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Bildung, Kultur und Medien
Bildung und Forschung
Lors de la procédure de consultation, une forte majorité se prononce en faveur d'une rentrée scolaire unifiée en automne — Le passage sans examen du cycle primaire au cycle secondaire rencontre un certain écho lors des révisions des lois scolaires cantonales; le cycle secondaire intégré est généralement écarté — L'enseignement ménager obligatoire pour les jeunes filles est supprimé dans de nouveaux cantons — Une initiative pour un « bon» en faveur de l'enseignement privé est rejetée à Berne, tandis qu'une initiative semblable est lancée à Bâle-Ville — Les milieux conservateurs s'élèvent contre l'introduction de cours d'éducation sexuelle dans les écoles primaires — Une révision de la loi sur la formation professionnelle est à nouveau demandée par différents milieux — A l'exception du canton du Tessin, l'offre des places d'apprentissage suit l'évolution du nombre des apprentis, mais la divergence entre les places souhaitées et celles obtenues s'accroît — Le blocage du personnel risque de menacer la qualité de l'enseignement en raison de l'accroissement du nombre des étudiants — Les Chambres fédérales renouvellent les subventions aux hautes écoles et accordent de nouveaux crédits de construction aux EPF — Fondation de l'«Association suisse femme-féminisme-recherche» — Augmentation des taxes d'inscription et des cotisations aux caisses-maladie pour les étudiants— Opposition estudiantine poursuivie contre la menace d'une cantonalisation du régime des bourses — Le Conseil national décide d'augmenter le crédit demandé par le Conseil fédéral pour soutenir les institutions de recherche — Des irrégularités constatées dans les travaux de recherche d'un professeur de biologie conduisent à la suspension d'un crédit accordé par le Fonds national.
 
An der Tagung der schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren stellte ihr Präsident Ernst Rüesch selbstkritisch fest, dass der kooperative Föderalismus die Vereinheitlichung des Schuljahresbeginns, ein Dauerproblem der letzten Jahre in der schweizerischen Bildungspolitik, nicht habe lösen können; er forderte in diesem Zusammenhang die Kantone zu einer Standortbestimmung für ihre interkantonale Schulpolitik auf und verwies dabei auf anstehende Fragen wie Hochschulbeiträge der Kantone, Stipendien und Sonderpädagogik [1]. Ein weiteres Postulat, die Gleichstellung der Geschlechter, wurde bei Reformen des Hauswirtschaftsunterrichts berücksichtigt. Die zunehmend erreichte Chancengleichheit erweist sich aber als formal, wie die nach wie vor starke Zuwendung der weiblichen Lehrlinge und Studentinnen zu den traditionellen Frauenberufen zeigt [2].
In den ehemaligen liberalen, regenerierten Kantonen konnten weitere Bildungsanstalten ihr 150jähriges Jubiläum feiern; so in Solothurn (Kantonsschule) und Zürich (Kantonsschule und Universität). Durch verschiedene Veranstaltungen versuchten sie mit der Bevölkerung in engeren Kontakt zu kommen [3].
Geund- und Mittelschule
Im Rahmen der Reformbestrebungen auf der Stufe der Primar- und Mittelschule kam es zum Abschluss des Vernehmlassungsverfahrens betreffend den einheitlichen Schuljahresbeginn. Parteien, Kantone und Verbände befürworteten angesichts der gescheiterten Konkordatsbemühungen mit grosser Mehrheit die Kompetenz des Bundes zur Festlegung des einheitlichen Schulanfangs und bevorzugten mehrheitlich den Spätsommerbeginn. Explizit sprachen sich nur die Liberale Partei, die Nationale Aktion, der Gewerbeverband und der Kanton Zürich gegen den Vorschlag des Bundesrates aus; die Kantone Bern und Solothurn wollten den Schuljahresbeginn erst in einer zweiten Volksabstimmung festlegen lassen, und der Kanton Jura lehnte eine bundesstaatliche Regelung aus föderalistischen Gründen ab [4]. Die nationalrätliche Kommission empfahl darauf ihrem Rat; dem Vorschlag des Bundesrates zuzustimmen [5]. Die Meinungen zum Dauerthema «äussere Koordination» scheinen gemacht zu sein und lassen eine Pattsituation erkennen; langjährige Verfechter der Vereinheitlichung ziehen sich deshalb resigniert zurück. Demgegenüber wird der Ruf nach der eigentlichen, der «inneren Koordination» wieder lauter, wie sie schon 1970 im Konkordat der Kantone umschrieben worden war [6].
Auf die laufende Teilrevision der Maturitätsverordnung suchten zwei parlamentarische Vorstösse im Nationalrat einzuwirken: Die Motion Ogi (svp, BE) mit über 40 Mitunterzeichnern verlangt, dass Sport und Turnen als Promotions- und Wahlprüfungsfach in den Fächerkanon aufgenommen werde. Dieser Vorstoss wird unterstützt von der Kantonalen Erziehungsdirektorenkonferenz sowie von am Schulsport interessierten Kreisen. Die Motion Bircher (sp, AG) will den Fächerkanon neben Turnen noch um Informatik, Gegenwarts-/Staatskunde und Pädagogik/Psychologie erweitern; sie wünscht ferner die Einführung der halben Noten, den Abbau der Maturitätstypen und eine inhaltliche Reform in Zusammenarbeit mit den Kantonen [7].
Bei den Bestrebungen, die kantonalen Schulgesetze zu revidieren, standen vor allem der prüfungsfreie Übertritt von der Primarschule in die Sekundarschule sowie die integrierte Oberstufe im Zentrum der Auseinandersetzungen. In der Innerschweiz sprachen sich Eltern und Lehrervereine bei den Kantonsregierungen und der innerschweizerischen Erziehungsdirektorenkonferenz für einen prüfungsfreien Übertritt von der Primar- in die Sekundarschule aus [8]. Die Gewerkschaft Erziehung reichte in Solothurn ihre Initiative für eine «Bildung ohne Selektion und Konkurrenzkampf» ein, welche auch die Aufhebung der Auffächerung der Oberstufe verlangte; in Zug lancierte dieselbe Gewerkschaft eine ähnliche Initiative [9]. In ihrem in die Vernehmlassung geschickten Grundsatzpapier für die Totalrevision des Bildungswesens nahm die Erziehungsdirektion des Kantons Bern Ideen auf, welche auch die im Vorjahr verworfene POCH-Initiative «Fördern statt Auslesen» vertreten hatte [10]. Die bürgerlichen Parteien reagierten ablehnend; die FDP beispielsweise kritisierte die vorgeschlagene verbesserte Durchlässigkeit der Oberstufentypen als fast unbegrenzte Rücksichtnahme auf die Minderheit der weniger Begabten, angeblich sozial Benachteiligten und der Unentschlossenen [11]. Ähnlich fiel im Aargau die Mehrheit der 270 Stellungnahmen bei der Vernehmlassung zum Lehrplan aus; die bürgerlichen Parteien und verschiedene Verbände, Gremien und Konferenzen befürchteten hinter der vorgeschlagenen Annäherung der Oberstufentypen eine Nivellierung der drei Oberstufenzüge in Richtung Gesamtschule und wehrten sich gegen irgendwelche Gleichmacherei [12].
Der obligatorische Hauswirtschaftskurs für Schülerinnen, häufig auf Kosten der Ferien oder der Freizeit durchgeführt, wurde in weiteren Kantonen abgeschafft [13]. Meist vollzog sich dies im Rahmen von Schulgesetz- oder Lehrplanrevisionen, mit Hinweis auf die gleichen Rechte von Mann und Frau. In Solothurn kritisierte das Parlament die Erziehungsdirektion heftig, weil sie im Vorjahr eine Petition von Schülerinnen der Kantonsschule Olten schnöde abgewiesen habe; schliesslich schlug die Solothurner Regierung dem Parlament — ähnlich wie in den Kantonen Aargau, Appenzell Ausserrhoden, Neuenburg, Nidwalden und Zug — das Obligatorium des Hauswirtschaftskurses für Knaben und Mädchen vor [14]. Während die Zürcher Regierung das Hauswirtschaftsobligatorium überhaupt abschaffen wollte, begnügten sich die Vorschläge der Erziehungsdirektoren von St. Gallen und Luzern damit, die quantitative Ungleichheit aufzuheben und die Knaben für die Zeit des Hauswirtschaftskurses mit Werken und Technisch-Zeichnen zu beschäftigen [15].
Die Diskussion über die Wahl zwischen privater und öffentlicher Schule wurde in Basel und Bern durch die Initiativen für einen Bildungsgutschein wieder belebt [16]. Auch wenn die Idee der Konkurrenzierung der öffentlichen durch private Schulen im Neoliberalismus beheimatet ist, wurden diese Vorstösse vor allem von alternativen und reformfreudigen Kreisen, welche das Vertrauen in die staatliche Schulreform für die nächste Zeit verloren haben, unterstützt. In Bern empfahl der Grosse Rat die Initiative «Für eine freie Schulwahl» zur Ablehnung und verzichtete auf einen Gegenvorschlag. Von den politischen Parteien gaben nur gerade der Landesring der Unabhängigen, die Demokratische Alternative und das Junge Bern die Ja-Parole aus. Die Initiative wurde deutlich verworfen [17]. Der Basler Landesring lancierte, nachdem schon 1981 im Grossen Rat ein Vorstoss auf Einführung des Systems der Bildungsgutscheine nicht überwiesen worden war, eine Initiative «Für eine freie Schulwahl» [18].
Ein konservativer Klimawechsel zeigte sich in Zürich und Nidwalden, wo verschiedene Gruppen die Einführung des Sexualkundeunterrichts zu verhindern suchten. An einer Landeskonferenz vertraten das «Schweizer Weisse Kreuz» und die «Aktion Helfen statt Töten» die Meinung, dass Sexualerziehung in den Bereich der Familie gehöre und daher der Sexualkundeunterricht nur als Wahlfach einzuführen sei [19]. In Nidwalden hatte zwar im Februar 1981 die Vernehmlassung der Richtlinien für den Sexualunterricht kein grosses Echo ausgelöst; ihre Einführung für das Schuljahr 1982/83 aber beunruhigte den Frauen- und Mütterverein Ennetbürgen : Er organisierte Diskussionsabende, unter anderem mit der rechtskonservativen «Psychagogin» Christa Meves [20], und forderte ein neues Vernehmlassungsverfahren. Eine Petition bewirkte die nochmalige Beratung der Richtlinien [21]. In Zürich sprachen sich die Eidgenössisch-demokratische-Union sowie zwei Eltern- und Lehrergruppen gegen die geplante Einführung des Sexualkundeunterrichts an Volksschulen aus und baten die Erziehungsdirektion mit einer Petition und einem Thesenpapier, auf diese Neuerung zu verzichten. Die CVP und die römisch-katholische Kirche meldeten ebenfalls Bedenken an [22].
Die Beteiligung von geführten Schulklassen an unkonventionellen politischen Aktionen gab Anlass zu Massregelung und Bestrafung der betreffenden Lehrer. In Roveredo (Misox) nahm eine Primarlehrerin mit ihrer Klasse an einer Demonstration gegen ein geplantes Endlager für schwach- und mittelradioaktive Abfälle teil. Der Schulrat der Gemeinde reagierte darauf mit der sofortigen Entlassung der Lehrerin und liess sich weder durch eine Petition der Eltern noch durch eine Eingabe der regionalen Lehrerkonferenz zur Rücknahme der Entlassung bewegen [23]. Mit einer Rüge kam demgegenüber ein Lehrer in Basel-Land davon, welcher seinen Geschichtsunterricht aktualisierte und mit zwei Klassen den Demonstrationszug der «Frauen für den Frieden» mit Transparenten begrüsste. Der aufgrund heftiger CVP-Proteste eingeschaltete Schulinspektor sah sich jedoch nicht veranlasst, das Mitmachen an parteipolitisch gefärbten Aktionen grundsätzlich zu verbieten [24]. In Zürich endete der acht Jahre dauernde Konflikt zwischen dem Kantonsschullehrer Hans Hehlen und der Erziehungsdirektion; weil Hehlen die «Amtspflicht zur Selektion» weiterhin nicht erfüllt hatte, wurde er als Lehrer abgewählt [25].
Auf ungewöhnliche Art verabschiedete sich in Sarnen eine Maturaklasse von der Kantonsschule: Statt eines heiteren Rückblickes publizierten die Maturanden einen 60seitigen Bericht, in welchem sie unter anderem die Unterrichtsgestaltung und die Informationspolitik der Schule hart kritisierten [26]. Die Christlichsoziale Partei reagierte darauf mit einem parlamentarischen Vorstoss, und die «Aktion Jugend Obwalden» forderte eine unabhängige Untersuchungskommission sowie den Rücktritt des Rektors und des Internatsvorstehers. Die Kantonsschule führte nach Abschluss der Untersuchungen einige Neuerungen ein, welche die bemängelten Zustände beheben sollten [27].
Die Zahl der Maturanden hat in den letzten zehn Jahren um 80% zugenommen; auffallend ist die Steigerung des Anteils der Frauen von 29 auf 43%. Die Maturandenquote (Anteil der Maturanden an der 19jährigen Wohnbevölkerung) liegt heute gesamtschweizerisch bei 11%, wobei sie in Städten wie Genf und Basel ca. 20%, in ländlichen Gebieten wie Schwyz und Obwalden ca. 5% und in Appenzell Innerrhoden gar nur 2% beträgt [28].
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Berufsbildung
Die Einführungsgesetze zum Bundesgesetz über die Berufsbildung wurden in weiteren Kantonen (Aargau, Schaffhausen, St. Gallen, Waadt) verabschiedet. Sie fielen meistens nicht zur Zufriedenheit der politischen Linken und der Arbeitnehmerorganisationen aus; diese verzichteten jedoch darauf, das Referendum zu ergreifen [29]. Um so stärker versuchten sie dafür, die noch laufenden Gesetzgebungsverfahren zu beeinflussen; in den Kantonen Freiburg und Tessin lancierten sie Petitionen für eine bessere Berufsbildung [30].
Auf nationaler Ebene wurde erneut von verschiedenen Seiten eine Revision des Berufsbildungsgesetzes angestrebt. Einige Gewerbeschullehrer bemängelten öffentlich, dass sich durch die Erweiterung des Fächerangebots der Schwerpunkt der Ausbildung zu stark auf den Fachunterricht verschoben und die Allgemeinbildung an Bedeutung verloren habe; die immer wichtiger werdende Flexibilität gehe verloren und die Lehre werde zur Schmalspurausbildung. Bundesrat und BIGA bestritten den behaupteten Abbau der allgemeinen Fächer; im Gegensatz zum Fachunterricht aber sei ein Aufstocken derselben nicht mehr möglich, da die Lehrlinge sonst überlastet seien [31]. Mit einer ähnlichen Kritik wartet die von 26 Parlamentariern mitunterzeichnete Motion Carobbio (psa, TI) auf, welche das Berufsbildungsgesetz der beschleunigten technischen und wirtschaftlichen Entwicklung anpassen will; sie fordert eine Verminderung der Zahl der Berufslehren und eine möglichst vielseitige Berufsausbildung [32]. Eine Anpassung der Ausbildungspläne an die moderne Technologie empfiehlt auch die Arbeitsgruppe des BIGA «Informatik in Berufslehren»; die Informatik sei mittelfristig in den Pflichtunterricht zu integrieren [33]. In einer Eingabe an das BIGA ersuchte der Schweizerische Gewerkschaftsbund darum, die Rechtsunsicherheit des Berufsbildungsgesetzes bezüglich der Verlängerung der Berufslehre wegen längerer Absenzen zu beheben und missbräuchlichen Praktiken den Riegel zu schieben [34].
Die Zahl der Anlehren erreichte auch 1983 noch nicht die befürchteten 5%, obwohl ihre Tendenz in einigen Kantonen ansteigend ist. Im Kanton Tessin wurde bisher auf die Anlehre überhaupt verzichtet und dafür ein eigener, im Berufsbildungsgesetz nicht vorgesehener Ausbildungsgang für praktisch Bildungsfähige angeboten [35].
Das Lehrstellenangebot hat im grossen und ganzen der Entwicklung der Lehrlingszahlen standgehalten [36]. Auffallend ist jedoch die Diskrepanz zwischen den gewünschten und den sich anbietenden Lehrstellen; im Wettlauf um die Wunschberufe sind dabei Primarschüler, Ausländer und Mädchen stark benachteiligt. Der Gesamtbestand der Berufsschüler vergrösserte sich um 2% auf 235 800. Die Lehrlingsquote (Anteil der Lehrlinge an der 16 bis 19jährigen Bevölkerung) liegt nun bei 56% (1977/78: 51 %); abgenommen hat die Zahl jener, die nach dem obligatorischen Schulbesuch auf eine Weiterbildung verzichteten (Quoten: 1977/78: 31 %; 1982/83: 25%) [37]. Erstmals machten sich bei den Lehrlingen die geburtenschwachen Jahrgänge bemerkbar: Die Zahl der Neueintritte sank im Vergleich zum Vorjahr um 0,5%; in Basel-Stadt und -Land, in Solothurn, Thurgau und Schaffhausen gingen gar die Zahlen der Gesamtheit aller Lehrlinge zurück.
Eine Untersuchung über das Lehrlingsverhalten verweist auf den wachsenden Trend zu einem Zwischenjahr (Unterbruch zwischen obligatorischer Schule und Berufslehre), was jedoch die Aussicht auf eine gute Lehrstelle nicht nachweisbar verbessert. Ebenso steigt die Zahl der Lehrabbrüche weiter an: In Zürich, Bern und Genf bricht jeder siebte seine Lehre ab, vier Fünftel davon beginnen später aber nochmals eine Ausbildung [38]. Nach ihrem Lehrabschluss werden immer mehr Lehrlinge mit der sinkenden Nachfrage nach frisch ausgebildeten Arbeitskräften konfrontiert: In der Metallbranche wurden mehr als ein Drittel der Lehrlinge nach ihrem Abschluss nicht mehr im selben Betrieb beschäftigt; einige Grossbetriebe sind bereits dazu übergegangen, den ausgebildeten Lehrlingen fünfzigprozentige Kurzarbeitsstellen anzubieten. Ausdruck der Knappheit der Arbeits plätze ist auch der verstärkte Zustrom aus den krisengeschüttelten Branchen zu den Höheren Technischen Lehranstalten [39].
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Hochschulen
Der durch die kantonalen und nationalen Sparbeschlüsse bedingte Stellenstopp schien im vergangenen Jahr die Substanz der Hochschulen ernsthaft zu gefährden. Die Rektoren der Universität Genf und der ETH Zürich erklärten öffentlich, alle vernünftigen Sparmöglichkeiten seien nun ausgenützt worden und jeder weitere Personalstopp würde angesichts der um 20% gestiegenen Studentenzahlen selbstmörderisch sein [40]. An der Universität Basel, die seit 1981 einem regierungsrätlichen Sparbefehl auf Abbau der Stellen um 10% untersteht, forderten alle Gremien geschlossen die Aufhebung dieses Erlasses und sagten jeder weiteren Kürzung ihren Widerstand an [41]. Auf besondere Art versuchte der Direktor der veterinärchirurgischen Klinik in Zürich, Arnold Müller, dem regierungsrätlichen Personalabbau zu begegnen, indem er eine gestrichene Assistentenstelle auf eigene Kosten weiterfinanzierte. Auch sonst schon als engagierter Umweltschützer der Regierung ein Dorn im Auge, wurde er als Direktor der Klinik abgewählt [42]. An der Universität Freiburg betraf das Sparprogramm das Institut für Journalistik und Kommunikationswissenschaften, wo nach der 50prozentigen Kürzung eines Lehrauftrages für Medienkunde im Bereich Film und Fernsehen auch noch der Lehrauftrag des kritischen Dozenten Stephan Portmann, des Organisators der Solothurner Filmtage, wegrationalisiert wurde. Die Studierenden reagierten heftig, weil sie hinter dieser Strukturänderung politische Gründe vermuteten [43].
In ihren Thesen zur Aufgaben- und Lastenverteilung zwischen Bund und Kantonen im Hochschulbereich fordert die Schweizerische Hochschulkonferenz (SHK) ein verstärktes Engagement des Bundes in der Hochschulpolitik: Die auf 15% begrenzte :Beteiligung des Bundes stelle die Hochschulkantone vor die Alternative, einen Numerus clausus (NC) einzuführen oder die Hochschulen einem qualitativen Abstieg preiszugeben [44]. Die eidgenössischen Räte folgten jedoch dem Antrag des Bundesrates und stimmten den Krediten von 1465 Mio Fr. für die 5. Beitragsperiode (1984-1987) gemäss Hochschulförderungsgesetz zu. Während die Grundbeiträge von 1115 Mio Fr. unbestritten waren (nominale Steigerung im Verhältnis zur 4. Beitragsperiode um 28%), wurde von freisinniger Seite versucht, die Sachinvestitionen von 350 Mio Fr. auf 300 Mio Fr. zu kürzen [45]. Die Räte lehnten jedoch diesen Antrag ab und behielten die Sachinvestitionen auf derselben Höhe bei wie in der 4. Beitragsperiode. In diesen Sachkrediten sind auch Sonderkredite zur allfälligen Aufrechterhaltung des freien Zugangs zur Hochschule enthalten. Die Räte hiessen ferner einen Kredit von 286,4 Mio Fr. für den Ausbau der ETH Zürich und Lausanne sowie ihrer Annexanstalten gut; davon sind 202,6 Mio Fr. für die 2. Etappe der Verlegung der ETH Lausanne nach Ecublens bestimmt [46].
Die Zürcher Regierung ersuchte das EDI um 20 Mio Fr. aus dem Hochschulförderungsbeitrag des Bundes für den Bau des Parkhauses der Universität Zürich-Irchel. Obwohl die Vollzugsverordnung des Hochschulförderungsgesetzes für Parkhäuser keine Subventionsberechtigung vorsieht, unterstützten die SHK und andere bildungspolitische Gremien den Antrag der Zürcher Regierung, da für vergleichbare Sachinvestitionen auch schon Hochschulförderungsgelder verwendet worden waren [47].
Die Studentenzahlen folgten der Tendenz der vorangegangenen Jahre: Die Gesamtsumme der Studierenden wuchs um 3,6% auf 66 206 und der Frauenanteil erreichte die 35%-Grenze. Obwohl die geistes- und sozialwissenschaftliche Studienrichtung immer noch die grösste Zahl der Studierenden anzog (29 313), war bei den Neuimmatrikulierten ein Trend zu den exakten und Naturwissenschaften sowie den Rechtswissenschaften festzustellen [48]. Auffallend war der Rückgang der neuimmatrikulierten Medizinstudenten um 5%, wodurch die Diskussion über die Einführung eines NC um ein weiteres Jahr vertagt werden konnte. Dazu mag wohl auch der Begleitbrief der SHK zu den Voranmeldungsunterlagen für das Medizinstudium beigetragen haben, in dem auf überfüllte Hörsäle, fehlende Assistentenstellen und eine voraussichtliche Einbusse der ärztlichen Einkommen hingewiesen wurde [49]. Das Aufatmen ob der erstmals gesunkenen Zahl der neuimmatrikulierten Medizinstudenten erhielt jedoch einen Dämpfer durch den Entscheid der vorberatenden Kommission des Grossen Rates von St. Gallen, dem Parlament Nichteintreten auf die regierungsrätliche Vorlage einer klinischen Hochschule vorzuschlagen [50].
Der grössere Anteil der weiblichen Studierenden bewirkte eine vermehrte wissenschaftliche Bearbeitung von Frauenthemen; so fanden beispielsweise an der Universität Zürich ein Kompaktseminar zur «Stellung der Frau in der internationalen Peripherie» und eine interdisziplinäre Veranstaltungsreihe von Universität und ETH zum Thema «Frau — Realität und Utopie» statt [51]. Weiterer Ausdruck der verstärkten weiblichen Präsenz an der Universität war die Gründung des Vereins «Feministische Wissenschaft Schweiz», welcher sich zum Ziel setzt, die feministische Wissenschaft zu koordinieren und zu fördern sowie den Frauen zu vermehrten Anstellungen im Mittelbau und im Lehrkörper zu verhelfen (momentan beträgt beispielsweise an der Universität Zürich der Anteil der Assistentinnen 10%, derjenige der Professorinnen 3%) [52].
In einer ersten Auswertung erfuhr das seit 1977 laufende Projekt der Genfer Universität, Studierende ohne Matura («Sans Matus») unter gewissen Bedingungen zu immatrikulieren, seine positive Bestätigung: Von den 1979 Immatrikulierten hatten 67% der «Sans Matus» gegenüber 49% der Maturanden ihr Studium abgeschlossen [53]. Die deutschschweizerischen Universitäten zeigten aber kein Interesse, den maturalosen Zugang einzuführen, und auch die SHK winkte vorläufig ab [54].
Das seit längerer Zeit schwelende Unbehagen gegenüber den verschiedenen «Privat-Universitäten», welche unter anderem das Bedürfnis vieler Manager nach berufsbegleitender Zusatzausbildung mit Kursen zu stattlichen Preisen befriedigen, erregte mit der Kritik am Solothurner «Switzerland Campus» der kalifornischen Newport University eine breitere Aufmerksamkeit. Die Diskussionen zwischen der Leitung der «Privat-Universität», der Solothurner Erziehungsdirektion und einer kritischen Öffentlichkeit verwiesen auf eine Rechtsunsicherheit und eine offensichtliche Lücke in der Erwachsenenbildung [55]. Die Hochschule St. Gallen liess deshalb Vorabklärungen für einen Management-Ausbildungsgang für Nicht-Betriebswirtschafter anstellen. Auf den Rat der SHK wurde ferner eine Expertengruppe eingesetzt, welche Entscheidungs- und Beurteilungskriterien für die Zulassung von «Privat-Universitäten» entwickeln soll [56].
Im Streit um die Prüfungstermine des medizinischen Vorklinikums erzielten die Studierenden einen Teilerfolg: Die neu überarbeitete Prüfungsordnung lässt nun für das erste Propädeutikum den Sommer- und Herbsttermin bestehen. Die Prüfungstermine für das zweite Propädeutikum wurden jedoch wie im ersten Vorschlag auf Herbst und Frühling festgelegt, was erneut studentische Proteste hervorrief [57].
Im Rahmen der Revision der ETH-Rechtsordnung wurde als erster Teil die Assistentenverordnung verabschiedet. Nachdem eine generelle Kürzung der Assistentenstellen auf 80% nach vielen Protesten fallengelassen worden war, blieb als wichtigste Neuerung die Beschränkung der Dienstzeit der Assistenten auf zwei Jahre mit der Möglichkeit, sie drei- bis viermal zu verlängern. Damit wurde das Rotationsprinzip gewissermassen gesetzlich verankert [58].
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Der Verband der Schweizerischen Studentenschaften (VSS) wies die Vorwürfe des im Vorjahr gegründeten rechtsorientierten Dachverbandes Schweizerischer Studentenorganisationen (DSO), er sei undemokratisch und vernachlässige die Bildungs- und Studentenpolitik, erneut zurück und unterstrich seinen Alleinvertretungsanspruch fair die schweizerischen Studierenden [59]. In einer Broschüre zeigte der VSS auf, wie Mitglieder des DSO in den letzten Jahren immer wieder versucht hatten, die verfassten Studentenschaften zu zerstören, und er warf dem DSO vor, durch seine Politik die Interessenvertretung der schweizerischen Studierenden zu schwächen [60]. Der VSS ersetzte ferner seinen Vorstand durch einen Generalsekretär und einen leitenden Ausschuss und trug damit dem Mangel an studentischen Funktionären Rechnung [61].
Der Konflikt der Studentenschaften von Zürich und Bern mit den kantonalen Regierungen dauerte weiter an [62]. In Zürich untersagte Erziehungsdirektor Gilgen dem Rektorat, dem offiziellen Versand der Immatrikulationsunterlagen auch noch die Einzahlungsscheine für die Mitgliederbeiträge der drei privatrechtlichen Studentenverbände beizulegen. Durch diesen Entscheid fühlten sich diese studentischen Organisationen — vor allem der Verband Studierender an der Universität (VSU) als mitgliederstärkster Verein — in ihrer finanziellen Existenz bedroht [63]. Die rechtlich unbefriedigende Lage der Studentenschaft der Universität Bern (SUB) [64] wurde nach einer Vollversammlung der Studierenden und dem dabei beschlossenen Streik der studentischen Organe durch einen regierungsrätlichen Entscheid geklärt: Der Regierungsrat bejahte — im Gegensatz zu den Regierungen von Zürich und Basel — die Zwangskörperschaft, er sprach der SUB aber das politische Mandat ab und legte den Mitgliederbeitrag auf 10 Fr. pro Semester fest (früher 22.50 Fr.) [65].
Die Lebenssituation vieler Studierender hat sich real weiter verschlechtert, wie eine Studie der Zürcher Kommission für Studienbeiträge feststellt [66]. Zusätzlich zu den sinkenden Einnahmen und den allgemein steigenden Lebenskosten wurden die Studierenden von z.T. massiven Gebührenerhöhungen betroffen. In Bern wurde die Studiengelderhöhung hingenommen; die Studentenschaft der ETH Zürich hingegen sammelte innerhalb von drei Tagen 2300 Unterschriften für eine Petition, in welcher vorgeschlagen wurde, die Pauschalisierung der Gebühren auf 300 statt auf 450 Fr. festzusetzen [67]. Eine Erhöhung der Krankenkassenprämien wurde in Zürich und Bern von den Studierenden akzeptiert; in Genf jedoch löste die Prämienerhöhung um 70% einen Proteststurm aus, und 1500 Studierende forderten, unterstützt von politischen Linksgruppierungen, den Grossen Rat auf, die Erhöhung zurückzunehmen [68].
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Nach dem Ständerat sprach sich nun auch die vorberatende Kommission des Nationalrates für eine erste Neuverteilung der Aufgaben zwischen Bund und Kantonen und damit unter anderem für eine Kantonalisierung der Stipendien aus [69]. Dies soll dem Bund Einsparungen von 80 Mio Fr. bringen. Die betroffenen Jugend- und Studentenverbände äusserten darauf ein weiteres Mal ihre Befürchtung, eine Kantonalisierung der Stipendien würde vor allem in ärmeren Nichthochschulkantonen, welche wegen der Konkordatsbeiträge von bald 6000 Fr. je Studierenden schon sehr stark belastet seien, zu massiven Stipendienkürzungen führen [70]. Bestätigt sahen sie ihre Vermutungen in dem seit Einfiihrung der kantonalen Hochschulbeiträge bereits vorgenommenen Stipendienabbau in den Kantonen Tessin und Solothurn [71]. Der VSS reichte eine im Jahr 1981 lancierte Petition an das eidgenössische Parlament mit 12 000 Unterschriften ein, in welcher er die Beibehaltung der Bundessubventionen an die kantonalen Stipendien und den Erlass eines Rahmengesetzes forderte, das die Gleichbehandlung der Stipendiaten garantiere. Mit weiteren Vorstössen unterstrich der VSS seine bildungspolitischen Postulate, während der DSO den Parlamentariern Postkarten zukommen liess, auf denen sich Studierende für die Ausklammerung der Stipendien aus der Aufgabenverteilung aussprachen [72].
Bei der Beratung der Änderung des Bundesbeschlusses über die Stipendien an ausländische Studierende folgten die beiden Räte den entwicklungs- und kulturpolitischen Argumenten des Bundesrates und hiessen die erstmals seit 1979 wieder vorgenommene Anpassung der Stipendien an die Teuerung ebenso gut wie neu zu unterstützende Vorbereitungs- und Sprachkurse für ausländische Studierende [73].
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Forschung
Ohne grosse Diskussionen verabschiedeten die eidgenössischen Räte das Bundesgesetz über die Forschung und schufen so nach dem 1978 gescheiterten Hochschulförderungs- und Forschungsgesetz die rechtlichen Grundlagen für die Subventionierung und Koordination der Forschung [74]. Unbestritten war das Forschungsgesetz, weil es primär ein Organisationsgesetz ist und zu sparsamem und effizientem Einsatz der finanziellen Mittel verpflichtet.
Die Bedeutung des Schweizerischen Nationalfonds (SNF) für die Hochschulförderung ist in den letzten Jahren mit den finanziellen Schwierigkeiten der Hochschulen stark gestiegen; als um so beunruhigender wurde es empfunden, dass seit 1981 fast alle Bundessubventionen einer zehnprozentigen Kürzung unterliegen, was beim SNF bereits zu einem Stellenabbau von gegen 10% geführt hatte [75]. In seinem Vorschlag für die Beiträge an die Institutionen der Forschungsförderung in den Jahren 1984-1987 ersuchte der SNF den Bundesrat um 849 Mio Fr. Dieser beantragte dem Parlament jedoch nur einen Kredit von 739 Mio Fr. [76]; der Ständerat folgte dem Bundesrat und genehmigte Forschungsbeiträge von insgesamt 783 Mio Fr. [77]. Demgegenüber schlug die nationalrätliche Kommission eine Erhöhung des Beitrags an den SNF um 110 Mio Fr. vor mit der Auflage, diesen Mehrbetrag hauptsächlich in den Bereichen Elektronik und Mikrotechnik einzusetzen [78]; damit reagierte sie auf den fehlgeschlagenen Versuch der schweizerischen Eigenentwicklung eines integrierten Fernmeldesystems. Der Nationalrat billigte diesen Vorschlag gegen die Einwände der Finanzkommission und die Bedenken des Bundesrates [79].
Das Parlament genehmigte ferner einen Zusatzkredit von 9,5 Mio Fr. für die Beteiligung an den Fusionsprogrammen der Europäischen Atomgemeinschaft (Euratom), um der Schweiz auch weiterhin das Mitwirken in der internationalen wissenschaftlichen Diskussion zu ermöglichen [80]. Im Europäischen Zentrum für kernphysikalische Grundlagenforschung (CERN) bei Genf legten Bundespräsident Aubert und Staatspräsident Mitterrand den Grundstein für den Bau des bisher grössten Elektronen-Positronenbeschleunigers (LEP-Ring) [81].
Ungünstig für das Ansehen der Forschung wirkten sich Unregelmässigkeiten bei der wissenschaftlichen Arbeit wie auch institutsinterne Zwistigkeiten aus. So blockierte der SNF die Kredite für den Genfer Biologieprofessor Karl Illmensee, der Ende der siebziger Jahre mit seinen Klonexperimenten weltweites Aufsehen erregt hatte, nun aber von interessierten Forscherkreisen wie auch seinen eigenen Mitarbeitern unseriöser Methoden verdächtigt wurde [82]. Das private Genfer Friedensforschungsinstitut (GIPRI) wurde in seiner Tätigkeit durch Konflikte politischer und persönlicher Art behindert; zudem vermochte es die erforderlichen finanziellen Mittel nicht aufzubringen [83].
Bei der Vorberatung der parlamentarischen Initiative Ott (sp, BL) verneinte die nationalrätliche Kommission ein dringliches Bedürfnis nach der Schaffung eines Instituts für Konfliktforschung und schlug ein Postulat für die Koordination der verschiedenen bestehenden Friedensforschungsprojekte der politologischen Forschungsstellen an der Universität Zürich und der Hochschule St. Gallen sowie des GIPRI vor. Der Rat folgte diesem Antrag [84].
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[1] Presse vom 28.10.83; AT, 29.10.83.
[2] Zum Hauswirtschaftsunterricht vgl. unten, Primar- und Mittelschulen. Insgesamt machen die Frauen unter den Lehrlingen 40% und unter den Studierenden 35 % aus; von den Neueintretenden waren 1983 bei den Lehrlingen 47% und bei den Studierenden 40 % weiblich. 70 % der weiblichen Lehrlinge verteilen sich auf die Berufssparten Büro, Verkauf und Heilbehandlung, und 75% der Studentinnen belegen Fächer aus dem Bereich der Geistes- und Sozialwissenschaften (Die Volkswirtschaft, 56/1983, S. 708 ff.; NZZ, 7.2.83; 3.11.83; BaZ, 5.8.83; TA, 1.11.83; wf, Dok., 49, 5.12.83).
[3] Universität Zürich: NZZ, 15.4.83; 26.4.83; 30.4.83; TA, 15.4.83; 29.4.83; 30.4.83. Kantonsschule Zürich: NZZ, 22.4.83; 28.9.83; 29.12.83. Kantonsschule Solothurn: SZ, 1.7.83; 4.7.83; 6.7.83; NZZ, 23.8.83.
[4] BBl, 1983, III, S. 761 ff.; NZZ, 29.1.83; 5.2.83; 11.2.83; 31.3.83; TA, 29.1.83; 26.2.83; 31.3.83; Suisse, 5.2.83; vgl. SPJ, 1981, S. 152; 1982, S. 144.
[5] Presse vom 8.11.83. Der bundesrätliche Vorschlag ist formell ein Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Für die Koordination des Schuljahresbeginns in allen Kantonen».
[6] TW, 21.1.83; NZZ, 27.1.83; TA, 26.2.83; Presse vom 28.10.83; vgl. SPJ, 1970, S. 148 f.
[7] Verhandl. B.vers., 1983, III, S. 40, 78; Bund, 23.2.83 ; Vat., 10.6.83; 30.8.83; NZZ, 8.7.83; BaZ, 9.7.83; vgl. SPJ, 1980, S. 144 f. ; 1982, S. 144.
[8] Vat., 3.2.83; 26.2.83; 14.4.83; LNN, 21.3.83; 11.4.83; 14.4.83; NZZ, 29.3.83; vgl. SPJ, 1980, S. 145.
[9] SZ, 22.9.83; BaZ, 23.9.83; vgl. SPJ, 1982, S. 145.
[10] Vgl. SPJ, 1982, S. 145.
[11] BaZ, 2.8.83.
[12] AT, 18.2.83; 24.8.83; 6.9.83; 30.9.83; 4.10.83; 6.10.83; 14.10.83.
[13] Vgl. SPJ, 1981, S. 153.
[14] Solothurn: Bund, 3.3.83; BaZ, 5.3.83. Appenzell Ausserrhoden: Bund, 28.4.83; SGT, 21.12.83. Neuenburg: Suisse, 4.5.83; TLM, 13.5.83, 19.5.83. Nidwalden: LNN, 8.8.83; 15.9.83; Vat., 22.9.83.
[15] Zürich: NZZ, 21.1.83; AT, 16.3.83; TA, 22.4.83. St. Gallen: SGT, 24.3.83. Luzern: LNN, 26.8.83; 18.10.83.
[16] Vgl. SPJ, 1980, S. 146; 1981, S. 153; 1982, S. 144.
[17] Bund, 21.1.83; 30.5.83; 1.6.83; Presse vom 8.2.83; NZZ, 1.6.83; BaZ, 2.6.83; TA, 3.6.83; BZ, 6.6.83.
[18] BaZ, 24.2.83; 5.5.83.
[19] Vat., 7.1.83; BaZ, 2.5.83; TA, 2.5.83; 7.7.83; NZZ, 17.3.83.
[20] Christa Meves, welche seit Jahren an kantonalen Lehrerfortbildungskursen in Luzern auftritt, werden Kontakte zu neonazistischen Kreisen nachgesagt. Vgl. LNN, 12.2.83; 24.2.83; 2.4.83; Vat., 10.3.83.
[21] Vat., 11.1.83; LNN, 2.3.83; 31.3.83; 15.4.83; NZZ, 8.2.83; TA, 24.3.83.
[22] AT, 19.3.83; TA, 21.3.83; 2.5.83; 14.5.83; 7.6.83; 15.7.83; 19.9.83; NZZ, 7.9.83; 17.10.83; J. Vontobel / M. Barth, «Die Angst vor der Sexualerziehung», in TAM, 49, 10.12.83.
[23] TA, 7.5.83; 7.6.83.
[24] BaZ, 21.10.83; 26.10.83.
[25] NZZ, 20.1.83; Vr, 26.4.83. Zum Konflikt H. Hehlens mit den Behörden vgl. Tell, 22, 18.11.82.
[26] Klasse 7c, Maturanden der Kantonsschule Obwalden, Kritische Betrachtungen, 1983.
[27] LNN, 20.6.83; 21.6.83; 23.6.83; 2.7.83; 15.7.83; 21.7.83; 3.8.83; 10.8.83; 22.9.83; Vat., 23.6.83; 2.7.83; 15.7.83; 21.7.83; 6.8.83; BaZ, 25.7.83.
[28] Bundesamt für Statistik, Der Übertritt von der Mittelschule zur Hochschule, Bern 1983; Presse vom 5.8.83.
[29] Die Linksparteien kritisierten beispielsweise, dass die Meisterlehre gegenüber der Ausbildung in Lehrwerkstätten ein zu grosses Gewicht habe und dass weder Stützkurse für leistungsschwache Berufsschüler noch ein Bildungsurlaub oder eine zusätzliche Ferienwoche für Leiter von Jugendgruppen gesetzlich verankert wurden (AT, 18.5.83; 8.6.83; 11.6.83; welsche Presse vom 26.5.83; 24 Heures, 22.6.83).
[30] Freiburg: Welsche Presse vom 18.2.83; Lib., 4.3.83; 7.7.83; 23.9.83; 1.12.83; 2.12.83; TLM, 7.7.83. Tessin: CdT, 5.10.83; 17.12.83; 21.12.83; 31.12.83.
[31] BaZ, 23.3.83; Bund, 19.4.83; vgl. SPJ, 1978, S. 138 f.; 1980, S. 147; 1981, S. 154; 1982, S. 146.
[32] Verhandl. B.vers., 1983, III, S. 45.
[33] Presse vom 21.12.83.
[34] NZZ, 22.11.83; 12.12.83.
[35] In AG stieg der Anteil der Anlehren von 1% (1982) auf 2,6% (AT, 14.1.83) in SG machen die Anlehren 1,25% aller Lehrverträge aus (SGT, 8.6.83). Zum Ausbildungsgang für praktisch Bildungsfähige vgl. Presse vom 7. u. 8.10.83.
[36] Vat., 6.9.83 ; 10.12.83 ; 21.12.83 ; 24.12.83. Eine Ausnahme bildete der Kanton TI, wo die Regierung grosse Anstrengungen unternehmen musste, um für 700 Jugendliche eine Lehrstelle zu finden (CdT, 24.6.83; 2.8.83; 17.9.83; 29.9.83; TA, 8.10.83; Bund, 7.11.83; Vat., 7.12.83).
[37] AT, 14.1.83; Bund, 26.3.83; TA, 18.7.83. Der Anteil der Frauen an der Gruppe jener, die sich nach dem. Schulobligatorium nicht mehr weiterbilden, betrug 1977/78, 68,5% und 1982/83, 66%.
[38] Soziologisches Institut der Universität Zürich, Die 1963er: Zwischen Schule und Beruf (1983); Bund, 3.3.83; Vr, 3.3.83; BaZ, 14.9.83.
[39] NZZ, 15.1.83; Ww, 4, 26.1.83; BaZ, 25.2.83; TA, 16.7.83.
[40] JdG, 5.6.83; 8.7.83; TA, 21.10.83.
[41] TA, 8.2.83; BaZ, 19.2.83; 27.5.83; 23.11.83; 24.12.83.
[42] TA, 8.4.83; 30.4.83; 10.5.83; Zürcher Student/in, 2, 22.4.83.
[43] Lib., 4.3.83; 23.3.83; Bund, 14.3.83; Vat., 18.3.83; TLM, 23.3.83. Parallel zum «Fall PortMann» entflammte eine Diskussion über das deutsche Übergewicht im Lehrkörper der zweisprachigen Universität Freiburg. Vgl. dazu Lib., 14.4.83; 28.7.83; Suisse, 16.4.83; 20.4.83; Vat., 26.11.83.
[44] Wissenschaftspolitik, 3/1983, S. 249 ff.
[45] Botschaft: BBl, 1983, II, S. 222; NZZ, 17.2.83; Lib., 17.2.83. Parlamentsverhandlungen: Amtl. Bull. NR, 1983, S. 1397; Amtl. Bull. StR, 1983, S. 706 ff.; TA, 20.9.83; BaZ, 6.10.83; 24 Heures, 6.10.83; vgl. SPJ, 1980, S. 148.
[46] BBl, 1983, IV, S. 589; TA, 16.12.83.
[47] BaZ, 15.10.83; BZ, 15.10.83; LNN, 15.10.83; TA, 18.10.83.
[48] Bundesamt für Statistik, Studenten an den schweizerischen Hochschulen 1982/83, Bern 1983; Statistisches Jahrbuch der Schweiz, 1982, 1983; TA, 17.6.83; vgl. SPJ, 1982, S. 147.
[49] 24 Heures, 21.1.83; 25.6.83; AT, 26.1.83; NZZ, 27.1.83; 25.6.83; TA, 18.6.83.
[50] SGT, 2.6.83; 9.9.83; 2.11.83; 9.11.83; BaZ, 9.9.83; NZZ, 9.9.83; vgl. SPJ, 1982, S. 148.
[51] Zürcher Student/in, 14, 21.10.83; 16, 11.11.83.
[52] BaZ, 9.5.83; NZZ, 9.5.83; Zürcher Student/in, 15, 28.10.83.
[53] 24 Heures, 12.3.83 ; JdG, 14.3.83 ;NZZ, 23.3.83 ; Suisse, 24.3.83 ; TA, 8.8.83; SGT, 17.9.83 ; vgl. SPJ, 1977, S. 144.
[54] NZZ, 19.8.83; TLM, 31.8.83; LNN, 13.10.83.
[55] Blick, 13.6.83; Bund, 14.6.83; AT, 15.6.83; BaZ, 15.6.83; 6.7.83; SZ, 18.6.83; 6.7.83; vgl. SPJ, 1982, S. 148.
[56] SGT, 12.8.83; AT, 15.8.83; BaZ, 2.9.83.
[57] Bund, 21.1.83; BaZ, 22.1.83; TA, 24.1.83; Suisse, 9.6.83; vgl. SPJ, 1982, S. 148. Die Anordnung für das 2. Propädeutikum lässt durchgefallene Kandidaten ein ganzes Jahr verlieren.
[58] TA, 18.2.83; 1.3.83; TLM, 19.2.83; NZZ, 22.2.83; 10.6.83; 8.9.83; Bund, 25.2.83; Zürcher Student/in, 1, 15.4.83.
[59] Vgl. SPJ, 1982, S. 150.
[60] VSS/UNES, Die Umtriebe der Rechten an den Hochschulen der deutschen Schweiz, Bern 1983; Substanz, 1, 24.1.83; BaZ, 4.2.83.
[61] VSS, Jahresbericht, 1982/83; AT, 25.12.83.
[62] Vgl. SPJ, 1977, S. 146; 1978, S. 142 ; 1979, S. 157. Vgl. auch VSS/UNES, Die Umtriebe der Rechten an den Hochschulen der deutschen Schweiz.
[63] Zürcher Student/in, 14, 21.10.83; NZZ, 22.10.83; 3.12.83; TA, 22.10.83; 1.12.83.
[64] Der Verwaltungsgerichtsentscheid vom Vorjahr im Fall Grütter bestätigte die Zwangskörperschaft, er entzog der SUB aber das Recht, obligatorische Mitgliederbeiträge zu erheben: die SUB war so auf freiwillige Mitgliederbeiträge angewiesen (vgl. Substanz, 3, 21.2.83).
[65] Substanz, 3, 21.2.83; 5, 20.4.83; 6, 4.5.83; 7, 18.5.83; 8, 1.6.83; 10, 26.12.83; TW, 18.4.83; Bund, 30.5.83; 31.5.83; 3.8.83; 23.9.83.
[66] Kantonale Kommission für Studienbeiträge (KKStB), Zur ökonomischen Lage der Uni-Studenten in Zürich. Darstellung und Diskussion der Ergebnisse einer Repräsentativumfrage vom Sommer 1982, (Zürich 1983); vgl. auch E. Hunziker, Zur sozialen Lage der Studierenden der Universität Basel. Ergebnisse einer Studentenbefragung vom Oktober 1982, Basel 1983.
[67] Besonders betroffen von diesen Gebührenerhöhungen sind die ausländischen Studierenden, welche gar eine Ausländergebühr von 600 Fr. zu bezahlen haben. Die Studentenorganisationen sehen hinter diesem Trend zu speziellen Gebühren für Ausländer den Versuch, den Anteil der ausländischen Studierenden an den Universitäten zu senken (VSS-aktuell, 4, 25.1.83; Zürcher Student/in, 3, 29.4.83).
[68] In Bern stiegen die Krankenkassenprämien pro Semester von 120 auf 132 Fr., in Zürich von 78 auf 114 Fr. und in Genf von 138 auf 234 Fr. (JdG, 15.6.83; Zürcher Student/in, 10, 17.6.83).
[69] Vat., 27.4.83; vgl. SPJ, 1980, S. 147; 1981, S. 157; 1982, S. 150; vgl. oben, Teil I, 1d (Confédération et cantons).
[70] Substanz, 3, 21.2.83; Bund, 18.10.83; Suisse, 10.11.83; NZZ, 15.11.83.
[71] In BS, BE, LU, NW, SO, ZG und ZH wurden Revisionen der kantonalen Stipendiengesetze diskutiert. Basel: BaZ, 29.4.83; Bem: Bund, 15.1.83 ; 30.3.83; TW, 24.2.83; 31.3.83; Luzern : LNN, 13.10.83 ; Vat., 15.11.83 ; 29.11.83; Nidwalden: Vat., 30.9.83; 15.10.83; LNN, 13.10.83; Solothum: SZ, 6.1.83; 25.1.83; 26.1.83; 27.1.83; 19.8.83; Tessin: Vr, 13.12.83; Zug: LNN, 22.9.83; Vat., 23.9.83; Zürich: TA, 19.1.83; 21.1.83; NZZ, 27.1.83.
[72] Zürcher Student/in, 3, 29.4.83; AT, 15.9.83; Bund, 18.10.83; TA, 2.12.83; NZZ, 3.12.83; Vr, 13.12.83; Presse vom 15.12.83; vgl. SPJ, 1981, S. 157; 1982, S. 150.
[73] Amtl. Bull. NR, 1983, S. 583 ff., 1555 ; Amtl. Bull. StR, 1983, S. 534 f., 584; BBl, 1983, I, S. 717; III, S. 1074; NZZ, 10.2.83; TA, 10.2.83; vgl. SPJ, 1980, S. 151.
[74] Amtl. Bull. NR, 1983, S. 856 ff., 1396, 1554; Amtl. Bull. StR, 1983, S. 222 ff., 536, 584; BBl, 1983, III, S. 1062; NZZ, 5.2.83; 20.4.83; TA, 15.4.83; 14.6.83; Bund, 14.6.83; Vat., 14.6.83; BaZ, 15.6.83; 6.10.83; vgl. SPJ, 1980, S. 151; 1981, S. 158; 1982, S. 151.
[75] NZZ, 21.9.83; vgl. SPJ, 1980, S. 151; 1981, S. 158; 1982, S. 151.
[76] BBl, 1983, I, S. 1429; NZZ, 14.2.83; 24.2.83; BaZ, 17.2.83; 24.2.83; 8.4.83; Suisse, 17.2.83; TA, 8.4.83; 19.4.83; vgl. SPJ, 1979, S. 157.
[77] Der Betrag von 783 Mio Fr. enthält neben dem erwähnten Beitrag an den SNF noch 23,6 Mio Fr. für die Krebsforschung sowie 20,4 Mio Fr. für verschiedene wissenschaftliche Gesellschaften (Amtl. Bull. StR, 1983, S. 234 ff.; TA, 15.6.83).
[78] TA, 20.9.83; NZZ, 5.10.83; 6.10.83; 25.11.83; Bund, 25.11.83.
[79] Presse vom 14.12.83; Amtl. BulL. NR, 1983, S. 1397 ff., 1760 ff. Vgl. oben, Teil I, 6 b (PTT).
[80] Amtl. Bull. StR, 1983, S. 360 ff.; Amtl. Bull. NR, 1983, S. 1096 ff.; BBl, 1983, I, S. 241; III, S. 1034 ; NZZ, 13.5.83; 17.8.83.
[81] Presse vom 13. und 14.9.83.
[82] JdG, 21.5.83; 28.7.83; 29.7.83; 1.8.83; NZZ, 27.5.83; BaZ, 6.6.83; 10.8.83; TLM, 21.7.83; 28.10.83.
[83] BaZ, 16.4.83; 30.4.83; JdG, 16.4.83; 19.4.83; 24 Heures, 18.4.83; Bund, 19.4.83; vgl. SPJ, 1980, S. 151.
[84] Amtl. Bull. NR, 1983. S. 1421 ff.; Presse vom 6.10.83; vgl. SPJ, 1980, S. 151.
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