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Allgemeine Chronik
Öffentliche Finanzen
Obwohl die Höhe der Staatsausgaben und die Anteile der direkten und indirekten Steuern bei den Einnahmen keine Streitpunkte mehr bilden, wurden die Auseinandersetzungen um die konkrete Ausgestaltung der Einnahmenordnung härter. – Bundesrat Stichs Kampf um den Ersatz der auf Investitionsgütern und Betriebsmitteln erhobenen WUSt durch eine Energieabgabe trug ihm schwere Vorwürfe ein. – Bei den direkten Steuern zeichnete sich bei der Frage eines Übergangs zur einjährigen Gegenwartsveranlagung noch kein Entscheid ab.
Finanzordnung
Das Jahr 1988 war in der Finanzpolitik von hitzigen und teilweise rüden Streitigkeiten geprägt. Sie drehten sich hauptsächlich um die künftige Ausgestaltung der indirekten Steuern und verdeckten dabei die Tatsache, dass die Parteien in ihren Vorstellungen einer künftigen Finanzordnung eigentlich einen erstaunlich hohen Grad an Konsens bereits gefunden haben. Man ist sich weit herum einig, dass die Bundes-Staatsquote (der Anteil der Bundesausgaben am Bruttoinlandprodukt BIP) auf dem seit einigen Jahren erreichten Stand von 9,5 bis 10% gehalten werden sollte, und Übereinstimmung herrscht auch beim Wunsch, den Anteil der indirekten Steuern bei den Bundeseinnahmen gegenüber den direkten zu erhöhen und dabei auch Dienstleistungen in die Besteuerung einzuschliessen. Angesichts dieser prinzipiellen Einigkeit wurde denn auch die Hoffnung geäussert, dass die Handlungsunfähigkeit bei der Revision der Warenumsatzsteuer (WUSt) und einer allfälligen Energiebesteuerung zugunsten einer ganzheitlichen neuen Finanzordnung überwunden werde [1].
Der Bundesrat setzte sich in seiner Legislaturplanung zum Ziel, auch die Finanzpolitik im Zeichen des qualitativen Wachstums zu gestalten. Insbesondere eine vermehrte Unterstützung von Bildung und Forschung schienen ihm für das Erreichen dieses Ziels angezeigt. Daneben soll eine neue, in dauerndes Recht überführte Finanzordnung so ausgestaltet sein, dass sie auf den wirtschaftlichen und ökologischen Entwicklungsprozess marktkonform einwirkt. Entsprechend möchte der Bundesrat eine Globalsteuerung der Ausgabenpolitik anstreben, wobei das Ziel eines ausgeglichenen Haushalts und einer mittelfristig stabilen Staatsquote den Rahmen bildet. Auch die Einnahmenordnung sollte nicht nur transparent und administrativ einfach sein, sondern wirtschafts- und finanzpolitische Anliegen mit umweltpolitischen Zielsetzungen verknüpfen. Aus diesen Gründen hielt der Bundesrat daran fest, die geplante Aufhebung der auf Investitionsgütern und Betriebsmitteln erhobenen WUSt mit einer Energieabgabe von 10% zu kompensieren. Um eine grössere Wettbewerbsneutralität und eine Annäherung an das Steuersystem der Europäischen Gemeinschaft (EG) zu erreichen, sollen zudem auch die Dienstleistungen der WUSt unterstellt werden. Schliesslich soll bei der direkten Bundessteuer der Übergang zur einjährigen Gegenwartsveranlagung eine bessere Ausrichtung auf die Konjunktur bringen. Alle für die neue Finanzordnung nötigen Verfassungsänderungen möchte die Regierung zu einem Reformpaket zusammenfassen und, gemäss einer Aussage von Bundesrat Stich, im Jahr 1990 zur Abstimmung bringen [2].
Das Parlament erachtete dieses Finanzpaket als überladen und wandte sich insbesondere gegen die vorgeschlagene Energieabgabe von 10%. Aus diesem Grund überwiesen beide Räte eine Motion der Nationalrats-Kommission, die verlangt, dass vorgängig zu einer Vorlage für eine neue Finanzordnung ein Vorschlag zur Aufhebung der WUSt auf Investitionsgütern und Betriebsmitteln ("taxe occulte") unterbreitet werde. Zur Kompensation der daraus resultierenden Einnahmenausfälle sollen die Energieträger der WUSt unterstellt, baugewerbliche Leistungen zum Normalsatz von 6,2% besteuert und weitere Massnahmen ergriffen werden, um die restlichen Ausfälle auszugleichen. Als Bundesrat Stich trotzdem an der Option einer Energieabgabe festhalten wollte, wurde ihm von bürgerlicher Seite Sturheit und eine arrogante Missachtung des Parlamentswillens vorgeworfen. Schliesslich schickte das EFD vier Varianten zum Ausgleich der "taxe occulte" in die Vernehmlassung [3].
Der Bundesrat rechnet für die kommenden Jahre mit einem geringfügig gebremsten Wirtschaftswachstum von jährlich 1,5% und mit einer leicht erhöhten Teuerungsrate von 2,5%. Dem nominalen Wirtschaftswachstum von 4% stehen gemäss der Finanzplanung jedoch steigende Ausgaben des Bundes von jährlich 4,6% und ein sinkendes Einnahmenwachstum gegenüber. Dass dieses mit einem durchschnittlichen Wachstum von 3,4% hinter dem Wirtschaftswachstum herhinkt, hängt mit den strukturellen Schwächen des Einnahmensystems zusammen. So wachsen die auf Gewichten erhobenen Zölle in Zeiten allgemeiner Inflation nicht im Gleichschritt mit den Preisen, und die Dienstleistungen werden von der WUSt nicht erfasst. Ausserdem belasten auch die 1987 beschlossenen Steuererleichterungen bei der direkten Bundessteuer sowie die markante Verflachung des Ertragswachstums bei der Verrechnungssteuer und den Stempelabgaben die Bundeskasse. Auf diese Weise wird einerseits die Zielgrösse von 10% für die Staatsquote bereits im Jahr 1989 erreicht - diese Ausschöpfung des wirtschaftspolitischen Handlungsspielraums bereits in konjunkturell starken Jahren ist eigentlich unerwünscht -, andererseits bringt aber das gebremste Einnahmenwachstum in der Planungsperiode auch wieder negative Rechnungsabschlüsse mit sich [4].
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Einnahmenordnung
Der Nationalrat setzte in der Frühjahrssession die Beratungen des Bundesgesetzes über direkte Steuern (DBG) fort. In der zentralen Frage des Übergangs zur einjährigen Gegenwartsbesteuerung folgte er dabei dem Antrag des Bundesrates und der vorberatenden Kommission und befürwortete mit 102:91 Stimmen den Systemwechsel. Ausschlaggebend für diesen Entscheid war nicht nur die Einsicht, dass die jährliche Steuerveranlagung dem Konjunkturverlauf schneller Rechnung trägt und auf die Entwicklung der wirtschaftlichen Kraft der Steuerpflichtigen besser Rücksicht nimmt, sondern auch die Überlegung, dass die in einer mobilen Gesellschaft bei der zweijährigen Vergangenheitsbesteuerung häufigen Zwischenveranlagungen weniger oft nötig wären. Mit diesem Entscheid schuf die Volkskammer allerdings eine Differenz zur Ständekammer, die aus Rücksicht auf die in den meisten Kantonen praktizierte zweijährige Veranlagung auch bei der Bundessteuer bei diesem System bleiben wollte.
Im weitern übernahm der Nationalrat das im Vorjahr beschlossene Sofortprogramm zur steuerlichen Entlastung von Ehepaaren und Familien ins DBG und unterstellte zusätzlich auch Alleinerziehende den Vergünstigungen für Verheiratete. Profitieren werden davon vor allem die oberen Einkommensklassen. Zu kontroversen Diskussionen bot auch die Besteuerung juristischer Personen Anlass. Während der Ständerat die Gewinnsteuer von Aktiengesellschaften je nach der Höhe des Eigenkapitals in einem Dreistufentarif regeln wollte, schlug die Nationalratskommission einen Zweistufentarif vor. Der Nationalrat folgte jedoch dem Antrag des Bundesrates, der eine generelle Besteuerung von 8% des Gewinns vorschlug. Dieses System, das sich nicht an der Rendite, sondern nur am Ertrag orientiert, bevorzugt gegenüber dem andern arbeitsintensive Gesellschaften mit kleinem Kapital, während kapitalintensive Unternehmen mit kleiner Rendite höher belastet werden. Um die Doppelbesteuerung von Unternehmen und Aktionär zu lindern, befürwortete der Nationalrat zusätzlich den Abzug einer Normaldividende von höchstens 2% des steuerbaren Eigenkapitals. Diese Massnahmen brächten dem Bund allerdings geschätzte 660 Mio Fr. an jährlichen Mindereinnahmen [5].
Obwohl Finanzminister Stich damit drohte, ein Gesetz, das die zweijährige Vergangenheitsbemessung vorschreibe, dem Volk nie zur Annahme zu empfehlen, schloss sich der Ständerat nicht dem Beschluss des Nationalrates an und beharrte aus den genannten Gründen mit 26:14 Stimmen auf der Differenz. Ebenfalls nicht einlenken mochte er auch bei der Behandlung der Alleinerziehenden, denen er die Vergünstigung des Familientarifs nicht zugestehen wollte und für die er wie bisher den Alleinstehenden-Tarif anwenden möchte. Und schliesslich zieht der Ständerat bei der Besteuerung der Aktiengesellschaften weiterhin die Rendite als Bemessensgrundlage vor, entschied sich deshalb für den Dreistufentarif und verzichtete dafür auf den Abzug einer Normaldividende [6].
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Die Warenumsatzsteuer (WUSt) wird nicht nur auf Konsumgütern, sondern auch auf Investitionsgütern (Maschinen und Einrichtungen) und Betriebsmitteln (Werkzeuge, gewisse Rohstoffe etc.) erhoben. Diese fiskalische Verteuerung der Produktion wird von unternehmernahen Kreisen seit Jahren bekämpft, da sie die Konkurrenzfähigkeit der schweizerischen Exportprodukte beeinträchtige, würden diese doch durch eine "taxe occulte" oder "Schattensteuer" (die auf die Produkte überwälzte Investitionssteuer) systemwidrig verteuert. Nach Ansicht von Bundesrat Stich ist das Argument der wettbewerbsverzerrenden Wirkung dieser Schattensteuer auf ausländischen Märkten nicht stichhaltig, da nachgewiesen ist, dass Zölle und Wechselkursschwankungen die "taxe occulte" unbedeutend werden lassen. Obwohl die schweizerische Wirtschaft zu den kapitalintensivsten der Welt gehört, gab der Finanzminister jedoch zu, dass diese (unbeabsichtigte) Lenkungsabgabe auf technischer Innovation volkswirtschaftlich unerwünscht sei. Da er die bei einer entsprechenden WUSt-Revision auftretenden Einnahmenausfälle von jährlich rund 1,5 Mia Fr. voll kompensieren möchte, beharrte er auf seinem Vorschlag, die Investitionssteuer durch eine Energieabgabe von 10% zu ersetzen. Dieses Ziel fand auch Eingang in die Legislaturfinanzplanung des Bundesrates, der sich durch die lenkende Wirkung dieser Abgabe eine Unterstützung des qualitativen Wachstums versprach. Als weiteren Vorteil dieser Abgabe strich die Regierung auch den geringen administrativen Aufwand hervor, der mit ihrer Erhebung bei der relativ kleinen Zahl von Energielieferanten verbunden wäre [7].
Das Vorhaben des Bundesrates stiess im Parlament auf entschiedene Ablehnung. Obwohl der Bundesrat Sonderregelungen für energieintensive Betriebe in Aussicht stellte, wurde eine zu starke Belastung solcher Unternehmen befürchtet, während der Lenkungseffekt der Energieabgabe bezweifelt wurde, da die Nachfrage nach Energie relativ unelastisch sei. Beide Räte überwiesen daher eine Richtlinienmotion, die verlangt, dass vorgängig zu einer Vorlage für eine neue Finanzordnung ein Vorschlag zur Eliminierung der "taxe occulte" unterbreitet werden soll. Zur Kompensation der Einnahmenausfälle schreibt die Motion die Unterstellung der Energieträger unter die WUSt und die Besteuerung baugewerblicher Leistungen zum WUSt-Normalsatz von 6,2% vor und verlangt, dass auch die restlichen Einnahmenausfälle mit Massnahmen im Bereich der WUSt zu beheben seien. Der Unterschied zwischen der vom Bundesrat bevorzugten Energieabgabe und der Energie-WUSt liegt nicht nur in der Höhe des Beitragssatzes, sondern vor allem darin, dass die Energieabgabe auf jedem Energieverbrauch erhoben würde, während bei der zweiten Lösung die WUSt-Grossisten die Energie steuerfrei beziehen könnten und also nur die "Endverbraucher" (Detaillisten und Haushalte) besteuert würden [8].
Nach Ansicht von Bundesrat Stich wäre eine Energie-WUSt mit einem zu grossen Verwaltungsaufwand verbunden. Dass er trotz des klaren parlamentarischen Verdikts den bundesrätlichen Vorschlag noch nicht aufgeben mochte, führte zu den erwähnten Streitigkeiten. Schliesslich gab das EFD vier Varianten für den Ersatz der Investitionssteuer in die Vernehmlassung:
Vernehmlassung zum Ersatz der auf Investitionsgütern und Betriebsmitteln erhobenen WUSt ("taxe occulte"): [9]
Varianten:
1) Energieabgabe von 10% und eine Unterstellung der Dienstleistungen unter die WUSt (Modell Bundesrat);
2) Unterstellung der Energieträger unter die WUSt; Besteuerung baugewerblicher Leistungen zum Normalsatz von 6,2%; Aufhebung der Freiliste, die Lebensmittel, Bücher und Zeitschriften von der WUSt ausnimmt (Modell "Richtlinienmolion");
3) Variante 2 und zusätzliche Vereinheitlichung des WUSt-Satzes auf 6,2%, Erhöhung der Heizöl- und Gaszölle sowie Ausdehnung der Energie-WUSt auf umsatzsteuerpflichtige Unternehmen (Kompromissvariante);
4) Einführung der Mehrwertsteuer nach dem Muster der Europäischen Gemeinschaft.
Auch die vierte Variante ist nicht als ganz chancenlos zu betrachten, obwohl die letzte Mehrwertsteuervorlage im Jahre 1979 in der Volksabstimmung klar gescheitert war. Die CVP-Fraktion reichte jedenfalls eine Motion ein, mit der sie die Einführung dieses Steuersystems fordert, und der Nationalrat überwies ein analoges Postulat Pini (fdp, TI) [10].
Wegen des tiefgreifenden Strukturwandels an den Finanzmärkten und dem hohen Kapitalbedarf der Wirtschaft stiegen zwischen 1980 und 1986 die Umsätze an den Börsen stark an, und entsprechend wiesen auch die Stempelabgaben überdurchschnittlich hohe Wachstumsraten auf. Ihr Anteil an den Bundeseinnahmen stieg in diesem Zeitraum von rund 5% auf 9%, die seit 1987 stagnierenden oder rückläufigen Börsenumsätze liessen ihn jedoch wieder auf rund 8% sinken. Da sich die Schweizer Banken im internationalen Wertpapierhandel durch diese Abgabe benachteiligt fühlen, drängen sie auf eine rasche Revision des Bundesgesetzes über die Stempelabgaben.
Eine aus Vertretern der Bankiervereinigung und der eidgenössischen Steuerverwaltung zusammengesetzte Arbeitsgruppe legte nun einen diesbezüglichen Bericht vor. In diesem wird hauptsächlich eine Entlastung des Auslandgeschäftes zulasten des inländischen Vermögensverkehrs vorgeschlagen, wobei allerdings Einnahmenausfälle von rund 600 Mio Fr. jährlich zu gewärtigen wären. Inbesondere soll die Umsatzabgabe auf den Handelsbeständen der Banken wegfallen, und auch für Emissionen von ausländischen Anleihen in Schweizer Franken, für kurzläufige Geldmarktpapiere und für Ausland-Ausland-Geschäfte mit Obligationen sollen keine Abgaben mehr entrichtet werden müssen. Als teilweise Kompensation sah die Arbeitsgruppe eine zusätzliche Abgabe bei der Emission inländischer Anleihen und von Kassenobligationen sowie eine Belastung von Lebensversicherungsprämien vor.
Für Bundesrat Stich ist die Revision der Stempelsteuer zwar dringender als die Ausmerzung der "taxe occulte", doch sind Einnahmenausfälle dieser Grössenordnung für ihn nicht akzeptabel. Er schlug deshalb vor, neue Geschäfte der Abgabe zu unterstellen und andere Grossanleger als die Banken – zum Beispiel Versicherungen – ebenfalls zu erfassen, wodurch die Ertragsausfälle für den Bund auf rund 140 Mio Fr. reduziert werden könnten. Die Bankiervereinigung wehrte sich gegen diese Vorschläge mit dem Argument, sie wolle keine zusätzliche Belastung des Inlandgeschäfts bei einem gesamthaft zu kleinen Förderungseffekt für den Finanzplatz. Wiederum wurde dem Finanzminister Sturheit und mangelnde Kompetenz vorgeworfen [11].
Die Erträge aus dem Treibstoffzollzuschlag von 30 Rp. pro Liter sind vom Bund zweckgebunden für den Verkehr zu verwenden, wobei die Kantone davon neben den rechtlich verbindlichen "mindestens 12%" bisher ausserordentliche Strassenbeiträge von 150 Mio Fr. pro Jahr erhielten. Da der Nationalstrassenbau inzwischen bald abgeschlossen ist, beziehungsweise der Bau der letzten Abschnitte verzögert wird, sind beim Bund aus diesen Geldern Ende 1987 Rückstellungen von rund 2 Mia Fr. aufgelaufen. Trotzdem beabsichtigte der Bundesrat in seinem Legislaturfinanzplan, die ausserordentlichen Beiträge an die Kantone ab 1990 auf 50 Mio Fr. zu kürzen und ab 1991 ganz zu streichen. Die kantonale Finanzdirektorenkonferenz verlangte jedoch vom Bund den Abbau dieser Rückstellungen zugunsten der Kantone, und zwar auf den Betrag von maximal 500 Mio Fr. Der Bundesrat rechtfertigte darauf die Höhe dieser Reserven mit einem zu erwartenden Nachholbedarf beim Nationalstrassenbau, mit zunehmenden Unterhaltsaufwendungen sowie wachsenden Ausgaben für die Waldpflege und den Umweltschutz und schlug vor, den Treibstoffzollzuschlag auf unverbleitem Benzin um fünf Rappen pro Liter zu senken, um so den Anreiz zum Wechsel auf Katalysator-Fahrzeuge zu erhöhen und die Rückstellungen um 600 Mio Fr. schneller abzubauen. Eine dazu durchgeführte Vernehmlassung ergab jedoch vorwiegend negative Antworten, und zudem überwiesen beide Räte eine Richtlinienmotion, die die weitere Auszahlung der ausserordentlichen allgemeinen Strassenbeiträge an die Kantone fordert. Der Bundesrat zo$ darauf seinen Vorschlag wieder zurück [12].
Mit Anliegen des Umweltschutzes wurden auch die aus Zürich und Bern eingegangenen Standesinitiativen begründet, die die Umlagerung der Motorfahrzeugsteuern auf den Benzinpreis oder eine andere fahrleistungsabhängige Abgabe verlangen. Da bisher aber noch keine befriedigende Lösung für diese Umstellung gefunden wurde, wandten sich sowohl der Ständerat wie auch die zuständige Nationalratskommission vorerst gegen die erste von zwei Zürcher Initiativen. Der Bundesrat empfahl den Kantonen, Fahrzeuge, welche die seit 1987 für Neuwagen geltende Abgasnorm nicht erfüllen, steuerlich höher zu belasten [13].
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Ausgabenordnung
Die vorberatende Kommission des Nationalrates schloss 1988 die Beratungen über ein neues Bundesgesetz betreffend Finanzhilfen und Abgeltungen (Subventionsgesetz) ab. Als heikelster Punkt zeichnete sich dabei die Anpassung von 37 Bundeserlassen ab, bei denen die zwingende Unterstützungsverpflichtung des Bundes abgeschwächt werden soll. Die Kommission stimmte zwar der Formulierung des Bundesrates zu, wonach künftig Subventionen nur noch ausgerichtet werden können statt müssen – sie möchte so dem Parlament und der Regierung eine grössere Flexibilität bei der Ausrichtung von Subventionen ermöglichen –, doch zeichnete sich bei bestimmten anzupassenden Gesetzen, etwa bei der Wohnbauförderung, bereits eine recht starke Opposition ab [14].
Nachdem die Vernehmlassung zum Entwurf eines Bundesbeschlusses über eine Ausgabenbremse mehrheitlich negativ ausgefallen war, beantragte der Bundesrat dem Parlament die Abschreibung der Motion, die zum entsprechenden Vorschlag geführt hatte. Der Bundesbeschluss hätte ein qualifiziertes Mehr für alle Parlamentsbeschlüsse vorgesehen, die finanziell über die Anträge des Bundesrates hinausgegangen wären. Beide Räte waren nun der Meinung, dass diese generelle Selbstbeschränkung unnötig sei, und hiessen deshalb den Antrag des Bundesrates gut [15].
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Voranschlag 1989
Bei dem prognostizierten Wirtschaftswachstum von nominell 4% (real 1,5%) fiel das im Budget für das Jahr 1989 vom Bundesrat veranschlagte Ausgabenwachstum mit 7% beträchtlich aus. Die Regierung begründete diesen Anstieg mit der Höhe von Sonderausgaben mit Ausnahmecharakter. So wurde die Entschädigung für den Verzicht auf das Kernkraftwerk Kaiseraugst mit 350 Mio Fr., und jene für die Unwetterschäden von 1987 mit 180 Mio Fr. veranschlagt. Im weitern fielen die steigenden Ausgaben in den Bereichen Verkehr (+520 Mio), Armee (+314 Mio), Sozialversicherungen (+162 Mio) sowie Unterricht und Forschung (+144 Mio Fr.) ins Gewicht. Trotz dieser hohen Ausgaben und obwohl das Einnahmenwachstum im "ungeraden" Jahr 1989 steuersystembedingt lediglich um 3% zunehmen sollte, prognostizierte der Voranschlag immer noch einen Einnahmenüberschuss von 203 Mio Fr [16].
Die vorberatenden Parlamentskommissionen waren mit der Höhe dieses Ausgabenwachstums nicht einverstanden und verlangten vom Bundesrat Kürzungen von 300 Mio Fr. Diese wurden in der Folge vor allem im Bereich des Nationalstrassenbaus und bei Vorhaben von Militärbauten vorgenommen; daneben wurde auch die Entwicklungshilfe um 20 Mio Fr. gekürzt. Der vom Parlament genehmigte Finanzvoranschlag wies schliesslich einen Einnahmenüberschuss von 476 Mio Fr. auf; für den Gesamtvoranschlag (inklusive Abschreibungen und Rückstellungen) wurde dagegen ein Defizit von 342 Mio Fr. angenommen [17].
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Staatsrechnung 1988
Dank der anhaltend guten Wirtschaftslage nahmen die Einnahmen des Bundes im Jahr 1988 um rund 660 Mio Fr. oder gut 2% mehr zu als budgetiert und erreichten gegenüber 1987 ein Wachstum von 11,6%. Da die Ausgaben ungefähr im gleichen Verhältnis anstiegen, wich der Ertragsüberschuss in der Finanzrechnung von 1248 Mio Fr. nur unwesentlich vom Budget ab. Auch die Gesamtrechnung, in der zusätzlich die Beiträge an die eidgenössische Versicherungskasse und Abschreibungen berücksichtigt sind, schloss zum dritten aufeinanderfolgenden Mal mit einem Überschuss (439 Mio Fr.) ab. Die Gesamtschulden des Bundes konnten so um 1,6 Mia Fr. auf 26 Mia Fr. reduziert werden, und der Fehlbetrag in der Bilanz betrug noch 16,7 Mia Fr.
Bei den Ausgaben wuchsen die Aufwendungen für die Beziehungen zum Ausland mit 561 Mio Fr. am meisten. Sie sind hauptsächlich auf die Pflege von wirtschaftlichen Beziehungen zurückzuführen, machten doch die Beiträge an die Erweiterte Strukturanpassungs-Fazilität (ESAF) des Internationalen Währungsfonds 395 Mio Fr. aus. Das hohe Wachstum der Finanzausgaben ist vor allem auf die Kantonsanteile zurückzuführen, die in den ertragsstarken geraden Jahren stärker zu Buche schlagen. Sowohl beim öffentlichen als auch beim Strassenverkehr waren ebenfalls wachsende Aufwendungen des Bundes zu verzeichnen. Zur betragsmässig viertwichtigsten Bundesaufgabe stieg sodann der Bereich Unterricht und Forschung auf, wo einerseits direkte Forschungsaufwendungen (zur Hauptsache Schweiz. Nationalfonds und Kommission zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung) und andererseits die Beiträge an die eidgenössichen und kantonalen Hochschulen verbucht werden. Die schlechte Ertragslage bei der Exportrisikogarantie hatte zudem einen sprunghaften Anstieg der Aufwendungen für Industrie, Gewerbe und Handel um nicht weniger als 80% (auf 502 Mio Fr.) zur Folge [18].
Die Nachtragskredite waren mit 1378 Mio Fr. ungewöhnlich hoch. Ein guter Teil davon entfiel auf die erwähnten Beiträge an die ESAF, und auch die Zuwendungen an die Kantone für die Unwetterschäden von 1987 und die Aufwendungen für Goldkäufe für die Gedenkmünze 1991 machten ansehnliche Beträge aus [19].
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Finanzhaushalt der Kantone und Gemeinden
Angesichts der äusserst grossen Unterschiede bei der Steuerbelastung in den einzelnen Kantonen und angesichts einer diesbezüglichen Tendenz zu einem Gefälle von einem höher belasteten Westen zu einem niedriger belasteten Osten, wurded im Berichtsjahr Befürchtungen laut, die Kantone könnten längerfristig ihre Steuerhoheit verlieren. Umso dringender scheint die Verabschiedung eines griffigen Gesetzes über die Steuerharmonisierung in Kantonen und Gemeinden zu sein, das dieses Jahr von der Kommission des Zweitrates beraten wurde. In Übereinstimmung mit dem Ständerat und den Beschlüssen ihres Rates zum DBG hielt die Nationalratskommission am Prinzip der Familienbesteuerung fest. Sie schuf jedoch eine Differenz zum Ständerat, indem sie die einjährige Steuerveranlagung auch für die Kantone und Gemeinden vorschreiben möchte. Die in den Kantonen unterschiedlich geregelten Privilegien für Holdinggesellschaften, die zu der unerwünschten Steuerkonkurrenz beitragen, sollen einheitlich geregelt werden. Die Kommission sprach sich dafür aus, dass diese Muttergesellschaften keine Reingewinnsteuer zu entrichten haben, wenn die Beteiligungen an Tochtergesellschaften oder die Erträge aus diesen mindestens zwei Drittel (Ständerat: 70%) der gesamten Aktiven oder Erträge ausmachen [20].
Die Rechnungsabschlüsse in den Kantonen fielen für das Jahr 1987 mit Ausnahme des Kantons Uri durchwegs besser aus als veranschlagt, und nur die Kantone Zürich und Bern hatten geringe Aufwandüberschüsse zu verzeichnen. Die Rechnungen der Kantone insgesamt schlossen nach statistischer Auswertung mit einem Einnahmenüberschuss in der Rekordhöhe von 506 Mio Fr. ab. Für das Jahr 1988 rechneten die Kantone aber wieder mit schlechteren Abschlüssen und für das Jahr 1989 budgetierten die meisten negative Ergebnisse [21].
Da die einzelnen Kantone und der Bund ihre Rechnung nach unterschiedlichen Methoden führen, ist eine konsolidierte Erfassung der öffentlichen Haushalte bislang nicht möglich. Als Antwort auf eine Motion der Finanzkommission des Nationalrates aus dem Jahr 1984 präsentierte der Bundesrat nun mit einer Botschaft den Entwurf für ein totalrevidiertes Bundesgesetz über den eidgenössischen Finanzhaushalt. Er schlägt darin den Übergang von der bisherigen Gesamtrechnung zu einer Erfolgsrechnung, welche nach kaufmännischen Prinzipien auch die vermögensmässigen Vorgänge aufzeigt, vor. Ausserdem soll der Kontenrahmen auf das von der kantonalen Finanzdirektorenkonferenz vorgeschlagene Rechnungsmodell abgestimmt werden, was die Vergleichbarkeit der Rechnungen und deren Konsolidierung (Zusammenfassung in eine Rechnung) ermöglicht [22].
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Weiterführende Literatur
R. Escher, "Aspekte der Bundesfinanzpolitik", in P. Hablützel e.a. (Hg.), Schweizerische Politik in Wissenschaft und Praxis, Bern 1988, S. 178 ff.
P. Probst, "Die Finanzpolitik des Bundes 1971—1986", in Die Volkswirtschaft, 61/1988, Nr. 8, S. 21 ff.
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Allgemein:
H. Letsch, "Finanz- und steuerpolitische Perspektiven", in Steuer-Revue, 43/1988, Heft 3, S. 130 ff. und Heft 4, S. 188 ff. Direkte Steuern:
Eidg. Steuerverwaltung und Bundesamt für Statistik (Bearb.), Direkte Bundessteuer, Statistik der Veranlagungsperiode 1983/84, Bern 1988.
D. Birk, "Die verteilungsgerechtere Einkommenssteuer — Ideal oder Utopie?", in Juristen-Zeitung, 43/1988, S. 820 ff.
P. Richli, "Gegenwarts- und Vergangenheitsbesteuerung aus verfassungsrechtlicher Sicht", in Archiv für schweizerisches Abgaberecht, 57/1988, Heft 3, S. 113 ff.
R. Wendt, "Empfiehlt es sich, das Einkommenssteuerrecht zur Beseitigung von Ungleichbehandlungen und zur Vereinfachung neu zu ordnen?", in Die öffentliche Verwaltung, 41/1988, S. 710 ff.
D. Yersin, "L'égalité des sexes dans les impôts directs", in C.-A. Morand (éd.), L'égalité entre hommes et femmes, bilan et perspectives, Lausanne 1988, S. 1988 ff.
Indirekte Steuern:
H. Schmutz, "Bedenkliche Auswirkungen der geplanten Energieabgabe", in Steuer-Revue, 43/1988, S. 363 ff.
D. Teufel, "Öko-Steuern als marktwirtschaftliches Instrument im Umweltschutz, Vorschläge zu einer ökologischen Steuerreform", in Zeitschrift für Rechtspolitik, 21/1988, S. 373 ff.
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W. Bussmann, "Pauschal- und Globalbeiträge", in Schweiz. Zentralblatt für Staats- und Gemeindeverwaltung, 89/1988, S. 306 ff.
K. Stengel, "Zur Problematik der rechtlichen Ordnung der Subvention", in Schweiz. Zentralblatt für Staats- und Gemeindeverwaltung, 89/1988, S. 285 ff.
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Eidg. Steuerverwaltung, Die Steuerbelastung in der Schweiz 1987, Kantonshauptorte, Kantonsziffern, Bern 1988.
Eidg. Steuerverwaltung, Steuerbelastung in der Schweiz 1988; Natürliche Personen nach Gemeinden, Bern 1989.
F. Bangerter, "Die Einnahmen der Kantone aus Bundesquellen 1987", in Die Volkswirtschaft, 62/1988, Nr. 12, S. 25 ff.
ders., "Kantonsfinanzen 1987", in Die Volkswirtschaft, 62/1988, Nr. 11, S. 24 ff.
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[1] NZZ, 25.6.88. Vgl. auch Lit. Escher.
[2] BBl, 1988, I, S. 419 ff.; Ww, 7.4.88.
[3] Amtl. Bull. NR, 1988, S. 570 ff.; Presse vom 11.6.88; Amtl. Bull. StR, 1988, S. 320 ff.; Presse vom 21.6., 3.9. und 22.11.88. Zur Vernehmlassung siehe unten, Einnahmenordnung.
[4] Botschaft des Bundesrates... zum Voranschlag... für das Jahr 1989, S. 77 ff. Die hier (im Oktober) vorgelegten Zahlen weisen markante Differenzen zu den (im Februar) in der Legislaturfinanzplanung dargelegten auf. Im Februar hatte der Bundesrat für das Jahr 1991 noch mit einem Defizit von 986 Mio Fr. gerechnet. Vgl. BBl, 1988, I, S. 517 ff.; Gesch.ber. 1988, S. 295 und wf, Dok., 28.11.88. Vgl. auch SPJ 1987, S. 123 f.
[5] Amtl. Bull. NR, 1988, S. 13 ff.; Presse vom 2.3. und 3.3.88. Der BR lehnte die Volksinitiative der FDP "für ehe- und familienfreundlichere Bundessteuern" ab, da die darin enthaltenen Anliegen im revidierten DBG bereits berücksichtigt seien. Die FDP wollte mit einem Rückzug der Initiative trotzdem noch zuwarten (BBl, 1989, I, S. 95 ff.; Presse vom 6.12.88). Vgl. auch SPJ 1987, S. 124 f.
[6] Amtl. Bull. StR, 1988, S. 809 ff.; Presse vom 7.12. und 8.12.88. Vgl. auch Lit. zu den direkten Steuern sowie SPJ 1987, S. 124 f.
[7] BBl, 1988; I, S. 495 ff.; Presse vom 27.1.88; NZZ, 30.1.88; Ww, 7.4.88 (Interview mit BR Stich); BZ, 29.11.88; vgl. allgemein auch JdG, 12.10. und 13.10.88 sowie Lit. Schmutz und Teufel. Zu den Wirkungen der "taxe occulte" siehe SPJ 1987, S. 126.
[8] Amtl. Bull. NR, 1988, S. 570 ff.; Amtl. Bull. StR, 1988, S. 320 ff.; Presse vom 9.–11.6. und 21.6.88; weitere Stellungnahmen zur Energieabgabe: contra: NZZ, 5.2.88 (NR Reich, fdp, ZH); NZZ, 12.4.88 und SHZ, 21.4.88 (wf); pro: NZZ, 22.3.88 (NR Basler, svp, ZH); gegen die Energie-WUSt wandte sich dagegen der Schweiz. Konsumentenbund (SKB): NZZ, 27.7.88.
[9] Presse vom 3.9. und 22.11.88.
[10] Presse vom 30.8.88 und Bund, 21.9.88; Verhandl. B.vers., 1988, IV, S. 33. Vgl. auch CVP, Der aktuelle Stand der Fiskalpolitik in der Schweiz, Bern 1988. Siehe auch SPJ 1979, S. 83. Eine Motion des StR (Schmid, cvp, AI), die die Abschaffung der WUSt auf energiesparenden Investitionen fordert, wurde vom NR zusammen mit der gleichlautenden von Schmidhalter (cvp, VS) als Postulat überwiesen: Amtl. Bull. NR, 1988, S. 83 ff..
[11] Presse vom 15.3.88 (Arbeitsgruppe); TW, 1.7.88; NZZ, 2.7.88 (Stich); Presse vom 7.7.88 (Antwort Bankiervereinigung); NZZ, 9.7.88 (Angriffe auf Stich); vgl. auch TA, 1.12.88. Siehe auch SPJ 1986, S. 91 sowie oben, Teil I, 4b (Banken).
[12] NZZ, 30.1.88; Presse vom 4.1., 4.2., 3.5., 6.8. und 1.9.88; NZZ, 6.1., 28.4., 25.5. und 8.11.88; Amtl. Bull. NR, 1988, S. 539 ff.; Amtl. Bull. StR, 1988, S. 317 f. Vgl. auch unten. Teil I, 6b (Strassenbau).
[13] Presse vom 10.5., 10.6. und 4.10.88; NZZ, 17.11.88; Amtl. Bull. StR, 1988, S. 216 ff.; Verhandl. B.vers., 1988, IV, S. 15. Vgl. auch unten, Teil I, 6b (Strassenverkehr) und 6d (Luftreinhaltung).
[14] NZZ, 30.1. und 3.6.88; SHZ, 24.3.88; AT, 3.6.88. Vgl. auch die Statistik über die Bundesbeiträge 1970 bis 1987 in Die Volkswirtschaft, 1988, Nr. 7, S. 22 ff. Siehe auch Lit. Stengel und Bussmann sowie SPJ 1986, S. 92.
[15] Amtl. Bull. NR, 1988, S. 596 ff.; Amtl. Bull. SIR, 1988, S. 357 ff.; NZZ, 18.5.88; TW und Vat., 23.6.88. Siehe auch SPJ 1987, S. 127.
[16] Botschaft des Bundesrates... zum Voranschlag... für das Jahr 1989, Presse vom 22.10.88.
[17] Amtl. Bull. NR, 1988, S. 1774 ff.; Amtl. Bull. StR, 1988, S. 851 ff.; BBl., 1988, III, S. 1499 f.; Presse vom 3.11., 30.11.—2.12. und 8.12.88; Die Volkswirtschaft, 62/1989, Nr. 2, S. 20 ff. Die Finanzdelegation beider Räte schlug in ihrem Jahresbericht für das Jahr 1987 vor, das Parlament solle das Budget vermehrt zur politischen Weichenstellung verwenden und insbesondere die gebundenen Ausgaben überdenken (Presse vom 31.5.88). Zusammengestellt nach Botschaft des Bundesrates zur Staatsrechnung ... für das Jahr 1978; ...1987,• ...1988,• Botschaft des Bundesrates zum Voranschlag ... für das Jahr 1989. Vgl. auch SPJ 1987, S. 128.
[18] Botschaft zur Staatsrechnung... 1988; Presse vom 25.4.89.
[19] Nachtrag l: Amtl. Bull. NR, 1988, S. 724 ff.; Amtl. Bull. StR, 1988, S. 215 ff.; BBl, 1988, II, S. 1161 f.; NZZ, 5.5.88. Nachtrag II: Amtl. Bull. NR, 1988, S. 1774 ff.; Amtl. Bull. StR., 1988, S. 851 ff.; BBl, 1988, III, S. 1498 f.; NZZ, 3.11.88.
[20] Steuerbelastungsunterschiede: Eidg. Steuerverwaltung, Steuerbelastung in der Schweiz 1987, Kantonshauptorte, Kantonsziffern, Bern 1988; Eidg. Steuerverwaltung, Steuerbelastung in der Schweiz 1988; Natürliche Personen nach Gemeinden, Bern 1989; Presse vom 10.8.88; NZZ, 12.10.88. Steuerharmonisierung: NZZ, 14.4., 28.4. und 28.5.88; Presse vom 31.8.88. Siehe auch SPJ 1986, S. 94 f.
[21] Die Volkswirtschaft, 61/1988, Nr. 11, S. 24 ff.; 62/1989, Nr. 2, S. 20 ff. Vgl. auch wf, Dok., 29.2.88.
[22] BBl, 1988, III, S. 829 ff.; NZZ, 25.8.88. Siehe auch SPJ 1984, S. 86 ff.
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