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Bildung, Kultur und Medien
Medien
Eine Debatte um die Bestrafung von Journalisten wegen der Publikation von amtlich geheimen Dokumenten prägte das Berichtsjahr. – Im Juni wurde das neue Medienzentrum für die Bundeshausmedien eröffnet. – Mit „20 Minutes“, „Heute“ und „Cash-Daily“ wurden 2006 gleich drei neue Gratiszeitungen lanciert. – Das revidierte Radio- und Fernsehgesetz konnte verabschiedet werden. – Die Schweiz darf künftig die Internetdomain schweiz.ch in allen vier Landessprachen als offizielles Portal nutzen.
Medienpolitische Grundfragen
Im Jahr 2006 gab in der Schweiz jeder Haushalt im Durchschnitt 3137 Fr. für Medienprodukte aus, dass sind 2% mehr als im Vorjahr. Von den insgesamt 10.4 Mia Fr. welche pro Kopf für Medienkonsum aufgewendet wurden, entfallen 30,4% auf den Bereich IT und Telekommunikation, 24% auf das Fernsehen, 17,1% auf die Presse und 14,8% auf den Bereich Unterhaltungselektronik [1].
Das Berichtsjahr war geprägt von einer Debatte um den Strafgesetzartikel 293, der die „Veröffentlichung amtlich geheimer Verhandlungen“ mit Haft oder Busse bedroht. Die Norm wurde stark kritisiert, weil sich die Informanten in der Verwaltung so gut wie nie eruieren liessen und bloss die Journalisten, welche die Informationen verbreiteten, belangt wurden. Anlässlich der Ermittlungen gegen den Sonntagsblick, wegen der Publikation eines als geheim deklarierten Fax mit Informationen zu Verhörzentren der CIA, wurde die Schweiz vom Beauftragten für Medienarbeit der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa gerügt. Er forderte die zuständigen Bundesräte auf, Medienschaffende wegen der Publikation von Geheimdokumenten nicht mehr zu belangen und die entsprechende Lücke im Strafgesetzbuch zu schliessen. Der Bundesrat hatte dem Parlament bereits 1997 erfolglos die Streichung dieser Strafnorm beantragt und prüfte dies nun erneut. Dabei ging es namentlich darum, ob das Strafgesetz nach der Streichung von Art. 293 mit anderen Bestimmungen noch genügend Handhabe böte, um Schaden für das Land infolge von Publikationen zu verhindern. Dies bedeutete einen Etappensieg für den grünen Nationalrat Lang (ZG), der die Streichung von Art. 293 mittels einer Motion forderte [2].
Als Folge dieser Polemik passte die Bundesanwaltschaft ihre internen Richtlinien an. Journalisten die amtliche Geheimnisse publizieren, müssen seltener mit einer Strafverfolgung rechnen als bis anhin. Gerichtspolizeiliche Verfahren werden nur noch bei Verletzung von materiellen Geheimnissen eröffnet. Zusätzlich muss das Geheimhaltungsinteresse des Staates das öffentliche Interesse an der Information überwiegen [3].
Im Zusammenhang mit der Veröffentlichung geheimer Dokumente durch Medienschaffende hob der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) zwei Urteile des Bundesgerichts auf. Er warf der Schweiz vor, sie habe mit der Bestrafung der beiden Journalisten gegen die Meinungsfreiheit und damit gegen Art. 10 EMRK verstossen. Eines der Urteile, gegen einen Journalisten der Sonntags-Zeitung wegen der Publikation geheimer Diplomatenpost, wollte die Schweiz nicht hinnehmen und verlangte eine Neubeurteilung. Es war das erste Mal, dass sie eine Verurteilung durch den EGMR nicht akzeptierte. Dies überraschte namentlich darum, weil der Bundesrat gleichzeitig die Abschaffung des Strafgesetzartikels prüfte, der dem Urteil zugrunde lag (siehe oben) [4].
Im Juni wurde das neue Medienzentrum für die Bundeshausmedien eröffnet. Das Geschenk des Bundes wurde nicht von allen begrüsst. Die Vertreterinnen und Vertreter der Presse hatten sich von Anfang an gegen die Auslagerung aus dem Bundeshaus gewehrt, weil sie die räumliche Nähe zu den politischen Akteuren nicht aufgeben wollten. Anlass zu Kritik gaben auch die Kosten des Neubaus. Eine Motion Kaufmann (svp, ZH), die forderte, den Medienschaffenden für die Benutzung des Medienzentrums kostendeckende Mieten zu verrechnen, wurde aber vom Nationalrat abgelehnt [5].
In der Maisession stimmte der Nationalrat der Motion Stahl (svp, ZH) zu, die verlangt, dass die akkreditierten Bundeshausjournalisten ihre Interessenbindungen offen legen müssen. Der Ständerat änderte den Motionstext in der Wintersession dahingehend, dass der Bundesrat verpflichtet wird, im Rahmen der Revision der Akkreditierungsverordnung die Offenlegung der Interessenbindungen der Bundeshausjournalisten zu prüfen [6].
Der deutsche Medienkonzern Axel Springer wurde mit dem Kauf der Jean-Frey-Gruppe ein bedeutender Akteur im Schweizerischen Mediengeschäft. Während bisher in der Schweizer Medienlandschaft ausländische Einflüsse punktuell auf elektronische Medien beschränkt waren, geriet mit dem „Beobachter“ eine traditionsreiche Publikation der Schweiz in deutsche Hände [7].
Zu den Stellungnahmen des Bundesrats im Vorfeld von Abstimmungen, siehe oben, Teil I, 1c (Volksrechte).
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Presse
Angesichts der 2007 auslaufenden indirekten staatlichen Unterstützung der Zeitungen und Zeitschriften präsentierte der Verband Schweizer Presse an seiner Generalversammlung ein neues Tarifmodell für die indirekte Presseförderung. Es sieht vor, dass künftig drei Viertel der 80 Mio Fr. in die allgemeine Verbilligung von Transporttaxen für Zeitungen und Zeitschriften fliessen und dass das restliche Viertel besonders förderungswürdigen Titeln, beispielsweise kleinen Zeitungen in abgelegenen Gegenden zugute kommt. Dieser Vorschlag wurde von der Staatspolitischen Kommission des Nationalrats (SPK) aufgenommen. Am Ende des Berichtsjahres war die Vorlage der SPK noch in der Vernehmlassung [8].
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Die Verhandlungen zwischen Verlegern und den Mediengewerkschaften Comedia und Impressum endeten im Berichtsjahr ohne Ergebnis. In der Romandie lehnte die Gewerkschaft Impressum das Angebot der Verleger für einen neuen Kollektivvertrag ab und verlangte eine automatische Indexierung der Löhne an den Lebenshaltungskosten. In der Deutschschweiz schaltete das Volkswirtschaftsdepartement auf Ersuchen der Mediengewerkschaft Comedia die eidgenössische Schlichtungsstelle ein. Die Verleger hatten sich dagegen ausgesprochen, daher konnte die Einigungsstelle lediglich vermitteln. Als Schiedsstelle kann sie nur dann auftreten, wenn beide Seiten zustimmen [9].
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Die aus Journalisten bestehende Trägerschaft des Presserats beschloss, mit den Verlegern Beteiligungsverhandlungen aufzunehmen. Die Journalisten hatten sich bisher dagegen gewehrt, weil sie befürchteten, dass geschäftliche Interessen die Selbstkontrollfunktion des Presserats beeinträchtigen könnten. Bis zu einer Einigung müssten aber nicht zuletzt Differenzen in sozialpartnerschaftlichen Belangen ausgeräumt werden (siehe oben) [10].
Der Presserat veröffentlichte in seinem Jahresheft zum ersten Mal nicht mehr sämtliche Stellungnahmen, sondern griff die Schwerpunkte heraus und präsentierte nur noch eine Auswahl von Leitentscheiden. 2006 hiess er 8 Beschwerden ganz und 14 teilweise gut, 42 Klagen wies er ab [11].
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Im März lancierte Tamedia eine Westschweizer Ausgabe ihres Blattes „20 Minuten“ als Konkurrenz zur Gratiszeitung „Le Matin Bleu“ von Edipresse. Der wirtschaftliche Erfolg der Gratisblätter rief auch in der Deutschschweiz weitere Akteure auf den Plan. Ringier startete mit der Abendzeitung „Heute“ und der Wirtschaftszeitung „Cash Daily“ gleich zwei neue Angebote. 2006 war jede zweite konsumierte Zeitung ein Gratisblatt [12].
Angesichts der eher verhaltenen wirtschaftlichen Aussichten versuchten viele Verlage ihre Position durch neue Angebote oder durch Nutzung von Sparpotenzialen zu stärken.
Bewegung kam im Jahr 2006 insbesondere in die Zürcher Medienlandschaft. Der „Tagesanzeiger“ erweiterte seine Regionalberichterstattung, um seine Position gegenüber den Regionalzeitungen zu stärken. Die drei Zürcher Landzeitungen reagierten auf den Angriff, indem sie ihre Mantelredaktionen zusammenlegten. Das erste Opfer in diesem Verdrängungskampf war schliesslich das Tagblatt der Stadt Zürich, das seit November nur noch als Wochenmagazin erscheint [13].
Um ihrer Leserschaft ein attraktives Zusatzangebot bieten zu können, erweiterte die „Südostschweiz“ ihr Angebot um eine Sonntagsausgabe [14].
In der Westschweiz wurden im Berichtsjahr das Satiremagazin „Saturn“ und die Papierversion der linken Wochenzeitung „Domaine Public“ eingestellt. „Domaine Public“ erscheint künftig nur noch im Internet [15].
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Radio und Fernsehen
Von den drei Landesteilen wendete die Bevölkerung der italienische Schweiz 2006 im Tagesmittel mit 180 Minuten am meisten Zeit für Fernsehkonsum auf. Dies bedeutete gegenüber 2005 eine Zunahme von 5 Minuten. Rückgängig war die Sehdauer hingegen in der Romandie und der Deutschschweiz, sie sank um je eine Minute auf 170 bzw. 146 Minuten pro Tag. Das Radio musste 2006 sowohl bei der Reichweite, als auch bei der Hördauer Einbussen hinnehmen, es blieb aber das am intensivsten genutzte Medium. Insgesamt hörten 90,3% der Bevölkerung täglich Radio, 2005 waren es noch 91%. Der durchschnittliche tägliche Konsum sank um 4% auf 100 Minuten pro Person und Tag [16].
Die Swisscom lancierte 2006 ein digitales Fernsehangebot („Bluewin-TV“), das über Telefonleitungen verbreitet wird. Dieses umfasst über hundert Fernsehprogramme und 70 Radiokanäle. Dieses neue Angebot der Swisscom führte dazu, dass die Konkurrentin Cablecom die Preise für das digitale Fernsehen drastisch senkte [17].
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Nach zweijähriger Debatte im Parlament konnte in der Frühjahrssession des Berichtsjahres das totalrevidierte Radio- und Fernsehgesetz (RTVG) verabschiedet werden [18].
Bei der letzten Runde der Differenzbereinigung beschloss der Nationalrat beim Gebührensplitting an seinem Beschluss festzuhalten und den privaten Radio- und Fernsehveranstaltern einen fixen Satz von je 4% zu überlassen. Der Antrag von Stamm (svp, AG), den privaten Radiosendern einen fixen Satz von 4% und den privaten Fernsehstationen einen Gebührenanteil zwischen 3 und 5% zu überlassen, hatte trotz der Unterstützung durch die CVP-Fraktion keine Chance. Bei der Beschwerdeinstanz folgte der Rat entgegen dem Vorschlag seiner Kommission dem Konzept des Ständerats. Die Unabhängige Beschwerdeinstanz (UBI) beurteilt demnach weiterhin nur den redaktionellen Teil von Radio und Fernsehen, während die Einhaltung der Vorschriften über Werbung, Sponsoring und neu auch des Verbots politischer und religiöser Werbung durch das Bundesamt für Kommunikation beaufsichtigt wird. Ebenfalls dem Ständerat folgte der Nationalrat bei der Finanzierung des Auslandangebots der SRG, der Bund übernimmt künftig die Hälfte der Kosten [19].
Das Geschäft ging zurück an den Ständerat, dieser schloss sich bei allen verbleibenden Differenzen dem Nationalrat an. Er folgte dabei den Anträgen seiner Kommission, die die Chancen einer Einigungskonferenz als gering beurteilte, weil der Nationalrat bei allen bestehenden Differenzen mit relativ klaren Mehrheiten entschieden hatte [20].
Durch die Revision des RTVG waren die Motionen von Lombardi (cvp, TI) zur Erhaltung des Angebots von Swissinfo/SRI und von Borer (svp, SO) zur Aufhebung des Reklameverbots sowie die parlamentarische Initiative von Schmid (cvp, AI) zur Revision des RTVG bereits gesetzgeberisch erfüllt und konnten abgeschrieben werden [21].
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Im Berichtsjahr feierte die Schweizerische Radio- und Fernsehgesellschaft (SRG) ihren 75. Geburtstag. Zu ihrem Jubiläum gab sie sich eine Programmcharta mit ethischen Grundsätzen und ein Leitbild [22].
Die SRG konnte auf ein erfolgreiches Jahr zurückblicken. In der repräsentativen Imagestudie des Instituts Demoscope war das Schweizer Fernsehen in allen Sparten der Sender erster Wahl und die Qualität der Programme wurde abgesehen vom Sport besser bewertet als 2005. Die drei Sender SF1, SF2 und SFInfo konnten ihren Marktanteil gegenüber dem Vorjahr um 1,2% auf 34,5% steigern. TSR und TSI erreichten Marktanteile von 32,3% bzw. 31,3%. Die SRG-Radios konnten ihren Marktanteil um 0,8% auf 67,7% steigern [23].
Der Bundesrat hatte die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) 2005 beauftragt, im Hinblick auf die Inkraftsetzung des neuen Radio- und Fernsehgesetzes die Wirtschaftlichkeit und die Finanzlage der SRG zu überprüfen. Die EFK stellte der SRG grundsätzlich ein gutes Zeugnis aus; in ihrem Bericht hielt sie fest, dass die SRG mit ihren Geldmitteln sorgfältig und zielgerichtet umgehe. Allerdings wies sie darauf hin, dass die dezentralen Strukturen der SRG teilweise zu Synergieverlusten führten. Ferner empfahl sie dem UVEK, die Finanzaufsicht über die SRG zu intensivieren [24].
Der Bundesrat beschloss im Dezember, die Empfangsgebühren für Radio- und Fernsehen um 2,5% von 450 Fr. auf 462 Fr. pro Jahr zu erhöhen. Er anerkannte damit einen Mehrbedarf der SRG von 25 Mio Fr. Die SRG selbst hatte einen zusätzlichen Finanzbedarf von 72 Mio Fr. geltend gemacht und eine Gebührenerhöhung von 6,5% gefordert. Dieser Anspruch wurde von den bürgerlichen Parteien vehement abgelehnt. Nationalrat Hegetschweiler (fdp, ZH) reichte eine Motion ein, in der der Bundesrat aufgefordert wird, von einer Gebührenerhöhung abzusehen [25].
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Nach dem neuen Radio- und Fernsehgesetz (siehe oben) erhalten die Regionalfernsehstationen künftig knapp 30 Mio Fr. Subventionen aus dem Gebührentopf. Während im Radiobereich die bisherige Subventionspraxis weitgehend fortgesetzt werden kann, muss fürs Fernsehen ein neues Verteilungssystem geschaffen werden. Bereits kurz nach der Verabschiedung des Gesetzes veröffentlichte der Verlegerverband ein Positionspapier, in dem er forderte, dass die Schweiz in 14 Sendegebiete aufgeteilt werde. Mit der Ausnahme von Telebasel sollen dabei ausschliesslich Sender von der Subventionierung profitieren, die sich ganz oder mehrheitlich in Verlegerbesitz befinden [26].
In der Westschweiz brachte die Aussicht auf eine beschränkte Zahl von Konzessionen bereits Bewegung in die Fernsehlandschaft. „TV Région Lausannoise“, „Ici-TV“ (Vevey, VD), „Canal Nord Vaudois“ (Yverdon, VD) und „Téléreseau de la région nyonnaise“ haben sich unter der Beteiligung des grossen Verlagshauses Edipresse zum „Vaud-TV“ zusammengeschlossen, um damit voraussichtlich eine der Westschweizer Konzessionen zu ergattern [27].
Im Oktober präsentierte das UVEK seinen Entwurf. Gemäss diesen Planungsrichtlinien soll die Schweiz flächendeckend in 13 regionale TV-Versorgungsgebiete mit Gebührenanteilen aufgeteilt werden. Die Anhörungsfrist war Ende 2006 noch nicht abgelaufen [28].
Im September des Berichtsjahres startete „TV3+“ als neuer nationaler Privatsender. Mit seinem Programm setzt er vorwiegend auf Unterhaltung und Interaktion [29].
Das Bundesamt für Kommunikation bewilligte die geplante Mehrheitsbeteiligung der Stadt Genf beim Fernsehen „Léman Bleu“ nicht. Der Entscheid wurde damit begründet, dass die Garantie der Medienfreiheit durch die Mehrheitsbeteiligung der Stadt gefährdet werden könnte [30].
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Neue Kommunikationstechnologien
Der Bundesrat nahm 2006 den schnellen Internetzugang in die Grundversorgung auf. Ab 2008 müssen demnach alle Haushalte die Möglichkeit eines Breitbandanschlusses haben. Die Forderung geht auf die Motion Maissen (cvp, GR) zurück, die in der Frühjahrssession von Ständerat und in der Maisession von Nationalrat angenommen wurde. Der Bundesrat hatte die Motion ebenfalls befürwortet [31].
Im Streit um die Internetdomain schweiz.ch kam es zu einer gütlichen Einigung. Die Adresse gehörte einem Privaten, der sich 1995 rechtmässig dafür hatte registrieren lassen. Der Bund will schweiz.ch in den vier Amtssprachen als offizielles Portal nutzen und versuchte vergeblich den Besitzer dazu zu bewegen, die Adresse abzutreten. Er leitete infolgedessen bei der Weltorganisation für geistiges Eigentum ein Verfahren ein. Daraufhin erklärte sich der Besitzer bereit, die Domain für 50 000 Franken abzutreten. Somit blieben dem Bund die Kosten für ein Gerichtsverfahren erspart und er willigte ein [32].
Der Ständerat überwies in der Sommersession die Motion Schweiger (fdp, ZG), welche Massnahmen zur Bekämpfung der Cyberkriminalität und zum Schutz der Kinder auf elektronischen Netzwerken fordert. In der Wintersession wurde im Nationalrat überdies die Motion Hochreutener (cvp, BE) gutgeheissen, die den Bundesrat auffordert, die Massnahmen gegen Internetpornographie, die er aufgrund der Motion Schweiger treffen wird auch für Gewaltdarstellungen vorzusehen [33].
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Weiterführende Literatur
Blum, Roger e.a. (Hg.), Wes Land ich bin, des Lied ich sing? Medien und politische Kultur, Bern 2006.
Bonfadelli, Heinz e.a., Medienkonzentration Schweiz: Formen, Folgen, Regulierung, Bern 2006.
Büchi, Christophe e.a. (Hg.), De la Suisse dans les idées: médias et conscience nationale, Vevey 2006.
Cottier, Bertil / Capt, Nicolas, „Le placement de produit dans les programmes de radio-télévision : libéralisation en vue?“, in Medialex, 2006, S. 138-146.
Mäusli, Theo / Steigmeister, Andreas (Hg.), Radio und Fernsehen in der Schweiz. Geschichte der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft SRG 1958 bis 1983, Bern 2006.
Schwaibold, Matthias, „Der Presserat 2001 bis 2005. Eine Analyse seiner persönlichkeitsrechtlichen Stellungnahmen“, in Medialex, 2006, S. 178-190.
Schwarzenbach, Andreas, Das duale Fernsehsystem in der Schweiz: eine Medienökonomische Analyse, Zürich 2006.
Sidler, Oliver, „RTVG/FMG: Veränderte Rahmenbedingungen für die Zukunft“, in Medialex, 2006, S. 65-66.
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[1] AZ und NZZ, 5.7.07.
[2] NZZ, 20.1. und 4.2.06; BaZ, 10.6.06; Motion: Mo. 06.3038. Vgl. SPJ 1997, S. 333 f.
[3] LT und NZZ, 16.10.06.
[4] NZZ, 26.4.06; TA, 26.4. und 16.8.06; TG, 22.9.06. Für das Bundesgerichtsurteil gegen den Journalisten der Sonntags-Zeitung vgl. SPJ 2000, S. 296.
[5] Presse vom 24.6.06; AB NR, 2006, S. 580 f.
[6] AB NR, 2006, S. 588 f.; AB SR, 2006, S. 1159.
[7] AZ, LT und TA, 20.12.06.
[8] AZ, 15.9.06; NZZ, 15.9. und 21.10.06; LT, 21.10.06. Vgl. SPJ 2004, S. 242 und 2005, S. 242.
[9] Westschweiz: Lib. und NF, 27.9.06; Deutschschweiz: NZZ, 29.6.06.
[10] NZZ, 31.10.06. Vgl. SPJ 2004, S. 242.
[11] NZZ, 13.10.06; www.presserat.ch, Jahresbericht 2006.
[12] Presse vom 8.3.06 (20 Minuten); AZ, 29.3.06; BZ, 15.5.06 (Heute); NZZ, 8.3.06; 24h, 8.9.06 (Cash-Daily); LT, 9.9.06.
[13] TA, 21.3. und 4.11.06; NZZ, 2.11., 7.11. und 15.12.06.
[14] BüZ und SGT, 28.4.06.
[15] LT und 24h, 23.6.06 (Saturn); Lib., 19.12.06; LT, 20.12.06 (Domaine Public).
[16] Bund, 18.4.07.
[17] BZ, LT und TG, 1.11.06.
[18] AB NR, 2006, S. 511; AB SR, 2006, S. 299; BBl, 2006, S. 3587 ff. Vgl. SPJ 2005, S. 244 f.
[19] AB NR, 2006, S. 2 ff.
[20] AB SR, 2006, S. 91 ff.
[21] AB NR, 2006, S. 11 (Lombardi); AB NR, 2006, S. 1131 (Borer); AB NR, 2006 S. 1107 (Schmid).
[22] Presse vom 25.2.06; AZ und TA, 1.11.06.
[23] AZ und TA, 1.11.06; Marktanteile der SRG: Bund, 18.4.07.
[24] AZ und TA, 5.5.06; NZZ, 6.5.06. Vgl. SPJ 2005, S. 244.
[25] Blick, 8.11.06; LT, 16.10. und 8.12.06; NLZ, 9.12.06; Motion: Mo. 06.3664.
[26] BaZ, 27.3.06; NZZ, 28.3.06.
[27] BaZ, 17.3.06.
[28] NZZ, TA und 24h, 24.10.06.
[29] Presse vom 31.8.06.
[30] TG, 29.4., 2.5. und 11.5.06; LT, 11.5.06. Vgl. SPJ 2005, S. 245.
[31] AB NR, 2006, S. 652 f.; AB SR, 2006, S. 91; TA, 23.2.06; LT und QJ, 14.9.06.
[32] NF und TA, 24.2.06; LT, 30.5. und 7.9.06. Siehe dazu auch oben, Teil I, 1c (Verwaltung).
[33] AB SR, 2006, S. 397 (Schweiger); AB NR, 2006, S. 2027 (Hochreutener).
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