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Sozialpolitik
Gesundheit, Sozialhilfe, Sport
Der Bundesrat plante ein neues Bundesgesetz über Prävention und Gesundheitsförderung. – Im Herbst präsentierte der Bundesrat einen überarbeiteten Gesetzesentwurf zur Suizidhilfe und eine nationale Strategie zur palliativen Pflege. – Die Prämienerhöhungen der Krankenkassen gaben Anlass für eine dringliche Debatte im Nationalrat. – Das Volk nahm den neuen Verfassungsartikel „Zukunft mit Komplementärmedizin“ an. – National- und Ständerat verabschiedeten das Zusatzprotokoll über die Transplantation menschlicher Organe und Gewebe. – Der Bundesrat unterbreitete dem Parlament seine Botschaft zum Sportförderungsgesetz.
Gesundheitspolitik
Eine Motion der SP, welche den Bundesrat beauftragen wollte, eine umfassende Reform des schweizerischen Gesundheitswesens einzuleiten, lehnte der Nationalrat mit 128 zu 25 Stimmen klar ab. Mit der Motion hätten die Ziele einer umfassenden Gesundheitspolitik und die Aufgabenteilung zwischen Bund, Kantonen und Gemeinden neu festgelegt werden sollen. Die SP-Fraktion berief sich damit auf einen Bericht der OECD über das schweizerische Gesundheitswesen, welcher ergeben hatte, dass dessen Organisationsstruktur zu komplex sei. Der Bundesrat empfahl die Motion zur Ablehnung, weil er den Schwerpunkt nicht auf eine Änderung der Verfassung setzte, sondern auf die Optimierung und Konsolidierung des bestehenden Systems [1].
Ein Postulat Maury Pasquier (sp, GE) forderte den Bundesrat auf, Ursachen und Wirkungen der hohen Kaiserschnittraten in der Schweiz zu untersuchen sowie Möglichkeiten zu identifizieren, um den negativen Auswirkungen sowohl für Mutter und Kind als auch für das Gesundheitswesen entgegenzuwirken. Begründet wurde dieses Postulat unter anderem mit einer Zunahme der Kaiserschnittraten um 10% in den letzten Jahren und einer im internationalen Vergleich 20% höheren Kaiserschnittrate. Der Bundesrat sah keinen weiteren Handlungsbedarf und wollte es den ärztlichen Fachgesellschaften überlassen, Untersuchungen bezüglich dieser Thematik zu unternehmen. Der Ständerat stellte sich aber gegen den Bundesrat und überwies das Postulat mit 22 zu 8 Stimmen [2].
Ebenfalls vom Ständerat angenommen wurde ein Postulat Ory (sp, NE), welches den Bundesrat beauftragte, die Gesetzgebung über die Ansprüche behinderter Personen auf Leistungen für die Ausübung einer Erwerbstätigkeit so zu ändern, dass die berufliche Eingliederung gehörloser Personen erleichtert wird [3].
Der Nationalrat nahm ein Postulat Humbel Näf (cvp, AG) an, welches den Bundesrat aufforderte, in Zusammenarbeit mit der Nahrungsmittelindustrie eine klare Deklarationspflicht für übermässig kalorienreiche Nahrungsmittel, eine strengere Auslegung der Werbeeinschränkungen und ein „Ampelsystem“[4], wie es die englischen Gesundheitsbehörden vorsehen, zu prüfen. Das Postulat wurde im Nationalrat von der SVP-Fraktion bekämpft und dementsprechend knapp mit 82 zu 73 Stimmen angenommen [5].
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Der Bundesrat plant ein neues Bundesgesetz über Prävention und Gesundheitsförderung. Das neue Gesetz will die Prävention, die Gesundheitsförderung und die Früherkennung bei übertragbaren Krankheiten stärken und dadurch zu einer guten Gesundheit der Schweizer Bevölkerung beitragen. Der vorgesehene Erlass enthielt keine direkt anwendbaren Massnahmen wie Werbe- und Verkaufsverbote, sondern war sehr allgemein formuliert und hatte dadurch einen weiten Anwendungsbereich. In der Vernehmlassung wurde die Schaffung eines neuen Instituts für Prävention und Gesundheitsförderung besonders kritisch aufgenommen. Auch sonst war das neue Gesetz umstritten. Namentlich die Wirtschaft stand dem Vorhaben skeptisch bis völlig ablehnend gegenüber. Sie befürchtete zusätzliche Eingriffe in die Freiheit der Wirtschaft und in die alltäglichen Gewohnheiten des Einzelnen [6].
Eine vom Ständerat im Vorjahr abgeänderte Motion Kiener Nellen (sp, BE), die den Bundesrat aufforderte, Budget und Finanzplan des Bundesamtes für Sport (Baspo) ab 2007 um mindestens 10 Mio Fr. zu erhöhen, damit Umsetzungsprojekte zur Bewegungs- und Sportförderung sowie zur Förderung einer gesunden Ernährung für Kinder im Alter von fünf bis zehn Jahren realisiert werden können, wurde auch vom Nationalrat gutgeheissen [7].
Eine Motion der Kommission des Nationalrates beauftragte den Bundesrat, die bis Ende 2009 befristete Massnahme der Screening-Mammografien bei über 50-jährigen Frauen zu verlängern, bis eine neue Gesetzesbestimmung in Kraft ist, welche eine dauerhafte Übernahme gewährleistet. Diese Verlängerung wurde als notwendig erachtet, weil bis zum damaligen Zeitpunkt nur die sechs welschen Kantone und St. Gallen solche Programme eingeführt hatten. Der Bundesrat hatte zwar in der schriftlichen Erklärung eine Ablehnung beantragt, änderte seine Meinung aber in der Diskussion im Nationalrat und empfahl die Motion schliesslich doch zur Annahme. Dem folgten auch der National- und Ständerat [8].
Eine Motion Müller (gp, AG) forderte den Bundesrat auf, ein gesamtschweizerisches Krebsregister zu erstellen. Dies forderte er unter anderem deshalb, weil damit mehr Klarheit über die Folgen von Atomanlagen im Normalbetrieb sowie bei unerwarteter Abgabe von Radioaktivität geschaffen werden könnte. Der Bundesrat war der Auffassung, dass die Erstellung eines Krebsregisters durch den Bund nicht das Ziel einer gesetzlichen Regelung sein könne. Vielmehr müsse eine Harmonisierung der von den Kantonen erhobenen wissenschaftlich relevanten Krebsdaten erreicht werden. Diese Auffassung teilte der Nationalrat und lehnte die Motion mit 90 zu 67 Stimmen ab [9].
Eine parlamentarische Initiative Meyer-Kaelin (cvp, FR) forderte den Bundesrat auf, die notwendigen gesetzlichen Massnahmen zu treffen, damit die Prävention von Suizid bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen ausdrücklich in der Gesetzgebung zur Prävention und Gesundheitsförderung geregelt wird. Die Kommission des Nationalrates beantragte mit 13 zu 9 Stimmen, der Initiative keine Folge zu geben. Diese Ablehnung setzte sich zusammen aus einem Teil, welcher eine explizite gesetzliche Grundlage als nicht notwendig erachtete und einem anderen Teil, welcher den Zeitpunkt der Initiative für falsch hielt und einen solchen Antrag lieber im Rahmen der Besprechung der Botschaft zum Bundesgesetz über Prävention und Gesundheitsförderung (siehe oben) sehen wollte. Dementsprechend lehnte der Nationalrat die parlamentarische Initiative mit 81 zu 62 Stimmen ab [10].
Eine weitere parlamentarische Initiative Menétrey-Savary (gp, VD) forderte eine verstärkte Prävention gegen Spielsucht. Dazu sollte das Spielbankengesetz in dem Sinne revidiert werden, dass 0,5% des Bruttospielertrages in einen Fonds zu geben sind, welcher für die Prävention und Bekämpfung der Spielsucht bestimmt wäre. Weiter verlangte sie, dass das Spielbankengesetz und das Lotteriegesetz bezüglich Präventionsmassnahmen und Verwaltung des Fonds harmonisiert werden. Eine Mehrheit der Kommission des Nationalrates betrachtete die bestehende Gesetzgebung und die geleisteten Anstrengungen als genügend und empfahl daher, der Initiative keine Folge zu leisten. Dem folgte auch der Nationalrat mit 104 zu 63 Stimmen [11].
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Auch in diesem Jahr sorgte die Masernepidemie für verschiedene Vorstösse im Parlament. So forderte eine Motion Cassis (fdp, TI) vom Bundesrat die Erarbeitung eines Eliminationsplanes bezüglich der Masernbekämpfung, die Umsetzung des Planes gemäss WHO-Vorgaben und eine Elimination der Masern in der Schweiz bis Ende 2010. Diese Forderungen entstanden, weil die Schweiz im internationalen Vergleich, was die Masernbekämpfung angeht, sehr schlecht dastehe. Der Bundesrat schloss sich diesem Vorhaben an und empfahl die Motion zur Annahme. Auch der Nationalrat ging damit einig und nahm die Motion an. Ebenfalls angenommen haben beide Ratskammern eine Motion Gutzwiller (fdp, ZH), welche die gleichen Ziele verfolgte [12].
Die Schweinegrippe sorgte im Berichtsjahr weltweit und auch in der Schweiz so gut wie das ganze Jahr über für Schlagzeilen. Anfang Mai erreichte die Grippe die Schweiz, indem ein erster Fall von Schweinegrippe im Kanton Aargau festgestellt wurde. In der Folge breitete sich die Grippe immer schneller aus, so dass am 11. Juni von der WHO eine Pandemie und damit die höchste Gefahrenstufe ausgerufen wurde [13].
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Der Bundesrat war sich bezüglich der Regelung der Sterbehilfe uneinig und erwog auch ein Verbot der Sterbehilfeorganisationen. Die Thematik sorgte für einen Streit zwischen der Bundesrätin Eveline Widmer Schlumpf, die einen Antrag für gesetzliche Mindeststandards für die Sterbehilfeorganisationen Dignitas und Exit nicht wie erhofft durchsetzen konnte und den Gegnern der organisierten Sterbehilfe im Bundesrat, Pascal Couchepin und Ueli Maurer. Britische Ärzte kritisierten derweil die Sterbehilfeorganisation Dignitas, weil die Organisation nicht nur Todkranke in den Suizid begleitete. Im Herbst präsentierte der Bundesrat dann einen überarbeiteten Gesetzesentwurf zur Suizidhilfe, der zwei Varianten der Änderung des Strafrechts vorsah. Dieses sollte entweder klare Sorgfaltspflichten für Suizidhilfeorganisationen festlegen oder aber die organisierte Suizidhilfe überhaupt verbieten. Für Freitodbegleitungen wurden Mindeststandards in sechs Bereichen formuliert. Die einschneidendste Massnahme bestand darin, dass Suizidhilfe künftig Patienten mit einer unmittelbar tödlichen Prognose vorbehalten sein soll. Suizidwillige benötigen zwei Gutachten von zwei verschiedenen Ärzten und müssen zudem ihren freien Willen äussern können; das todbringende Medikament muss ärztlich verschrieben sein und die Sterbehilfeorganisationen haben über jeden Fall eine vollständige Dokumentation zu erstellen. Die Suizidhilfe darf ausserdem nicht zur gewinnorientierten und gewerbemässigen Tätigkeit werden [14].
In der Zwischenzeit hatten die Zürcher Oberstaatsanwaltschaft und die Sterbehilfeorganisation Exit ein 11-seitiges Dokument unterzeichnet, das der klaren und transparenten Regelung der organisierten Suizidbeihilfe dienen soll. Das Dokument, das den assistierten Suizid minutiös regelt und damit die Standesregeln festhält, hatte wochenlang für Schlagzeilen in den Medien gesorgt. Eigens festgehalten wurde darin auch die ausschliessliche Verwendung von Natrium-Pentobarbital als Sterbemittel, die Höhe der Entschädigung für Sterbehelfer sowie die Vorschrift einer transparenten Buchhaltung [15].
Neben dem Papier zur Sterbehilfe stellte der Bundesrat auch eine nationale Strategie zur palliativen Pflege vor. In den nächsten drei Jahren soll mit einer Palette von Massnahmen die umfassende Betreuung von Schwerst- und Todkranken in das schweizerische Gesundheitswesen integriert werden. Die nationale Strategie möchte in allen Kantonen palliative Versorgungsstrukturen in Form von mobilen Equipen, welche die Patienten zu Hause oder in Altersheimen betreuen können, sowie den Aufbau von stationären Einrichtungen fördern. Bis anhin war das Palliativ-Angebot von Kanton zu Kanton sehr unterschiedlich ausgebaut. Teil des nationalen Projektes soll es auch sein, die Bevölkerung für das Thema zu sensibilisieren. Der Nationalrat hatte mit der Überweisung eines Postulates Heim (sp, SO) den Bundesrat in diesen Bestrebungen unterstützt [16].
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Zu den Massnahmen über die Eindämmung der steigenden Krankenkassenprämien siehe auch unten, Teil I, 7c (Krankenversicherung).
Die steigenden Krankenkassenprämien sorgten das ganze Jahr hindurch für sehr viel Gesprächsstoff in den Medien. Die Krankenkassenprämien werden 2010 für Erwachsene im Schnitt um 8,7% steigen. Junge Erwachsene zahlen 13,7% und Kinder 10% mehr. Die Unterschiede bei der Erhöhung der Prämien in den einzelnen Kantonen waren sehr gross. Sie bewegten sich zwischen 3,6% in Neuenburg und 14,6% in Obwalden [17].
Eine Motion Stahl (svp, ZH) verlangte vom Bundesrat Sofortmassnahmen zur Förderung der Heimdialyse. Eine Erhöhung des Anteils der Heimdialyse-Patienten könnte aufgrund der steigenden Anzahl von Dialysepatienten in den kommenden Jahren zweistellige Millionenbeträge einsparen. Auch der Bundesrat betrachtete den Rückgang der Heimdialyse und die damit verbundene Kostensteigerung als problematisch. Er war aber der Ansicht, dass eine Förderung nicht Aufgabe des Bundes sei und lehnte die Motion daher ab. Dem folgte auch der Nationalrat [18].
Mehr Erfolg hatte eine Motion Germann (svp, SH), welche den Bundesrat beauftragte, dem Parlament eine Vorlage zu unterbreiten, die im Bereich der Hilfsmittel in der IV und der AHV den Markt stärkt und zu mehr Wettbewerb führt. Ein Bericht der Eidgenössischen Finanzkontrolle hatte im Sommer 2007 festgestellt, dass die heutige Regelung Wettbewerb verhindert und falsche Anreize setzt. Der Bundesrat hatte die Motion kommentarlos zur Annahme empfohlen. Die Kommission des Nationalrates hingegen beantragte mit 9 zu 8 Stimmen, bei 3 Enthaltungen, die Motion abzulehnen. Der Nationalrat folgte dem Bundesrat und der Minderheit seiner Kommission und nahm die Motion mit 99 zu 67 Stimmen an [19].
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Eine Motion Graf-Litscher (sp, TG) forderte, dass die fünf Methoden der Komplementärmedizin in der Invalidenversicherung vergütet werden. Der Bundesrat lehnte die Motion ab, mit der Begründung, dass eine Behandlung, die bei Krankheit nicht zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung gehe, weil ihre Wirksamkeit nach wissenschaftlichen Methoden nicht nachgewiesen werden konnte, grundsätzlich auch von der IV nicht übernommen werden könne. Dem folgte auch der Nationalrat, welcher die Motion mit 99 zu 61 Stimmen ablehnte [20].
Am 17. Mai stimmte das Volk mit einer Mehrheit von 67% für den Verfassungsartikel „Zukunft mit Komplementärmedizin“. Dieser Gegenentwurf, den das Parlament zu der in der Folge zurückgezogenen Volksinitiative „Ja zur Komplementärmedizin“ ausgearbeitet hatte, war vom Bundesrat, dem Parlament und sämtlichen Parteien, ausser der SVP und der EDU, zur Annahme empfohlen worden. Von diesen Parolen wichen allerdings namentlich bei der FDP und SVP einige kantonale Sektionen und Jungparteien ab. Auch der SGB, der SGV und der Schweizerische Bauernverband befürworteten den Verfassungsartikel. Zu den Gegnern der Vorlage zählten neben der SVP und der EDU auch der Schweizerische Arbeitgeberverband und Economiesuisse.
Alle Kantone stimmten dem Verfassungsartikel zu. Besonders deutlich wurde er im Kanton Waadt angenommen, wo ihm vier von fünf Stimmenden zustimmten. Die Vox-Analyse ergab, dass politische Merkmale beim Stimmentscheid stärker ins Gewicht fielen als soziodemographische Aspekte. Der Zivilstand, das Geschlecht und der Landesteil wirkten sich zwar tendenziell auf die Entscheidung aus, ausschlaggebend waren jedoch die Identifizierung mit einer Partei und die Positionierung auf der Links-Rechts-Achse. Anhänger der SP, CVP und in geringerem Ausmasse der FDP nahmen die Vorlage ebenso an, wie diejenigen, die sich selbst links oder links aussen einstuften [21].
Verfassungsartikel „Zukunft mit Komplementärmedizin“
Abstimmung vom 17. Mai 2009

Beteiligung: 38,3%
Ja: 1 283 838 (67%) / Stände: 20 6/2
Nein: 631 908 (33%) / Stände: 0

Parolen:
Ja: FDP (5)*, CVP (1)*, SP, EVP, CSP, PdA, GP, SD, Lega, GLP, BDP (1)*; SGV, SGB, TravS.
Nein: SVP (6)*, EDU, FP; eco.

* In Klammer Anzahl abweichender Kantonalsektionen
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Zur Finanzierung von Spitälern und Pflegeheimen siehe auch unten, Teil I, 7c (Krankenversicherung).
Eine Motion Baumann (svp, TG) nahm Bezug auf erschreckende Vorfälle in einem Stadtzürcher Alters- und Pflegeheim und beauftragte den Bundesrat, eine Ergänzung des Strafgesetzbuches auszuarbeiten, mit welcher die Menschenwürde von Pflegebefohlenen strafrechtlich geschützt werden kann. Entsprechend dem Motionär sei es eine offensichtliche Lücke des Gesetzes, dass Demenzkranke im Gegensatz zu Strafgefangenen, Zöglingen von Internaten, Waisenheimen, Kinderkrippen sowie Lehrlinge, strafrechtlich nicht extra geschützt werden. Diese Auffassung teilte der Bundesrat nicht. Er war der Meinung, dass die geltenden Bestimmungen ausreichen, um Misshandlungen von Pflegebefohlenen unabhängig von deren Alter zu ahnden. Der Nationalrat folgte knapp dem Antrag des Bundesrates und lehnte die Motion mit 90 zu 88 Stimmen ab [22].
Eine Motion Vischer (gp, ZH) forderte den Bundesrat auf, die nötigen Grundlagen zu schaffen, damit der Bund die Spitalplanung steuern kann. Ebenso müsse er die Kompetenz erhalten, die hochtechnologisierte Apparatemedizin durch Begrenzung zu steuern. Dies sei notwendig, weil die heutige föderalistische Zuständigkeit nicht mehr adäquat sei. Der Bundesrat lehnte die Motion mit der Begründung ab, dass mit der Neuregelung der Spitalplanung und der daraus resultierenden einheitlichen Steuerung dem Anliegen der Motion bereits Rechnung getragen sei. Dem folgte auch der Nationalrat und lehnte die Motion ab [23].
Bei einer Behandlung von Brustkrebs haben nicht alle Frauen in der Schweiz die gleichen Heilungschancen. Gemäss einer Studie, basierend auf den kantonalen Krebsregistern, gibt es grosse regionale Unterschiede bezüglich der Therapiequalität. Da verbindliche Kriterien im föderalistischen System der Schweiz fehlten, erhielten gegen 30% der Brustkrebspatientinnen nicht die optimale Behandlung. Patientenvertreter forderten daher verbindliche Behandlungsrichtlinien und ein nationales Krebsregister [24].
Im Streben um mehr Qualität publizierte der Bund erstmals die Sterbequoten von Spitälern. Gedacht war diese Publikation als ein Hilfsmittel für Krankenhäuser und nicht als Rangliste. Bei den Spitälern selbst löste die Studie wegen ihrer Methode und Undifferenziertheit aber viel Kritik aus. Das Bundesamt für Gesundheit versprach sich davon mehr Transparenz und eine Steigerung der Behandlungsqualität [25].
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Auch in diesem Jahr sorgte der Mangel an Ärzten und Pflegepersonal für einige Vorstösse im Parlament. So forderte beispielsweise ein Postulat der SGK des Nationalrates den Bundesrat auf, zusammen mit den Kantonen einen Bericht darüber zu erstellen, wie die Aus- und Weiterbildung von Ärzten im Bereich der Hausarztmedizin verbessert werden kann, wie Randregionen für Hausärzte attraktiver gemacht werden können und wie sich die Honorierung der Allgemeinpraktiker entwickelt hat. Der Bundesrat beantragte die Annahme des Postulates, da ein identisches Begehren von der Kommission des Ständerates angenommen worden war. Auch der Nationalrat folgte dieser Empfehlung. Der Ständerat überwies die im Vorjahr vom Nationalrat gutgeheissene Motion Jacqueline Fehr (sp, ZH) ebenfalls [26].
Eine Motion Forster-Vannini (fdp, SG), welche den Bundesrat aufforderte, den Zulassungsstopp für Ärzte durch neue freiheitliche Versicherungsformen abzulösen, lehnte der Ständerat mit 10 zu 17 Stimmen ab. Zudem forderte die Motion, dass neue Voraussetzungen für die Anwendung einer optimalen Medizin durch eine Anpassung des Risikoausgleichs geschaffen werden. Der Bundesrat hatte die Ablehnung der Motion beantragt, sicherte der Motionärin aber zu, die Anliegen in die SGK einzubringen. Ebenfalls abgelehnt wurde eine Motion Fetz (sp, BS), welche den Bundesrat beauftragen wollte, dem Parlament möglichst rasch den Entwurf zu einem Erlass über Massnahmen bei ärztlicher Unter- oder Überversorgung vorzulegen. Ohne Gesetzesänderung würde Ende 2009 der befristete Zulassungsstopp für Ärztinnen und Ärzte auslaufen. Damit verbunden waren Befürchtungen, dass in ländlichen Gebieten das medizinische Angebot sinken und in den Zentren durch die Ausweitung des Angebots überproportional und kostenintensiv steigen würde. Auch hier wandte der Bundesrat ein, dass in der SGK des Nationalrates eine entsprechende Vorlage hängig sei und er es nicht als opportun erachte, eine neue Vorlage auszuarbeiten und damit die laufenden Beratungen infrage zu stellen [27].
Eine parlamentarische Initiative der Kommission des Nationalrates brachte einmal mehr die Frage des Zulassungsstopps für die Leistungserbringer in den Ständerat ein. Da sich zu diesem Zeitpunkt bereits abzeichnete, dass bis zum Ablauf der Frist am 31. Dezember eine nahtlose Ablösung der im Vorjahr getroffenen Massnahmen durch eine definitive Nachfolgeregelung immer noch nicht möglich sein würde, musste erneut über eine Übergangslösung diskutiert werden. Diese sah nun im Grundsatz vor, dass der Bundesrat die Zulassung von selbständigen und unselbständigen Leistungserbringern sowie die Tätigkeit von Ärzten in Einrichtungen und im ambulanten Bereich von Spitälern für eine befristete Zeit von einem Bedürfnis abhängig machen kann. Die neue Übergangslösung soll bis am 31. Dezember 2011 gelten und den Geltungsbereich der bedarfsabhängigen Zulassung auf Spezialärzte sowie auf Apotheker beschränken [28].
Im Nationalrat war das Eintreten auf die Vorlage umstritten. Eine Kommissionsminderheit Scherer (svp, ZG) beantragte, nicht auf die Vorlage einzutreten und warb für mehr Wettbewerb und eine wirtschaftlich orientierte medizinische Versorgung. Bundesrat Couchepin unterstützte die von der Kommission vorgeschlagene Übergangslösung und widersprach der Behauptung, es gäbe in der Schweiz eine Ärzteknappheit. Es hätte im Gegenteil zu viele Ärzte, diese seien aber regional schlecht verteilt und das Verhältnis zwischen Hausärzten und Spezialisten stimme nicht. Der Nationalrat stimmte knapp, mit 81 zu 65 Stimmen für das Eintreten auf die Vorlage. Die grosse Kammer übernahm des Weiteren einen präzisierenden Antrag Cassis (plr, TI), der verhinderte, dass Fachärzte mit dem Gebrauch des Weiterbildungstitels „praktischer Arzt“ den Zulassungsstopp umgehen können. In der Gesamtabstimmung wurde die Vorlage mit 95 zu 55 Stimmen angenommen [29].
Im Ständerat wurde das Eintreten auf die Vorlage mit wenig Begeisterung mit 25 zu 9 Stimmen beschlossen. Die Minderheit monierte, dass die sogenannte Übergangslösung nun bald zehn Jahre dauerte und kaum Positives gebracht habe. Der Zulassungsstopp habe zusammen mit dem Numerus clausus für Medizinstudenten dazu geführt, dass sich nun eine Verknappung an praktizierenden Ärzten abzeichne. Ohne weitere Diskussionen stimmte der Ständerat den Änderungen des Nationalrates zu und nahm die parlamentarische Initiative in der Gesamtabstimmung mit 23 zu 8 Stimmen bei 3 Enthaltungen an. In der Schlussabstimmung stimmte der Nationalrat der Übergangsbestimmung mit 107 zu 74 Stimmen zu, der Ständerat tat dasselbe mit 37 zu 5 Stimmen bei 2 Enthaltungen [30].
Laut einer Studie der Stiftung Careum bildet die Schweiz viel zu wenig Gesundheitsfachleute aus. Es müssten dreimal mehr sein, um den Bedarf bis ins Jahr 2030 zu decken. Die Schweiz müsste also in den nächsten 20 Jahren ebensoviele Arbeitskräfte ausbilden, wie heute in Spitälern, Heimen und bei der Spitex arbeiten, nämlich gegen 200 000. Dies einerseits, weil der Anteil der über 80-jährigen schneller anwächst und die Überalterung eine Erhöhung des Personalbestandes erfordert und andererseits, weil bis 2030 mindestens die Hälfte des Gesundheitspersonals, aufgrund von Pensionierungen ersetzt werden muss. Auch bei den Ärzten herrscht in den Spitälern ein Mangel. Diese forderten daher, dass die Schweiz die Ausbildung und Nachwuchsförderung von Ärzten intensivieren sowie den Wiedereinstieg verstärken soll. Eine Motion Heim (sp, SO) verlangte, dass zusätzliche Ausbildungsplätze sowie Umschulungs- und Qualifikationsangebote im Pflege- und Sozialbereich geschaffen werden, um den Mangel an qualifiziertem Pflege- und Betreuungspersonal in diesem Bereich auszugleichen. Der Bundesrat war sich der Problematik zwar bewusst, erachtete es aber als wichtig, festzuhalten, dass die Initiative grundsätzlich von allen beteiligten Partnern ergriffen werden könne. Er beantragte die Ablehnung der Motion. Dem folgte knapp, mit 87 zu 93 Stimmen, auch der Nationalrat [31].
In eine andere Richtung zielte eine Motion der SP-Fraktion, welche für die Ärzte einen Anreiz schaffen wollte, um einem Gesundheitsnetzwerk beizutreten. Dies sollte entweder damit erreicht werden, dass Mitglieder eines Netzwerkes ein höheres oder dass jene Ärzte, die keinem Gesundheitsnetzwerk angehören, ein tieferes Honorar erhalten. Der Bundesrat verwies auf die beiden Botschaften zur Vertragsfreiheit und zu Managed Care und beantragte daher die Motion zur Ablehnung. Dem folgte mit 99 zu 56 Stimmen auch der Nationalrat [32].
Ein Postulat Cramer (gp, GE) beauftragte den Bundesrat, dem Parlament einen Bericht vorzulegen, in dem die Stellung der Allgemeinmediziner und -medizinerinnen in der Schweiz, ihre Rolle im Gesundheitswesen und die Bedeutung einer angemessenen Entlohnung ihrer Leistungen, insbesondere der Laboranalysen, für sie selbst und für das Gesundheitssystem untersucht werden. Gegen den Willen des Bundesrates, welcher der Ansicht war, dass dem Anliegen des Postulates bereits hinreichend Rechnung getragen werde, wurde es im Ständerat mit 20 zu 3 Stimmen angenommen [33].
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Eine Motion Altherr (fdp, AR) wollte den Bundesrat beauftragen, im Rahmen der bevorstehenden Teilrevision des Heilmittelgesetzes eine Änderung vorzuschlagen, wonach das Schweizerische Heilmittelinstitut bei seinen Verfahren grundsätzlich zur Transparenz verpflichtet ist, sofern keine schützenswerten Geheimhaltungsinteressen entgegenstehen. Der Ständerat nahm diese Motion einstimmig an, obwohl der Bundesrat die bestehenden gesetzlichen Grundlagen, die gängige Praxis sowie die getroffenen Massnahmen im Hinblick auf eine weitestgehende Transparenz für ausreichend erachtete. Dem folgte auch der Nationalrat [34].
Ein Postulat Jacqueline Fehr (sp, ZH) forderte den Bundesrat auf, zu zeigen, welche Trends sich im Bereich der „smart drugs“ abzeichnen und welcher politische Handlungsbedarf besteht. Ausserdem sollte aufgezeigt werden, wie die Medikamentenabhängigkeit in eine umfassende, kohärente Suchtpolitik eingearbeitet werden kann. Der Bundesrat empfahl das Postulat zur Annahme, insbesondere deshalb, weil ein Bericht zur Ausarbeitung einer kohärenten Suchtpolitik bereits in Bearbeitung sei. Dem folgte auch der Nationalrat und nahm das Postulat an [35].
Gegen den Willen des Bundesrates nahm der Ständerat mit 22 zu 8 Stimmen ein Postulat Maury Pasquier (sp, GE) an, welches die Erstellung eines Berichtes forderte, der die heutige Vorgehensweise bei der Festsetzung des Verfallsdatums von Medikamenten beurteilt sowie Massnahmen beinhaltet, die getroffen werden könnten, damit dieses Verfallsdatum nicht missbräuchlich zu kurz angesetzt wird [36].
Eine weitere Motion Maury Pasquier (sp, GE) wollte den Bundesrat beauftragen, die nötigen Massnahmen vorzuschlagen, damit Medikamente, die in Ländern mit vergleichbaren Arzneimittelkontrollen bereits zugelassen wurden oder seit langem bekannt sind, in der Schweiz schneller in Verkehr gebracht werden können. Der Bundesrat teilte die Auffassung der Motionärin, dass der Zugang zu Arzneimitteln im Rahmen der bestehenden gesetzlichen Bestimmungen vereinfacht werden kann und beantragte daher die Annahme der Motion. Dem folgten auch der Stände- und der Nationalrat [37].
Eine Motion Diener (glp, ZH) forderte vom Bundesrat verschiedene Massnahmen, zur Sicherstellung einer guten und günstigen Versorgung mit Arzneimitteln. Dazu gehören eine regelmässige, dreijährliche Preisüberprüfung der Arzneimittel, eine Überprüfung der Wirtschaftlichkeit eines Arzneimittels und eine Beurteilung dieser Wirtschaftlichkeit im Vergleich zu anderen Arzneimitteln. Zudem solle die Vergütung von Arzneimitteln, die ausserhalb der durch Swissmedic zugelassenen Fachinformationen angewendet werden, klar geregelt werden. Der Bundesrat erklärte sich zwar mit den Anliegen der Motionärin weitgehend einverstanden, war aber der Ansicht, dass dieses auch auf Verordnungsstufe geregelt werden könnte. Dem folgte der Ständerat allerdings nicht und nahm die Motion an. Auch der Nationalrat stimmte zu [38].
In Bezug auf die Einsparungen, die bei den Medikamenten gemacht werden könnten, stimmte der Nationalrat den vom Ständerat im Vorjahr vorgenommenen Abänderungen der Motionen Heim (sp, SO) und Humbel Näf (cvp, AG) für mehr Preiswettbewerb im Bereich der Mittel- und Gegenstände (Migel) in einen Prüfungsantrag zu. Eine Motion Diener (glp, ZH) wollte den Bundesrat beauftragen, für den Vertrieb von Arzneimitteln eine preisunabhängige Marge, differenziert nach Vertriebskanal, festzulegen. Diese sollte auf der Basis einer effizienten und preisgünstig durchgeführten Vertriebsleistung festgelegt werden. Der Bundesrat lehnte dieses Begehren ab, da er diese Fragen in der zweiten Etappe der Revision des Heilmittelgesetzes klären und regeln wollte. Der Ständerat wandte sich mit einem Stichentscheid des Präsidenten gegen den Willen des Bundesrates und nahm die Motion an. Der Bundesrat hatte im Vorfeld bereits angekündigt, im Falle einer Annahme beim Nationalrat eine Abänderung in einen Prüfungsantrag zu beantragen. Aber auch der Nationalrat nahm die Motion mit 110 zu 52 Stimmen an. Eine Motion Robbiani (cvp, TI) forderte den Bundesrat auf, so rasch wie möglich Massnahmen auf Verordnungsebene zur Senkung der Arzneimittelpreise zu ergreifen und insbesondere eine alle drei Jahre erfolgende Überprüfung der Medikamentenpreise anzuordnen. Der Bundesrat erklärte sich bereit, seinen bereits bestehenden Spielraum auf Verordnungsstufe auszuschöpfen und eine Regelung vorzubereiten, welche den Rhythmus der Überprüfung der Arzneimittel bezogen auf deren Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit zum Gegenstand hat. Der Ständerat nahm die Motion an [39].
Auch der Bundesrat beschloss Sofortmassnahmen zur Senkung der Kosten bei den Medikamenten. Vorgesehen waren unter anderem eine Erweiterung des Länderkorbs für Preisvergleiche und geringere Margen für Ärzte und Apotheker. Der Bundesrat will damit ab 2010 im Bereich der Medikamente Einsparungen in der Grössenordnung von mindestens 400 Mio Fr. erzielen. Die Ärzteorganisation FMH wertete die Senkung der Margen bei der Medikamentenabgabe als Angriff auf die Ärzteschaft. Um Kosten einzusparen, erwog der Bundesrat auch, den Ärzten die Abgabe von Medikamenten zu verbieten. Auch darüber war die Ärzteschaft erbost [40].
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Der Nationalrat stimmte dem Zusatzprotokoll über die Transplantation menschlicher Organe und Gewebe zum Übereinkommen über Menschenrechte und Biomedizin zu. Dieses legt einen minimalen internationalen Schutzstandard im Bereich der Transplantation menschlicher Organe und Gewebe fest. Es wurde in der Gesamtabstimmung mit 156 zu 7 Stimmen und in der Schlussabstimmung einstimmig angenommen. Bei der Ratifizierung müssen im Bereich der Lebendspende drei Vorbehalte gemacht werden: 1. Es sollen weiterhin Lebendspenden möglich sein, auch wenn Organe von Toten vorhanden sind. 2. Für die Lebendspende ist keine enge persönliche Beziehung zwischen spendender und empfangender Person oder die Zustimmung einer unabhängigen Instanz nötig. 3. Lebendspenden urteilsfähiger Personen sind nicht nur für Geschwister sondern gemäss geltendem schweizerischem Recht auch für Eltern und Kinder zulässig. Der Ständerat stimmte dem Beschluss des Nationalrates einstimmig zu und nahm das Zusatzprotokoll auch in der Schlussabstimmung einstimmig an [41].
Eine Motion Maury Pasquier (sp, GE) verlangte eine Anpassung des Transplantationsgesetzes, so dass Grenzgänger mit Krankenversicherung in der Schweiz und ihre ebenfalls versicherten nichterwerbstätigen Angehörigen bei der Zuteilung von Organen gleich behandelt werden, wie Personen mit Wohnsitz in der Schweiz. Aufgrund der Befürchtung eines Transplantationstourismus empfahl der Bundesrat die Ablehnung der Motion, ebenso wie die Kommission des Nationalrates. Der Ständerat hingegen hatte der Motion im Vorjahr zugestimmt. Dies tat auch der Nationalrat, indem er die Motion mit 85 zu 50 Stimmen annahm [42].
Eine Motion Barthassat (cvp, GE) wollte die Zahl der Organspender erhöhen, indem das Ausweisgesetz und die Verkehrszulassungsverordnung so geändert werden, dass man in Reisepässen, auf Identitätskarten und Führerausweisen die Bereitschaft zu einer Organentnahme im Todesfall vermerken lassen könnte. Der Bundesrat lehnte dies ab, da Pass und Identitätskarte als Dokumente, welche zum Identitäts- und Staatsangehörigkeitsnachweis dienen, nichts mit einem Organspenderausweis gemein hätten. Der Nationalrat folgte dem Willen des Bundesrates nicht und nahm die Motion mit 69 zu 65 Stimmen an [43].
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Zum Bundesgesetz über die Forschung am Menschen siehe unten, Teil I, 8a (Forschung).
Eine Motion der Kommission des Nationalrates verlangte, dass das Bundesgesetz über die medizinisch unterstützte Fortpflanzung präzisiert wird, indem die Unabhängigkeit der Aufsicht über Zentren und Praxen der Fortpflanzungsmedizin und die Unabhängigkeit für die Erstellung einer vollständigen Statistik zu gewährleisten sind. Insbesondere sei dabei eine regelmässige Inspektion, die Unabhängigkeit der Aufsicht und aller Inspektionen sowie die Aufdeckung von Missbräuchen sicherzustellen. In Anbetracht der klaren und ausführlichen gesetzlichen Vorschriften und der laufenden Verbesserung in der Aufsichtstätigkeit sowie bei der Erhebung und Publikation vollständiger Statistiken, sah der Bundesrat keinen Bedarf für eine präzisere gesetzliche Regelung und beantragte daher die Ablehnung der Motion. Dem folgte auch der Ständerat [44].
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Das BAG wollte im Hinblick auf das neu zu erarbeitende, ab 2011 geltende, Präventionsprogramm wissen, wie die Anstrengungen um eine Eindämmung der Aidsepidemie zwischen 2004 und 2008 zu beurteilen seien. Ein von ausländischen Forschern geleitetes Team hatte daher die Strukturen der Aids-Prävention unter anderem mit Umfragen durchleuchtet. Eine der Schlussfolgerung bestand darin, dass zu wenig innovative Anstrengungen unternommen werden, um das Verhalten von Risikogruppen wie Homosexuelle und Migranten zu verbessern. Kein europäisches Land sei im Umgang mit HIV-Positiven so rigoros wie die Schweiz. Steckt hier ein Infizierter absichtlich jemanden mit dem HIV-Virus an, wird dies als Körperverletzung gewertet. Die Autoren der Studie forderten, diesen Artikel einzuschränken, da er für HIV-Positive diskriminierend sei, weil sie allein für die Verbreitung des Virus verantwortlich gemacht werden. Ausserdem verhindere eine drohende Bestrafung, gemäss der Aidshilfe Schweiz, keine neuen HIV-Infektionen [45].
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Suchtmittel
Anfang Mai 2010 wird das 2008 vom Parlament gutgeheissene neue Bundesgesetz zum Schutz vor Passivrauchen in Kraft treten. Der Bundesrat erliess im Berichtsjahr eine Ausführungsverordnung. Das neue Regelwerk gibt beim Nichtraucherschutz einen nationalen, einheitlichen Mindeststandard vor. Die Kantone sind jedoch ermächtigt, darüber hinauszugehen und strengere Vorschriften zum Schutz der Gesundheit zu erlassen. In Basel-Land akzeptierten die Bürgerinnen und Bürger mit einer Mehrheit von 65% eine Volksinitiative für ein Rauchverbot in Restaurants und anderen öffentlichen Räumen. In den Kantonen St. Gallen und Uri lehnten die Stimmberechtigten Lockerungen der bestehenden Rauchverbote in Restaurants ab. Im Kanton Genf nahmen sie die Ausführungsgesetzgebung zu der im Vorjahr angenommenen Volksinitiative zum Schutz vor dem Passivrauchen an [46].
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Eine Motion Geissbühler (svp, BE) von 2007 verlangte, die Gesetzgebung dahingehend zu ändern, dass der Anbau von Hanf vor der Aussaat meldepflichtig würde. Der Nachweis, dass der Anbau nicht zum Zweck der Betäubungsmittelgewinnung erfolgt, obliegt dabei der anpflanzenden Person. Die Motion wurde vom Nationalrat als überflüssig abgelehnt, weil sie in der BfMG-Revision von 2008 bereits berücksichtigt worden war [47].
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Sozialhilfe
Aus der im Frühjahr vom BFS veröffentlichten Sozialhilfestatistik 2007 ging hervor, dass der Anteil an Sozialhilfebezügern an der Bevölkerung im Jahr 2007 im Vergleich zum Vorjahr leicht zurückgegangen war. 2007 wurde ein Anteil von 3,1% der Gesamtbevölkerung mit Sozialhilfe unterstützt. 2006 lag die Quote bei 3,3%, 2005 bei 3,2%. Den höchsten Anteil an Sozialhilfebezügern hatten nach wie vor Alleinerziehende (knapp 17%). Generell nimmt das Risiko, Sozialhilfe in Anspruch nehmen zu müssen, mit zunehmendem Alter ab. Die Sozialhilfequoten in städtischen Kantonen wie Basel-Stadt und in der Westschweiz lagen tendenziell über dem Durchschnitt. Die Wahrscheinlichkeit, dass Ausländer Sozialhilfe beziehen, war rund drei Mal höher als bei Schweizern; 44% aller Sozialhilfeempfänger waren im Jahr 2007 Ausländer [48].
Die Hilfsorganisation Caritas veranschlagte die Zahl der armen Menschen in der Schweiz auf 896 000 und lag damit im oberen Bereich der Schätzungen. Caritas setzte sich zum Ziel, dazu beizutragen, dass die Armut in der Schweiz in den kommenden zehn Jahren halbiert wird. Damit schloss sie sich dem Europäischen Jahr zur Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung 2010 an. Dazu forderte die Hilfsorganisation von den Kantonen jährliche Armutsberichte und ein Bundesrahmengesetz zur Sozialhilfe [49].
Eine Studie von Pro Senectute hielt fest, dass in keiner Altersgruppe die Einkommen und Vermögen ungleicher verteilt sind als bei den über 60-Jährigen. Ein Drittel der Pensionierten lebe nur von der AHV-Rente. 12% der AHV-Rentner seien auf Ergänzungsleistungen angewiesen und würden zu den Armen zählen, wenn es diesen Sozialtransfer nicht gäbe. Etwa 3-4% der Bezüger blieben trotz dieser Hilfe arm. Die Tendenz der Verschuldung im Alter nahm deutlich zu. Zu den häufigsten Gründen der Verschuldung gehörten Steuerverpflichtungen. Pro Senectute möchte daher die Altersarmut über den Ausbau der Ergänzungsleistungen eindämmen und das Existenzminimum von Steuern befreien [50].
Die Skos verlangte, dass nur noch Grossverdiener oder Wohlhabende um Unterstützung für ihre Verwandten, die auf Sozialhilfe angewiesen sind, angegangen werden können und nicht wie bisher auch Verwandte mit moderaten Einkommen und Vermögen. Damit wären laut Skos faktisch nur noch die reichsten 10% der Bevölkerung zu Zahlungen verpflichtet. Die Skos rechnete nicht mit grossen Einkommenseinbussen, da auch bisher keine bedeutenden Summen eingeholt werden konnten und die Verwandtengelder meist weniger als 2% ausmachten. Die Praxis der Kantone sei ausserdem äusserst uneinheitlich [51].
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Sport
Der Bundesrat unterbreitete dem Parlament seine Botschaft zum Sportförderungsgesetz. Dieses übernimmt die bewährten Prinzipien des geltenden Rechts und sieht neu eine verschärfte Strafbestimmung gegen Doping und eine Verstärkung der Bewegungsförderung bei Kindern und Jugendlichen vor. Der Staat soll im Bereich des Sportes auch weiterhin nur subsidiär lenkend tätig sein. Das Sportgesetz legt die Grundsätze, Voraussetzungen und Modalitäten der Förderungsmassnahmen des Bundes fest. Es sieht eine Erweiterung des Programms Jugend + Sport für Kinder ab dem fünften Altersjahr vor sowie die Sicherstellung eines quantitativ und qualitativ genügenden Sportunterrichts an allen Schulen und die gesetzliche Verankerung des Grundsatzes, wonach Teilnehmer von Sportwettkämpfen jederzeit Dopingkontrollen unterzogen werden können. Mit Ausnahme der Ausdehnung von Jugend + Sport Kursen entstehen aufgrund des neuen Sportförderungsgesetzes keine Mehrkosten [52].
Eine Motion Guisan (fdp, VD) forderte einerseits eine nationale Anti-Doping-Agentur, die mit genügend Mitteln ausgestattet wird und andererseits die Möglichkeit von strafrechtlichen Sanktionen gegenüber dem Umfeld eines positiv auf Dopingmittel getesteten Sportlers. Diese Änderungen wurden vom Motionär als wichtig erachtet, weil sich das Umfeld von positiv getesteten Sportlern heute jeglichen Sanktionen entziehen könne. Der Bundesrat betrachtete die Dopingbekämpfung primär als Sache des privatrechtlich organisierten Sports. Im Rahmen des Bundesgesetzes über die Förderung von Turnen und Sport seien zudem Verschärfungen der heutigen gesetzlichen Grundlagen zur Bestrafung des Umfeldes vorgesehen. Der Bundesrat beantragte daher die Ablehnung der Motion. Dem folgte der Nationalrat hingegen nicht und nahm sie mit 101 zu 55 Stimmen an [53].
Das Bundesgericht in Lausanne fällte in einem Fall aus dem Kanton Neuenburg einen Grundsatzentscheid: Kantone dürfen Sportvereine für Einsätze der Polizei bei drohenden Hooligan-Ausschreitungen zur Kasse bitten. In Zukunft müssen sich Neuenburger Sportvereine zu 60 bis 80% an jenen Sicherheitskosten beteiligen, die ausserhalb des Stadions entstehen. Für die Kosten innerhalb der Stadions kommen die Vereine schon lange selber auf. Dieser Entscheid dürfte Signalwirkung haben und andere Kantone motivieren, die hohen Kosten für Polizei und Sicherheitsdienste auf die Sportvereine abzuwälzen [54].
Stadt und Kanton Bern zogen eine sehr positive Bilanz der Eishockey-WM im April und im Mai des Berichtsjahres in Bern. Die Stadt Bern habe sich erneut profiliert und Gewerbe und Hotellerie der Stadt hätten sogar noch mehr profitiert als bei der Fussball-Euro 2008. Das Budget, welches für die Sicherheit, die Unterstützung der WM-Organisatoren und das Rahmenprogramm mit Gratiskonzerten auf dem Bundesplatz bereitgestellt worden war, wurde gar um 20% unterschritten [55].
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Weiterführende Literatur
Braun, Dietmar / Uhlmann, Björn, „Explaining policy stability and change in Swiss health care reforms“, in Swiss Political Science Review, 2009, S. 205-40.
Die Volkswirtschaft, 2009, Nr. 11, S. 4-33 (Monatsthema: „Gesundheitskosten und Therapien“).
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Aeppli, Daniel / Ragni, Thomas, "Ist Erwerbsarbeit für Sozialhilfebezüger ein Privileg?": Welche Sozialhilfebezüger finden in der Schweiz eine dauerhafte Erwerbsarbeit?, Bern (SECO) 2009.
BFS, Die schweizerische Sozialhilfestatistik 2007. Nationale Resultate, Neuenburg 2009.
Isengard, Bettina, „Umverteilung als staatliches Regulierungsinstrument: Eine vergleichende Analyse für Deutschland und die Schweiz“, in Swiss Journal of Sociology, 2009, S. 501-23.
Kutzner, Stefan e.a., Sozialhilfe in der Schweiz (NFP 51), Zürich 2009.
Kutzner, Stefan (Hg.), Armut trotz Arbeit: Die neue Arbeitswelt als Herausforderung für die Sozialpolitik, Zürich 2009.
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[1] AB NR, 2009, S. 1597.
[2] AB SR, 2009, S. 257 ff.
[3] AB SR, 2009, S. 253.
[4] Unter „Ampelsystem“ wird eine Kennzeichnung mit den Farben rot, gelb und grün, je nach der Harmlosigkeit eines Artikels, verstanden.
[5] AB NR, 2009, S. 528 f.
[6] Presse vom 1.10.09.
[7] AB NR, 2009, S. 1779 f. Siehe SPJ 2008, S. 198 f.
[8] AB NR, 2009, S. 904 f.; AB SR, 2009, S. 950.
[9] AB NR, 2009, S. 1598 f.
[10] AB NR, 2009, S. 694 ff.
[11] AB NR, 2009, S. 848 ff.
[12] AB NR, 2009, S. 1280 (Cassis) und 2310 ff. (Gutzwiller); AB SR, 2009, S. 521 (Gutzwiller).
[13] Presse vom 1.5.09; SGT, 12.6.09.
[14] TA, 4.4. und 19.6.09; Presse vom 18.6.09; BüZ, 29.6.09; Presse vom 29.10.09.
[15] Presse vom 11.7.09.
[16] Presse vom 24.10.09; AB NR, 2009, S. 1803.
[17] Presse vom 2.10.09.
[18] AB NR, 2009, S. 574.
[19] AB NR, 2009, S. 2154 ff.
[20] AB NR, 2009, S. 1598.
[21] BBl, 2009, S. 7541; Presse vom 15.4.-18.5.09; Lloren, Anouk / Nai, Alessandro, Vox – Analyse der eidgenössischen Abstimmung vom 17. Mai 2009, Genf 2009. Siehe SPJ 2008, S. 200 f.
[22] AB NR, 2009, S. 1015.
[23] AB NR, 2009, S. 2329.
[24] Presse vom 19.8.09. Zum Krebsregister siehe oben, Prävention.
[25] Presse vom 17.4.09.
[26] AB NR, 2009, S. 573; AB SR, 2009, S. 512 (Fehr). Siehe SPJ 2008, S. 201 f.
[27] AB SR, 2009, S. 245 ff. (Forster) und 249 f. (Fetz).
[28] BBl, 2009, S. 3413.
[29] AB NR, 2009, S. 895 ff.
[30] AB SR, 2009, S. 508 ff. und 735; AB NR, 2009, S. 1313.
[31] TA, 27.8.09; Presse vom 4.9.09; AB NR, 2009, S. 1550.
[32] AB NR, 2009, S. 1596 f.
[33] AB SR, 2009, S. 524 f.
[34] AB SR, 2009, S. 242 f.; AB NR, 2009, S. 1225 ff.
[35] AB NR, 2009, S. 1804.
[36] AB SR, 2009, S. 1242 ff.
[37] AB SR, 2009, S. 519; AB NR, 2009, 2157.
[38] AB SR, 2009, S. 513 ff.; AB NR, 2009, S. 2312 f.
[39] Motionen Heim und Humbel Näf: AB NR, 2009, S. 55 f.; Siehe SPJ 2008, 204. Motion Diener: AB SR, 2009, S. 515 ff.; AB NR, 2009, S. 2313 ff. Motion Robbiani: AB SR, 2009, S. 512 f.
[40] Presse vom 2.7., 22.10. und 17.11.09.
[41] AB NR, 2009, S. 46 f. und 1311; AB SR, 2009, S. 480 f. und 734. Siehe SPJ 2008, S. 205.
[42] AB NR, 2009, S. 905 ff. Siehe SPJ 2008, S. 205.
[43] AB NR, 2009, S. 1020 f.
[44] AB SR, 2009, S. 1274 ff.
[45] Presse vom 24.9.09.
[46] NZZ, 28.9. und 29.10.09. BL: BaZ, 18.5.09. SG: SGT, 28.9.09. UR: NLZ, 18.5.09. GE: TG, 28.9.09 und SPJ 2008, S. 207. Siehe unten, Teil II, 5f.
[47] AB NR, 2009, S. 1007. Siehe SPJ 2008, S. 209 f.
[48] BFS, Die schweizerische Sozialhilfestatistik 2007, Neuenburg 2009; Presse vom 15.5.09. Siehe zur Sozialhilfestatistik des BFS auch SPJ 2008, S. 211.
[49] Presse vom 30.12.09.
[50] Presse vom 20.5.09.
[51] Presse vom 6.1.09.
[52] BBl, 2009, S. 1599 ff.
[53] AB NR, 2009, S. 1263 f.
[54] Presse vom 19.3.09.
[55] NZZ, 30.6.09.
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