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Bildung, Kultur und Medien
Medien
Die Räte hiessen in der Sommersession die Weiterführung der indirekten Presseförderung gut. – Im April wurde das neue Radio- und Fernsehgesetz mit der dazugehörigen Verordnung in Kraft gesetzt. – Die SRG erhielt eine neue Konzession für die Dauer von 10 Jahren. – Der Bundesrat definierte die Versorgungsgebiete für regionale TV- und Radiosender und schuf damit die Grundlage für die Verteilung der Gebührengelder, die den privaten Veranstaltern zugute kommen.
Medienpolitische Grundfragen
Die Kontroverse über die Verurteilung von Medienschaffenden wegen der Veröffentlichung amtlich geheimer Dokumente setzte sich im Berichtsjahr fort. Die beiden Journalisten die einen als geheim deklarierten Fax, mit Informationen zu den Verhörzentren der CIA veröffentlicht hatten, mussten sich vor dem Militärgericht in St. Gallen verantworten. Sie wurden mit der Begründung freigesprochen, die Publikation des Faxes habe die Sicherheit der Schweiz nicht ernsthaft gefährdet [1].
Im Jahr 2006 hatte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) ein Urteil gegen einen Journalisten der „Sonntags-Zeitung“ aufgehoben. Dieser hatte in den neunziger Jahren einen vertraulichen Bericht des damaligen Schweizer Botschafters in den USA, Carlo Jagmetti, mit Empfehlungen an den Bundesrat zur politischen Behandlung von Forderungen aus den USA im Zusammenhang mit Bankkonten von Holocaustopfer publiziert. Die Eidgenossenschaft akzeptierte erstmals einen Entscheid des EGMR nicht und zog ihn an die grosse Kammer weiter. Diese kam im Berichtsjahr zum Schluss, die Schweiz habe mit der Verurteilung des Medienschaffenden die Meinungsfreiheit nicht verletzt und stiess damit das Urteil der kleinen Kammer des EGMR um [2].
Eine Untersuchung zur Berichterstattung über den Rechtsextremismus stellte den Medien ein gemischtes Zeugnis aus: Obwohl sich die Medien der Meinung angeschlossen hätten, Rechtsextremismus werde zu wenig bekämpft oder gar verharmlost, fehlte laut den Forschenden bisher ein echter öffentlicher Diskus über Gründe des Rechtsextremismus wie auch über Massnahmen zu dessen Bekämpfung. Die Rechtsextremen erhielten insbesondere in den Boulevardmedien ein publizistisches Gewicht, das in keinem Verhältnis zu ihrer politisch-sozialen Bedeutung stehe [3].
Die Zürcher Tamedia-Gruppe kaufte im Berichtsjahr 80% der Espace Media Gruppe, des grössten Berner Medienunternehmens. Durch diese Übernahme stieg der konsolidierte Umsatz von Tamedia auf 971 Mio Fr.; damit überholte sie den Konkurrenten Edipresse und wurde hinter Ringier zum zweitgrössten Schweizer Verlagshaus [4].
Der Nationalrat stimmte der Motion Stahl (svp, ZH) für vermehrte Transparenz bei den Interessenbindungen von Bundeshausjournalisten in der vom Ständerat abgeschwächten Form zu. Der Bundesrat wird nun beauftragt, im Rahmen der Revision der Akkreditierungsverordnung zu prüfen, inwieweit die Interessenbindungen von Journalisten offen gelegt werden sollen [5].
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Presse
In der Frühjahrssession befasste sich der Nationalrat mit der parlamentarischen Initiative seiner Staatspolitischen Kommission zur Presseförderung mittels Beteiligung an den Vertriebskosten. Mit 145 zu 34 Stimmen sprach er sich für eine generelle Subventionierung der Posttaxen mit jährlich 60 Mio Fr. aus. Diese ist bis 2014 befristet. Zusätzlich soll der Transport von abonnierten Tages- und Wochenzeitungen mit kleinen Auflagen mit weiteren 20 Mio Fr. gezielt unterstützt werden. Der Rat folgte dem Antrag von Lustenberger (cvp, LU), die Subventionierung für die kleinen Titel nicht zu befristen, weil sie ganz speziell auf Rechtssicherheit angewiesen seien [6].
Der Ständerat befasste sich in der Sommersession mit der Vorlage. Im Gegensatz zum Nationalrat lehnte er eine generelle Verbilligung der Transportkosten für alle Zeitungen und Zeitschriften ab und sprach sich dafür aus, die Vertriebskosten nur für kleinere Titel der Regional- und Lokalpresse mit Auflagen von bis zu 40 000 Exemplaren jährlich mit bis 20 Mio Fr. zu subventionieren. Mit weiteren 10 Mio Fr. pro Jahr wollte er die Mitgliederpresse nicht gewinnorientierter Organisationen unterstützen. Die Beiträge sind bis Ende 2011 befristet [7].
In der ersten Runde der Differenzbereinigung hielt der Nationalrat an seiner Fassung fest. Er lehnte den Minderheitsantrag von Weyeneth (svp, BE), dem Beschluss des Ständerats zuzustimmen, mit 97 zu 67 Stimmen ab. Auch der Ständerat wollte nicht von seinem Entscheid abrücken [8].
In der zweiten Runde der Differenzbereinigung übernahm der Nationalrat das Konzept des Ständerats und beschloss, von einer generellen Verbilligung der Transportkosten für alle Zeitungen und Zeitschriften abzusehen. Im Unterschied zum Ständerat wollte er jedoch die Abgeltungen jeweils verdoppeln, nämlich von 20 auf 40 Mio Fr. für Lokal- und Regionalzeitungen mit einer Auflage von bis zu 40 000 Exemplaren und von 10 auf 20 Mio Fr. für die Mitgliederpresse nicht gewinnorientierter Organisationen. Da die kleine Kammer weiterhin an ihrem Konzept festhielt, wurde die Vorlage an die Einigungskonferenz überwiesen [9].
Dort obsiegte zur Hauptsache die Version des Ständerats. Die Regional- und Lokalpresse mit Auflagen bis zu 40 000 Exemplaren erhält damit jährlich 20 Mio Fr. und die Mitgliedschaftspresse nicht gewinnorientierter Organisationen 10 Mio Fr. Was die Befristung der Subventionstatbestände betrifft, setzte sich die nationalrätliche Fassung durch. Die 20 Mio Fr. für die Regional- und Lokalpresse sind somit unbefristet. Die 10 Mio Fr. für die Mitgliedschaftspresse werden 2011 auslaufen. Beide Räte stimmten dem Antrag der Einigungskonferenz zu [10].
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Weil die Mediengewerkschaft Comedia seit Jahren Mitglieder verliert und jährlich Defizite von 1 bis 1,5 Mio Fr. erwirtschaftet, beschloss ihr Zentralvorstand, bis 2009 ein Zusammengehen mit der interprofessionellen Gewerkschaft Unia sowie ein Gewerkschaftsprojekt mit der Gewerkschaft Kommunikation zu prüfen [11].
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Im Berichtsjahr wurde Dominique von Burg als neuer Präsident des Presserats gewählt, er tritt die Nachfolge von Peter Studer an. Von Burg ist seit 2000 Mitglied des Schweizer Presserats und leitete bis 2006 die Redaktion der „Tribune de Genève“ [12].
Eine Umfrage des Presserats bei über 1000 Journalisten ergab, dass das Selbstkontrollorgan der nationalen Medien kaum wahrgenommen wird. Seine Stellungnahmen werden in den Redaktionen, den wichtigsten Adressaten, nur selten gelesen und diskutiert [13].
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Wie bereits im Vorjahr kamen auch 2007 neue Gratiszeitungen auf den Markt. In der Westschweiz starteten „Tribune de Genève“ und „24 Heures“ mit „16:30“ ein Abendblatt, das Kurzfassungen der Artikel enthält, die am folgenden Tag in den beiden Tageszeitungen abgedruckt werden. In der Deutschschweiz wurden die Gratiszeitungen „.ch“ und „News“ lanciert. Der Marktleader „20 Minuten“ wird nun also direkt mit zwei neuen Morgenzeitungen angegriffen. Als Reaktion auf die neue Konkurrenz erhöhte „20 Minuten“ die Auflage auf 550 000 Exemplare, was einer Steigerung von 25% entspricht [14].
Auch im Segment der Sonntagszeitungen stieg der Konkurrenzdruck. Im September erschien erstmals der „Sonntag“, die neue Sonntagszeitung der AZ-Mediengruppe [15].
Gleichzeitig setzte sich 2007 auch die Bereinigung des Pressemarktes fort. Die „Thurgauer Zeitung“ und der „Winterthurer Landbote“ rückten zum Zeitungsverbund Nordostschweiz zusammen. Die Blätter erscheinen neu mit einem gemeinsamen Mantelteil, der die überregionalen Geschehnisse abdeckt. Auch die Tageszeitungen „Le Journal du Jura“ (Biel), „L’Express“ (Neuenburg) und L’Impartial“ (La Chaux-de-Fonds) legten Teile ihrer Redaktion zusammen und senkten damit ihre Produktionskosten. Der „Quotidien Jurassien“ (Delémont) erachtete das Sparpotenzial als zu gering und wollte sich daher nicht an der Kooperation beteiligen [16].
Im Juni wurden das Nachrichtenmagazin „Facts“ und die Wirtschaftszeitung „Cash“ eingestellt. „Facts“ hatte mit harter Konkurrenz durch Titel wie „Weltwoche“, „NZZ am Sonntag“ und „Sonntags-Zeitung“ zu kämpfen und erreichte seit seiner Lancierung im Jahre 1995 die Gewinnschwelle nur in einem einzigen Jahr. Die Wirtschaftzeitung „Cash“ schrieb ebenfalls seit Jahren rote Zahlen [17].
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Radio und Fernsehen
Von den drei Landesteilen wendete die Bevölkerung der italienische Schweiz 2007 im Tagesmittel mit 173 Minuten am meisten Zeit für Fernsehkonsum auf. Dies bedeutete gegenüber 2006 eine Abnahme von 7 Minuten. Ebenfalls um je 7 Minuten, auf 163 bzw. 139 Minuten pro Tag sank die Sehdauer in der Romandie und der Deutschschweiz. Das Radio war nach wie vor das am intensivsten genutzte Medium. Insgesamt hörten 90% der Bevölkerung täglich Radio [18].
Im Berichtsjahr wurde eine neue Stiftung für die Erhebung wissenschaftlicher Daten zur Radio- und Fernsehnutzung in der Schweiz gegründet. Damit wurde eine unabhängige Instanz geschaffen, die eine möglichst objektive Erhebung der wichtigsten Nutzungsdaten garantieren soll. Bisher wurde diese Aufgabe durch die Mediapulse AG wahrgenommen, die eng mit der SRG verknüpft ist [19].
Die Schweiz unterzeichnete im Oktober das Media-Abkommen mit der EU. Die Teilnahme an der Filmförderung der EU steht unter der Voraussetzung, dass in der Schweiz ab 2009 eine weitere Bestimmung der EU-Richtlinie „Fernsehen ohne Grenzen“ zur Anwendung kommt. Dabei würden Webefenster ausländischer Sender nur noch den Vorschriften ihres Herkunftslandes und nicht mehr dem Schweizerischen Recht unterstehen. Dies hätte eine Lockerung der Werbebeschränkungen für Alkoholika, Politik und Religion zur Folge und würde eine Revision des neuen Radio- und Fernsehgesetzes erfordern. Beide Räte wiesen das Abkommen an den Bundesrat zurück. Dieser soll es in der vorläufig geltenden Version anwenden und versuchen, während der Übergangsfrist bessere Bedingungen auszuhandeln [20].
Die Digitalisierung des Fernsehens schritt weiter voran. 2007 wurden sowohl in der Romandie als auch in der Deutschschweiz die analogen TV-Sender ausgeschaltet. Das digitale Signal lässt sich zwar mit herkömmlichen Dachantennen empfangen, um aber die Signale in Bilder umzusetzen, braucht es eine Set-Top-Box oder ein neues Fernsehgerät mit einem integrierten Receiver. Der Ständerat hiess eine Motion von Sommaruga (sp, BE) gut, mit der gefordert wird, dass Kabelnetzbetreiber Haushalte nicht mehr dazu zwingen dürfen, teure Set-Top-Boxen zu mieten, für Programme, welche die Anbieter unentgeltlich übernehmen können [21].
Die Swisscom erhielt im Berichtsjahr eine Konzession für den Aufbau eines digitalen Handy-TV-Netzes. Das Angebot soll rechtzeitig für die Fussballeuropameisterschaft 2008 bereit stehen, bis 2012 wird schliesslich die Versorgung von rund 60% der Bevölkerung angestrebt [22].
Damit die Bevölkerung künftig vor Urnengängen besser informiert und mobilisiert werden könnte, sollen Parteien und Abstimmungskomitees vor eidgenössischen Abstimmungen gratis Werbezeit erhalten. Die Spots von maximal 30 Sekunden Länge und einer Gesamtdauer von höchstens 3 Minuten pro Tag und Medium sollen vom fünftletzten bis zum zweitletzten Samstag vor eidgenössischen Abstimmungen ausgestrahlt werden. Die Staatspolitische Kommission des Nationalrats schickte eine entsprechende Vorlage in die Vernehmlassung [23].
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Im April setzte der Bundesrat das neue Radio- und Fernsehgesetz und die dazugehörige Verordnung in Kraft. Die neue Verordnung räumt privaten Veranstaltern wesentlich mehr kommerzielle Freiheiten ein, etwa hinsichtlich der Unterbrecherwerbung, der Werbedauer und der Werbung auf geteilten Bildschirmen. Die SRG darf Kino- und Fernsehfilme weiterhin einmalig mit Werbespots unterbrechen und auch die Produktplacierung bleibt ihr erlaubt. Die Internetseiten der SRG müssen dagegen von kommerziellen Botschaften frei bleiben. Bezüglich der Zuteilung von Empfangsgebühren für private Radio- und Fernsehstationen wurde festgelegt, dass die Gebührenfinanzierung höchstens die Hälfte der Betriebskosten eines Senders ausmachen soll. Bei Veranstaltern mit besonders aufwendig zu versorgenden Gebieten darf dieser Anteil auf maximal 70% ansteigen. Weiter werden Kabelnetzbetreiber verpflichtet, konzessionierte Schweizer Sender sowie die ausländischen Programme Arte, 3sat, Euronews, TV5, ARD, ORF 1, France 2 und Rai Uno analog zu verbreiten [24].
Die Verordnung regelt auch die Erhöhung der Empfangsgebühren. Der Bundesrat hatte 2006 den Vorentscheid getroffen, die Gebühren um insgesamt 2,5% zu erhöhen. Er setzte ihn nun in der Verordnung so um, dass die Fernseh-Empfangsgebühren um 4,1% ansteigen und jene fürs Radio unverändert bleiben. Damit berücksichtigte er die unterschiedliche Kostenentwicklung in den beiden Mediengattungen. Der Nationalrat lehnte eine Motion Hegetschweiler (fdp, ZH) zum Verzicht auf die Erhöhung der Empfangsgebühren ab [25].
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Der Bundesrat schloss mit der SRG eine Leistungsvereinbarung für das Auslandangebot ab. Der Bund wird künftig jährlich 20,6 Mio Fr. an die Internetplattform „swissinfo.org“ sowie die Zusammenarbeit der SRG mit den internationalen Fernsehsendern 3sat und TV5 leisten [26].
Im Berichtsjahr erteilte der Bundesrat der SRG eine neue Konzession für die Dauer von zehn Jahren. Sie beinhaltet einen erweiterten Leistungsauftrag, durch welchen die SRG stärker als bisher auf Qualitätsnormen verpflichtet wird. Damit soll gewährleistet werden, dass sich die SRG-Sender deutlich von kommerziellen Angeboten unterscheiden. Die neuen Vorgaben grenzen den Handlungsspielraum der SRG bei den Online-Angeboten ein. Die Informationen auf dem Internet müssen zeitlich und thematisch einen engen Bezug zu den ausgestrahlten Sendungen aufweisen [27].
2007 erweiterte die SRG ihr Programmangebot um zwei neue Radiosender. Das deutschsprachige „Radio DRS 4 News“ und das englischsprachige „World Radio Switzerland“ werden beide über das bestehende digitale Sendernetz verbreitet. Zusätzlich wurde das Informationsangebot auf „Radio DRS 1“ ausgebaut. Gleichzeitig sollten die speziellen Volksmusiksendungen aus dem Programm gestrichen und auf den digitalen Sender Musikwelle verschoben werden. Dies löste heftige Proteste aus und die obersten SRG-Verantwortlichen mussten sich vor der Fernmeldekommission des Nationalrats für diese Massnahme rechtfertigen. Daraufhin entschloss sich die SRG einen Zwischenschritt einzuschalten und die wichtigsten Folkloresendungen zumindest noch bis Ende 2008 im Programm von „Radio DRS 1“ zu belassen. Im Bereich des Fernsehens lancierte sie einen Kanal mit hochauflösender Qualität (HDTV). Gezeigt werden dort Sendungen in allen vier Landessprachen [28].
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Die regionalen TV-Veranstalter erhalten künftig 32 Mio Fr. pro Jahr und Privatradios 16 Mio Fr. aus den Gebührengeldern. Im Juli definierte der Bundesrat 13 Versorgungsgebiete für Regionalfernsehstationen, pro Versorgungsregion wird ein Veranstalter eine Konzession mit Gebührenanteil bekommen. Die Gebiete sind relativ gross und sprengen die Kantonsgrenzen. Damit wollte der Bundesrat sicherstellen, dass die jeweiligen Veranstalter auch über genügend wirtschaftliches Potential verfügen. In der Romandie wird beispielsweise der Kanton Freiburg mit einem Programmfenster aus dem Kanton Waadt versorgt und die Kantone Neuenburg und Jura sowie der Berner Jura werden im Versorgungsgebiet „Arc jurassien“ zusammengefasst. Im Raum Zürich und Ostschweiz gibt es zwei Versorgungsgebiete. Das eine umfasst die Kantone Zürich, Schaffhausen und Thurgau, das andere St. Gallen, die beiden Appenzell und die östlichen Thurgauer Bezirke Arbon und Bischofszell. Für die UKW-Radios legte der Bundesrat 34 Versorgungsgebiete fest, dabei lehnte er sich stark an die bestehende Radiolandschaft an. In 23 der 34 Versorgungsgebiete wird es zur Ausschreibung einer Konzession mit Gebührenanteil kommen, in den übrigen 11 wird eine Konzession zur bevorzugten Nutzung von knappen Frequenzen erteilt [29].
Im August wurden die entsprechenden Konzessionen ausgeschrieben. Sie werden 2008 vergeben [30].
Der Kabelnetzbetreiber Cablecom strich im Berichtsjahr, den deutschsprachigen Sender „U1 TV“ aus dem analogen Grundangebot und verbreitete ihn nur noch digital. „U1 TV“ wollte sich nicht damit abfinden und beantragte beim Bundesamt für Kommunikation (Bakom) eine Aufschaltverfügung. Eine solche ist gemäss dem neuen Radio- und Fernsehgesetz für Programme mit Service Public Charakter vorgesehen. Gemäss dem Entscheid des Bakom erfüllt der Sender die Bedingungen einer Aufschaltpflicht jedoch nicht und Cablecom muss ihn in ihren Kabelnetzen daher nicht ausstrahlen [31].
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Neue Kommunikationstechnologien
Mit dem Inkrafttreten des revidierten Fernmeldegesetzes im April 2007 wurde das Verschicken von unerwünschten Werbemails (Spam) strafbar. Künftig wird es unter Geld- oder Freiheitsstrafe verboten sein, via E-Mail unaufgefordert Massenwerbung zu versenden oder solche Sendungen in Auftrag zu geben, ohne vorher die Einwilligung der Empfänger eingeholt zu haben. Zudem müssen immer ein korrekter Absender angegeben und eine Ablehnungsmöglichkeit angeboten werden [32].
Kinder sollen künftig besser vor harter Pornografie im Internet geschützt werden. Der Nationalrat nahm die Motion Schweiger (fdp, ZG) zur Bekämpfung der Cyberkriminalität zum Schutz der Kinder auf den elektronischen Netzwerken an. Dabei folgte er dem Antrag des Bundesrates, für einen Teil der Massnahmenvorschläge lediglich einen Prüfungsauftrag zu erteilen. Der Ständerat stimmte dieser Änderung in der Wintersession zu und hiess auch die Motion Hochreutener (cvp, BE) gut, welche fordert, die gegen Internetpornographie getroffenen Massnahmen auch für Gewaltdarstellungen vorzusehen [33].
Der Nationalrat stimmte in der Wintersession ferner der Motion Amherd (cvp, VS) zu. Mit diesem Vorstoss wird der Bundesrat aufgefordert, virtuellen Kindsmissbrauch und die Anbahnung eines eindeutigen sexuellen Dialogs zwischen einem Kind und einer erwachsenen Person unter Strafe zu stellen [34].
Für die E-Government-Strategie des Bundes, siehe oben, Teil I, 1c (Verwaltung).
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Weiterführende Literatur
Bundesamt für Statistik (Hg.), Pressevielfalt Schweiz: ein Überblick, Neuenburg (BFS) 2007.
Diesbach, Roger de, Presse futile, presse inutile : plaidoyer pour le journalisme, Genève 2007.
Grüter, Ueli e.a. (Hg.), Kommunikationsrecht.ch: Handbuch des schweizeischen Kommunikations- und Immaterialgüterrechts für Studium und Praxis, Zürich 2007.
Hemmeler, Kaspar Andreas, Die kartellrechtliche Bestimmung von Medienmärkten, Zürich 2007.
Kellermüller, Hanspeter, Staatliche Massnahmen gegen Medienkonzentration, Zürich (Diss. jur.) 2007.
Lindner, Livia, Radiotheorie und Hörfunkforschung: Zur Entwicklung des trialen Rundfunksystems in Deutschland, Österreich und der Schweiz, Hamburg (Diss. Salzburg) 2007.
Mäder, Philipp, Das Verbot politischer Werbung im Fernsehen: Medienwirkungen als Rechtfertigung für Grundrechtseinschränkungen?, Zürich (Diss. jur.) 2007.
Marr, Mirko (Hg.), Kommunikationsallrounder für die Mediengesellschaft Schweiz: Die Absolventinnen und Absolventen des IPMZ, Zürich 2007.
Nobel, Peter / Weber, Rolf, Medienrecht, Bern 2007 (3., neu bearbeitete Aufl.).
Saxer, Ulrich, Politik als Unterhaltung: Zum Wandel politischer Öffentlichkeit in der Mediengesellschaft, Konstanz 2007.
Schwarb, Ursula, Medienvielfalt und publizistische Leistung: 20 Jahre nach Einführung des lokalen Rundfunks in der Schweiz, Konstanz ( Diss. phil. I Zürich ) 2006.
Zölch, Franz A. / Zulauf, Rena, Kommunikationsrecht für die Praxis: Ein Hand- und Arbeitsbuch zur Lösung kommunikations- und medienrechtlicher Fragen für Presse, Radio, Fernsehen und neue Medien, Bern 2007 (2., vollst. überarb. und erw. Aufl.).
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[1] Blick, NZZ und TA, 18.4.07. Vgl. SPJ 2006, S. 249.
[2] TA, 11.12.07. Vgl. SPJ 2000, S. 296 und 2006, S. 249 f.
[3] LT und NZZ, 15.2.07.
[4] Presse vom 25.5.07.
[5] AB NR, 2007, S. 563 f. Vgl SPJ 2006, S. 250.
[6] AB NR, 2007, S. 507 ff. Vgl SPJ 2006, S. 250.
[7] AB SR, 2007, S. 421 ff.
[8] AB NR, 2007, S. 850; AB SR, 2007, S. 534 f.
[9] AB NR, 2007, S. 999; AB SR, 2007, S. 588.
[10] AB NR, 2007, S. 1078 und 1166; AB SR, 2007, S. 633 und 663.
[11] NZZ, 29.5.07; BaZ, 22.6.07.
[12] NZZ, 9.3.07.
[13] NZZ, 28.6.07.
[14] TG und 24h, 26.5.07 („16:30“); BaZ und Bund, 18.6.07; NZZ, 18.6. und 30.6.07 („.ch“); TA, 5.12.07; NZZ, 11.12.07 („News“).
[15] NZZ, 7.3.07; AZ, 15.9. und 1.11.07.
[16] NZZ, SGT und TA, 9.1.07 (Zeitungsverbund Nordostschweiz); LT, 5.2.07; Lib., 6.2.07; NZZ, 7.2.07 („Le Journal du Jura“, „L’Express“ und „L’Impartial“).
[17] Presse vom 21.6.07 (Facts). BaZ, Bund und LT, 1.6.07 (Cash).
[18] NZZ, 24.5.08. Vgl. SPJ 2006, S. 251.
[19] BaZ und Bund, 24.4.07.
[20] NZZ, 6.7. und 12.10.07; 24h, 24.9.07; AB SR, 2007, S. 1013 ff.; AB NR, 2007, S. 1854.
[21] Bund, 18.4.07; NZZ, 18.4. und 22.11.07; NF, 25.6.07; AB SR, 2007, S. 939 ff.
[22] BaZ und LT, 29.6.07; Bund, 29.6. und 9.10.07.
[23] NZZ, 1.9.07.
[24] AZ, LT und NZZ, 10.3.07. Vgl. SPJ 2006, S. 251 f.
[25] AB NR, 2007, S. 573; NZZ, 10.3.07. Vgl. SPJ 2006, S. 252 f.
[26] NZZ und TA, 5.7.07.
[27] BaZ, LT, NZZ und TA, 29.11.07.
[28] LT, 28.6.07; TG, 8.9. und 5.11.07; TA, 3.11.07 (DRS 4 News und World Radio Switzerland); BZ, 12.9. und 17.10.07; AZ, 23.8.07 (DRS 1); AZ, BaZ und Bund, 4.12.07 (HDTV).
[29] Lib., NZZ und SGT, 5.7.07. Vgl. SPJ 2006, S. 253.
[30] NZZ, 31.8.07.
[31] BZ, 22.8. und 23.8.07; BaZ, 28.8. und 22.12.07; NZZ, 28.8. und 20.12. 07.
[32] BZ, 15.3.07; NZZ, 15.3. und 31.3.07. Vgl. zur Revision des Fernmeldegesetzes SPJ 2005, S. 151 f. und 2006, S. 152.
[33] AB NR, 2007, S. 1134 ff.; AB SR, 2007; S. 1060. Vgl. auch SPJ 2006, S. 253.
[34] AB NR, 2007, S. 2009.
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