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Sozialpolitik
Gesundheit, Sozialhilfe, Sport
Der Nationalrat verabschiedete Massnahmen zur Integration von komplementärmedizinischen Kenntnissen in die Ausbildung von Medizinalpersonen. – Die grosse Kammer nahm verschiedene Vorstösse an, welche im Bereich der Pflege eine Weiterbildungs- und Ausbildungsoffensive starten wollen. –Der Bundesrat schickte ein neues Alkoholgesetz in die Vernehmlassung. –Bund, Kantone, Gemeinden und Städte trafen sich im November anlässlich einer ersten nationalen Armutskonferenz. – National- und Ständerat berieten die Botschaft zum Sportförderungsgesetz.
Gesundheitspolitik
Eine Studie der Crédit Suisse über die Versorgung der Schweizer Bevölkerung mit Gesundheitsdienstleistungen wies einerseits darauf hin, dass das Netz an Gesundheitsdienstleitungen dichter und regelmässiger geworden war als noch vor zehn Jahren. Andererseits warnte sie insbesondere in Randgebieten mit überdurchschnittlich vielen älteren Menschen vor einem Engpass in der Pflegeversorgung. Zu den unterversorgten Regionen würden die Berggebiete in Graubünden, im Wallis, Tessin sowie in Glarus und in der Zentralschweiz gehören. Insgesamt deutete die Studie jedoch darauf hin, dass die Versorgung der Schweiz ohne grosse Lücken sei und die regionalen Ungleichheiten in Versorgung und Erreichbarkeit von Spitälern gar abgenommen haben [1].
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Der Ständerat lehnte eine im Vorjahr durch den Nationalrat abgelehnte Motion Müller (gp, AG) gegen den Willen eines Minderheitsantrages Hêche (sp, JU) ebenfalls ab. Die Motion hatte den Bundesrat aufgefordert, ein gesamtschweizerisches Krebsregister zu erstellen [2].
Hingegen nahm die kleine Kammer eine Motion Graf (gp, BL) an, welche forderte, dass die Erkenntnisse aus dem Nationalen Forschungsprojekt „Hormonaktive Stoffe: Bedeutung für Menschen, Tiere und Ökosysteme“ umgesetzt werden, indem die empfohlenen Massnahmen geprüft und die notwendigen Anpassungen in Gesetzen und Verordnungen übernommen werden. Ziel der Motion war es, Menschen, Tiere und Ökosysteme gemäss dem Vorsorgeprinzip vor Gefahren von hormonaktiven Stoffen zu schützen. Sowohl die Kommission des Ständerates als auch der Bundesrat hatten die Motion zur Annahme empfohlen [3].
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Der Nationalrat nahm ein Postulat Humbel (cvp, AG) an, welches vom Bundesrat einen Bericht über die Umsetzung der E-Health-Strategien fordert. Dabei sollen die Handlungsfelder, Verantwortlichkeiten, Zuständigkeiten und Aufgaben der einzelnen Akteure sowie ein verbindlicher Zeitplan für die Implementierung der einzelnen Teilprojekte aufgezeigt werden. Der Bundesrat teilte die Auffassungen der Postulantin, dass mit dem Einsatz des elektronischen Patientendossiers eine Qualitätsverbesserung in der medizinischen Versorgung erreicht werden könne und empfahl daher die Annahme des Postulates [4].
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In Zusammenhang mit den Schwierigkeiten bei der organisatorischen Vorbereitung der Schweinegrippepandemie forderte ein Postulat Heim (sp, SO) den Bundesrat auf, einen Bericht über das Verbesserungspotential für zukünftige Pandemien zu verfassen. Der Bericht soll aufzeigen, warum es zu einer zeitlich verzögerten Zulassung von Impfstoffen im Vergleich zum Ausland gekommen war, welche Lehren Bund und Kantone aus dem Chaos der Impfstoffverteilung ziehen, wie die Schwierigkeiten beim Informationsaustausch vermieden und die Führung und Koordination für zukünftige Pandemien gestärkt werden können. Der Nationalrat folgte der Empfehlung des Bundesrates und nahm das Postulat an [5].
Die grosse Kammer nahm auch ein Postulat der grünen Fraktion an, welches vom Bundesrat einen Bericht über zukünftige Massnahmen zur Vorbeugung und Bekämpfung von Pandemien in der Schweiz fordert. Als Grundlage sollen dabei die Erfahrungen mit der Schweinegrippe dienen. Der Bericht soll insbesondere die Akzeptanz, Wirksamkeit, Effizienz, Kosten und Verhältnismässigkeit der getroffenen Massnahmen überprüfen [6].
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2009 hatte der Bundesrat ein Papier zur Sterbehilfe vorgelegt, das in der Vernehmlassung für einige Kritik sorgte. Da die Vorschläge einer strengen Regulierung oder eines Verbotes von Sterbehilfeorganisationen auf breite Ablehnung gestossen waren, schwenkte die Justizministerin Eveline Widmer-Schlumpf um. Sie kündigte an, dass sie dem Wunsch einer Mehrheit in der Vernehmlassung Rechnung tragen wolle und die Suizidhilfe nicht nur für unmittelbar vom Tod bedrohte oder schwerkranke Personen zulassen wolle. Damit würde sich ein liberaleres Gesetz zur Sterbehilfe ergeben als die in der Vernehmlassung formulierten Vorschläge. Während die beiden Vorschläge des Bundesrates bei den verschiedenen Vertretern der Verwaltung und Verbände für Uneinigkeit sorgten, gewann die Sterbehilfeorganisation Exit innerhalb eines Jahres 2000 neue Mitglieder [7].
Die Suizidhilfe-Vereinbarung, welche die Zürcher Oberstaatsanwaltschaft und die Sterbehilfeorganisation Exit im Vorjahr zusammen abgeschlossen hatten, war vom Bundesgericht für nichtig erklärt worden. Gegen die beschlossenen Standesregeln hatten konservativ-religiöse Kreise eine Beschwerde an das Bundesgericht gerichtet. Dieses trat zwar auf die Beschwerde nicht ein, hielt aber fest, dass das geltende Recht eine Vereinbarung zwischen Privaten und Strafverfolgungsbehörden ausschliesse [8].
Der Nationalrat lehnte eine Motion Flückiger-Bäni (svp, AG) mit 119 zu 45 Stimmen ab, welche den Bundesrat beauftragen wollte, sämtliche Dienstleistungen und Tätigkeiten von Sterbehilfeorganisationen zu verbieten solange noch keine Sterbehilfetätigkeiten regelnde Gesetzgebung in Kraft ist. Der Bundesrat hatte die Ablehnung der Motion gefordert und Bundesrätin Widmer-Schlumpf wies während der Debatte auf die laufende Ausarbeitung eines Bundesgesetzes hin [9].
Das kriminologische Institut der Universität Zürich veröffentlichte im Herbst eine nationale Befragung zur Sterbehilfe, in welcher sich eine Mehrheit dafür aussprach, dass die direkte aktive Sterbehilfe gesetzlich erlaubt sein sollte. Auch wünschten sich die meisten Befragten, dass Ärzte bei der Suizidbeihilfe stärker miteinbezogen werden. Die Praxis des Sterbetourismus hingegen lehnten zwei Drittel ab. Skeptisch äusserten sich die Befragten auch zur Suizidbegleitung von psychisch Kranken [10].
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Zu den Massnahmen über die Eindämmung der steigenden Krankenkassenprämien siehe auch unten, Teil I, 7c (Krankenversicherung).
Die Gesundheitskosten stiegen auch im Jahr 2008 weiter an. In fast allen Leistungskategorien wurde mehr Geld ausgegeben. Die Ausgaben im Gesundheitswesen stiegen im Vergleich zum Vorjahr um 5,9%. Die Kosten für das Gesundheitswesen bezifferten sich auf 58,5 Mia Fr. Der Hauptteil dieser Kosten wurde durch die obligatorische Krankenpflegeversicherung und die privaten Haushalte getragen. Die jährliche Wachstumsrate der letzten fünf Jahre hatte jeweils 3,5% ausgemacht. Ein Faktor für den Wachstumsschub der Gesundheitskosten lag im Bevölkerungswachstum und der Zuwanderung. Doch auch pro Einwohner belief sich das Wachstum 2008 auf 4,7% [11].
Der Anstieg der Prämien für das Jahr 2011 wird etwas weniger hoch ausfallen als ein Jahr zuvor, durchschnittlich werden die Krankenkassenprämien 2011 schweizweit um 6,5% steigen. Wie bereits 2010 werden junge Menschen die Prämienrunde am stärksten zu spüren bekommen. Für die 19- bis 25-Jährigen steigen die Prämien der Grundversicherung durchschnittlich um 11,8%. Kinder bezahlen 2011 6,3% mehr Prämien. Der Anstieg der durchschnittlichen Erwachsenenprämien ist je nach Kanton sehr unterschiedlich. Besonders hoch ist er in denjenigen Kantonen mit tiefen kalkulatorischen Reserven wie in der Zentral- und Ostschweiz. In den Westschweizer Kantonen wird der Anstieg klar unterdurchschnittlich ausfallen [12].
Der Nationalrat nahm ein Postulat Humbel (cvp, AG) an, welches die Einführung einer gesamtschweizerischen Kosten-Nutzen Bewertung von medizinischen Leistungen fordert und den Bundesrat auffordert, über die Health Technology Assessment Strategie des Bundes Bericht zu erstatten. Der Bundesrat hatte das Postulat zur Annahme empfohlen, da im Rahmen der bereits vorgesehenen Arbeiten auch die Anliegen des Postulates aufgenommen werden könnten [13].
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Eine Motion der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Ständerates wollte den Bundesrat beauftragen, Massnahmen zur Integration angemessener Kenntnisse über komplementärmedizinische Verfahren in die Ausbildung von Ärzten, Chiropraktikern, Zahnärzten und Apothekern zu unterbreiten. Die Kommission des Ständerates hatte die Motion mit 13 zu 7 Stimmen zur Annahme empfohlen. Dies vor allem aufgrund des klaren Volks-Ja in der Abstimmung zur Komplementärmedizin im Vorjahr. Der Ständerat wie auch der Nationalrat folgten ihren jeweiligen befürwortenden Kommissionen und der Empfehlung des Bundesrates und nahmen die Motion an [14].
Über das Anliegen der Motion der Kommission des Ständerates hinaus ging eine parlamentarische Initiative Graf-Litscher (sp, TG), welche eine Änderung des Medizinalberufegesetzes anstrebte und verlangte, dass jeder Schulmediziner über Basiswissen der ärztlichen Methoden der Komplementärmedizin verfügen müsse. Die Kommission des Nationalrates beantragte mit 10 zu 0 Stimmen bei 13 Enthaltungen, der Initiative keine Folge zu geben, hingegen die oben erwähnte Motion der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Ständerates anzunehmen. Der Nationalrat folgte diesem Vorschlag mit 155 zu 6 Stimmen [15].
Die grosse Kammer nahm eine Motion Forster-Vannini (fdp, SG) mit 91 zu 74 Stimmen an. Die Motion fordert, zu prüfen, ob die anthroposophische Medizin im Rahmen des „Programms Evaluation Komplementärmedizin“ mit adäquaten wissenschaftlichen Methoden den Nachweis der Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit erbracht habe. Diejenigen Methoden, welche den gesetzlich erforderlichen Nachweis erbracht haben, sollen in die Grundversicherung aufgenommen werden. Der Bundesrat hatte die Motion, aus Gründen der Rechtsgleichheit zwischen den einzelnen medizinischen Methoden und Verfahren, zur Ablehnung empfohlen. Dasselbe Argument wurde in einem Antrag Wasserfallen (fdp, BE) vorgebracht, der vom Nationalrat allerdings abgelehnt wurde. Die Kommission des Nationalrates hingegen hatte ohne Gegenstimme die Annahme der Motion beantragt [16].
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Zur Finanzierung von Spitälern und Pflegeheimen siehe auch unten, Teil I, 7c (Krankenversicherung).
Ein vom Nationalrat angenommenes Postulat Stahl (svp, ZH) fordert vom Bundesrat einen Bericht über eine mögliche Reduktion der Anzahl Spitäler in der Schweiz, insbesondere in Bezug auf die Akutversorgung. Zu prüfen gelte es den tatsächlichen Bedarf an Akutversorgungen und das realisierbare Einsparungspotential. Der Bundesrat hatte sich bereit gezeigt, den angeforderten Bericht im Sinne einer Optimierung der Gesundheitsleistungen zu erstellen und das Postulat zur Annahme empfohlen [17].
Der Nationalrat nahm auch ein Postulat Grin (svp, VD) an, welches eine Prüfung der Aufteilung der Kosten für die ambulante Chirurgie, wie dies bereits bei den stationären Behandlungen der Fall ist, forderte. Die Finanzierung der stationären wie auch der ambulanten Leistungen sollte damit dual durch die obligatorische Krankenpflegeversicherung und die Kantone erfolgen [18].
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Eine Motion der FDP-Liberalen Fraktion nahm der Nationalrat mit 99 zu 77 Stimmen an. Die Motion fordert den Bundesrat auf, im Bereich der Pflege eine Weiter- und Ausbildungsoffensive zu starten. Dazu solle einerseits ein zertifiziertes Weiterbildungsangebot gewährleistet werden. Andererseits fordert die Motion eine zweijährige zertifizierte Attestausbildung für Praktiker im Bereich der Gesundheit und Betreuung sowie deren Eingliederung in die „Arbeitsmarktlichen Massnahmen“. Begründet wurden die Forderungen der Motion mit dem Mangel an qualifizierten Mitarbeitern in Spitälern, Alters- und Pflegeheimen. Der Bundesrat sah die ersten beiden Forderungen bereits als erfüllt an und beantragte daher nur die Annahme des dritten Punktes (Eingliederung in die „Arbeitsmarktlichen Massnahmen“). Der Nationalrat hingegen nahm die Motion als Ganzes an [19].
Die grosse Kammer nahm im Berichtsjahr zwei Postulate Heim (sp, SO) an. Erstens wurde der Bundesrat beauftragt, zu prüfen, wie eine bedarfsgerechte Zahl an Ausbildungs- und Praktikumsplätzen im Pflege- und Betreuungsbereich bereitgestellt werden kann. Die Regierung zeigte sich der Herausforderung in der Nachwuchssicherung der Pflegefachkräfte bewusst und hatte das Postulat zur Annahme empfohlen. Zweitens verlangte Heim, dass die Attraktivität der Ausbildungen im Pflege- und Betreuungsbereich und die Anzahl der Abschlüsse in der beruflichen Grundbildung und auf Tertiärstufe erhöht sowie die Abhängigkeit von im Ausland ausgebildeten Fachkräften reduziert werden soll [20].
Die Schweizerische Arbeitsgemeinschaft für die Berggebiete sorgte sich um die medizinische Versorgung der Bergbevölkerung. Sie forderte in einem Positionspapier, den regional differenzierten Arzttarif zu vereinheitlichen und den Numerus Clausus für die Zulassung zum Medizinstudium aufzuheben. Weiter sollten die Kantone für ihre jeweiligen Gebiete Konzepte zur medizinischen Grundversorgung erstellen. Die Situation der medizinischen Grundversorgung in den Berggebieten habe sich bei einer stetigen Kostensteigerung verschlechtert. Besonders betroffen seien Gebiete im Wallis, Uri, Graubünden und Jura. In gewissen Regionen gebe es bereits einen Mangel an Hausärzten [21].
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Der Nationalrat nahm ein Postulat Humbel (cvp, AG) an, das vom Bundesrat einen Bericht über die Optimierung der Medikamentenversorgung fordert. Der Bericht solle aufzeigen, wie der Anteil an Generika erhöht werden könne, wie sich ein Billigstpreissystem im Medikamentenbereich auswirken würde, inwieweit Medikamente bei Bagatellerkrankungen aus den Pflichtleistungen gestrichen werden können und welche Massnahmen gegen die Entsorgung von bezogenen, aber ungebrauchten Medikamenten ergriffen werden können [22].
Ein Postulat Heim (sp, SO) forderte den Bundesrat auf, eine engere Zusammenarbeit mit der EU im Arzneimittelbereich anzustreben und dazu einen Bericht auszuarbeiten, der die Erarbeitung eines automatischen Informationsaustausches im Heilmittelbereich, einer verstärkten und vereinfachten Zusammenarbeit im Heilmittelbereich sowie die Prüfung von weiteren Möglichkeiten zur Zusammenarbeit bei der Zulassung von Arzneimitteln und die Vor- und Nachteile bei einer Acquisübernahme enthalte. In die gleiche Richtung zielte eine Motion der SVP, welche die Zusammenarbeit zwischen den Heilmittelbehörden der EU und der Schweiz verbessern wollte und dazu den Abschluss eines Memorandum of Understanding/Confidentiality Agreement zum Informationsaustausch forderte. Der Nationalrat überwies sowohl das Postulat als auch die Motion [23].
Eine Motion Sommaruga (sp, BE) zielte auf die Förderung von verschiedenen Massnahmen zur eindeutigen Identifizierung von Arzneimitteln nach Wirkstoff und Dosierung ab, um damit der akuten Verwechslungsgefahr in Spitälern entgegenzuwirken. Der Bundesrat empfahl diejenigen Ziffern der Motion zur Annahme, welche verlangten, dass bei Originalpräparaten die Wirkstoffe direkt unter dem Markennamen aufgeführt werden und dass Generikahersteller den Wirkstoffnamen an erster Stelle aufführen. Die zwei weiteren Massnahmen, welche forderten, dass Swissmedic nicht nur die Produktequalität, sondern auch die Sicherheit der Anwendung dieser Produkte beurteilt, und dass die Spitäler darauf verzichten beim Austritt der Patienten Marken zu verordnen, empfahl der Bundesrat abzulehnen. Die kleine Kammer folgte den Empfehlungen des Bundesrates allerdings nicht und nahm auch Ziffer 3 und 4 der Motion mit 27 zu 10 Stimmen bzw. 25 zu 11 Stimmen an. Die Kommission des Nationalrates hatte mit 15 zu 9 Stimmen bei 2 Enthaltungen ebenso wie der Bundesrat empfohlen, nur die ersten beiden Ziffern der Motion anzunehmen. Im Gegensatz zum Ständerat folgte der Nationalrat gegen den Willen einer links-grünen Minderheit den Empfehlungen von Kommission und Bundesrat mit 110 zu 60 Stimmen und nahm lediglich die ersten beiden Ziffern der Motion an [24].
Die grosse Kammer nahm eine Motion Parmelin (svp, VD) an, die vom Bundesrat Gesetzesänderungen forderte, welche notwendig sind, um den Kampf gegen den Schmuggel und die Fälschung von Arzneimitteln und anderen Heilmitteln auf allen Ebenen zu verstärken. Als Vorbild sollte dabei die Bekämpfung des illegalen Betäubungsmittelhandels dienen [25].
Eine 2008 vom Nationalrat angenommene Motion Heim (sp, SO) wurde im Berichtsjahr auch im Ständerat behandelt und auf Empfehlung von Bundesrat und Kommission ebenfalls überwiesen. Die Motion verlangte von der Regierung, konkrete Massnahmen auszuarbeiten, um die Erkenntnislücke bei der medikamentösen Behandlung von Kindern zu schliessen [26].
Bezüglich der Kosten von Medikamenten passte sich das Schweizer Preisniveau für Originalmedikamente immer mehr dem Durchschnitt anderer Länder an. Demnach lagen die Schweizer Fabrikationspreise zuletzt noch 6% über dem Schnitt der sechs Vergleichsländer (Deutschland, Frankreich, Österreich, Niederlande, Dänemark und England). Bei den Generika hingegen lagen die Schweizer Preise nach wie vor 46% höher als im Ausland [27].
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Ein vom Nationalrat angenommenes Postulat Amherd (cvp, VS) beauftragte den Bundesrat, einen Bericht über die gesetzlichen Modelle zur Organspende in verschiedenen europäischen Ländern zu verfassen. Untersucht werden solle auch, wie sich die Lage in der Schweiz in den letzten Jahren entwickelt hat und ob Änderungen der gesetzlichen Regelung notwendig oder prüfenswert sind [28]. In eine ähnliche Richtung zielte ein Postulat Favre (fdp, NE), welches zusätzlich im Bereich der Organspende eine Evaluation über eine Revision des Transplantationsgesetzes vom aktuellen System hin zu einer Widerspruchsregelung fordert. Diese Widerspruchsregelung wurde bereits in Ländern wie Norwegen, Österreich, Italien und Finnland eingeführt und bedingt, dass sich Personen, die keine Organe spenden wollen, in einem zentralen Register erfassen lassen müssen. Der Nationalrat nahm auch dieses Postulat auf Empfehlung des Bundesrates an [29]. Diese Widerspruchsregelung wurde ebenfalls in einem Postulat Gutzwiller (fdp, ZH) aufgenommen, welches neben dieser Massnahme weitere Möglichkeiten zur Erhöhung von Organspendern prüfen lassen wollte. Darunter fällt die Klärung des Organspenderstatus auf der Versichertenkarte, die Schaffung eines nationalen Organspenderegisters und die Verbesserung und Finanzierung der Information bzw. der Ausbildung des Medizinalpersonals. Der Bundesrat hatte das Postulat zur Annahme empfohlen und der Ständerat folgte dieser Empfehlung [30].
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Zum Bundesgesetz über die Forschung am Menschen siehe unten, Teil I, 8a (Forschung).
Der Bundesrat beschloss, den Entwurf zur Änderung des Fortpflanzungsgesetzes zu überarbeiten. Mit den vorgesehenen Anpassungen soll die Chance auf einen gesunden Embryo erhöht und der Gesundheitsschutz der Frau verbessert werden. Damit trug der Bundesrat einer ersten Vernehmlassung Rechnung, bei welcher die Zulassung der Präimplatationsdiagnostik zwar befürwortet, deren Rahmenbedingungen jedoch als zu restriktiv abgelehnt wurden. Auch der neue Vorschlag will eine Präimplatationsdiagnostik nur für Paare mit schwerer erblicher Vorbelastung zulassen [31].
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Mit 591 Fällen lag die Zahl der gemeldeten HIV-Diagnosen im Jahr 2009 über einen Fünftel unter derjenigen des Vorjahres. Dies war der tiefste Wert seit fast 10 Jahren. Bei homosexuellen Männern war der Rückgang laut dem Bundesamt für Gesundheit am stärksten. Den Höchststand an Ansteckungen hatte das BAG 2002 mit 794 Diagnosen vermeldet. Für den Rückgang konnte das BAG keine schlüssige Erklärung abgeben. In Bezug auf das Risiko- oder Schutzverhalten seien in der Bevölkerung keine grösseren Änderungen festgestellt worden [32].
Im Winter stellte das BAG ein neues Programm zu „HIV und anderen sexuell übertragbaren Infektionen“ vor. Die Massnahmen des Bundes im Bereich Aids sollen neu mit den Bemühungen gegen ähnlich übertragbare Krankheiten koordiniert werden. Mit dem revidierten Präventionsprogramm soll ein Fokus auf Massnahmen gerichtet werden, die sich an Risikogruppen wenden. Damit reagierte der Bund auf einen kritischen Bericht ausländischer Experten aus dem Vorjahr. Die Schweiz nimmt nicht nur bei den HIV-Infektionen in Europa einen Spitzenplatz ein, sondern auch bei anderen sexuell übertragbaren Krankheiten [33].
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Suchtmittel
Der Bundesrat schickte ein neues Alkoholgesetz in die Vernehmlassung. Die Totalrevision des Alkoholgesetzes sah eine Aufteilung vor. Die stark vereinfachten Aspekte der Besteuerung hochprozentiger Alkoholprodukte sind im neuen Spirituosensteuergesetz geregelt. Ein neues Alkoholgesetz fasst hingegen Handels- und Wertbestimmungen zusammen, bei denen der Präventionsgedanke im Vordergrund steht. Durch ein „Lockvogelverbot“ sollen Anlässe wie „Freibier-Partys“ oder „Ladies Nights“ an den Wochenenden untersagt werden. Ausserdem verbietet das neue Alkoholgesetz, dass einzelne Getränke zu Preisen unter dem Marktwert angeboten werden. Künftig sollen Personen eine Strafe erhalten, wenn sie Jugendlichen unter 16 bzw. 18 Jahren den Zugang zu Alkohol ermöglichen. Ausserdem plante der Bund, gesetzliche Grundlagen für Testkäufe festzulegen. Insbesondere der Gewerbeverband stellte sich gegen das neue Gesetz und hielt dieses für unnötig [34].
Laut Statistik ging der Alkoholkonsum in den letzten 40 Jahren um 20% zurück. Das Bundesamt für Landwirtschaft publizierte im Frühjahr Zahlen, die belegen, dass in der Schweiz 2009 fast 1% weniger Wein als im Vorjahr getrunken worden war. Beim Bier betraf der Rückgang 1,3%. Der Abwärtstrend galt, wenn auch in unterschiedlichem Ausmass, für alle Alkoholika. Obwohl der Alkoholkonsum insgesamt abnahm, zeigten sich Präventionsfachleute nach wie vor besorgt über massive Alkoholprobleme bei Jugendlichen [35].
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Am 1. Mai trat das Bundesgesetz über den Schutz vor dem Passivrauchen, welches 2008 vom Parlament gutgeheissen worden war, in Kraft. Die Kantone durften strengere Gesetze erlassen und hatten davon häufig Gebrauch gemacht. Bei der Ausgestaltung und der Durchsetzung dieser Rauchverbote zeigten sich daher grosse regionale Unterschiede. Die Romandie handhabte den Nichtraucherschutz generell am restriktivsten. Durch das neue Gesetz kam es in der Hälfte aller Kantone zu Umstellungen, wobei 10 Kantone die Minimalvariante des Bundes übernahmen [36].
Die Lungenliga wollte möglichen Auflockerungstendenzen beim Rauchverbot Gegensteuer geben und reichte eine Volksinitiative für einen verschärften Schutz vor Passivrauchen ein. Die Initiative wollte auch mit dem oben erwähnten föderalistischen „Flickenteppich“ in Sachen Nichtraucherschutz aufräumen und schweizweit eine einheitliche und strenge Regelung festschreiben. Zum Zeitpunkt der Einreichung der Initiative waren mehrere Bestrebungen im Gang, härtere kantonale Gesetze wieder rückgängig zu machen. So beschloss beispielsweise der Basler Wirteverband die Lancierung einer kantonalen Volksinitiative, mit welcher er die Einführung der milderen Bundeslösung verlangte. Das gleiche Vorgehen wählte auch der Wirteverband des Kantons Appenzell-Ausserrhoden [37].
Die Zahl der Raucherinnen und Raucher sank im Jahr 2009 nicht weiter. Der Anteil der rauchenden Bevölkerung stagnierte bei 27%. Nach wie vor rauchten Frauen deutlich weniger als Männer. Am häufigsten griffen die 20- bis 25-Jährigen zu einer Zigarette. Die Umfrage des BAG zeigte, dass 19% der Wohnbevölkerung täglich rauchten, und zwar im Schnitt 15 Zigaretten pro Tag [38].
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Der Nationalrat nahm ein Postulat seiner Kommission an, welches unter Verwendung eines Teils von Vermögenswerten, die im Rahmen von Verstössen gegen das Betäubungsmittelgesetz beschlagnahmt wurden, die Versorgungssicherheit der stationären Einrichtungen der Suchtrehabilitation sicherstellen wollte [39].
Ein im Auftrag des Bundesamtes für Gesundheit erarbeiteter Bericht, der die Straffreiheit für jeglichen Drogenkonsum vorschlug, sorgte für einigen Wirbel. Der Bericht hatte darauf hingewiesen, dass Verbote im Sinne des Strafrechtes nichts bringen würden und es die Illegalität vielmehr erschwere, die Qualität der Substanzen zu kontrollieren. Bürgerliche Parlamentarier verwiesen insbesondere auf das vom Volk 2008 angenommene Betäubungsmittelgesetz, mit welchem sich die Schweizer und Schweizerinnen für eine Repression mit abschreckenden Massnahmen ausgesprochen hatten [40].
Der oben genannte Bericht hatte auch politische Folgen. Eine Motion Geissbühler (svp, BE) nahm der Nationalrat nur teilweise an. Die erste Forderung, welche die umgehende Absetzung derjenigen Drogenexpertengruppe forderte, welche den oben erwähnten Bericht verfasst hatte, wurde abgelehnt. Die drei weiteren Punkte, nämlich die Umsetzung des Betäubungsmittelgesetzes, die Zielsetzung der Abstinenz sowie die Erarbeitung der Verordnungen innerhalb des Bundesamtes für Gesundheit und nicht durch externe Gruppen, wurden angenommen. Der Bundesrat hatte ebenfalls die Annahme der letzten drei Punkte und die Ablehnung des ersten Punktes gefordert. Dies deshalb, weil die von der Motionärin als einseitig zusammengesetzte Drogenexpertengruppe mit der Abgabe des Berichtes ihre Aufgabe bereits erfüllt hatte und aufgelöst worden war [41].
In einem Pilotprojekt wurde von der Universität Bern im Rahmen einer Studie systematisch der Kokaingehalt der Abwasser von fünf grossen Schweizer Städten untersucht. Die Analyse lieferte erstmals genaue Daten über den Konsum von Kokain. Diese bestätigten, dass am Wochenende, insbesondere am Samstag am meisten gekokst wird. Zürich erwies sich vor den Städten Genf, Basel, Bern und Luzern als Kokainhauptstadt der Schweiz. Die höchsten Werte lieferte das Street-Parade-Wochenende [42].
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Sozialhilfe
Im Dezember veröffentlichte das BfS die Sozialhilfestatistik 2009. Trotz wirtschaftlich schwieriger Zeiten war die Sozialhilfequote innert Jahresfrist marginal von 2,9 auf 3% angestiegen. 2009 waren in der Schweiz 230 019 Personen auf Sozialhilfe angewiesen. Die Sozialhilfequote war bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen bis 25 Jahre am höchsten. Sorgen bereitete auch die Gruppe der 56- bis 64-Jährigen, in dieser Gruppe hatte die Quote in den letzten fünf Jahren stetig zugenommen. Während die Sozialhilfequote bei den Schweizern unverändert 2% betrug, stieg sie bei der ausländischen Bevölkerung um 0,1 Prozentpunkte auf 6,1% an. Nach wie vor wiesen Alleinerziehende das grösste Sozialhilferisiko auf. Die Sozialhilfe wurde in Städten und städtisch geprägten Kantonen sowie in der Westschweiz stärker beansprucht als in der übrigen Schweiz [43].
Zu Beginn des Jahres präsentierte die Schweizerische Konferenz für Sozialhilfe (Skos) 31 Massnahmen, um die Armut in der Schweiz einzudämmen. Finanziert werden sollten diese durch eine Umschichtung der Sozialhilfeausgaben. Im Fokus dieser Vorschläge standen Lebensphasen und Lebensbereiche, in denen die Armut besonders oft entsteht, wie beispielsweise Kindheit, Familie, Bildung, Arbeitslosigkeit etc. Thematisiert wurden Mindestlöhne, Lehrwerkstätten, die Steuerbefreiung des Existenzminimums oder die Finanzierung eines „zweiten“ Arbeitsmarktes für Langzeitarbeitslose. Mit den vorgeschlagenen Massnahmen wollte die Skos die Armut in der Schweiz in den nächsten 10 Jahren halbieren, wobei sie ein besonderes Gewicht auf die Langzeitarbeitslosen legte [44].
Der Bundesrat legte im Frühjahr einen Bericht über die „gesamtschweizerische Strategie zur Armutsbekämpfung“ vor. Er beschränkte sich darauf, die Armutsrisiken in den verschiedenen Lebenslagen aufzuzeigen und mögliche Massnahmen zu formulieren. In erster Linie seien aber die Kantone und Gemeinden gefordert, diese Problematik anzugehen. Der Bundesrat selbst sah drei Schwerpunkte der Armutsbekämpfung: mehr Chancengleichheit im Bildungsbereich, eine verstärkte Wiedereingliederung im Arbeitsmarkt durch eine bessere Zusammenarbeit von IV, Arbeitslosenversicherung und Sozialhilfe sowie die Bekämpfung der Familienarmut [45].
Anlässlich einer ersten nationalen Armutskonferenz trafen sich im November Bund, Kantone, Gemeinden und Städte, um über Armut zu debattieren. Basierend auf der oben beschriebenen gesamtschweizerischen Strategie zur Armutsbekämpfung standen zwei konkrete Anliegen auf der Traktandenliste: die verbesserte Eingliederung von armutsbetroffenen oder –gefährdeten Menschen in den Arbeitsmarkt und die Ergänzungsleistungen für Familien. Die staatlichen Akteure unterzeichneten eine Erklärung, welche eine Institutionalisierung der Zusammenarbeit zwischen der Arbeitslosenversicherung, der Invalidenversicherung, der Sozialhilfe, der öffentlichen Berufsberatung und anderen Institutionen forderte [46].
Eine Motion der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerates forderte, dass Unterstützungsleistungen aus öffentlichen Mitteln, die anstelle des Erwerbseinkommens ausgerichtet werden (insbesondere Sozialhilfeleistungen), im Sinne der steuerlichen und wirtschaftlichen Gleichbehandlung gänzlich der Einkommenssteuer unterstellt werden und gleichzeitig das Existenzminimum steuerlich entlastet wird. Sowohl der Bundesrat als auch die Kommission empfahlen die Motion zur Annahme und der Ständerat folgte diesen Empfehlungen [47].
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Der Nationalrat nahm eine Motion Perrin (svp, NE) an, welche nach dem Beispiel von Spanien den Schutz von geschlagenen Frauen mithilfe elektronischer Vorrichtungen erhöhen wollte. Der Bundesrat hatte die Motion zur Annahme empfohlen, da es für die gerichtliche Anordnung von elektronischen Vorrichtungen zur Durchsetzung von Fernhaltemassnahmen gegen gewalttätige Personen eine gesetzliche Grundlage brauche [48].
In der grossen Kammer ebenfalls angenommen wurde eine Motion Heim (sp, SO), welche einerseits einen Bericht zur Einstellungspraxis betreffend dem Tatbestand „Häusliche Gewalt“ in den Kantonen verlangte und andererseits eine Änderung dieser Bestimmung zwecks Eindämmung der häuslichen Gewalt und Stärkung der Opfer forderte [49].
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Sport
Die im Vorjahr vom Bundesrat vorgelegte Botschaft zum Sportförderungsgesetz wurde im National- und Ständerat beraten. Die Vorlage unterteilte sich in zwei Bundesgesetze: einerseits das Sportförderungsgesetz und andererseits das Bundesgesetz über die Informationssysteme des Bundes im Bereich Sport. Für Diskussionen in den Räten sorgte nur Ersteres. Der Nationalrat war Erstrat und nahm das Sportförderungsgesetz in der Gesamtabstimmung mit 152 zu 2 Stimmen an. In einigen wenigen Punkten wich der Rat von der Vorlage des Bundesrates ab. Einerseits wurde ein Antrag der Kommissionsmehrheit mit 131 zu 30 Stimmen angenommen, welcher die Kantone dazu verpflichtet, bis zur Sekundarstufe I mindestens drei Lektionen Sportunterricht pro Woche anzubieten. Andererseits verstärkte der Nationalrat die Bekämpfung des Dopings durch die Einführung von Strafbestimmungen für den Fall des gewerbemässigen Handelns mit Dopingmitteln oder der Abgabe an Kinder und Jugendliche und beschloss strengere Massnahmen gegen den sexuellen Missbrauch. Letztere beinhalten, dass das Bundesamt für Sport, dem Willen des Nationalrates entsprechend, Einsicht in das Strafregister nehmen kann, um den Leumund von „Jugend und Sport“- Kadern zu prüfen. Das Bundesgesetz über die Informationssysteme des Bundes im Bereich Sport wurde diskussionslos mit 156 zu 3 Stimmen angenommen [50].
Der Ständerat nahm die beiden Gesetze zwar ohne Gegenstimmen an, er schuf aber zum Nationalrat zwei grössere Differenzen. Auf der einen Seite sprach er sich mit 21 zu 8 Stimmen unter Berufung auf den Föderalismus gegen eine Verpflichtung der Kantone aus, drei Lektionen Sportunterricht pro Woche anbieten zu müssen. Auf der anderen Seite wollte der Ständerat im Zusammenhang mit der Dopingbekämpfung der Zollverwaltung zusätzliche Kompetenzen einräumen, indem diese ermächtigt wird, notwendige Sachverhaltsabklärungen zu treffen und bereits vor der Verdachtsmitteilung erforderliche Untersuchungen durchführen zu können. In der Gesamtabstimmung nahm der Ständerat das derart veränderte Sportförderungsgesetz mit 33 zu 0 Stimmen und das Bundesgesetz über die Informationssysteme des Bundes im Bereich Sport diskussionslos mit 27 zu 0 Stimmen an [51].
Eine im Vorjahr vom Nationalrat angenommene Motion Guisan (fdp, VD) lehnte die kleine Kammer im Berichtsjahr mit der Begründung ab, dass die Belange des Dopings mit dem verabschiedeten Sportförderungsgesetz geregelt seien. Die Motion hatte einerseits eine nationale Anti-Doping-Agentur, die mit genügend Mitteln ausgestattet wird und andererseits die Möglichkeit von strafrechtlichen Sanktionen gegenüber dem Umfeld eines positiv auf Dopingmittel getesteten Sportlers gefordert [52].
Die Sportverbände und die kantonalen Polizeidirektoren einigten sich beim siebten Runden Tisch gegen Gewalt im und um den Sport auf verbindliche Massnahmen. So soll in den Fussballstadien und deren Umgebung mittelfristig nur noch Leichtbier ausgeschenkt werden. Ausserdem müssen alkoholfreie Getränke billiger sein als Bier. Für Hochrisikospiele wird gar ein Alkoholverbot geprüft. Geplant wurde darüber hinaus ein Rahmenkonzept „Fan-Arbeit“, das die Rolle und Aufgabe der Fan-Arbeit definiert. Strengere Zutrittskontrollen werden ebenfalls geprüft. Vorgesehen sind auch Massnahmen gegen das Abschiessen von Feuerwerkskörpern [53].
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Weiterführende Literatur
Eidgenössische Finanzkontrolle, Tarmed - der Tarif für ambulant erbrachte ärztliche Leistungen: Evaluation der Zielerreichung und der Rolle des Bundes, Bern 2010.
Geth, Christopher, Passive Sterbehilfe, Basel 2010.
Hardy, Landolt, Die neue Pflegefinanzierung, in Schweizerische Zeitschrift für Sozialversicherung und berufliche Vorsorge, 2010, S. 18-34.
Kocher, Gerhard / Oggier, Willy, Gesundheitswesen Schweiz 2010-2012: eine aktuelle Übersicht, Bern 2010.
Lucas, Barbara, Politiques du care et gouvernement de la vie: Une typologie des pratiques locales en Suisse, in Schweizerische Zeitschrift für Politikwissenschaft, 2010, 16(1), S. 109–146.
Petermann, Frank Th., Sterbehilfe im Fokus der Gesetzgebung: Referate der Tagung vom 04.09.2008 im Kongresshaus Zürich, St. Gallen: Institut für Rechtswissenschaft und Rechtspraxis, 2010.
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BFS, Die schweizerische Sozialhilfestatistik 2009. Nationale Resultate, Neuchâtel 2010.
Budowski, Monica / Nollert, Michael, Soziale Ungleichheiten, Zürich 2010.
CHSS, 2010, S. 56-88 (Schwerpunktthema „Mobilität und soziale Sicherheit).
CHSS, 2010, S. 120-153 (Schwerpunktthema „Armutsstrategie“).
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Müller, Hansruedi / Rütter, Heinz / Stettler, Jürg, UEFA EURO 2008™ und Nachhaltigkeit: Erkenntnisse zu Auswirkungen und Einschätzungen in der Schweiz: wissenschaftlicher Schlussbericht, Bern 2010.
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[1] Presse vom 25.8.10.
[2] AB SR, 2010, S. 835 ff. Siehe SPJ 2009, S. 201.
[3] AB SR, 2010, 1292 f.
[4] AB NR, 2010, S. 1131.
[5] AB NR, 2010, S. 553.
[6] AB NR, 2010, S. 554.
[7] SN und SZ, 7.4.10; Presse vom 9.8.10. Siehe SPJ 2009, S. 202.
[8] TA, 17.6.10.
[9] AB NR, 2010, S. 112 f.
[10] Presse vom 3.9.10.
[11] NZZ, 10.11.10.
[12] Presse vom 2.10.10.
[13] AB NR, 2010, S. 2161.
[14] AB SR, 2010, S. 135 ff.; AB NR, 2010, S. 1532.
[15] AB NR, 2010, S. 1532 f.
[16] AB NR, 2010, S. 1528 f.
[17] AB NR, 2010, S. 554.
[18] AB NR, 2010, S. 1131.
[19] AB NR, 2010, S. 279.
[20] Beide Postulate: AB NR, 2010, S. 1133.
[21] Presse vom 13.1.10.
[22] AB NR, 2010, S. 554.
[23] Postulat: AB NR, 2010, S. 554; Motion: AB NR, 2010, S. 551.
[24] AB SR, 2010, S. 79 ff.; AB NR, 2010, S. 1529 ff.
[25] AB NR, 2010, S. 2159.
[26] AB SR, 2010, S. 1292. Siehe SPJ 2008, S. 204.
[27] Presse vom 22.12.10.
[28] AB NR, 2010, S. 2161.
[29] AB NR, 2010, S. 2161.
[30] AB SR, 2010, S. 1102 f.
[31] BAG, Medizinisch unterstützte Fortpflanzung: Chance auf einen gesunden Embryo erhöhen, Mai 2010.
[32] Presse vom 2.2.10.
[33] BAG, Nationales Programm, HIV und andere sexuell übertragbare Krankheiten, Dezember 2010; NZZ, 2.12.10. Siehe SPJ 2009, S. 209.
[34] EFD, 30.6.10; Presse vom 1.7.10. Zu den steuerlichen Aspekten des neuen Alkoholgesetzes, siehe oben, Teil I, 5 (indirekte Steuern).
[35] SN, 22.4.10.
[36] NZZ, 29.4.10; TA, 30.4.10.
[37] BaZ, 18.5.10.
[38] Presse vom 8.6.10.
[39] AB NR, 2010, S. 1538 f.
[40] TA, 2.8.10; Presse vom 3.8.10.
[41] AB NR, 2010, S. 2159.
[42] NLZ, 26.5.10.
[43] BFS, Die schweizerische Sozialhilfestatistik 2009, Neuchâtel 2010; Presse vom 22.12.10.
[44] Presse vom 5.1.10.
[45] BSV, Strategie des Bundes zur Armutsbekämpfung, März 2010; Presse vom 1.4.10.
[46] Presse vom 10.11.10.
[47] AB SR, 2010, S. 376 f.
[48] AB NR, 2010, S. 92.
[49] AB NR, 2010, S. 128 ff.
[50] AB SR, 2010, S. 1244 ff. Siehe SPJ 2009, S. 210. Siehe auch unten, Teil I, 8b (Grundschulen).
[51] AB SR, 2010, S. 1173 ff.
[52] AB SR, 2010, S. 1191. Siehe SPJ 2009, S. 211.
[53] Presse vom 23.1.10.
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