Wirtschaft
Allgemeine Wirtschaftspolitik
Des milieux bourgeois mettent l'accent sur la nécessité de créer des conditions cadres plus favorables aux entreprises — Discussion à propos d'une motion visant à privatiser certains services publics — La production baisse dans la première moitié de l'année; une légère reprise se dessine cependant depuis le deuxième semestre — Le chômage complet atteint un niveau record depuis la fin de la guerre; l'horlogerie est l'industrie la plus touchée par le recul de l'emploi — L'inflation se ralentit — Le parlement approuve un plan de relance économique dont le volet principal consiste en un programme d'investissement — Un second plan de relance est proposé par le Conseil fédéral. Il comprend notamment le projet d'une garantie contre les risques à l'innovation; ce projet est vivement contesté par les radicaux et des organisations patronales — Les deux grands groupes horlogers suisses, SSIH et ASUAG, fusionnent — L'avant-projet gouvernemental d'une loi sur la surveillance des prix est très controversé — Le Conseil fédéral publie son message relatif à la révision du droit des sociétés anonymes.
Im Vergleich zum Ausland erfreute sich die Schweiz zwar nach wie vor eines hohen Masses an wirtschaftlicher Stabilität; aber auch in unserem Lande mehrten sich die struktur- und konjunkturbedingten Schwierigkeiten. Bei stagnierendem Sozialprodukt nahm die Arbeitslosigkeit zu und übertraf den Stand von 1975/76. Demgegenüber gelang es, die Inflation in engen Grenzen zu halten.
Vor diesem Hintergrund fand in der Finanzpolitik ein vorsichtiger Kurswechsel statt. Anders als im Vorjahr begnügte sich der Bund nicht mehr mit dem blossen Geben von «Impulsen» zur Förderung der unternehmerischen Eigeninitiative; mit einem Beschäftigungsprogramm unternahm er vielmehr einen Schritt in Richtung einer antizyklischen Fiskalpolitik. Die Landesregierung schlug zudem eine Serie von Massnahmen vor, welche die notwendigen strukturellen Anpassungen erleichtern sollen
[1].
Als unumgängliches Mittel im Kampf gegen die Arbeitslosigkeit betrachteten die Gewerkschaften und die politische Linke die Verkürzung der Arbeitszeit. Ihrer Ansicht nach lassen die durch den technischen Fortschritt ermöglichten Produktivitätssteigerungen die Arbeit knapper werden; demzufolge wäre das Problem der Unterbeschäftigung langfristig nur durch eine Verteilung der Arbeit auf mehr Menschen zu lösen. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) lancierte eine Volksinitiative, die eine stufenweise Verkürzung der wöchentlichen Arbeitszeit auf 40 Stunden ohne Lohneinbusse verlangt. Unterstützung fand das Begehren bei der SPS. Von bürgerlicher und von Arbeitgeberseite erwuchs ihm jedoch vehemente Kritik. Hier stellte man sich auf den Standpunkt, eine Arbeitszeitverkürzung ohne entsprechende Lohnanpassung erhöhe die Produktionskosten und ziehe deshalb die internationale Wettbewerbsfähigkeit der schweizerischen Wirtschaft in Mitleidenschaft. Ergebnis der Massnahme wäre demnach nicht eine Abnahme der Arbeitslosigkeit, sondern im Gegenteil eine Zunahme
[2].
In den Diskussionen über das Beschäftigungsprogramm des Bundes und die vorgesehenen strukturpolitischen Massnahmen traten die auseinandergehenden Auffassungen über die Rolle des Staates in der Wirtschaft und das Wirtschaftssystem deutlich hervor.
Wirtschaftsordnung
Die betont marktwirtschaftlich orientierten Kreise halten die Schaffung günstiger
Rahmenbedingungen für wünschenswerter als die Durchführung von Beschäftigungsprogrammen: Zu ihrer Stärkung bedürfe die Wirtschaft hauptsächlich einer spürbaren Entlastung von administrativen Auflagen und ertragsschmälernden Abgaben. Insbesondere lehnen die genannten Kreise aber wettbewerbsverfälschende staatliche Eingriffe ab. Eine solche systemwidrige Intervention sehen sie beispielsweise im — hier unter dem Stichwort Strukturpolitik zu behandelnden — Plan des Bundesrates, eine staatliche Innovationsrisikogarantie einzurichten. Demgegenüber forderte die weniger auf die Selbstheilungskräfte des marktwirtschaftlichen Systems vertrauende politische Linke die Vorbereitung weitergehender Beschäftigungsprogramme und stufte die staatliche Innovationsrisikogarantie als sinnvolle Massnahme ein
[3].
Eine für das Wirtschaftssystem zentrale Frage stellt die
Aufgabenteilung zwischen privatem und öffentlichem Sektor dar. 1980 hatte B. Hunziker (fdp, AG) im Nationalrat eine Motion eingereicht, welche darauf abzielte, gewisse bisher vom Staat wahrgenommene Tätigkeiten einer Lösung auf privatwirtschaftlicher Basis zuzuführen. Dem Vorstoss lag die Überzeugung zugrunde, dass die private Wirtschaft diese Aufgaben kostengünstiger zu lösen imstande sei als der Staat. Auf Antrag des Bundesrates überwies die grosse Kammer die Motion in Form eines Postulats. Während der Debatte lehnte ein sozialdemokratischer Sprecher die Übertragung staatlicher Tätigkeiten an die Privalwirtschaft ab. Die privaten Unternehmer seien nur an der Übernahme jener öffentlichen Aufgaben interessiert, die Gewinne abwerfen ; dem Staat verblieben die Verlustgeschäfte, nach dem Motto «Privatisierung der Gewinne und Sozialisierung der Verluste»
[4].
Weitere das Wirtschaftssystem betreffende Themen waren die Kartellgesetzgebung sowie die Preisüberwachung. Wir werden im Zusammenhang mit der Wettbewerbspolitik auf sie zurückkommen.
Konjunkturlage
Die 1982 zu verzeichnende Verschlechterung der Konjunkturlage hielt in der ersten Jahreshälfte an. Im dritten und
im vierten Quartal war dann aber ein Anziehen der Wirtschaftstätigkeit festzustellen. Nach Meinung mancher Kommentatoren ging damit die seit 1981 andauernde Rezession zu Ende. Insgesamt erreichte das reale Bruttosozialprodukt nach offiziellen Schätzungen praktisch seinen Vorjahresstand (–0,5%). Die Erholung im zweiten Semester beruhte vor allem auf einer Zunahme der realen Inlandnachfrage. Sowohl der Konsum der privaten Haushalte (+ 1,4%) als auch die laufenden Käufe des Staates und der Sozialversicherungen (+ 4,4%) wuchsen deutlich. Demgegenüber stagnierten die Investitionen (–0,1 %). Die Exporte von Gütern und Dienstleistungen erhöhten sich nur geringfügig (+ 0,4%), während die Importe mit +4,5% kräftig anstiegen. Trotz der Zunahme der Gesamtnachfrage kam es deshalb zum erwähnten leichten Rückgang des Bruttosozialprodukts
[5].
Die wirtschaftliche Stagnation, in Verbindung mit Rationalisierungen der Produktion, bewirkte eine Verschärfung der
Beschäftigungslage. 31 300 Arbeitsplätze gingen im Berichtsjahr verloren. Sowohl die Teil- als auch die Ganzarbeitslosigkeit nahmen zu. Im Jahresdurchschnitt waren 26 288 Ganzarbeitslose registriert. Dies stellt den höchsten Wert der Nachkriegszeit dar. Gegenüber 1982 verdoppelte sich die Arbeitslosenquote auf 0,8%. Im Vergleich zum Ausland ist diese Quote allerdings weiterhin gering: im OECD-Raum beträgt sie 8,7%, was etwa 33 Mio Arbeitslosen entspricht. Die vom Beschäftigungsrückgang von durchschnittlich 1,3% am meisten betroffene Branche der schweizerischen Wirtschaft war die Uhrenindustrie (–16,1%). Zu einem empfindlichen Abbau im Ausmass von je rund 5% kam es auch im Maschinenbau sowie in der Textil- und in der Bekleidungsindustrie. Der Personalbestand in der chemischen Industrie sank — bei einer beträchtlichen Zunahme der Produktion — um 1,9%. Insgesamt nahm die Beschäftigung im zweiten Sektor um 3% ab. Diejenige im Dienstleistungssektor hingegen veränderte sich kaum. Das heisst, dass der dritte Sektor anders als in früheren Jahren praktisch keine im zweiten Sektor «freigesetzten» Arbeiter aufnahm. Insbesondere weiteten die Banken (+0,4%) und die Versicherungen (+2,4%) ihren Personalbestand nurmehr wenig aus
[6].
Auch die
industrielle Produktion entwickelte sich von Branche zu Branche unterschiedlich. Die markantesten Veränderungen verzeichneten die Chemie mit einem Wachstum von 6% sowie der Maschinenbau und die Bekleidungsindustrie mit einem Rückgang von je 4%. Die Uhrenproduktion verringerte sich nochmals, und zwar um 3%, nachdem sie im Vorjahr eine Schrumpfung um einen Drittel hatte hinnehmen müssen. Leichte mengenmässige Einbussen erlitten die Metallindustrie (– 2%) und die Nahrungsmittelindustrie (– 1 %), während die Textil- und die Holzbranche ihr Niveau zu halten vermochten und die grafische Industrie ihren Ausstoss um 3% steigerte. Schwächer als auf die Industrieproduktion hat sich die Rezession auf die Bauwirtschaft ausgewirkt. Diese nahm 1983 gar leicht zu. Der Tourismus dagegen blieb etwas unter seinem Vorjahresergebnis; die Zahl der registrierten Hotelübernachtungen ging um 1% zurück. Das erzielte Resultat lag aber dennoch etwas über dem Durchschnitt der Jahre 1970-1982
[7].
Weniger Anlass zur Beunruhigung als im Vorjahr gab die
Preisentwicklung. Die Jahresteuerung, die sich Anfang 1983 noch auf mehr als 4'h% belaufen hatte, sank ab August unter 2 %. Im Jahresdurchschnitt betrug die Inflationsrate der Konsumentenpreise 2,9% (1982: 5,7%). Zum günstigeren Verlauf trugen unter anderem die Ölpreissenkung vom Frühling, tiefe Rohstoffpreise und der nachgebende Kurs europäischer Währungen bei. Ausgeprägt war der Rückgang der Inflation auch bei den Grosshandelspreisen. Diese stiegen im Jahresdurchschnitt lediglich um 0,5% (1982: 2,5%). Dabei erhöhten sich die Preise für Inlandwaren um rund 1 %, während die Importwaren im gleichen Ausmass billiger wurden
[8].
1983 erstellte man den
Landesindex der Konsumentenpreise erstmals aufgrund des neuen, im Vorjahr beschlossenen Berechnungsverfahrens. Damit wurde die Umstellung auf die sogenannte Methode der Basisrelationen vollzogen
[9].
Konjunkturpolitik
Die Zunahme der Arbeitslosigkeit führte zu einer Anpassung der bisherigen Konjunkturpolitik. Dabei blieb die Inflationsbekämpfung allerdings weiterhin ein prioritäres Ziel. Dementsprechend
lockerte die Nationalbank ihre Geldpolitik nur leicht: anstelle der vorgesehenen 3% dehnte sie die bereinigte Notenbankgeldmenge um 3,6% aus; für 1984 ist erneut ein Wachstum von 3% geplant
[10]. In der Finanzpolitik jedoch kam es zu einem vorsichtigen Kurswechsel. Zwar blieb das längerfristige Ziel eines ausgeglichenen Bundeshaushaltes bestehen; auf kürzere Sicht aber entschloss sich das eidgenössische Parlament mit der Verabschiedung eines Beschäftigungsprogramms zu einer Vergrösserung des Defizits. Durch das Vorziehen staatlicher Käufe und weitere Massnahmen soll. der Auslastungsgrad der privaten Wirtschaft erhöht und dadurch die Lage auf dem Arbeitsmarkt verbessert werden. Der Fehlbetrag in der Staatsrechnung des Bundes, der 1983 855 Mio Fr. betrug, war somit nur noch teilweise Ausdruck eines strukturellen Ungleichgewichts zwischen Ausgaben und Einnahmen. Etwa ein Drittel des Defizits beruht auf einer bewusst konjunktursteuernden Finanzpolitik
[11].
Der
bundesrätliche Entwurf für das Beschäftigungsprogramm (Massnahmen zur Stärkung der schweizerischen Wirtschaft) wurde den eidgenössischen Räten Ende Januar unterbreitet. Im März hiessen beide Kammern die Vorlage mit geringfügigen Änderungen gut
[12]. Das Programm bringt für den Bund Zusatzausgaben in der Höhe von rund 1 Mia Fr. mit sich, die allerdings auf mehrere Jahre verteilt werden. Es umfasst zwei Gruppen von Massnahmen. Die eine zielt auf die Belebung der Binnennachfrage ab, die andere auf die Exportförderung.
In den binnenwirtschaftlichen Bereich fällt das Kernstück des Massnahmenpakets, nämlich das sogenannte Beschaffungsprogramm. Dieses sieht Bundesaufträge an die Privatwirtschaft in der Höhe von knapp 665 Mio Fr. vor. Dabei handelt es sich irn wesentlichen um Vorhaben, die ohnehin realisiert würden. Das Programm umfasst hauptsächlich Ausrüstungsinvestitionen und Rüstungsgüter. Für letztere sind über 270 M:io Fr. bestimmt. Das zeitliche Vorziehen der Aufträge müsste konsequenterweise später zu einer entsprechenden Entlastung des Bundeshaushaltes führen. Von den Käufen der Eidgenossenschaft erwartet man, dass sie weitere Aufträge — von der Seite Dritter sowie von der Seite von Kantonen und Gemeinden — auslösen; insgesamt sollte sich so ein Auftragsvolumen von etwa 1,7 Mia Fr. ergeben. Neben den Beschaffungsvorhaben beinhaltet das Beschäftigungsprogramm in seinem binnenwirtschaftlichen Teil Massnahmen zur Förderung der Forschung (25 Mio) sowie Kredite für die Umschulung und Weiterbildung von Arbeitslosen (0,8 Mio).
Im aussenwirtschaftlichen Bereich des Pakets dominiert die
Erhöhung des Bundesvorschusses an die Exportrisikogarantie um 80 Mio für 1983 und um 90 Mio für 1984. Mit dieser Massnahme lassen sich Gebührenanpassungen und Leistungsminderungen der Versicherung vermeiden, die sich angesichts zunehmender Zahlungsschwierigkeiten vieler Abnehmerländer unserer Exportindustrie aufgedrängt hätten. Des weiteren stockte das Parlament den bestehenden Rahmenkredit für die Finanzierung von sogenannten Mischkrediten (Kombination zinsloser Staatskredite mit verzinslichen Bankkrediten) um 100 Mio auf. Schliesslich fliessen kleinere Beträge in die allgemeine Exportförderung und. in die Tourismuswerbung
[13].
In den eidgenössischen Räten wurde die Notwendigkeit eines Beschäftigungsprogramms mit grossem Mehr bejaht. Den
Nichteintretensantrag von O. Fischer (fdp, BE) lehnte die grosse Kammer ebenso ab wie den Rückweisungsantrag von K. Villiger (fdp, LU). Trotz ihrer grundsätzlichen Zustimmung äusserten sich jedoch viele Votanten kritisch über die Vorlage. Bürgerliche Sprecher mahnten zur Zurückhaltung und unterstrichen die Notwendigkeit der späteren Kompensation der Mehrausgaben. Sie hoben zudem hervor, dass für das Vorankommen der Wirtschaft in erster Linie eine Verbesserung der Rahmenbedingungen wichtig sei. Vertreter der Linken stiessen sich an der Vorrangstellung der Rüstungsausgaben innerhalb des Beschaffungsprogramms. F. Borel (sp, NE) wollte den Kredit für Kriegsmaterial um jene 190 Mio kürzen, die für das Flab-Feuerleitgerät Skyguard bestimmt sind, da nur gutgehende Unternehmen von diesen Aufträgen profitieren würden. Der Vorschlag vermochte bloss wenige Stimmen auf sich zu vereinigen. Sowohl Sprecher des Landesrings als auch der Linken vermissten im Massnahmenpaket eine stärkere Berücksichtigung zukunftsorientierter Investitionen, etwa im Bereich des Energiesparens, des Umweltschutzes und des öffentlichen Verkehrs. Unabhängig von ihrer Parteizugehörigkeit gaben viele Sprecher ihrer Sorge darüber Ausdruck, dass die vom Beschäftigungsrückgang am meisten betroffenen Branchen und Regionen — genannt wurden die Uhrenbranche und der Jura — im Programm zu kurz kämen
[14]. Das Beschaffungsprogramm geht in seiner endgültigen Fassung um rund 25 Mio über den Vorschlag der Landesregierung hinaus. Ursprünglich hatte der Nationalrat gar noch zusätzlich 100 Mio mehr bewilligen wollen, und zwar für Lärmschutzmassnahmen an Hauptstrassen und für 50 SBB-Personenwagen. Im Differenzenbereinigungsverfahren verzichtete er dann aber auf diese Kredite
[15].
Der Nationalrat behandelte mehrere im Zusammenhang mit dem Beschäftigungsprogramm stehende persönliche Vorstösse. So wandelte er eine Motion der sozialdemokratischen Fraktion in ein Postulat um, das den Bundesrat ersuchte, für den Fall eines längerdauernden Konjunktureinbruchs schon jetzt zusätzliche Arbeitsbeschaffungsprogramme vorzubereiten; bei der Erarbeitung solcher Programme wäre nach Meinung der Motionäre darauf zu achten, dass sie auch langfristig sinnvoll sind und dass sie gezielt besonders bedrohte Regionen und Branchen stützen
[16].
Strukturpolitik
Als
Ergänzung zum Beschäftigungsprogramm ist ein vom Bunderat im Februar in die Vernehmlassung geschicktes zweites Massnahmenpaket gedacht, die «Massnahmen zur Stärkung der mittel- und langfristigen Anpassungsfähigkeit der schweizerischen Wirtschaft». Bereits im Juli lag die Botschaft an das Parlament vor
[17]. Während das Beschäftigungsprogramm auf die Stützung der Nachfrage ausgerichtet ist, will die Landesregierung mit dieser zweiten Vorlage eine Verbesserung der Angebotsbedingungen erreichen. Mit staatlichen Vorkehren soll der Wirtschaft die Lösung der strukturellen Probleme erleichtert werden, die sich aus der internationalen Wirtschaftsentwicklung sowie dem beschleunigten technischen Fortschritt ergeben. Das geplante Anschlussprogramm gehört somit schwergewichtig in den Bereich der Strukturpolitik. Es gliedert sich in zwei Teile. Der eine betrifft den Ausbau des bestehenden
regionalpolitischen Instrumentariums, der andere die Schaffung einer landesweiten
Innovationsrisikogarantie für kleinere und mittlere Unternehmen. Die Verstärkung der Regionalmassnahmen besteht unter anderem in einer Revision des Bundesbeschlusses über Finanzierungsbeihilfen zugunsten wirtschaftlich bedrohter Regionen. Der Erlass soll — insbesondere durch die Entkoppelung der vorhandenen Arten von Finanzhilfen, d.h. der Zinskostenbeiträge einerseits und der Bürgschaften andererseits — flexibler gestaltet werden. Weitere Massnahmen befassen sich mit der Berggebietsförderung. Das Investitionshilfegesetz soll abgeändert: und der Hilfsfonds aufgestockt werden. Die regionalpolitischen Vorschläge waren in der Vernehmlassung auf breite Zustimmung gestossen
[18].
Uneinigkeit herrschte dagegen hinsichtlich des Projektes einer staatlichen Innovationsrisikogarantie. Mit einigen Modifikationen fand es aber dennoch Aufnahme in die bundesrätliche Botschaft. Die Landesregierung geht davon aus, dass für kleinere und mittlere Unternehmen Engpässe bei der Beschaffung von Risikokapital bestehen. Die Innovationsrisikogarantie soll dazu beitragen, diese Lücke zu schliessen. Dadurch liesse sich die für die strukturelle Anpassung so wichtige Verwertung von technischen Neuerungen fördern. Wie die bereits realisierte Exportrisikogarantie hätte die Innovationsrisikogarantie Versicherungscharakter. Sie soll es kreditsuchenden Firmen ermöglichen, die zur Verwirklichung von hochtechnologischen Innovationsvorhaben beschafften Fremdmittel teilweise beim Bund zu versichern. Im Erfolgsfall müsste das innovierende Unternehmen dem Garanten, also dem Bund, eine Prämie entrichten. Bei einem Misserfolg hingegen übernähme der Staat die Rückzahlung des Kredits im garantierten Umfang. Versicherbar wären in der Regel 50% der fremdfinanzierten Kosten. Die Versicherung hätte Eigenwirtschaftlichkeit anzustreben. Die Begutachtung der Garantiegesuche soll durch eine vom Bundesrat bestellte Kommission erfolgen. Einem Gesuch könnte nur dann stattgegeben werden, wenn für das betreffende Projekt Marktchancen vorhanden sind. Aufgrund von Anregungen, die während des Vernehmlassungsverfahrens gemacht wurden, schlägt der Bundesrat vor, die Risikogarantie vorerst nur für zehn Jahre einzuführen.
Wegen ihrer ordnungspolitischen Bedeutung stellte die Innovationsrisikogarantie im Berichtsjahr ein
zentrales wirtschaftspolitisches Thema dar. Insbesondere die FDP, der Zentralverband schweizerischer Arbeitgeber-Organisationen und der Vorort lehnten die Einführung des Instruments vehement ab. Sie halten diese staatliche Risikogarantie für ein systemwidriges Mittel. Eine solche Intervention ins freie Spiel der Marktkräfte führe zu Struktur- und Wettbewerbsverzerrungen und verwässere die unternehmerische Eigenverantwortung. Anstatt durch eine staatliche Garantie solle die Bereitstellung von Risikokapital für Innovationen durch die Verbesserung der wirtschaftspolitischen und fiskalischen Rahmenbedingungen gefördert werden. Teilweise wurde auch das Bestehen einer Risikokapitallücke verneint. Demgegenüber stellten sich SGB und SPS hinter den Vorschlag des Bundesrates. Dieser liege im Interesse der Sicherung der Beschäftigung und der Wettbewerbsfähigkeit. Der SGB betrachtet die ordnungspolitischen Vorbehalte der Gegner als nicht stichhaltig. Befremdend sei es vor allem, wenn diese Kritik aus Kreisen stamme, die gegenüber der Exportrisikogarantie keine Bedenken hätten. Die Umstrittenheit der bundesrätlichen Vorlage manifestierte sich darin, dass es in der vorberatenden Kommission des Ständerates für den Eintretensbeschluss des Stichentscheides des Präsidenten bedurfte
[19].
Die Kapitalbeschaffung stellt nur eines der Probleme dar, denen sich die Klein- und Mittelbetriebe gegenübersehen. Folge der mannigfaltigen Schwierigkeiten und veränderten Rahmenbedingungen sind gewisse Konzentrationstendenzen in der schweizerischen Wirtschaft. Trotz dieser Tendenzen leisten die kleineren Unternehmen aber nach wie vor einen wesentlichen Beitrag zu Produktion und Beschäftigung. Dies geht aus einem Bericht über Bedeutung und Lage der Klein- und Mittelbetriebe hervor, den der Bundesrat im Oktober veröffentlichte
[20]. Die angesprochenen Konzentrationserscheinungen machen allerdings teilweise auch vor grösseren Unternehmen nicht halt. Beispiel hierfür war im Berichtsjahr die vielbeachtete Fusion der beiden Uhrenkonzerne ASUAG und SSIH. Die Fusion stand im Zusammenhang mit einer Unternehmenssanierung, zu der Gross- und Kantonalbanken massgeblich beitrugen
[21]. Angesichts der für die Uhrenbranche wichtigen Fusion ersuchte der Bundesrat die eidgenössischen Räte um die Kompetenz zur Auflösung der Beteiligung des Bundes am Aktienkapital der ASUAG. Der Verzicht auf die Beteiligung bedeutet jedoch keineswegs eine Verringerung der Anstrengungen des Bundes zugunsten der von den strukturellen und konjunkturellen Problemen besonders betroffenen Uhrenregion. Diese Anstrengungen erfolgen aber über den bereits erwähnten Bundesbeschluss über Finanzierungsbeihilfen für wirtschaftlich bedrohte Regionen
[22].
Einige Kantone und Gemeinden unternahmen zusätzlich zu den Bemühungen des Bundes eigene Schritte im Hinblick auf eine Stärkung ihrer Wirtschaft
[23]. Naturgemäss war dies insbesondere im Juraraum der Fall, der einseitig auf die Uhrenproduktion ausgerichtet ist. Im Kanton Neuenburg hiessen die Stimmbürger ein Gesetz über Krisenmassnahmen zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit gut. Der Grosse Rat des Kantons Bern verabschiedete ein Investitionsprogramm zugunsten der Region Berner Jura–Biel–Seeland. Im Kanton Solothurn schickte das Volkswirtschaftsdepartement ein Strukturförderungsgesetz in die Vernehmlassung
[24].
Wettbewerb
Im Berichtsjahr wurde die
Ausführungsgesetzgebung zur 1982 verfassungsmässig verankerten Preiskontrolle bei Kartellen und marktmächtigen Unternehmen in Angriff genommen
[25]. Die Gestaltung dieser Gesetzgebung berührt wichtige Fragen der Wettbewerbspolitik. Im Gegensatz zur Preisüberwachung der Jahre 1973-1978 ist die jetzt zur Diskussion stehende Kontrolle eine Daueraufgabe und nicht in erster Linie konjunkturpolitisch ausgerichtet. Mit der neuen Verfassungsbestimmung wird die Verhinderung missbräuchlicher Preiserhöhungen angestrebt. Im Sommer unterbreitete der Bundesrat Parteien und Verbänden zwei inhaltlich identische Gesetzesentwürfe. Der eine sah ein Spezialgesetz vor, der andere den Einbau der Preisüberwachungsbestimmungen ins Kartellgesetz. Nach dem Vorschlag der Landesregierung sollte eine Einzelperson die Funktion des Preisüberwachers ausüben. Angelpunkt der Vernehmlassungsvorlage stellte aber die Absicht dar, den Kostenpreis zum Kriterium der missbräuchlichen Preiserhöhung zu machen und eine Melde- und Begründungspflicht für vorgesehene Preiserhöhungen einzuführen
[26].
Während die Unternehmerverbände, die FDP und die SVP den Vorentwurf des Bundesrates weitgehend ablehnten, gaben Konsumentenorganisationen, Gewerkschaften und Sozialdemokraten ihrem Willen Ausdruck, in den parlamentarischen Gremien für die Einsetzung des Preisüberwachers zu kämpfen. Die wohl
vehementeste Kritik an der Vernehmlassungsvorlage erfolgte von seiten des Vororts. Dieser wendet sich gegen die Abstützung auf den Kostenpreis bei der Missbrauchsdefinition; mit einem solchen Vorgehen werde faktisch eine Gewinnkontrolle eingeführt, was die Funktionsfähigkeit der Marktwirtschaft beeinträchtigen müsste. Stattdessen empfiehlt der Vorort, zur Beurteilung der Preise im Sinne einer Saldomethode mehrere Kriterien heranzuziehen. Die Melde- und Begründungspflicht für Preiserhöhungen übersteigt' nach seiner Stellungnahme den Verfassungsauftrag und ist unverhältnismässig. Nach Ansicht des Gewerbeverbandes ist diese Pflicht gar wirtschaftsfeindlich. Wie der Vorort lehnt auch der Zentralverband der Arbeitgeber die Kostenmethode ab; Preise orientierten sich nicht an den Kosten, sondern am Markt. Demgegenüber kann es nach Meinung des SGB kein anderes Verfahren der Preisüberwachung geben als die Untersuchung der Kostenveränderungen und -bestandteile. Der SGB betonte zudem, dass die Wirkung der Kontrolle nicht durch die Ausnahme von bestimmten Sachgebieten und Wirtschaftszweigen vermindert werden dürfe. Insbesondere sei das Begehren der Banken abzuweisen, die Hypothekarzinsen nicht einzubeziehen; die Zinsfestsetzung stelle eines der striktesten Kartelle dar. Die K.onsumentinnenorganisationen — die Initiantinnen der Preisüberwachung — setzten sich für eine Gleichbehandlung öffentlicher und privater Monopole ein. Die Präsidentin des Konsumentinnenforums der deutschsprachigen Schweiz, die Zürcher Nationalrätin Monika Weber (ldu), nahm an einer Pressekonferenz gegen die Idee Stellung, die Preisüberwachung der ohnehin überlasteten Kartellkommission anzuvertrauen
[27].
Die Frage des Einbaus der Preisüberwachung ins Kartellrecht war im Februar von der nationalrätlichen Kommission aufgeworfen worden, welche sich mit der Revision des Kartellgesetzes befasste. Das Gremium ersuchte den Bundesrat um einen Zusatzbericht zu diesem Thema. In Erwartung des Berichts klammerte die Kommission die Preiskontrolle vorerst aus ihren Beratungen aus
[28].
Während das Kartellrecht für eine funktionsfähige Wettbewerbsordnung sorgen soll, ist das
Bundesgesetz über den unlauteren Wettbewerb (UWG) lediglich als Korrektiv gegenüber Entartungen des Wettbewerbs gedacht. Für seine Revision verabschiedete der Bundesrat nun im Mai einen Entwurf. Im Zentrum der Vorlage stehen die Vorschläge für die rechtliche Erfassung der «Lockvogelpreis»-Politik. Sowohl in der vorberatenden Kommission des Nationalrates als auch in Pressekommentaren traten erneut die kontroversen Meinungen zutage, die sich schon während des Vernehmlassungsverfahrens gezeigt hatten. Gewerbliche Kreise sind an einer strengen Regelung interessiert. Demgegenüber wurde in einigen Pressekommentaren der Vorwurf erhoben, die geplanten Bestimmungen stellten einen fragwürdigen Eingriff in die Preisbildungsfreiheit dar
[29]. In gewisser Hinsicht lässt sich der Gesetzentwurf als indirekter Gegenvorschlag zur von Regierung und Parlament abgelehnten Initiative «gegen das Lädelisterben» betrachten. Dieses Begehren wurde im August von den Initianten zurückgezogen
[30].
Die langwierige Reform des aus dem Jahre 1936 stammenden
Aktienrechts ist mit der Unterbreitung des
Revisionsentwurfes durch den Bundesrat in ein entscheidendes Stadium getretén. Der Entwurf verfolgt insbesondere das Ziel, die Aussagekraft von Jahresrechnung und Geschäftsbericht der Aktiengesellschaften zu erhöhen. Auch sollen der Schutz der Aktionäre verstärkt sowie Struktur und Funktion der Gesellschaftsorgane verbessert werden. Des weiteren strebt die Revision die Erleichterung der Risikokapitalbeschaffung an. Im Hinblick auf das zuerst genannte Ziel postuliert die Regierung unter anderem Mindestgliederungsvorschriften für Bilanz und Erfolgsrechnung der Unternehmen. Für Konzerne will sie die Konsolidierungspflicht einführen. Zu den heissen Eisen des Entwurfs gehören die Vorschläge bezüglich der Bildung stiller Reserven. Der Bundesrat hatte sich um einen Kompromiss zwischen der Beibehaltung der fast völligen Freiheit, die heute gilt, und einem generellen Verbot bemüht. Gemäss der Revisionsvorlage ist die Bildung stiller Reserven in beschränktem Umfang zulässig, doch muss deren Auflösung bekanntgegeben werden
[31]. Harte Kritik an dieser Regelung übten Exponenten des SGB: Wenn man stille Reserven bilden und verstecken dürfe, dann sagten die offengelegten Zahlen der Jahresrechnungen wenig; die ansatzweisen Verbesserungen bei den Vorschriften über die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung würden dadurch illusorisch. Die Gewerkschafter betonten zudem, dass das Aktienrecht nicht nur den Aktionär betreffe, sondern auch für die Beschäftigten von zentraler Bedeutung sei. Es bedürfe einer generellen Reform des Unternehmensrechts. Anzustreben sei eine Unternehmensverfassung, die Rechte und Pflichten aller am Unternehmen Beteiligten — der Aktionäre und der Belegschaft — regelt
[32].
[1] Vgl. SPJ, 1982, S. 53 und 68 f. Zur Wirtschaftspolitik im allgemeinen vgl. J. P. Bonny, «Politische Möglichkeiten zur Verhinderung von struktureller Arbeitslosigkeit», in Wirtschaft und Recht, 35/1983, S. 366 if.
[2] TW, 13.9.1983; NZZ, 29.9.83; vgl. SP-Information, 147, 19.9.83 und SAZ, 46, 17.11.83; vgl. auch unten, Teil I, 7a (Temps de travail) sowie Teil III b (Arbeitnehmer). BR Aubert sprach sich in einer Rede für eine Arbeitszeitsenkung aus; von Arbeitgeberseite her wurde dies heftig kritisiert: SAZ, 43, 27.10.83; vgl. auch oben, Teil I, 1c, Anm. 41.
[3] Vgl. wf, Kurzkommentare, 9, 28.2.83; 10, 7.3.83. Zu den Parteienstandpunkten vgl. unten, Teil III a. Zur Thematik der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen vgl. H. Letsch, « Möglichkeiten und Grenzen staatlicher Hilfe an die private Wirtschaft», in Wirtschaftspolitische Mitteilungen, 39/1983, Nr. 7/8 sowie H. Schmid, «ökonomische Rahmenbedingungen als Ursache für Arbeitslosigkeit», in Wirtschaft und Recht, 35/1983, S. 282 f.; vgl. auch unten, Teil III b (Industrie und Handel).
[4] Amtl. Bull. NR, 1983, S. 1800 ff. ; JdG, 15.12.83 ; TA, 15.12.83 ; TW, 15.12.83 ; Vgl. SPJ, 1982, S. 50 f., 69 und 207; vgl. auch oben, Teil I, 1a (Ausmass der Staatstätigkeit).
[5] Mitteilungen/Kommission für Konjunkturfragen, Nr. 285, Beilage zu Die Volkswirtschaft, 57/1984, Heft 1; SNB, Geschäftsbericht, 76/1983, S. 18 ff. ; Gesch.ber., 1983, S. 270 f. ; vgl. wf, Dok., 49, 5.12.83. Nach allerneuesten Schätzungen des Bundesamtes für Statistik ging das Bruttoinlandprodukt im Jahresdurchschnitt gar nur um 0,1% zurück: NZZ, 21.3.84; Suisse, 22.3.84.
[6] Die Volkswirtschaft, 57/1984, S. 131 ff. Zur Arbeitslosigkeit in den OECD-Ländern vgl. SNB, Geschäftsbericht, 76/1983, S. 5. In der Schweiz kam es zu 186 Betriebseinstellungen. Das Rekordergebnis des Vorjahres wurde damit um 34 Einheiten unterschritten. Die Betriebseinstellugen konzentrierten sich nach wie vor auf die Uhren-, die Maschinen- und die Bekleidungsindustrie (Die Volkswirtschaft, 57/1984, S. 25 f.). Siehe auch unten, Teil I, 7a (Marché du travail).
[7] Mitteilungen/Kommission für Konjunkturfragen, Nr. 285, S. 5 und Nr. 287, S. 13 (Beilagen zu Die Volkswirtschaft, 57/1984, Heft 1 und 3). Zur Lage in den einzelnen Branchen siehe auch SBG, Schweizerisches Wirtschaftsjahr 1983; Bulletin/SKA, 89/1983, Jahresendausgabe sowie 90/1984, Februar, März und April; Die Volkswirtschaft, 57/1984, S. 156; «Tourismus in der Schweiz in Hotel- und Kurbetrieben», in Die Volkswirtschaft, 57/1984, S. 226 ff
[8] Die Volkswirtschaft, 57/1984, S. 3 f., 4* und 54 ff.; Mitteilungen/Kommission für Konjunkturfragen, Nr. 285, S. 6 (Beilage zu Die Volkswirtschaft, 57/1984, Heft 1); SNB, Geschäftsbericht, 76/1983, S. 23 f. Vgl. unten, Teil I, 4b (Geldmenge).
[9] Der Landesindex der Konsumentenpreise wurde zugleich neu basiert (Dezember 1982 = 100). Zur Indexberechnung siehe wf, Dokumentation zur Wirtschaftskunde, Nr. 68, März 1983; vgl. SPJ, 1982, S. 52. Für Vorschläge für eine Totalrevision des Indexes vgl. NZZ, 7.4.83.
[10] SNB, Geschäftsbericht, 76/1983, S. 10 und 25 f. Vgl. auch unten, Teil I, 4b (Geldmenge).
[11] Vgl. unten, Teil I, 5 (Finanzpolitik). Vgl. auch SPJ, 1982, S. 68. Vgl. ebenfalls Suisse, 3.2.83 ; NZZ, 5.2.83 ; 2.3.83; 21.5.83.
[12] BBl, 1983, I, S. 841 ff.; Amtl. Bull. NR, 1983, S. 270 ff., 368 ff. und 452 ff.; Amtl. Bull. StR, 1983, S. 83 ff. und 124; BBl, 1983, I, S. 1208 ff. und 1216 ff.; 24 Heures, 1.2.83; BaZ, 18.3.83; Mitteilungsblatt fi'ir Konjunkturfragen, 39/1983, Nr. 1. Für eine Zwischenbilanz der Wirkungen des Beschäftigungsprogramms siehe BaZ, 13.12.83 sowie Gesch. ber., 1983, S. 309.
[13] Vgl. oben, Teil I, 2 (Mesures de soutien à l'exportation).
[14] Amtl. Bull. NR, 1983, S. 270 ff., 368 ff. und 452 ff ; Amtl. Bull. StR, 1983, S. 83 ff und 124; BaZ, 3.3.83; 10.3.83; Bund, 9.3.83; NZZ, 19.3.83. Vgl. das Communiqué des SGB vom 31.1.83 sowie jenes der SPS vom 31.1.83; vgl. auch SAZ, 11, 17.3.83. Für eine kritische Auseinandersetzung mit der Arbeitsbeschaffung durch Rüstungsaufträge siehe «Dossier: Arbeit durch Rüstung», in Friedenszeitung, Februar 1983.
[15] Die Differenz hinsichtlich der SBB-Wagen wurde mit Hilfe der Verabschiedung einer Motion bereinigt, die einen Kompromiss beinhaltet (vgl. unten, Teil I, 6b, Eisenbahnen, Anm. 31).
[16] Amtl. Bull. NR, 1983, S. 1151 B. Vgl. auch die Motion des StR von 1982 sowie die entsprechende Motion von E. Rothen (sp, SO), welche gezielte Massnahmen gegen regionale Wirtschaftseinbrüche forderten; die Motionen wurden nur teilweise überwiesen, wobei der überwiesene Teil die flexiblere Handhabung des Bundesbeschlusses über Finanzierungsbeihilfen zugunsten wirtschaftlich bedrohter Regionen verlangt: Amtl. Bull. NR, 1983, S.391 ff. Vgl. ebenfalls die in Postulate umgewandelten Motionen von Reimann (sp, BE), Roy (cs, JU) und Borel (sp, NE): Amtl. Bull. NR, 1983, S. 394 ff. und 990 f.
[17] Vernehmlassungsvorlage: siehe Presse vom 22.2.83. Botschaft: BBl, 1983, III, S. 481 ff. NZZ, 14.6.84.
[18] TA, 21.6.83; BBl, 1983, III, S. 491. Vgl. SPJ, 1974, S. 55 f.; 1975, S. 68; 1978, S. 57. Zu den strukturellen Problemen der Wirtschaft vgl. F. Kneschaurek / P. Meier, Der sektorale Strukturwandel in der Schweiz von 1960 bis 1980, Diessenhofen 1983. Zur Berggebietsförderung vgl. M. Gollmer / Th. Haldemann, Aspekte der Implementation des Bundesgesetzes über Investitionshilfe für Berggebiete, Zürich 1983.
[19] BBl, 1983, III, S. 553 ff.; Gesch.ber., 1983, S. 313; NZZ, 3.6.83; 23.6.83; TA, 21.6.83; SGT, 27.10.83; vgl. SP-Information, 134, 28.2.83; SAZ, 33, 18.8.83; 37, 15.9.83; 49, 8.12.83; SGB, 26, 15.9.83; vgl. ebenfalls das Communiqué des SGB vom 3.5.83 sowie wf, Kurzkommentare, 9, 28.2.83. Zum Eintretensbeschluss der Kommission vgl. NZZ, 25.10.83.
[20] wf, Dok., 47, 21.11.83; vgl. SAZ, 42, 20.10.83. Vgl. in diesem Zusammenhang auch A. Nydegger / H. Oberhänsli, Investitionen und Innovationen in kleineren Industriebetrieben, Diessenhofen 1983.
[21] BaZ, 13.5.83; 30.6.83; Bund, 13.5.83; 24 Heures, 13.5.83; 9.12.83; CdT, 27.5.83; NZZ, 9.12.83; Suisse, 9.12.83.
[22] BBl, 1983, III, S. 945 ff.; NZZ, 15.9.83; Suisse, 15.9.83. (Die Beteiligung des Bundes mit 6 Mio Fr. am, Aktienkapital der ASUAG war 1931 als Hilfsmassnahme für die Uhrenindustrie beschlossen worden.) Im Januar verabschiedete ein Koordinationsorgan «BIGA/Uhrenkantone/Uhrenstädte» einen Bericht, der sich mit den Problemen des Juraraumes befasst und Hilfsmassnahmen vorschlägt: Bund, 23.2.83; NZZ, 23.2.83.
[23] Zur Beeinflussung der wirtschaftlichen Entwicklung durch die Kantone vgl. R. Meier, Bedeutung und Ausrichtung kantonaler Wirtschaftspolitik, Bern 1983. Eine an der Konferenz der kantonalen Volkswirtschaftsdirektoren erzielte Übereinkunft soll eine Rivalität der einzelnen Kantone in ihren Bemühungen um die Wirtschaftsförderung verhindern (Bund, 14.1.83; 24 Heures, 14.1.83).
[24] Neuenburg: Suisse, 28.2.83; vgl. VO, 24.2.83. Bern: Bund, 11.5.83; TW, 11.5.83; vgl. Suisse, 8.4.84. Solothurn: TA, 25.5.83; NZZ, 26.5.83; vgl. SZ, 27.4.83.
[25] Vgl. SPJ, 1982, S. 53 ff.
[26] BaZ, 7.7.83; Bund, 7.7.83; Vat., 9.8.83. Vgl. auch SPJ, 1973, S. 55 f.; 1976, S. 58 f.
[27] Bund, 22.11.83; NZZ, 22.11.83; 12.12.83; Vat., 28.11.83; vgl. das Communiqué des SGB vom 3.10.83 sowie wf, Dok., 47, 21.11.83; SAZ, 48, 1.12.83; 49, 8.12.83. Vgl. auch NZZ, 19.11.83; 7.12.83.
[28] NZZ, 8.2.83; 4.5.83; 17.5.83; 24.8.83; 9.11.83; Suisse, 8.2.83; 24 Heures, 8.2.83. Vgl. Bund, 22. [2.83.
[29] BBl, 1983, II, S. 1009 ff.; Bund, 19.5.83; 24 Heures, 19.5.83; NZZ, 20.5.83; 16.9.83; TW, 29.6.53; vgl. SP-Information, 141, 6.6.83; SPJ, 1981, S. 61.
[30] BBl, 1983, II, S. 700; III, S. 389; vgl. SPJ, 1982, S. 56.
[31] BBl, 1983, II, S. 745 ff. ; NZZ, 24.2.83 ; 4.6.83 (Prof. Ch. von Greyerz); BaZ,15.6.83 ; Bund, 29.6.83 ; Suisse, 16.7.83; TW, 7.10.83. Vgl. SPJ, 1980, S. 60 f.
[32] SGB, 23, 11.8.83; vgl. SP-Information, 134, 28.2.83. Der NR schrieb eine parlamentarische Initiative von C. Jelmini (cvp, TI) zum Unternehmensrecht ab (Amtl. Bull. NR, 1983, S. 217 ff.).