schweiz führen würden [19].
Ein weiteres herausragendes bankenpolitisches Thema bildete die Auseinandersetzung um das schweizerische Bankgeheimnis. Von der politischen Linken wurde betont, die besondere Ausgestaltung des Bankgeheimnisses begünstige die Steuerhinterziehung und wirke als Magnet für ausländisches Fluchtgeld. Die Lockerung des Bankgeheimnisses gegenüber den Steuerbehörden und die Verbesserung der internationalen Rechtshilfe in Steuersachen sind wesentliche Punkte der von der SPS 1979 eingereichten Bankeninitiative. Nach dem negativen Entscheid des Bundesrates vom Vorjahr verwarf nun auch das eidgenössische Parlament die Volksinitiative, ohne ihr einen Gegenvorschlag gegenüberzustellen. Neben den Sozialdemokraten setzte sich nur gerade die PdA/PSA/POCHFraktion für das Begehren ein. Als Hauptargumente der Gegner dienten einerseits der Schutz der Persönlichkeitssphäre in Vermögensangelegenheiten und andererseits der Wunsch, die Banken als wichtige Quelle des Wohlstandes der Schweiz in ihrer Handlungsfreiheit nicht zu sehr einzuschränken. Die bürgerlichen Sprecher unterstrichen das Vorhandensein von Mechanismen zur Selbstkontrolle der Banken bei der Entgegennahme von Fremdgeldern; eine zentrale Rolle spiele dabei die Vereinbarung über die Sorgfaltspflicht. Ein Vertreter der LdU/EVP-Fraktion stufte das Volksbegehren als Attacke gegen die liberale Wirtschaftsordnung ein. Votanten der SPS hoben hervor, dass die Initiative sich nicht gegen die Banken richte; deren Tätigkeit müsse aber ethischen und moralischen Kriterien standhalten. Die ungehemmte Annahme von «schmutzigen Geldern» habe das Ansehen der Schweiz im Ausland geschädigt [20].
Im anlaufenden Abstimmungskampf erhielt die sozialdemokratische Bankeninitiative Unterstützung durch den Schweizerischen Gewerkschaftsbund (SGB). Zudem startete die Aktion Finanzplatz Schweiz — Dritte Welt eine Kampagne zugunsten des Begehrens ; die Aktion konzentrierte sich dabei auf die Fluchtgeldproblematik. Auf der Seite der Initiativgegner zeichnete sich vor allem ein weitreichendes Engagement der Banken ab [21].
Sehr kontrovers waren die Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens zum Vorentwurf für eine Revision des Bankengesetzes, der gewisse Züge eines indirekten Gegenvorschlags zur Bankeninitiative aufweist. SPS, SGB und Entwicklungshilfeorganisationen lehnten den Vorentwurf als zuwenig weitgehend ab, da von den Forderungen der Initiative nur gerade jene nach einer obligatorischen Einlagenversicherung und nach der Publikationspflicht für die konsolidierten Bankenrechnungen berücksichtigt worden seien. Bei Arbeitgeberverbänden, Bankenorganisationen und bürgerlichen Parteien dagegen löste die Vernehmlassungsvorlage ein eher zustimmendes Echo aus. Die geplante Einlagenversicherung allerdings lehnten sie mehrheitlich ab, ebenso wie die Überführung der pri vaten Vereinbarung über die Sorgfaltspflicht der Banken ins Gesetz. Eine solche Überführung würde jedoch die SPS begrüssen. Die Nationalbank trat für eine gesetzliche Pflicht der Banken zur Prüfung der Identität ihrer Kunden ein [22].
Kurz vor dem Jahresende unterbreitete das EJPD Parteien und Verbänden einen Expertenentwurf zur Vernehmlassung, der sich mit der rechtlichen Regelung der sogenannten Insiderproblematik befasst. Nach dem Entwurf sollen Insider (eingeweihte Kreise), die sich unter Ausnützung von Geschäftsgeheimnissen durch Börsentransaktionen bereichern, künftig bestraft werden können. Ein solche strafrechtliche Norm gäbe insbesondere die Möglichkeit, Rechtshilfegesuchen der USA bei Verstössen gegen die amerikanischen Insidervorschriften zu entsprechen und das Bankgeheimnis in diesen Fällen zu lüften [23].
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[1] Zur Konjunkturlage siehe oben, Teil I, 4a. Zu den Grundzügen der Geldpolitik der Nationalbank siehe SNB, Geschäftsbericht, 76/1983, S. 10 und 25 ff.; NZZ, 28.5.83; SAZ, 23, 9.6.83 (F. Leutwiler); vgl. Suisse, 17.2.83; 9.6.83. Vgl. auch Vat., 3.3.83 und Bund, 11.5.83 sowie Chr. Hirszowicz, Schweizerische Bankpolitik, Bern 1983, Teil 3.
[2] Die bereinigte Notenbankgeldmenge besteht aus dem Notenumlauf und den Giroguthaben bei der Nationalbank abzüglich der ultimobedingten Refinanzierungskredite. Vgl. SPJ, 1980, S. 61.
[3] SNB, Geschäftsbericht, 76/1983, S. 10 und 25 f.; SNB, Monatsbericht, Nr. 8, August 1983, S. 3. Vgl. Bund, 16.2.84.
[4] NZZ, 5.8.83; AT, 10.8.83; Bund, 10.8.83; 16.2.84; TA, 10.8.83; BaZ, 12.8.83.
[5] SNB, Geschäftsbericht, 76/1983, S. 26 f.
[6] SNB, Geschäftsbericht, S. 10; vgl. NZZ, 17.12.83 und TA, 17.12.83.
[7] Vorstösse der LdU-EVP-Fraktion, von H. Schmid (sp, SG) und von H.R. Feigenwinter (cvp, BL) (Amtl. Bull. NR, 1983, S. 988 ff.). Vgl. NZZ, 19.3.83; 3.6.83; Suisse, 23.4.83; TW, 23.4.83. Vgl. auch SPJ, 1982, S. 58 und 72 sowie unten, Teil I, 5 (Einnahmen).
[8] SNB, Geschäftsbericht, 76/1983, S. 58 f. Vgl. TW, 11.4.84.
[9] Wechselkursentwicklung: SNB, Geschäftsbericht, 76/1983, S. 30 f.; SNB, Monatsbericht, Nr. 5, Mai 1984, S. 33 ff.; vgl. NZZ, 13.8.83; Suisse, 10.9.83; 14.11.83; 17.12.83; TA, 10.11.83. Forderung der Exportwirtschaft: NZZ, 1.2.83; Ww, 23, 8.6.83; vgl. hierzu Chr. Friedman, Die Auswirkungen von Wechselkursschwankungen auf exportorientierte Klein- und Mittelbetriebe, Diessenhofen 1983. Konzertierte Aktion der Notenbanken: NZZ, 4.8.83; 5.8.83; BaZ, 6.8.83; JdG, 8.8.83. 1983 jährte sich die Preisgabe des Systems fester Wechselkurse zum zehnten Mal; vgl. dazu Bund, 20.1.83; JdG, 20.1.83; Suisse, 20.1.83; BaZ, 22.1.83; vgl. auch NZZ, 21.5.83 und JdG, 23.10.83.
[10] BBl, 1983, II, S. 1381; SNB, Geschäftsbericht, 76/1983, S.40; SP-Information, 147, 19.9.83; vgl. Bund, 26.11.83 sowie NZZ, 13.4.84. Vgl. auch oben, Teil I, 2 (Institutions multilatérales).
[11] SNB, Geschäftsbericht, 76/1983, S. 28 ff.; SNB, Monatsbericht, Nr. 1, Januar 1984, S.38 ff.; vgl. Bund, 23.12.83. Vgl. auch Das Geldmarktgeschäft der Schweizer Banken, Zürich 1983 (SBG-Schriften, 84).
[12] Zum Zusammenhang zwischen Hypothekarzins und Mieten vgl. CdT, 16.2.83 sowie SPJ, 1982, S. 112.
[13] TW, 9.8.83; 17.9.83; 27.9.83; Ww, 32, 10.8.83; Vat., 10.10.83; Vr, 10.11.83; TA, 11.11.83; Schweiz. Bankiervereinigung, Jahresbericht, 1982/83, S. 114 ff. Eine Motion von NR Carobbio (psa, TI), die auf eine Stabilisierung des Hypothekarzinses abzielte, wurde auf Antrag des BR als Postulat überwiesen (Amtl. Bull. NR, 1983, S. 986 ff.). Der Mieterverband setzte sich für eine Unterstellung des Hypothekarzinssatzes unter die Preisüberwachung ein: NZZ, 22.11.83 ; zum Vorentwurf für ein Preisüberwachungsgesetz vgl. oben, Teil I, 4a (Wettbewerbspolitik).
[14] SNB, Geschäftsbericht, 76/1983, S. 37; NZZ, 14.9.83; BaZ, 15.9.83; JdG, 15.9.83; vgl. SAZ, 50, 15.12.83. Im Zuge einer weiteren Liberalisierung des Kapitalexports hob die Nationalbank auf Anfang Januar 1984 den Emissionskalender für Auslandanleihen auf und verdoppelte den zugelassenen Maximalbetrag auf 200 Mio Fr. (SNB, Geschäftsbericht, 76/1983, S. 37; BaZ, 24.12.83).
[15] SNB, Geschäftsbericht, 76/1983, S. 33.
[16] BaZ, 13.4.83 ; 24 Heures, 13.4.83 ; Bund, 7.7.83 ; 26.7.83 ; 27.9.83 ; SNB, Geschäftsbericht, 76/1983, S. 37 ff.; vgl. NZZ, 19.11.83 sowie SNB, Das schweizerische Bankwesen, 67/1982, S. 49 ff.; vgl. auch Schweiz. Bankiervereinigung, Jahresbericht, 1982/83, S. 64 ff.
[17] SNB, Geschäftsbericht, 76/1983, S. 34 ff.; vgl. SNB, Das schweizerische Bankwesen, 67/1982, S. 35 ff. Zum Bankensektor im allgemeinen vgl. Chr. Hirszowicz, Schweizerische Bankpolitik, Bern 1983; vgl. auch «Bankgeschäfte vor neuen gesetzlichen Regelungen», in SBG-Wirtschaftsnotizen, Jan./Febr. 1983 sowie «Die Schweizer Banken in den achtziger Jahren», in SKA-Bulletin, Sept. 1983. Vgl. ebenfalls Ph. de Weck u.a., Finanzplatz Schweiz —Trumpfkarte oder Albtraum, Zürich, Redressement National, 1983.
[18] NZZ, 3.3.84.
[19] Amtl. Bull. NR, 1983, S. 9 ff.; BaZ, 2.2.83; TW, 2.2.83; 24 Heures, 2.2.83; NZZ, 3.2.83; vgl. das Communiqué der SPS vom 1.2.83 sowie Schweizerische Bankiervereinigung, Jahresbericht, 1982/83, S. 34 ff. Vgl. auch SPJ, 1982, S. 60 und 72 sowie unten, Teil I, 5 (Einnahmen).
[20] Amtl. Bull. NR, 1983, S. 400 ff.; Amtl. Bull. StR, 1983, S.169 ff.; BBl, 1983, II, S. 701; Presse vom 16.3.83 und vom 8.6.83; vgl. Schweiz. Bankiervereinigung, Jahresbericht, 1982/83, S. 71 ff.; SGB, 9, 17.3.83; SP-Information, 145, 29.8.83; 8.12.83 sowie SPJ, 1982, S. 61. Zur Vereinbarung über die Sorgfaltspflicht vgl. SPJ, 1982, S.60f.; siehe auch NZZ, 27.9.83; 28.9.83; JdG, 1.10.83; SAZ, 46, 17.11.83.
[21] BaZ, 2.9.83; 24 Heures, 2.9.83; SGB, 25, 8.9.83; vgl. TW, 12.11.83. Vgl. auch unten, Teil IIl b (Bankwesen).
[22] Presse vom 13.12.83; Communiqué des SGB vom 6.7.83; SP-Information, 143, 14.7.83; wf, Dok., 30/31, 25.7.83. Vgl. Amtl. Bull. NR, 1983, S. 533 f. (Interpellation Couchepin, fdp, VS). Viel Aufsehen und auch gerichtliche Untersuchungen verursachten Meldungen, wonach den französischen Zollbehörden eine Liste mit Inhabern von Nummernkonti bei einer Schweizer Grossbank in die Hände gefallen sei : 24 Heures, 8.2.83 ; 3.11.83 ; 4.11.83 ; 14.12.83; JdG, 22.9.83; 4.11.83; BaZ, 6.10.83; NZZ, 18.10.83.
[23] NZZ, 17.11.83 ; 3.12.83 ; TA, 17.11.83 ; vgl. Schweiz. Bankiervereinigung, Jahresbericht, 1982/83, S. 90 ff. und 139 ff. Vgl. auch NZZ, 25.8.83; BaZ, 29.8.83; 23.9.83.
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