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Allgemeine Chronik
Öffentliche Finanzen
Die Beratungen zwischen National- und Ständerat zum Bundesgesetz über direkte Steuern und zum Steuerharmonisierungsgesetz brachten keine Einigung in den wesentlichen Fragen der zeitlichen Bemessung und der Besteuerung von juristischen Personen. — Das Vernehmlassungsverfahren zur Revision der WUSt ergab eine deutliche Tendenz zugunsten einer Mehrwertsteuer (MWSt). — Die Revision der Stempelsteuern soll unabhängig von der neuen Finanzordnung vorrangig behandelt werden. — Die Finanzrechnung des Bundes schloss wiederum mit einem Uberschuss ab, die Gesamtrechnung hingegen fiel defizitär aus.
Finanzhaushaltsgesetz
Beide Parlamentskammern stimmten der im Vorjahr vom Bundesrat beantragten Totalrevision des Bundesgesetzes über den eidgenössischen Finanzhaushalt zu. Die Revision hatte eine erhöhte Transparenz zum Ziel, die einerseits Budgetberechnungen erleichtert, andererseits einen direkten Vergleich mit den Kantonsrechnungen zulässt; das neue Modell gleicht einer privatwirtschaftlichen Erfolgsrechnung [1]. An die Revision des FHG war die Überarbeitung des Bundesbeschlusses über die Unterbreitung der Objektkreditbegehren für Grundstücke und Bauten gekoppelt.
Die Parlamentsbeschlüsse wichen nur geringfügig von den Bundesratsvorschlägen ab. Zwar hatte sich der Nationalrat zuerst dafür ausgesprochen, auch die Alkoholverwaltung unter das FHG zu stellen und für die Finanzführung der Rüstungsbetriebe ein neues Modell vorzusehen. Der Ständerat lehnte diese Änderungen jedoch ab und setzte sich in der Differenzbereinigung gegen die Volkskammer durch. Bereits vom Nationalrat abgelehnt wurde ein Antrag, bei der Haushaltführung den Erfordernissen nicht nur einer konjunkturgerechten, sondern auch einer umweltgerechten Finanzpolitik Rechnung zu tragen [2].
Der Entwurf zum Bundesbeschluss über Objektkreditbegehren für Grundstücke und Bauten, welcher die Grenze für botschaftspflichtige Kreditbegehren von 2 auf 10 Mio Fr. erhöht, wurde ebenfalls von beiden Räten angenommen. Baukredite von weniger als 10 Mio Fr. werden in Zukunft über den jährlichen Voranschlag zu beantragen sein, womit die Verwaltung, der Bundesrat und das Parlament entlastet werden [3].
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Einnahmenordnung
Das Bundesgesetz über direkte Steuern , (DBG) bildet zusammen mit dem Bundesgesetz über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden (StHG) eine Einheit, die von den eidgenössischen Räten gleichzeitig behandelt werden sollte; Grundlagen der beiden Vorlagen sind der Verfassungsartikel 42 auinqules aus dem Jahre 1977 und die Botschaft und die Gesetzesentwürfe des Bundesrates vom 25. Mai 1983. Auf dieser Basis soll die bis anhin geltende Steuerhoheit der Kantone relativiert werden, was für viele Parlamentarier namentlich aus der Ost- und Innerschweiz und auch für die Mehrzahl der kantonalen Finanzdirektoren einen Stein des Anstosses bedeutet. Die parlamentarische Behandlung dauert nun schon sieben Jahre und konnte auch im Berichtsjahr nicht abgeschlossen werden. Immerhin gelang es, eine Reihe von untergeordneten Differenzen auszuräumen. Im Hauptstreitpunkt, der zeitlichen Bemessung sowohl der direkten Bundessteuern wie auch der direkten Steuern in Kantonen, konnte aber noch keine gemeinsame Lösung gefunden werden [4].
In der Sondersession im Februar hielt der Nationalrat bei der Behandlung des Steuerharmonisierungsgesetzes mit 86:78 Stimmen an der Einführung der jährlichen Gegenwartsbesteuerung fest und auch in der Sommersession entschied er sich mit 86 zu 84 Stimmen für diese namentlich von Bundesrat Stich und den Fraktionen der SP, der Grünen und des Landesrings unterstützte Neuerung [5].
Wenig später schlug der Vorsteher des Finanzdepartements massive Steuererleichterungen bei der direkten Bundessteuer für jene Kantone mit jährlicher Veranlagung und Gegenwartsbesteuerung vor; das Steuergeschenk sollte 30% oder maximal 2000 Fr. pro Person betragen. Der Rabatt würde vorerst für acht Jahre gewährt. Dieser sofort heftig kritisierte Vorschlag schien Bundesrat Stich die beste Lösung zu einer möglichst raschen freiwilligen Umstellung auf die einjährige Gegenwartsbesteuerung zu sein [6].
Eine knappe Mehrheit der Ständeratskommission, die nun wieder an der Reihe war, hatte sich noch vor Stichs Angebot für einen Kompromiss ausgesprochen. Sie schlug vor, grundsätzlich die jährliche Besteuerung einzuführen, ohne aber die Kantone sofort dazu zu zwingen. Acht Jahre nach Inkrafttreten dieser Bestimmung müsste der Bundesrat dem Parlament einen Bericht unterbreiten. Falls die Hälfte der Kantone von sich aus die jährliche Veranlagung eingeführt hätte, müsste er darin Antrag auf einen obligatorischen Wechsel stellen. Die Kommissionsmehrheit stimmte auch einer Ausgleichszahlung zugunsten der Steuerzahler zu, berechnet auf der Grundlage der Steuerdifferenzen, welche sich bei den verschiedenen Berechnungssystemen ergeben [7].
Der Ständerat hielt aber in der Herbstsession mit 21:12 Stimmen an seinem früheren Beschluss für eine zweijährige Vergangenheitsbesteuerung fest. Als Entgegenkommen gegenüber den Befürwortern einer einjährigen Veranlagungsperiode beliess er den Kantonen jedoch die Kompetenz, eine einjährige Veranlagung einzuführen. Der Vorschlag von Bundesrat Stich, den Übergang zur jährlichen Veranlagung mit Steuerrabatten zu erleichtern, wurde als "Lockvogel" tituliert und hatte im Rat, namentlich wegen des darin erwähnten Maximalbetrags, in dieser Form keine Chance. Das Prinzip des Ausgleichs der Mehrbelastung, welche die Umstellung auf die einjährige Periode bringt, fand allerdings Zustimmung [8].
Die Nationalratskommission machte in der Folge einen weiteren kleinen Schritt zur Verständigung. Sie beschloss, am Grundsatz der einjährigen Veranlagung mit Gegenwartsbemessung festzuhalten, möchte aber den Kantonen die Möglichkeit einräumen, die zweijährige Veranlagung mit Vergangenheitsbemessungbeizubehalten [9].
Auch bei der zweiten wichtigen Differenz zwischen den beiden Räten, nämlich der Besteuerung von juristischen Personen, konnte im Berichtsjahr keine Lösung gefunden werden. Zuerst hielt der Nationalrat an seinem Vorschlag für einen Proportionaltarif für die Gewinnsteuer von Aktiengesellschaften von 8% und einer Kapitalsteuer von 0,8 Promille fest. In der Herbstsession beharrte der Ständerat auf seiner Lösung, welche einen nach Höhe des Eigenkapitals differenzierten Dreistufentarif vorsieht [10].
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Das im Herbst 1988 eröffnete Vernehmlassungsverfahren zu den vier Varianten einer neuen indirekten Steuer als Ersatz für das 1994 auslaufende WUSt-Modell ist im April des Berichtsjahres zum Abschluss gekommen. Alle vier Varianten sahen die Aufhebung der "taxe occulte" (Schattensteuer) auf Investitionen und Betriebsmitteln vor [11]. Die Vernehmlassung ergab einen starken Trend zugunsten der Variante 4, welche eine Mehrwertsteuer nach dem Modell der Europäischen Gemeinschaft vorsieht. Die meisten Organisationen und Parteien äusserten freilich Bedenken in bezug auf die Chancen einer Mehrwertsteuer in der Volksabstimmung. Die CVP, die Liberalen, der LdU und starke Minderheiten innerhalb der FDP und der SVP sprachen sich trotzdem für einen Systemwechsel aus; ebenso befürworteten die Arbeitgeber- und Angestelltenverbände, die Gewerkschaften sowie die Mehrheit der kantonalen Finanzdirektoren die Variante 4. Die FDP, SVP und die SP bevorzugten mehrheitlich eine Revision der WUSt gemäss der Variante 3 [12].
Der Bundesrat verabschiedete am 5. Juni seine Botschaft zur Neuordnung der Bundesfinanzen und zur Änderung des Bundesgesetzes über die Stempelabgaben. Er schlug darin vor, die WUSt beizubehalten, diese jedoch in eine reine Konsumsteuer umzuwandeln. Damit würde der grösste Nachteil der WUSt, die wettbewerbsverzerrende taxe occulte (Besteuerung von Investitionen und Halbfabrikaten) eliminiert. Da die ganze Reform kostenneutral sein soll, sieht das Projekt vor, einige Dienstleistungen und die bisher steuerfreien Energieträger Gas, Strom und Brennstoffe zu belasten. Auf die im Hinblick äuf die Volksabstimmung heikle Besteuerung der Leistungen des Gast- und Coiffeurgewerbes wurde hingegen verzichtet. Im weitern schlug der Bundesrat vor, die bisherige zeitliche Befristung der WUSt und der direkten Bundessteuer aus der Verfassung zu streichen; der Höchststeuersatz der WUSt soll hingegen weiterhin in der Verfassung verankert bleiben. Durch weitere Verfassungsänderungen sollen zudem die Grundlagen für eine Umwandlung der Fiskalzölle in Verbrauchssteuern und für die Erhebung eines WUSt-Zuschlags von maximal 1,3 % zur Finanzierung der AHV geschaffen werden.
Im Rahmen der Neuordnung der Bundesfinanzordnung möchte der Bundesrat ebenfalls die Stempelabgaben revidieren. Mit dieser Reform will er die Steuerbelastungen des schweizerischen Finanzmarktes an die Verhältnisse im Ausland angleichen und damit einen Beitrag zur Stärkung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit des schweizerischen Finanzplatzes leisten. Derartige Erleichterungen waren nicht nur von den Banken, sondern auch vom Parlament mit Nachdruck gefordert worden. Das Regierungsprojekt sieht vor, die Umsatzabgaben auf den Handelsbeständen der Effektenhändler, auf der Emission von sogenannten Euro-Bonds und auf dem Handel mit inländischen Geldmarktpapieren von maximal zwölf Monaten Laufzeit vollständig aufzuheben. Beim sogenannten Ausland/Ausland-Geschäft, d.h. bei der Vermittlung eines Geschäfts zwischen Ausländern durch einen schweizerischen Effektenhändler beschränkt sich die Steuerbefreiung auf den Obligationenhandel. Als Kompensation für die erwarteten Einnahmenausfälle sollen neu Treuhandanlagen, Lebensversicherungen und die Emission von Inland-Obligationen besteuert werden [13].
Banken und Versicherungen protestierten gegen die vorgeschlagenen Kompensationsmassnahmen für die Ausfälle der Stempelsteuern und erklärten, nur schon die Ankündigung solcher Belastungen lasse Geschäfte in grossem Stil ins Ausland abwandern. Die Schweizerische Vereinigung privater Lebensversicherer drohte an, die Wiedereinführung der Stempelabgabe auf Versicherungspolicen mit dem Referendum zu bekämpfen. Bald wurde auch die Forderung laut, die Stempelsteuergesetzrevision von der Überarbeitung der Finanzordnung abzukoppeln und prioritär zu behandeln [14].
Die Behandlung der parlamentarischen Initiative Feigenwinter (cvp, BL) zur Stempelsteuergesetzrevision zeigte denn auch, dass der Nationalrat durchaus bereit war, die Stempelsteuergesetzrevision unabhängig von der neuen Finanzordnung zu beraten: Ende September, also knapp vier Monate nach dem Vorliegen der bundesrätlichen Botschaft, überwies er gegen den Widerstand der SP und der Grünen die Initiative Feigenwinter. Diese unterscheidet sich vom Vorschlag des Bundesrates in zwei wesentlichen Punkten. Zum einen soll auf diesem Weg das parlamentarische Verfahren beschleunigt und damit der Finanzplatz schneller entlastet werden. Zum anderen soll auf die Wiedereinführung der Stempelabgaben auf den Lebensversicherungsprämien und auf die Besteuerung der treuhänderischen Darlehen verzichtet werden. Dies hätte zur Folge, dass die Einnahmenausfälle für die Bundeskasse nur zu 40% durch neue Steuern ausgeglichen würden [15].
Die vorberatende Kommission des Ständerates beschloss, auf die Vorlage des Bundesrates einzutreten, aber dabei die Revision der Stempelsteuern vorzuziehen. In der Sache war sie mit dem Nationalrat einig: die Erleichterungen für den Finanzplatz sollten nur zu einem Teil durch neue Finanzmarktsteuern kompensiert werden. Auf eine Besteuerung der Prämien der Lebensversicherungen sollte demnach ebenso verzichtet werden wie auf die Umsatzsteuer auf Treuhandanlagen. Zudem beantragte sie dem Plenum, die Emission von ausländischen Obligationen und den Handel mit ausländischen Geldmarktpapieren von maximal einem Jahr Laufzeit von der Umsatzabgabe zu befreien. Trotz heftiger Opposition von seiten der sozialdemokratischen Abgeordneten und von Bundesrat Stich folgte der Ständerat in der Dezembersession den Anträgen seiner Kommissionsmehrheit vollumfänglich und stimmte in der Gesamtabstimmung der Revision des Stempelsteuergesetzes mit 33:5 Stimmen zu [16].
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Der Bundesrat empfahl dem Parlament die vom Basler Automobiljournalisten Bernhard Böhi in Zusammenarbeit mit verschiedenen Verbänden des Autogewerbes lancierten Volksinitiativen zur Abschaffung der Schwerverkehrssteuer resp. der Autobahnvignette ohne Gegenvorschlag zur Ablehnung. Beide Abgaben seien solange gerechtfertigt, als der Strassenverkehr die durch ihn verursachten Kosten nicht decke. Zudem habe das von den Initianten vorgebrachte Argument der Europafähigkeit an Bedeutung verloren, da gegenwärtig auch innerhalb der EG die Einführung von Schwerverkehrssteuern diskutiert werde [17]. Mit ähnlichen Argumenten lehnte auch der Nationalrat eine Motion Scherrer (ap, BE) für die Aufhebung der Schwerverkehrssteuer ab [18].
Da aber die gegenwärtige Regelung bis 1994 befristet ist, beauftragte der Bundesrat das EVED, ein Vernehmlassungsverfahren zur Neugestaltung der Strassenbenützungsabgaben durchzuführen. Die Landesregierung möchte grundsätzlich an diesen Abgaben festhalten, sie aber fahrleistungsabhängig ausgestalten und die Einnahmen künftig nur noch zweckgebunden verwenden [19].
Der Bundesrat gab im weitern den Vorentwurf für eine Revision des Treibstoffzollgesetzes in die Vernehmlassung. Die wichtigste Neuerung besteht in der Möglichkeit, diese Einnahmen auch für Infrastrukturkosten des öffentlichen Verkehrs zu verwenden [20]. Eine parlamentarische Initiative Béguelin (sp, VD) zielte in die gleiche Richtung und wurde vom Nationalrat mit 95:32 Stimmen überwiesen. Die beiden Standesinitiativen der Kantone Zürich und Bern für eine Umlegung der Motorfahrzeugsteuern auf den Treibstoffpreis lehnte die grosse Kammer jedoch ab [21].
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Ausgabenordnung
Der Nationalrat hat im März als Erstrat das neue Bundesgesetz über Finanzhilfen und Abgeltungen gutgeheissen. Das Hauptziel der Revision besteht darin, mehr Einheitlichkeit im Subventionswesen zu erreichen. Bisher waren die jährlichen Subventionsleistungen von rund 7,5 Mia Fr. in über 100 Gesetzen und Bundesbeschlüssen voneinander unabhängig geregelt. Das neue Gesetz soll aber auch eine erhöhte Flexibilität der Haushaltspolitik erlauben. Dieser Punkt bot jedoch den primären Stein des Anstosses, da gewisse Parlamentarier in der erhöhten Flexibilität ein verkapptes Spargesetz witterten.
Die umstrittenen Punkte befanden sich nicht in den 44 Artikeln des Gesetzes selbst, sondern im Anhang, welcher 37 Erlasse an das Subventionsgesetz anpasst. Verschiedene "kann"- und "muss"-Formulierungen boten im Rat Anlass zu aus= führlichen Debatten. Zuerst verlangte die Linke, unterstützt vom Bündner Columberg (cvp), dass die Subventionierung der Aus- und Weiterbildung im Umweltschutzbereich zwingend vorgeschrieben werde. Dieser Antrag wurde abgelehnt, ebenso ein entsprechendes Begehren in bezug auf das Gewässerschutzgesetz. Auch ein Antrag Neukomm (sp, BE) scheiterte, der im Rahmen des Wohnbau- und Eigentumsförderungsgesetzes zwingende Subventionsvorschriften verankern wollte. Dagegen zeigte der Rat Verständnis für die Forderung, dass die Invalidenversicherung den Dachorganisationen der privaten Invalidenhilfe und den Ausbildungsstätten für Fachpersonal der beruflichen Eingliederung Beiträge bewilligen müsse und nicht bloss gewähren könne. Ebenfalls angenommen wurde ein von der SP und der CVP vorgebrachter Antrag für zwingende Bundesbeiträge an die Verbesserung der Wohnverhältnisse im Berggebiet. In der Gesamtabstimmung passierte die Vorlage mit 93 zu 5 Stimmen [22].
Noch im Berichtsjahr hat auch die vorberatende Kommission des Ständerates das Gesetz einstimmig verabschiedet. Differenzen zum Nationalrat waren weitgehend redaktioneller Natur [23].
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Voranschlag 1990
Wiederum hat der Finanzminister einen Voranschlag präsentiert, der trotz einer hohen Wachstumsrate einen Überschuss vorsieht: Die Ausgaben werden um 8,3% auf 29,85 Mia Fr. und die Einnahmen um 8,2% auf 30,34 Mia Fr. ansteigen, woraus ein Überschuss des Finanzvoranschlags von 474 Mio Fr. resultieren wird. Bundesrat Stich warnte allerdings vor Sorglosigkeit. Es bestünde eine längerfristige Tendenz zu allgemein schwächeren Ergebnissen in den nächsten Jahren; schon für 1991 könnte ein Defizit von mehr als einer halben Milliarde ausfallen. Der Gesamtvoranschlag (inklusive Abschreibungen und Rückstellungen) rechnete bereits für 1990 mit einem Defizit von 447 Mio Fr. Zwar wird 1990 'aus steuertechnischen Gründen ein einnahmenstarkes Jahr sein, aber erste Ausgaben für Grossprojekte wie "Bahn 2000", NEAT, die 10. AHV-Revision und die Neuordnung der Krankenversicherung werden in greifbare Nähe rükken [24].
Im Bericht des Bundesrates zum Finanzplan 1991 und zu den Haushaltsperspektiven 1992/93 wurde eine Teuerung von 2,5% bei einem realen Wachstum von 2% angenommen; das Ansteigen der Löhne wurde gegenüber den Erwartungen für 1990 ebenfalls niedriger eingestuft. Der Bundesrat rügte, dass unter dem Eindruck der guten Rechnungsabschlüsse die Begehrlichkeit der Politiker wachse. Diese gefährliche Tendenz verpflichte ihn, für eine straffere Ausgabendisziplin und den Verzicht auf Steuergeschenke einzustehen [25]. Im Anschluss an die Budgetdebatte stimmte der Nationalrat zwei Motionen seiner Finanzkommission zu. Mit der ersten wird der Bundesrat eingeladen, im Voranschlag für 1991 die Ausgaben nicht stärker anwachsen zu lassen als das Bruttoinlandprodukt (BIP). Die zweite verlangt, dass zukünftig das Ausgabenwachstum im Vierjahresdurchschnitt nicht stärker anwachsen darf als das BIP [26].
Das im Budget 1990 vorgesehene Ausgabenwachstum wird aller Voraussicht nach über dem Wirtschaftswachstum liegen. Entsprechend wird sich die Staatsquote von 9,6% auf 9,8% erhöhen. Die Finanzkommission des Ständerates schlug Kürzungen von 232 Mio Fr. vor. Abstriche wurden bei allen Departementen gemacht, am gewichtigsten fielen sie in absoluten Zahlen beim EDI, beim EMD und beim EVED mit je über 50 Mio Fr. aus. Bei allen gekürzten Einzelposten handelte es sich freilich nicht um Reduktionen gegenüber dem Vorjahr, sondern um Beschneidungen eines als allzu üppig empfundenen Wachstums. Der Ständerat folgte mit einer Ausnahme (7 Mio Fr. beim Nationalfonds) den Empfehlungen seiner Kommission. Auch die Nationalratskommission war der Meinung, der Ausgabenzuwachs von 8,3% sei zu hoch; sie schlug Kürzungen von 277 Mio Fr. vor.
Im Nationalrat war der grünen Fraktion auch dieses reduzierte Wachstum noch zu hoch. Sie stellte einen Rückweisungsantrag und verlangte, dass die Regierung ein Budget vorlege, dessen Ausgabenzuwachs das Wirtschaftswachstum keinesfalls übersteige. Trotz der Unterstützung durch einige bürgerliche Abgeordnete wurde dieser Antrag mit offensichtlichem Mehr abgelehnt. Der Rat akzeptierte in der Detailberatung die meisten Kürzungsvorschläge seiner Kommission. Eine wichtige Ausnahme wurde allerdings bei der öffentlichen Entwicklungshilfe gemacht. Bei einer Abstimmung unter Namensaufruf sprach sich der Rat mit 113:57 dagegen aus, das Ausgabenwachstum in diesem Bereich um 15 Mio Fr. zu reduzieren. Gegen den Antrag der Kommission und des Bundesrates stimmte der Nationalrat aber auch einem von verschiedenen Landwirtschaftsvertretern vorgebrachten Antrag zu, die Investitionskredite in der Landwirtschaft von 20 Mio auf 40 Mio Fr. zu steigern. In der Differenzbereinigung stimmte die kleine Kammer dem vom Nationalrat beschlossenen Verzicht auf Kürzungen bei der Entwicklungshilfe zu. Die Erhöhung der Ausgaben für landwirtschaftliche Investitionen lehnte sie jedoch ab und konnte sich damit auch durchsetzen [27].
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Staatsrechnung 1989
Die Finanzrechnung des Bundes schloss zum vierten aufeinanderfolgenden Mal mit einem Einnahmenüberschuss ab. Ausgaben von 27,4 Mia Fr. standen Einnahmen von 28,3 Mia gegenüber. Der so erzielte Überschuss von 885 Mio Fr. war fast doppelt so hoch wie budgetiert. Die Entwicklung des Bundeshaushaltes blieb 1989 deutlich hinter dem Wirtschaftswachstum zurück. Während das nominelle Bruttoinlandprodukt (BIP) um ca. 6,6% anstieg, nahmen die Ausgaben nur um 3,1 % und die Einnahmen um 1,6% gegenüber dem Vorjahr zu. Die relativ bescheidene Ausgabensteigerung ist allerdings für ungerade Jahre normal. Unter anderem werden die AHV/IV-Renten im Zweijahresrhythmus angeglichen; ausserdem sind wegen der zweijährigen Veranlagungsperiode die Kantonsanteile an den Bundeseinnahmen gegenüber dem Vorjahr im allgemeinen rückläufig. Im Zweijahresdurchschnitt ergab sich ein Ausgabenwachstum von 7,3% gegenüber einem Anstieg des BIP von 6,1%.
Auf der Einnahmenseite stiegen die Erträge aus indirekten Steuern und Zöllen wie üblich in ungeraden Jahren (4,9%), während sich die Einnahmen aus Einkommens- und Vermögenssteuern mit -3,2% rückwärts entwickelten. Bei den einzelnen Einnahmentiteln ergaben sich teilweise massive Abweichungen gegenüber dem Budgetziel, die sich aber gegenseitig kompensierten. So wurde dieses Ziel bei der direkten Bundessteuer um 413 Mio Fr. verfehlt, während die Verrechnungssteuer 367 Mio mehr einbrachte als erwartet. Ein ähnliches Ungleichgewicht ergab sich bei den Einnahmen aus der WUSt, welche das Budget um 276 Mio übertrafen, während bei den landwirtschaftlichen Lenkungsabgaben ein Fehlbetrag von 225 Mio Fr. entstand.
Auf der Ausgabenseite war es der Bereich Verkehr und Energie, welcher die stärkste Ausgabenzunahme verzeichnete, nämlich 21,5% oder 802 Mio bei einem Gesamtaufwand von 4,5 Mia Fr. Die Entschädigung von 350 Mio an die Kernkraftwerk Kaiseraugst AG bildete dabei einen Sonderfaktor; ohne letzteren betrüge die Zuwachsrate 12,1%. Im übrigen lagen die Aufwendungen für Infrastrukturleistungen bei der SBB von 1,37 Mia Fr. um 22 Mio über dem Budget und um 15,2% über den letztjährigen Ausgaben. Die zweithöchste Ausgabensteigerung erfuhr der Sektor Landwirtschaft und Ernährung mit 229 Mio oder 9,8%; dazu trugen im wesentlichen die Milchverwertung, Direktzahlungen sowie die Überschussituation im Brotgetreide- und Futtermittelsektor bei. Die Wachstumsraten der übrigen Sektoren betrugen 5,4% für Landesverteidigung, 2,7% für Unterricht und Forschung und 2,5% für soziale Wohlfahrt. Die Ausgaben für die soziale Wohlfahrt bildeten jedoch mit 5 773 Mio Fr. weiterhin, knapp vor der Landesverteidigung, den grössten Ausgabenposten des Bundes. Die Finanzausgaben waren rückläufig; bei dieser Entwicklung ist aber zu berücksichtigen, dass dieser Posten von 1987 auf 1988 durch ausserordentliche Währungsmassnahmen sprunghaft um 115% angestiegen war.
Obwohl die Staatsrechnung 1989 insgesamt ein Bild gesunder öffentlicher Finanzen mit einem kleinen Überschuss präsentierte, musste erstmals seit drei Jahren wieder ein Defizit in der Gesamtrechnung, welche auch Beiträge an die eidgenössische Versicherungskasse sowie Abschreibungen berücksichtigt, in Kauf genommen werden. Das Reinaufwand genannte Defizit von 422 Mio Fr. war um 85 Mio Fr. grösser als budgetiert. Ins Gewicht fielen in dieser Gesamtrechnung nicht budgetierte Abschreibungen auf den Auslanddarlehen und Vorschüsse an die Exportrisikogarantie in der Höhe von 346 Mio Fr. Die Zuweisungen des Bundes an die Eidg. Versicherungskasse (Arbeitgeberleistungen und die Verzinsung der in der Bundestresorerie angelegten Mittel) betrugen 452 resp. 607 Mio Fr. Damit erhöhte sich der Fehlbetrag der Gesamtbilanz wieder und belief sich auf 17,143 Mia gegenüber 16,721 Mia im Vorjahr [28].
Die Nachtragskredite wurden in zwei Raten vorgelegt und betrugen zusammen 668 Mio Fr., wobei die Ausgaben für die Verwertung von Überschüssen in der Landwirtschaft mit über 200 Mio den grössten Posten ausmachten. Anlass zu Diskussionen bildeten namentlich die Kredite für die "Diamant-Feiern" und für das Paul Scherrer Forschungsinstitut [29].
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Finanzhaushalt der Kantone
Bei der Beratung des Bundesgesetzes über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden bildete die Frage der Besteuerungsperiode und jene der Vergangenheits- oder Gegenwartsbesteuerung den Hauptstreitpunkt. Wir haben darüber in anderem Zusammenhang berichtet (siehe oben, Einnahmenordnung).
Der Nationalrat lehnte in der Sondersession im Februar den Antrag der Kommissionsminderheit nach einer getrennten Ehegattenbesteuerung ab. Hingegen schrieb er den Kantonen vor, den Ein-Eltern-Familien die gleichen Ermässigungen zu gewähren wie den verheirateten Personen. Er strich im weitern einige aktionärsfreundliche Bestimmungen, wie zum Beispiel die obligatorische Steuerbefreiung von Gratisaktien, welche vom Ständerat aufgenommen worden waren. Ausserdem stimmte er dem Antrag Columberg (cvp, GR) zu, der eine neue Veranlagung der sogenannten Partnerwerke von Elektrizitätsunternehmungen vorsieht [30].
Im Differenzbereinigungsverfahren lenkte der Ständerat in der Herbstsession in vielen Punkten auf die Linie der Volkskammer ein. So etwa in der Frage der Besteuerung von Ein-Eltern-Familien und in jener der Besteuerung von Gratisaktien. Auch die für die Bergkantone günstigere Steueraufteilung zwischen Elektrizitätsgesellschaften und ihren Partnerwerken fand materiell, aber noch nicht in der Form, Zustimmung. Die wichtigsten noch verbleibenden Differenzen betrafen die Veranlagungsperiode und der bei der Gewinnsteuer für juristische Personen anzuwendende Tarif (Dreistufen- oder Proportionaltarif) [31].
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Die Konferenz der kantonalen Finanzdirektoren beschloss, dem Bundesrat eine Neuregelung der Kantonsanteile an der direkten Bundessteuer vorzuschlagen. Ihr Projekt sieht vor, für die Jahre 1990/91 rund 50 Mio Fr. zugunsten der finanzschwächeren Stände umzuverteilen. Ab 1992 soll eine definitive Regelung gelten, welche im Vergleich zu heute 130 Mio Fr. neu verteilt. Profitieren würden vor allem die Kantone Wallis, Aargau, Bern und Luzern; schlechter gestellt würden namentlich die Kantone Genf, Waadt, Zürich und Zug [32].
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Dank der guten Wirtschaftslage und der geringen Teuerung erzielten die Kantone für das Rechnungsjahr 1988 insgesamt einen Einnahmenüberschuss von 446 Mio Fr. 15 Kantone schlossen mit einem positiven Ergebnis ab. Allgemein waren die Rechnungsabschlüsse 1988 besser als veranschlagt. Akkumuliert auf die Zehnjahresperiode 1979-1988 erreichte der Kanton Zug den relativ grössten Überschuss (gemessen an den Gesamtausgaben); Freiburg und Appenzell-Innerrhoden folgen an zweiter und dritter Stelle. Umgekehrt verzeichnete der Kanton Appenzell-Ausserrhoden das prozentual grösste Defizit, gefolgt von den Kantonen Jura und Genf. Die Ausgaben der Kantone nahmen 1988 um 7,2% auf 34,8 Mia Fr. zu, wobei die reale Zuwachsrate die 5%-Marke deutlich überstieg. Die Einnahmen konnten um 6,9% auf 35,3 Mia Fr. gesteigert werden. Die Verschuldung der Kantone setzte sich auch 1988 fort: Gegenüber 1987 erhöhten sich die Schulden um 986 Mio oder 3,4% auf 29,7 Mia Fr. Das starke Wachstum der Kantonsausgaben bei geringer Teuerung liess die Staatsquote weiter ansteigen: Der Anteil der kantonalen Ausgaben am Bruttoinlandprodukt stieg zwischen 1970 und 1988 von 10,5% auf 13% [33].
Die meisten Kantone budgetierten für 1989 eher pessimistisch: in 9 Kantonen wurden positive, in 17 Kantonen negative Rechnungsabschlüsse erwartet. Insgesamt sollen die Ausgaben um etwa 2,3 Mia oder 6,6% auf 37,4 Mia Fr. anwachsen. Das veranschlagte Ausgabenwachstum war damit wesentlich höher als die geschätzte Zunahme des nominalen Bruttoinlandproduktes [34].
Die Revision des Bundesgesetzes über den Finanzhaushalt sollte es in Zukunft ermöglichen, einen direkten Vergleich zwischen den Haushaltsrechnungen der einzelnen Kantone anzustellen. Bis heute waren die Systeme so verschiedenartig, dass zwischen laufender Rechnungsart, ordentlicher Rechnung, Finanz- oder Gesamtrechnung komplizierte Umrechnungsverfahren oder Schätzungen für einen Vergleich angestellt werden mussten [35].
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Weiterführende Literatur
W. Hahn, Steuerpolitische Willensbildungsprozesse in der Europäischen Gemeinschaft: das Beispiel der Umsatzsteuer-Harmonisierung, Frankfurt/ Bern 1988.
R. Schmuki, Steuern und Staatsfinanzen: die bürgerliche Vermögenssteuer in Schaffhausen im 16. und 17. Jahrhundert, Zürich 1988.
Eidgenössische Steuerverwaltung, Die Steuern von Bund, Kantonen und Gemeinden: eine Kurzbasis über das schweizerische Steuersystem, Bern 1989.
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R. Grill, Der Staat im Modell optimalen Wachstums: eine positive und normative Analyse staatlicher Finanzpolitik unter besonderer Berücksichtigung der öffentlichen Verschuldung, Frankfurt/ Bern 1989.
U. Gygi / U. Plavec, "Bundesfinanzpolitik — gestern, heute, morgen", in Die Volkswirtschaft, 62/1989, Nr. 8, S. 8 ff.
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J.-J. Schwartz, "Kriterien für ein standortgerechtes Steuersystem", in Die Volkswirtschaft, 62/1989, Nr. 8, S. 16 ff.
J.-J. Schwartz, «L'harmonisation des impôts en Europe — et en Suisse?» in Revue économique et sociale, 47/1989, S. 227 ff.
H. Weck-Hannemann / W. Pommerehne, "Einkommenssteuerhinterziehung in der Schweiz: Eine empirische Analyse", in Schweizerische Zeitschrift für Volkswirtschaft und Statistik, 125/1989, S. 515 ff.
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P. Burgat / C. Jeanrenaud, «L'équilibre budgétaire et l'endettement des collectivités publiques locales», in Schweizerische Zeitschrift für Volkswirtschaft und Statistik, 125/1989, S. 597 ff.
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B. Daflon, «Calcul de la capacité financière des cantons: synthèse et évolution», in Wirtschaft und Recht, 41/1989, S. 210 ff.
I. Graf, Problem Finanzreferendum und andere Probleme im Zusammenhang mit der Bestimmung der Zuständigkeit zur Ausgabenbewilligung in den Kantonen und Gemeinden unter besonderer Berücksichtigung des Kantons Bern und von 21 bernischen Gemeinden, Diss. jur. Bern, Grüsch 1989.
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[1] Vgl. SPJ 1988, S. 126.
[2] Amtl. Bull. NR, 1989, S. 320 ff., 908 ff., 1037 f. und 1806; Amtl. Bull. StR, 1989, S. 237 ff., 347 ff., 457 ff. und 623; BBl, 1989, III, S. 914 ff.
[3] Amtl. Bull. NR, 1989, S. 334 f., 913 und 1806; Amtl. Bull. StR, 1989, S. 243 ff., 350 f. und 623.
[4] SPJ 1988, S. 119 f. Vgl. auch Bund, 30.1.89; SHZ, 28.9.89. Allgemein zur Steuerbelastung siehe "Die schweizerische Steuerbelastung im internationalen Vergleich", in Die Volkswirtschaft, 62/1989, Nr. 8, S. 20 ff.
[5] Amtl. Bull. NR, 1989, S. 13 ff. und 725 ff. Presse vom 1.2., 2.2. und 7.6.89.
[6] Presse vom 31.8.89.
[7] NZZ, 27.6., 8.7. und 27.9.89; BZ, 26.9.89.
[8] Amtl. Bull. StR, 1989, S. 561 ff. und 584 ff.; Presse vom 5.10. und 6.10.89.
[9] NZZ, 25.11.89.
[10] Amtl. Bull. NR, 1989, S. 13 ff. und 725 ff.; Amtl. Bull. StR, 1989, S. 561 ff. und 584 ff. Zu den Begründungen siehe SPJ 1988, S. 119 f. Zum Steuerharmonisierungsgesetz siehe auch unten, Finanzhaushalt der Kantone.
[11] Zu den Varianten vgl. SPJ 1988, S. 120 ff.
[12] NZZ, 18.4.89; SGT, 19.4.89. Vgl. auch Lit. Schwartz; DP, 944, 23.3.89; L'Hebdo, 19, 11.5.89, S. 20 f.
[13] BBl, 1989, III, S. 1 ff. Presse vom 29.4. und 6.6.89; wf, Dok., 8.5.89.
[14] SHZ, 1.6.89; Schweiz. Bankiervereinigung, Jahresbericht 1988/89, S. 32 ff.; Bund, 30.11.89 (Referendumsdrohung). Siehe auch oben, Teil I, 4b (Banken).
[15] Amtl. Bull. NR, 1989, S. 1468 ff.; Presse vom 28.9.89. Vgl. auch SPJ 1988, S. 103 und H.R. Feigenwinter, "Gefährdung der Finanzreform durch eine vorgezogene Stempelsteuerreform", in NZZ, 25.9.89.
[16] Presse vom 14.11.'und 7.12.89; Amtl. Bull. StR, 1989, S. 740 ff. und 755 ff. Vgl. auch wf, Dok., 2.10., 6.11. und 11.12.89; L'Hebdo, 48, 30.11.89, S. 34 f.; DP, 976, 14.12.89.
[17] BBl, 1989, II, S. 1010 ff.; NZZ, 1.6.89. Vgl. auch SPJ 1986, S. 91 sowie unten, Teil I, 6b (Trafic routier).
[18] Amtl. Bull. NR, 1989, S. 349 ff.; NZZ, 10.3.89.
[19] NZZ und Bund, 28.11.89. Vgl. auch den Vergleich der Motorfahrzeug- und Schwerverkehrssteuern verschiedener europäischer Länder in DP, 942, 9.3.89.
[20] Vr und BZ, 11.5.89; TA, 26.8.89. Siehe auch unten, Teil I, 6b (Trafic au sein des agglomérations).
[21] Amtl. Bull. NR, 1989, S. 1119 (Initiative Béguelin); NZZ, 7.4., 24.6. und 12.10.89. Standesinitiativen: Amtl. Bull. NR, 1989, S. 1485 ff. Vgl. auch unten, Teil I, 6b (Trafic routier) und SPJ 1988, S. 122 f. Zur Genfer Standesinitiative betreffend die Verwendung der Zollzuschläge auf Flugtreibstoff siehe unten, Teil I, 6d (Lutte contre le bruit).
[22] Amtl. Bull. NR, 1989, S. 338 ff. und 433 ff.; Bund, 9.3.89; Presse vom 15.3.89. Siehe auch SPJ 1986, S. 92 und 1988, S. 123. Zur Verteilung der Bundesbeiträge 1988 siehe SZ, 16.9.89.
[23] NZZ, 23.8. und 11.11.89.
[24] Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung zum Voranschlag der Schweizerischen Eidgenossenschaft für das Jahr 1990, Bern 1989. Vgl. auch Presse vom 20.10.89; wf, Dok., 23.10. und 27.11.89.
[25] A.a.O., S. 84 f. Siehe auch O. Stich, "Geld und Geist in der modernen Eidgenossenschaft", in Documenta, 1989, Nr. 4, S. 29 ff.
[26] Amtl. Bull. NR, 1989, S. 2097.
[27] BaZ, 8.11.89 (StR-Kommission); Amtl. Bull. StR, 1989, S. 639 ff. und 812 ff.; NZZ, 22.11.89 (NR-Komm.); Amtl. Bull. NR, 1989, S. 1898 ff., 1964 ff., 1977 ff., 2066 ff. und 2154 ff.; BBl, 1989, III, S. 1725. Zu den Auseinandersetzuungen um das Budget des EMD siehe oben, Teil I, 3 (Défense nationale et société).
[28] Botschaft zur Staatsrechnung... 1989; Presse vom 21.4.90; wf, Dok., 14. und 21.5.90. Vgl. auch die Übersicht zu den Bundesfinanzen und den Chefs des EFD der letzten 30 Jahre in Bilanz, 1989, Nr. 10, S. 22 ff. und Nr. 12, S. 99 ff. Zur Staatsrechnung 1988, die von beiden Räten einstimmig gutgeheissen worden ist, vgl. SPJ 1988, S. 125; Amtl. Bull. NR, 1989, S. 901 ff.; Amtl. Bull StR, 1989, S. 232 ff.
[29] Nachtrag I: Amtl. Bull. NR, 1989, S. 799 ff. und 805 ff.; Amtl. Bull. StR, 1989, S. 321 ff.; BBl, 1989, II, S. 958; NZZ, 5.5. und 20.6.89. Nachtrag II: Amtl. Bull. NR, 1989, S. 1893 ff., 2097 f. und 2156 f.; Amtl. Bull. StR, 1989, S. 767 ff. und 815; BBl, 1989, III, S. 1724; NZZ, 30.11., 8.12. und 13.-15.12.89. Zur "Diamant-Feier" siehe oben, Teil I, 3 (Défense nationale et société).
[30] Amtl. Bull. NR, 1989, S. 13 ff.; LNN, 2.2.89.
[31] Amtl. Bull. St R, 1989, S. 561 ff., 584 ff. und 597 f.; NZZ, 5.10. und 6.10.89. Zum Ausmass der unterschiedlichen Steuerbelastung in den Kantonen siehe "Die Steuerbelastung in der Schweiz 1988", in wf, Dok., 40, 2.10.89, S. 1 ff.
[32] Ww, 7.9.89; SZ, 19.10.89; SGT, 26.10.89.
[33] Die Volkswirtschaft, 62/1989, Nr. 11, S. 46 ff.; vgl. auch wf, Dok., 11.12.89.
[34] Die Volkswirtschaft, 62/1989, Nr. 2, S. 20 ff.
[35] Vgl. dazu oben, Finanzhaushaltsgesetz.
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