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Wirtschaft
Allgemeine Wirtschaftspolitik
Die Schweizerische Wirtschaftsleistung hat sich 2010 mit Ausnahme der Warenexporte auf den Vorkrisenwerten stabilisiert. – Die europäische Staatsschuldenkrise und die allgemeine Wirtschaftsschwäche der USA beflügeln den Frankenkurs und drücken auf die Margen der Exportwirtschaft. – Das Cassis-de-Dijon-Prinzip tritt in Kraft, bewegt bezüglich Lebensmittelqualität aber nach wie vor die Gemüter. – Der Bundesrat beabsichtigt über eine vorgezogene Teilrevision des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen, den Mehrkosten entgegenzuwirken, die der öffentlichen Hand durch blockierte Vergabeentscheide entstehen. – Die Uneinigkeit der Räte im Umgang mit der „Abzocker-Initiative“ verkompliziert und verzögert die Revision des Aktien- und Rechnungslegungsrechts.
Konjunkturlage und -politik
Die Erholung des Welthandels und der schweizerischen (Export-)wirtschaft, die sich ab Mitte 2009 abzeichnete, war v.a. einer expansiven Geld- und Fiskalpolitik geschuldet, mit Hilfe derer die Länder ihren Staatsdefiziten und der allgemeinen Verschuldung begegneten. Dank dieser Massnahmen galt die Konjunkturlage Mitte 2010 weltweit als stabilisiert, die mittelfristigen gesamtwirtschaftlichen Aussichten jedoch als gedämpft. Die Bemühungen der privaten Haushalte und des Finanzsektors zum Schuldenabbau, die mit sinkendem Privatkonsum und einer nachlassenden Investitionsnachfrage einhergingen, führte in vielen Ländern (u.a. USA, Japan sowie wachstumsstarke Schwellenländer, dort insbesondere die BRIC-Staaten Brasilien, Russland, Indien und China) ab dem zweiten Quartal zu einer Verlangsamung der Konjunktur. Dazu dämpfte insbesondere die europäische Staatsschuldenkrise die Erholung der Finanzmärkte. Die Handelsbeziehungen in den Euro- und EWR-Raum blieben für die Schweizer Wirtschaft 2010 bedeutend (78% der Importe, 60% der Exporte), im Vergleich mit der positiven Entwicklung der Ausfuhren nach Kanada und Japan aber stagnierend. Eine im Sommer publizierte Studie von Ernst &Young, die der Auslandtätigkeit von 700 Schweizer KMU nachging, machte eine Zunahme der Aktivitäten grösserer, nicht börsenkotierter KMU in den BRIC-Staaten aus. Für das Berichtsjahr lässt sich festhalten, dass sich die Konjunktur 2010, bei allerdings grossen regionalen Unterschieden sowie makro- bzw. mikroökonomischen Unsicherheiten (wirtschaftliche Lage systemrelevanter Unternehmen, insbesondere Banken, Staatsverschuldung) weltweit zu erholen vermochte. In der ersten Jahreshälfte zeigte der Wachstumstrend v.a. in den USA und den Schwellenländern nach oben, während sich der Euroraum nur verhalten entwickelte. Ab Mitte des Jahres verzeichneten die USA (reales BIP 2010: 3%; 2009: -3,5), Japan (reales BIP 2010: 1,9%; 2009 -5,2%) und die wachstumsstarken Schwellenländer einen Konjunkturdämpfer. Gleichzeitig entwickelte sich die Wirtschaft der 27 EU-Staaten (reales BIP 2010: 1,7%; 2009: -4,1%) v.a. dank eines verstärkten Wirtschaftswachstums in Deutschland (reales BIP 2010: 3,5%, 2009: -4,7%) dynamischer. Gemäss Schätzungen des IWF wuchs die Weltwirtschaft 2010 um 5%, eine Dynamik, die insbesondere dem BIP-Wachstum in den Schwellen- und Entwicklungsländern (geschätzte 7%) geschuldet war, während sich die meisten Industrieländer (IWF-Schätzung 2010 für die OECD-Länder: 3%) insgesamt nur zögerlich erholten. Die Arbeitslosenquoten entwickelten sich welt- und europaweit uneinheitlich. Während die Länder im Zentrum Europas meist nur einen moderaten Anstieg zu gewärtigen hatten (Deutschland und Luxemburg vermochten den Trend gar zu brechen), fällt das förmliche Explodieren der Raten zwischen 2008 und 2010 an der europäischen Peripherie auf, allen voran in den von der Staatsschuldenkrise besonders tangierten PIGS-Staaten Portugal, Irland, Griechenland, Spanien, ohne dass eine Trendumkehr ersichtlich gewesen wäre. Auch die USA und Japan vermochten 2010 die erhoffte Wende im Arbeitsmarkt nicht herbeizuführen [1].
Trotz der Geldmengenausweitung zur Überwindung der Finanz- und Wirtschaftskrise verharrte die Teuerung in den USA auf tiefem Niveau (2010: 1,6%), während Japan mit Deflationstendenzen kämpfte (2010: -1,4%). In der Europäischen Union (EU-27) lag die Veränderungsrate der durchschnittlichen Jahresteuerung – berechnet auf Basis der Harmonisierten Verbraucherpreisindizes (HVPI) – Ende 2010 bei 2,1% (2009: 1,0%), im Euroraum bei 1,6% (2009: 0,3%). Im Gegensatz dazu zog die Inflation in den konjunkturstarken Schwellenländern China und Brasilien merklich an. Der Erdölpreis entwickelte sich weltweit verhalten, brach in der ersten Jahreshälfte wiederholt ein, um ab August in eine steigende Tendenz (Durchbrechen der Bandbreite 65–85 Dollar) überzugehen. Nachfrage- und preisstützend wirkten hier v.a. die dynamische Konjunktur in China und Indien (Wachstumsraten von 10,3% bzw. 9,7%) sowie die Erholung der Nachfrage in den OECD-Staaten [2].
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Die Rezession hatte in der Schweiz 2008/2009 einen erheblich milderen Verlauf genommen als in anderen Industrieländern. Dank der hohen Spezialisierung des Exportsektors waren die Ausfuhren nur durchschnittlich zurückgegangen. Gleichzeitig hatte eine überdurchschnittlich robuste Inlandnachfrage einen unterdurchschnittlichen Importrückgang bewirkt. Das Wachstum des BIP, das in der zweiten Jahreshälfte 2009 begonnen hatte, setzte sich 2010 fort, wenn auch etwas weniger dynamisch als in den beiden Vorquartalen. Es wurde v.a. getragen durch die Inlandnachfrage, aber auch einer trotz starken Frankens relativ robusten Exportentwicklung. Insgesamt wuchs die schweizerische Wirtschaft 2010 deutlich stärker als erwartet. Über das gesamte Jahr ergab sich ein reales Wachstum von 2,6%. Die Wirtschaftsleistung pendelte sich – mit Ausnahme der Warenexporte – auf den Vorkrisenwerten ein. Die Güterausfuhren standen im Vergleich zum Vorjahr mit 10,6% im Plus. Die gesamte Exportbranche (Waren und Dienstleistungen, inkl. Tourismus) wies ein Wachstum von 9,3% gegenüber 2009 aus (2009: -8,7% gegenüber dem Vorjahr). Das Auslaufen der Stabilisierungsprogramme schlug mit einem Minus von 1,6% beim Staatskonsum, der 2009 1,6% im Plus gelegen hatte, zu Buche. Impulsgebend wirkten neben der Exportwirtschaft der private Konsum (2010: +1,7%) und die Bruttoanlageinvestitionen, die sich in der Baubranche mit einer Steigerung von 3,3% im Wachstumsbereich des Vorjahres befanden und sich bei den Ausrüstungen merklich erholten (2009: -10,8%; 2010: 5,7%) [3].
In der zweiten Jahreshälfte verlangsamte sich das Wachstum. Die Aufwertung des Schweizer Frankens im Zug der europäischen Staatsschuldenkrise sowie der Überschuldung und des massiven Staatsdefizits der USA wirkte konjunkturdämpfend. Ab Jahresmitte häuften sich Medienberichte über KMU, die laut darüber nachdachten, der durch den schwachen Euro mitverursachten schwindenden Konkurrenzfähigkeit mit einer Verlagerung der Produktionsstandorte in den Euroraum zu begegnen. Allerdings gingen die sinkenden Exportmargen mit sinkenden Importpreisen für Rohstoffe und industrielle Halbfertigprodukte einher, die sich für die Firmen kostendämpfend auswirkten. Zudem stieg die Anzahl Aufträge der deutschen Automobil- und Chemieindustrie an ihre Schweizer Zulieferer. Während sich der Warenexport bei einem Wachstum von rund 8% zu halten vermochte, büssten die Dienstleistungsexporte nach einem hervorragenden zweiten Quartal (+25,1%) massiv ein, um im vierten Quartal gar in ein Minus von 5% zu fallen [4].
Das Beschäftigungswachstum war zufriedenstellend. In der Tendenz wiesen der Dienstleistungs- und Industriesektor positive Werte aus. Während die vollzeitäquivalente Beschäftigung im dritten Sektor im 4. Quartal 2,0% über dem Vorkrisenniveau zu stehen kam, lag diese im zweiten Sektor noch 4,4% darunter. Die Arbeitslosenquote, die sich in der Zeit kurz vor Ausbruch der Finanzkrise 2008 bis zum Höhepunkt im Januar 2010 beinahe verdoppelt hatte, sank von einem Höhepunkt bei 4,5% im Januar 2010 auf 3,8% im Dezember 2010. Im Jahresmittel lag sie mit 3,9% um 0,2 Prozentpunkte höher als 2009. Da die Expertengruppe Konjunkturprognosen die weltwirtschaftlichen Rahmenbedingungen und die Stabilität des Finanzsektors für 2010 weiterhin als ungünstig einschätzte und im ersten Quartal mit einem weiteren Ansteigen der Arbeitslosigkeit rechnete, beschloss der Bundesrat im März als arbeitsmarktliche Massnahme die Stützung der gesamtwirtschaftlich tragenden, exportorientierten Industrie, indem er die Maximaldauer zum Bezug von Kurzarbeitsentschädigung von 18 auf 24 Monate erhöhte. Nachdem die Preise 2009 erstmals seit 1959 gesunken waren, bewegte sich die Teuerung 2010 gemäss Landesindex der Konsumentenpreise mit 0,7% im Jahresdurchschnitt (berechnet auf Basis des harmonisierten Verbraucherpreisindex: 0,6%) auf bescheidenem Niveau. Den Preisanstieg beim Erdöl nicht eingerechnet, tendierte sie gegen Null (0,1%) [5].
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Im Konzert mit der Europäischen Zentralbank, der US-Notenbank und der Bank of Japan hielt die Schweizerische Nationalbank (SNB) an ihrer expansiven Geldpolitik fest und beliess den Leitzins das ganze Jahr auf historisch tiefen 0,25%, im unteren Band des im Vergleich zu 2009 unveränderten Richtwerts für den Dreimonats-Libor von 0,0–0,75%. Angesichts der gesamtwirtschaftlichen Erholung, die sich Ende 2009 abzuzeichnen begann, und der damit gekoppelten Verringerung der Deflationsgefahr gab die SNB im Dezember 2009 bekannt, dass sie nur noch einer übermässigen Aufwertung des Frankens entgegenwirken wolle. Die europäische Staatsschuldenkrise, die in den Frühlingsmonaten entbrannte, und die Flucht der Finanzmarktakteure in sichere Anlagen, zwang die Nationalbank aber bereits im April und Mai zu massiven Devisenkäufen. Dadurch führte sie eine Entlastung des Frankenkurses und die Stützung der Exportwirtschaft herbei, blähte aber gleichzeitig ihre Bilanz auf. Die Konjunkturstabilisierung zur Jahresmitte bannte das Deflationsrisiko. In der Folge verzichtete die Nationalbank auf weitere Stützungskäufe. Im Jahresverlauf verteuerte sich der Franken gegenüber dem Euro um 17% (mittlerer Frankenkurs im Dezember 2010: 1.28; 2009: 1.50), gegenüber dem US-Dollar um rund 6% (mittlerer Frankenkurs im Dezember 2010: 0.97; 2009: 1.03). Der exportgewichtete Aussenwert des Frankens stieg real um 10,9% gegenüber einem Wert von 3,2% im Vorjahr [6].
Am 1.1.2010 wurde das bis Ende 2011 gültige Bundesgesetz über befristete konjunkturelle Stabilisierungsmassnahmen in den Bereichen des Arbeitsmarkts, der Informations- und Kommunikationstechnologie sowie der Kaufkraft in Kraft gesetzt. Es bildet die Rechtsgrundlage für die dritte Phase des dreistufigen Konjunkturstützungsprogramms. Da aufgrund des wirtschaftlichen Aufschwungs Anfang des Jahres auch die Arbeitslosenquote stabilisiert werden konnte, wurde nur ein Bruchteil der gesprochenen Gelder für die Arbeitsmarktmassnahmen ausgeschüttet. Zur Schaffung von zusätzlicher Planungssicherheit für die Unternehmungen erhöhte der Bundesrat die Höchstbezugsdauer für Kurzarbeitsentschädigung von 18 auf 24 Monate. Diese gilt bis Ende 2011 [7].
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Strukturpolitik
Im März veröffentlichte der Bundesrat in Erfüllung eines 2006 im Nationalrat eingereichten Postulats von Jean-Noël Rey (sp, VS) den Bericht „Cluster in der Wirtschaftsförderung“. Darin kam er zum Schluss, dass die Schweiz mit Eigeninitiativen der Wirtschaft sowie Netzwerken, die v.a. im Rahmen der kantonalen Wirtschaftsförderung entstanden sind, über gut aufgestellte Cluster verfügt und somit kein Bedarf für eine eigentliche Clusterpolitik auf Bundesebene besteht. Seines Erachtens beförderten die wirtschafts- und innovationsfreundlichen Rahmenbedingungen, wie sie durch die bestehenden Sektoralpolitiken des Bundes gewährleistet werden, die Wirksamkeit der bestehenden Clusterlandschaft und die Bildung nötiger neuer Netzwerke genügend [8].
Die Motion der Grünen Fraktion „Förderung ökologischer und innovativer Wirtschaftsinitiativen“, die der Nationalrat gegen den Willen des Bundesrats im Rahmen der ausserordentlichen Session zu Konjunktur und Arbeitslosigkeit im Herbst 2009 überwiesen hatte, wurde im Herbst 2010 vom Ständerat abgelehnt. Die Mehrheit der kleinen Kammer teilte die Einschätzung des Bundesrats, dass eine breite und umfassende Förderung ökologischer Innovationen bereits mit dem bestehenden Instrumentarium erreicht wird [9].
Ende des Jahres verabschiedete der Bundesrat die Botschaft zur Aufhebung des „Bundesbeschlusses über die Förderung der Heimarbeit“ von 1949. Mit Hinweis auf den grundlegenden Wandel im Heimarbeitsmarkt und insbesondere auf die Kompensation unverschuldeter kantonaler Strukturlasten über die Neugestaltung des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen (NFA) per 2008 schlägt der Bundesrat die ersatzlose Streichung der subsidiären Unterstützung der unselbständigen gewerblichen und industriellen Heimarbeit vor [10].
Obschon sich das Parlament bis Ende des Berichtsjahrs noch nicht mit der Swissness-Vorlage beschäftigt hat, wurde die Ende 2009 vom Bundesrat vorgelegte Botschaft in den Medien häufig thematisiert. Kritik wurde insbesondere aus der Lebensmittel- und Uhrenbranche laut. Aber auch Unternehmen des Detailhandels sorgten sich um ihre Wettbewerbsfähigkeit. Vorbehalte wurden v.a. in Bezug auf die vorgesehene Ausgestaltung des Rohstoff- und des Wertschöpfungskriteriums laut. Ersteres bestimmt, dass grundsätzlich 80% des Rohstoffgewichts eines Nahrungsmittels schweizerischer Provenienz sein muss, um unter Schweizer Herkunftsangabe vermarktet werden zu können. Für die industriellen Produkte soll die analoge Regel einer mindestens sechzigprozentigen Wertschöpfung gelten [11].
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In der Sommersession folgte der Stände- dem Nationalrat und überwies die Motion Hochreutener (cvp, BE), die unter der Federführung des Seco eine Vereinfachung der Regulierung in sämtlichen Departementen fordert. Während von der geplanten Entlastung von Bewilligungsverfahren grundsätzlich alle Unternehmungen profitieren sollten, häuften sich gegen Ende des Jahres im Nationalrat Eingaben, welche die spezifische Entlastung der KMU durch zusätzliche Deregulierungsmassnahmen sowie eine Erweiterung des E-Government-Angebots verlangten. Sie gelangten im Berichtsjahr noch nicht zur Behandlung im Ratsplenum. Hingegen überwies der Nationalrat gegen den Willen des Bundesrats sowie der SP und der Hälfte der anwesenden Grünen eine bereits 2008 von seinem damaligen Mitglied und späteren Ständerat Adrian Amstutz (svp, BE) eingereichte Motion. Die Vorlage beabsichtigt über eine Revision des Raumplanungsgesetzes einen auf Basis ebendieser Norm begründeten Bundesgerichtsentscheid zu kippen, der neu eine Baubewilligung für jene Strassencafés vorschreibt, die erhebliche Auswirkungen auf ihre Umgebung (Lärmbelastung, Verkehrssicherheit, Ortsbildschutz) haben [12].
In der Sommersession lehnte der Ständerat auf Anraten seiner Kommission für Wirtschaft und Abgaben als Zweitrat die Motion von Nationalrat Norbert Hochreutener (cvp, BE) zur Ausweitung des Bürgschaftswesens zwecks Milderung der Finanzkrise für KMU mit 18 zu 15 Stimmen knapp ab. Die im Rat obsiegende Mehrheit verwies darauf, dass die gestellten Bürgschaftsanträge auch während der Rezession 2008/2009 kaum je die geltende Verbürgungslimite von 500 000 Fr. erreicht hatten und sich die Finanzierungssituation der KMU gemäss einer im Sommer 2009 publizierten Seco-Umfrage stabil darstellte. Zudem war Ende 2009 der über das Bürgschaftssystem garantierte Plafond von 200 Mio. Franken nur zu einem Drittel ausgeschöpft. Das bewusst auf Kleinstunternehmungen (schweizweit rund 1900 KMU) ausgerichtete gewerbliche Bürgschaftswesen sei deshalb für seinen Verwendungszweck bei weitem ausreichend konzipiert. Mit Hinweis auf künftige Rezessionen schob Norbert Hochreutener im Herbst 2010 eine inhaltlich identische, in den Räten noch nicht behandelte Motion nach, die der Bundesrat mit den oben beschriebenen Argumenten erneut zur Ablehnung empfahl [13].
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Um dem seit Jahrzehnten wachsenden Wettbewerbs- und Konkurrenzdruck auf den für die Schweiz wichtigen Wirtschaftszweig Tourismus zu begegnen und das Potenzial als Tourismusstandort auch künftig ausschöpfen zu können, verabschiedete der Bundesrat im Sommer eine „Wachstumsstrategie für den Tourismusstandort Schweiz“. Mithilfe der neuen Strategie, deren erstmalige Umsetzung für die Legislaturperiode 2012─2015 geplant ist, soll über die Schaffung verbesserter Rahmenbedingungen und eine gezielte Standortförderung (u.a. durch die Integration der touristischen Landeswerbung in die allgemeine Standortpromotion des Bundes) nachhaltiges Wachstum erreicht werden. Daneben schickte die Landesregierung die Revision des bis Januar 2012 befristeten Bundesgesetzes über die Förderung von Innovation und Zusammenarbeit im Tourismus (Innotour) in die Vernehmlassung. Dieses soll mit dem Bereich Wissensaufbau ein drittes Standbein erhalten und in ein unbefristetes Gesetz überführt werden [14].
Der Ständerat lehnte in der Sommersession die im vorangehenden Jahr vom Nationalrat angenommene Motion Darbellay (cvp, VS) zur Unterstützung der Tourismusbranche in der Finanz- und Wirtschaftskrise mit Hinweis auf die bereits erfolgte Aufstockung der Marketingmittel im Rahmen des zweiten Stabilisierungspakets ab. In der Wintersession verabschiedete die kleine Kammer den Entwurf zum Bundesgesetz über das Bergführerwesen und Anbieten weiterer Risikoaktivitäten, den der Nationalrat im vorangegangenen Jahr akzeptiert hatte. Wie auch im Nationalrat vermochten sich entgegen der Empfehlung der ständerätlichen Rechtskommission, die auf die Existenz kantonaler Regelungen, die Bestimmungen des Haftplicht- und Strafrechts sowie die erhoffte Selbstregulierung der Branche verwies, jene Stimmen durchzusetzen, die im Interesse der Tourismusdestination Schweiz die Garantie eines landesweiten Mindeststandards über ein Rahmengesetz verankert sehen wollten. Nach einer redaktionell bedingten Differenzbereinigung passierte das Gesetz zehn Jahre nach Einreichung der parlamentarischen Initiative im Dezember die Schlussabstimmung beider Räte [15].
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Im Oktober verabschiedete der Bundesrat die Botschaft zur Volksinitiative „Für Geldspiele im Dienste des Gemeinwohls“. Darin empfiehlt er dem Parlament die Ablehnung der Initiative zugunsten eines direkten Gegenvorschlags. Unter Anerkennung des bestehenden Kompetenzkonflikts zwischen Bund und Kantonen im Bereich des Glücksspiels und dem dadurch hervorgerufenen Handlungsbedarf, bemängelt der Bundesrat, dass es der Initiative nicht gelinge, das dem Kompetenzkonflikt zugrundeliegende Abgrenzungsproblem zwischen den Spielbanken, der Lotterie und dem Wettgeschäft zu lösen. Er moniert zudem, dass die von den Initianten vorgeschlagene Trennung der Gesetzgebungskompetenzen, die für die Spielbanken künftig ganz beim Bund, für die Lotterie und Wetten – vorbehältlich einer Grundsatzgesetzgebungskompetenz des Bundes – ganz bei den Kantonen liegen sollten, einer umfassenden, von der Landesregierung gewünschten Geldspielpolitik entgegenstehen würde. Der Gegenentwurf nimmt den von den Initianten verwendeten Begriff Geldspiel auf und weist diesem sowohl die Glücksspiele (Wetten, Lotterien, Spielbanken) als auch die Geschicklichkeitsspiele zu. Den ganzen, dermassen definierten Geldspielbereich unterstellt er einer umfassenden Gesetzgebungskompetenz des Bundes. Der bestehende Artikel 106 der Bundesverfassung soll um einen Absatz ergänzt werden, der die Vollzugskompetenzen der Kantone (Bewilligung, Beaufsichtigung) im Bereich der Lotterien, Wetten und Geschicklichkeitsspiele ausdrücklich festhält und dabei gewährleistet, dass die Erträge (ausgenommen jene aus den Geschicklichkeitsspielen) vollumfänglich gemeinnützigen Zwecken zufliessen. Schliesslich sollen Bund und Kantone mit geeigneten Massnahmen die Gefahren des Geldspiels bekämpfen [16].
Der Initiative vorausgegangen war die 2001 in Angriff genommene Revision des Lotteriegesetzes. Diese wurde 2004 auf Wunsch der Kantone sistiert, welche die festgestellten Mängel mit interkantonal koordinierten Massnahmen angingen. Der Evaluationsbericht zum Konkordat vom Oktober 2010 empfahl dem Bundesrat, trotz der eingeleiteten interkantonalen Massnahmen an der Revision des Lotteriegesetzes festzuhalten. Spätestens ein Jahr nach der Abstimmung über die Geldspielinitiative und/oder den Gegenentwurf soll, in Kenntnis des dannzumal gültigen Verfassungsartikels, der Handlungsbedarf im Bereich des Lotteriegesetztes neu beurteilt werden [17].
Im Mai entschied das Bundesgericht über die Beschwerde des Schweizerischen Casino-Verbands gegen einen Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts, das 2009 die Praxis der Eidgenössischen Spielbankenkommission stützte, Pokerturniere als Geschicklichkeitsspiele einzuordnen und daher ausserhalb von Spielbanken zu erlauben. Das Bundesgericht revidierte das Urteil im Sinne der Beschwerdeführerin und kam zum Schluss, dass bestimmte turniermässig gespielte Pokervarianten sowie generelle Pokerspiele um Geld als Glücksspiele zu taxieren seien und daher nur in konzessionierten Spielbanken erlaubt sind. Im Nationalrat kam es in der Folge zu mehreren Vorstössen in Richtung Ausnahmeregelung für Pokerspiele unter dem Spielbankengesetz, deren Behandlung in den Räten Ende 2010 noch ausstehend war [18].
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Wettbewerb
Gestützt auf einen Evaluationsbericht aus dem Vorjahr eröffnete der Bundesrat im Sommer die Vernehmlassung zur Teilrevision des Kartellgesetzes. In institutioneller Hinsicht sollen eine unabhängige Wettbewerbsbehörde (ohne Einsitz der Wirtschaftsverbände) und ein erstinstanzliches Bundeswettbewerbsgericht geschaffen werden. Ersteres wäre zuständig für die Durchführung allfälliger Untersuchungen und letzteres würde mit der Fallbeurteilung betraut [19].
Das Wettbewerbsprinzip soll durch gezielte materielle Änderungen zusätzlich gestärkt werden. Hierbei wird eine Verbesserung des Widerspruchsverfahrens, die Stärkung der Zusammenschlusskontrolle sowie die einzelfallgerechte Analyse vertikaler Abreden bezüglich ihrer wettbewerbshindernden bzw. –fördernden Wirkung angestrebt. Zudem sollen die gesetzlichen Voraussetzungen für die internationale Zusammenarbeit der Wettbewerbsbehörden und die Ausweitung des kartellrechtlichen Zivilverfahrens auf die Endkunden geschaffen werden. Im Mai ernannte der Bundesrat den Neuenburger Rechtsprofessor Vincent Martenet zum Präsidenten der Wettbewerbskommission. Er trat Anfang Juli die Nachfolge von Walter Stoffel an [20].
Gegen den Willen des Bundesrats stimmte der Ständerat in der Herbstsession der durch den Nationalrat abgeänderten Motion Schweiger (fdp, ZG) für eine Änderung des Sanktionssystems im Kartellrecht zu. Während beide Kammern die neu vorgeschlagene direkte Sanktionierung natürlicher Personen beim Vorliegen vorsätzlicher kartellrechtlicher Verstösse angenommen hatten, hatte der Nationalrat in seiner Lesung die für Unternehmen mit bestmöglicher Compliance vorgesehene Exemptionsklausel gestrichen. Damit wurde dem allfälligen Nachweis unternehmensinterner Programme zur verstärkten Beachtung des Kartellrechts lediglich sanktionsmildernde, nicht aber sanktionsausschliessende Wirkung zugebilligt [21].
Im Herbst begann die kleine Kammer als Erstrat mit der Lesung zur Teilrevision des Bundesgesetzes über den unlauteren Wettbewerb (UWG). Die Schaffung von Rechtsgrundlagen für die Zusammenarbeit mit ausländischen Lauterkeitsaufsichtsbehörden und die Stärkung der Rechtsdurchsetzung waren unbestritten. In den Detailberatungen zum materiellen Lauterkeitsschutz hingegen wurden zwei breiter diskutierte Anträge gestellt. Angenommen wurde schliesslich der Vorstoss Savary (sp, VD). Er will die Missachtung von Telefonbuch-Vermerken für die Unterlassung von Werbeanrufen (mit einem Stern gekennzeichnete Nummern), als missbräuchlichen Tatbestand in den Katalog unlauterer Werbemethoden aufnehmen. Der Antrag Frick (cvp, SZ) hingegen, Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) nach bestehendem Recht lauterkeitsrechtlich weiterhin nur unter dem Tatbestand der Irreführung zu beurteilen, wurde abgelehnt. In Übereinstimmung mit dem Bundesrat wünscht sich der Ständerat künftig die Möglichkeit einer offenen und freien – auch inhaltlichen – gerichtlichen Beurteilung von AGB nach den Regeln von Treu und Glauben. In der Schlussabstimmung wurde der Revisionsentwurf einstimmig angenommen und damit zur Beurteilung an den Zweitrat überwiesen [22].
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Das Cassis-de-Dijon-Prinzip, das die Schweiz mit der Revision des Gesetzes über die technischen Handelshemmnisse (THG) mit einseitiger Wirkung eingeführt hatte, blieb auch nach seinem Inkrafttreten Anfang Juli v.a. im Lebensmittelbereich politisch umstritten. SVP- und Landwirtschaftsvertreter im Nationalrat wollten der befürchteten Nivellierung der Lebensmittelqualität nach unten die gesetzliche Grundlage entziehen. Nach dem gescheiterten Referendum gegen das Gesetz und der vergeblichen Opposition gegen die Verordnung zum revidierten THG Ende 2009, verlangten Erich von Siebenthal (svp, BE) und 39 Mitunterzeichnende der SVP und der Lega dei Ticinesi im Dezember 2010 in einer Motion die Streichung des Cassis-de-Dijon-Prinzips aus dem THG. Gleichzeitig lancierte Jacques Bourgeois (fdp, FR) eine Parlamentarische Initiative, welche die Streichung der Lebensmittel aus dem THG forderte und quer durch alle Parteien 86 Mitunterzeichnende fand. Beide Geschäfte standen Ende 2010 noch zur Behandlung im Plenum an. Bis Ende des Jahres hatte das Bundesamt für Gesundheit gemäss einer ersten Zwischenbilanz 21 Gesuche für den Import von Lebensmitteln nach dem Cassis-de-Dijon-Prinzip gutgeheissen und deren 14 abgelehnt. Gegen sechs Entscheide waren beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerden hängig [23].
Am 1.7.2010 trat das neue Bundesgesetz über die Produktesicherheit in Kraft, das die schweizerische Rechtsetzung, vorbehältlich sektorieller Regelungen im Bundesrecht, an die entsprechende EG-Gesetzgebung angleicht. Mit der dazugehörenden Verordnung wurden die Grundlagen für eine vom Seco und dem Büro für Konsumentenfragen gemeinsam betriebene Melde- und Informationsstelle geschaffen [24].
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Im Sommer 2009 hatte der Bundesrat beschlossen, die Totalrevision des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) zu sistieren. Dies aufgrund der Vernehmlassungsergebnisse sowie der Verzögerungen bei der Revision des Vergaberechts (Government Procurement Agreement) im Rahmen der WTO, auf welches das schweizerische Gesetz abgestimmt werden soll. Dringende Aspekte wie die Modernisierung des Beschaffungswesens mittels elektronischer Ausschreibung und die Flexibilisierung anhand funktionaler Vergabekriterien regelte er mit einer Teilrevision der Beschaffungsverordnung, die zu Beginn des Berichtsjahrs in Kraft trat. Über eine vorgezogene Teilrevision des BöB sollen zudem die Vergabeverfahren beschleunigt werden. Dadurch erhofft der Bundesrat, Kostensteigerungen künftig zu vermeiden, wie sie der öffentlichen Hand über die Blockierung von Neat-Gotthard-Projekten aufgrund von Einsprachen gegen Vergabeentscheide entstanden waren. Der bisher geltende Grundsatz der fehlenden aufschiebenden Wirkung soll dabei umgekehrt und den Bestimmungen im übrigen Verwaltungsrecht angepasst werden. Neu käme dabei allen, und nicht nur den per Gerichtsentscheid nachträglich bestimmten Beschwerden eine aufschiebende Wirkung zu. Vergaben von qualifiziertem und gewichtigem öffentlichen Interesse hingegen, die mit einem hohen Verzögerungsschaden einhergehen würden, wäre die aufschiebende Wirkung auch im Beschwerdefall grundsätzlich entzogen [25].
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Bereits vor der Übernahme des Cassis-de-Dijon-Prinzips durch die Schweiz waren die Lebensmittelqualität und damit verbunden die sozialen und ökologischen Bedingungen, unter denen Lebensmittel produziert werden, Thema verschiedener politischer Vorstösse. Im Berichtsjahr nahm die WAK-NR den Vorschlag ihrer Schwesterkommission im Ständerat auf, fünf 2008 und 2009 eingereichte Standesinitiativen ähnlicher Stossrichtung aus den Kantonen Freiburg, Jura, Neuenburg, Waadt und Genf gemeinsam zu prüfen. Sie fasste zwei der drei Hauptanliegen der Initiativen in je einer Motion und einem Postulat zusammen und brachte sie in der Wintersession zur Diskussion in den Rat. Mit 133 zu 27 Stimmen – gegen eine Minderheit aus der SVP- und eine Mehrheit der liberalen Fraktion – nahm der Rat die Motion an, die den Bundesrat dazu auffordert, sich in internationalen Wirtschaftsverhandlungen nicht nur durch Freihandelsbestrebungen leiten zu lassen, sondern sich dabei auch für die Verbesserung der sozialen und ökologischen Produktionsbedingungen einzusetzen. Daneben überwies die grosse Kammer ein Postulat, das den Bundesrat beauftragte, die staatlich anerkannten Nachhaltigkeitslabels der EU zu prüfen und die Vor- und Nachteile dieser Form der Konsumenteninformation im nationalen, aber auch internationalen Kontext zu diskutieren. Nachdem der Nationalrat mit der Annahme der beiden Vorstösse den Vorschlägen seiner Kommission gefolgt war, gab er danach und gegen ihren Willen mit einer relativ knappen Mehrheit von 85 zu 76 Stimmen auch den fünf Standesinitiativen Folge [26].
Einen Schritt in die vom Nationalrat gewünschte Stärkung des Nachhaltigkeitsprinzips über eine verbesserte Transparenz in der Produktion, insbesondere von ressourcenrelevanten Gütern war der Bundesrat im Sommer gegangen. Gestützt auf das Konsumenteninformationsgesetz verabschiedete er eine Deklarationspflicht für Holz und Holzprodukte, welche die nachhaltige Ressourcenbewirtschaftung in der Holzindustrie befördern soll [27].
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Gesellschaftsrecht
Mit der Annahme der Motion Janiak (sp, BL) für verlängerte Verjährungsfristen bei Wirtschaftsdelikten auch durch den Nationalrat wurde diese an den Bundesrat überwiesen. Die grosse Kammer folgte hier diskussionslos ihrer Kommission [28].
Der Ständerat gab seine Zustimmung zur nationalrätlichen Abänderung der Motion Lüginbühl (bdp, BE) für eine Steigerung der Attraktivität der Schweiz als Sitz von Stiftungen. Ursprünglich war zur Anerkennung als Stiftung die Vorschrift einer jährlichen Mindestquote an zweckgebundenen Beiträgen vorgesehen gewesen. Diese war aber durch den Nationalrat mit einer allgemeinen Betonung der gemeinnützigen Ausrichtung ersetzt worden. Zudem wurde der Bundesrat beauftragt, eine Revision der Stiftungsaufsicht zu prüfen. Eine zusätzliche Motion, die durch die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrats ins Spiel gebracht worden war, lehnte der Ständerat im Gegensatz zum Nationalrat hingegen ab. Sie hatte die Schaffung eines Stiftungsregisters und die Erhebung entsprechender statistischer Eckwerte gefordert [29].
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Die Rechtskommission des Ständerats gab einer Parlamentarischen Initiative von Philipp Stähelin (cvp, TG) Folge, welche die Aufhebung der Bestimmungen zum Vorauszahlungsvertrag im Obligationenrecht fordert. Diese erhielt auch die Zustimmung ihrer Schwesterkommission im Nationalrat [30].
Gegen den Willen des Bundesrats und mit Unterstützung der CVP-Fraktion stimmte eine geschlossene bzw. grosse Mehrheit von SVP und FDP des Nationalrats der 2008 eingereichten Motion „Stopp dem Zahlungsschlendrian“ von Adrian Amstutz (svp, BE) als Erstrat zu. Dies nachdem beide Kammern bereits 2008 einen ähnlich lautenden Vorstoss der FDP-Fraktion zur entsprechenden Verschärfung des OR überwiesen hatten. Die vom Bundesrat unterstützte, überwiesene FDP-Motion hatte eine „angemessene Erhöhung“ des Verzugszinses gefordert und dem Gesetzgeber dadurch einen Handlungsspielraum eröffnet, aber auch Abklärungsbedarf geschaffen. Der andere Vorstoss hatte mit Hinweis auf die Liquiditätsengpässe, die den KMU aufgrund von Zahlungsverzögerungen entstehen, eine rasche Fixierung des Verzugszinses auf 10% verlangt. Im August schickte der Bundesrat unter Berücksichtigung des überwiesenen Vorstosses, aber auch der Anliegen, der im Zweitrat hängigen SVP-Motion, den entsprechenden Entwurf zur Teilrevision des OR in die Vernehmlassung. Kernpunkt ist die Schadensprävention auf Ebene des Schuldners in Form eines negativen Anreizes, indem der Verzugszins im kaufmännischen Bereich von 5 auf 10% heraufgesetzt wird [31].
Der Swissair-Konkurs 2001 hatte einen Reigen parlamentarischer Vorstösse initiiert, die eine transparentere und ausgewogenere Gestaltung des Aktien- und Rechnungslegungsrechts forderten. 2005 eröffnete der Bundesrat die Vernehmlassung zur Revision des Aktien- und Rechnungslegungsrechts. In der Folge wurde der Entscheidungsprozess rund um die Vorlage von weiteren wirtschaftspolitischen Krisen eingeholt. Insbesondere die von den USA ausgehende Subprime-Krise, die global zahlreiche Kreditinstitute, darunter die UBS, in existenzielle Nöte gebracht und weltweit eine tiefe Rezession ausgelöst hatte, zwang die meisten Industriestaaten zur Ausrichtung grosser staatlicher Rettungspakete zugunsten der Banken und zu weiteren volkswirtschaftlichen Stützungsmassnahmen. Auch moderate politische Stimmen begannen auf den Widerspruch hinzuweisen, der sich zwischen einer kurzfristig ausgelegten, wenig nachhaltigen Abschöpfung der Profite durch die Akteure in einem deregulierten Markt und der volkswirtschaftlichen Auffangverantwortung des Staates im Schadensfall geöffnet hatte. Unter dem Schlagwort volkswirtschaftlich untragbarer, asymmetrische Systemanreize gelangte das Thema in den Fokus der politischen Debatte [32].
Die grosszügigen Entschädigungsregelungen für die strategischen Gremien und Führungsriegen grosser Unternehmen wurde als sogenannte Bonusfrage breit diskutiert. Ende 2008 ergänzte der Bundesrat seine Vorlage zur Revision des Aktien- und Rechnungslegungsrechts mit einem zentralen Anliegen der 2008 eingereichten Abzocker-Initiative. Er integrierte die Forderung, dass börsenkotierte Unternehmen die Verwaltungsratsvergütungen künftig jährlich der Generalversammlung zu unterbreiten hätten. In der entsprechenden Botschaft legte der Bundesrat dem Parlament nahe, die Initiative zur Ablehnung zu empfehlen und die Revisionsvorlage als indirekten Gegenvorschlag dazu anzunehmen. Dabei betonte er, dass der ergänzte Gesetzesentwurf neben einer Stärkung der Aktionärsrechte über eine verbesserte Corporate Governance, wie sie auch von der Abzocker-Initiative verlangt werde, zusätzlich eine Flexibilisierung der Kapitalstrukturen, eine Modernisierung der Bestimmungen zur Generalversammlung und der Rechnungslegung vorsehe. Damit werde das Aktien- und Rechnungslegungsrecht umfassender und massvoller revidiert als allein auf Basis der Volksinitiative von Thomas Minder [33].
Die parlamentarische Beratung des Geschäfts entpuppte sich auch für Schweizer Verhältnisse als äusserst kompliziert. Zur Verfahrensbeschleunigung hatte der Ständerat 2009 die Rechnungslegungs- und die Aktienrechtsrevision in zwei Geschäfte aufgeteilt, die Beratung des letzteren vorgezogen und grundsätzlich im Sinn des Bundesrats entschieden. Das parteitaktische Vorgeplänkel zur Nationalratsdebatte um die Aktienrechts- und Rechnungslegungsrechtsrevision sowie die Abzocker-Initiative begann Anfang Berichtahr, als die CVP (in Abweichung zum Ständeratsentscheid des vorangehenden Jahres) in den Medien einen direkten Gegenvorschlag als valable Option zur Minder-Initiative ansprach. Im Februar antwortete die SVP mit der Lancierung eines im Sinn des Initianten verschärften indirekten Gegenentwurfs. Kurz vor der Frühlingssession konterte die SP mit einem direkten Gegenvorschlag, den der Nationalrat schliesslich annahm. Dieser nimmt die wichtigsten Forderungen der Initiative auf, lässt aber statutarisch festgehaltene Ausnahmeregelungen zu und will im Gegensatz zur Initiative keine strafrechtlichen Bestimmungen festschreiben. Darüber hinaus regelt der direkte Gegenvorschlag die Bonusfrage und die Rückerstattungsklage. Der Nationalrat empfahl sowohl Initiative auch als Gegenvorschlag dem Volk zu Annahme. Als Folge der unterschiedlichen Lösungsansätze von National- und Ständerat über den Einbezug der Abzocker-Initiative in die laufende OR-Revision, beschloss die Rechtskommission des Nationalrats knapp (12 zu 10 bei 2 Enthaltungen), alle Bestimmungen der Aktienrechtsrevision im Bereich der Corporate Governance bis zum definitiven, von beiden Räten getragenen Entscheid über den Umgang mit der Abzocker-Initiative vom Rest der Beratungen abzukoppeln und zurückzustellen. Gleichzeitig gab die grosse Kammer ihren grundsätzlichen Widerstand gegen einen indirekten Gegenvorschlag auf und öffnete damit den Weg für ein Weiterführen der Verhandlungen [34].
Um die bestehende Pattsituation zu lösen, lancierte die Rechtskommission des Ständerats eine parlamentarische Initiative mit dem Ziel, einen neuen, mehrheitsfähigen indirekten Gegenvorschlag auszuarbeiten. Dieser soll die gesamte Vergütungsfrage auf Stufe des Obligationenrechts und in inhaltlicher Übereinstimmung mit der laufenden Aktienrechtsrevision regeln und dabei sowohl die Grundanliegen der Abzocker-Initiative als auch des nationalrätlichen Gegenentwurfs berücksichtigen. Dabei äussert er sich generell zur Vergütungsfrage bei börsenkotierten Gesellschaften (Entwurf 1), aber auch zur konzeptionell darauf aufbauenden Regelung von Vergütungen (i.e. Boni) ab 3 Mio. Fr. pro Geschäftsjahr (Entwurf 2, d.h. Tantiemenmodell). Letztere nimmt das Anliegen einer zusätzlichen Initiative der ständerätlichen Kommission für Wirtschaft und Abgaben auf. In der Eintretensdebatte des Ständerats herrschte von rechts bis links Einigkeit darüber, dass aktienrechtliche Bestimmungen nicht in die Verfassung gehören, das Problem inakzeptabler Lohn- und Entschädigungsexzesse aber angegangen werden muss. Sowohl in Bezug auf Entwurf 1 als auch auf Entwurf 2 folgte der Ständerat nicht in allen Punkten dem Kommissionsvorschlag. Während Entwurf 1 die Schlussabstimmung einstimmig passierte – und damit vom Ständerat als neuer, indirekter Gegenvorschlag zur Abzocker-Initiative akzeptiert wurde – waren sowohl Eintreten (28 zu 10) als auch die Zustimmung zum Tantiemenmodell (36 zu 16) umstrittener. Nach Annahme des indirekten Gegenentwurfs empfahl der Ständerat dem Volk sowohl erneut die Initiative als auch den direkten Gegenvorschlag des Nationalrats zur Ablehnung und begab sich damit Ende Jahr erneut in eine Differenz zum Nationalrat [35].
Im September des Berichtsjahrs gelangte der Entwurf zur Revision des Rechnungslegungsrechts zur Beratung an die grosse Kammer als Zweitrat. Das Hauptziel der Revision ist es, die Transparenz über die wirtschaftliche Lage eines Unternehmens zu fördern und die Vergleichbarkeit der Rechungsabschlüsse zu steigern. Dies soll mit fünf Kernmassnahmen erreicht werden. Erstens soll eine rechtsformneutrale Regelung alle handelsregisterpflichtigen Rechtsträger (Einzelunternehmen, Personengesellschaften und juristische Personen, unter Einbezug von Stiftungen und Vereinen, die rechtlich im ZGB und nicht im OR erfasst sind) des Privatrechts erfassen. Zweitens sollen – orientiert am Grundsatz der Zweckmässigkeit – die Anforderungen an die Buchführung nach der wirtschaftlichen Bedeutung eines Unternehmens differenziert werden, wobei für Banken, Versicherungen und Börsen gesonderte, sektorielle Regelungen gelten. Dabei sollen für die Abgrenzung zwischen KMU und grossen Unternehmen die gleichen drei Kriterien (Bilanzsumme, Umsatzerlös, Anzahl Vollzeitstellen im Jahresschnitt) zutreffen wie sie im Revisionsrecht gelten. Zudem behält der Entwurf für ganz kleine Einzelunternehmen, die mit Roheinnahmen von weniger als 100 000 Fr. weder handelsregister- noch mehrwertsteuerpflichtig sind, einen einfachen Buchhaltungsabschluss, die sogenannte Milchbüchleinrechnung (Ausweis der Einnahme und Ausgaben sowie der Vermögenslage) vor. Der Übergang von der Bewertungskategorie KMU in jene für grosse Firmen soll zu jenem Zeitpunkt erfolgen, zu dem Unternehmen während zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren in zwei von drei Kriterien den gesetzlich festgelegten Schwellenwert überschritten haben. Drittens soll – unter der Voraussetzung, dass die Jahresrechnung nach einem internationalen Standard verfasst ist – die Auflösung stiller Reserven als Bruttobertrag ausgewiesen werden, dies indem das Gesetz zwischen steuerlich und nicht steuerlich bedingten Auflösungen unterscheidet. Im Sinne eines Minderheitenschutzes sollen auch eine qualifizierte Minderheit von Gesellschaftern (10% des Grundkapitals), Genossenschaftern (10% der Mitglieder bei Genossenschaften ohne Anteilscheinkapital) oder Vereinsmitgliedern (20% der Mitglieder) von Unternehmen, für die das Gesetz keinen standardisierten Abschluss vorsieht, einen solchen verlangen können. Viertens soll die Neuregelung steuerneutral gestaltet werden, d.h. die steuerlich nicht anerkannten Abschreibungen, Wertberichtigungen und Rückstellungen müssen nicht in der Bilanz oder der Erfolgsrechnung verbucht werden. Sie sind jedoch mindestens im Anhang des Geschäftsberichts als Gesamtbetrag auszuweisen. Fünftens formuliert der Gesetzesentwurf die strengeren Rechnungslegungsvorgaben, wie sie für voll revisionspflichtige, grosse Unternehmen und für Konzerne gelten sollen. Ihnen soll die Pflicht auferlegt werden, den Geschäftsbericht mit einem Anhang zu ergänzen, der mindestens eine Mittelflussrechnung und einen Lagebericht enthält. Zusätzlich möchte der Bundesrat bei den Bestimmungen zum Konzernrecht vom Leitungs- zum Kontrollprinzip und damit zur Konsolidierungspflicht auf Stufe der Obergesellschaften übergehen. Demnach soll juristischen Personen eine Delegation der Konsolidierungspflicht an kontrollierte Gesellschaften künftig nicht mehr möglich sein [36].
Während der Grundsatz einer einheitlichen Regelung des Rechnungslegungsrechts für alle Rechtsformen des Privatrechts in der Detailberatung unumstritten war, entbrannte der Disput v.a. um die Anforderungen an die Buchführung. Aber auch der Rechnungslegungsstandard und die Konzernrechnungslegung boten Stoff für die Ratsdebatte. Einigkeit herrschte in Bezug auf den Vorschlag der Rechtskommission des Ständerats, zur angestrebten Differenzierung nach Unternehmensgrösse das Schwellenprinzip aus dem seit 2008 gültigen Revisionsrecht zu übernehmen (Bilanzsumme: 10 Mio. Fr., Umsatzerlös: 20 Mio. Fr., Anzahl Vollzeitstellen im Jahresdurchschnitt: 50). Die Grenzziehung zwischen KMU und grossen, revisionspflichtigen Unternehmen war jedoch umstritten. So drehte sich die Ratsdebatte primär um die Höhe der entsprechenden Schwellenwerte. Diskutiert wurden drei Lösungsansätze: Der von der SP und den Grünen unterstützte Bundesratsvorschlag, sich am geltenden Quorum des Revisionsrechts zu orientieren, wurde ebenso verworfen wie der Antrag aus der SVP-Fraktion, den Umsatzerlös bei 80 Mio. Fr. festzusetzen. In Übereinstimmung mit der Kommissionsmehrheit und dem Ständeratsentscheid unterstützte eine überwiegende Mehrheit der FDP-, BDP- und CVP-Mitglieder – gegen die geschlossen stimmenden Fraktionen von Grünen und SP – das Ansinnen, die Schwelle bei einer Bilanzsumme von 20 Mio. Fr. sowie einen Umsatzerlös von 40 Mio. Fr. festzulegen und die Anzahl Vollzeitstellen bei 250 zu fixieren. Nationalrat Ineichen (fdp, LU) trug mit einem Einzelantrag dem Umstand Rechnung, dass mit der Einführung des Schwellenprinzips im Rechnungslegungsrecht zwar die gewünschte Analogie zum Revisionsrecht hergestellt wurde, die Eckwerte in den beiden Rechtsbereichen nun aber voneinander abwichen. Gegen den Willen des Bundesrats und die erneut geschlossen stimmenden Grünen und SP, aber unterstützt durch die FDP-, BDP- und SVP-Fraktionen sowie einer CVP-Mehrheit, erwirkte er eine prioritäre und auf Juli 2011 rückwirkende Verankerung der nun beschlossenen höheren Eckwerte im Rechnungslegungsrecht auch für das Revisionsrecht. Auf das nachfolgende Nichteintreten des Ständerats aus Verfahrensgründen hielt die grosse Kammer am Geschäft fest und schickte es zur Bereinigung ins neue Geschäftsjahr. Nachdem bereits der Ständerat von den bundesrätlich vorgeschlagenen 100 000 Fr. Umsatz als Schwelle für den Übergang von der einfachen zu einer doppelten Buchhaltung abgewichen war, schuf der Nationalrat eine Differenz zur kleinen Kammer, indem er den fraglichen Wert gemäss Einzelantrag Loepfe (cvp, AI) auf 500 000 Fr. erhöhte. In den Bestimmungen zum Ausweis der stillen Reserven in der Jahresrechnung folgte der Nationalrat seiner Kommissionsmehrheit und übernahm in Abweichung vom strengeren, durch eine Kommissionsminderheit gestützten Bundesratsentwurf den Vorschlag des Ständerats [37].
In der Ausgestaltung des Minderheitenschutzes folgte der National- dem Ständerat, der den Vorschlag des Bundesrats übernommen hatte. Der vom Ständerat in der ersten Lesung genehmigte Gesetzesentwurf räumt revisionspflichtigen Stiftungen und Genossenschaften sowie börsenkotierten Unternehmen unter bestimmten Bedingungen die Möglichkeit ein, beim Vorliegen eines anerkannten, standardisierten Abschlusses auf das Beibringen einer Jahresrechnung nach OR, auf ein sogenanntes dual reporting , zu verzichten. Auf Ersuchen der Bundesverwaltung, welche die Problematik eines allenfalls fehlenden Abschlusses nach OR für die schweizerischen Steuerbehörden erst im Anschluss an die Vorberatungen der nationalrätlichen Kommission erkannt hatte, stellte Nationalrat Kaufmann (svp, ZH) den Antrag, dass in jedem Fall ein Abschluss nach OR vorzuliegen habe und der standardisierte Abschluss optional sein soll. Mit der Umkehrung des Prinzips des dual reporting schuf der Nationalrat eine weitere Differenz zum Ständerat.
In Bezug auf die Konsolidierungspflicht juristischer Personen mit Konzernstruktur hatte der Ständerat mit der Gewährung der freien Wahl zwischen dem Leitungs- und Kontrollprinzip gegen den Bundesrat votiert. Der Nationalrat entschied sich in dieser Frage auf Vorschlag seiner Kommission für eine Unterscheidung zwischen Vereinen, Stiftungen und Genossenschaften sowie börsenkotierten Unternehmen. Während die Mehrheit des Zweitrats – gegen eine geschlossen stimmende Minderheit aus SP und Grünen – Ersteren die Wahlfreiheit zwischen Kontroll- und Leitungsprinzip zugestehen möchte, gedenkt sie, Letztere dem Kontrollprinzip zu unterstellen. Bei der Bestimmung des Schwellenwerts, ab dem eine Konzernrechnung erstellt werden sollte, schloss sich der Nationalrat dem vom Ständerat vorgeschlagenen Quorum an, wie es neu auch für die Revisionspflicht gelten soll. Nachdem der Ständerat in den Vorgaben zur Rechnungslegung dem Bundesrat gefolgt war und im Grundsatz für Konzerne eine Jahresrechnung nach anerkanntem Standard verlangt hatte, entschied sich der Nationalrat in Abweichung zur kleinen Kammer für den Status quo im bestehenden Obligationenrecht. In annähernd gleicher Stimmverteilung wie beim Quorum beschränkte er die Gültigkeit der neu vorgesehenen strengeren Regelung auf den begrenzten Kreis von Unternehmen mit entsprechenden Vorschriften der Börse, von grossen Genossenschaften und von revisionspflichtigen Stiftungen. Die übrigen Unternehmen sollen bezüglich des verwendeten Rechnungslegungsstandards Wahlfreiheit erhalten [38].
Die mit dem Konkurs von Grossunternehmungen einhergehenden volkswirtschaftlichen Risiken sind seit dem Swissair-Zusammenbruch 2001 wiederkehrendes Thema politischer Vorstösse. Im November 2009 setzte der Bundesrat eine Expertenkommission ein, welche die Klärung der systemischen Relevanz von Grossunternehmen zur Aufgabe hatte. In ihrem Zwischenbericht im April 2010 kam die Expertengruppe zum Schluss, dass schweizweit allein die beiden Grossbanken UBS und CS für die Volkswirtschaft unverzichtbare Leistungen erbringen, deren Ausfall nicht innert nützlicher Frist durch andere Marktteilnehmer aufgefangen werden könnte. Entsprechend seien ausserhalb des Bankensektors keine Schweizer Unternehmungen als systemrelevant einzustufen. Folglich beschränkten sich die Empfehlungen der Expertenkommission im Schlussbericht auf die „Too-big-to-fail“-Problematik im Bankensektor, die der Bundesrat im Entwurf zur Änderung des Bankengesetzes aufnahm. Die damit verbundenen parlamentarischen Vorstösse werden im Kapitel 4 b) Geld, Währung und Kredit behandelt [39].
Neben der makroökonomischen Dimension, die sich auf die „Too-big-to-fail“-Frage konzentriert, wurden auch mikroökonomisch ausgerichtete politische Forderungen laut. In Anlehnung an die Sanierungsmaxime im sog. Chaptre 11 des US-amerikanischen Konkursrechts wurde die Neuausrichtung des schweizerischen Schuldbetreibungs- und Konkursrechts (SchKG) am Sanierungsgedanken gefordert. Die Nachlassstundung soll nicht mehr zwingenderweise in einem Nachlassvertrag oder Konkurs enden, sondern als Sanierungsverfahren geregelt werden. Nach einigem Zögern hatte der Bundesrat 2003 eine erste Expertengruppe zur Klärung des Revisionsbedarfs im SchKG eingesetzt, die 2005 erste Thesen formulierte und 2008 einen Entwurf und Begleitbericht abgeliefert hatte. Neben der bereits beschriebenen Neuinterpretation der Nachlassstundung sollen die Mitwirkungsrechte der Gläubigerinnen und Gläubiger im Verfahren gestärkt und die Hürden für die Genehmigung eines Nachlassvertrags gesenkt werden. Dauerschuldverhältnisse (beispielsweise Miet- oder Leasingverträge) erhalten eine differenzierte Regelung. Die Arbeitsplatzgarantie bei Firmenübernahmen im Insolvenzfall soll entfallen. Im Gegenzug soll für Betriebe mit über 250 Angestellten, die mehr als 30 Mitarbeitende entlassen, im OR eine Sozialplanpflicht festgeschrieben werden. Auf die Schaffung eines Konzerninsolvenzrechts soll explizit verzichtet und das 2010 in Kraft getretene Konkursprivileg zugunsten von Forderungen aus der Mehrwertsteuer wieder aufgehoben werden [40].
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Weiterführende Literatur
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[1] OECD: StatExtracts, Labour Force Statistics (MEI): Harmonised Unemployment Rates and Levels (HURs), 25.5.2011 (Aufgrund von Abweichungen zwischen der OECD- und BfS-Statistik beschränkt sich die Aussage auf die qualitative Entwicklung).
[2] Zu den USA: US-Bureau of Labor Statistics, 2010 Consumer Price Index Detailed Report Tables: Annual Average Indexes 2010; HVPI: seit 2008 vom BFS verwendetes Mass zwecks Vergleichbarkeit mit EU- und EFTA-Ländern. Lit. Beuret; Eurostat, Wachstumsquoten des realen BIP 2010; Eurostat: HVPI - Gesamtindex - Inflationsrate des Jahresdurchschnitts, 25.5.2011; EZB, Eurosystem: Von Experten der EZB erstellte gesamtwirtschaftliche Projektionen, Dezember 2010, März 2011; ILO Department of Statistics, Unemployment rate (Percentage), May 2011; Seco, Medienmitteilung, 16.9.2010; Seco, Konjunkturtendenzen Winter 2009/2010, Frühjahr 2011; Seco, Länderinformation Japan. SNB, 103. Geschäftsbericht 2010; BBl 2011, S. 1401 ff. (Bericht zur Aussenwirtschaftspolitik 2010); WoZ, 7.1.10; MZ, 19.1.10; LT 1.10. und 23.1.10; NLZ, 3.2.10; Presse vom 2.7.10.
[3] Zur Konsumentenstimmung: NZZ, 3.2.10; TA, 3.2.10); Zur Prognose des Seco für 2010: Presse vom 17.3.10; NLZ, 27.3.10. Zur Entwicklung des BIP: Presse vom 3.9. und 21.9.10. Internationaler Vergleich: Presse vom 27.5.10; Zur wachstumstreibenden Rolle der Baubranche 2010: LT, 27.10.10. Zu den Prognosen für den Bausektor für 2011 vgl. BaZ, 28.10.10.
[4] BBl 2011, S. 1401–1409 (Bericht zur Aussenwirtschaftspolitik 2010); Seco, Konjunkturtendenzen Winter 2009/2010, Frühjahr 2011; Seco, BIP und Verwendungskomponenten (Jahres- und Quartalsdaten): Jahresaggregate des Bruttoinlandproduktes, Verwendungsansatz (BFS), 30.5.2011. Zur Entwicklung des BIP allgemein siehe SN, 19.2.10; LT, 25.2.10; NZZ, 3.2., 24.2.10, 2.3.10, 25.3.10 und 12.5.10; SGT 6.2.10; TG, 3.3.10; LT, 3.3.10 und Presse vom 17.8.10. Zum Personenverkehr vgl. Lit. Weber; LT, 28.5.10. Zur Konjunkturverlangsamung: Presse vom 2.6.10; NZZ, 17.9., 28.10., 30.10., 2.11. und 27.11.10. Zur konjunkturdämpfenden Wirkung des Frankens: Presse vom 9.6. und 19.6.10; TA, 15.6.10; NZZ, 26.6., 7.9., 27.12. und 29.12.10; MZ, 1.7.10; BaZ, 7.12.10; SECO, Medienmitteilung, 16.9.2010; Zur Verschärfung der Lage für die KMU siehe TA, 28.6.10 und 3.7.10; TG, 29.6.10; BaZ, 13.8., 26.8. und 10.11.10; WW, 2.9.10; SN, 11.9.10; NLZ, 17.9.10; NZZ, 13.10.10.
[5] Zum Beschäftigungswachstum: Seco, Konjunkturtendenzen Frühjahr 2011, S. 25 und LT, 21.12.10 (Uhrenbranche). Zur Entwicklung der Arbeitslosenquote: Seco, Die Lage auf dem Arbeitsmarkt im Januar 2011; Seco, Die Lage auf dem Arbeitsmarkt im Dezember 2010 / Jahresdurchschnitte 2010; LT, 9.3., 17.3. und 9.4.10; NZZ, 9.3.10; 24H, 9.4.10. Zur Kurzarbeitsentschädigung: Seco, Medienmitteilung, 5.3.2010. Zur Entwicklung der Teuerung vgl. SPJ 2009, S. 96; Seco, Konjunkturtendenzen Frühjahr 2011, S. 28; NZZ, 12.2. und 7.4.10; QJ, 7.4.10; Lit. Beuret.
[6] SNB, 102. Geschäftsbericht 2009, 103. Geschäftsbericht 2010; Seco, Konjunkturtendenzen Frühjahr 2011, S. 9; SPJ 2009, S. 96; LT, 12.3.10; TA, 15.6.10; SoS, 17.9.10.
[7] Zu den ersten und zweiten Stufen der Konjunkturstabilisierungsmassnahmen siehe SPJ 2008, S. 98 und SPJ 2009, S. 96 ff.; Seco, Stabilisierungsmassnahmen: Übersicht zum Umsetzungsstand der ersten und zweiten Stufe per Ende 2009, 26.2.2010; NZZ, 6.1.10. Generelles: SN, 26.5.10; NZZ, 21.10. und 23.12.10; Seco, Stabilisierungsmassnahmen: Übersicht zum Umsetzungsstand per Sommer 2010, September 2010. Zum Projekt SuisseID siehe Kapitel I, 8c Medien.
[8] Der Bundesrat, Cluster in der Wirtschaftsförderung, Bern 2010, S. 4, 20, 26 f., 45; vgl. auch die Standort- und Innovationsförderungsmassnahmen von SECO (Direktion für Standortförderung ) und BBT (Förderagentur für Innovation).
[9] Entgegen der Angaben in SPJ 2009, S. 99 ist der Wortlaut der entsprechenden Nationalratsverhandlung nicht in AB NR, 2009, S. 1347 sondern in AB NR, 2009, S.1547 wiedergegeben. In seiner Antwort verwies der Bundesrat u.a. auf die Budgetaufstockung zugunsten der Kommission für Technologie und Innovation von gut 20 Mio. Fr. im Rahmen des zweiten Stabilisierungspakets; AB NR, Herbstsession, Beilagen, 2009, S. 443 f.; AB SR, 2010, S. 948 ff.
[10] BBl, 2011, S. 511–522.
[11] Ausnahmen gelten für Rohstoffe, die in der Schweiz nicht, oder vorübergehend nicht in genügender Menge, vorkommen TA, 22.2. und 18.3.10; SN, 20.3. und 9.10.10; LT, 23.3. und 4.8.10; NZZ, 28.4., 7.5., 15.7., 28.9. und 9.10.10; WW, 8.7.10; MZ, 31.8. und 7.9.10; SGT, 8.10.10. BZ, 19./20.10.10.
[12] Siehe SPJ, 2009, S. 100 (dort irrtümlicherweise als Parlamentarische Initiative bezeichnet); AB SR 2010, 729 f.;AB NR, 2010, S. 1438 f.; BGE 1C_47/2008 vom 8.8.2008.
[13] TA, 8.2.10; AB SR, 2010, S. 732–735; Mo. 10.3792.
[14] World Economic Forum (WEF), Travel & Tourism Competitiveness Report 2011, Genf 2011, S. 8.; Schweizerischer Bundesrat, Wachstumsstrategie für den Tourismusstandort Schweiz: Bericht des Bundesrates vom 18. Juni 2010 in Erfüllung des Postulates 08.3969, Darbellay vom 19. Dezember 2008, Bern 2010; SPJ 2009, S. 100; LT, 26.6.10. Seco, Medienmitteilungen, 24.3. und 25.6.10; BBl, 2010, S. 4408.
[15]Vgl. SPJ 2009, S. 100; AB SR, 2010, S. 728 f. Das Gesetz erfasst kommerzielle Angebote in den Risikoaktivitäten Bergsteigen, Skitouren, Canyoning, Riverrafting und Bungee-Jumping (abschliessende Aufzählung). AB SR, 2010, S. 543 ff. (26 zu 14 Stimmen), BBl, 2010, S. 897 (Ablauf der Referendumsfrist am 7.4.2011). Siehe auch SPJ, 2001, S. 80.
[16] BBl, 2010, S. 7961 ff.
[17] BJ, Evaluation der kantonalen Massnahmen zu den Lotterien und Wetten: Schlussbericht (Forschungs- und Beratungsbüro Infras), Zürich 2010, S. 107–109; EJPD, Medienmitteilungen, 24.3., 30.5. und 20.10.10.
[18] Vgl. SPJ, 2009, S. 101; Bundesverwaltungsgericht, Abteilung II, Urteil vom 30. Juni 2009; BGE 2C_694/2009 vom 20.5.2010.
[19] LT, 1.7.10; TA, 30.6.10; NZZ, 28.5., 1.7. und 14.10.10; TA, 1.7.10; NZZ 22.10.10 (mit Bezug zum Wettbewerbsschutz in der EU); BaZ, 9.11.10.
[20] Eidgenössisches Volkswirtschaftsdepartement, Erläuternder Bericht zur Änderung des Bundesgesetzes über Kartelle und andere Wettbewerbsbeschränkungen (Kartellgesetz, KG), Bern 2010; NZZ, 7.3., 17.3., 4.5., 14.5., 12.8., 9.11. und 16.11.10; LT, 14.5. und 26.6.10; TA, 4.5., 15.5. und 12.7.10; SN, 28.5.10; SGT, 30.6.10, Handelszeitung, 14.–20.10.10; Lib., 9.11.10; TG, 9.11.10.
[21] AB SR, 2010, S. 856 ff. Das Revisionsbegehren folgte ergänzend und im Anschluss an die laufende Gesetzesrevision, wie sie im Sommer in die Vernehmlassung ging. Ende 2010 stand die Entscheidung über eine allfällige Integration der vorgeschlagenen Sanktionsmöglichkeiten in die laufende Revision noch aus. Dazu: NZZ, 22.9.10; NLZ, 22.9.10.
[22] Vgl. SPJ 2009, S. 101; AB SR, 2010, S. 929 ff.; BaZ, 30.9.10; NZZ, 30.9.10.
[23] SPJ, 2009, S. 102. Die Presse ging v.a. auf die erwarteten, aber nicht eingetroffenen Preissenkungen, die Skepsis und Vorbehalte des Detailhandels und der Bauern, die Ernüchterung der Konsumentenschützer sowie die Ausnahmeregelungen ein: Lib., 20.5.10; BaZ 30.6.10; NZZ, 1.7. und 23.9.10; So-Bli, 30.5.10; Handelszeitung, 9.–15.6.10; TA, 12.7. und 20.12.10; LT, 21.12.10; Presse vom 22.10.10. Vgl. auch Motion Bourgeois (fdp, FR) Qualitätssicherung in der Schweizer Landwirtschaft, überwiesen am 14.9.10 (Zustimmung NR zur Änderung SR); Mo. 09.4340 „Beschlüsse des Parlamentes zum THG respektieren“ von Nationalrätin Glauser-Zufferey (svp, VD) vom 11.12.09; Mo. 10.3922; Pa. Iv. 10.538.
[24] SECO, Medienmitteilungen, 10.5.2010 und 7.7.2010; NZZ, 10.6.10.
[25] Vgl. auch SPJ 2008, S.102; AS 2010, S. 6149 ff.; BBl, 2010, S. 4051 ff.; Lib., 5.2.10; NZZ, 20.5. und 6.8.10; Zur Modernisierung: Lit. Tanner.
[26] AB NR, 2010, S. 1992 f.
[27] AS 2010, S. 2873 ff.
[28] AB NR, 2010, S. 139; vgl. SPJ 2009, S. 103.
[29] AB NR, 2009, S. 2286 ff.; AB SR, 2010, S. 13 f.
[30] Pa. Iv. 07.500; Rechtskommission Ständerat, Medienmitteilung, 19.1.2010.
[31] Der Bundesrat erwägt u.a. eine Koppelung des Verzugs- an den Leitzins; AB NR, 2008, S. 1005; AB SR, 2008, S. 1024; AB NR, 2010, S. 106 f.; EJPD, Medienmitteilung, 18.9.2010.
[32] Mit einer parlamentarischen Initiative hatte z.B. Johann Schneider-Ammann (fdp, BE) 2008 die persönliche und solidarische Haftung von Firmenverantwortlichen für staatliche Auffangaktionen gefordert. Über die Einschränkung der „Too-big-to-fail“-Problematik auf die beiden Grossbanken verschiebt sich die entsprechende Berichterstattung ins Kapitel 4 b).
[33] Allgemeine Diskussion der Bonusfrage: SoZ, 11.4.10; Handelszeitung, 5.–11.5.10 und 17.11.10; Presse vom 3.7.10; NZZ, 29.7.10; TA 15.9.10; Handelszeitung, 20.10. und 17.11.10. Zu Einzelvorstössen: Presse vom 17.9.10. Zu Lobbyarbeit: NZZ, 9.1.10; MZ, 9.1.10; NLZ, 27.2. und 6.4.10; AZ 27.2.10. Botschaft zur Abzocker-Initiative siehe BBl, 2009, S. 299 ff.; vgl. SPJ 2005, S. 96; 2006, S. 95 f.; 2007, S. 115; 2008, S. 103; 2009, S. 104 f.; SPJ, 2009, S. 104.
[34] Zur Komplexität vgl. Bürgi (svp, TG): AB SR 2010, S. 1234; AB NR 2010, S. 328–333, S. 435–476; Presse vom 11.3., 12.3., 17.3. und 18.3.10; WW, 25.3.10; Presse vom 3.6.10.
[35] AB SR, 2010, 1233 ff.; AB SR, 2010, 1241 ff. (Entwurf 1, auch indirekter Gegenvorschlag); AB SR, 2010, S. 1262 ff., 1341 (Entwurf 2, auch Tantiemenmodell). Presse vom 30.6.10; NZZ, 20.5., 22.5., 7.7., 23.7., 28.8., 8.9., 18.11., 24.11., 4.12. und 16.12.10, TA, 22.5., 2.6., 14.7., 8.9. und 24.11.10; SN, 2.6.10 und 18.12.10; Handelszeitung 10.11.10; Presse vom 14.12., 15.12. und 17.12.10.
[36] BBl, 2008, S. 1589 ff.
[37] AB SR, 2009, S. 1194 ff., AB NR, 2010, S. 1378; zum Schwellenwert: SPJ, 2009, S.105; NZZ, 9.12.10.
[38] AB NR, 2010, S. 1362 ff. und 1901 ff.
[39] Expertenkommission zur Limitierung von Volkswirtschaftlichen Risiken durch Grossunternehmen, Schlussbericht, 30.9.2010; TA, 1.4.10; NZZ, 8.4. und 20.4.10; Zur Swissair-Krise: Geschäftsprüfungskommission des Ständerats, Die Rolle von Bundesrat und Bundesverwaltung im Zusammenhang mit der Swissair-Krise, 19.9.2002.
[40] Vgl. SPJ, 2009, S.103 f. (Fussnote 29); BBl, 2010, 6455 ff.
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